1821 / 91 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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u bevoll maͤchtigten Geheimenrathe und General⸗Post⸗Direktor,

Freiherrn von Veints⸗Verberich, empfangen. (Schluß des in No. 838. d. Z. abgebrochenen Artikels uͤber

die neue Organisation der Kurfuͤrstl. Hessen⸗Kasselschen Lan⸗

des⸗Verwaltung. 8 b G sches Konsistorium soll in jeder Pro⸗

Ein evangeli 1b 1 vinz bestehen, Fulda ausgenommen, wo die Verhaͤltnisse zu den

Konsistorien in Kassel und Hanau fortdauern. Direktor ist je⸗ derzeit ein Mitglied der Regierung, mit Vorbehalt des etwa⸗ nigen Vorsitzes eines aͤlteren geistlichen Rathes. Die Konsisto⸗ rien haben außer der Aufsicht uͤber den Gottesdienst, die Kir⸗ chen⸗Zucht, Besetzung der geistlichen Stellen und Ertheilung der Dispensationen, auch die Leitung der Verwaltung des Ver⸗ moͤgens der Kirchen, Pfarreien und sämmtlicher ihrer Aufsicht ntergebenen frommen Stiftungen. Fuͤr die Grafschaft chaumburg ist eine Konsistorial⸗Deputation zu Rinteln. Zu Kassel soll ein Ober⸗Medizinal⸗Kollegium e⸗ stehen, als obere Behoͤrde fuͤr die Gesundheit⸗Pflege, bestehend aus 1 Direktor, 45 Naͤthen (worunter der Medizinal⸗Referent in der Regierung) und 3—5 Assessoren.— In jeder Provinz soll ein Provinzialverein seyn, dessen Mitglieder das Ober⸗Medizinal⸗Kol⸗ jum dem Minister des Inneren zur Bestaͤtigung des Kur⸗ vorzuschlagen hat und welcher die von dem Ober⸗Me⸗ dizinal⸗Kolleginm oder dem Medizinal⸗Referenten begehrten Gutachten zu ertheilen, Wundarzt⸗ Lehrlinge, PreneSc n der Apotheker zu pruͤfen, Streitigkeiten zwischen aͤrztlichen Personen uͤber Gegenstaͤnde der Gesundheit⸗Pflege guͤtlich zu schlichten hat ꝛc. Fuͤr Bee deen versieht zu⸗ gleich das Ober⸗Medizinal⸗Kollegium diese unktionen. Die Medizinal⸗Referenten in den Regierungen sind zugleich vollzie⸗ hende Provinzial⸗ Beamte des Ober⸗Medizinal⸗Kollegiums. Die Ober⸗Bau⸗Direktion besteht aus einem Direk⸗ tor, 4 bis 5 Mitgliedern, und hat die Ober⸗Aufsicht und Lei⸗ tung sowol des Land⸗Bau;:, als des Wege⸗Bruͤcken⸗ Ufer⸗ und Wasser⸗Bau⸗Wesens; in Ansehung der beiden letzten Zweige ist sie zugleich verwaltende Be 1 1 In Kassel soll ein Landwirthschaft⸗Verein gebil⸗ det werden aus einem leitenden Ausschusse von 4 Mitglie⸗ dern, naͤmlich einem Mitgliede der Regierung und einem der Finanz⸗Kammer dem Oekonomie⸗Direktor der Muster⸗Wirth⸗ schafr und einem Oekonomie⸗Kommissair, und aus 12 bis 24 in Nieder⸗Hessen wohnenden Guts⸗Besitzern, Pachtern oder Oe⸗ konomen. Der Landwirthschaft⸗ Verein soll jede moͤgliche Verbesserung in Vorschlag bringen, alle Erfahrungen sammeln, eine Zeitschrift herausgeben, Preise aussetzen, Anfragen be⸗ antworten, die Muster⸗Wirthschaft visitiren, die Zoͤglinge pruͤ⸗ fen, auch mit dem Gewerb⸗Vereine gemeinschaftliche Berathung pflegen, und alljaͤhrlich uͤber seine Wirksamkeit an den Minister des Inneren berichten ꝛc. In jeder Provinz hat dieser Ver⸗ ein eine Deputation von 8 bis 16 Mitglieder. Eben so soll zu Kassel ein Handel⸗ und Gewerb⸗ Verein bestehen, aus a) einem leitenden Ausschusse von 3 Mitgliedern, worunter ein Regierungs⸗ und ein Kammerrath, b) 8 bis 16 Großhaͤndlern, Banquiers, Fabrikanten, Technolo⸗ gen ꝛc., nebst einem Sekretair ꝛc. Er hat ebenfalls Depu⸗ rationen

