1822 / 18 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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6 Klassen zuruͤckgesetzt,

rung, theils aus freiem Antriebe hler eingefunden, um an dem rung, theils aus fre .n eingerichteten Lehr⸗

hiesige Koͤnigl. Gymnasium

in dieser Zeit, behufs weiterer

Kursus Theil zu nehmen. Das hies ennl 8 5. d. M ab, eine neue Einrichtung. Durch Ab⸗

zweigung der drei untersten Klassen, welche zu einer Vorbereit⸗ und kuͤnftig hoͤheren Stadt⸗ Schule eingerichtet werden sollen, giebt das Gymnasium viele Schuͤler ab, und wird auf und dadurch seiner eigentlichen Bestim⸗ mung näaͤher gebracht. Es ist zugleich eine neue Professur fuͤr teutsche Sprache und Literatur errichtet worden. Der Roggen⸗Ankauf fuͤr Koͤnigl. Rechnung, welcher dem Landmanne eine sehr große Hilfe ist, und die Getraide ⸗Preise

Konsistorial⸗Assessors Graßmann stehende Schullehrer⸗Semi⸗

geschlossen, und von 30 Zoͤglingen, 27 brauchbar zur Anstellung bei Elementar⸗Schulen entlassen. dem Elementar⸗Unterrichte angestellt, die Uebrigen haben in Zeit von 2 Monaten eine Anstellung gefunden; ein Beweis, wie sehr tuͤchtige Schullehrer bier gesucht sind.

der Mosel bluͤhten; 1328 bluͤhten im Januar die Baͤume, Pfing⸗

G 66. des Peinl. Gesetzb., einem Besserungshause bis zum zuruͤckge⸗ legten zoösten Lebensjahre, uͤberwiesen. meces 3

etwas hebt, geht noch immer sehr lebhaft fort.

1 Bentilgutg der den Obstpstanzungen nachtheiligen Spannraupe (phalzena geometra brumara) wird von der hie⸗ sigen Koͤnigl. Regierung empfohlen, den Boden im Herdst und Fuͤhjahr umzuroden, den Baum im Febr. von allem Moose zu reinigen, ihn im Oktbr. mit Roggenstroh zu umwinden, so daß al⸗ lenthalben die rauhe Aehre hervorragt, oder aber ihn mit Werg, oder Theerbaͤndern zu unterbinden, und vor Allem den Baum im Fruͤhjahr und Herbft abzuraupen. Spgs.

Potsdam. Seit kurzem ist hier eine Anstalt errichtet, um verwaiste Soͤhne, deren Vaͤter dem Staate als treue Ci⸗ vil⸗Diener, in Berlin, Potsdam und dem Potsdamer Regie⸗ rungs⸗Bezirke ihre Kraͤfte gewidmet haben, und mittellos ver⸗ storben sind, zu erziehen, und sie zu ihrem kuͤnftigen Wirkungs⸗ Kreise vorzubereiten. Dieses wohlthaͤtige Institut ist Waisen⸗ Versorg⸗Anstalt genannt worden. Von einem menschen⸗ freundlichen Manne begonnen, und in der Ausfuͤhrung auf das kraͤftigste unterstuͤtzt, ward das Unternehmen in obigem Bezirke kaum bekannt, als es durch die hohe Milde Sr. Majestaͤt des Koͤniges, und durch die eifrigste Befoͤrderung vieler wackeren Theilnehmer auch schon ins Leben trat, und mit der Aufnahme von fuͤnf Waisen eroͤffnet ward. Das Werk ist begruͤndet; der Erfolg hat des Stifters Vertrauen bisher ge⸗ rechtfertigt. Moͤge diese wohlthaͤtige Anstalt auch ferner gedei⸗ hen! denn ihr edler Zweck ist, vielen treuen Dienern des Staa⸗ tes ein Trost in der Stunde des Scheidens zu seyn, die Sorgen vieler armen Witwen zu lindern, und dem Vaterlande viele brauchbare Maͤnner zu erziehen.

