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fahrt angefangen, einiges Leben zu gewinnen.
beladen zu Berg 65, zu Thal 90. Der Artikel,
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aller Konfesstonen versammelt; die Liebe zu dem Verewigten ver⸗ einigte sie Alle in gegenseitiger Liebe, und wie jeder Trauer, wenn ste nicht verzehrend wirken soll, ein beruhigender Gedanke die Graͤnze setzen muß, so erhoben sich am Schlusse der Feier, Aller Gemuͤther zu der frohen Hoffnung des Wiedersehens bei dem Klop⸗ stockschen Liede: Auferstehn, ja auferstehn u. s. w.
Die unterzeichneten Behoͤrden, die in dieser Feier nur ihre augenblickliche Empfindung aussprechen wollten, Feier üͤberzeugt sind, daß die Liebe fuͤr den Verewigten in den Herzen aller derer, die ihn kannten, nie erloͤschen wird, finden sich zu dem Wunsche gedrungen, daß diese Liebe zu einem auf die Nachwelt uͤbergehen⸗ den, bleibenden Denkmale in der Provinz sich vereinigen moͤge,
und haben bereits eine Kommission aus ihrer Mitte mit der Ein⸗
leitung zu Erfuͤllung dieses Wunsches beauftragt. Das Konsistor lum⸗, Medizinal⸗Kollegium und die Regierung.
Koͤln, 17. Maͤrz. Die Zahl der Civil⸗Bewohner von Koͤln be⸗ 18 traͤgt jetzt 52,252 und also 453 mehr gegen das Jahr 1820. — Die Bewohner⸗Zahl der zum Polizei⸗Bezirke von Koͤln gehoͤrenden Stadt Deutz ist 2160, also zusammen 5 ,412. — In Koöͤln sind 30 Juden gegen 1820 weniger. — Seit dem 15. v. M. hat die Schif⸗ 1 Es sind ang . men zu Berg beladene Fahrzeuge 31, zu Thal 18. 8 beladen zu Berg 6 90. + Zucker, mochte zu Berg die staͤrkste Ladung aus, zu Thal bemerkte man besonders Klee⸗ Haamen und Pott Asche. — J. Getraide ist sehr wenig Verkehr; das Bergtsche bezieht indessen ziemlich viel aus den Gegenden von Urfel, Wesseling und Rodenkirchen. — Die mit den heftigen Stuͤr⸗ men der vergangenen Woche verbunden gewesenen starken Regen Guͤsse, haben die Rheinhoͤhe schnell von 5 Fuß 1 Zoll Berl. Maß auf 13 Fuß 6 Zoll getrieben, so daß die im Sicherheits⸗Hafen so⸗ wol, als am Hafengassen Kanal begonnenen Arbzecten sehr bald ha ben eingestellt werden muͤssen. — Der vortreffliche Stand der Kohlpflanzen laͤßt bei der außerordentlich bedeutenden Aus’aat ei⸗ ne aͤußerst ergiebige Ausbeute quch in diesem Jahrr erwarten. — Die Wechsel⸗Kourse sind fortwaͤhrend im Steigen, nnd alle fremde Papiere sehr gesucht. — Die hiesigen Kattundruckereien haben sich kuͤrzlich etwas gehoben. 8
Koblenz, 17. Maͤrz. Gestern kar der Prinz Wilhelm von Preußen Sohn Sr. Majestaͤt des Koͤnt⸗ ges, hier an, und setzten heute Jhre Reise nach Duͤsseldorf fort.
* Landsberg a. d. W. (Reg. Bez. Frankfurt). Eine am 17. Maͤrz abends im Kaͤmmereidorfe bEE Brunst legte, ungeachtet 15 Spruͤtzen zu Hilfe eilten, die Gebaͤude des Schulzen⸗Gerichtes, und die Gehoͤfte von 7 Bauern, 2 Halb⸗ Bauern und 8 Kossaͤten sammt der Gemeinde⸗Schmiede in Asche,
und beraubte 139 Personen ihres Obdaches. Der Schade wird auf
40/000 Rthlr. geschaͤtzt. Die Gebaͤude sind mit 17,325 Rthlr. versichert. Das Feuer konnte nur mit der aͤußersten Anstrengung gelöoͤscht
verden, weil, nach alter sinnloser Art, die Gebaͤude zu eng in ein⸗
ander gebauet und mehrere ganz von Holz waren.
