1821 / 142 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 02 Jan 1821 18:00:01 GMT) scan diff

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sie heruͤber zu retteu. Die Spanische Seemacht sey in keinem Hafen finde sich ein nur irgend das einzige, der Algesiras, sey Bau von 18 Schiffen sey un⸗ ausgefuͤhrt geblieben, und daher koͤnnten die Insurgenten⸗Ka⸗

per ungestraft FöE umstreifen, und sich selbst

aͤfen ohne en näaͤhern. 88 Füfen von. 88 Okt. Der Handel scheint bei uns voͤllig kopfuͤber (topsy-turvy) gekehrt, oder. vielmehr von uns zu den Gegenfuͤßlern gewandert zu seyn. Kein Geld ist im Umlaufe, und der Kredit sichtlich geschwunden. Das sind die Gluͤck⸗ seligkeiten, welche uns der Umsturz der Dinge bringt. Eine Regierungs⸗Aenderung wird allemal auf einige Monate eine Stockung des Handels erzeugen, aber schon ist ein Jahr vor⸗ uͤber, und noch immer herrscht derselbe Mangel an Vertrauen. Daß die alte Regierung viele Maͤngel hatte, bestreitet Nie⸗ mand; aber es wird noch lange dauern, ehe von der neuen die 168 Artikel der Verfassung diskutirt seyn duͤrften. Selt sam ist der Name, womit man hier die Unkonstitutionel⸗

51 83 llen belegt; man nennt sie Carcundas (Bucklichte.) Fwr

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gemacht, ganz aufgeopfert; disponibles Kriegs⸗Fahrzeug; unbrauchbar; der beschlossene

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Berlin. Am 22. d M. nachmittags um 3 Uhr, ist mit

Anzeigen Stellung des n, gro 1 und uͤbrigen Schwierigkeiten, einen vollkommen

Guß. Von den Form ohngefaͤhr 90 bi

sten Bluͤcher aber hat

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autwortlichkeit bis zur

tritt derselbe aus,

Die Aktionairs waͤ lung gemaͤß

richten ihre fohe 1 vetene ser und sonstige baare Auslagen in Geschaͤften der Kom⸗

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in Bronze des

be Minute.

Genehmigung, in der Koͤniglichen Stuͤckgießerei, Statue Bluͤchers, nach dem Model unseres vor⸗ treflichen Bildhauers, Professor Chr. Rauch, von dem Herrn Le⸗ uine und Herrn Reisinger, Direktor der Koͤnigl. Gießerei, gegossen worden. Der Guß geschah in Gegenwart Hrn. Gen. Maj. v. Witzleben, des Hrn. Gen. Intendanten Grafen von Bruͤhl, der kommandirenden Artillerie⸗Ofliciere des Zeughauses und der Gießerei, und mehr als 30 Personen. Nachdem Herr Lequine am 21. nachmittags die Form vollen⸗ det und geschlossen hatte, auch das Metall in den Ofen einge⸗ setzt war, wurde des andern Morgens um fuͤnf Uhr, der Ofen angezuͤndet, und nach drei Uhr nachmittags der Zapfen aus⸗ gestoßen. Die Entleerung des Ofens vom gluͤhenden Metall, und die gaͤnzliche Fuͤllung der Form, waͤhrte Zwei und eine hal⸗

Allerhoͤchster die kolassale

Die Zuͤge der Luftroͤhren stroͤmten die brennende Luft gleichmaͤßig und ruhig aus, und fuͤllten sich mit Metall. Alle versprechen, trotz der, durch die fortschreitende Helden, großen Vervielfaͤltigung der Luftroͤhren , gelungenen eingesetzten 150 Centnern Bronce, wird die his 100 Centner aufgenommen haben.

Diese Statue, welche die Schlesischen Staͤnde, zur Erin⸗ nerung an die Schlacht am Katzbach, zu Breslau aufstel⸗ en lassen werden, ist die dritte kolossale Statue (naͤmlich Fuͤrst

Gluͤcher, fuͤr Rostock, und Dr. Luther, fuͤr Wittenberg) welche eit dem Monate August 1818, von den benannten Hin. Lequine und Reisinger gegossen worden ist. Fruͤher, im Jahre 1784, assistirte schon letztgenannter dem, in demselben Lokale unternom⸗ menen Gusse, der fuͤr Morsrkau bestimmten Statue der Kaise⸗ rin Katharina der Großen, nach dem Model des Bildhauer

Keyer. Die Statue der Kaiserin war, mit Einschluß der Plinte, 10 Fuß hoch; die so eben gegossene Statue des Fuͤr⸗

10 Fuß 6 Zoll ohne Plinte.

der Rheinisch⸗Westindischen Kompagnie.

