1822 / 26 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 28 Feb 1822 18:00:01 GMT) scan diff

HPHerbste nicht allein mit Stroh zu verbinden, wozu er das nothige¹

ungefahren. Der Scholz und die 1b 3 . 6 haltener Repartition, sammtliche Zahtungen von ihren Gemeindegnedern einzu⸗

iehen, und fuͤr deren richtige Abieterung zu sorgen. §. 0o. Die Ober⸗Aufuche tber diefe InärderBaumschule fthrt der 2 Poltzei⸗Distriet⸗Kommin⸗ arius. mit Hilfe der angestellten Dinmitt⸗Polizei⸗Schutzen; sie und diejeuigen welche die Pehörde dieser Anstalt ausmachen, die Sache leiten und fur deren zweckmaßige Ausfüͤhrung verantworttich sind. 5. 7. Ueber sammtliche Einnay⸗ men und Ausgaben, hat die im vorigen z. bestimmte Behorde Rechnung zu e⸗ gen, und auf den Grund dessen, richtige Repartitionen zu entwerfen; mit Ende eines jeden Fahres fertiget ste eine ordentliche Jahres⸗Rechnung, wori alle Geld⸗ Einnahmen und alle Geld⸗Ausgaben pectet nachgewiesen seyn mussen, und legt solche auf Verlaͤngen einer jeden Gemeinde, einem daͤzu von ihr bestimun⸗ ten Mitgliede zur Einsicht vor. 5.. Damit nun aber den Intere senten die Zahlung, wenn solche am Ende des Ja res auf einmal erkolgte, nicht zu schwer fallen möge, so sollen in jedem zurückgelegten Quartal, Rechnungs⸗Ab⸗ schlüsse gefertiget, und die Ausgaben guf die Gemeindegiteder vierteit hrig re⸗ partirt werden. §. Nicht minder soll diese Behorode verpftichtet sehn, auf den Grund des Annotations⸗Buches, so der Gartner laut Instruktion zu führen hat, mit Ende eines jeden Jahres einen deutlichen und speciellen Nachweis über sammtliche Baumbestaͤnde, dem Alter, der Sorte und der Stuckzahl nach, auzu⸗ fertigen, woraus zu ersehen seyn muß: 2) wie viel und wohin im Laufe des ver⸗ fiossenen Jahres Stamme ausgesetzt ünd; ¹) welche Doörfer sorche erhalten ha⸗ den und c) wie viel in der Baum⸗Schule in Bestand verbleiben, und zwar: ¹) Veredelte nach der Sorte, *) Wildlinge. 5. 1⁄. Wesentliche Pflicht bleibt es füͤr die Behörde, den Gartner recht oft in seinen Dienst⸗Beschaftigungen zu re⸗ vidiren, und streng darauf zu achten, daßz loicher seiner Instruttion gemaz ver⸗ fahre, fteißig in seinen Geschaften sey, und ein richtiges Annotations⸗Buch ord⸗ nungsmatzig führe. F. 7. Das Prozekt der allahrigen Bephfanzung mit Baum⸗ Stammen entwirft die Behörde, und wird hierin nur festgesetzt: Haupcnra⸗ ßen sollen zuerst mit den passenden Stammen besetzt werden; ) Nach ihnen wird die Bepflanzung der Feid⸗ und Nebenwege vorgenommen. a) Sollten samme⸗ liche Haupt⸗ und Feldwege bepflanzt und gut bestanden seyn, so erhalten ote Ort⸗Gemeinden Baumstamme zu Bepflanzung ihrer Garten, enger und sonst passenden Grunde, . w. Die Vertherlung und Repartztion der eingezogenen Baume geschieht nach der Hufeuzahl, und zwar nach dem alljaͤyrigen Beitraͤge einer jeden Gemeinde; da jedoch der Zall eintreten kann, dat eine Gemeinde, in einem Jahre mehr Stamme zur Anpflanzung vedarf und erhalt, als soiche nach Maßgabe ihres Veitragesszu erhalten hat, so sollen den Genneinden die nicht er⸗ haltenen Obstamme zu Gute notirt werden, damit solche im fotgenden Jahre zu⸗ erst damit bedacht werdest konnen. 5. . Die Anpflanzung der Baume an Sira⸗ ßen und Wegen geschieht von dem bestallten Gariner, und es hat vatzer nur zede Drts⸗Gemeinde, da wo Vaume gepflanzt werden nothis

