“
Besitzthuͤmer, auf die hoͤchste Zahl vermehrten Schaͤfereien sind der
Hauptgrund der im Ganzen so sehr gesunkenen Viehzucht. — Eine
Unzabl von Schaafen nagt die zart hervorsprossenden und bis zum
alten Maitage mit zugendlicher Kraft treivenden Graskeitme ab, der Stock erkrankt, und wenn endlich 1 die Wiesen, dem
sscchwarzen Erdboden gleich, verlassen, so ist alle Vegetation erstickt und, folgt nicht bald Regen, der ganze Heuwuchs verloren. Die traurigen Folgen davon sind gar nicht zu berechnen. Die Pferde⸗ und Rindvieh⸗Zucht, diese mit der Agrikultur so innig verbundene
Quelle des National⸗Wohlstandes, ist dahin, und Stroh und duͤrf⸗
tiges Futter fristen nur das kuͤmmerliche Hunger⸗Leben des aͤrmli⸗
chen Viehes der armen triftpflichtigen Wiesen⸗Besitzer. Mangel an Duͤnger, Krankheiten und Seuchen sind unausbleibliche Folgen eines geringen und schlecht gehaltenen Viehstandes. Elendes
Schlachtvieh und deshalb ein ungesundes und kaͤrgliches Nahrungs⸗
mittel ist eine Folge, welche das ganze Publikum trifft, und der
Staat selbst leidet unmittelbar den groͤßten Verlußt, denn durch die
Behuͤtung der Wiesen bis zum alten Maitage, ist der Ertrag an
Heu und Stroh so verkuͤmmert, daß der Preis dieser beiden Ka⸗
valerie⸗Verpflegungs⸗Beduͤrfnisse, den Preis in den Gegenden, wo
dergleichen Vorrechte nicht gelten, oft um das Doppelte und Drei⸗ fache uͤbersteigt, und hiedurch die Militair⸗Kasse jaͤhrlich vielleicht uͤber eine halbe Million verliert.
8 Wenn es von Alters her einmal festgesetzt wurde, daß den 1. Mai das Vieh uͤberhaupt von den Wiesen dleiben solle; so will dies soviel sagen, daß von dem gosten Tage nach Früͤhltaas-Anfang an,
kein Vieh mehr auf den Wiesen weiden solle. — Der Fruͤhlings⸗
Anfang ist der einzige richtige Maßstab, wonach diese Zeit abge⸗ messen werden muß, und von unseren Vorfabren wirklich abgemes⸗ sen worden ist, indem sie diese Zeitbestimmung auf den zsten Mat
festgesetzt haben. Der Julianische Kalender ist urspruͤnglich so be⸗
rechnet, daß hienach, so wie nach dem Gregortanischen und ver⸗ besserten Kalender, der Eintritt der Sonne in den Widder, welcher uns den Fruͤhling bringt, auf den 21. Maͤrz, mithin der —ste Mai 40 Tgg. nach Fruͤhlings⸗Anfang fallen mußte.
Diese Richtigkeit behielt er vermoͤge seiner Einrichtung ein ganzes Jahrhundert hindurch. Da jedoch dieser alte Kalender den chronologischen Fehler hat, daß 3 gemeine Jahre bestaͤndig mit et⸗ nem Schaltjahre abwechseln, und alemal 44 40“ zuviel eingeschal⸗ tet worden, was in 400 Jahren schon 3 ganze Tage betraͤgt, so folgt daraus, daß die Jahres⸗Zeiten allmaͤhlich sich verruͤcken und auf andere Monats⸗Tage fallen muͤssen. Als 1582 der von dem Jesutten Clavius verbesserte gregorianische Kalender bet den Ka⸗ tholiken zuerst eingefuͤhrt wurde, wurde demnach vom 4. Oktober sogleich der 18te gezaͤhlt, mithin wurden 10 Tage weggelassen, damit der Anfang des Fruͤhlings wieder auf den 21. Maͤrz kam. Wie nun im Jahre 1700 der von Erhardt Weigel und Leibnitz eingerichtete neue verbesserte Kalender auch bei uns eingefuͤhrt wurde, so betrug der oben angefuͤhrte Fehler schon 1r Tage. Es wurde demnach nach dem 18. Febr. sogleich der 1. Maͤrz gezaͤhlt, mithin wurden 11 Tage weggelassen, wodurch Fruͤhlings⸗ Anfang wieder auf den 21. Maͤrz
unnd der 1. Mat 40 Tage nach Fruͤhlings⸗Anfang fallen mußte.
