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u den Prozeß⸗Kosten und zu einer Geldstrafe von 3000, 2000 — 2* u einjaͤhriger Gefaͤngniß⸗ und Pe Se. GSesg. Strafe verurtheilt, alle anderen aber freigesprochen. (Man wird sich erinnern, daß jener Aufstand den Zweck hatte, in Frankreich eine Umwaͤlzung, aͤhnlich der in Piemont, herbeizufuͤhren, zu welchem Behufe, von Paris aus, in Lyon die Nachricht verbreitet, und von dort sogleich nach Grenoble uͤberbracht ward, daß der Koͤnig ab⸗ edankt habe, der Herzog von Orleans zum Regenten proklamirt ey, und die dreifarbige Fahne bereits auf den Tuilerien wehe, — eine Nachricht, die in Grenoble zu einem allgemeinen Aufruhr Anlaß gab, der indessen durch die unerschuͤtterliche Treue der Truppen, und durch das beherzte Benehmen des kommandirenden Generals, der die Stadt im Blokade⸗Zustand erklaͤrte, leich im Keime er⸗ ickt ward. WE“ f Die Ieauspieler⸗Gesellschaft zu Windsor und Brighton, unter der Direktion des Herrn Penley, eine der besten in England, wird, heißt es, hier 6 Vorstellungen im Theater am Thore Saint Martin geben, und unter andern Shakspeare's Othello, Hamlet,
Koͤnig Lear und Macbeth aufuͤhren. Der Drapfan blanc warnt vor den aus
Spanien eingehenden
Relationen, da es keinem Zweifel unterliege, daß auf der Graͤnze
x existiren, welche, jede in ihrem Sinne, das auswaͤrtige Pub⸗ i
kum mit v Nachrichten versehen. So viel scheint we⸗ zu seyn, daß, da einerseits die EE1166
gelaͤhmt, andrerseits aber die Madrider Blaͤtter unter der strengsten
Censur der herrschenden Partei stehen, und daher keinen vollkom⸗ menen Glauben verdienen, es hoͤchst schwierig halten muß, authen⸗ tische Nachrichten uͤber die Begebenheiten im Inneren des Landes zu erhalten. Es ist daher auch kein Wunder, wenn die Graͤnz⸗ bewohner Frankreichs heute die widersprechendsten Geruͤchte erfahren, und nach Paris gelangen lassen, und sie morgen zuruͤcknehmen. In jedem Falle muͤssen alle von dorther kommende
Berichte mit großer Behutsamkeit und einem gerechten Mißtrauen
Beannos gaͤnzlich eingeschlossen, von Frankreich 1 den sey, und sich in der verzweiflungsvollsten Lage befinde, und fuͤgt
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aufgenommen werden. Ein solches verdienen auch wohl diejenigen, welche die Ruche d'-Aquitaine vom 28. enthaͤlt, wonach Tortosa sich in den Haͤnden der royalistischen Partei befaͤnde, und Girona von diesen hart bedraͤngt waͤre, das Fort Urgel von der 5000 Mann starken sogenannten Glaubens⸗Armee, unter Anfuͤhrung des Trap⸗ pisten⸗Moͤnches, unter dem Rufe: es sterben alle Feinde des Koni⸗ ges und der Religion! erstuͤrmt worden waͤre, und die Staͤdte Sa⸗ ragossa, Taragona und andere sich fuͤr sie erklaͤrt haͤtten; — denn gleich⸗ zeiti sagt ein Schreiben aus Bayonne vom 29, daß die 2000 Mann starke Glaubens⸗Armee bei Ochagovia von dem General Lopez⸗ abgeschnitten wor⸗
hinzu, daß die Spanische Regierung bei Todesstrafe jede andere Kommunikation mit Frankreich, als die uͤber Iruͤn verboten habe.