Mannschaft zum Löchermachen, zum Setzen der Baume ꝛc. zu geben, füur verent richtige und prompte Leistung der Ork⸗Schutz hiemit veraunbortiich gemache wird. Die ersoderlichen Baumpfahle zu diesen ausgesetzten Orürtammen muß zerfenige beschaffen, auf dessen Grundstuück der Baum gesetz: wir). . 4.. Sle Benutzüuͤng der Früchte, der aus der Vistrikt⸗Baumschüͤle an Straßen und? We⸗ gen gepflanzten Baume, gehort dem Eigenthümer des Grundes, auf welchen diese Baume gepflanzt sind; der Grund⸗Eigenthümer uübernummt aber die Ver⸗

pflichtung unter specieller Aufsicht des angestellten Gartners, die Baume im Nateriale seibst

geben muß, sondern auch die Baume von allem Ungezte ser und Moose zu reint⸗ gees⸗ und dafür zu sorgen, daß weder durch Unachtaͤmtcelt, noch durch Muthwit⸗ en den Baumen Schaͤden zugefugt werde, indem er nicht allein dafür verant⸗

wortlich bleibet, sondern auch angehalten werden wird, einen jeden auf den Stra⸗

en angepflanzten Stamm, welcher auf seinem Grunde neht, und eingegangen eyn sollte, durch einen andern Baum zu ersetzen. 5. 8. Zg es sich nun aber ann, daß in einer Geme’nde, Grundbesitzer, weder an einer oöffentlichen ereignen Straße, noch an einem anderen Wege, Feid⸗ oder Ackerland betitzen, und die⸗ serhalb wenig, ig gar keine Baume zur Benutzung erhalten jedoch zur Erhal⸗ tung der Bauüͤmschule beitragen muͤgen, so sollen solche Grundbefitzer, die auf ihren Antheil fallenden Baume, zur Bepflanzung ihrer Garten, und üverhaupt zu ihrer eigenen Disposition erhalten. §. 10. Damit nun aber die Anpflanzungen an den Straßen und Wegen, vor allem Schaden, der seyr oft durch Muthzoil⸗ len, Bosheit und Unachtsamkeit veranlaßt wird, verschont breiben, so wird jedes Dorsgericht, und wesentlich die Grundeigenthumer, wo diese Baume angepflanzt sind, sich ernstlich zu besteißigen haben, diesen Anpflanzungen die grobte Auf⸗ merksamkeit zu schenken; und sollten wider Vermuthen Baumverletzungen und dergleichen Fredel anderer zum Vorschein kommen, o haben die Dorfgerichte und namentlich die Grundeigenthumer die Pflicht, den Thater auszumitteln unnd denselben den Behoͤrden namhaft zu machen, damit diese die Bestrafung desselben nach den bestehenden Gesetzen einleiten koönnen; souten die Dorfserichte und die Grundeigenthümer sich hierin saumselig finden lassen, so haben see nicht nur Zurechtweisungen zu erwarten, sondern sie sollen auch gehalten seyn, ven

