1822 / 79 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 02 Jul 1822 18:00:01 GMT) scan diff

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.I. Hauses, ist in jeder Beziehung so hoͤchst originell, daß ü

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ronik d Des Koͤniges Majestaͤt haben am 25. v. M. hieselbst s Stockholm eingetroffenen Koͤnigl. Schwedischen außeror⸗ entlichen Gesandten und bevollmaͤchtigten Minister, Herrn kammerherrn von Brandel, seine Antritts⸗Audienz zu er⸗ heilen geruhet. Seine Koͤnigl. Majestaͤt haben den bisherigen Ober⸗Lan⸗ s⸗Gerichts⸗Assessor Johann Karl Leopold Wunsch zu Frank⸗ urt a. d. O., zum Rathe bei dem Ober⸗Landes⸗Gerichte zu aumburg zu ernennen geruhet. Dem Post⸗Sekretair Meydam in Krossen, ist kkat: „Post⸗Kommissarius,“ beigelegt worden.

Den resp. Interessenten der Gesetz⸗Sammlung wird kkannt gemacht, daß heute das 12te Stuͤck, enthaltend unter Nr. 730. die Erklaͤrung vom 2. Mai d. J., wegen Auf⸗ hebung des Abschosses und Abfahrts⸗Geldes zwischen dden gesammten Staaten Preußens und Daͤnemarks; Nr. 731. die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 12ten des⸗ selben Monates, daß Besitzer von Orden ꝛc. die De⸗ 8 koration derselben, waͤhrend einer zu erleidenden Fe⸗ stungs⸗ oder Freiheits⸗Strafe, nicht tragen sollen; .732. die Erklaͤruüng vom sten Jun. &, wegen der Uebereinkunft mit Sachsen⸗Weimar uͤber die gegen⸗

Uebernahme der Ausgewiesenen und Vaga⸗

bunden, und 8

Nr. 733. die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom Losten des⸗

selben Monates, betreffend die Anwendung der Straf⸗

Gesetze bei Maischsteuer⸗Kontraventionen;

schienen und mit dem 1. Jul. ein neuer Praͤnumera⸗

erlin, den zsten Jul. 1822. Debits⸗Komtoir fuͤr die Allgemeine Ge mlung.

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Im Bez. des K. Ob. Ld. Ger. zu Naumburg

der Ob. Ldger. Referendar Haͤrter, zum Gerichts⸗Amtmann Annaburg ernannt, und der Ger. Amts⸗Aktuar Helling, in ungensalze, in gleicher Eigenschaft zum Gerichts⸗Amte fuͤr den undbezirk Wittenberg versetzt. 1 Bei dem Ob. Ld. Ger. zu Ratibor

der Kammer Ger. Referendarius Scheffler zu Berlin, als ssessor, der O. L. G. Referendarius Stiller, als Justiz⸗Kom⸗ Risfarius, der Stadtrichter Schander und der Stadt⸗Gerichts⸗ Pekretair Glaͤser, als Justtz⸗Kommissarien und Notarien, der Homainen⸗Justiz⸗Amts⸗Aktuarius Tirpitz zu Sonnenberg, als hekretair, der O. L. G. Kanzlist Brinner zu Ratibor, als Jour⸗ glist, der Kasstrer Landeck, als Rendant, der Kontrolleur Arndt, ts Kassirer, der ꝛste Assistent bei derselben, Lorenz, als Kontrol⸗ ur, der Lieutenant und Stadt⸗Gerichts⸗Aktuar Friebel zu Zie⸗ enhals, zum Salarten⸗Kassen⸗Assistent, der Lieutenant v. Ste⸗ hani zu Berlin, als Kanzlist ernannt worden.

ühgereift: Seine Durchlaucht der Fuͤrst von Hatzfeld, ch Wien.

Der Kaiserl. Russische General⸗Lieutenant von Demidoff, ch Karlsbad. *

Der General⸗Major und Divisions⸗Kommandeur von Natz⸗ ger, nach Toplitz. 1 1 Durchgereist: Der Kaiserl. Russische Aktuarius von Ger⸗ is, als Kourier von Paris nach St. Petersburg. 8

Der Kaiserl. Russische Feldjaͤger Foͤderoff, als Kourie insterdam nach St. Petersburg 85

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Zeitungs⸗Nachrichte!

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8 Paris, 22. Jun. Die Rede des Herrn Beausejout den Verkauf der, von dem Finanz⸗Ministerium bewohn⸗ en Grundstuͤcke, und uͤber Abtragung des alten Opern⸗

Auszug aus derselben nicht uninteressant seyn duͤrfte.