Am 7. d. M. ist die Handwerk⸗Schule, worin vor der Hand

30 Zoͤglinge in dem, den kuͤnftigen buͤrgerlichen Verhaͤltnissen eines tuͤchtigen Handwerkers angemessenen, Gebiete des Wis⸗ sens, die noͤthige Ausbildung erhalten sollen, hier eroͤffnet wor⸗ den. Der Uuterricht wird woͤchentlich in 24 Lehrstunden, je⸗ desmal in 2 auf einander folgenden Stunden, wovon die letzte die Repetition der ersten enthaͤlt, gegeben, in Einem Jahre beendet, wenn geringere Faͤhigkeiten und Fortschritte nicht eine Auͤsnahme gebieten, und besteht in folgenden Gegenstaͤnden:

a) Zeichnen, sowol Linear⸗ als freies Handzeichnen; b) Mo⸗ deliren in allen zulaͤssigen Materialien; c) Rechnen; d) Geo⸗ metrie; e)) Natur⸗Kunde und Chemie. Kuratoren der An⸗ stalt 88 die Herrn Reg. Raͤthe v. Tuͤrk und Redtel. In der Regel werden nur Zoͤglinge zwischen 10 und 16 Jahren ange⸗ nommen, daher die Elementar⸗Kenntnisse vorausgesetzt werden.

Stettin, Erfreulich und Folge des Swinemuͤnder Hafen⸗ Baues ist es, daß im vorigen Jahre 209 Leichter⸗Schiffer hier we⸗ niger, als im J. 1820. angekommen sind. Allgemein ist in den Staͤdten Und auf dem platten Lande das Bestreben sicht⸗ bar geworden, die Schul⸗Anstalten zu verbessern, den Jugend⸗ Lehrern ein eintraͤglicheres Einkommen zu gewaͤhren, und die Kinder zum fleißigen Schulbesuch anzuhalten. Das hiesige, un⸗ ter der Oberaufsicht des Konsistoriums und unter Leitung des

narium, hat zu Michaelis v. J. den zweijaͤhrigen Lehr⸗Kursus Acht sind, sofort hier bei

Trier, 26. Jan. Bis zu Ende Januars hatten wir fast noch ar keinen Frost. Die Wiesen und Saatfelder prangen in frischem Vean; allenthalben knospen die Baͤume, die Veilchen bluͤhen, u⸗ an manchen Stellen sinden sich schon Erdbeer-⸗Bluͤten und sich roͤ⸗ thende Erdbeeren zusammen. Die merkwuͤrdigste dieser Erschei⸗ nungen ist ein, Ende Januars, unweit Neumagen an der Mosel gefundenes Blutfinken⸗ (Dompfaffen⸗) Nest mit Jungen.

Aehnliche Jahre waren 1299, wo im April die Trauben an sten war Ernte, Jakobstag Herbst (Weinlese; gleiche Fruͤhzeitigkeit der Vegetation hatten die Jahre 1420, 1425, 1520 aufzuweisen. „Das Reifen der Weinreben wurde durch die Witterung vor⸗ zuͤglich beguͤnstigt. .

Es ist nun entschieden, daß die Assise gegen den Kaufmann Fonk aus Kbln, den 22sten April d. J. unter Vorsitz des Herrn Appellations⸗Rathes Matthieu beginnt.

