1822 / 95 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 08 Aug 1822 18:00:01 GMT) scan diff

Kommg . allein beide wollen ihre jetzt allerdings sehr mißlichen Posten nicht antreten. Die Karabiniers, bekanntlich fruͤher ein, gegen die Linientruppen sehr bevorrechteter Theil der Garden, hatten sich zu den Antikonstitutionellen geschlagen, weil sie durch die neue Verfassung ihrer saͤmmtlichen Privilegien der Vorzeit verlustig gegangen waren. Nachrichten vom 17. zufolge,

8 “¹“] des danten der Hellebardiers;

3 E1““ 88 8 8 4 11ö1“ 8 2 v„““⸗“z erwaͤhnten Zinsen zahlen, und uͤberdies alliaͤhrig

kade if oececngaticnen aufkaufen, so daß saͤmmtliche nen, spaͤtestens in 20 Jahren nach ihrer Austheilung, auf⸗ nd amortisirt seyn werden. 9. Um die regelmaͤßige Zahlung n, so wie der Kapital⸗Summen gehdrig zu sichern, soll all⸗ m Betrage des 2osten Theils, die erforderliche Summe aus

Tabelle uͤber die Formation des Haupt quartiers vom Oberfeldherrn. .

EEE11“ General⸗Adjutanten.

8

Fluͤgel⸗Adjutanten.

OH

wieder hergestellt werden.

Kanzlri des Oberfeldherrn: Einer der General⸗Adjutante

nals Kanzlei⸗Direktor. 1 Kanzleirath⸗ kre

Die Anzahl der General⸗ und Fluͤgel⸗Adjutanten, so wie das noͤthige Personale der Kanzlei, nach Gutbestnden des Oberfeld.

er, in Folge des §. 62. der naͤheren Bestimmungen. e,—

der Arn

Von jedem Armee⸗Korps ein hoͤherer Offici

Allgemeine Geschaͤftsleitung der Armee. nrAALEHHrHEAEN Ie ARCSeTüemx en

General⸗Quartiermeister⸗

Staab. General⸗Adjutantur.

1 Gen. Quartiermeister.

2 General⸗Quartiermeister⸗Lieut.

6 Staabs⸗Officiere vom General⸗ Quartiermeister⸗Staab.

22 Hauptleute und Ober⸗Lieute⸗ nants vom General⸗Quartier⸗ ciere von der Linie. 1 meister⸗Staab. 1 Kommandant des Hauptquar⸗

Nach Gutbefinden des General⸗ tiers.

Quartiermeisters zugetheilte 1 Adjutant. Officiere von der Linie. 1 Oberauditeur, Protokollführer.

2 Ober⸗Wegemeister, 1 Unterwe⸗r Verpflegungs⸗Beamter für das gemeister, 60 Feldjäger oder Hauptquartier.

Guiden. b 8 Staabs⸗, 1 Ober⸗Arzt.

2 Feld⸗Postmeister mit der nöthi⸗I Wagenmeister. gen Anzahl von Post⸗Sekre⸗-1 kathol., evangel. Geistliche. tairen und Postilltonen. 11 Staabsprofoß.

Eine Abtheilung Pionniers aus Eine Fuhrwesens⸗Abtheilung den verschiedenen Armee⸗Korpss zum Transport der Kanzlei⸗ mit einigen Kolonnenbrücken. wagen.

Eine Fuhrwesens⸗Abtheilung zum Transport der Kanzlei⸗ wagen. 8

tanten.

1 Adjutant.

Nach Gutbefinden des General⸗ Adjutanten zugetheilte Offi⸗

sgir.

ter.

ten. lung

8 1.“

Aus dieser Abtheilung erge⸗ 8 hen an sammtliche Zweige des

Zundesheeres alle Befehle des Aus der Abtheilung des Ge⸗Oberfeldherrn, welche den innern neral⸗Qunartiermeisters ergehen Dienst desselben, die Disciplin, an sammtliche Zweige des Bun⸗die Evidenthaltung und Ergan⸗Ifehle. des⸗Heeres alle VBefehle des Ober⸗zung des Srandes Feldherrn, welche die Operatio⸗sammte Listenwesen nen, die Marsch⸗ und Disloka⸗Ferner die tions⸗Angelegenheiten und füͤr diese Zwecke nöthigen Ent⸗Stand⸗ und Dienst⸗Tabellen, Ver⸗-ter würfe, Schlachtordnungen undflust⸗ und Erganzungs⸗ Vertheidigungsmaßregein betref⸗s. w. fen. Unter der unmittelbaren Leitung des General⸗Quartier⸗ meisters steht das topographische Fach, die Untersuchung und Bes⸗ serung der Wege, die Schlagung der Brücken, das Kundschafts⸗ wesen, die Berichte über die