Schaden zu ersetzen. 8 1 Minden. Das koͤstliche Produkt unserer beruͤhmten Fein⸗ Spinnerei zu Guͤtersloh und Umgegend, welches den Belgischen Spitzen⸗Manufakturen sonst unentbehrlich war, wovon 32 Stüͤck zusammen durch einen Siegelring gezogen werden koͤnnen, und welches fruͤher mit 7—8 Gr. pr. Stuͤck bezahlt wurde, gilt jetzt of. 8 Pf. An groben Garnen erhaͤlt man 21 Stuͤck fuͤr einen haler. Zur Verbesserung der Pferdezucht sind vom Kan⸗ ton Delbruͤck (Kr. Paderborn) zwei neue Zuchthengste aus dem Gestuͤte zu Neustadt gekauft. Die Kommunen des Kreises Buͤ⸗ ren beeifern sich schon lange, ihre finanziellen Umstaͤnde, durch ge⸗ regelten Haushalt in besseren Stand zu setzen; so gut dies oͤisher elungen ist, indem fast jede Kommune mehr oder weniger, einer jaͤhrlichen Verbesserung ihres Vermoͤgens⸗Zustandes durch Abtra gung der alten Schulden sich erfreut, so ist dies doch nicht die ein⸗ zige Sorge, welche die Vorsteher, unter Leitung und Impuls des vorzuͤglich einsichtsvollen, thaͤtigen und jeder gemeinnuͤtzigen Be⸗ strebung zugewendeten Landrathes von Hartmann, beschäͤftigte. Mit großer Aufmerksamkeit wird jetzt auch daselbst das Armenwe⸗ en behandelt; nach Vollendung der desfalls in der Ausfuͤheung e —z waan Einrichtungen, soll hieruͤber ausfuͤhrlichere Rechenschaft rfolgen. durch Testament, dem hiesigen Waisenhause fuͤr arme verwaisete Soldaten⸗Kinder, und der Nikolat⸗ und H. Geist⸗Armen⸗Anstalt, jedwedig ein 2188b von 1000 Rthlrn. in Golde vermacht. Reuchatel. In der Brandversicherungs⸗Anstalt des Fuͤr⸗ enth. Neuchatel und Vallengin befanden sich im v. J. 7911 Ge⸗ baͤude versichert; diese waren zu 24,865,800 Franken abgeschaͤtzt; das Versicherungs⸗Quantum betrug 18,366,000., Der vorjaͤhrige Füener, Benug belief sich auf ½ Franken von 1000 des Versicherungs⸗ Potsdam. Auf dem See in Bullersdorf brach ein gjaͤhriger Knabe durch das Eis; gleiches Schicksal hatten mit ihm hin aͤlte⸗ rer Bruder, seine achtzehnjaͤhrige Schwester nebst Vater und Mut⸗ ter, die zu seiner Rettung herbeigeeilt waren. Die ganze Fami⸗ lie wurde indessen durch den Bauer Gottfried Weichert gerettet, wel⸗ cher mit Gefahr seines eigenen Lebens, sich muthig in den See stuͤrtzte, das Wasser durchschwamm, das Eis durchbrach, und einen, ach dem andern dieser verungluͤckten Familie, seinen erschoͤpften raͤften Trotz bietend, gluͤcklich aus dem Wasser holte. * Rummelsburg. (Reg. Bez. Koͤslin) Seit zwei Jahren Damast⸗Tafel Laken ohne Nath 1 r . Schoͤnheit verfertigt. Das Empor kommen dieses Industrie⸗Zweiges ist der hoͤheren Behoͤrde zu ver⸗ danken, die zweien Damastwebern, zur Ans haffung breiter Webe⸗ Stuͤhle, eine nicht unbedeutende Geld⸗ Unterstuͤtzung reichte

88

Ortgerichte haben die Verpflichtung, nach er⸗

1 8 8* 1““ Soldin, (Reg. Bez. Frankfurt) 9. Febr. Koͤniges Majestaͤt zum Landrathe Soldiner Kreifes De herige Kreis⸗Oepnttrte und Gutsbesitzer Stubenrauch’ wurde heute, in Gegenwart der Staͤnde und der Kreises in sein neues Amt vom Kommissarius, Landrath Sturm berg g. d. W, feierlichst eingefuͤhrt und vereidet.

Stettin. Der hiesige Verein zu Unterstuͤtzung

wen und Waisen gebliebener Pommern, hat im v. J33 men 4118 Rthlr. 22 Gr. 10 Pf. und ausgegeben 3507 A

sollen, demselhen die nocthige

Der Bestand des Kapital⸗Fonds betraͤgt 25,60 Rthlr.)