Bei der, bereits beendigten Assise dieses Trimesters wurde ein Fall abgeurtheilt, der ein Beispiel tiefer Demoralisation in zar⸗ ter Jugend darbot. Ein funtzehnjaͤhriger Knabe hatte einigemal versucht, einen andern mit einer Flinte zu schießen, und endlich seinen Zweck erreicht, indem er denselben gefaͤhrlich am Kopfe

I 84 uu“ 186 ibn eines Mordversuches schuldig, sprachen aber zugleich aus, daß der Angeklagte nicht mit Unterscheidungs⸗Vermoͤgen (di r. rtan- ch

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scernement) gehandelt habe. Gemaͤßheit des Art.

wurde daher, zufolge dieses Ausspruches, in

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schule fuͤr Knaden aus der Stadt und Umgegend, vorerst as

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Die Einfuͤhkung des neuen Muͤnz Tarifs hat im a veinem wesentlichen Beduͤrfnisse, jenem gleichformiger” Muͤnze abgeholfen, und die Petermaͤnnchen und Kreuzer nen allmaͤlig zu verschwinden. Die Inkonventenz wigt Preis⸗Erhoͤhungen im Detailbhandel, weiche dabet eing wird nach und nach, durch die Konkurrenz der Verk.

schwinden.

Die Gerber haben bedeutende Quantitaͤten Sohlleder

Braunschweiger Messe fertig, und hofsen gute Geschaͤfte zu

Auf den Huͤttenwerken zu Malberg und Wrilerbach, bürg) wird wieder thaͤtig gearbeitet. -Nach Schufen, besond Hammeln ist starke Nachfrage, und in den Kreisen P. Bittburg, die sich durch Schafzucht vorzuͤglich auszeichne Auslaͤnder bedeutende Ankaͤufe gemacht;

1 daher denn der nes zjahrigen Hammels auf 2 Nthlr. 4 bis 6 gr. gesttegen rend noch im Oktober fuͤr Hammel⸗Laͤmmer nur 1 Rrolr⸗ wurde. 4

Zur Erleichterung des hiesigen Polizei⸗Dienstes ist das s⸗ her bestandene, aber ve nachläßtgte Institut der Rach barsch wieder hergestellt worden. Die Buͤrgerschaft ist danach ing barschaften (Vierte) eingetheilt worden, deren jeder ein Bewohnern gewaͤhlter, vom Oberbuͤrgermeister bestaͤtigter) Meister vorsteht. Es liegs ihnen ob. uͤber die Beovachtung lizei⸗Verorbnungen zu wachen, Bergehungen vorzubeugen, Polizei⸗Behörde von Handlungen gegen die Gesetze zu üu

ten. Sen furzem ist hier ein neues Lehr⸗Institut, eine

sondern diese Impfungen

vat⸗-Untersuͤtzung gegruͤndet, entstanden. zum gelehrten Strande beslimmten Knaben, in kuͤ

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W ennen (Gesdruckt bei Hayin⸗

Der Zweck ist, d ches auf dem Gymnastum geschehen koͤnnte, fuͤr das praktss werbsleben auszubiiden. Der Unterricht wird in einem 2 Lehrkursas, auf Neitgion, teutsche und Franzosische Spmz Recht⸗ und Schoͤnschreiben, Rechenkunst, Geographte un Geschichte in besonderer Beziehung auf Handel und ief Zeichnen, behufs Fertigung von Handrissen aller Art von M Maschinen, Gebaͤuden sec. gerichtet. Vierteliaͤhrlich soll ein ziat⸗ und am Ende des Jabres, eine öͤffentliche Pruͤfung werden. Die Zoͤglinge genteßen den Unterricht gegen vierteln Beitraàge von 6 Rthlrn. im Winter⸗Semester und 5 Rthe Sommer. b

Die nunmehr gesammelten Resultate des Impfgeschaͤft Jahre 1821 ergeben, daß uͤverhaupt in allen Kreisen 10,98 dern die Schutzblattern eingeimpft worden sind, wovon ab 8902 Impfungen als voͤllig gelungen betrachtet werden koͤnne dem die Revision nicht vei Allen bewirkt worden ist. Der 6 Kreis Trier und der Kreis Saarbruͤcken machen jedoch eine Ausnahme, indem 909 und 271 Kinder nicht nur gei 1 auch als gelungen anerkannt den sind. Im Jahre 182o belief sich die Anzähl der vollkomt Impfungen nur auf 87686.