Magdeburg. Durch die Ausfuͤhrung der schiff . Akte, ist die Besetzung der Andastschen Granze schüff brte⸗ in Folge dieser, seit dem 11. Febr. d. ausgeführten Maßre⸗ gel, zu Barby, ein Haupt⸗Zoll⸗ und Steuer⸗Amt, zu Kalbe und Neugattersleben, Neben Zoll Aemter erster Ordnung, zu Aaken und Stasfurt, Neben⸗Zoll⸗Aemter zweiter Ordnung und zu Schoͤnebeck und Saglhorn, Kontroll⸗Aemter errichtet worden, wogegen das Haupt⸗Zoll⸗ und Steuer⸗Amt in Quedlinburg, ein Neben⸗Zoll⸗ und Unter⸗Steuer⸗Amt geworden ist.
Durch den jetzt angeordneten Bau der Chaussee von Genthin
nach Burg, wird die seither so schwierige Kommunikation zwischen beiden Staͤdten sehr erleichtert, und der Handel und Verkehr zwi⸗ schen denselben erheblich befördert werden.
Oppeln. Zu Konty ward am 14. Maͤrz ein Kalb maͤnnli⸗
schen Geschlechtes, und rother Farbe, mit zwei voͤllig ausgebildeten Ksöpfen geboren.
eine Blaͤße.
Kdoͤpfe wurden in das Museum nach Berlin gesandt.
n. Jeder Kopf hatte seine Zunge und Ohren; jeoer Dies Monstrum starb waͤhrend der Gebvurt.
Trier. Zu Daleiden, erzaͤhlen die vom Landr. Baͤrsch her⸗ ausgegebenen Pruͤmmer gemeinnuͤtzigen Blaͤrter, sollten die Armnen,
Lebensmittel von den wohlhabenderen Bewohnern zu empfangen Am ersten Tage siel die Spende aber schon so reichlich aus, daß die Armen bei der Vertheilung erklaͤrten, sie wollten von der ihnen gegebenen Erlaubniß, noch einen Tag umzugehen, keinen Gebrauch machen, um die Guͤte ihrer Wohlthaͤter, die ste so reich⸗ lich bedacht, nicht zu mißbrauchen. Diese Gesinnungen gereichen den bescheidenen und gnuͤgsamen Armen ebden so zur Ehre, als
die Wohlthaͤtigkeit der Bewohner ruͤhmliche Erwaͤhnung verdient.
Wirsitz. (Reg. Bez. Bromberg.) Am 16. Maͤrz genossen zwei Kinder einer armen Tageloͤhnerin zu Gromaden, die Wur⸗ eln von Wasser⸗Schierling, die sie am dortigen See fanden, und sär Ruͤben hielten; das juͤngere Kind von drei Jahren, ward, aͤrzt⸗ licher Hilfe ungeachtet, ein Opfer dieser Unvorsichtigkeit: es starb unter den heftigsten Kraͤmpfen. Das aͤltere von sechs Jahren lebt, und giebt Hoffnung zu seiner Wiedergenesung. Moͤge dieser Vor⸗ fall allen Schu⸗Lehrern Veranlassung seyn, die ihnen anvertraute
Jugend mit dem genannten Giftkraute bekannt zu machen, und sie
vor dessen Genuße ernstlich zu warnen.
