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zur Rechtfertigung ihrer Schritte aufgefodert werden, ihren noch niemals verletzt haben, und daß sie die Charte nicht umwer⸗ fen koͤnnen, ohne den geleisteten Eid zu brechen und eine Revolu⸗ tion herbeizufuͤhren: zwei Voraussetzungen, welche bei dem, jeden Franzosen belebenden Ehrgefuͤhle, und bei der durch die Erfahrung hinlaͤnglich erlangten Ueberzeugung von dem Unheile der Revolu⸗ tionen, gleich unzulaͤßig sind. Gerade weil jene Maͤnner eine umwaͤlzung nicht wollen, vereinigen sie sich um den Koͤnig, in der doypelten Absicht, sowol jedem willkuͤrlichen Verfahren, welches den Thron mit der oͤffentlichen Freiheit entzweien koͤnnte, zuvor⸗ zukommen, als auch diejenigen verderblichen Lehren zu unterdruͤk⸗ ken, welche unter dem scheinbaren Vorwande der Aufrechthaltung der oͤffentlichen Freiheit, einzig und allein den Umsturz der Mon⸗ archie bezwecken. 1
Der Fuͤrst v. Talleyrand erschien vorige Woche auf dem
Grammont aufnehmen lassen. Se. Exc. haben gewollt, daß
uͤber Ihre Aufnahme in der gewoͤhnlichen Form ballotirt wuͤrde,
und sie ist einstimmig und mit großer Bereitwilligkeit be⸗
schlossen worden. 1 Marseille, 17. Jan. Stuͤrmischer Witterung halber, koͤn⸗ naen die schon laͤngst erwarteten Kauffahrtei⸗Schiffe nicht ein⸗ laufen, daher fehlen auch die Nachrichten von Smyrna, Kon⸗ sttantinopel, Korfu und Morea. 8 Straßburg, 24. Jan. Se. Maj. haben durch Ver⸗ ordnung vom 5. Dec., die Gesellschaft der Bruͤder der Christ⸗ lichen Lehre im Straßburger Kirchen⸗Sprengel, als wohlthaͤtigen DPVerein zu Gunsten des Primair⸗Unterrichtes bestaͤtigt. Es duͤrfen ihr auch Vermaͤchtnisse und Schenkungen gemacht werden. London, 22. Jan. Herr W. Wynn und Hr. Freemantle leisteten am 17. den Eid als Geheime Raͤthe. Lord Sidmouth überlieferte in einer Privat⸗Audienz die Siegel fuͤr das Depar⸗ tement der inneren Angelegenheiten; der zu seinem Nachfolger b Hr. R. Peel empfing sie, und wurde zum Handkusse Der Kourier widerspricht dem Geruͤchte, daß die Minister mit dem Plane umgingen, den Fonds⸗Besitzern eine Steuer von 2 ½⅞ pCt. aufzulegen, auf das bestimmteste.
8 Gestern wohnten hier alle angesehene fremde Katholiken der Jahres⸗Feier des Maͤrtyrerthumes Ludwigs XVI. bei. — Bei Cheptow kam unlaͤngst eine Art von Erd⸗Lawine vor; ungefaͤhr 3 Morgen Landes mit Foͤhren, Unterholz, Felsen, glitten gegen den Fluß hinab, wahrscheinlich durch die vielen Regenguͤsse in der letzten Zeit abgelockert.