(Fortsetzung.) (Appellation an die Geueral⸗Versammlung. Bei eintretender Direktion und dem Direk⸗

Elberfeld. Statut 2 schiedenheit zwischen der s⸗Ver eden it 7 58 Meüleange, soll eine General⸗Versammlung zusammenberufen und in derselben durch Mehrheit der Stimmen daruͤber entschiehen werden. Die Ausfuͤhrung der bestrittenen Unternehmung unter⸗ bleibt alsdann so lange, es sey denn, daß die Direktion die Ver⸗ Entscheidung der General⸗Versammlung uͤbernehmen wolle. 88 gen 8 Pcn. und Absetzung eines Direktors) Ein Direktor soll auf Anklage, jedoch nur nach gehoͤrter Vertheidigung, durch Stim⸗ men⸗Mehrheit, von der General⸗Versammlung seiner Stelle ent⸗ setzt werden koͤnnen, in welchem Falle sofort zur Wahl eines neuen Direktors in der §. 9. beschriebenen Form geschritten werden soll. In dem moͤglichen Falle des Falliments eines der Direktoren, und wird so lange durch seinen Suͤbstituten er⸗ setzt, bis ein anderer an seine Stelle erwaͤhlt ist. . §. 26. (Erneuerung der Direktion.) Nach Verlauf des zweiten Jahres entscheidet, waͤhrend der ersten fuͤnf Jahre, jaͤhrlich das Loos, welcher von den zuerst gewaͤhlten Direktoren austre⸗ ten soll; spaͤterhin geschieht dies jaͤhrlich durch das Dienstalter. len alsdann in einer General⸗Versammlung durch Stimmenmehrheit, aus zwei von dem Direktorium und zwei von dem Direktorial⸗Rathe vorzuschlagenden Aktien⸗Besitzern an, die Stelle des austretenden Direktors einen neuen. Der Aus⸗ tretende kann varch von den Aktionairs in seiner Stelle aufs e bestaͤtigt werden. n aüe Von dem Direktorial⸗Rathe. (Der Direktorial⸗Rath.) Der von der General⸗Versamm⸗ §. 10. gewaͤhlte Direktorial⸗Rath von sieben Gliedern, in der Zwischen⸗Zeit der zu haltenden General⸗Ver⸗

mmlungen die Kompagnie. sa §. 1 (Erstattung der Auslagen) Die Direktorial⸗Raͤthe ver⸗ Ulen ihnen alle

Funktionen unentgeltlich, jedoch so

§. 27.

repraͤsentirt

agnie verguͤtet werden. . 8 §. 2 19 Sussgtituten) Die Direktorial⸗RNaͤthe waͤhlen sich Sub⸗

stituten, welche in Abwesenheit⸗ oder Krankheit⸗Faͤllen fuͤr sie fun⸗ giren; diese muͤssen gleichfalls Artionairs seyn und von der Di⸗

rektion bestaͤtigt werden. 1e §. 30. (Seschlüsse) Es kann in dem Direktorial⸗Rathe kein E“—

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GSeechruückt bei Hahynu.

Beschluß gefasst werden, wenn nicht wenigstens fuͤnf Mitgh

in G aefe⸗ substituirt gegewaͤrtig sind. Die Beschluͤsse 38

durch Mehrheit der Stimmen entschieden, und bei gleichen,“

die Stimme des Vorsitzers, den der Direktorial⸗Rath jedesma

Eroͤffnung der Sitzung aus seiner Mitte waͤhlt, den Ausschlag (Der Schluß folgt.)

* Berlin, 22. Nov. Landfracht⸗Saͤtze in Preuß. 8 zu welchen, nach Angabe der Schaffner, verladen worden. Centner nach Breslau 1 ½ Rthir.; Leipzig 1 ½ Rtß Magdeburg 1 ½ Rthlr.; Posen 2 Rthlr.; Stettin 1 ½ Rthlr.; Warschau 6 Rthlr. .s. 298 v21.K 118, üisS au9 Wechsel⸗ un d Geld⸗Kourse.