Fein Silber 27 Mrk. 10 ½ Schlll. Sort. 13 L. 5 G. 4 14 L. 9 G. 27 Mrk. 10 Schlll., ische Muͤnze 27 Mrk. 4 Schill. zu lassen.
v 1 n Se. Koͤnigl. Hoheit,
Beide
in der Fastenzeit, 2 Tage umhergehen, um die ihnen bestimmten
Die Verfalschung des Krapps zu entdecken
Herr Theod. Danße in Avignon giebt folgendes Tirt⸗ Gang gekommene Verfatschung des 2 gn, diel mit Oker oder Bolus zu entde cken: 1 1/2 Gran schwe Feichten⸗ nen Krystalle des Eisen⸗Vitriols) welche setzte, bis sie weiß wunden, und pulverte wurden 8 Krapps vermischt und eben so viel mit dem zu u suchende Gt kleinen Glasern mit WBasser übergossen, und umgerührt. Der pen, Krg dadurch zwar eine dunkle, rothe, Rosen oder Hrange⸗ Farbe au necn Fichten Rinde veEhegs ber um so mehr schwarzlichan 8n z davon ist. Pei 1 Zusatz der letzteren wird die Ar flg ar, riß “ 889 Srüt noch F 1 wevn. Auflösung n, Um Oker oder Volus zu entdecken, gießt man auf den Krang ⸗ ter⸗Saure, daß er davon durchnaäßt ist, und wenn ace 1 gelbe Farbe angenommen haben, reines Wasser auf, rührt er weit nach einiger Ruͤhe die Flussigkeit mit dem oben schwimmenden gan, erdigen Theile bleiben auf dem Boden, und haben ihre Farbe nimh Wenn man sie trocknet, undet man, ob es Volus⸗Erde, rother 0 ca war. “ i der
Wechsel⸗ und Geld⸗Kours
Hamburg, 22. Maͤrz. Amsterdam k. S. . Mon. 106 ½ pCt. mit ꝓF besser zu haben und zu laß, 2 don k. S. 35 Schill. 68 Den., 2 Mon. 36 Schill. 2 Den. besser zu lassen. — Paris 2 Mon. 26 8⅞˖ C und Briefe. — Bordeaux 2 Mon. 26 ⅞ Schill. — 8 k. S. 232 pCt. — Breslau 6 Wochen 40¾ Sch starkem Begehr. — Wien in effectiv 6 Wochen
2 Mon. zum not. Kours zu haben. — Prag in Wochen 1473 Prag in
28ꝙ „Ct., 2 Mon. zum Augsburg 6 Wochen 147½ pCt., pCt. 2 Mon. pCt. „Geld. — Petersburg 2 Mon. 8 ½ Schill. begehe Louisd'or 11 Mik. 3 ½¾˖ Schill. zu lassen. marco 1oxt Schill. zu haben und zu lassen. — Die Kourant 126 pCt. — Hamb. Grob Kourant 123¾ zu haben. — G
not. Kours zulh FTronff b Frankfurt 6 Wot⸗
F uͤber Kours begehrt. — Leipzig z.
Preuß. zu lassen.
Preuß. Englische Anleihe z. C. von 86 ⅔ 387 pCt. Geld und Briefe.
Norwegische Anleihe à 5 pCt., à 941 b
* 25 5 . d 8⸗ 2 Ct. 84 pCt. Geld. 8
Daͤnische Anleihe erste Abtheilung à 6 pCt. Zinsen pCt., desgl. 5, pCtg. von 3000 Mrk. 83 ⅞ pCt.; zweit 82 685 pCt. Angeboten und nichts gemacht.
Oestr. Anleihe das Loos von 100 Fl. pr. kont. u
Praͤmienscheine à 193 Mrk. Bko,⸗ zu hab
37 Schill.
pr. Dec. 114 ½ Fl.; Metelliques pr. kontant 76. 76
3 Mon. Zeit 75½. 75½ Fl. Briefe und Geld
Koͤnigliche Schau ⸗ 1 e.