Iturbide soll den Titel eines Kaisers von Mexiko ange⸗ nommen haben. Der Spanische Gouverneur von St. Domingo, ist mit
seinem aus 30 Personen bestehenden Gefolge in Liverpool an⸗
1
Balle bei Hrn. Lafitte, und hat sich in dem Cercle in der Straße
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3u unserer Sitten⸗Geschichte gehoͤrt die Polieei⸗N
folgenden Inhalts, welche neulich fuͤr ein hiesiges Theater erlassen wurde. „Waͤhrend der Vorstellung h mand Taback rauchen; Taback⸗Kauen ist erlaubt. Es Inneren des Hauses kein Branntwein oder Liqueur werden; Frauen, die nicht in Begleitung eines gutg, Mannes eintreten, duͤrfen nicht in die Logen, sonden, in das Paradies veeeiheh wenn die Gentlemen laut nander reden oder sich zanken und boxen wollen, so n sich auf den Hinterhof des Hauses begeben; kein Be darf eintreten, wenn er nicht verspricht, sich ruhig; ten, oder in einer Loge des zweiten Ranges auszusch doch ohne zu schnarchen; erlaubt sich ein Schauspieler tige Reden, oder begleitet er sie mit unsittlichen . so wird er nach der Wache gebracht.“
Dublin. Das foͤrmliche Ernennung⸗Schreiben Conyngham Plunkett zum General⸗Anwalt Sr. Mes⸗ land, ist hier eingelaufen. — Das Recht des Ritte welches die Vice⸗Koͤnige Irlands, vor unserer Vereinit Großbritannien besaßen, ist nach dieser gedachten Vern ein ausschließliches Vorrecht des Koͤniges geworden; d. maͤß sind alle Erhebungen zu Rittern, ausgegangen Grafen v. Hardwick, dem Herzoge von Bedford, dem Talbot und dem Herzoge von Richmond fuͤr null unm anzusehen.
Bruͤssel, 25. Jan. Hier ist ein Befehl ergam Hunde, die man nach dem Zapfenstreich abends auf! ßen antreffen werde, todtzuschlagen. — Auch in Eng sich die Wuth unter diesen Thieren geaͤußert, und
verschiedene kostbare Jagdkoppeln erschossen werden.
Aus dem Haag, 26. Jan. Se. Durchl. der von Nassau ist hier angekommen.
Braunschweig. Der hier als Prediger nicht an mene Dr. de Wette, soll zum ordentlichen Lehrer der 2 gie an der Universitaͤt zu Basel berufen worden seyn.
Gießen, 20. Jan. Die bisher hier bestandene H mer ist nun voͤllig aufgeloͤst. Die Mitglieder dieser? sind theils mit Pensionen in Ruhestand versetzt, the der Hofkammer in Darmstadt versetzt. Seit Verleg hiesigen Garnison nach Worms, steht die große auf
ekommen. Die Bewohner des Spanischen St. Domingo ollen am 30. November eine Revolution bewirkt, und sich von Spanien unabhaͤngig erklaͤrt haben.
General San Martin hat sich zum Beschuͤtzer der Unab⸗ haͤngigkeit von Peru erklaͤrt. Alle nach dem 26. Jul. v. J. geborne Sklaven sind frei. Der Tribut der Indianer ist auf immer abgeschafft. Die Ingebornen von Peru sollen hin⸗ fuͤro nicht mehr Indianer oder Ingeborne, sondern Peruaner genannt werden. 8 b
Die Mexikanischen Haͤfen, Vera⸗Cruz, Tampicvo, Alvara⸗ do, Acapulco und St. Blas sind dem fremden Handel geoͤff net. Der Eingangzoll auf Waaren, von Auslaͤndern einge⸗ fuͤhrt, ist 25 pCt., und auf Waaren von ingebornen Spaniern eingefuͤhrt, 15 pCt. Die Landes⸗Produkte koͤnnen zollfrei aus⸗ gefuͤhrt werden, ausgenommen Cochenille und Vanille; Gold giebt 2 pCt., und Silber 6 pCt. Exportations⸗Zoll. Die ein⸗ zigen verbotenen Englischen Produkte sind Mehl und Taback.
Die von der Republik Kolumbien angenommene Konsti⸗ tution ist eine Kopie der Nord⸗Amerikanischen, nur mit dem Unterschiede, daß der Praͤsident, anstatt auf 4, auf 7 Jahre erwaͤhlt wird, und daß er außerdem Ober⸗Befehlshaber der Ar⸗ mee und der Flotte ist. 1 b 81
Der Marquis von Hastings wird, heißt es, zum Britti⸗ schen Botschafter am Wiener Hofe ernannt werden.
Der Lord⸗Mayor von Dublin, Herr James, bekannt durch den neulichen Orange⸗Toast, hat den Titel eines Baronets erhalten. In Madrid soll eine Spanische Pair⸗Kammer errichtet werden.