besorgt im

Tagesbefehle, die Fer⸗

seiner;

die Aufsicht über die Hrdnungsten, im Hauptquartier und über die dazu gehörigen Wachen. Ke. Sammtliche zu dieser Abthei⸗ Kriegsereignisse und das Tage⸗Ulung gehörige Individuen, so buch über die Operationen. swie alle General⸗ und Flügel⸗ Sämmtliche zu dieser Abthei⸗Adiutanten und Ordonanz⸗Offi⸗ lung gehörige Individuen sindsciere, sind an die Besehle des er⸗ für die Erfüllung der ihr gege⸗sten General⸗Adjutanten gewiesen. venen Bestimmung an die Be⸗ .“ fehle des General⸗Quartiermei⸗

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Feldherrn, Zweige der betreffen.

8 Allgemeine Be

Der General⸗Quartiermeister, der General⸗Adiutant, der General⸗Artillerie⸗ und Genie⸗Direktor, der Intendant und der renten des Oberfeldherrn für alle in den obigen Abtheilungen angezeigten Geschaͤfte. Das Feldherrn und denjenigen Chefs überlassen bleiben, welche seine Befehle ausführen sollen. Die einzelnen Chargen im Hauptquartier müssen aus alten Armee⸗Korvs gewahlt, ihr Wirküungstreis aber im Dienst⸗

des Bundesheeres so genau als möglich angegeben werden. von einem Referenten allein behandeln lassen, z. B.

Intendantur.

—————— Einer der General⸗Adju⸗¹ General⸗Intendant. Die Bevollmachtigten der Armee⸗Korps. Kanzlei⸗Direktor. Kriegszahlmeister. General⸗Kriegskommis⸗

1 Ober⸗Verpflegsverwal⸗

Das nöthige untere Kanz⸗ lei⸗-Personale nach Gut⸗ dunken des Intendan⸗

Eine Fuührwesens⸗Abthei⸗ zum der Kassen⸗ und Kanz⸗ lei⸗Wagen.

Der General⸗Intendant G 1 Allgemeinen die Verpflegung, die Ver⸗ waltung und das tats⸗Wesen der Armee, in Folge der von dem Ober⸗ Feldherrn erhaltenen Be⸗ An ihn sind alle und das ge⸗Verwaltungs⸗ und betreffen. flegs⸗Be 8 19* 9 jine Nirto „„ pp.2 . 5 1

42 vdiesger bb Ver.bnhug unmittelbare Ver⸗schen Arbeiten sowohl in diestigung und Beaufsichtigung derspflegung nöthig macht. Un⸗

. unmittelbaren Listen u. Leitung steht die Hpera⸗ Unter der unmittelbarenstions⸗Kasse und die Hos⸗ Leitung derselben steht die Ueber⸗pital⸗Direktion. Er besorgt nahme und der Transport der alle Requisttions⸗ und Kon⸗ Kriegsgefangenen u. Deserteurs, tributions⸗Angelegenhei⸗ und durch ihn erge⸗ hen alle Befehle des Ober⸗ welche Verwaltung

merkung uͤber den Geschaͤftsgang. 8

1 Besondere Geschaͤftszweige

Artillerie⸗Direktion. Genie⸗Direktion. Heerez

----—

1 General⸗Artillerie⸗ eneral⸗Genie⸗Di⸗ Chef Direktor mit dem nö⸗ rektor -Se nöthi⸗ 88 rhigen Personale von gen Personale vom Ge⸗ dem nöt der Artillerie des Bun⸗ nie⸗Korps des Bundes⸗ sonale desheeres. heeres. Gendarn

88 Jgonern! desheereg

Der General⸗Artillerie⸗- Der General⸗Genie⸗Di⸗ Direktor hat alle Befehlelrektor hat alle Befehle des des Oberfeldherrn in Be⸗Oberfeldherrn in Bezie⸗ ziehung auf seine Waffe, hung auf seine Waffe zu vorzuglich wahrend der vollziehen. In Gemaßheit Schlacht, zu vollziehen. Er derselben leitet er alle for⸗ lorgt für die Aufstellungstisicatorischen und Bela⸗ der Geschütz⸗ und Muni⸗gerungs⸗Arbeiten. Er er⸗ tions⸗Reserven, für denshalt die Etats von dem