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isn Hamburg, 20. Nov. Amsterdam k. S. 106 pg. Mon. 108 pCt. begehrt und mit ¾ besser zu lassen. don k. S. 36 Schill. 3 Den., 2 Mon. 36 Schill. 5 2 nicht begehrt. Paris 2 Mon. 25½ Schill., Bme⸗ 2 Mon. 2622 Schill. zu lassen. Kopenhagen k. 8n pEt. Breslau 6 Wochen 408 Schill. 2 Mon., 19 besser zu machen. Wien in eflectiv 6 Wochen 14710 Prag in effectiv 6 Wochen 140 pCt., Augstn Wochen 147 ¾ Ct. 2 Mon.

zum not. Kours angebote Frankfurt 6 Wochen 148 ⅜˖ pCr., 2 Mon. zum not. Ko 8 eipzig z. M. 166 pCt. St. Petersburg? 8 ill. zu haben.

; 22 8 Mrk. Schill., zu haben u. zu lassen. Dukaten, neue fehlen, nominel pCt. Gold al m 1013¾ Schill. zu haben. Daͤn. Grob Kour. 123 pl. Hamb. Grob. Kour. 123 8 pCt. Fein Silber 27 10 Schill., zu haben. Siülber in Sort. 13 L. 50 14 L. 9 G. 27 Mrk. 10 Schill., Preuß. Muͤnze 27

4 Schill., zu lassen. Preuß. Pramienscheine 189 à 188. Mrk. Bko. T und Geld. 1 8 8. Norwegische Anleihe à 5, pCt. sehr gesucht, à 76 ¾ Ende der Boͤrse 77 pCt. bezahlt. Daͤnische Auleihe, erste Abth. pCt., desgl. 5 pCtg. von 3000 Mrk. 82 desgl. 80½. 684 pCt., angeboten. Oestr. Anleihe das Loos von . Fl. pr. ult. Dec. 109 ½ Fl. Briefe und Geld. Berlin, 23. Nov. London 3 Mon. war à 7 Rlh Gr. zu haben; und auf Zeit inkl. 2 Mon. fix. 7 Rth machen Hamburg 2 Mon. à 155, kurz à 154 Verkaͤufe Amsterdam 2 Mon. à 142¼ Briefe, 142 Geld. Pa Mon. à 83 ½, Augsburg 2 Mon. à 104 8 Frankfurt a 2 Mon. à 103 ¾, Wien in 20 Xr. 2 Mon. à 104 Bt. St. Petersburg 3 Wochen dato 278 Briefe, 27 G auf 6 Mon. Zeit 27½ Briefe. Diskonto 3 Ct. Briefe Geld. Sraats⸗Schuld⸗Scheine à 70 ½ zu haben, à 70 lassen. Preuß. Praͤmien⸗Scheine à 97 ⅝˖ Briefe, 978 9 Engl. Anl. à 93 ¾ Geber, von 92¾ bis 952 gemacht. Norwegische Anl. der Hamb. Avista⸗Kours 130, a 79 79 ½⅜ Geld. Oestr. 5 pCtg. Obligationen pr. Kassa 7921 1 Mon. fix. und 1 Mon. taͤglich 79¼ gemacht. Oestr. leihe in Loosen à 100 Fl. pr. Dec. 1152 Briefe und Ge

à 6 pCt. Zinsen 90. . 35 pC.; zw

100 Fl. pr. kontant, ig

Koͤnigliche Schauspiele.

Sonnab. 24. Nov. Im Schauspielhause: Das Trauersp. in 5 Abtheil., von E. v. Houwald. 1*

Sonnt. 253. Nov. Im Schauspielhause: Di sh Muͤllerin, Oper in 2 Abtheil. Musik von Paesiello. Katharina Canzi, aus Wien, Schuͤlerin Kapellmeisters Salieri: Roͤschen als letzte Gastrolle.)

Im Opernhause: Die drei Gefangenen, Lustsp. in theil. nach dem Franzoͤsischen des Dupaty frei bearbeite Koͤnigl. Schauspieler P. A. Wolff.