„Dienst. 26. Maͤrz. Im Opern⸗Hause: u. A. n die Einladungs⸗Karte, Schwank in 1 Aufzuge, von Hierauf: Das war ich! ländliche Scene in 1 Aufzue
der Baͤr und der Bassa, Vaudeville⸗Burleske in
Im Schauspiel⸗Hause: Der Freischuͤtz,
theil, von F. Kind. Musik von K. M. v.
ba8 Zu dieser Vorstellung sind nur noch Parterre⸗B aben.
Mittw. 27. Maͤrz. Im Opern⸗Hause: Der Oberst spiel in 1 Aufzuge, nach 1 zum erstenmale: Aline, Koͤnigin von Golkonda, großes in 3 Abtheil., von Aumer. Musik von K. Blum. 4½
Koͤnigl. Schauspiel eingerichter vom Koͤnigl. Solotaͤn
Hoguet. Die freien Entreen sind (ohne Ausnahme) nicht
MWitte
Sternblicke, 2 Wind hell, we stürmisch, Sot ken, laue L1 sternklar, gelinde hell, wenig B hell, stürmisch B. Sternbltruüb, R bell, wenig Strei
8998 147 M. 270114 F. 27010¾ 1 M. 28° 0
Feituahngse⸗Naochrithtey.
dem Franz., von K. Bluml
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hrichten
Kronik des Tages.
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he. Koͤnigl. Maj. haben den bisherigen Kammer⸗Gerichts⸗
ndarius Krausni
ick, zum Stadt⸗Justiz⸗Rathe bei dem Stadtgerichte zu ernennen geruhet.
eute wird das 5te Stuͤck der Gesetz⸗Sammlung ausge⸗ enthaltend unter — r. x das Gesetz wegen der Stempel⸗Steuer; vom 7. d. M. b s dieses Gesetz in Akten⸗Form abgedruckt, auch als ein s Stuͤck zu 5 Sgr. das Exemplar in dem unterzeich⸗ Lomtoir, Unter⸗Wasserstraße Nr. 8. zwischen der Schleu⸗ und Jungsern⸗Bruͤcke sowol, als auch bei saäͤmmtlichen lemtern in der Monarchie zu bekommen. “ berlin, den 28. Maͤrz 1822. 8 Debit⸗Komtoir fuͤr die Allgemeine Gesetz⸗Sammlung
Im Frankfurter Reg. Bez. b Ober⸗Foͤrsterstelle zu Neppen, dem Feldjaͤger Knoͤpffler stenden Korps verliehen worden.
Im Bez. der K. ö“ zu. “ Ober⸗Foͤrsterstelle zu Kolpin, bei Storkow, dem Ober⸗F “ de der Posten des letzteren, dem Ober⸗
2 n; r 2 8 u Lenzpnne pnk, welcher känftig in Waltersdorf woh⸗
rd, uͤbertragen worden. Im Bez. des K. Kammergerichts zu Berlit 8. Stadt⸗Gerichts⸗Auskultatoren Koͤhnemann, Kuͤhne,
„Storch und Jordan, zu Kammer⸗Gerichts⸗Referenda⸗
foͤrdert worden.
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saris, 18. Maͤrz. In der Sitzung der Deputirten⸗ er vom 16., wurde der 3te Artikel des Budgets uͤber die inen Ausgaben der Ministerien, welche 659,686,106 Fr. e, verhandelt. Die linke Seite verlangte, daß uͤber Mill. fuͤr die Civil⸗Liste, und uͤber die 9 Mill. fuͤr die Familie, gestimmt werde. Der Artikel wurde aber timmen⸗Sammeln angenommen, da gedachte beide nen, zufolge der Charte, auf die ganze Zeit der Regie⸗ ds jetzigen Koͤniges, ein fuͤr allemal von der Kammer oumen sind. — Die von der mit Untersuchung des Bud⸗ kauftragten Kommission, vorgeschlagene Streichung der v Fr. fuͤr den Praͤsidenten des Ministeriums, wurden mig angenommen. (Diese Stelle hat aufgehoͤrt, seitdem sschlag zum Budget den Kammern vorgelegt worden ist.) shritt nun zur Beurtheilung der, von der Kommission ge⸗ „Vorschlaͤge, betreffend die Ersparnisse bei den Bureaux der denen Ministerien. Der von ihr in Antrag gebrachte Zusatz⸗ den Ministern die Autorisation zu ertheilen, die Haͤlfte der Reduktionen alljaͤhrlich gemachten Ersparnisse, zu Pen⸗ uͤr Entlassene verwenden zu duͤrfen, ward, weil es ht sey, Maͤnner, die dem Staate TIe brotlos zu eden, mit bedeutender Stimmen⸗Mehrheit angenommen.
