1822 / 52 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

rief die ehemalige Silber⸗Scheidemuͤnze ganz. Allein am 15. September 1807 erschien eine neue Anordnung, wodurch wieder Silber⸗Scheidemuͤnzen, in Stuͤcken von 10 Centimen bestehend, eingefuͤhrt wurde. Als Motiv dazu fuüͤhrte man an: (Moniteur vom Jahre 1807 pag. 981.) 8

Notre Systéeme monctaire est, pour les monnaies d'or et T'argent, etabli sur des principes dont on n'a jusqu'ici qu'a s'applaudir. On avoit ecru que les piséces d'un demif= ranc et d'un quart de frane suffiroient aun besoin de la circulation daus les petites transactions, mais on s'est appergu que le quart de franc, ou pièce de cinq sols, Ctoit loin d'atteindre le but qu'on s'ctoit proposé; d'un autre côté, la monnaie de cuivre est trop incommode, et ne peut satisfaire aux besoins de la sociétéC. Des pièces de billon de dix centimes seront fabriquces, pour tenir le milieu entre la monnaie d'argent et celle de cuivre et cette fabrication ne laisse à rédouter aucun des incon- vénients si souvent reprochés à la monnaie de billon; dabord le titre de cette monnaie et son alliage sont combinés de manière qu'elle aura une valeur intrinseque de quatre-vingt-quinze pour cent; en se- cond lieu, il sera apportè dans sa fabrication autant de perfection que dans celle des monnaies d'argent, de sorte qu'il ne restera au- contrefacteur aucun espoir d'en abuser.

Die Stuͤcke von 10 Centimen verlieren hienach gegen den in⸗ nern Werth der 5 Franken Stuͤcke, und zwar 1. wenn die Remedien ganz unberuͤcksichtigt bleiben, 2Q1 pCt.;

2. wenn die Haͤlfte der gesetzlichen Remedien zum Abzug kommt, 12788 pCt./ und 3. wenn das volle Remedium in Abzug kommt, 142 ½5 pCk.

Bei dem, auf 95 Ct. angegebenen inneren Gehalte, ist zugleich der Kupfergehalt der Zehn⸗Centimen⸗Stuͤcke in Anschlag gebracht, nach dem Maßstabe von 2 ¾ Gramme fein Silber fuͤr 100 Gram⸗ men Kupfer. Dieses betraͤgt auf 200 Franken in 40 Stuͤcken von 5 Franken 722825 Grammen Silber, welche der Franzoͤsische Bil⸗

on nicht enthaͤlt, und deren Preis dessenungeachtet dem inneren Werthe zugerechnet worden, denn 2000 Zehn⸗Centimen⸗Stuͤcke haben den Nominal⸗Werth von 200 Frunken Kourant⸗Geld. Die letzteren enthalten an feinem Silber . . 900 Grammen die Zehn⸗Centimen⸗Stuͤcke enthalten dagegen nur 783 58 9 Sea u111ö1n1.“]; . 21898 wovon 8 8 . 8 . 8 . .* 8 2. 81 2 8 721855 durch den Kupferwerth von 32027 Grammen ersetzt werden sol⸗ len, der Ueberrest aber ganz ausfaͤllt

Daß der Werth des Kupfers dem des Silbers zugerechnet wird, ist ein sonst in der Muͤnzverfassung nicht vorkommendes Verfahren, und auch im Preußischen nicht bekannt, da bei Beur⸗ theilung des Werthes der Silbermuͤnzen, der Kupfergehalt nie in Betrachtung kommt.

Diesen Gegenstand weiter auszufuͤhren, wuͤrde den Zweck die⸗ ses Aufsatzes uͤberschreiten.

Die aufgefuͤhrten Thatsachen mußten jedoch in das Gedaͤcht⸗

niß zuruͤckgerufen werden, um Denjenigen,

. der die Franzoͤsische Muͤnz⸗Gesetzgebung zum Anhalt bei der Kritik des neuen Preußischen Muͤnzgesetzes genommen, zu belehren, daß gerade hier beide Gesetzgebungen sich sehr naͤ⸗ hern, und bei Auspraͤgung des Billons auf gleichen Grund⸗

Säaͤtzen beruhen. 2

Daß nichts weniger als eine Plusmacherei in der Absicht des Gesetzes liegt, werden die Berechnungen ergeben, die zur oͤffentli⸗ chen Bekanntmachung gelangen werden, sobald die gesetzlich an⸗

eordnete Einziehung, Affinirung und Umpraͤgung der alten Schei⸗ emuͤnze, beendigt ist.