Der in Madrid erscheinende Universal vom 26sten spricht zwar mit
Vertrauen von der Aufrechthaltung der oͤffentlichen Ruhe, und mit
Geringschaͤtzung von den Anti⸗Konstitutionellen; . en der bis zur Hauptstadt verbreiteten Gaͤhrung darin unverkenn⸗ ar. In jedem Falle kann der gegenwaͤrtige bewegte Zustand des andes nur noch von kurzer Dauer seyn, und muß auf eine oder
die andere Art sich seinem Ziele nahen.
falle.
Hier ist im Druck erschienen: „Die Tuͤrken in der politischen Wagschale Europa's im igten Jahrhundert, von J. M. Berton,“ das Journal des Débats lobt diese Schrift und behauptet, daß sie mit einem großen Talente abgefaßt sey.
Der Herzog und die Herzogin Decazes, nebst dessen Schwester, haben Paris verlassen. b 8 b
Am 25. v. M. brach in Vaucouleurs (Dept. der Meuse) ein Feuer aus, welches in kurzer Zeit 10 Haͤufer in Asche legte. N dampfte die schreckliche Brandstaͤtte, als die Schwestern Lucion, Toͤchter des Eigenthuͤmers des Hauses, wo das Feuer zuerst ansge⸗ brochen, sich bereits meldeten, um die Summe von 4000 Fr., wo⸗ fuͤr Haus und Mobiliare versichert gewesen, bei dem Agenten der Kompagnie in Commercy in Empfang zu nehmen. Dies erregte den Verdacht, daß die Maͤdchen, um eine hoͤhere Geldsumme zu erlangen, als die verbrannten Guͤter werth waͤren, vielleicht selost die Urheber des Brandes seyen. Man stellte dieserhalb naͤhere Un⸗ tersuchungen an, und fand in zweien Kellern ihre von ihnen vor⸗ her in Sicherheit gebrachten, vollig unbeschaͤdigten Effekten. Beide, so wie deren Eltern sind verhaftet worden.
In Toulouse ist die Gesellschaft der schwarzen Buͤßenden her⸗ gestellt worden, und man dachte auch an die Herstellung der blauen.
Das Handels⸗Tribunal hat den interessanten Prozeß der Di⸗ rektion des Theaters am Thore Saint Martin, gegen den Komiker Potier, auf dessen Ausgang man sehr gespannt war, zur schieds⸗ richterlichen Entscheidung verwiesen, da die gerichtliche Aufhebung des zwischen beiden Theilen bestandenen gesellschaftlichen Vertrages nicht einregistrit worden war.
Bei der gegenwaͤrtigen Hitze hat sich im See St. Nazarus,
in dem an Seesalz reichen Depart. der Ost⸗Pyrenaͤen, ein vortreff⸗ liches Salz 8sgeg; die Douaniers haben Befehl erhalten, dar⸗ auf zu wachen, daß dieses Erzeugniß nicht in unberufene Haͤnde
London, 2. Jul. Das Franzoͤsische Schiff ['Union ist
mit einer Ladung Wein fuͤr Se. Maj. von Calais auf der
Themse angekommen. .“ 8 Briefe mit der Italienischen Post melden die Ankunft
Ungluͤcklicher Chiotischer Familien in mehreren Haͤfen des
Mittelmeers.
Seit dem letzten Regen sind alle Getreide⸗Preise um 1 Schilling pro Quarter heruntergegangen.
Am 30. Jun. statteten die hohen Daͤnischen Herrschaften ihren Abschieds⸗Besuch bei Sr. Maj. dem Koͤnige ab. —
Die Ostindische Kompagnie hat, wegen der Kosten fuͤr St. Helena, so lange es von der Regierung zur Gefangen⸗ haltung Buonaparte’s benutzt worden, eine Foderung von 1,090,000 Pfd. St., und mit den ruͤckstaͤndigen Zinsen, von 5 Millionen gemacht. Nach vielen Einwendungen hat sie sich indessen von der Regierung auf 1,857,000 Pfund St. herun⸗ terdingen lassen.