„Trier. Die neue Scheide-Muͤnze, wodurch einem drig⸗ duͤrfnisse abgeholfen worden ist, hat sich schnell verbreiten umlauf gewesenen auslaͤndischen Kupfer Muͤnzen sind nic in ihrem Werthe gefallen, sondern groͤßtentheiis schon .

gekommen.

Wesel. Uebersicht des Schifffahrt⸗ Verkehre Lippe waͤhrend 1821. 54o neue Fahrzeuge als Naqe ger, Boore; 130 unbeladene Fahrzeuge; 102 Floͤßen⸗ u. leere Tonnen⸗Ladungen (ohne Gewicht); Ctnr. Ladungen aller Art; 10, 474 218 Ctnr. in La Ctr. Betrag der Floͤße und Ladungen 2 Brutto⸗Einnahme des Schifffahrts⸗Geldes; 12 G. pr. Last, Betrag der Abgaben im Durchschnitt.

Wechsel⸗- und Geld⸗Kourse,

Hamburg, 22. Febr. Amsterdam k. S. 1061 Mon. 106 pCt. mit besser zu lassen. Andon 36 Schill. 11 Den., 2 Mon. 36 Schill. 3 Den., Ge Briefe. Paris 2 Mon. 26 25 Schill., zu lassen. deaux 2 Mon. 262 Schill. angeboten. Kopenhagen 251 pCt. Breslau 6 Wochen 4or, Schill. 2 M not. Kours begehrt. Wien in effectiv 6 Wochen 1 Prag in effectiv 6 Wochen 147 pCt., 2 Mon. Kours begehrt. Augsburg 6 Wochen 147½ pCt., furt 6 Wochen 148 pCt. angeboten. St. Petet Mon. 8 ½ . * Schill. Briefe.

Louisd'or 11 Mrk. 2 ½ Schill. zu lassen. Holl ten, neue fehlen. Gold al marco 101 ½ Schist z1 und zu lassen. Daͤn. Grob Kourant 125 ½ vCt. Grob. Kourant 123 ¾ pECt. Fein Silber 27 Mrk. 107 zu haben. Silber in Sort. 13 L. 5 G. à 14 L. e 10 Schill. Preußische Muͤnze 27 Mrk. 4 ( assen. 3 . Preuß. Praͤmienscheine 190 Mrk. Bko. Briefe, M

Bko. Geld. b Norwegische Anleihe à 5 pCt., 383 pCt. BrI à 6 pCt.

Geld. Daͤnische Anleihe erste Abtheilung

pCt. Geld. desgl. 5 pCtg. von 3000 Mrk. 32 .

zweite desgl. 5 pCtg. 381 85 pCt. ohne Umsatz. Oestr. Anleihe das Loos von 100 Fl. pr. kont. 1.

Fl., pr. Dec. 111 . 111 ½ Fl. Metalliques 74 74 ½;

Der hier kuͤrzlich verstorbene Mazor von Thoß hat

und Briefe. Preuß. Englische Anleihe z. C. von 37 Schil

Koͤnigliche Schauspiel'⸗

Dienst. 26. Febr. Im Opern⸗Hause. Zum Aucassin und Nleolette⸗ oder die Nene der an Zeit, romant. Oper in 4 Abtheilungen, nach der provençalischen Troubadours, von J. F. Koreff. J

Die freien Entreen sind (ohne Ausnahme) nicht, „Mitw. 27. Febr. Im Schauspiel⸗Hause: 4 Mittel, Lustspiel in 4 Abtheilungen, von Frau v. Wit Vaundeville⸗Bult

Hierauf: Der Baͤr und der Bassa,

Aufzuge, von 23 Blum.