üͤbernimmt, daß die, besonders in den westlichen Provinzen befind⸗ liche, nicht Preußische, sondern alte Landes⸗Scheidemuͤnze, und die nicht zur neuen Eintheilung passenden Kourantsorten, zum Ein⸗ schmelzen eingezogen werden, und zwar nicht nach ihrem Silber⸗ Gehalte, sondern zu dem Rennwerthe, zu welchem sie bisher bei den Kassen angenommen worden sind.

An neuer Scheidemuͤnze wird jetzt, nachdem das Beduͤrfniß so weit befriedigt worden, als es zur Abfuͤhrung an die oͤffentli⸗ chen Kassen, welche seit dem 1. Jan. d. J. nach der neuen Muͤnz⸗ Eintheilung, Buch und Rechnung fuͤhren muͤssen, und zum Ersatz der fremden Scheidemuͤnze nothwendig war, verhaͤltnißzmaͤßig sehr wenig gepraͤgt, und es wird hinfuͤhro allein von der Nachfraͤge ab⸗ hangen, ob und wie viel ferner zur Ausmuͤnzung kommen soll.

Bis Ende Maͤrz d. J. sind fuͤr den ganzen Preußischen Staat, in den Muͤnz⸗Staͤtten zu Berlin und Duͤsseldorf uͤberhaupt aus⸗

emuͤnzt worden

n Berlin: 429,495 Rthlr. 10 Gr. ganze Silbergroschen 51/,880 12 halbe in Duͤsseldorf 86,086 4 ganze

also uͤberh. 5657,461 Rthlr. 26 Gr. Silbergroschen, wovon sich aber noch ein großer Theil bei den Kassen in Bestand besindet, und Jedermann wird sich davon uͤberzeugen koͤnnen, daß dieser Betrag auf eine Bevoͤlkerung von mehr als 21 Millionen,

auch nur zu den kleinsten Ausgleichungen, nicht zureichend ise

Der Engländer John Meriks hat folgendes einsache, im abgewichenen Früh⸗ ahre aber wahrscheinlich nicht zur Anwendung gekommene Mittel erfunden, lodecken u sprengen, und den, manchen Bruͤcken schon sehr verderblich gewor⸗

denen Eisstoß zu verhindern. Man macht mit einem Meißel ein Loch in das Eis, bringt quer darüber ein Stück Bret, und hangt 2 Fuß unterm Eise ein zinnernes Büchschen mit einigen Unzen Pulver däarunter; das Büchschen selbst muß mit einer zinnernen Röhre, diese gber mit einem Knie, womit es auf dem Brette ruht, versehen seyn; jetzt wird das Pulver mit einer Lunte angebrannt, und die Eisdecke fliegt nach allen Richtungen hoch in die Luft.

Wechsel⸗ und Geld⸗Kourse.

Hamburg, 23. April. Amsterdam k. S. 105 pCt. 2 Mon. 106 pCt. mit besser zu lassen. London k. S. 36 Schill. 3r Den. 2 Mon. 36 Schill. 5 Den., mit ½ Den. besser Briefe nnd Geld. Paris 2 Mon. 26 ½ Schill., be⸗ gehrt und eẽ besser zu bedingen. Bordeaux 2 Mon. 26 Ge2

Schill. Breslau 6 Wochen 40 ½ ½ Schill., 2 Mon. zum not. Kours begehrt. Wien in effectiv 6 Wochen 146 pCt.,

Sehr bedeutend ist schon der Verlust, welchen der Staat dadurch

8 * 11“

chen 147 pCt., Frankfurt 6 Wochen 147 pCt I zum not. Kours gut zu lassen. Leipzig 3. NMIJIJ. n

zu haben. St. Petersburg 2 Mon. 8 ½ Schill. Schill. zu haben und zu Sen ß j

Louisd'or 11 Mrk. 4 Praͤmienscheine à 192 ½ Mrk. Briefe/

12 ½ Schill., Silber in Sort. 13 L. 5 27 Mrk. 11 Schill., Preußische Muͤnze 27 Mrk. zu lassen.