man hierauf zu den Ausgaben des Justiz⸗Ministeriums erlangte Hr. Rodet, daß das Gehalt des Siegel⸗Be⸗ von 150,000, auf 100,000 Fr. herabgesetzt wuͤrde. neral Tarayre wollte † sogar bis auf 50,000 Fr. wissen, und meinte, daß alsdann der Minister⸗Wech⸗ mehr so haͤufig seyn werde, weil die jetzige hohe Be⸗ ein zu lockender Reitz sey, sich um derglelchen Stellen erben, und daß alsdann nur die Reichen nach dliesen trachten koͤnnten. Eine Stimme von der Rechten be⸗ dagegen, daß alsdann die Aristokratie des Geldes ihren nTriumph feiern werde. Der Vorschlag wurde mit großer en⸗Mehrheit verworfen. Die Minister mischten sich in
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diesen, sie betreffenden Streit nicht. e Central⸗Verwal/ tung des Justiz⸗Ministeriums waren 746,000 Fr. ausgeworfen; die Kommission wollte diesen Ansatz um 30,000, Hr. Caumar⸗ tin gar um 40,000 vermindert wissen. Der Siegelbewahrer zeigte aber, daß seit 1814 die Ausgaben der fraglichen Central⸗ Verwaltung, um 700,000 Fr. mithin fast um die Haͤlfte ver⸗ mindert sey; er selbst habe in der kurzen Zeit seines Ministe⸗ riums, die noͤthigen Einschränkungen gemacht; 30,000 Fr. koͤnnten noch gestrichen werden, ein mehreres aber nicht. — Ange⸗ nommen. .
Fuͤr den Staatsrath sind 900,000 Fr. angesetzt. ter befinden sich 265,000 Fr. fuͤr die Staats⸗Minister als Mitglieder des Koͤniglichen Geheimen Rathes. Hin⸗ sichtlich dieser Summe, schlug die Kommission eine Ver⸗ minderung von 65,500 Fr. vor. Herr Etienne und der Gene⸗ ral Foy schilderten den Geheimen Rath als ganz uͤberflluͤssig, und voͤllig inaktiv. Letzterer behauptete, daß nur die, welche dem Staate wirkliche Dienste leisteten, bezahlt werden muͤß⸗ ten. Hr. Dudon warf ihm hiebei die scharfe Frage hin: fuͤr welche Dienste er, ein zur Disposition gestellter General, denn seinen Gehalt zoͤge? Der Siegelbewahrer vertheidigte den Staatsrath, und setzte auseinander, daß die Frage, ob diese Summe bewilligt werden solle, gar nicht mehr aufgeworfen wer⸗ den koͤnne, weil dem Koͤnige das Recht zustehe, dergleichen Pensionen zu ertheilen. Nur von den fuͤr die Zukunft zu bewilligenden Pensionen, koͤnne allenfalls hier die Rede seyn. Die Kammer stimmte und bewilligte fuͤr den Geheimen Rath 854,500 Fr.