8 säcsena Nachschub der⸗Personell und Materiell

Der Che respolizei

Folge der welche er von dem 9 herrn ancll die Noltiza

Bundeshea

Transport

selben und ihre Erganzung. aller Genie⸗Abtheilungen des Bundesheeres und der⸗ jenigen Bundes⸗Festungen, welche sich innerhalb der Operations⸗Linien des Hee⸗ res befinden. 1

An seine unmittelbaren ch 2 Befehle sind gewiesen alle tions⸗Linien des Heeres Genie⸗Officiere, Mineurs befinden. Für alle diese und Sappeurs, welche zu Zwecke setzt er sich in die allgemeinen fortificatori⸗

Er erhalt die Etats über das Personell und Mate⸗ riell von der Artillerie des Bundesheeres und von der Festungs⸗Artillerie derje⸗ nigen Bundes⸗Festungen, welche sich in den Opera⸗

Sani⸗

Ver⸗

bindung mit den Artzlle⸗Bezie zuf Feldbefesti⸗

rie⸗Direktionen der Armee⸗ vv“

Korps. .

An seine unmittelbaren

Befehle sind gewiesen

1¹) alle grotzen, aus den Armee⸗Korps gezoge⸗ nen Artillerie⸗Reser⸗ ven,

2) der Belagerungspark.

gung, als bei Belagerun⸗ gen verwendet werden.

jene

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1““ ö1 2 e““

G . 0 r Chef der Heeresvolizei, sind Detait derselben und die hierzu nöͤthigen Einleitungen müsfen de Sie hleiben dem Ermessen des Oberfeldherrn vollkommen über! und ihre Gebühr im Verpflegs⸗R

1t Es giebt übrigens eine Menge Gegenstande in der Geschafts⸗Verwaltung, welche sich nicht B. die Errichtung und Aufstellung der Spitaler und Magazine, ihr Nachschub u. s. w. haben sich die Referenten nach Umstanden unter sich oder mit den Korps⸗Kommandanten zu besprechen, oder mittelst Noten in ferner unthunlich, das untere Personale sowohl an Officieren, als an schreibenden Individuen genau anzugeben.

Ueber diese Geg ten in Einvernehmen zu setzen. Es muß sich nach den Geschaften richten.

ferenten sind daher berechtigt, dieses Personale sich nach den Umstanden einzueichten, zu vermehren oder zu vermindern. Da der General⸗Artillerie⸗, der

Genie⸗Direktor und die Korps⸗Kommandanten unter den unmittelbaren Befehlen des Oberfeldherrn Nur ausnahmsweise können in dringenden Fallen sammtliche Referenten, jeder in seinem Fache, herrn unterzeichnen, welche dann dielelbe Gültigkeit haben, als wenn sie von diesem selbst unterfertigt worden waren.

Unterschrift vorzulegen.

Muͤnchen, 29. Jul. Die Seiden⸗, Galanterie⸗, Mode⸗, Putz⸗ und Parfumerie⸗Waäaren, welche im Konigreiche Wuͤr⸗ temberg verfertiget werden, duͤrfen in Unseren Staaten gleich⸗ falls gegen die bisherigen, im Zollgesetze vom 22. Jul. 1819 angeordneten Eingangs⸗Zoͤlle eingefuͤhrt werden, wenn ihr Ur⸗ sprung durch Urkunden genuͤgend nachgewiesen ist. 1 G Der Central⸗Verwaltungs⸗Ausschuß des polytechnischen Vereines fuͤr Baiern, ladet saͤmmtliche inlaͤndische Kuͤnstler, Fabrikanten und Gewerbsleute ein, Erzeugnisse ihrer Geschick⸗ lichkeit, welche sie einer oͤffentlichen Ausstellung werth halten, bis zum 20. Sept. einzusenden. 888 Basel. Vier Englaͤnderinnen waren diesen Sommer auf dem Rigikulm; ein Gewitter uͤberraschte sie, und der Blitz erschlug ihren Diener. Die Aelteste der Damen, Miß Mount, machte sich anheischig, die Kosten der Beerdigung auf dem Kirchhofe zu Arth zu bezahlen; diese betrugen 107 Fr. 6 Baz⸗ zen, die sie sofort berichtigte, nachher aber erfahren mußte, daß der Leichnam außerhalb des Kirchhofes zu Arth begraben worden war, weil der Diener reformirten Glaubens gewesen.