8 1 8 8

Holl. Dukaten, neue fehlen. Gold al marco 101 zu haben und zu lassen. Daͤn. Grob Kourant 1 Hamb. Grob Kourant 193 pCt. Fein Silber Preuß. Englische Anleihe z. C. von 37 Schill. w 85 86 pCt. auf 3 Mon. Zeit 85 pCt. 8 4 681 pCt. 8 52 * Stuͤck. Berli

8 8

G. à 14 u. Anleihe à 5 pCt.,

Daͤnische Anleihe erste Abtheilung à 6 pCt. Zinse pCt., desgl. 5 pCtg. von 3000 Mrk. 82 82 ½ pCl desgl. 5 pCtg. 381 ½ 684 pCt. nichts gemacht.

Oesterr. Anleihe das Loos von 100 Fl. pr. Dec. Fl. Geld und Briefe; Metalliques auf 3 Mon. 74 ½ Fl. Geld und Briefe.

Berlin, 26. April. London 3 Mon. war à eher zu haben als zu lassen, auf Zeit inkl. 2 Mon Rthlr. offerirt. Hamburg 2 Mon. à 155 pCt., ku pCt. Briefe und Geld. Amsterdam 2 Mon. à eitags, den 26sten d. fand 9. 8 Geld. Paris 2 Mon. à 35 pCt., Augsbur der Prinzessin Auguste zu Solms⸗Braunsels, ISen à 105 pCt., Frankfurt a. M. 2 Mon. 4 104/wK. der Frau Herzogin von Cumberland, in dem S8* Wien in 20 Pr. 2 Mon. à 105 ½ Ct., St. Pengl. H. des Herzoges von Cumberland statt, wobei J. D. Wochen dato à 27½ pCt. ohne Begehr. Diskontlaubensbekenntniß ablegten, in Gegenwart Sr. Maj. mehr Geld als Briefe. Friedrichsd'or 115 ½ pCt. Brszniges von Preußen, der Durchlauchtigsten Eltern 95 pCt. Geld Prñͤmien⸗Staats⸗Schuld⸗Scheine 98essin, der ganzen Koͤnigl. Preußischen Familie, e 8 98 v Geld. Staats⸗Schuld⸗Scheine 70½ pCt. Biimwesenden Prinzen und Prinzessinnen, des ganzen Hof⸗ pCt. Geld. Norwegische Anl. vom Hamb. Avistes, der Minister der Geistlichen Angelegenheiten und hen 150 86 pCt. Briefe, 35 ¾ Geld. Engl. Anleihe agpen, so wie auch einiger Mitglieder des Geistlichen Mini⸗ offerirt. Oesterr. 5 pCtg. Obligationen per Kassa s. . gemacht auf Zeit acl 3 Mors fi ZE in 28sten d. empfingen hierauf Ihro 135 8 Loose à 100 Fl. pr. December zu liefern 117 Briefe 110 Vö“ Eltern, das heil. Abendmahl in der

Domkirche.

e. Maj. der Koͤnig der 15 Jeggeleben in der Altmark, das Allgemeine Eh⸗ en zweiter Klasse zu verleihen geruhet.

es Koͤnigs Majestaͤt haben geruhet, mittels Allerhoͤchster ts⸗Ordre vom 25. dieses, den Post⸗Kommissarius Hap⸗ n Post⸗Direktor in Krotoszyn zu ernennen.

e

gmtliche Nachri

88 V die feierliche Einsegnung

Konigliche Schau spiele.

Sonnabend, 27. April. Im Schauspielhause: war, Posse in 5 Abtheil., von Kotzebue.

