“ Des Koͤnigs Majestaͤt haben allergnaͤdigst geruhet , dem jerungs⸗Sekretair Schodtstaͤdt, und dem Regierungs⸗ gistrator Hennig zu Breslau, den Karakter als Hofrath
verleihen.
Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗ relitz sind von hier nach Neu⸗Strelitz abgegangen.
Im Bez. der K. Reg. zu Koͤnigsberg der 8988 Diakonus - ai zu Preuß. Eylau, zum Pfarr⸗ Ft daselbst ernannt worden. p Im Bez. der K. Reg. zu Magdeburg die Verwaltung der evangel. Superintendentur Kloͤtze, dem Su⸗ intendenten Ragotzky zu Kalbe an der Milde mit uͤbertragen, Hder evangel. Prediger Witzenhausen zu Nauendorf bei Koͤn⸗ n, zum Adjunkt asets Predigers zu Schermke und Alt⸗ sleben, ernannt wordern e Im Bez. der K. Reg. zu Merseburg der Feldvermesser Kraft, zum Regierungs⸗Kondukteur ernannt. Bei dem K. Ob. Landes⸗Ger. zu Halberstadt der Auskultator Gebhardt zum Referendarius befoͤrdert worde
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Paris, 21. Maͤrz. In der gestrigen Sitzung der Depu⸗ en⸗Kammer wurden die Berathschlagungen uͤber den Geld⸗ at fuͤr das Ministerium der Auswaͤrtigen Angelegenheiten, d namentlich uͤber das 2te Kapitel desselben, welches für den jenst im Auslande ein Extraordinarium von 630,000 Franken zwirft, fortgesetzt. Mehrere Reduktionen wurden dabei ver⸗ igt. Hr. Brun de Villeret fragte bei dieser Gelegenheit, zu ichem Zwecke Frankreich bei verschiedenen Hoͤfen vom 2ten ange, Botschafter haͤtte, ob z. B. der Botschafter in Wien,
hht zugleich die Geschaͤfte seines Hofes in Neapel mit ver⸗ hen koͤnnte? und ob diese Botschafter denn uͤberhaupt große jenste geleistet haͤtten 2 Frankreichs gegenwaͤrtige Lage in Be⸗
auf seine Verhaͤltnisse zum Auslande bezeuge das Ge⸗ ntheil; anders wuͤrden die Sachen stehen, wenn man zu der⸗ ichen wichtigen Posten einige der, durch ihre Waffenthaten sgezeichneten Krieger gewäaͤhlt haͤtte, und man wuͤrde sich daun eher zu der Bewilligung der, fuͤr diesen Geschaͤfts⸗ eig ausgeworfenen, uͤbermaͤßigen Summe von 9 Mill. Fran⸗ verstehen koͤnnen; er bringe eine Reduktion von 300,000 „als den Betrag der Summen in⸗ Vorschlag, welche man brigen wuͤrde, wenn man das Gehalt der Botschafter auf 0,000 Fr. herabsetze. Nach Herrn Brun de Villeret ergriff r. Caumartin das Wort, nicht, wie er. sagte, um das Be⸗ agen des Ministeriums der Auswaͤrtigen Angelegenheiten, ndern dessen Ausgaben anzugreifen; diese letzteren haͤtten sich J. 1820 auf 8,866,000 Fr. belaufen; zwei Summen fielen bessen fuͤr das gegenwaͤrtige Jahr weg, die eine mit Aeeeno fur die Kongresse d. J. 1820; die andere fuͤr das Ameu⸗
Ement des Hotels Wagram; deshalb er auf eine Reduktion
nmindestens 280,000 Fr. antrage. Gleichzeitig ließ sich der edner uͤber die Gebuͤhren⸗Erhebung bei Ertheilung der Paͤsse s: er nannte dieselbe gesetzwidrig, und eoine oͤrmliche Er⸗ essung. Der Minister der Auswaͤrtigen Angelegenheiten da⸗ gen vertheidigte diese Erhebung, bemerkte, daß dieselbe uͤber⸗ tim Auslande uͤblich sey, und daß der Ertrag dieser Ein⸗ shmen dazu diene, alte und kraͤnkliche Beamte des Ministe⸗ ins, welche zur Pensionirung noch nicht das erfoderliche Dienst⸗ ter erreicht haͤtten, zu unterstuͤtzen. Hinsichtlich des Tadels, elchen Hr. Brun de Villeret gegen die diplomatischen Agen⸗ in Frankreichs geaͤußert, bemerkte der Minister, daß derselbe bukommen ungerecht und ungegruͤndet sey; Frankreichs Ge⸗ ndten haͤtten es sich stets angelegen seyn lassen, die Wuͤrde
r Nation aufrecht zu erhalten, und in einzelnen Faͤllen das
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Handels⸗Interesse Frankreichs aufs beste wahrgenommen. Das 2te Kapitel wurde hierauf in seiner ersten Form angenommen, saͤmmtliche in Antrag gebrachte Reduktionen aber verworfen. Das öte Kapitel setzt fuͤr die Neben⸗Ausgaben 1,500,000 Fr. aus, worunter 700,000 Fr. fuͤr geheime Ausgaben. Herr Ma⸗ nuel sprach sehr heftig gegen dieses Kapitel, behauptete, daß das Ministerium sich dem National⸗Interesse feindlich gegen⸗ uͤberstelle, und im Auslande Stuͤtzpunkte suche und Buͤndnisse schließe, um das mit Gewalt aufrecht zu erhalten, was es durch Zuneigung nicht erhalten koͤnne; es sey die Frage ent⸗ standen, ob das gegenwaͤrtige Ministerium ein Russisches oder ein Englisches sey. Bei diesen Worten wurde dem Redner, nachdem der Praͤsident ihn bereits zweimal zur Ordnung ver⸗ wiesen hatte, von einer bedeutenden Majoritaͤt der Kammer, fuͤr die ganze Folge der Diskussion, unter einem fuͤrchterlichen Tumulte der linken Seite das Wort untersagt.“)
Das dritte und letzte Kapitel des Geld⸗Etats fuͤr das auswaͤrtige Departement wurde hierauf gleichfalls, nachdem saͤmmtliche Verminderungs⸗Vorschlaͤge verworfen worden, an⸗ genommen.