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Wöeaaeeeiien u 8 des 8 in Danzig eingekommenen und ausgegangenen Getraides, jetzt bestehenden Vorrathes.

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einge⸗ kommen. mm

1821 7. ausge⸗ gangen u. konsu⸗ mirt.

Den 31. Dec. 1820 war Vorrath.

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WVVI11ö e8“ Gerste und Malz Hafer Erbsen

Gruͤtze

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Berlin, 6. Febr. Landfracht, Saͤtze zu welchen nac gabe der Schaffner, verladen worden. Der Centner nach lau 1 ½⅜ Rt.; Hamburg 2 Rt. (in Golde); Leipzig 1 Rt.;

deburg 1 ½ Rtylr.; Posen 2 Rthlr.; Reichenbach Rth

EE 6bp ele Donnerstag 7. Febr. Im Schauspielhause: Haß Frauen, Lustspiel in 1 Aufzuge; Hierauf: Maͤnnertreut spiel in r Aufzuge; Und: Das Vorlegeschloß, Posse in theilungen. 1 Freitag 8. Febr. Im Opernhanse auf vieles Bel

Olimpia, grofe Oper in 3 Abtheil., nach dem Franz. e

tet von E. T. A. Hoffmann. Musik von Spontini.

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eteorologische Beobachtungen. Barometer Therm. Hygr. Wind. Witterung. A. 982 27 2 ¾ W. Mondsch., wolkignach F. 27210 ½¾3* S. strüb, Wind, Regen. M. 272 10 ½7° trüb, Wind, etwas A. 27910 ½ 180 +† trüb, E1116“ M. 28° 3½03**†

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woskig, Sonne,

Redakteur

Wind, nachts e Wind, naches pur Ordnung.

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Königes Majestaͤt haben geruhet, am 22. Jan. dem „v. Arnim des 14ten Inf. Regts. den Karakter auch die Erlaubniß zu ertheilen, die Uniform dieses ne Achselstuͤcke zu tragen; am 25. Jan. dem Rittm. ken dorff der Zten Gendarm. Brig. bei seiner Ent⸗ n Karakter als Major beizulegen. 1

bei dem Stadt⸗Gerichte prakticirende Justiz⸗ rius Karl August Wilke, ist auch zum Notarius pu- Departement des Kammer⸗Gerichtes bestellt worden. sherige Justiz⸗Kommissarius Gottlieb August Fried⸗ sten zu Heeringen, ist zum Notarius publicus im ent des Ober⸗Landes⸗Gerichtes zu Naumburg bestellt

ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius Karl Wilhelm Bley, Zustiz⸗Kommissarius beim Land⸗ und Stadtgerichte zu

Kou⸗

skommen; Der Katser lani, von Wien.