Mont. 26. Nov. Im Schanspiel⸗Hause: Der Fre Oper in 3 Abtheilungen, von F. Kind. Musik von! von Weber.

In Potsdam: Donna Laura, Lustsp. in 3 Abthꝛl mit Tanz; von Sophie v. Knorring, geb. Tieck. Hietat Divertissement, Pas de deux, geranzt von Mlle. Léquin Hrn. Senger; Pas seul, getanzt von Mlle. Lampery; n deux (Adagio und Polonaise, gesetzt und gespielt vonn nigl. Koncertmeister Hrn. Moͤser), getanzt v. Mlle. Lime

rn. Hagemeister. 9 8. Nov. Im Opernhause: Maria 0 Trauersp. in 5 Abtheilungen, von Schiller. Der Anfan ser Vorstellung ist um halb 6 Uhr. 9 b

In Potsdam: Das Blatt hat sich gewendet; Onl Lustsp. in 5 Abtheilungen, von Schneider. Hierauf: T.

Meteorologische Beobachtungen. 1 Barometer. [Therm. Wind. Witterung.

A. 270 87 671 720+ [W. Negen, trüb, stürmisch FIII7 W. Sonnenschein, Wind.

M. 27 10— %)55 ½ +%† W. trüb, Wind. A. 429 S. W. viel Regen. ] F. 270 v 50 + S. W. Regen, stürmisch. M. 27° 7/121 7°£ S. W.ktrub, stürmisch. 6

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Stuͤck. Berlin, Dinstag den 27ͤsten November 16821.

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Kronik

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Geine Majestaͤt der Koͤnig haben dem Ober⸗Land⸗Mund⸗ und freien Standesherrn Karl Lazarus Gra⸗ Henkel von Donnersmark auf Beuthen und Tarno⸗

uken, Obersten

das Praͤdikat Excellenz beizulegen geruhet.

Die zweite Ziehung der Praͤmien auf Staats; heine wird nach der, im 8ten Paragraphen der Bekanntma ng vom 24. uar k. J. ihren b lich im hiesigen Boͤrsenhause durch dieselben Koͤnigl. arien, unter Zuziehung von drei sich abloͤsenden 8b der Mitte der Aeltesten der slchgen Ka

hehen. 111I1ö1 88 Berlin, drn 24. November 18321. ——

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igl. Immediat⸗Kommission zur Vertheilung von Pramien

auf Staats⸗Schuldscheine. . e. her. Kayser. Wollny.

Bekanntmachung pegen Vertheilung von Praͤmien auf 30 Millionen Thaler in Staats⸗Schuldscheinen.

281 Mat

r Befoͤrderung des Umlaufs der Staats⸗Schuldscheine, deren Verordnung vom 17ten Januar d. J. wegen der ftigen Behandlung des gesammten Staats⸗Schuldenwesens gesettworden ist, und um den Besitzern dieser Staatspapiere ne⸗ Penbestehenden regelmaͤßigen halbjaͤhrlichen Zinszahlungen und ezlicher Tilgung (zu welcher letzterer nach der Allerhoͤchsten Ver⸗ Seite 11. §. V. der Gesetz⸗ mmlung vom Jahre 1820 fuͤr immer Ein Prozent jaͤhrlich baar der ganzen Hoͤhe des Schuld⸗Kapitals bestimmt ist), auch die ssicht auf ansehnlichen Gewinn zu eroͤffnen, ist eine Praͤmien⸗ Thaler Staats⸗ huldscheine durch die nachstehende Allerhoͤchste Kabinets⸗

rag durch die

nung vom 17ten Januar 1820 No. 2.

rtheilung auf 30 Millionen

e vom 7ten d. M. genehmigt worden:

Naͤchdem Ich den Mir vorgelegten Plan einer Prämien⸗Vertheilung auf Staats⸗Schuldscheine, mittelst Meiner an Sie heute erlassenen Ordre genehmigt habe, so beauftrage Ich Sie hiermit zur Ausführung desselben. Die weiteren Geschäfte, wohin besonders die Ausfertigung der Prämienscheine und die Verwaltung des Prämienfonds, in Gemäß⸗ heit des Plans, gehören wird, müssen ihres Umfangs wegen, von einer

besondern Kommisston bearbeitet werden, welche, unter Ihrem Vor⸗ stze, aus dem . 1IIuö6G Geheimen Justizrath Schmucker, (Seehandlungs⸗Direktor Kayser und 71s. Rechnungsrath Wollny .“ evestehen soll, und wozu auch einer von den Unternehmern zugezogen werden kann. Berlin, den 7ten August 1820 (gez.) Friedrich Wilhelm. An den Wirkl. Geheimen Ober⸗Finanzrath und Präsidenten Rvther. Es werden 30,000,000 Thaler, geschrieben Dreißig Mil⸗ onen Thaler in 300,000 Staats⸗Schuldscheinen zu Hun⸗ ert Thaler vertheilt. I Diese Staats⸗Schuldscheine werden theils aus den in den gtaats⸗Kassen befindlichen, und theils durch Ankauf von Be⸗ bern solcher Staats⸗Papiere beschafft. Daß solche saͤmmtlich ter der im Etat vom 17ten Januar d. J. (Gesetzsammlung b. 2. S. 17.) angegebenen Summe der consolidirten Staats⸗ Schuld begriffen sind, wird durch das nachstehende Attest der niglichen Hauptverwaltung der Staatsschulden bekundet: Abseiten der unterzeichneten Hauptverwaltung der Staatsschulden wird hiermit, auf Verlangen, attestirt, daß dieijenigen Dreißig Mil⸗ lionen Thaler Courant Staats⸗Schuldscheine, auf welche nach der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 7ten August d. J. Prämien vertheilt werden sollen, zu den im Etat vom 17ten Januar dieses Jahres, Gesetz⸗Sammlung von 1820 Seite 17. speziftzirten Staats⸗Schulden gehören, über deren Betrag hinous nach dem Ge⸗ setze von eben diesem Tage §. 11. und nach dem von uns geleisteten Eide keine neue Staats⸗Schuld contrahirt werden darf, na⸗ mentlich aber einen Theil der 119,500,000 Rthlr. Staats⸗Schuld⸗

scheine bilden, welche unter Tit I. Lict. e. des erwühnten Etats auf

geführt stehen. Berlin, den 12ten August 1820.

Koͤnigl. Preuß. Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. Rother. v. d. Schulenbueg. v. Schütze. Beelitz. D. Schickler. Dreimalhundert Tausend Praͤmien⸗Scheine in rtlaufenden Nummern von 1 bis 300,000 werden nach dem chstehend abgedruckten Inhalt:

August v. J. enthaltenen Bestimmung, am 2. Anfang nehmen, und, wie die erste, oͤf⸗ om⸗

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wird der Betrag der gezogenen

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2 2 11““ . ün 0 Praͤmien⸗Schein NJN.. zu dem dazu gehöͤrigen Staats⸗Schuld⸗Schein uͤber r. 8 100 Rthlr. Preuß. Courant. ertels s6n83880 e,o znleits he Heenivt on

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Inhaber dieses erhält in Gemäßheit der Bekanntmachung pom 24sten August 1320 und des derselben beigefügten Plans auf die obige 9 % Praͤmien⸗Schein⸗ Nmmer .. in den diesfäalligen zehn halb⸗ 1S9. DI Ziehungen fallende Prämie, und zwar wenn diese Ein 4 88 Hhundert Dreißig Rthir und darüber beträgt, gegen Zurückgabe dieses Praͤmien;⸗ und des dazu gehörigen Staats⸗Schuld⸗Scheins, soo wie des laufenden und der darauf folgenden Zins⸗Coupons, wenn solche aber niedriger ist, gegen bloße Rückgabe des Präͤmien⸗Scheins undd gleichzeitige Vorzeigung des dazu gehbrigen Staats⸗Schuld Scheins, zw ei Monatnach dem Schluß der betreffenden Ziehung, veei der Praͤmien⸗Vertheilungs⸗Kasse im hiesigen Seehandlungs⸗Ge⸗ fC. 9 baude, in Preuß. Courant, die köllnische Mark fein zu Vierzehn KChaler gerechuet, baar ausgezahlt.