Ein praͤchtiger Mantel von Bergschotten⸗Kostume, wird auf ausdruͤcklichen Befehl des Schachs von Persien in Edin⸗ burg verfertigt. b V
Herr Bochsa bot der Madame Catalani, fuͤr die bevorstehen⸗ den Hratorien im Coventgarden⸗Theater 2000 Pf. St. Die Saͤngerin verlangte 3000 Pf. und hat, da Hr. Bochsa diese nicht geben wollte, die Verhandlungen abgebrochen.
In den ersten Tagen des December sind 15,009 Mann Truppen, angeblich nach Morea bestimmt, durch Adrianopel gekommen.
In Buenos⸗Ayres, ist die Regierung ernstlich bemuͤht, den See⸗Raͤubereien in der Nachbarschaft ein Ziel zu setzen. Sie hat ein Dekret erlassen, daß vom 6. Okt. v. J. an, kein Ka⸗ per⸗Brief mehr, es sey denn aus besondern und vorher bekannt zu machenden Gruͤnden, errheilt werden soll. Die saͤmmtli⸗ chen Kaper empfingen Befehle, innerhalb 8 Monaten, nach je⸗ nem Dekrete, zuruͤckzukehren, widrigenfalls sie als See⸗Raͤuber
behandelt werden wuͤrden.
Lord Suffield und Edw. Ellice, von Lord Cochrane festge⸗
halten, und nach Valparaiso gesandt, sind wieder freigegeben und nach Peru abgesegelt. Die kraͤftigen Vorstellungen von Sir Hardy, und der Wunsch der Regierung, mit den Englaͤn⸗
dern in gutem Vernehmen zu bleiben, waren der Anlaß zu
der Stadt, mit einem Aufwande von 80,000 Fl. errichte
serne, leer und unbenutzt. baͤude wahrscheinlich eine anderweitige, dem Wohle der angemessene, Bestimmung gegeben werden.
Ueber die Einfuͤhrung der Schnellposten fangen ] Gastwirthe hiesiger Gegend an zu klagen; diese Be sind indessen von demselben Gewichte, als die fruͤl Schmiede, Stellmacher und Wundaͤrzte uͤber die Aull Kunststraßen. 1
Kassel. Unsere landstaͤndischen 5 pCtg. Staats⸗ tionen stehen gegenwaͤrtig 3 pCt. uͤber pari; die ve jetzigen Kurfuͤrsten noch als Kurprinzen ausgestellten O— nen 2 pCt. uͤber pari, und auch die Papiere der Sue sel sind nicht mehr zum Nominal-Werthe zu haben. Kurfuͤrst hat die Absicht, die von ihm vor seinem Reg⸗ Antritte kontrahirten Schulden, die saͤmmtlich zu 5 9 teressen stehen, abbezahlen zu lassen, doch so, daß d Inhaber von Partial⸗Obligationen, welche es vorzie Kapital stehen zu lassen, ihre 5 pCtg. Verbriefunger procentige umtauschen koͤnnen. Wie man vernimmt, Haus Rothschild in Frankfurt dies Geschaͤft uͤbernom
Der Fuͤrst Kantakuzeno, der kurze Zeit eine N. Morea spielte, wird ehestens in Teutschland eintref sich dann nach dem Norden wenden.
Luͤbeck, 28. Jan. Der hiesige Russisch Kaiserl. von Schloͤzer, hat von seinem Monarchen einen Ehren und von dem Großfuͤrsten Nikolaus, Kaiserl. Hoh., en baren Brillant⸗Ring erhalten.
Laibach, 14. Jan. Heute traf das Dragoner⸗“ des kuͤrzlich verstorbenen Generals der Kavallerie, Gre Se auf seinem Durchmarsche von Neapel nach hier ein.
Rom, 9. Jan. J. H., die Prinzessin Juliane v nemark, Tochter des 1805 verstorbenen Erbprinzen; von Daͤnemark, befindet sich mit Ihrem Gemahl, de zen von Hessen⸗Philipsthal⸗Barchfeld, seit kurzem hie auch der Prinz Leopold von Sachsen⸗Koburg.
Palermo, 27. Dec. Der Herzog von Mont welcher am 17. Jul. einen revolutionairen Haufen und mit diesem den Koͤnigl. Pallast pluͤnderte, ist 1ü verhaftet und unsrer Regierung ausgeliefert worden.