.“ s, 3o. Jan. In der Sitzung der Kammer der en vom 28. stattete zuerst Hr. de la Bouillerie einen it der Pruͤfung des Gesetz⸗Entwurfes in Betreff der de⸗ Festsetzung des Budgets fuͤr 1820 beauftragten Kom⸗ b. Der Druck und die Vertheilung dieses Berichtes äufig angeordnet, die Berathschlagungen uͤber densel⸗ noch auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. egann hierauf aufs neue die Diskussion uͤber den Ge⸗ rf wegen der Preß⸗Vergehen, und namentlich uͤber Artikel, welcher die Kammer bis zur Aufhebung der beschaͤftigte. Dieser Artikel verordnet, daß Derjenige, Haß oder Verachtung der Koͤniglichen Regierung mit einer Gefaͤngniß⸗ Strafe von 1 bis 4 Monaten Geld⸗Strafe von 150 bis 5000 Franken belegt wer⸗ Die Kommission war der Meinung gewesen, noch gn, daß diese Bestimmung dem Rechte, das Betra⸗ Minister zu untersuchen und zu beurtheilen, keinen hun koͤnne. Hr. Duhamel stimmte fuͤr die Annahme ls in obiger Form. Hr. Darrieux verlangte, daß *: „Koͤnigliche Regierung“ in die Worte: „repraͤsen⸗ egierung, so wie sie durch die Charte eingefuͤhrt sey,“ ert wuͤrden. Hr. Foy behauptete, jene Worte seyen t viel zu unbestimmt. Wenn es den Schriftstellern hr erlaubt sey, die Maßregeln der repraͤsentativen Re⸗ uuntersuchen, so gebe es keine Charte mehr, so koͤnn⸗ twol gar noch Maͤnner auftreten und behaupteu, der mus, die absolute Monarchie sey gut; die Partei, h jetzt an der Spitze der Regierung befinde, sey we⸗ keich, sie koͤnne sich mithin nur durch bestaͤndige gen der Charte erhalten, bis sie dieselbe zuletzt dem mhentzogen haben werde; schon habe man, auf eine se und verraͤtherische Weise, das Beiwort „konstitu⸗ dach den Worten „Koͤnigliche Macht“ gestrichen, und Les keine andere Macht, als die konstitutionsmaͤßige; gssung jenes Beiwortes sey mithin ein Verrath an ie ein oͤffentliches Skandal. Die heftigste Bewegung eij diesen Worten und der Praͤsident verwieß den Sogleich stand die ganze linke Seite tief: verweisen Sie uns alle zur Ordnung, wir alle diese Ehre. Herr Benjamin Constant namentlich te diese Worte mit unbeschreiblicher Lebhaftigkeit, und Mäͤhe gelang es dem Praͤsidenten die Ruhe wieder

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chdem der Minister des Inneren einige in der Rede Foy enthaltene Angaben berichtiget hatte, betrat 8 1AAAX“X“

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Hr. Dudon die Buͤhne,

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iderlegte seinen Vorgaͤnger, und stimmte fuͤr die Verwerfung des, von der Kommission in An⸗ trag gebrachten Zusatzes. Es wurde endlich zur Abstimmung geschritten; die oben erwaͤhnten Aenderungen des Herrn Dar⸗ rieux, so wie noch zwei andere von den Herrn Duvergier de Hauranne und Casimir Perrier in Antrag gebrachte Verbesse- rungen wurden saͤmmtllch verworfen, und der Artikel mit dem Zusatze der Kommission durch eine bedeutende Maäjoritaͤt ange-⸗ nommen, wobei die linke Seite, wie gewoͤhnlich nicht mitstimmte, und behauptete, den Artikel nicht zu verstehen. Die Sitzung dauerte bis 7 Uhr abends, weshalb Hr. Casimir Perrier unter allgemeinem Lachen den Praͤsidenten vat, wenn die Berath⸗ schlagungen immer so lange waͤhren sollten, kuͤnftig ein Fruͤh⸗ stuͤck zur Staͤrkung auftragen zu lassen. . In der gestrigen Sitzung wurde zuerst der 5te Artikel vor⸗ genommen und der Vorschlag der Kommission „die darin er⸗ waͤhnten Strafen, bei Vergehungen gegen die Gerichts⸗Hoͤfe, gesetzliche Korporationen und oͤffentliche Verwaltungs⸗Behoͤr⸗ den, auf 150 bis 5000 Franken festzusetzen“ ohne Einspruch ge⸗ nehmiget. Gegen den Artikel selbst trat indessen Hr. Foy auf und verlangte eine Auslegung des Ausdruckes „öͤffentliche Verwaltungs⸗Behoͤrden“ welche Hr. Jacquinot-Pampelune lie⸗ ferte. Hr. Manuel ergriff hierauf das Wort, behauptete, daß der Artikel blos darauf berechnet sey, die Beamten aller und jeder Klasse, vom Kanzlei⸗Diener bis zum Duanen⸗Direktor, un⸗ verletzbar zu machen, und stimmte fuͤr dessen Verwerfung. Nach ihm sprach Hr. Pardessus und vertheidigte den Artikel. Hr. de Chauvelin nannte ihn und das ganze Gesetz gehaͤßig, und mein⸗ te, daß dasselbe dazu dienen solle, das neue Ministerium, durch Unterdruͤckung aller Preß⸗Freiheit aufrecht zu erhalten. Gleich⸗ wol wurde der Artikel in seiner ersten Gestalt mit derselben Stimmen⸗Mehrheit wie die fruͤheren angenommen.