Gegenwaͤrtig und zwar seit 1800 betraͤgt der angefuͤhrte Fehler des alten Kalenders schon 12 Tage, und so wird er sich mit zjedem
Jahrbundert vergroͤßern. Die Berechnung ergiebt, daß, wenn wir
einst 20,500 schreiben, der alte Maitag den 29. September neuen
Styls, also gerade auf Michaelis fallen werde. Jede Zeit, sey sie
auch noch so entfernt, wird endlich kommen, und mit ihr kaͤme dann
auch das Recht der Triftberechtigten, die Wiesen der Unterthanen vkd⸗ Triftpflichtigen den ganzen Sommer hindurch behuͤten zu uͤrfen!
Aus diesem richtigen Gesichtspunkte hatte denn auch die Ha⸗ noͤverische Regierung sogleich 1700 und 1701 festgesetzt, daß am 12. Mat, welcher nach dem neuverbesserten Kalender, jedes Jahr 40 Tage nach eclings Anfang faͤllt, das Huͤten zu verbieten seyn soll.
In den Saͤchsischen Herzogthuͤmern Weimar, Gotha u. s. w. ist man seit geraumer Zeit diesem Beispiele nicht dern man hat die Behuͤtung der Wiesen sogar bis zum 24. April beschraͤnkt, und diese woblthaͤtige Abhuͤlfe von Seiten des Staats, hat den segensreichen Erfolg gehabt, daß die Wiesen⸗Kultur sich schon so gehoben hat, daß sie in den Auen⸗Gegenden zmal gemaͤ⸗ het werden koͤnnen, anstatt daß site bei uns, wo die Behüͤtung dis zum alten Maitage fortdauert, oft kaum eine nothduͤrftige Heu⸗ Aernde geben.
Die Gemeinheitstheilunas⸗ und Abloͤsungs Ordnung wird da⸗ rum von saͤmmtlichen Triftpflichtigen sehr willkommen geheißen, denn dies wohlthaͤtige Gesetz giebt ihnen die naͤheren Wege an, sich von dieser so laͤstigen als verderblichen Servitut endlich zu befreien, und wenn auf dem oben auseinandergesetzten Zeitrechnungs⸗Um⸗ stand, von den Triftberechtigten billige Nuͤcksicht genommen wird, so werden die Entschaͤdigungs Foderungen nicht so uͤberspannt lau⸗ ten, als vielleicht fruͤher der Fall gewesen seyn mag.
8
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m Monat Mai galt nach Berl. Maß und Geld.
Welhen. Roggen. Hafer.
Rt. Gr. Pf. [Rt. Gr Pf. ¶Rt. Gr. Pf. ¶Rt. Gr. Pf. — RBneeeeernneedem
2ʃ12 1[15 25 14 4 10 25 13 20 3 16
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nebeüace Der Scheffel In Amsterdam.
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9 Gr. (Emden).
Roggen 19 Gr. (Zerbst); Gerste 16
Hafer 1 Rthlr. 2 Gr. (Paris).
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Durchschnit ßischen Staat
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Berlin. b111“*“ Koͤnigsberg Danzig. Stettin. Hamburg.. Leipzig Frankfurt a. M.
t des Geld⸗Kurses
. . Pr. TCt. Rthlr.
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115
Wechsel⸗ und Geld⸗Kourse.
Amsterdam k. S. 10 Mon. 105 ⅜ pCt. mehr Geld als Briefe. — Lon 37 Schill. 5 Den. 2 Mon. 37 Schill. 2 Den., seh 2 Mon. Papier blieb mit ½ Den. besser zu lassen. Bordeaux 2 Mon. 268 Kopenhagen k. S. 253 ½ pCts lau 6 Wochen 41 Schill., gefragt; 2 Mon. zum Wien in effectiv 6 Wochen in effectiv 6 Wochen 146 ½ pCt.,
Hamburg, 31. Mai.
2 Mon. 261 Schill. Geld und Briefe.
lassen. — 146 ¾ pCt.,
macht. — St. Petersburg 2 Mon. 8 ⅜ Schlill.1
GBeld.
Louisd'or 11 Mrk. 5 Schill. zu lassen. — el Gold al maroo 103 ¾ Schll. — Daͤn. Grob Kourant 124 ⅞ pCt. — Hamb. Groh 123 ⅞ pCt. — Piaster zu 23 Mrk. zu haben. — Fü
— Silber in Sort. 13 2. 5 L. 9 G. 27 Mrk. 11 Schill., — Preußische Muͤnze
ten, neue, fehlen.