„Das Vermoͤgen des Staagtes“ sagte er unter anderen, „muß wenn es gut verwaltet werden soll, eben so verwaltet werden als das der Privat⸗Personen; eine Privat⸗Person aber, die den in/ dem betreffenden Gesetz⸗Entwurfe vorgeschlagenen Handel einginge wuͤrde mit Recht als ein Verschwender angesehen, und von ihren Eltern, gegen sie, ein Untersagungs⸗Urtheil erwirkt werden.“ (Der Kaͤufer obiger Grundstuͤcke bezahlt naͤmlich nach dem Gesetze kein baares Geld, sondern es liegt ihm die Verpflichtung ob, das neue Hötel in der Straße Rivoli auszubauen, und demnaͤchst den Ue⸗ berschuß des Kaufpreises in den Schatz zu zahlen, wobei er uͤber⸗ dies in den wirklichen Besitz der von ihm erstandenen Gründstuͤcke erst 6 Monate nach dem vollendeten Ausbaue des Hôtels in der Straße Rivoli gelangt.) „Es fehlt Euch an Geld,“ fuhr der Red⸗ ner fort, „den Bau in der Straße Rivoli zu vollenden, und ihr wollt daher auf ein Unterpfand von unbekanntem Werthes solches borgen; wollt erst die Zinsen mit dem Kgpital abtragen, mithin auf die beschwerlichste und unvortheilhafteste Weise fuͤr den Entre⸗ preneur. Solche Operationen gereichen der ganzen Franzoͤsischen Nation zum Nachtheile. Der zweite Theil des Gesetzes (Abtragung des Opernhauses) ist noch abgeschmackter, noch laͤstiger, noch mehr der gesunden Vernunft zuwider, als der erste. Welcher vernuͤnftige Meusch in dieser Versammlung wird verlangen, daß, weil ein ge⸗ liebter Prinz (der Herzog von Berri) ermordet worden ist, man dieses Berorechen an unbelebten Steinmassen raͤche, an unschuldigen Gebaͤu⸗ den in denen die Greuelthat veruͤbt ward. Heinrich 1V. wurde auch um⸗ gebracht, zerstoͤrte man deshalb die ganze Straße dela Feronnerie? ein ahnlicher Versuch geschah feuͤher von Johann Chatet; demolirte man deshalb das Haus, wo die That vollfuͤhrt werden sollte? Nein! man begnuͤgte sich, die Jesuiten, die anerkannten geheimen Trieb⸗ federn zu diesen Verbrechen, aus Frankreich zu verjiagen. Auch rudwig XV. wurde von Damiens meuchelmoͤrderisch angefallen; zerstoͤrte man, zur Abbuͤßung dieser Schuld, das ganze Schloß von Versailles? Zu keinen Zeiten hat man bei ahnlichen Faͤllen in Grankreich ein Verfahren beobachtet, wodurch wir uns heute den wohlverdienten Vorwurf von Vandalismus, Barbarei und Abge⸗ schmadtheit zuziehen. Beispiele einer solchen Nache liefert uns zwar die Tuͤrkei, wo oft, des Verbrechens eines Einzelnen wegen, eine ganze Stadt verwuͤstet wird; ich glaube indessen nicht, daß wir uns dieselbe zum Muster nehmen wollen, und verwerfe daher das Ge⸗ setz, als schaͤdlich fuͤr die oͤffentliche Wohlfahrt, und der gesunden Vernunft zuwider, als revolutionair, abgeschmackt, barbarisch und nachtheilig fuͤr das pekunigire Interesse des Staates.“

Ein unbaͤndiges und unaufhoͤrliches Gelaͤchter begleitete diesen ganzen Vortrag, so, daß der Redner mehrmals inne halten mußte. Der Finanz⸗Minister begnuͤgte sich, in seiner Antwort zu sagen, daß die Operationen der Regierung, bei Veraͤußerung der von seinem Ministerium bewohnten Ge⸗ baͤude, bloß auf eine groͤßere Beschleunigung des Baues in der Straße Rivoli berechnet sey, was nicht der Fall seyn wuͤrde, wenn dieser Bau von der Regierung unmittelbar ge⸗ leitet wuͤrde; was die Abtragung des alten Opernhauses be⸗ treffe, so-sey sie von dem Koͤnige beschlossen, u, von der Pairs⸗ Kammer bereits fruͤher genehmigt: und der allmaͤhlige Verfall des Gebaͤudes mache sie uͤberdies unumgaͤnglich nothwendig. Die Gefangennehmung Bertons erzaͤhlt das Journal des D- bats auf folgende Weise: Dieser General hatte sich von dem Tage seiner Entweichung an, in einem Walde bei Saumur versteckt ge⸗ halten. Nach vielen vergeblichen Versuchen, ihn daselbst auszukund⸗ schaften, wurde er von seinen eigenen Helfershelfern aus Unuͤber⸗ legtheit einem Maréchal-des-logis der Kargbiniers, Namens Wol⸗ fel, verraͤthen, welcher sich die Miene gab, als ob er den Rath⸗ schlaͤgen derselben Gehor gaͤbe. Auf solche Art gelang es Wolfeln, nicht allein Bertons Aufenthalt zu erfahren, sondern auch eine Zu⸗ sammenkunft mit ibm zu verabreden. Diese fand am 17. d. M. auf einem Pachtgute, 3 Meilen von Saumur, wirklich statt, wobei Wol⸗ fel dem Berton 4 Unterofficiere seines Regiments als Freunde vorstellte, auf die er, bei seinen Entwuͤrfen, wie auf ihn selbst, bauen könne. Nach einer Viertelstunde aͤnderten sie indessen den Ton, und setzten dem Berton und zweien seiner Kameraden ihre Pisto⸗ sen auf die Brust, worguf diese sich ohne Widerstand eutwaffnen ließen. Dies hatte indessen nicht ohne Geraͤusch geschehen koͤn⸗ nen; kurz darauf sah Wolfel einen Mann zu Pferde an der Spitze neral,“ auf ihn zucilen. Wolfel druͤckte indessen sein Pistol auf ihn ab und schoß ihn vom pferde. Die Bauern ergriffen hierauf die Flucht. Bald danach erschien ein Detaschement der Karabiniers, welches durch Wolfel von dem glüͤcrlichen Faͤnge benachrichtigt worden war, und fuͤhrte Berton mit seinen beiden Gefaͤhrten ge⸗ bunden nach Saumur. Der von Wolfel erschossene verkaupte Bauer in ein reicher Eigenthuͤmer dieser Stadt, Namens Maignant. Die beiden Mitverhafteten sind der Besitzer obigen Pachtgutes, Namens

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