Den Vortrag des Ministers uͤber das Budget vertheidigte der Sekretair der Treasury, Hr. Lushington; Hr. Brougham fiel ihm aber in seine etwas pomphafte Rede, mit der Aeu⸗ ßerung, daß die ganze Erspart
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sich so sehr bruͤsteten, in der Abschaffung eines bestehe, daß aber die Einziehung dieser Stelle gewesen, da der Sekretair men ausfuͤlle. Amsterdam. Die Bier⸗, Essig⸗ und auslaͤndische Bt weinsteuer ist von der zweiten Kammer angenommen wo Bruͤssel, 4. Jul. Der Graf und die Graͤfin Mif (Herzog und Herzogin von Clarence) sind vorgestern, voß⸗ land kommend, durch Gent passirt, und begeben sich alf Landsitz der Prinzessin Bernhard von Saͤchsen⸗Weimar. Am 2. Jul. gingen binnen wenigen Stunden 7 Kouriet Amsterdammer Handels⸗Haͤuser hier durch, davon 1 direkt Madrid, und 6 aus Paris. (Man sagt in Folge des genehn Ardouinschen Anleihe⸗Vertrages.) Frankfurt, 5. Jul. Die Rothschildschen Loose 4 Fl. fielen in diesen Tagen von 120 auf 118 und sind
un keine 7 dieselbe ganz allein und vol
doch sind die Spu⸗
Noch;
zung, mit welcher die Minister¶ Religion uͤbergetreten. WN
ungesucht. — Die Suͤddeutschen Prohibitiv⸗Maßregeln welchen unser Handel als Umtausch⸗Platz der fremden 1 kate sehr nahe betheiligt ist, erregen fuͤr unsere Messen vielen große Besorgnisse. — Zwei Deputirte der Kantom rich und Schaffhausen, zu Regulirung der Postverhaͤlt mit den Rheinlandischen Postanstalten, befanden sich Zeit lang hier. — Seit kurzem macht in der Naͤhe? Rauberbande die Gegenden unsicher. — An Korn ist Aerndte⸗Ausbeute nicht sehr ergiebig; Futterkraͤuter, fer, Heu, sind sehr im Preise gestiegen. Dagegen se wir hier vor 3 Tagen schon reife Trauben zu Markte gen, und die Wirthe kuͤndigen bereits die Herabsetzung Weinzapfpreise an. 1
Der Landgraf Friedrich, Oheim des Kurfuͤrsten bon; der seit vorigem Herbst seinen Wohnsitz mit seiner jetzt hieher
sen,
milie in Gotha genommen, wird denselben
legen. Gotha.
1 Seine Herzogl. Durchlaucht, Unser gnaͤde Fuͤrst und
Landesherr, haben unterm 31. Mai an Hi
Dero Ober⸗Konsistorium das nachstehende Reskript erlag
welches am 1. den ist. 1 In Erwaͤgung der Nothwendigkeit, Unseren der Augee schen Konfession zugethanen getreuen Unterthanen die Beruhꝛe und genuͤgende Sicherheit zu gewaͤhren, daß waͤhrend der, ¹ das, nach Gottes hoͤchstem Willen erfolgte Ableben Unseres i Bruders, weiland des Herzoges August Liebden, an Uns gefall Regierung der gesammten Gothaischen und Altenburgischen“t sowogl die bisherige kirchliche Verfassung dieser Lande durcgh auf keine Weise veraͤndert, als auch von Uns uͤberhaupt Nicht genommen oder angeordnet werden wied und sol, was der zeugung Unserer Unterthanen im Ganzen so wie jedes Einza oder dem Bekenntnisse, welchem dieselben zugethan sind, und welchem die nur erwaͤhnte kirchliche Verfassung beruhet, nach lig oder gefaͤhedet erscheinen koͤnnte; sehen Wir Uns bewe hiermit die feierliche und foͤrmliche Versicherung von Uns n ven, daß Wir niemals andere, als der ungeaͤnderten Augsburg⸗ Konfefston zugethane Rathe zu Mitgliedern Unseres gehetmen thes ernennen und aufnehmen wollen; sondern Uns auch in das juas episcopale, die Religion, Kirche und Schulen selbst be⸗ fenden Gegenstaͤnden, jeder eigenen Anordnung enthalten, und Angelegenheiten erster In Kogegtum in Erwaͤgung