In Potsdam: Parteienwuth, Original⸗Schau Abtheil., von Ziegler. . . b 5

Sonntag, 26. April. Im Opernhause: Die Zaße. Majestaͤt der Köͤnig haben Allergnaͤdigst zu verfuͤgen große Oper in zwei Abtheil⸗, Musik von Mozarr. (Hch, daß der Bischof Eylert in dem Ministerium der stedt, Saͤnger und Regisseur des Herzogl. Theaters chen Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten, in Be⸗ schweig: Sarastro, als zweite Gastrolle. Mlle. Minagauf die Geschäͤfte der Abtheilung fuͤr die Geistli⸗ fer, Schuͤlerin der Koͤnigl. Kammersaͤngerin Mlle. qngelegenheiten und der Abtheilung fuͤr das oͤffentliche .“ ichtswesen, eine mit seinen uͤbrigen Verhaͤltnissen ver⸗

In Charlottenburg: Der buckelige Liebhaber, o Wirksamkeit erhalte. 1 Aufz., von Castelli. Hierauf: Die offene Fehde,! rchgereist: Der Russisch Kaiserl. Feldjaͤger, Lieutenant 3 Abtheil. jeff, als Kourier von London nach St. Petersburg.

Sgg. 11 a 94 olher Russisch Kaiserl. Feldjaͤger, Lieutenant Schmidt, als Montag. 29. April. Im Opernhause: André, M en herzs nach St. Petersburg.

1 Aufz., nach dem Franzoͤsischen, von K. Blum. Al, von vaetd mech, =e, de hi Aline, Koͤnigin von 1e.- gs; großes Ballet inz. Tb1ö1ö.“*“ von Aumer. Musik von K. Blum. Fuͤr das Köͤnd. 8.1 spiel eingerichtet vom Koͤnigl. Solotaͤnzer Herrn He

Dienstag, 30. April. Im Schauspielhause: 2 Begehren: Der Freischuͤtz, Oper in 3 Abtheil., von Musik von K. M. v. Weber.

Die Parquet⸗Billets zu dieser Oper sind in Fo rer schriftlichen Meldungen bereits vergeben; und wie die zur Oper Don Juan fuͤr Dienstag im Opernhau A gekauften Billets in das Billet⸗Verkaufs⸗Buͤreau, 2 1 8 Nr. 11., bis Montag Mittag zuruͤcksenden und bespparis 20. April. lassen, ob dafuͤr welche zu den Logen, auch den Bo 4 Schauspielhauses fuͤr diesen Tag umgetauscht werd oder ob der Betrag baar zuruͤckverlangt wird.

Das Repertoir der Koͤnigl. Schauspiele fuͤr d

als Kourier von

8

eitungs⸗Nachrichten.

Am 16. d. M. wurde in einem ge⸗ a Ausschusse der Deputirten, das Budget fuͤr die zweite er diskutirt u. solches auf die Gesammt⸗Summe von 800,000 sowol fuͤr die bestimmten als unbestimmten Ausgaben,

t und angenommen. (Unter diesen 300,000 Fr. ist

vom 2 bis 8 Mai, ist fuͤr diesmal schon Dien 30. April bei dem Kastellan des Koͤnigl. Schausg Herrn Adler, und beim Kastellan des Koͤnigl. Ope Herrn Sattler, Abends 7 Uhr à 21 Gr. zu haben, im Billet⸗Verkaufs⸗Buͤreau, Letztestr. Nr. 11., der ganzer Logen und einzelner Billets fuͤr das neue Ro desmal von Donnerstag morgens um halb 9 U gen wird.

Naͤchsten Mittwoch ist das Billet⸗Verkaufs⸗B. schlossen. 8 8

ehalt fuͤr die Deputirten begriffen, denn diese be⸗ ar keine Entschaͤdigung, weder vom Staate noch zen Departements.) Dieses Resultat wurde der noch nelten Kammer sogleich angezeigt, und hierauf uͤber ei⸗ Hrn. Kératry vorgeschlagenen Zusatz⸗Artikel zu dem Budget, diskutirt, wonach vom 1. Jan. 1823 an, die auf das Salz, um ein Drittheil reduzirt und mithin Centimen fuͤr das Kilogramm festgesetzt werden soll. der Sitzung vom 17. wurden die Berathungen uͤber die⸗ genstand fortgesetzt, nachdem zuvor Herr de la Vareinne, Heputirter des Departements des Allier, in die Kammer ört worden, den uͤblichen Eid geleistet und seinen Platz im Centrum eingenommen hatte. Die Herren Guittard und de Pompières trugen auf die Herabsetzung jener Auflage aͤlfte an. Der General⸗Douanen⸗Direktor, Herr von Prieq, widersetzte sich indessen jeder Verminderung einer welche fuͤr den Schatz außerordentlich eintraͤglich sey, da

Barometer Therm./ Hygr./ Wind Witter

24B. April.