Das Gesetz vom 17ten, die periodischen Schriften und die Journale betreffend, lautet also. Art. a. Ein Jour⸗ nal oder eine periodische Schrift, welche theilweise oder ganz, die Politik zu ihrer Tendenz hat, und welche an bestimmten Tagen, oder auch unregelmaͤßig in Heften erscheint, kann ohne Koͤnigliche Erlaubniß nicht herausgegeben werden. Hievon sind jedoch alle Journale und periodische Schriften ausgenommen, welche Sen am 1. Jau. 1822 bestanden. Art. 2. Jeder Bogen eines solchen Journals oder einer solchen periodischen Schrift, muß gleich nach dem Aöbdrucke, dem Koͤniglichen Prokureur des Druck⸗Ortes, vorgelegt werden; diese Ablieferung tritt an die Stelle der, im Gesetze vom 9. Jun. 1819 im 5ten Artikel, bestimmten. Art. z. Wenn der Geist eines Journals oder einer periodischen Schrift, in einer Reihe⸗Folge von Artikeln sich so ausspricht, daß die oͤffentliche Sicherheit, die Staats-Religion sowol, als auch eine andere ge⸗ setzlich tolerirte, die Autoritaͤt des Koͤniges, die bestehenden ver⸗ fassungsmaͤßigen Institutionen, und die Unverletzbarkeit und der ru⸗ hige Besitz der National⸗Guͤter dadurch angegriffen werden, so koͤnnen die Koͤnigl. Gerichts⸗Hoͤfe, zu deren Ressort ste gehoͤren, in oͤffentlicher Sitzung, nach Anhoͤrung des General⸗Prokureurs und der Par teyen, dieses Journal oder diese periodische Schrift, auf Monagt zum ersten⸗ und auf 3 Monat zum zweitenmale aufhoͤren lassen. Tritt nach dieser zweimaligen Aufhebung, der naͤmliche Fall wie⸗ der ein, so kann das gaͤnzliche Aufhoͤren des Journals oder der periodischen Schrift befohlen werden. Art. 4. Wenn in der Zett, in welcher die Kammern nicht sitzen, die eben bestimmten Maßregeln, aus wichtigen Gruͤnden, als unzureichend befun⸗ den wuͤrden, so koͤnnen die Gesetze vom 31. Mai 18a0 und vom 26sten Jul. 1821 unverzuͤglich, vermittels einer Koͤnigl. Ver⸗ orbnung, welche im Geheimen Rathe verhandelt und vonz Ministern kontrasignirt seyn muß, in Kraft treten; diese Maßregel hoͤrt jedoch 1 Monat nach der Eroͤffnung der Sitzung der Kammern von selbst auf, wenn sie in dieser 381 nicht als Gesetz angenom⸗ men worden ist. Sie hoͤrt ebenfalls von 1 an dem Tage auf, an welchem, durch Koͤniglichen Befehl, die Sitzung der Oeputir⸗ ten⸗Kammer geschlossen wird. Art. 5. Die fruͤber bestandenen Ge⸗ setze, die nicht durch diese Verordnung außer Kraft gesetzt werden sind als fortbestehend zu betrachten.
Der Marquis von Chateaubriand wird, heißt es, kuͤnftige Ahche auf seinen Gesandtschafts⸗Posten nach London bestimmt ab⸗ reisen. Auf den Antrag des Prafekten des Gironde Dept., Grafen de Breteutl, hat der Minister des Inneren, zu Unterstuͤtzung der Spa- nischen Fluͤchtlinge, die auf Befehl der Regterung sich aus Ba⸗ honne entfernen mußten und jetzt größtentheils in Bordeau; woh-: nen, einen Fond bewilligt.
London, 19. Maͤrz. Gestern zeigte Herr Hase, Ober⸗ Kassirer der Bank, den Gliedern der Grockboͤrse, im Namen des ersten Lords der Schatzkammer und S atz⸗Kanzlers an, daß diejenigen Inhaber der 3 Percents, welche ihr Nichtein. willigen in die Herabsetzung dersetben eingezeichnet, die Au⸗s⸗ zahlung, wenn die Meldung dazu am oder vor dem 30 d. er⸗
lerun⸗
folge, den 65. April empfangen knnten. Wer an diesem Tage