WWegen Unpaͤßlichkeit der Mad. Unzelmann,

Schauspiel: Schwere Wahl, heute nicht vasener ve Donnerst. 28. Febr. Im Opern⸗Hause. Alf

Begehren: Die Ahnfrau, Trauerspiel in 5 Abtheilu

F. Grillparzer. Anfang hald 6 Uhr.

1““

8

Meteorologische Beobachtunztn

Barometer Therm. Hygr. Wind. Wittenl

A. 29. 6 ½/1 63 S. W. ssternktar.

F. 28 4 1166 Wolk h M. 28 x8 392 . hhell, etwas Wolk A. 280 5 560 ssternklar.

F. 280 4“ 632 S. W. swolkigt, Nachtfe M. 28° 3 ½ 472 W. (Sonnenblicke, N A. 290 480 S. W. truüb, Wind, nacht

20

659

F. 28“* 1½* 609 trüb, etwas Reg M. 28° 27 68*

1“ 3 ayn. 89†

1“

107 Füh 5526 Rchluh

gatliche Nachrich t en.

Kronik des Tages.

Koͤnigl. Majestaͤt haben Allergnaͤdigst geruhet: den rektor Wedding, die Berg⸗Raͤthe Reil u. Graf, die sergamts⸗Assessoren v. Schuckmann u. Singer, bei clesischen Ober⸗Bergamte zu Brieg; den Berg⸗Rath z, die Ober⸗Bergamts⸗Assessoren Krigar u. Ribben⸗ ei dem Brandenburg⸗Preußischen Ober⸗Bergamte hie⸗ in Berg⸗Rath Diederich, die Ober⸗Bergamts⸗Assesso⸗ Naling u. Loew, bei dem Niedersaͤchsisch⸗Thuͤringschen Hagamte zu Halle; den Ober⸗Bergamts⸗Assessor Bras⸗ ei den Westphaͤlischen Ober⸗Bergamte zu Dortmund; erg⸗Rath Noegerrath, die Ober⸗Bergamts⸗Assessoren , Zeusler bei dem Niederrheinischen Ober⸗Bergamte nn, zu Ober⸗Berg⸗Raͤthen zu ernennen, und die ausge⸗ n Patente Allerhoͤchst Selbst zu vollziehen. ine Majestaͤt der Koͤnig haben den bisherigen Stadt⸗ ath Buchholz zu Danzig, zum Direktor des Stadt⸗ zu Elbing zu ernennen geruhet. ne Majestaͤt der Koͤnig haben den bisherigen Stadt⸗ direktor Hartwig zu Marienburg, zum Direktor da⸗ Nanennen, und den bei demselben Gericht, angestellten wSchelske und Baron von Schroetter, den Ka⸗ E Justiz⸗Raͤthe Allergnaͤdigst beizulegen geruhet. bisherige Ober⸗Landes⸗Gerichts⸗Referendarius Stil⸗ um Justiz⸗Kommissarius bei dem Ober⸗Landes⸗Gerichte Wor bestellt worden. 8 8* 8

1 8

8 ung s⸗Nachrich

d.

ris, 18. Febr. Der General Sebastiani widerlegte Deputirten⸗Kammer, die Verbesserungs⸗Vorschlaäͤge des zurvoisier, in Betreff des 4. Artikels des Gesetz⸗Ent⸗ ader die Censur⸗Verhaͤltnisse der periodischen Schriften, ae bei dieser Geiegenheit unter anderen: nh mich sehr wundern, daß der Minister der Auswaͤrti⸗ paehnheiten, in seiner gestrigen Rede, die Spanischen An⸗ deig beruͤhrte, und dag⸗ wenn er sie erwaͤhnen mußte, er umfeine Art that, die Spanien uͤber die Aufstellung von torps an seinen Graͤnzen beruhigen konnte, besonders ien ein neues Koblenz befuͤrchtet. rauf ging er zu seinen eigenen Verbesserungs⸗Vorschlaͤ⸗ a, und sagte hiebei: er Finanz⸗Minister aͤußerte gestern, daß es von einer re⸗ tiren Regierung unzertrennlich sey, die Wahlen als einen der Krone an die oͤffentliche Meinung alkzusehen, und daß ir Aufruf beim vestehenden Censur⸗Gesetze nicht statt sin⸗ „da ein solches auf die Stimme der öͤffentlichen Meinung Kaußerte ferner, daß Wahlen, so lange die Censur bestehe, nische Wahlen seyn koͤnnten. Nun wohlan meine Herrn, lange ich nicht, als die Anwendung dieser Grunzsäͤtze. festgestellt, daß das Censur Gesetz aufhoͤre, sobald die aufgeldst sey; jetzt muͤssen Sie auch, um konsequent zu sen periodischen Schriften alle Freiheit zuruͤckgeben, sobald