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in den Provinzial⸗Haupt⸗ und andern dazu geeig⸗ neten Staͤdten. 1

Die Kreisraͤthe sollen in jedem Kreise die Geschaͤfte der Verwaltung des Inneren besorgen und dabei hauptsaͤch⸗ lich den Regierungen und den neben selbigen stehenden hoͤhe⸗ ren Behoͤrden dieses Departements untergeben seyn. In der Rothenburgischen Quart (dem Landgraͤfl. Rothenburgischen Antheile von Niederhessen, unter Kurfuͤrstl. Landeshoheit) wer⸗ den die Reservaten⸗Kommissarien ( Hoheitbeamte) mit den kreisraͤthlichen Geschaͤften beauftragt. Sie haben unter andern die Süher gäes⸗ Ordnungs⸗, Armen⸗, ßen⸗ und Gesundheit⸗, Folge⸗Dienstwesen, die Bestellung der Ortvorstaͤnde, Rechnung⸗ Fuͤhrer ꝛc. in den Gemeinden, so wie uͤberhaupt eine sorgfeaͤl⸗ tige Beruͤcksichtigung aller Theile des Haus den, der milden Stistungen ꝛc., die Mlilitair⸗Aushebung, Ein⸗ quartirung, desverwaltung gehoͤrt; auch stehen sie zu den Finanz⸗Kammern

in gewissen, jedoch mehr diskrerionaiten Verhaͤltnissen vollzie⸗

hender und berichtender Beamten.

Die Buͤrgermeister und Stadtraͤthe in den Staͤd⸗ ten, die Schultheißen und Greben in den Flecken und Doͤrfern leiten, unter dem Kreisrathe, den Gemeinde⸗Haushalt und die .he Pe, Nuͤr die Buͤrgermeister und Stadtraͤthe in Kassel, Marburg, Hanau, Fulda und Rinteln stehen unmitrelbar unter der Regierung. Die bisherigen Po⸗ lizei⸗Direktionen bleiben. Außer in den Provinzial⸗Hauptorten (und der Stadt Rinteln) fuͤhrt darin der Kreisrath das Di⸗ rektorium. In Betreff des Administrativ⸗ und Disciplinar⸗ Polizei geht die Berufung davon an die Regierung, in Be⸗ treff der Polizei⸗Gerichtsbarkeit aber an die Ober⸗Gerichte.

Die General⸗Kasse ist die einzige allgemeine Staats⸗ Kasse. Sie wird unter Leitung eines Direktors, von dem Ge⸗ neral⸗Kasstrer, mit einem Kontrolleur verwaltet. (Fruͤher exi⸗ stirten außer der Kabinets⸗, die Kriegs⸗ und die Kammer⸗ Kasse als die beiden Haupt⸗Landes⸗Kassen.) In die General⸗ Kasse fließen alle Einnahmen der Kammer⸗Kassen, die Ueber⸗ schuͤsse der Haupt⸗Zoll⸗Kassen, die Einnahme vom Post⸗Regal, und alle außerordentliche Staats⸗Einnahmen.