Stockholm, 18. Jan. Der Magistrat zu Ul fodert Glaser, Maurer, Uhrmacher, Wagenmacher und Eh an denen es dort gaͤnzlich fehle, auf, sich daselbst nie dettt
Der beruͤchtigte Großdieb Kanberg, welcher am 20 zu Gothenburg aus dem Gefaͤngnisse brach, ist im El Haͤrad festgenommen, und hieher ins Krongefaͤngniß! worden.
Die Zeitung Argus, welche darzuthun suchte, de Art von Spionir⸗System seit 1810 im Lande existirt he
verboten.
Konstantinopel, 29. Dec. Der Divan steht,
heißt, in Begriff, eine außerordentliche Gesandtschaft⸗ Kaiser von Marokko zu schicken, um mit ihm ein Trul
Schutzbuͤndniß einzugehen.
Madrid, 13. Jan. Wegen Unpaͤßlichkeit des Pvil⸗Verdienst⸗Ordens;
Ministers Hr. Cano Mannuel, ist das demselben einMajestaͤt der . 2— Bson Hannover, Allerhoͤchstihren Legationsrath und bei der
uͤbertragene Ministerium des Inneren, dem ersten
seyn:
, Joachim Eduard Freiherrn v. Muͤnch⸗
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elben, Hr. Pinella anvertrauet worden. Nach amtli⸗ richten hat sich Sevilla dem Gouvernement unterworfen unte Landes⸗Hauptmann Hr. Albistu ist am 9. von dahin abgegangen; auch der zum Militaik⸗Komman⸗ on Unter⸗Andalusien ernannte Brigadier Hr. Salva⸗ ztian, begiebt sich nunmehr zu seiner Bestimmung. r, Mureia und Seee sollen in Begriff seyn, evillas zu folgen. daeg, gease 8 Minister zu entlassen, soll Se. Mai der Umstand veranlaßt haben, daß das hier arnisoni⸗ alerie⸗Regiment eigenmaͤchtig die Stadt verlassen wollte, it den Konstitutionellen in Andalusten zu vereinigen. Minister scheinen dem Volke wieder nicht recht zu ge⸗ der jetzige Finanz⸗Minister Imaz, war zur Zeit der In⸗ bereits Minister, und schon dieser Umstand ist ihm in n der Menge nicht guͤnstig. Er soll auch bereits das e abgelehnt haben. Diario von Kadix findet man einen Plan zu einer ur Deckung von Bewaffnungs⸗Kosten der dortigen r. Viele junge Leute aus den ersten Haͤusern waren billige eingetreten. die Abgeordneten der Amerikanischen Provinzen anka⸗ chten sie 40,000 Duros zur Zahlung der Disten mit, der Verfassung nach zukommen; dieses Geld ist seit erschoͤpft, der Schatz zahlt ihnen nichts, und aus Ame⸗ nen keine Rimessen; Mehrere haben schon, um nur kinnen, von ihren Sachen verkaufen muͤssen. Sie
b. Is
bi Stadt Frankfurt hevollmaͤchtigten Geschaͤftstraͤger, Karl Frie⸗ rich Freiherrn v. Stralenheim, Ritter des Koͤnigl. Hannbverschen hss und des Koͤnigl. Preußischen Rothen Adler⸗Ordens drit⸗ 3 Se. Majestaͤt der Koͤnig von Daͤnemark, als Herzog von Hol- stein und Lauenburg, Allerhoͤchstihren Legationsrath und am Köoͤ⸗ “ nigl. Saͤchsischen Hofe akkreditirten Geschaͤftstraͤger, Mathias Friis v. Irgens⸗Bergh, Ritter des Koͤnigl. Daͤnischen Danebrog⸗, und des Russisch Kaiserlichen Wladimir Ordens vierter Klasse; Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwe⸗ rin, Hoͤchstihren Kammerrath, Joachim Christian Steinfeld, Ritter des Koͤnigl. Schwedischen Wasa⸗Ordens; 8 Se. Durchlaucht der aͤltest- regierende Herzog zu Anhalt. 8 Bernburg. 