Prag. Der Erzherzog Franz Karl K. H. traf am 23. Jul. zu Aders⸗ bach und Trautenau ein, uͤbernachtete den 24. in der Wiesenbaude, bestieg den 25. die Schneekoppe, und ging von da nach Gitschin. Am 13. Jun. ist der ganze, groͤßtentheils von juͤdischen Familien bewohnte Marktflecken Schaffa in Maͤhren, bis auf den Grund abgebrannt; kein Haus ist stehen geblieben. Im hiesigen Insti⸗ tute fuͤr mittellose blinde Kinder und Abgebrannte, wurden im Mai 6 Staar⸗Operationen gluͤcklich bewirkt. Seit dem Entstehen dieser wohlthaͤtigen Anstalt sind nunmehr in Allem, 209 durch die gluͤckliche und geschickte Hand des Prof. Fischer, zu ihrem Sehver⸗

moͤgen wieder gelangt. Wien. Am 27. Jul. traf der Herzog von Serra capriola aus Neapel hier ein. Der Fuͤrst Ludwig von Kaunitz⸗Rittberg, fruͤher mit Sendungen nach Rom, Madrid und Kopenhagen beauftragt, ward am 23. Jul. von der Polizei verhaftet, um vor das Krimi⸗ nal⸗Gericht gestellt zu werden. Er soll sich mehrere grobe Unsitt⸗ lichkeiten haben zu Schulden kommen lassen. Venedig, 24. Jul. Das Kapuziner⸗Kloster del Rendentore hilippiner⸗Orden zu Chioggia, sind gegenw

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stehen, so sind alle Befehle an dieselben dem Oberfeldh solche Befehle im Namen des 4

Warschau, 27. Jul. In der Lubliner Woywodschaf der Staatsrath Staszic die Herrschaft Hrubieszow, bestehe der Stadt gleiches Namens, nebst der Kolonie Podzamcze Doͤrfern. Ueber diese ganze Herrschaft hat derselbe, vermds gerichtlich vollzogenen Schenkungs⸗Urkunde, zu Gunsten meinde Hrubieszow verfuͤgt, und nicht nur den einzelnen nern der Stadt, eigene Etablissements zu erblichem Besit hen, sondern ihnen auch alle Einkuͤnfte der Herrschaft uͤ⸗ unter der Bedingung, daß die Gemeinde zu einer Ackerba schaft fuͤr gegenseitige Huͤlfe zusammen trete.

Vom 5 Statthalter Fuͤrsten Zajaczek ist am 23. Jl. stehendes Publikandum erschienen: Da sich in verschiedener len des Koͤnigreiches, Privatpersonen zur Uebernahme von W Arbeiten, gegen Zusicherung einer bestimmten Entschaͤdigung, det haben; und da dergleichen Unternehmungen die Anl⸗ Verbindungs⸗Straßen im Inneren des Landes, um so schnch wirken duͤrften, so wird zur Sicherstellung der den nehmern zugebilligten Zahlungen, Folgendes verordnet: 1. 2 neral⸗Direktion des Wege⸗ und Bruͤcken⸗Baues ist ermaͤchte Personen, welche gesonnen sind, Wegebau⸗Arbeiten, nach de bestehenden oder noch zu erlassenden Bestimmungen, in einer Wojewodschaft zu uͤbernehmen, Vertraͤge zu schließen.” jeder solcher Unternehmer erhaͤlt, in Gemaͤßheit des, mit neral⸗Direktion des 2 zege⸗ und Bruͤcken⸗Baues geschlosseng trages, von der letztern, in den im Vertrage bestimmten Tem eine Wegebau⸗Verschreibung, oder eine Obligation vom derjenigen Summe, fuͤr welhe er die Wegebau⸗Arbeit zu stelligen sich verpflichtet hat. 3. Eine jede solche von der G Direktion ausgestellte Wegebau⸗Obligation, muß, wenn sie 85 soll, vor Einhaͤndigung derselben an den Unternehm er Regierungs⸗Kommission des Inneren und der Polizei b werden. 4. Die Wegebau⸗Obligatton soll vom Tage der bung, mit 5 pCt. jaͤhrlich verzinset werden. Die Zinsen we zwei halbjaͤhrigen Terminen, d. i. am 1. April und am 1.

zegen Qnittung

der qu. Gen. Direktion

ung des Eigenthuͤmers der Obligation, oder d hm bevollmaͤchtigten Person gezahlt werden. 5. Dergleiche ligationen koͤnnen auf den Namen des Vorzeigers uͤbertrage den. 6. Die Wegebau⸗Obligationen werden im Handelsver nen freien und ungezwungenen Kours haben. 7. Auf eine Summe als 1000 Gulden Poln., darf keine Wegebau⸗Obl ausgestellt werden. 8. Die Gen. D.