Niemals aber sollen in den Giautshäushale uͤbergehen die Landesschulden⸗, Wegebau⸗, Brandversicherungs⸗, Landkran⸗ ken⸗, Witwen⸗, Spezialpensions⸗, Schullehrer⸗, Studien⸗ u. andere auf besondere Fonds oder Beitraͤge gegruͤndete Kassen,

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Sitten⸗, Markt⸗, Stra⸗ Gewerb⸗ und Zunft⸗Polizei, das Land⸗

Haushaltes der Gemein⸗

Verpflegung und was sonst zur allgemeinen Lan⸗

so wie bie geistlichen und milden Stiftungen, Depositen⸗ Leihhaus⸗ u. a. solche Gesellschafts⸗ oder Privat⸗Verme Anstalten zu gemeinnuͤtzigen Zwecken, welches auch da fang ihrer Wirksamkeit sey, und wenn auch der Staate gierung eine Leitung ihrer Verwaltung oder die Obliege eines Zuschusses zusteht. Die Wege⸗Bau⸗Gelder, die d Schulden⸗Steuer, der Schullehrer⸗Impost und dergleichen kuͤnfte sollen gleichwol im Staats⸗Grundetat nachrichthe aufgefuͤhrt werden. Der Direktor der Generab⸗Kasse fuͤr verantwortlich, daß der 72 ordentliche so wie em außerordentliche Kredit, fuͤr alle Dienstzweige, die Krieg gaben nicht ausgenommen, nicht uͤberschritten werde. jaͤhrliche Staats⸗Grund⸗Etat wird ihm mirgetheilt.

theilt alle Anweisungen sowol an die General⸗ als a Kammer⸗Kassen. Von allen andern durch Dringlichken heischten außerordentlichen Zahlungen muß sowol ihm als Finanz⸗Minister, unverweilt der Etat eingesandt werde mit die Genehmigung des Kurfuͤrsten ausgewirkt werde. General⸗Kasse zahlt auch die Kosten des Kurfuͤrstlichen Staates, so weit solche nach dem Grund⸗Etat von der E. Kasse zu tragen sind. Die Summen fuͤr die Kriegs gaben muͤssen in der Mitte jedes Monates schon fuͤr da

genden bereit seyn.

In jeder Provinz soll eine Finanz⸗Kammer bei aus einem Praͤsidenten oder Direktor, und 4 8 stimmfe den Mitgliedern, darunter der Ober⸗Forstmeister der Pu In Rechtsangelegenheiten wird der Staatsanwalt gen. Zum Bereiche der Finanz⸗Kammern gehoͤren do rekten und indirekten Steuern, Domainen, Forsten, das sen⸗Wesen, die Dienstanstellung und Disciplin. Ihre waltung in Einnahme und Ausgabe soll auf dem jähte Kammer⸗Grundetat gestuͤtzt seyn. Ein Rath von der nanz⸗Kammer zu Kassel, soll als deren Deputirtet fur Grafschaft Schaumburg, zu Rinteln residiren. Fm de rekten Steuern sollen Steuer⸗Kommissarien, fuͤr die indu Steuern, Licent⸗Kommissarien, und zur Revision aller 9 reien an Ort und Stelle, Kassen „Kontrolleurs angestell den. Die Rentmeister erheben die direkten Steuern Domanial⸗ und Forst⸗Einkuͤnfte, die Sporteln, Geldstra Die Ortserheber der direkten Steuern werden in den Promf Hauptstaͤdten, vom Kurfuͤrsten, in den uͤbrigen Stäͤdte den Finanz⸗Kammern bestellt, in den Landgemeinden voß sen erwaͤhlt.

Die Ober⸗Forstdirektion erhaͤlt ein Landforstme welcher zwar selbstaͤndig aber zugleich, fuͤr das Fina vortragender Rarh bei dem Finanz⸗Minister ist. In drei ren muß er nach und nach alle Forsten bereisen. In Provinz ist ein Ober⸗Forstmeister (welcher zugleich glied der Finanz⸗Kammer ist) mit einem oder mehren und Jagdjunkern als Auskultanten. In der Schaumburg ist ein Forstmeister, als von dem Ober⸗Fo ster von Nieder⸗Hessen deputirt. Unter dem Ober⸗Forst) ist in den Forstdistrikren die Hierarchie des Personales gend: Forstinspektor, Forstverwalter, Ober⸗Foͤrster (diese keine Spezial⸗Reviere als reitende Föͤrster mehr haben, nach Maßgave ihrer Auszeichnung, kuͤnfrig zu Inspektoe⸗ aufruͤcken), reitende Foͤrster (unter denen einige zu Brit befoͤrdert werden sollen), Foͤrster. Der Forstinspektor, Verwalter und die Ober⸗Foͤrster vereinigen sich periodi Sitzungen fuͤr die Geschaͤfte der bisherigen Forstaͤmter. Forstbehoͤrden haben auch den Forstbetrieb in den Wall der Gemeinden, Kirchen u. a. öͤffentlichen Austalten, mit Ausnahmen und jedenfalls unter Berathung mit?⸗ hoͤrigen Vorständen. Bei Privat⸗ Holzungen sollen st daruͤber wachen, daß keine forstwidrige Behandlung det; die Waldungen der Standesherrn soll der Landfeo ster zuweilen in eben der Absicht bereisen; jedoch ohne schung in die Eigenthums⸗ und Verwaltungs⸗Rechte.