Prag in effectiv 6 Wochen 147 pCt., Augsburg 6 Wo⸗

Gedruckt bei Hayn.

A. 280 111 ¾80 +†] 600 S. W. strüb, laue Luft F. 28° 9 ½ + N. tr., kühl, stark. T M. 28° 1 ½ 1130 + S. W. trüb, Regen, e A. 280 1 90 S. W. sirnkl., schwache F. 280 4 hell, dünn Gem

ker Thau, kit M. 26 ° 1½113 ½ +† Sonnenbl., tr⸗,

““ v116“

II“ 8 Redakt⸗Personen zustaͤnden, unter der Bedingung,⸗ 52*

25. April. chschnitte die Konsumtion des Salzes 12 Pfund auf den rage, welches zu 30 Centimen fuͤr das Kilogramm eine utende Einnahme bilde, die sich durch eine andere Auf⸗ t leicht ersetzen lasse. Der Vorschlag ward hierauf ver⸗ Der Graf Foy trug demnaͤchst darauf an, den Wittwen Ruhestande verstorbenen Militair⸗Personen dieselben Pen⸗ szusetzen, welche den Wittwen der auf dem Schlachtfelde en, oder den nach 30 Dienstjahren verstorbenen aktiven jene Witt⸗

26. April.

d

1“

haben dem Kuͤster und Schullehrer

en 30

wen nachwiesen, daß die Ehe zwischen ihnen und ihren verstorbe⸗ nen Maͤnnern, nach deren Eintritt in den aktiven Dienst und vor deren Versetzung in den Ruhestand, geschlossen worden. Der General Lafont unterstuͤtzte diesen Antrag. Der Finanz⸗Mi⸗ nister verwarf ihn indessen, da er das Budget des Kriegsministe⸗ riums um 700,000 Fr. erhoͤhen wuͤrde; Herr Dudon stimmte dem Minister bei, und meinte, die Militair⸗Pensionen beliefen sich schon jetzt auf 70 Millionen, wogegen der Sold der ganzen aktiven In⸗ fanterie und Kavallerie zusammen nur 51 Millionen betruͤge; man koͤnne daher nicht sagen, daß der Koͤnig sich gegen die in der Ar mee gewesenen Personen unfreigebig bezeige; uͤberdies handl es sich hier auch von Belohnungen, deren Bewilligung ein⸗ zig und allein dem Koͤnige zustehe, und wo die Initative der Kam⸗ mer nicht gebuͤhre. Herr Laisné de Villevéque trug darauf an, daß die von dem Grafen Foy verlangte Pensions⸗Summe, auf 300,000 Fr. reduzirt und als ein Gnaden⸗Geschenk von de Kammer bewilligt werde. Das Wort „Gnaden⸗Geschenk“ zog dem selben die bittersten Vorwuͤrfe von der linken Seite zu; dieser Aus druck sey unpassend und unwuͤrdig; es handle sich nicht von einem Gnaden⸗Geschenke, sondern von einem wohl erworbenen Rechte Die Kammer entschied sich endlich, als es zum Abstimmen kam dahin, daß der Vorschlag des Grafen Foy vorlaͤufig noch nicht in Betracht zu ziehen sey. Ein anderweitiger Vorschlag des Herrn von Berbis, die Praͤfekten und Unter⸗Praͤfekten zur Rechnungs⸗Ab⸗ legung uͤber die ihnen zur Bestreitung der Bureau⸗Kosten zu be⸗ willigenden Gelder zu verpflichten, wurde mit 152 gegen 1456 Stimmen angenommen. Am Schlusse der Sitzung vom 17. ver langte Herr Guittard noch, daß hinfuͤhro die in den verschiedenen Kapiteln des Budget enthaltenen Ausgaben jede speziell fuͤr sich bestimmt wuͤrden, damit die Minister nicht, wie solches bisher de Fall gewesen, einen Ausgabe⸗Artikel durch den anderen uͤbertragen köͤnnten, wodurch die von der Kammer gemachten Ersparnisse illu⸗ sorisch wuͤrden. In der Sitzung vom 18. wurdem die Diskussionen uͤber diesen Gegenstand fortgesetzt. Herr Courvoisier widersetzte sich dem Vorschlage des Herrn Guittard, und behauptete, daß, wenn es erst dahin kaͤme, daß die Kammer nicht allein die ver⸗ schiedenen Kapitel des Budget, sondern sogar jede einzelne darin enthaltene, auch die kleinste Ausgabe genau bestimmen solle, die Verfassung umgestoßen, die Macht des Koͤniges und die der Pairs⸗ Kammer aus der Charte gestrichen, und dagegen die Macht der Deputirten⸗Kammer keine Graͤnzen mehr haben wuͤrde; diese habe nur das Recht, die von den Ministern verlangten Summen im allgemeinen zu bewilligen, zu verwerfen oder zu modifiziren, nicht aber die Befugniß, sich in die Verwaltung zu mischen; diese letz⸗ tere werde aber, wenn der Vorschlag des Herrn Guittard durch⸗ gehe, gleichsam in die Kammer verlegt; die Kammer werde als⸗ dann befehlen, und die Regierung zu einem passiven Gehorsam gezwungen seyn; man muͤsse nicht glauben, daß die Kammer das Recht habe, durch Verweigerung der gehoͤrigen Fonds, dieses oder jenes Institut, welches die Regierung fuͤr nuͤtzlich halte, oder wel⸗ ches seine Existenz einem Gesetze zu verdanken habe, aufzuheben; waͤre dies der Fall, wuͤrde die Kammer, wenn sie zum Beispiel die fuͤr den Unterhalt des Staatsrathes, der Universitaͤt, der Aka⸗ demie u. s. w. erfoderlichen Summen verweigere, diese Institute abschaffen koͤnnen, wodurch alle verfasungomi ig⸗ Prinzipien ver⸗ letzt werden wuͤrden. Herr von Lameth nannte die Rede des Hrn. Courvoisier eine ministerielle Vertheidigungs⸗Rede, welche die Rechte der Kammer verletze, und daher den Druck verdtene, um im Angesichte Frankreichs gerichtet zu werden, worauf Cour⸗ voisier antwortete, daß, um ein guter und loyaler Deputirter zu seyn, man nicht blinder Anhaͤnger eines Oppositions⸗ Systemes seyn muͤsse, welches der Wahrheit und der Vernunft in gleichem Maße zuwiderlaufe. Nachdem Herr Royer Collard noch fuͤr die Annahme des Guittardschen Vorschlages und der Finanz⸗Minister dagegen gesprochen hatten, ward derselbe durch eine bedeutende Majorittaͤt verworfen. 1