11 1 Se. Durchlaucht der regierende Herzog zu Anhalt⸗Koͤthen und Se. Durchlaucht der regierende Herzog zu Anhalt⸗Dessau, den Geheimen Hofrath, Ernst Ludwig Kasimir Albrecht Reich; . und der hohe Senat der freien und Hansestadt Hamburg, den Senator Christian Nikolas Pehmoͤller, zu bevollmäaͤchtigten Kommissarien ernannt, welche, nach Aus⸗ wechselung ihrer in guter und gehoͤriger Form befundenen Voll⸗ machten, uͤber folgende Bestimmungen uͤberein gekommen sind: I. Art. Die Schifffahrt auf dem Elb⸗Strome soll von da an, wo dieser Fluss schiffbar wird, bis in die offene See, und umge⸗ kehrt aus der offenen See (sowol stromauf⸗ als niederwaͤrts) in Bezug auf den Handel voͤllig frei seyn; jedoch bleibt die Schifffahrt vbon einem Ufer⸗Staate zum anderen (Cabotage) auf dem ganzem Strome ausschließend den Unterthanen derselben vorbehalten. Nie⸗ mand darf sich dagegen den Vorschriften entziehen, welche fuͤr Handel und Schifffahrt in gegenwaͤrtiger Konvention enthalten sind.
elten sich vorgestern, und beschlossen eine Vorstellung songreß um einen Beschluß fassen zu koͤnnen, wie ihre Pder gegenwaͤrtige Zustand ihrek heimischen Provinzen
II. Art. Alle ausschließliche Berechtigungen, Frachtfahrt guf der Elbe zu treiben, oder aus solchen Privilegien hervorgegangene Beguͤnstigungen, welche Schiffer⸗Gilden und andern Korporationen oder Individuen bisher zustanden haben moͤchten, sind hiemit gaͤnzlich aufgehoben, und es sollen dergleichen Berechtigungen auch in Zu⸗
ten. Corunna wird gemeldet, daß Gen. Mina dort ein
Maͤdchen mit einer Million Realen geheurathet habe von allen oͤffentlichen Angelegenheiten zuruͤckziehen wolle. twyork. 17. Dec. Der hiesige Brittische Konsul hat amne⸗ Departements⸗Kassirer Tweedie, der sich mit Pid. Sterl. aus England entfernt hatte, hier aufgrei⸗ n, und den Rest des Diebstahls, 100,000 Dollar, bei nden. —
am 1. Okt. Bolivar aufgefodert wurde, den Eid als it von Kolumbien zu leisten, schrieb er an den Praͤsi⸗
des Kongresses, und bat, ihn mit dieser hohen Stelle Indessen wird diesem schoͤnshonen, aber er wurde uͤberstimmt, und an dem Tage,
em er den Eid leistete, hielt er folgende Rede: „Ich Sohn des Krieges; Schlachten haben mich zur hoͤch⸗ gerlichen Ehrenstelle erhoben. Das Gluͤck hat mich Auszeichnung unterstuͤtzt, und der Sieg hat sie bestaͤ⸗ ber diese Titel sind fuͤr die Verwaltung der Gerechtig⸗ It nothwendig; die Wohlfart und die Wuͤnsche der verlangen sie nicht. Das Schwert, welches Kolum⸗ geert hat, ist nicht Astrea's Wage: es ist die Gei⸗ boͤsen Genius, dem bisweilen, zur Bestrafung der Ty⸗ und zur Erweckung der Voͤlker, das Schicksal gestat⸗ de heimzusuchen. Dieses Schwert ist jetzt nutzlos und es hin keine Macht mehr haben; so habe ich es Kolum⸗ chworen. Die Republik fuͤhlt sich in den Tagen des
in der Ausuͤbung seiner Rechte sicher. Ein Mann, ist ein gefaͤhrlicher Buͤrger in einer Volks⸗Regierung; ht die National⸗Souverainetaͤt. Ich und wir Alle wol⸗ darum wuͤnsche ich ein Buͤrger zu werden. Die⸗ ist hoͤher, denn der eines Befreiers; der eine ist aus dem er andere aus dem Gesetz entsprungen. Meine Herrn! neh⸗ emir alle meine Ehrenstellen! lassen Sie mir den Ti⸗
guten Buͤrgers.