Die Ober⸗Berg⸗ und Salzwerk⸗Direkti aus einem Direktor, einem oder zwei technischen Mitg einem Hauptkontrolleur, einem Bergkommissair ꝛc. h Sie beaufsichtet die Ausuͤbung des ganzen Berg⸗, S Muͤnzregals, ertheilt die Bergmuth⸗Schesne, Bergbeleh

Das Organisations⸗Edikt soll spaͤtestens mit dem 1. J. in Kraft treten. Der neue Geschaͤft⸗Gang des Stagl steriums soll mit dem 15. d. M. beginnen, und die ei Anordnungen welche zur Vollziehung der neuen Einrich in ihrem ganzen Umfange erfoderlich sind, sollen dem . sten saͤmmtlich bei Zeiten vorgelegt werden.

1 Italienische Graͤnze, 12. Jul. Der Pascha e gypten soll der Pforte alle Unterstuͤtzung verweigern 1. zu nichts, als zur Absendung von Vorraͤthen fuͤr die I Armee an den Kuͤsten verstehen wollen; allein alle dies raͤthe sind bereits von den Griechischen Schiffen aufg worden. Es heißt sogar, es sey Fessche den Agenteng Pascha und den einflußhabenden Personen auf den Grie

Inseln und in Morea, ein sehr enges Einverstaͤndnis bar.

Possagno, 5. Jul. Gestern ist der Marchese hier angelangt, um die Arbeiten an der neuen praͤchtig. che⸗ die er in diesem seinen Geburtsorte errichten laͤßt, zu leiten.

Turin, 4. Jul. Der Graf Langosco, mit Unten der revolutionairen Umtriebe beauftragt, hat unter del wande von Kraͤnklichkeit, Lan een tegsns verlangt; allg Erfolg. In den, an den Haͤusern der Revolutionairen an d die Anklage⸗Punkte bestimm

genen Vorladungen si

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E““] betreffen solche ledigl chen. Wer sich binnen

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5 Tagen nicht einstellt, wird als jesen angesehen, und als Hochverraͤther zum Tode ver⸗ t. Marentini ist nach Italien entflohen. Der Koͤnig r fest und gerade erklaͤrt, er wolle, daß strenge dem Buch⸗ der Gesetze nach, geurtheilt werde. Alles was den An⸗ ten guͤnstig seyn koͤnne, duͤrfe man benutzen; allein eben solle man Alles, was gegen sie sey, herausheben. Be⸗ gungen oder. Ausnahmen werde er durchaus nicht zulas⸗ benn hier duͤrfe nur das Recht, und nicht die Gunst ent⸗ en. Rom, 11. Jul. In dem Edikte zur Befoͤrderung der zensicherheit heißt es unter andern, daß bei⸗ unvermutheten illeen zahlreicher Banden, die Sturmglocke gezogen, und jeder oöhner zu Ergreifung der Waffen bei Strafe verbunden seyn soll. Toͤdtung und Arretirung der Raͤuber, besonders aus Massorinischen Bande, sind Praͤmien ausgesetzt. Nachlaͤs⸗ der furchtsame Beamte sollen des Dienstes entsetzt werden. die, welche einen ihrer Raubgenossen tod oder lebendig den den der Instiz uͤberliefern, haben Amnestie zu gewaͤrtigen. dermaligen Straßenraͤubern wird ein Monat Frist gege⸗ binnen welcher sie sich auf Diskretion ergeben koͤnnen. Eltern und Blutsverwandte, welche einem derselben Auf⸗ ilt geben, oder sie sonst unterstuͤtzen, werden militairisch hem Tode bestraft u. s. w.