[Hafen stationirten Kriegsschiffen

saakt sich bis

meinen Schaarwercks⸗Fonds entnommen, und auf den n Rcherungs⸗Kommiston des Inneren und der Po⸗ aacht werden. 10. Von gedachter Regierungs⸗Kommission porm der Wegebau⸗Obligationen, so wie die Art und Weise stheilung, und was sonst von ihr fuͤr noͤthig erachtet wer⸗ hte, vorgeschrieben werden. 11. Die Regierungs⸗Kommis⸗ zer hoͤheren Behoͤrde alljaͤhrig eine Nachweisung der in eit der geschlossenen Vertraͤge, gebauten Straßen, so wie chweisung der ausgegebenen Wegebau⸗Obligationen und persicht von den gezahlten Zins⸗ und Kapital⸗Summen ein⸗

tsburg, 16. Jul. Die Kollegien⸗Raͤthe und Professo⸗ Becu, Groddeck, Reszka, Kopelli, ei und Zycki sind zu Staatsraͤthen, und der Professor die⸗ versitaͤt, Hofrath Pinabel, so wie der Hofrath und Direktor ulen im Minsker Gouvernement, Sochowicz, und der Hof⸗ uid Direktor des 8 Lyceums, Jarkowsky, zu

Naͤthen ernannt worden. dae. 24. Jun. In der Nacht vom 168. auf den 19. ber Himmel gegen Suͤd⸗Suͤd⸗West, uͤber 40 Minuten lang er zu stehen, woraus man auf irgend ein ungluͤckliches Er⸗ Scio, wo die Roͤthe sich zeigte, schloß. Am Mittwoch

hegann der Bairam. Am Donnerstag kamen die Tuͤrken

ee Quartiere herab, und der Tag ging in so vollkommener

über, daß die Griechen, ermuthiget durch das friedfertige bee 1“ am Ende gleichfalls ihre Haͤuser ver⸗ dunduͤberall frei und ungestoͤrt herum gingen, ohne der min⸗ Verunglimpfung ausgesetzt zu seyn. Bei einbrechender Nacht sich Feder ruhig und vergnuͤgt nach Hause, und man wuͤnschte genseitig Gluͤck zu der bewundernswerthen Ordnung, die an erseen Tage des Batramsfestes geherrscht hatte, als sich mit Male das Geruͤcht verbreitete, der Groß⸗Admiral sey um⸗ en und sein Schiff von den Griechen verbrannt worden. esige Pascha selbst hatte diese Nachricht durch vier verschie⸗ ataen erhalten und sie mitgetheilt. Ein panischer Schrecken htigte sich aller Gemuͤther. Man fragte sich: Ist's nur Ein Schiff, das in die Luft geftogen? Welchen Eindruck wird v tragische Begebenheit, unter den gegenwaͤrtigen Umstaͤn⸗ f die Tuͤrken machen? Was wird aus den Griechen werden? ürkischen Quartiere war alles ruhig; alles schlief im tiefsten aber in den benachbarten Quartieren der Franken herrschte ken, Tumult und Verwirrung. Um 12 Uhr Nachts begann lgemeine Flucht und dauerte noch beim Anbruch des Tages. r, Weiber, Kinder, Gepaͤck fuͤllten die Straßen, die nach eseite fuͤhren, und alles floh hunt durcheinander in die am pe gelegenen Haͤuser, vor welchen zwoͤlf europaͤische Kriegs⸗ vor Anker lagen. Noch um halb 5 Uhr Morgens stroͤmten chiünge schaakenweise durch die Franken⸗Straße. Da sahen ie ihnen der Anfuͤhrer der Wache, ein Greis mit langem Barte, ganz allein, einen langen Stab in der Hand, ent⸗