ziehen und entscheiden lassen werden. geben Euch dieses, und daß Wir Unser Geheimraths⸗Kollegium gemäß ermaͤchtiget haben, hierdurch zu erkennen, und es ist 1 Wille, daß dieses gegenwartige Reskript von Euch, als eine lUon. wissentlich und wohlbedaͤchtig ausgestellte Versicherungs⸗ Alu⸗ vetrachtet, und uͤbergll danach gehandelt werden soll. Dem ae habt Ihr von jetzt an die von Euch in Sachen, welche das ja scopale, die Religion, Kirche und Schulen selbst betreffen, zu⸗ tenden Berichte an Unser, fuͤr diese Angelegenheiten von Uns der alleinigen Administrations⸗ und Vollziehungs⸗Gewalt bek tes Geheimraths⸗Kollegium zu richten, und an den Vorsitze darin einzureichen, auch die darauf zu ertheilenden Entschließu in Restripten zu erwarten, welche von den, in der Residenz e senden Gliedern des Geheimenraths eigenhaͤndig vollzogen sonst gber von keiner andern Behoͤrde, auch von Uns Selbst Befehle in diesen Angelegenheiten anzunehmen, und zu beft wovon Wir Euch hiermit auf das feierlichste lossagen. In andern Konsistorial⸗Angelegenheiten hingegen sehen Wir ? ferner Euren Berichten entgegen, uͤnd werden Euch Unsere d gefaßten Entschließungen, unter Unserer eigenhaͤndigen Unterse doch zugleich mit der Kontrasignirung wenigstens Eines der der Unsers Geheimenrathes versehen, wie auch bereits wegen! rer Ausfertigungen von Uns angeordnet worden ist, zugehen la Gotha, 51. Mi 1822. Friedrich, Herzog zu Sacht Kassel. Die Neckar⸗Zeitung, und nach ihr manche dere, hat vor kurzem erzaͤhlt, daß der Pfarrer im Kug schen Dorfe Wabern sich auf der Kanzel erschossen hab der hiesigen Zeitung erklärt hierauf der angebliche Selbt der, der Pfarrer Werner, daß er vom Todschießen eb entfernt sey, als von der Niedertraͤchtigkeit dessen, der absurde Inserendum verfaßt habe. Muͤnchen. Am 1. Jul. reisten J. M. die Koͤnigin den Prinzessinnen KK. HH., üͤber Bruchsal nach Baden Rastadt; den Tag darauf verließ der Großherzog von C
sen⸗Weimar K. H. unsere Residenz. * Wuͤr n Weine schlagen taͤglich dem Herbste seine Faͤsser leeren. Von
d. M. zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht
Luüͤrzburg. Die geringeren Weine denn jeder will vor
1000 Fudern Aepfel⸗Wein, die seit einigen Jahren hier eing
lert worden, soll noch keins unter diesem Namen aus dent
lern wieder gegangen seyn. 1 Wien. Am 3. Jul.⸗ hat der Erzherzog Franz Karl K. K. H.
—“ Bekanntlich ist der jetzt regierende Herzog Friedrie
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hach Maͤhren, Boͤhmen, Salzburg, Steiermark und Ober⸗ angetreten. Gee, bi8 Am Johannistage Abends erhob sich hier ein Or⸗ der, von Donner und Hagel begleitet, in 3 Minuten, einen müster, zwei Kauffahrtei⸗Schiffe und eine zahllose Menge Gon⸗ vmstuͤrzte; die Zahl der im Wasser ertrunkenen, oder von den sschweren Hagelmassen erschlagenen Personen betraͤgt uͤber Eine Viertelstunde nachher waren wieder die Spitzen unserer eme von dem Abendgolde der untergehenden Sonne hell be⸗
üem. Dem eben erschienenen Edikt zufolge wird hier eine ttäl⸗Impfungs⸗Kommission und ein Vaccinationsrath errichtet. die Provinzen bekommen ihre Impfungs⸗Kommissionen. Reapel, 24. Jun Die Herren Moͤnticelli und Covellt haben zerkungen uͤber den Vesuv, veranlaßt durch die in den Jahren
a und 1822 gemachten Erfahrungen, herausgegeben; ein dem turforscher sehr willkommenes Werk.