riest, 7. Jul. Um die Oestr. Handels⸗Schiffahrt gegen Herraͤuber auf dem Archipelagus zu beschuͤtzen, sollen die 8. K. Kriegs⸗Briggs, der Husar und Montecuculi auslaufen, sich mit der, bei der Muͤndung dieses Meerbusens statio⸗ mleichten Flotille verbinden; auch ist zu gleichem Zwecke üsruͤstung der zu Venedig befindlichen Fregatte Hebe be⸗

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eute wurde die Fregatte Hebe von Fanonen von Stapel gelassen. Bis sie segelfertig seyn „soll eine Fregatte von der Eskadre des General Pauluec⸗ die gegenwaͤrtig die Kommunikation zwischen Neapel und ien unterhaͤlt, sich mit den beiden Briggs, Husar und stecuculi, vereinigen. Nach Beschaffenheit der Umstaͤnde en zu diesen noch einige von den Fahrzeugen stoßen, wel⸗

Venedig, 14. Jul. H

r Flotille, die am Eingange des Meerbusens kreuzt, ge⸗

Diese Eskadre wird ihre Streifzuͤge selbst bis in die te hin ausdehnen. (vorno, 5. Jul. Ein von Alexandrien kommendes Sar⸗ hes Schiff, ist in den Gewaͤssern von Madone in Morea, iner bewaffneten Griechischen Kriegs⸗Brigantine, die in blauen Flagge ein weißes Kreuz mit einem Schwerte und Schlange fuͤhrte, durchsucht worden. Der Griechische er ließ es aber, als er sich uͤberzeugt hatte, daß die La⸗ Tuͤrkischen Unterthanen nicht gehoͤre, ungehindert seine fortsetzen. Tages darauf stieß es auf 13 andere Grie⸗ Kriegschiffe mit gleicher Flagge, welche nach er⸗ er gleicher Ueberzeuguͤng, ihm ebenfalls die Fortsetzung Weges verstatteten. Neapel, 9. Jul. Funfzig Personen, welche man blos gerdachtes wegen, eingesetzt hatte, haben kuͤrzlich ihre it gegen Scheches egic erhalten; sie mußten aber ausdruͤcklichen Befehl des Koͤniges, das Reich sofort jen. Unter diesen Personen befinden sich die beiden ehe⸗ en Parlaments⸗Praͤsidenten Borelli und Arcovito, und die Generale, Pedrinelli, Chef der Artillerie, und Vairo. die Entlassung der Armee ist die Koͤnigl. Erklarung da⸗ ekaunt geworden, daß die Zuverlaͤßigkeit solcher Soldaten der Ruͤcksicht in Zweifel zu stellen sey, denn in ihnen waͤ⸗ ine Treue und keine Tapferkeit zu finden. Sie haͤtten eid gebrochen, den sie Sr. Maj. geleistet, und haͤtten die⸗ n vicht angreifen wollen, welche gegen den Koͤnig empoͤrt en waͤren, und als sie nachher sich eine ihnen wohlgefaͤl⸗ Regierung gewaͤhlt, so haͤtten sie weder Kraft noch Muth t, fuͤr sie zu fechten. Die Stimme des st allgemein fuͤr diese Ansicht ausgesprochen. Nach telegraphischen Nachrichten ist in der Naͤhe von ien, eine Englische Kriegs⸗Flotte, begleitet von einer gro⸗ [ Transport⸗Schiffe, erschienen. Das Regiment K. Marine soll sich aus freiwilligen Wer⸗ n ergaͤnzen. Am 6. ging der zum Statthalter und Ge⸗ gpitain von Sizilien ernannte D. Filangieri, Prinz von nach Palermo ab. Nikolaus Bruno, 28 Jahr alt, Landida im Distrikt Avellino, ward wegen Tragens ver⸗ 8 zur Strafe des Erschießens binnen 8 Stunden Stockholm, 17. Jul. Heute reisen Se. Majestaͤt nach begen ab, und gedenken unterwegs den Festung⸗Bau bei näs in Augenschein zu nehmen. Waͤhrend der Abwesen⸗ des Koͤniges wird eine Kommission aus den Staatsmini⸗ Grafen Gyllenborg und Engestroͤm, und den Staatsraͤ⸗ Grafen Lagerbring und Sroͤldebrand bestehend, die geinen Regierung⸗Geschaͤfte besorgen. bei Unterzeichnung von Konventionen, welche fruͤher mit en Maͤchten abgeschlossene Traktaten blos erlaͤutern, sol⸗ e seither als Geschenke wechselseitig gegebenen goldenen u. s. w. kuͤnftig wegfallen. openhagen, 25. Jul. Der Senior der Daͤnischen ge, Admiral Winterfeld ist gestern mit Tode abgegangen. de. Hoheit der Priuz Christian und Gemahlin haben am 16. v. M. verlassen, passirten am 22. den on und trafen am 25. in Geuf ein, woselbst sie bis den