rat, und sie mit einer Donnerstimme beschwor, wieder um⸗

n und sich keiner unwuͤrdigen Furcht zu uͤberlassen. Seine nungen blieben nicht fruchtlos; um 9 Ühr waren alle Stra⸗ r, und die Griechen wieder nach Hause gekehrt, und die die in ihren Wohnungen geblieben, waren nicht einen blick beunruhigt worden. Eben so ruhig blieb es am Frei⸗ de Tuͤrken thaten Niemandem etwas zu Leide; einige un⸗ en affektirten sogar eine gewisse Heiterkeit; viele gingen nbewaffnet, und wir haben von mehr als einem gehoͤrt: cot daran, daß unser Admiral in die Luft geflogen ist? Gott so gewollt. Wir sind mit den Griechen im Kriege; es ist ch, daß sie uns so viel als moͤglich zu schaden suchen. Haͤngt has Schicksal unseres Reiches von dem Verluste eines Linien⸗ s ab? Anstatt des Einen werden wir Zehn neue bauen. reitag ist bei den Muselmaͤnnern bekanntlich ein dem Ge⸗ weihter Tag, weßhalb sie sich um die Mittagszeit in den en versammelt hatten. In der Haupt⸗Moschee besteigt der die Kanzel; der Brand des Admiral⸗Schiffes wird der Stoff Predigt. Er schildert mit Flammen⸗Zuͤgen alle zu Scio in Graͤuel, mahnt an das unschuldig vergossene Blut, an chwillige Verbrennung und Zerstoͤrung der Stadt und der „an die unmenschlich geräaubten, und unschuldig in Sklave⸗ chleppten Weiber und Kinder; Gott, hieruͤber erzuͤrnt, habe hende Feuer vom Himmel geschleudert u. s. w. Die Tuͤr⸗ onwelchen wir dieses Faktum erfahren, und die dieser Straf⸗ selbst beigewohnt haben, versicherten uns, daß sie einen tie⸗ ndruck bei allen Anwesenden hinterlassen habe. Am Freitag Fzeigten sich die Griechen wieder ganz unbesorgt in den en, und am Sonnabend, dem dritten Bairamstage, fuͤllten ein den ruhigsten und gluͤcklichsten Zeiten, alle Straßen; uflaͤden standen auf hoͤhern Befehl offen, und noch nie wurde lizet strenger gehandhabt, als in diesen Tagen. Auf Er⸗ des Paschg verfuͤgten sich die Konsuln der verschiedenen Na⸗ zu ihm. Er gab ihnen sein Mißvergnuͤgen uͤber die, in den eren der unteren Stadt, in der Nacht vom Mittwoch auf Jonnerstag statt gefundene Verwirrung zu erkennen, mit seifuͤgen, daß der panische Schrecken, der sich der Meisten iget habe, sehr ungerxecht in einem Augenblicke gewesen sey, gute Ordnung herrsche, und durch alle moͤgliche Vorsichts⸗ geln gehandhabt werde. Dies alles ist sehr wahr; aber man unter gewissen Umstaͤnden das Volk fuͤr Vernunft⸗ empfaͤnglich machen? Man muͤßte zufoͤrderst durch ein

r die Erinnerung an das Vergangene aus seinem Gedaͤcht⸗ rwischen koͤnnen. Einige Bewegungen, welche von den in uͤr noͤthig gehalten und

hrt wurden, haben gleichfalls einigen Allarm in den Tuͤr⸗ Quartieren unter den Weibern verbreitet, die sich auch urch Vernunftgruͤnde beschwichtigen ließen, sondern fuͤr hielten, sich mit ihren Kindern in die Gebirge zu fluͤch⸗ 8 8 umliegendrn Ortschaften herrscht die groͤßte Ord⸗ d Ruhe. adrid, 20. Jul. Das ganze Resultat der blutigen Tage jetzt auf die Ereeu zweier konstitutionell r* Minister, des Gen. Intendanten des Koͤnigl. Hauses, und

haben sie sich indessen mit der aktiven Miliz von Cordova, unter

em Oberbefehl des Obersten Juan Esvinosa de los Montaros, auf Gnade und Ungnade dem General Tomas O Donoju ergeben. Ihre Pferde und Kasse wurden unter gutem Geleite nach Almo⸗Dovar del Campo gesendet. Bis zum 1. Aug. sollen, Koͤn. Befehle gemaͤß/ 25000 Mann von der letzten Aushebung mobil gemacht, und davon die 3 Bataillone des 47sten Linienregimentes vor Allem komplettirt werden. Die Officiere von der Suite der verschiedenen Regimen⸗ ter, so wie die außer Thaͤtigkeit, werden der Verfuͤgung des Kriegs⸗ Ministers anheim gestellt, welchem acht Millionen Realen uͤberwie⸗ sen worden sind, um einstweilen bis zur Dekretirung der Kortes, die nothwendigsten Beduͤrfnisse bestreiten zu koͤnnen.