27 Mrk. 10 Schill.,
nur nachgefolgt, son⸗
4 Schill. zu lassen.
Geld.
91½⅔ pCt.,
76 ¾ groß.
bue. Mittw., 5. Jun.
anderweit verkauft werden. Donnerst. 6. Jun.
lungen, von H. Clauren.
den 5ten fruͤh anfangen.
Dienst., 4. Jun. Im Schauspielhause. Die Versoͤhnung, Schauspiel in 5 Abtheilungen, (Mad. Neumann: Lottchen.) Im Opernhause: Nurmahy Rosenfest von Caschmir, lyrisches Drama in 2 Phf nach dem englischen Gedicht: Lalla Nukh, des d.† von K. Herklots; mit Ballets. (Letzte Fruͤhjahrs⸗Vorstellung dieser Oper.)
Die zur Oper Nurmahal bereits auf fruͤherne saͤmmtlich notirten Parquet⸗Billets, koͤnnen nur! den 5ten Morgens reservirt bleiben, und muͤssen, dahin nicht verlangt sind, vom Billet⸗Verkaufs⸗
M
bedeutendsten Handels
Monat April d. J
J. Frd'or. pr. 20 Stück.
114 ½ 114¾ 114 ½ 116 ½
1
1155 1142
1137 113 ⅔ 115 115
146 pCt., — Augsburg! Frankfurt 6 Wochen
pr. 3578 St
6. 1 1 107½
usik von
Im Schauspielhause. male: Der Braͤutigam aus Mexiko, Schauspiel! (Mad. Neumann: Sut Der Billet⸗Verkauf zu dieser Vorstellung we
Witt
2327
Mai. A. 289 34 F. 285 5 M. 28* A. 28°
15 ½ +† 11¾ ꝙ£% 180 +† 1590 + ½120 +† 417 ½ +† ½12 ½ +†
41020 † 18 ½†
39* 58° 572* 539* 61°
SSSe
S888
Seite 625 Zeil
statt „Erfurt.“
Gedruckt bei Hayn.
hell, sehr we
trüb, Sonnen Sonne, Wieß sternklar, al Soñe,Wlt hell, Wind⸗ hell, wenig Sosisch., gre
Preuß. Praͤmienscheine, à 197 Mrk. Bko. ver Preuß. Englische Anleihe z. C. von 37 Schill und dazu noch Geld. pr. Cont. 86. 86 ¼ pCt., auf Zeit 35 ¾ ⸗86 pCt. wenig gemacht. Norweg. Anleihe a 5 pCrt., 84 ½¼ pCt. Brf
Daͤnische Anleihe, erste Abtheilung à 6 pCt. 3. desgl. 5 pCtg. von 30%0 Mrk. 33 pCt desgl. 5 pCtg. 82 84 ½ pCt. Geber und Nehmer. Oesterr. Anleihe das Loos von 100 Fl. pr. Der. Fl., Metalliques pr. cont. 77. 77 Fl., auf 3 . 77 Fl. bedeutend gestiegen, der Ums⸗ V
Auf
eteorologische Beobachtun Barometer /Therm. Hygr./ Wind.
trüb, Wind *
G
Gr. (Bremen),
Hochster Stand. Weitzen 2 Rthlr. 15 Gr. z
Roggen 2 Rthlr. (Polen); Gerste 2 Rthlr. 16 Gr. (
st⸗
Kronik des Tages.
des Koͤnigs Maj. haben dem Geheimen Ober⸗Medicin
r. Rust die Erlaubniß zu ertheilen geruhet, den ihm r. Maj. dem Kaiser von Rußland ertheilten St. An⸗ den zweiter Klasse tragen zu duͤrfen.
Ge. Koͤnigl. Hoheit der Herzog von nach Karlsbad abgereist.
er Herr Graf zu Dohna, Besitzer der Herrschaft Kotze⸗ im Bezirk der Regierung zu Liegnitz, hat aus freiem An⸗ und ohne dazu eine Kreishuͤlfe begehrt zu haben, ge⸗ schaftlich mit den Insassen der zu seiner Herrschaft gehoͤ— rte einen Theil der von Liegnitz und Luͤben nach Sprot⸗ hrenden Landstraße, so wie einzelne Theile der Landstra⸗ n Haynau nach Polkwitz, von Bunzlau nach Glogau, on Haynau nach Glogau, zusammen in einer Laͤnge von Ruthen, groͤßtentheils unter sehr schwierigen Lokal⸗Ver⸗ en, in sehr guten Stand setzen und mit Kies uͤberfah⸗ .Solche auf das Gemeinwohl abzweckende Bestre⸗ ; verdienen belobt, und als nachahmungswuͤrdiges Bei⸗
Pubiikums gebracht zu werden.