Man ging jetzt zum 6ten Artikel uͤber, welcher nach jedem einzelnen Paragraphen vorgenommen wurde. Derselbe spricht unter mehreren anderen auch von den, bei Beleidigungen ge⸗ gen ein oder mehrere Mitglieder der beiden Kammern aufzule⸗ genden Strafen. Hr. de Girardin benutzte diese Gelegenheit, uͤm sich daruͤber zu beklagen, daß 2 Mitglieder der Deputir⸗ ten⸗Kammer im Jahre 182o0 öͤffentlich insultirt worden seyen und daß ihnen, wegen Unzulaͤnglichkeit der Gesetze, keine Gnugthuung zu Theil geworden sey. Herr Jacquinot Pam⸗ pelune bestritt diese Aeußerung, behauptete daß diese Sache damals nach allen Regeln der Gesetze und mit der strengsten Gerechtigkeit verfolgt worden sey, und daß es keinem Mit⸗ gliede der Kammer zustehe, ein von einem Tribunal gefaͤlltes Urtheil zu tadeln. Herr Foy trug darauf an, das Minimum der in dem Art. 6. festgesetzten Strafen zu erhoͤhen und das Maximum herabzusetzen. Er ruͤgte zugleich eine Wendung in der Re de des vor ihm aufgetretenen Herrrn Castelbajac, welcher der linken Seite auf indirekte Weise zu verstehen gegeben, daß sie ihre Meinungen und Grundsaͤtze sters veraͤndert, und ihr Schwuͤ⸗ re gebrochen habe. Herr Foy behauptete dagegen die Mitglie der der Opposition seyen ihrem Eide, dem Vaterlande treu zu bleiben, eingedenk gewesen, und dieser Eid sey der erste und wichtigste von allen; am 30 Maͤrz sey der groͤßte Theil der Be⸗ amten, der rechtmoͤßigen Regierung treu geblieben; aber diese rechtmaͤßige Regierung habe von dem Tage an aufgehoͤrt, wo der Koͤnig, seine Befugniß uͤberschreitend, sie ihres Eides ent bunden habe. Bei diesem Worte entstand ein fuͤrchterlicher Tu⸗ mult. Es gelang endlich Herrn Delalot, nach wiederhergestell⸗ ter Ruhe sich vernehmen zu lassen, Er behauptetr daß er zwar keinesweges das von Herrn Foy ausgesprochene Gefuͤhl der Va⸗ terlandsliebe in irgend einer Art tadeln wolle, daß er i der Meinung sey daß die wahre Treue in der Anhaͤnglichkei an die Person des Koͤniges bestehe. Die Anhaͤnglichkeit am den vaͤterlichen Boden, weit entfernt die groͤßten Gefahren welche demselben drohten, abzuwenden, sey dem Interesse des Vaterlandes vielmehr entgegen, weil sie alle Arten von Usur⸗ pation zu billigen erlaube; nur durch die Anhaͤnglichkeit an den rechtmaͤßigen Regenten koͤnne man mit Erfolg jenen ge⸗ faͤhrlichen Grundsaͤtzen begegnen, welche alle Freiheiten zu un⸗ 8 tergraben drohten. 8

Der Artikel ward hierauf nach mehreren auf lauter Klei nigkeiten beruhenden Diskussionen angenommen, und die Be. rathschlagung uͤber den 7ten Artikel bis zur naͤchsten Sitzung

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