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9tes Stuͤck.
Se. Maj. der Koͤnig haben dem Buͤrgermeister Jansen jeder⸗Elten, und dem Prediger Taͤge zu Stolzenhagen lgemeine Ehrenzeichen erster Klasse zu verleihen geruhet.
Seine Majestaͤt der Koͤnig haben dem Ober⸗Appellations⸗
erichts⸗Advokaten Hagemeister zu Stralsund, mittels
Hoͤchsteigenhaͤndig vollzogenen Patentes den Karakter als Hof⸗ Rath beizulegen geruhet. 8 Der Divisions⸗Auditeur Mittelmann zu Neiße ist zum Justiz⸗Kommissarius bei dem Fuͤrstenthums⸗Gerichte daselbst, bestellt worden⸗ “ Angekommen: Der Koͤnigl. Neapolitanische Kabinets⸗Kou rier Reggio von Neapel. 188 Abgereist: Der General⸗Major und Landweh mandeur von Thile I. nach Treuenbrietzden.
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Paris, 22. Jun. — Die Vekhandlung uͤber das Bud⸗
der Ausgaben ist noch nicht geschlossen. Bei dem Punkte rveranschlagten Ausgabe fuͤr die Besoldung der Infanterie, klangte Hr. Beausejour, daß von der, fuͤr den Sold der Garde
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sgesetzten Summe, die Erhoͤhung derselben im Vergleiche mit
1 in Etat des vorigen Jahres gestrichen, und der vorjaͤhrige
at hierin rein beibehalten werde; er unterstuͤtzte seinen An⸗ g damit, daß die Garde aus allen Korps der Armee zusam⸗
ngesetzt sey, und daß alle Truppen ein gleiches Recht an
„Staat, keine aber vor den andern, ein Privilegium und nspruͤche auf groͤößere Besoldung haäͤtten. Die Milrglieder der ken Seite unterstuͤtzten seinen Antrag und seine Behauptun⸗ n, aber er wurde gleichwol nicht beachtet, sondern die Er⸗ hung, wie sie der Minister angesetzt und die Kommission sie iehmigt, angenommen. Ueberhaupt wurden in dieser Siz⸗ ig alle Oppositionen der linken Seite gegen die einzelnen
Pnkte des Milltair⸗Etats so wenig beruͤcksichtigt, daß mehre
itglieder dieser Seire daruͤber laute Klage erhuben, und den aͤfidenten der Parreilichkeit und Pflichtvergessenheit anklag⸗ n, daß er den Juterruptionen und Stoͤrungen, welche die hte Seite sich herausnehme, sobald ein Deputirter der lin⸗ Seite einen Vortrag halte, sich nicht kraͤftiger entgegen⸗ e, und vielmehr alle seine Ermahnungen immer nur gegen linke Seite richte. Merkwuͤrdig ist indeß, daß zu den Be⸗
werden der linken Seite auch die gehoͤrte: bei den Verhand⸗
agen uͤber das Budget wuͤrde nicht gruͤndlich genug verfah⸗ , sie wuͤrde vielmehr uͤbereilt, da sie doch bekanntlich schon hre Wochen ohne Unterbrechung, der fast alleinige Gegen⸗ ind der Beschaͤftigung der Kammer sind. Als einen schla⸗ den Beweis des Ungrundes dieser Beschwerde fuͤhrte der
bricht⸗Erstatter an, daß er jetzt der 377ste Redner sey, der
er den verhandelten Gegenstand die Tribune betrete und noch ge sey die Sache nicht geschlossen.
Gestern richteten Se. Maj. Ihre Promenade nach Mal⸗ sson.
In der ganzen Provence ist jetzt nur von der am 29. d. tretenden religieusen Saͤkular⸗Feier, wegen Aufhoͤrens des i. 1720 statt gehabten Pestuͤbels die Rede. Es werden dazu iße Vorbereitungen gemacht. Schon ist wegen des uͤberaus Pßen Andranges von Fremden, fast keine Wohnung mehr in arseille zu haben. 1 1
Der General Edmond de Perigord, der Herzog von Dino, Herzog von Coigny, der Graf du Rour und der Vicomte Rosambo, sollen den Herzog von Grammont zur Kroͤnung⸗ erlichkeit Georgs 1IV nach London begleiten.
London, 22. Jun. Der sogenannte konstitutionelle Ver⸗ welcher unter anderen Zwecken, auch die Beschraͤnkung Pressfreiheit zum Ziele hat, soll von der Grand⸗Jury von ddleser, auf seine vier ersten Anklagen, abgewiesen worden n.