Kopenhagen, 6. Jul. Der Koͤnigl. Preuß. Gesandte, Graf zu Dohna Exc., ist, nach langer Abwesenheit, mit sei⸗ Familie gestern wieder hier angekommen. — Auf die rwegische Schuld an Daͤnemark ist eine Abzahlung erfolgt,
dem Vernehmen nach duͤrfte der Rest in einigen Wochen
hhlt werden. I 8 g. Pestersburg, 25. Jun. Unser bisheriger Gesandte bei Pforte, Baron Stroganoff, geht k. M. nach Karlsbad. — Die ckkehrenden Gaͤrde⸗Regimenter nehmen ihren Weg durch die cß⸗Russischen Provinzen. — Laut eines, am 4. Marz von Sr. j. besäätigten Ministerial⸗Beschlusses, sollen in Zukunft Officiere Hohnehin, fruͤhern Vorschriften zufolge, beim Dienstwechsel ihren lirm⸗Rang verlieren), wenn sie wegen tadelhaften Betragens „Dienstes entlassen werden, und ins Civil uüberzutreten wuͤn⸗ z nur nach vorgaͤngiger Erprobung ihrer Faͤhigkeiten angestellt ben, und zwaͤr mit dem niedrigsten Canzleirang. Ihre Befoͤr⸗ ng erfolgt, wenn sie sich besser auffuͤhren, allmaͤhlig nach den, den allgemeinen Veroͤrdnungen daruͤber vorhandenen Bestim⸗ ngen. Bei ihrer voͤlligen Verabschiedung behalten sie den Kanz⸗ ung, welchen sie in dem Augenblick, wo sie gußer Dienst treten,
klich haben. Zugleich ist dem Justiz⸗Ministerium zur genauen
slachtung vrf i
rdert werden sollen, und daß diejenigen, welche darin aufgenommen
1Nach der hier kuͤrzlich
krath und Wuͤcher werden mit dem Tode bestraft. Das Ver⸗ hen des Gerichteten faͤllt an den Staat; die Frauen und erwach⸗
Instanz allein durch Unser Geheimroat
Konstantinopel, 11. Jün.
Durchl⸗ vor zwei Jahren in Nom zur katholtssen und Forts unangreifbar.
empfohlen worden, daß Leute aus den untern Stan⸗
Erfuͤllung aller deshalb erlassenen Gesetze, zum Klassenrang den, nicht mehr zu Privatgeschaͤften in herrschaftlichen Haͤusern, hurch sie ihren Rang und den Staatsdienst entehren, gebraucht
en duͤrfen. 8 9 68 vom Dolmetscher Nasarow herausge⸗ enen Beschreibung der sehr interessanten Reise, welche die Rus⸗ eGesandschaft nach dem Tatarischen Staate Kokant gemacht, dessen vohner das reinste Tuͤrkisch sprechen, und in der Kultur sehr vorgeschritten seyn sollen, herrscht dort die strengste Rechtlich⸗
Jeder, der eines Betruges uͤberfuͤhrt ist, wird, ohne Ansehn Person, aller Kleidung entbloͤßt, mit Peitschenhieben durch alle aßen geiagt, ünd genoͤthigt, sich selbst als Betruͤger laut gus⸗ fen. Ihre Rechtshaͤndel werden oͤhne Protokolle gefuͤhrt. Ihre hter sind die Priester, die in großen Zusammenkuͤnften, unter Vorsitze des Oberbefehlshabers, Urtheil und Recht sprechen.