““ C111u“ 11n1n1“X“*“ .““ „Warschau. Der Fabrikant Alexi Anzilly ist auf fuͤnf. Jahre patentirt worden, alle Arten Papier von Stroh fabri⸗ ziren zu duͤrfen. Nach zweijaͤhrigem Aufenthalte im Aus⸗ lande, ist der Fuͤrst Wojewode Adam Czartoryski mit seiner Gemahlin hier wieder eingetroffen.

Korfu, 28. Jun. Die Dschamiden, Muselmaͤnnische Al⸗ banesen in Chaonien, haben sich zur Neutralitaͤt verpflichtet, und den Sulioten, aus ihren Kindern und näͤchsten Verwand⸗ ten, vierzig Geißeln geliefert. Die Sulioten haben sich der

Publikums hat

wichtigen Position der Fuͤnf Brunnen bemaͤchtigt, und schnei⸗ den so den Verkehr zwischen dem Ottomanischen Heere vor Jands⸗ v den Festen Arta und Prevesa ab.

ante, 10. Jun. Mehre Hydriotische Fahrzeu in⸗ gen von Spanien, Pulver un Böörta 888 Peheenge Sbeie die Amerikaner sollen mit den Griechen uͤbereingekommen seyn ihnen Pulver und Blei zuzufuüͤhren. 1— 1

Auf der Boͤrse zu Hydra sind Praͤmien fuͤr Ka⸗ per-⸗Ausruͤstungen ausgeboten. Alle unter fremder Flagge kommende Gegenstaͤnde werden baar bezahlt; Getraide ist in Ueberflus und großes Leben im Handel. Die Amerikaner ha⸗ ben (wie es heißt) fuͤr bedeutende Summen abgeschlossen, eine große Quantitaͤt Gewehre, Kanonen und Kriegsmunition an⸗ zufuͤhren, und fremde Spekulanten eilen nach Argentera, wo die den Tuͤrken abgenommenen Prisen wohlfeil verkauft wer⸗ den. Das Haus S. auf Malta hat eben 2000 Faß Pulver nach Chimova in Maina gesandt, wofuͤr es Oel, Knoppern und Zinober in Tausch erhaͤlt.

Herrmannstadt, 4. Jul. Die angesehensten Bewoh⸗ ner mehrer Staͤdte und Distrikte der Wallachei haben den Russ. Konsul aus Bucharest, der sich jetzt hier aufhaͤlt, gebe⸗ ten, sich fuͤr sie bei Sr. Maj. dem Kaiser von Russland, ih⸗ rem Allerdurchlauchtigsten Schutzherrn zu verwenden, damit derselbe ihnen Hilfe schaffe und sie vor dem voͤlligen Unter⸗ gange bewahre. )