Es wurde hierauf uͤber das ganze Budget der Finanzen abge⸗ stimmt und dasselbe mit 272 gegen 52 Stimmen angenommen. Der Gesetz⸗Entwurf, welcher dem Minister des Inneren einen Kredit⸗Zuschuß von 1v⅛ Million, zur Anlegung von Lazarethen und Erhaltung des oͤffentlichen Gesundheits⸗Zustandes, anweist, wurde endlich ebenfalls mit 210 gegen 2z Stimmen genehmigt. 1 In der gestrigen Sitzung statteten die Herren Bazire und von Boutirenne im Namen der Kommission fuͤr die Bittschriften Bericht uͤber verschiedene Privat⸗Reklamationen ab; sie sind saͤmmtlich un⸗ bedeutend; es wurde daruͤber zur Tages⸗Ordnung geschritten, und Herr von Bourrienne schlug gleichzeitig vor, daß die Kammer Maßregeln ergreifen moͤge, um dem haͤufigen Mißbrauche, welcher, von dem Petitions⸗Rechte gemacht wird, ein Ziel zu setzen. Der Praͤsident verlas hierauf, unter allgemeinem Gelaͤchter, da die Sitzungen ihrem Ziele so nahe sind, ein Urlaubs⸗Gesuch des Grafen von Lameth, welcher wichtiger Geschaͤfte halber sich zu ent⸗ fernen wuͤnschte. Es wurde einstimmig bewilligt. Es sollte dem⸗ naͤchst uͤber den Gesetz⸗Entwurf in Betreff der Stiftung des Se⸗ mingriums in Chartres, durch den Namens⸗Aufruf abgestimmt “” ““ 8