nToͤchter vesselben werden gemeinen Soldaten zur Ehe gegeben. Diebstahl haut man, nach Maͤßgabe des gestohlenen Betrages, oder beide Haͤnde ab; gleich nach der Exekution werden die dstummel in siedendes Oel getaucht, und nun laäßt man den b als unschaͤdlich laufen. Der Moͤrder wird den Verwandten Erschlagenen zur Disposition gestellt; diese koͤnnen ihn todt⸗ gen, oder verkaufen; die Ehebrecherin wird bis zur Brust ein⸗ aben, ünd dann vom Volke zu Tode gesteinigt. Die Perser sollen bei erum ein bedeutendes Treffen gewonnen, und dabei drei cha's gefangen haben. h d nn⸗ 8 Jun. Mit vielen anderen Personen hoͤheren ges ist auch der Koͤnigl. Franzsische Gesandte, Graf von la de, aus Aranjuez heute hieher zuruͤckgekehrt. Der mit dem iser Handlungs⸗Hause Hardouin, unterm August 1821, abge⸗ issene Anleihe⸗Vertrag, so wie die mit mehreren hiesiger Kapi⸗ en kontrahirte National⸗Anleihe, ist in der heutigen Sitzung Kortes foͤrmlich genehmigt. Aus den Provinzen gehen wieder igende Nachrichten ein. LE“ bge Pen⸗ 8. Unbeschuhten Karmeliter von Mataro hat sich General Milans angeboten, mit der Kolonne der Patrioten narschiren, um durch seine Predigten die schaͤndlichen Verfuͤh⸗ gen unwissender Landleute zu hintertreiben, und sie mit den zuͤgen der Konstitution bekannt zu machen. 1 In der Bekanntmachung, daß Se. Maj. den 27. Jun. von Aran⸗ in Madrid eintreffen werden, aͤußert der General⸗Kommandant, kein Zuruf dem Herzen Sr. Maj willkommener sey, als der: lebe der konstitutionelle Konig!“ Die Chefs der verschiedenen zmoͤchten daher ihre Soldaten veranlassen, Se. Maj. mit die⸗
schmeichelhaften Rufe zu begruͤßen.
Guayaquil. Der Uebereinkunft vom 15. Febr. gemaͤß, he nach einem fuͤr uns siegreich ausgefallenen Seetreffen schlossen worden, uͤberliefert der K. Span. Marine⸗Kapi⸗ Sorea, welcher bisher unsern Hafen blockirte, der Pe⸗ hen Regierung zwei Fregatten und eine Korvette seines chwaders; dagegen bezahlt die Perusche Regierung den aͤndigen Sold der auf diesen Fahrzeugen befindlichen unschaft; außerdem verpflichtet sich die Peruͤsche Regierung, Schuld Spaniens von 100,000 Dollars (à 2 Rthlr. 22 anzuerkennen und zu bezahlen, sobald Spanien die Un⸗ aͤngigkeit von Suͤdamerika anerkannt hat. Alexandrien, 18. Mai. Unserm Vicekoͤnig Mehemed Ali, redlichen Beschuͤtzer der im Bereiche seines Wirkungskreises sienden Christen, verdanken die Reisenden aller Nationen und Religionen, den Vortheil der groͤßten Sicherheit in ganz Ae⸗ en. Kairo wird fortwaͤhrend F g. Alexandrien hat nun zweite Mauer erhalten, und ist auf allen Punkten durch Ba⸗ Auch der Felsen von Abukir, und
Kuͤste, welche zu den Eisternen von Mavabuth fuͤhrt, wo die
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im Hafen liegenden Schiffe Wasser sche Art befestigt. 437000 Mann, auf dem Nil
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Kassations⸗Hofe eingegangen.
ch Erb⸗Leute, im Civildienste, nur erst nach buchstaͤbli⸗
ep.“ einnehmen, sind auf Europaͤi⸗ Das Kriegsheer des Vicekoͤnigs besteht aus
die Seemacht aus 22 Fahrzeugen. til wird von einer bedeutenden Anzahl Kanonier⸗Scha⸗ luppen gesichert, deren jede 30 Mann am Bord hat.