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gien stattfinden.

Rauf antwortete der Minister des Inneren: General Sebastiani hat Ihnen, m. H., den Hauptgrund llgung, die jetzt bestritten wird, richtig vorgelegt, nur ist eahung, die er aus selbiger zieht, falsch. Wenn die Ma⸗ Kammer gegen die Minister ist, uud die Kammer des⸗ sst wird, wendet sich der Koͤnig, ohne in den Streit mer und der Minister einzngehen, der ihn nicht beruͤhren darf, an die Wahlversammlungen, und hiedurch an die dder oͤffentlichen Meinung, die einzige, die er unter solchen en befragen kann. V der Koͤnig uͤberzeugeu, wer Recht hatte, die Majoritaͤt 86 oder die Minister. Hiedurch wird es klar, daß, ller solchen Umstaͤnden, wo die Kammer aufgeldst ist, und süversammlun en bestehen, das Censur⸗Gesetz noch in Kraft 4 Koͤnig nicht gehoͤrig von der oͤffentlichen Meinung un⸗ dewerden koͤnnte, da die Minister, die Censur in threr Ge⸗ nd, sie dazu gehrauchen wuͤrden, alles, was gegen ihre

linken

Nur durch die Wahlversammlungen

Verwaltung gesagt werden wuͤrde, in ein vortbeilhafteres eicht wp“ stellen. Dies kann, dies darf bei einer repraͤsentativen Verfassung nicht statt finden, deshalb verwerfe ich die vorgeschlagene Ver⸗ besserung des Hrn. Courvoister, und eben so auch die des Ge-⸗ neral Söbastiant.“ w6 8

Die Verbesserungs⸗Vorschlaͤge des Herrn de Courvoisier und des Generals Sébastiani wurden hierauf mit einer gro⸗ ßen Stimmen⸗Mehrheit verworfen. Hiebei stand Hr. de Saint Aulaire mit der rechten Seite auf. G

Der Praͤsident machte nun bekannt, daß Hr. Benjamin Constant einen Zusatz⸗Artikel folgendes Inhalts vorgeschlagen habe: „Im Fall die Censur, durch das Recht, welches der 4te Artikel des Gesetz⸗Entwurfes, der Regierung bewilliget, drin⸗ gender Umstaͤnde wegen wieder in Thaͤtigkeit gesetzt ist, so soll der Minister im ersten Monate der hierauf folgenden Siz⸗ zung der Kammer, selbiger die Gruͤnde vorlegen, weshalb diese Maßregel ergriffen worden. 8

Der Praͤsident machte ferner bekannt, daß Hr. de Saint Aulaire einen Verbesserungs⸗Vorschlag zum 4. Arkikel gemacht habe, der ohne wesentlichen Unterschied, ganz mit dem Zusatz⸗ Artikel des Hrn. Benjamin Constant uͤbereinst mme. Es ent⸗ stand nun ein lehhafter Streit zwischen Hrn. Beiwamin Con⸗ stant und Hrn. de St. Aulaire, wer von ihnen die Tribune be⸗ steigen solle. Der Praͤsident entschied fuͤr den letzten, da ein Zusatz⸗Artikel sich erst dann zur Deliberation eigne, wenn der Artikel, dem er angehaͤngt werden solle, angenommen sey. Hierauf wollte Hr. Benjamin Constant seinen Zusatz⸗Artikel zu einem Verbesserungs⸗Artikel umschaffen, wogegen jedoch der Praͤsident Einwendungen machte. Dreimal bestieg er die Tri⸗ bune unter lautem Lachen der rechten, und Stillschweigen der Seite, und uͤberließ sie am Ende Hrn. de St. Aulaire, der sie aber nach wenigen Worten Hrn. Benjamin Constant uͤberlies. Dieser griff nun die Minister an, und warf ihnen vor, daß sie als Diktatoren aufzutreten wuͤnschten; Hr. Bonald 88 1 derlegte ihn tese0 und sagte unter anderen: 8