.e1841 Wer die Präͤmie binnen Einem Jahre vom Anfange der be⸗ meffenden Ziehung nicht erhoben hat, geht solcher nach dem z. 11. der obigen Bekanntmachung verlusttig. 8* Berlin, den 2ten Jannar 182n Sgs

(L. S.) Koͤnigl. Preuß. Immediat⸗Kommission zur Vertheilung von Praͤmien auf Staats⸗Schuld⸗Scheine. ausgefertigt, und jedem Praͤmien⸗Schein ein Staats⸗Schuld⸗ schein von Einhundert Thalern Preuß. Courant, mit den Zins⸗Coupons laufend vom isten Januar 1821 ab, bei⸗ gefuͤgt. Jeder Praͤmien⸗Schein enthaͤlt die Nummer und Litter des dazu gehoͤrigen Staats⸗Schuldscheins, ohne wel⸗ chen letzteren der Praͤmien⸗Schein bei der Erhebung der dar⸗ auf gefallenen Praͤmien unguͤltig ist. 4) Als Haupt⸗Unternehmer fuͤr den Verkauf sind die Hand⸗ lungshaͤuser Gebruͤder Benecke in Berlin, M. A. Rothschild u. Soͤhne in Frankfurt a. Gebruͤder Schickler in Berlin eingetreten.

Diesen und mehrern andern Handlungshaͤusern werden die Praͤmien⸗Scheine mit den Staats⸗Schuldscheinen gegen den Preis von Einhundert Thalern pro Stuͤck, zahlbar am isten Januar 1821, zum Verkauf uͤberlassen.

5) Die Praͤmien⸗Scheine werden unterm 2ten Januar 1821 aus⸗ gefertigt und vom zsten Februar 1821 ab, mit den dazu gehoͤ⸗ rigen Staats⸗Schuldscheinen und deren Coupons ausgegeben. Auch bleibt es den Unternehmern uͤberlassen, die zu den Präͤͤ⸗ mien⸗Scheinen gehoͤrigen Staats⸗Schuldscheine ohne Coupons, bei der Praͤmien⸗Vertheilungskasse zu deponiren, in welchem Falle dieses auf der Ruͤckseite des Praͤmien⸗Scheins durch einen besondern Stempel bescheinigt werden und gegen dessen Vorzei⸗ gung und Loͤschung der Bescheinigung, die Fashänbegang der deponirten Staats⸗Schuldscheine zu jeder beliebigen Zeit ge⸗ schehen wird. „r. Von den Staats⸗Schuldscheinen werden die halbjäͤhrig faͤllig werdenden Zinsen nach dem Zinsfuße von Vier Prozent un⸗ verkuͤrzt, so wie bisher bei allen Staats⸗Schuldscheinen bei der Staats⸗Schulden⸗Tilgungskasse in Berlin, so wie auch aus jeder Koͤniglichen Kasse in saͤmmtlichen Preußischen Provinzen gezahlt werden. 8 7) Die Vertheilung der Praͤmien geschieht mittelst Verloo⸗ sung in Zehn auf einander folgenden halbjaͤhrigen, in dem umstehend beigefuͤgten Plan naͤher angegebenen Terminen. 8) Dlie Verloosung in den halbjaͤhrlgen Terminen geschieht in Berlin oͤffentlich, unter Leitung der von des Koͤnigs Majestaͤt zur Verwaltung des Praͤmien⸗Fonds angeordneten Commis⸗ sion, wie auch unter Aufsicht und Mitwirkung zweier zu er⸗ nennender Koͤniglichen Commissarien und vereideter Proto⸗ kollfuͤhrer und eines Deputirten aus der Mitte der Aeltesten der hiesigen Kaufmannschaft. 21 8 9) Die zur Zahlung kommenden Praͤmien werden sogleich nach jeder halbjahrigen Ausloosung durch besondere gedruckte Li⸗ sten, mit Angabe der Nummern der Praͤmien⸗Scheine, so wie auch des Betrags der Praͤmien oͤffentlich bekannt ge⸗ macht, welche Listen den hiesigen Zeitungen beigefuͤgt, auch außerdem noch ausgegeben werden. EW1.“ wei Monat nach jeder vollendeten halbjaͤhrigen Ziehung Praͤmien von 130 Thaler und daruͤber, an die Inhaber gegen unmittelbare Au shaͤndi⸗ gung der Praͤmien⸗Scheine, und der dazu gehoͤrigen Staats⸗Schuldscheine von 100 Thalern nebst den lau⸗

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fenden und den dorauf folgenden Zins⸗Coupons, ohne ir⸗

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