Madrid, 10. Jul. Der Koͤnigl. Franz. Gesandte de Lagarde ist gestern hier eingetroffen, und unmittelbar darauf Sr. Maäj. vorgestellt worden; Des Koͤnigs Reise nach Sace⸗ don ist auf morgen bestimmt. Im Koͤnigreiche Murcia ist eine große Verschwoͤrung, welche die Ermordung aller Konstitutio⸗ nellen zum Zwecke hatte, entdeckt worden. Mehr den 40 In⸗ dividuen sind verhaftet. Die Zweige dieser Verbindung er⸗ streckten sich schon bis Alkantarilla*), wo der Aufruhr noch vor dem Ausbruche unterdruͤckt wurde. Zu Herrera wurden 24 der vornehmsten Bewohner der Auflehnung gegen das herr⸗ schende System beschuldigt u. in die Gefaͤngnisse abgefuͤhrt; das Kloster St. Hieronymus soll dabei einen bedeutenden Einfluß gehabt haben. Zu Toro**) versammelte sich am 29sten Jun. abends ein Haufe von einigen 50 mit Kultteln und Steinen Bewaffneten unter heftigen antikonstitutlonellen Ausrufungen; dem Stadt⸗Richter gelang es zwar, die Ruhe wieder herzustel⸗ len, in der Nacht wurden indessen 3 Haͤuser in Brand gesteckt und am andern Morgen sah man denselben Auflauf wieder wie abends zuvor; nur durch die Gewalt der bewaffneten Macht konnte die Hednung wieder gewonnen werden; mehre Perso⸗ nen wurden schwer verwundet. In der Nacht traf der Ge⸗ neral Empecinado ein. Die permanente Deputation der Kor⸗ tes hat ihre Sitzungen begonnen; D. Calatrava ist zum Praͤ⸗ sidenten und D. Martinez de la Rosa zum Sekretair dersel⸗ ben ernannt. General Wilhelm Pepe ist mit seinem Adju⸗ tanten, Obersten Piza, vorgestern nach Lissabon abgegangen. Der General D. Francisko de Eguia et Letona, ist, weil er statt sich nach Maiorka in Arrest zu begeben, auf Franzoͤsisches Gebiet gesluͤchtet, aus der Liste der Armee gestrichen und aller seiner Wuͤrden entsetzt worden. Die Anzahl der Moͤnche welche zum Empfange der, bei Aufloͤsung der Kloͤster gesicher⸗ ten Pension, sich gemeldet, betraͤgt bereits 4202. Bon alle Seilen gehen Offerten fuͤr die letztbewilligte Anleihe ein; der Nationalstols will solche aus dem Inneren des Landes, ohne fremde Hilfe bewirkt wissen; schon hat der hiesige Magistrat auf 12 Mill. (Realen) subkribirer. Die Portugisischen Trup⸗ pen haben Monte Video am 24. April geraͤumt.

Cartagena. **) Das widersinnige Betragen eines hieste gen Geistlichen, der einer jungen Schauspielerin die Beichte versagte, und sie nicht einmal in der Kirche dulden wollte, hat die Gemuͤther dermaßen erhitzt, daß der Pfarrer wahrscheinlich seinen Sprengel wird aufgeben muͤssen. 1t

Lissabon, 4. Jul. Nach dem Beschlusse der Kortes wer⸗ den 1. alle die als oͤffentliche Ruhestoͤrer betrachtet, die sich andere Ausrufungen erlauben, als zur Ehre der Religion, der Kortes, der Verfassung, des konstitutionellen Koͤniges und seiner Familie; 2. von dem Gefolge Sr Maj. sollen nicht ans Land treten: die Grafen von Palmella und von Paraty, Tho⸗ mas Antonio, Lobatos, Targine, Acevedo, D. Miranda, D. Almada, Masiel und Rodrigo Pinto Guedes, u. der Baron de Rio Saco. Sr. Maj. sind 24 Kandidaten zur Formirung des Staats⸗Rathes in Vorschlag gebracht. Die Konstitu⸗ tions⸗Urkunde der Monarchie ist bereits in Druck erschienen.

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in mehren teutschen und Franzoͤstschen Blaͤttern en

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Die haltene Nachricht, daß die Garnison zu Posen, von Ostpreu⸗ ßen her, verstaͤrkt werden solle, ist voͤllig ungegruͤndet.

v in von Sevilla. Offene Stadt am Fluße Douro im Koͤnigreiche Leon, 13 Meilen von Salamankag. bs

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l. zu verbleiben gedenken, und dann die teutsche Schweiz en wollen. 1“ 4 vS

7**) Uralte Stadt in der Span. Provinz Mureia.