Jun. 1822.
8 A
z. der Koͤnigl. Reg. zu Potsdam Prediger Ossent zu Nitzow, zum Prediger in Breddin; rediger und Rektor Reimmann zu Havelberg, zum Predi⸗ n Nitzow bestellt, der Prediger Collasius zu Papendorf als iger in Luͤtzlow und Bietkow, der Kandidat und Rektor Rode grebiger in Viesike, der Kandidat Kirsten als Prediger in dorf und Liepe, und der
hme und Roddahn bestaͤtigt worden.
Im Bez. des K. Ob. Ldsger. zu Muͤnster Land⸗ und Stadtgerichts⸗Assessor Homann zu Warendorf, nd- und Stadtrichter zu Ibbenbuͤren; und der Ob. Ldsger. eö 8 Zur⸗Muͤhlen, als Ob. Ldsger.
ndarius angestellt worden. † 8Der Kaiserl. Russische General⸗Major v. Kur⸗
““ 88 “
n
Zeitungs⸗Nachrichten.
A“
161 “ Paris, 26. Mai. Gestern hat der Koͤnig, in Beglei⸗ des Grafen von Forbin,
Direktors der Koͤnigl. Museen, ehrerer Officiere seines Hauses, die Gemaͤlde⸗Ausstellung huvre in Augenschein genommen. Das vorzuͤglichste Stuͤck nzen Sammlung, die Corinna von Gérard, haben Se. fuͤr ihr Kabinet erstanden. — Der Graf von Böthizy, er sich seit einiger Zeit unpaͤßlich befand, hat vorgestern meals Gouverneur der Tuilerien, in diesem Schlosse zu⸗ den Zimmer beziehen koͤnnen. — Von Herrn Clausel de ergues ist hier eine kleine Schrift unter dem Titel: „Be⸗ ungen uͤber den Gang der liberalen Partei in den ersten aten d. J. 1822, nebst einigen Reden ihrer Deputirten,“ nen. Der Verfasser bekaͤmpft mit vielem Gluͤck die gewoͤhnliche Taktik der Revolutionairs, welche darin t, das Volk gegen die Geistlichkeit und den alten Adel reizen, und es glauben zu machen, als ob jene unaufhoͤr⸗ ahin trachte, ihre Zehnten und ihre Guͤter, dieser seine legien wieder zu erlangen. — Der Kommandant der Koͤ⸗ hen Marine zu Toulon hat auf Befehl des Kriegs⸗Mi⸗ s, eine Gabare und zwei Kanonier⸗Schaluppen equipiren
um an den Kuͤsten der Untern⸗Pyrenaͤen zu kreuzen, bei einer etwanigen, in Folge der herannahenden warmen rung zu befuͤrchtenden Ruͤckkehr des gelben Fiebers ins nthum Katalonien, die weitere Verbreitung desselben zu
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verhuͤten. — Der Graf von
General⸗Procurators trug, dieser fuͤr die Departements⸗
Kandidat Schinkel als Prediger
2
v““ Marcuil war am 11. d. M. vor das Zuchtpolizei⸗Gericht in Amiens geladen worden, weil er in einem, in die Gazette de France eingeruͤckten Briefe be⸗ hauptet hatte, daß die vielen neuerdings in einigen Provinzen Frankreichs ausgebrochenen, und ohne Zweifel absichtlichs ange⸗ legten Feuersbruͤnste, lediglich der Sorglosigkeit und Nachlaͤs⸗ sigkeit der Behoͤrden zuzuschreiben seyen. Der Sabsaehe vdfs efs ehrenruͤhrigen Aeußerung wegen, auf eine 14taͤgige Verhaftung des Hrn. v. Marcuil und auf eine Geldstrafe von 200 E1 Das Gericht erklaͤrte hingegen, nach einer kurzen Berathung, daß, da der Angeklagte keine einzelne Behoͤrde besonders nam⸗ haft gemacht habe, das Gesetz denselben, sso uͤbertrieben auch sonst seine Aeußerungen und so laͤcherlich seine Besorgnisse seyen, nicht erreichen koͤnne. — In der Stadt Tournus (Dept. der Saöne und Loire) und in der umliegenden Gegend, hat am 19. d. M. ein furchtbares, mit Sturm und Hagelschlag be⸗ gleitet gewesenes Gewitter, die Felder verheert, die Haͤuser zer⸗ stoͤrt und Alles unter Wasser gesetzt. Gluͤcklicherweise ist nur ein Mensch dabei umgekommen. Der angerichtete Schaden ist sehr betraͤchtlich. Aehnliche Verheerungen richtete am 20. ein
Schloßenwetter in Cambrai und in Saverdun (Arriege⸗ De⸗ partement) an. Der Erbprinz von Daͤnemark hat dem Staatswirthschafts⸗ mit dem er sich oft uͤber Gegenstaͤnde dessen Faches Brillanten verzierte
Lehrer Say, unterhielt, bei seiner Abreise eine goldene, mit Dose zustellen lassen. 5
London, 27. Mai. Nach den neuesten Amerikanischer Blaͤttern hat das Englische Ministerium der Regierung der Vereinigten Staaten eroͤffnet, daß die von ihr beabsichtigte Occuparion des ganzen Laufes des Kolumbia⸗Flusses an der Nordwest⸗Kuͤste von Amerika, den eventuellen Rechten Eng⸗ lands zuwider laufen wuͤrde, da die Graͤnzen zwischen beiden Staaten in jener Gegend noch nicht definitiv festgesetzt seyen.