)
v6
tün. Die am 20. Nov. 1821 von Sr. M.
irte Elb⸗Schiffahrts⸗Akte vom 23. Jun. 1821
loendermaßen: 8 em die Wiener Kongress⸗Akte vom 9. Junius 1815 die all⸗ Grundsätze ausgesprochen hat, nach welchen die Schiff⸗ fFden Stroͤmen geordnet werden soll, so haben die Staa⸗ n Gebiet die Elbe in ihrem schiffbaren Laufe trennt oder mt, beseelt von dem Wunsche, die dadurch dem Handel Schifffahrt zugesicherten Vortheile und Erleichterungen glichst ins Leben zu rufen, den Zusammentritt einer Kom⸗ n Dresden veranlaßt, um in gemeinschaftlicher Ueberein⸗ fuͤr die Schifffahrt auf der Elve noͤthigen Bestimmun⸗ teffen.
dieseem Zwecke haben 1u ena3! der Koͤnig von Preußen, Allerhoͤchstihren Wirkli⸗
imen Legationsrath, außerordentlichen Gesandten und chtigten Minister am Koͤnigl. Saͤchsischen Hofe, Johann Jordan, Ritter des Rothen Adler⸗Ordens zweiter Klasse enlaub, und des Eisernen Kreutzes zweiter Klasse am wei⸗ de, Großkreutz des Russisch Kaiserlichen St. Wladimir⸗ sweiter Klasse, St. Annen⸗Ordens, des Civil⸗Verdienst⸗ zar Baierschen Krone, 5*6, Keecht⸗ Schwedischen Nord⸗ nd des Koͤnigl. Saͤchsischen Civil⸗Verdienst⸗Ordens, Kom⸗ ds Kaiserl. Oestreichschen Leopold⸗, des Koͤnigl. Daͤni⸗ eOrbens und Ritter des Koͤnigl. Spanischen Karls IiI.; 1— 88
Majestaͤt der Kaiser von Oestreich, Koͤnig von Ungarn
hmen, Allerhoͤchstihren Gubernialrath, und Stadthauptmann Allerhoͤchstih 1 Bellinghausen,
des K. K. Oestr. Civil⸗Ehrenkreutzes; Fr Majestaͤt der Koͤnig von Sachsen, Allerhoͤchstihren Gehei⸗ an;bath, Guͤnther v. Buͤnau, Ritter des Koͤnigl. Saͤchsi⸗
Irland, als
aj.
kunft an Niemand ertheilt werden. Auf Faͤhren und andere Anstalten zur Ueberfahrt von einem Ufer zum gegenuͤber liegenden bezieht sich jedoch die allgemeine Schiffahrt⸗Ordnung nicht. ö Eben so wenig auf diejenigen Schiffer und ihr Gewerbe, de: ren Fahrt sich blos auf das Gebiet ihres eigenen Landesherrn be-⸗ schraͤnkt, und die vermoͤge der Schifffahrt⸗Polizei, welche jeder Staat nach Maßgabe seiner Hoheit uͤber den Strom ausuͤbt, allein unter der Obrigkeit des Landes stehen, wo sie ihr Gewerbe treiben. 'III. Art. Alle bisher an der Elbe bestandene Stapel⸗ und Zwang⸗Umschlagrechte sind hiedurch ohne Ausnahme fuͤr immer aufgehoben, und es kann aus diesem Grunde kuͤnftig kein Schiffer gezwungen werden, den Bestimmungen des gegenwaͤrtigen Vertrages zuwider, gegen seinen Willen aus⸗ oder umzuladen. b
IV. Art. Die Ausuͤbung der Elb⸗Schifffahrt ist einem JFeden gestattet, welcher, mit geeigneten Fahrzeugen versehen, von seiner Landes⸗Obrigkeit, nach vorhergegangener Pruͤfung, hiezu die Er⸗ laubnis erhalten hat. .