Es sollte nunmehr zu der Berathschlagung uͤber die Aus⸗ gaben des Ministeriums des Inneren geschritten werden, als der Groß⸗Siegel⸗Bewahrer das Wort verlangte, und den Ge⸗
setz⸗Entwurf uͤber die Preß⸗Vergehen aufs neue in die Kam⸗ mer brachte, da die Pairs⸗Kammer eine Aenderung darin vor⸗ genommen haͤtte. Sie besteht naͤmlich darin, daß im Artikel 1., den Worten „Autoritaͤt des Koͤniges“ das Beiwort „verfassungsmaͤßige“ hinzugefuͤgt?*) worden ist, und daß sie Strafen fuͤr Diejenigen festsetzt, die sich irgend einen An⸗ griff auf die Rechte erlauben, welche der Koͤnig aus seiner Geburt herleiten kann, und auf die Befugniß, welche er ge⸗ habt hat, die Charte zu verwilligen. Der Siegel⸗Bewahrer er⸗ klaͤrte, daß die Minister sich fruͤher, waͤhrend der Berathschla⸗ gungen der Deputirten⸗Kammer uͤber diesen Gegenstand, nur
uͤberfluͤßig geschienen habe, indem es sich von selbst verstehe, daß seit Verwilligung der Charte, die Autoritaͤt des Koͤnigs keine andere, als eine konstitutionsmaͤßige seyn koͤnne; die Pairs⸗Kam⸗ mer sey inzwischen anderer Meinung, und glaube, daß man den Feinden der Regierung keinen, auch nicht den unvernuͤnftigsten Vorwand lassen muͤsse, unter welchem sie die vaͤterlichen Ge⸗ sinnungen des Koͤniges irgend in Zweifel ziehen koͤnnten, wes⸗ halb sie jenes Beiwort hinzuzufuͤgen fuͤr gut gefunden, zugleich aber auch die Nothwendigkeit erkannt habe, den Koͤnig durch Festsetzung strenger Strafen, vor jeder Beleidigung und vor jedem Angriffe auf seine Rechte zu schuͤtzen. Hr. de Peyron⸗ net verlas hierauf nochmals das ganze Gesetz. Mehrere Mitzlieder der Linken wollten, um die Sache in die Laͤnge zu ziehen, dasselbe abermals den Buͤreaux zur Pruͤfung uͤberwei⸗ sen. Auf den Vorschlag des Hrn. de la Bourdonnaye beschloß indessen die Kammer durch eine bedeutende Majoritaͤt, sich nur mit der Diskussion uͤber den von der Pairs⸗Kammer geaͤnderten 2ten Artikel zu beschaͤftigen und dieselbe uͤbermorgen vorzunehmen.
— 25. Maͤrz. In der Sitzung vom 21. wurde das Budget des Ministeriums des Inneren vorgenommen, welches einen Zu⸗ schuß von 1,500,000 Fr. zu Gruͤndung und Unterhaltung von Gesundheits⸗Etablissements, fuͤr das laufende Jahr erfodert. Der
nistrations⸗Kosten, im Betrage von 1,663,000 Fr., hat die Kommis⸗ sion eine Verminderung von 50/000 Fr. in Vorschlag gebracht.
zwar in d. J. 5000 Fr. weniger betruͤgen als im vorigen, wo ste
*) Nach den Bestimmungen des Reglements fuͤr die Kammer der Deputirten hat der Praͤsident allein das Recht, einen Redner, welcher sich von dem Gegenstande seines Vortrages entfernt, dar auf zuruͤckzuweisen. Wenn ein Nedner in einer und derselben Diskussion zweimal zurecht gewiesen worden ist, und er faͤhrt den noch fort, von dem verhandelten Gegenstande abzuweichen, so be⸗ fragt der Praͤsident die Kammer, ob dem Redner nicht hier waͤh⸗
den vorliegenden Gegenstand dauern, das Wort verboten werden solle, und erklaͤrt sich die Kammer durch Stimmen⸗Mehrheit da⸗ fuͤr; so darf das betroffene Mitglied der Kammer, waͤhrend der ganzen Dauer der Diskussion, nicht wieder die Redner⸗Buͤhne be⸗
eigen. 985 Die Weglassung dieses Beiwortes, so wie das ganze Gesetz
ruͤhrten dekanntlich von dem vorigen Ministerium her
deshalb gegen jenes Beiwort erklaͤrt haͤtten, weil ihnen dasselbe
Minister des Inneren verlas den desfalsigen Gesetz⸗Entwurf, wel⸗ cher den Bureaux uͤberwiesen ward. Auf die allgemeinen Admi⸗
Hr. Beauséjour fand dieselbe zu gering, meinte, daß jene Kosten
rend der ganzen Tages⸗Sitzung, u. so lange die Berathschlagungen uͤber