„Wenn wir das Gesetz uͤber die Zeitschriften an . ben werden, so haben êG ein Gesetz was die gnen he⸗ der Presse hemmt, und dessen Ausfuͤhrung wir denen uͤbergeben haben, in deren Haͤnden die ausuͤbende Gewalt liegt; mehr konnten wir nicht thun; wir haben hiedurch unsere Pflicht gegen Frank⸗ reich und gegen Europa erfuͤllt. Wir koͤnnen weder von der Re⸗ gierung, noch von den Gerichtshoͤfen eine Buͤrgschaft verlangen, die der Himmel selbst nicht geben kann; aber wir verlangen von ihnen im Namen aller Rechtlichen, Sicherheit; wir verlangen von ihnen, daß sie endlich die Verleumdungen bestrafen, oder gaͤnzlich unterdruͤcken, die nur das Eccho von dem sind, was wir hier in die⸗ ser Versammlung hoͤren; wir verlangen, daß sie die feigen und strafwuͤrdigen Intriguen daͤmpfen, deren Schoͤpfer sich nicht eher zu zeigen wagen, als bis sie uͤberzeugt sind, daß sie ungestraft her⸗ vortreten koͤnnen. Bis dahin lassen sie durch ihre ungluͤcklichen Subal⸗ ternen Verschwoͤrungen einleiten, von denen sie nur die Fruͤchte ernten wollen. Sie sind gleich den Roͤmern bei ihren Festspielen, die sich hinter dem Vorhange verbargen, und gefuͤhllos schwelgten, waͤhrend diese ungluͤcklichen Opfer fuͤr sie bluteten und sich fast freiwillig dem Tode weihen. (Beifallsbez. von der Rechten Seite.

Der Verbesserungs⸗Artikel des Hrn. de St. Aulaire wur⸗ de gleichfalls verworfen.

Endlich wurde der 4. und 5. Artikel mit einer großen Stimmen⸗Mehrheit angenommen. Hierauf wurden uͤber alle 5 Artikel, welche dieses Gesetz bilden, gestimmt. Es ist mit 219 Stimmen fuͤr, und 137 gegen, angenommen. Einige von der Linken wollten nicht stimmen.

Der Marschal Herzog von Ragusa hat im Hofe der Tuil⸗ lerien das Ungluͤck gehabt, aus dem Kabriolet zu fallen, jedoch ist bis jetzt dies Ereigniß ohne besonders nachtheilige Folgen geblieben. Gestern versammelten sich saͤmmtliche Minister bei dem kranken Kriegs⸗Minister, Herzog von Belluno.

Der Adjutant Unterofficier le Tellier (S. Nr. 24. d. 3 Artikel Strasburg) ist unter einer Bedeckung von Gensd'ar⸗ merie, von 50 Jaͤgern und einer Kompagnie Karabiniers welche die Waͤlder, wodurch der Weg fuͤhrte, rekognosziren

mußten, nach Kolmar zuruͤckgefuͤhrt worden. In diesen Ta⸗

gen hat die Polizei in mehreren lithographischen Werkstäͤten eine bedeutende Menge Bilder von Bonaparte und Familie weggenommen, auch mehrere Platten, worauf Allego⸗ rien gestochen waren, die Veranlassung zu Unruhen haͤtten ge⸗ ben koͤnnen. Mehrere Verfertiger dieser Platten sind arretirt worden.

Am 8. b. M. ist der Graf Chabot, ohnweit der Ruinen