Herrn Hutchinson'’s Antrag, den Koͤnig zu bitten, Eng⸗ ds Einflus anzuwenden, um die Freiheiten von kleineren 85* zu sichern, ward mit 117 gegen 23 Stimmen ver⸗ en.
so ward Lord Bentinks Antrag, den Koͤnig um dessen
Nachrichten.
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Zwischenkunft in der Sizilianischen Angelegenheit zu bitten, verworfen, und gleiches Schicksal hatte Hrn. Stuart Wortleys, mit seyhr heftigen Invpektiven begleiteter Antrag auf Vorlegung von Abschriften der Laibacher Schluß⸗Deklaration und der Cir⸗ kular⸗Depesche, deren Grundsatze, nach seinen Ansichten, fuͤr Englands und des ganzen Kontinents Freiheit gefaͤhrlich seyen. Der Marquis Londonderry sagte in seiner Erwiderung unter an⸗ dern: Das Haus kann sich mit der allgemeinen Erklarung befriedi⸗ gen, welche die Regierung von ihren Grundsatzen uͤber die Deklaration aus Troppau s. Z. gegeben hat. Nichts wuͤrde mehr geeignet seyn, die Ruhe der Nationen zu unterbrechen, als wenn man fuͤr noͤthig halten wollte, gegen eine Schrift, die den Beweis offen zu Tage legt, daß sie nichts weiter, als eine allgemeine Darlegung von Grundsatzen sey, eine Gegen⸗De⸗ klaration einzulegen. Wollten wir uns in einen immerwaͤh⸗ renden Konflikt von Staatsschriften einlassen, so wuͤrden sich die Europaͤischen Konseils in eine debattirende Gesellschaft 1nes und alle Verbindungen der verschiedenen Länder bre⸗ chen. . Der Hof⸗Apotheker, Herr Walter, macht auf einen Platz bei der Kroͤnung Anspruch. Wird ihm dieser zugestanden, so muß er den An⸗ zug des Aeskuüͤlap's Eduard des zweiten tragen, naͤmlich lange Schuhe, welche an den Zehen umgestuͤlpt und mit Baͤndern um die Kniee befestigt sind, einen blauen und einen rothen Strumpf, ein buntscheckiges Gewand und einen aͤhnlichem Mantel. Sein Geschaft ist eine Flasche wohlriechenden Oeles in der Hand zu tragen. 18 Auch Madame Catalani erwarten wir zur Kroͤnung hier. Der Herzog von Welligton reist, wie unsere oͤffentlichen Blaͤtter melden, unverzuͤglich nach Helgoland, um die dortigen Fortifikationen in Augenschein zu nehmen; zur Feier des Wa⸗ terlooer Schlachtages, gab er 42 Offizieren ein Gastmal, bei dem saͤmmtliche ihm von Preußen, Sachsen ꝛc. geschenkte Por⸗ zellan⸗Services die Tafel zierten. b — In Kalkutta *) sind in den letzten 4 Jahren, 2366 Witwen, ihren verstorbenen Gatten auf den Scheiterhaufen gefolgt. Die Erben und die Priester draͤngen, gewoͤhulich aus Geldgierde, die ungluͤcklichen jungen Schlachtopfer in die Flam⸗ men (denn mit alten Frauen befassen sich die Hindus nicht gern), und um diesem olntduͤrstigen Geitze Schranken zu sez⸗ zen, schlug Hr. Hume vorgestern im Unterhause vor, von der Familie, welche die junge dem Feuerrode preiszugebende Witwe zu beerben habe, einen Erlaubnisschein, die Frau ver⸗ brennen lassen zu duͤrfen, gegen eine nahmhafte Summe loͤsen zu lassen. Dieser Vorschlag ward zugestanden, allein er wird den armen jungen Witwen, von denen die meisten kaum 14, oft erst 12 Jahre alt sind, nicht viel helfen; denn wenn auch der erwaͤhnte Erlaubnisschein ein Viertel vom ganzen Vermoͤgen des Erb⸗Lassers betragen sollte, so wird der erben⸗ den Familie, die, so lange die Wittwe lebt, keinen Antheil an der Verlassenschaft hat, immer lieber seyn, 4 der Erbschaft, als gar nichts zu bekommen, und die Witwen werden also nach wie vor auf den Holzstoß gebettet werden. Die Priester, na⸗ tuͤrlich von den Erben gut bezahlt, machen dem armen Brand⸗
1
t *) Praͤsidentschaft der
Engl. Ofinah en Gesellschaft in Hin⸗