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3““ von dem Asstisen⸗Hofe zu
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Berlin. Das Kassationsgesuch des Trier zum Tode verurtheilteu ” Kasse . Die Entscheidung steht in. kurzer EEE 22 ie Kassationsgesiiche in Kriminalsachen,
s Gesetze rthei werden mösen tzes, binnen einem Monat abgeurtheilt Die Verhandlungen vor dem rein juristisch; faktische Eroͤrterungen sind davon gaͤnzlich ausge⸗ chlossen. Seiner Bestimmung nach ist der Kassations⸗Hof ein un⸗ mittelbares Organ der Gesetzgebung, dazu berufen, die genaue Beob⸗ achtung der Gesetze, sowohl in den zur Sicherheit der Parteien, bei Strafe der Nichtigkeit vorgeschriebenen Formen und der Kom⸗ 22. 18 T““ 419 8 8* materiellen Entscheidungen der „ A u es Gesetzes auf di 8 stellten Thatsachen, zu vewachen. . bI hc nin Der Kassations⸗Hof entscheidet nicht uͤber Thatsachen, sondern nimmt das Faktum so an, wie es in dem, durch das Kassationsge⸗ such angegriffenen Urtheil festgestellet worden. In Kriminalsachen spricht daher der Kassations⸗Hof niemals uͤber die Schuld oder Unschuld des Angeklagten, sondern daruͤber entscheiden nur allein die Geschwornen, und die Richter des Assisen⸗Hofes in dem Falle, wo diese durch das Gesetz verufen sind, um ebenfalls uͤber die That mit zu stimmen. Ein Kassationsgesuch in Kriminalsachen kann sich nur darauf erstrecken, daß das Gericht, welches geurtheilt hat, in⸗ kompetent gewesen; oder daß wesentliche, bei Strafe der Nichtig⸗ keit vorgeschriebene Formen der Prozedur verletzt; oder daß ein unrichtiges Strafgesetz auf die, durch den Ausspruch der Geschwor⸗ nen festgesetzte That angewendet worden. „Dies sind bloße, Rechtsfragen, welche der Kassations⸗Hof zu ent⸗ scheiden hat, und man darf daher auch bei der Verhandlung uͤber erwarten. Dies wuͤrde auch ohne Wiederhoöͤlung des, vor dem As⸗ sisen⸗Hofe zu Trier statrgehabten Verfahrens, durchaus unmöglich seyn, weil dem Kassattons⸗Hofe, die zur Entscheidung uͤber die That erfoderlichen Akten fehlen wuͤrden. Denn was man in der Spra⸗ che des schriftlichen Verfahrens die Akten nennt, das ist in der Rheinischen Gerichtsverfassung das muͤndliche und oͤffentliche Ver⸗ fahren, diese lebendige Darstellung der ganzen Kriminal⸗ Prozedur vor dem versammelten Gericht, den Geschwornen, dem oͤffentlichen Ministerium, dem Angeklagten und dessen Vertheidiger, wo die Richter die Angeklagten und die Zeugen selbst hoͤren und sehen, und aus eigener Anschauung den Werth und die Glaubwuͤrdigkeit ihrer Aussagen, die Befangenheit und Unbefangenheit derselben u. s- w. wuͤrdigen. So verwegen es im System des schriftlichen Verfahrens seyn wuͤrde, uͤber einen Kriminalfall ohne Akten ab⸗ zusprechen, oder einen daruͤber ergangenen richterlichen Spruch, ohne die Akten gelesen zu haben, aktenwidrig zu schelten; eben so vermessen wuͤrde es in dem System des muͤndlichen Ver⸗
am meisten beguͤnstigten
findet/
Urreil sich erlauben zu wollen.