Jede Regierung wird die noͤthigen Maßregeln ergreifen, um sich der Faͤhigkeit Derjenigen zu versichern, welchen sie die Elb-⸗ Schifffahrt gestattet. Der Erlaubnisschein (das Patent), der hbier⸗ uͤber dem Schiffer von seiner Landes⸗Obrigkeit durch die hiezu verordneten Behoͤrden ausgefertiget wird, gibt ihm das Recht, auf der ganzen Strecke von Melnik bis in die offene See, und aus der offenen See bis Melnik die Schifffahrt auszuuͤben, so wie es sich von selbst versteht, daß Schiffer und Schiffe, welche aus der Elbe ins Meer oder zuruͤck fahren, diejenigen Eigenschaften haben muͤssen, welche zu Seefahrten erfoderlich sind. 8
Der Staat allein, auf dessen Gebiete ein Schiffer wohnt, hat das v das ihm einmal ertheilte Schiffer⸗Patent wieder ein⸗ zuztehen. Diese Bestimmung schließt aber das Recht anderer Staaten nicht aus, den Schiffer, der eines auf ihrem Gebiete begangenen Vergehens beschuldigt wird, falls sie seiner habhaft werden, oder sie sonst eine Strafe an ihm vollstrecken koͤnnen, zur Verantwortung und Strafe zu ziehen, aguch nach Beschaffenheit der Umstaͤnde bei der Behoͤrde zu veranlassen, daß sein Patent eingezogen werde.
V. Art. Die Frachtpreise und alle uͤbrige Bedingungen des Transports beruhen lediglich auf der freien Uebereinkunft des Schiffers und des Versenders oder dessen Kommittenten, und sol⸗ len von Zeit zu Zeit durch den Druck bekannt gemacht werden.
VI. Art. Zwei oder mehr Handel⸗Staͤdte koͤnnen unter sich Rang⸗ und Beurtfahrten errichten, das heißt, mit einer beliebi⸗ gen Anzahl Schiffern, die sie zu ihrem wechselseitigen Verkehre fuͤr noͤthig erachten, Vertraͤge auf eine bestimmte Zeit abschließen, hierin die Frachtpreise, die Zeit der Abfahrt und Ankunft und andere in ihrem Interesse liegende, mit den landesherrlichen Gesetzen und der gegenwaͤrtigen Konvention nicht in Widerspruch stehende Be⸗ dingungen feststellen. Dergleichen Vertraͤge sind jedoch, nach er⸗ folgter Genehmigung der betheiligten Regierungen zur Kenntnis des Publikums zu bringen.
VII. Art. Saͤmmtliche bisher auf der Elbe bestandene Zoll⸗ Abgaben, so wie auch jede, unter was immer fuͤr Namen bekannte Erhebung und Auflage, womit die Schifffahrt dieses Flusses bela- ster war, hoͤren hiemit auf, und werden in eine allgemeine Schiff⸗-⸗ fahrt Abgabe verwandelt, die von allen Fahrzeugen, Floͤßen und Ladungen, bei den durch gegenwaͤctige Konvention festgesetzten Er⸗ hebe⸗Aemtern, entrichtet werden muß. 8
Diese Abgabe, welche weder im Ganzen noch theilweise in Pacht gegeben werden darf, wird theils von der Ladung unter dem Namen Elv⸗Zoll, theils von den Fahrzeugen unter dem Namen Rekognitions⸗Gebuͤhr erhoben. 8 8
VIII. Art. Zur Erleichterung des Verfahrens bei Erhebung der Abgabe von der Ladung, soll dieselbe uͤberall nach dem Gewichte berechnet und erlegt, dabei aber der Hamburger Centner zu ru2 Pfund, welcher ungefaͤhr mit 116 Pfund Preußtscher und Leipziger, oder mit 96 5 Pfund Wiener Gewichts gleich sind, allgemein zum Grunde gelegt werden. — V Bei dem Laͤngenmaaße wird der e Fuß gebraucht, wovon 100 gleich sind 91 ⅝ Preußischen, z01 ¾ Leipziger und 90v 8 Wiener Fußen. b Fuͤr die in der Anlage Nr. 2 benannten, nicht fuͤglich zu wie⸗
König von Großbritannien und
genden Gegenstaͤnde sollen, bis auf anderweitige gemeinsame Be⸗ 8 stimmung, die dabei bemerkten Gewicht Saͤtze gelten.