Bruͤssel, 29. Mai. Ein Theil des Felsens, an dem die Stadt Dinant gelehnt ist, hat sich losgerissen und einen gro⸗ ßen Brunnen verschuͤttet, aus dem, durch eine Maschine, das noͤthige Wasser auf das Schloß geleitet wurde. 8
Frankfurt, 31. Mai. Am dritten Pfingsttage hat hier die Speisung der Waisen⸗Kinder im Freien statt. Es
urden hiebei zum erstenmale an zwoͤlf, demnaͤchst zu ent⸗ lassende Knaben, die Zinsen von einem Kapital von 1000 Fl. vertheilt, welches ein Menschenfreund im v. J. dem Waisen Hause vermacht hatte. — Das hiesige Zeughaus, das sei Jahren zum Waaren⸗Magazin diente, wird jetzt zu einer Wache, mit Gefaͤngnissen fuͤr Kriminal⸗Verbrecher, eingerichtet, das daran stoßende Konstabler⸗Wachthaus aber niedergerissen, und hie durch ein betraͤchtlicher Raum fuͤr die Straße gewonnen. Man hofft ein Gleiches von den Umgebungen des Doms baldigst bewerkstelligt „ und eine Verschoͤnerung der Stadt dann zu Stande gebracht zu sehen, welcher sich, zum allgemeinen Be⸗ dauern, bisher nur der Eigennutz einiger weniger Kramladen Besitzer entgegenstellte. — Ehestens werden zwei Schisse mit Kolonisten von hier nach Brasilien abgehen, deren Samm lungs-Ort Roͤdelheim ist. Hinsichtlich ihrer gluͤcklichen Ueber⸗ kunft sollen gute Vorsichts⸗Maßregeln fuͤr sie getroffen seyn nur fuͤrchtet man, daß die dortige Umwaͤlzung der Dinge nach theiligen Einftuß auch auf diese Unternehmung haben duͤrfte. — Die Parquet⸗Preise des hiesigen Theaters sind von 48 Kreutzer auf 1 Fl. erhoͤht, und das Publikum ist zu freundliche Aufnahme dieser Maßregel, von Seiten der Direktion, ersuch worden, wozu man sich durch ein Deficit in der Kasse bewogen fand. — Die Parkettisten fragen sich, warum die Plaͤtze der rei cheren Klasse, die Logen, nicht auch nach Verhaͤltniß im Preise gesteigert worden sind. — Bei einem Schillerschen Trauerspiel gligen neulich nur 6 Fl. 48 Kr. ein. — Der Mainzer Philo oph Pittschaft, der, ungeachtet des Verbotes, das Gebiet de Stadt wieder zu betreten, sich unter den Lustwandlern des 3ten Pfingstfestes im Forsthaus⸗Waͤldchen einfand, ist arretirt und auf die Konstabler⸗Wache gesetzt worden.
Grenzach (im Badenschen, 1 Stunde von Basel), 21 Mai. Ein Schweitzer⸗Buͤrger hatte im Badenschen ein Zoll⸗Defraudation begangen, und beichtete sie seinem Priester Dieser aber schäͤärfte ihm sein Gewissen dergestalt, daß er den Betrag der unterschlagenen Zoll⸗Abgabe, dem Badenschen Zoll⸗Amte, mit 5 Louisd'ors uͤbersandte, und sich daruͤber Quit⸗
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