Zu Gunsten der inlaͤndischen Rhedereien haben des Koͤnigs Maz. am 20. Jun. d. J. Folgendes verordnet. 1¹) Die Kuͤsten⸗Frachtfahrt von einem Preußischen Hafen nach einem andern inlaͤndischen Platze (cabotage) soll als ein ausschließlich inlaͤndisches Gewerbe angese⸗ hen, und deren Betrieb nur inlaäͤndischen Seeschiffern erlaubt seyn, bei Strafe der Konfiskation von Schiff und Gut, insofern ein aus⸗ laͤndischer Seeschiffer dabei betroffen wird. Ausnahmen hiervon koͤn⸗ nen nur in dringenden Faͤllen von den Provinzial⸗Behoͤrden und
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nur zum allgemeinen Besten gestattet werden. 2) Es soll eine Er⸗
hoͤhung der bisherigen Hafen⸗ Abgaben von aͤuslaͤndischen belade ein- und ausgehenden Schiffen in allen Preußischen schen. eintte⸗ ten, dieselbe jedoch auf die Schiffe derjenigen Nationen keine An⸗ wendung finden, a) mit welchen Preußen, wegen Behandlung ih⸗ rer Schiffe und deren Ladungen, gleich den inlaͤndischen oder den d igten Rationen in Traktaten steht, und zwar unter den darin fesigesetzten Bedingungen, b) welche ihrer Seits aus anderer Veranlassung die Preutzischen Schiffe und deren La⸗ dungen, gleich den inlaͤndischen; behandeln. Mit dieser Beschraͤn⸗ kung soll die Erhoͤhung nach folgenden Saͤtzen statt finden: a) von eingehenden Schiffen 2 Kthl. b) von ausgehenden 1 ⸗ c) von Schiffen, die nur bis zum vierten Theil oder we⸗ niger ihrer Lastengroͤße be⸗ laden sind, beziehungsweise der halbe Satz, also einge⸗: ausgehend — ⸗ 15 ⸗ dito Schiffe, die mit Ballast beladen sind, unterliegen dieser erhoͤheten Schiffs⸗Abgabe nicht. Der Ertrag dieser Abgabe soll nicht als eine erhoͤhete Einnahme⸗Quelle der Staatskasse angesehen, sondern zum Besten der Rhederei, nach den Se. Maj. vom Hanbels Minister deshalb zu machenden Vorschlaͤgen, verwendet werden. 5) Um dem Rhederei⸗Gewerbe auch zugleich, soweit dies Seitens
1
moͤglich ist, eine reelle Nahrungsquelle darzubieten, soll der — port derjenigen Waaren, welcher fuͤr Rechnung des Staats statt vorzugsweise durch inlaͤndische Schiffe besorgt werden. “ v “ Zur Rettung der, in den oberen Stockwerken befindlichen Per⸗ sonen bei entstandener Feuersgefahr, sind, durch neuere Ungluͤcks⸗ faͤlle gemahnt, bereits mehrere Erfindungen von Rettungs⸗Maschi⸗ nen seit kurzem hier der vi nifschen Pruͤfung unterworfen worden. Der juͤngste Versuch dieser Art ist vom Sattlermeister Herrn Leon⸗ hardt hieselbst gemacht worden. Die ganze, hoͤchst der Wophung fuͤr den Pothfall aufzubewahrende Maschine, welche in 15 Sekunden befestigt werden kann, kostet 10 Rthlre, und ge⸗ waͤhrt eine solche Sicherheit, daß sich sogar Kinder ohne alle Ge⸗ fahr derselben anvertrauen koͤnnen; in jeder Minute koͤnnen zwei bis dvei Menschen, ohne alle fremde Beihulfe, sich bequem vom
einfache, in je⸗
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Kassations⸗Hofe sind indessen
Die Schiffahrt
Fonck, ist jetzt bei dem
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das Foncksche Kassationsgesuch keine faktische Eroͤrterung der Schuld
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fayhrens seyn, ohne den Verhandlungen beigewohnt zu haben, eit
— Sgr. pro Last von 4000 Pfd. — dito 1