Lissabon, 16. Jul. Die verschiedenen Versuche der Antikonstitutionellen, zur Bewirkung einer Gegen⸗Revolution, sind bis jetzt gescheitert und die wirksamen Maßregeln der Behoͤrden haben Ruhe und Ordnung im Lande erhalten. Die Finanzen des Staates befinden sich dagegen noch immer in hoͤchst beschraͤnk⸗ tem Zustande, die Gehaͤlter der Beamten werden nur unre⸗ gelmaͤßig ausgezahlt und noch sind die zu berichtigenden Ruͤck⸗ staͤnde sehr betraͤchtlich. Um den dringendsten Beduͤrfnissen des Staates zu genuͤgen, ist von den Kortes die Eroͤffnung

einer Anleihe beschlossen, noch haben dieselben aber uͤber den

Betrag und die einzugehenden Bedingungen nicht einig wer⸗

den koͤnnen. Die Subskription zur Errichtung einer Natio⸗

nal-Bangque ist noch nicht vollstaͤndig, indessen sollen die bis jetzt zugesicherten Summen hinreichen, um in einigen Mona-⸗ ten mit den Operationen beginnen zu koͤnnen; die erfoderli⸗

chen Beamten sind bereits ernannt, auch ist mit dem Bau des kuͤnftigen Geschaͤfts⸗Lokals schon der Anfang gemacht, wie⸗ wohl man von einigen Seiten bezweifelt, daß das Institut den vorgesetzten Zweck erreichen werde. Die effektive Staͤrke unserer Armee belaͤuft sich gegenwaͤrtig auf 30,000 Mann; die Marine hat, wegen Mangel an Fonds, ihrer bisherigen traurigen Lage noch nicht entruͤckt werden koͤnnen; der groͤßte und beste Theil unserer wenigen Kriegsschiffe befindet sich zur Zeit in Brasilien. Einer authentischen Uebersicht zufolge, zaͤhlt Portugal 132 Nonnen⸗Klöoͤster, mit 2980 Ordens⸗Schwe⸗ stern, 912 Zoͤglingen und Novizen und 1971 dienenden Schwe⸗ stern; die Einkuͤnfte derselben betragen 432, 1989 Milreis C1 Rthlr. 15 Gr. 7 Pf. Preuß. Kour.) Die Anzahl der Moͤnchs⸗

Kloͤster belaͤuft sich auf 420, mit 5621 Individuen und 746,513 Milreis Einkuͤnften. Das hier erscheinende Tageblatt, „le Régulateur, das von dem aus Madrid hieher gekommenen Franzosen Chapuy, in einem ultra⸗-liberalen Geiste redigirt wird, zaͤhlt nicht mehr als 120 Abonnenten; der darin vor⸗ herrschende Jakobinismus findet bei den Portugiesen wenig Eingang, indessen haben die Kortes sich veranlaßt gefunden, durch einen Zusatz⸗Artikel zu dem Gesetze uͤber die Preßfrei⸗ heit, die laͤsterlichen Aeußerungen dieses Zeitblattes in Schran⸗

ken zu halten. 8

Berlin. Die, S. 941 d. Z. im Artikel Berlin, enthaltene Nachricht, daß am 3. August im Universitaͤts⸗Gebaͤude mehrere Professoren lateinische Reden gehalten, beruht auf einer irrigen Anzeige und ist dahin zu berichtigen, daß nur allein vom Professor Boͤchh, als Professor der Beredtsamkeit, bei dieser Feierlichkeit eine lateinische Rede gehalten ward, und zwar: „uͤber das Studium des Alterthums, sowohl im Allgemeinen als in Beziehung auf den Schulunterricht, mit Anwendung auf die vom Friedrich dem Gro⸗ ßen gusgesprochenen Grundsaͤtze, und auf die Wohlthaten, welche Se. Majestaͤt der Koͤnig Friedrich Wilhelm III., durch Verbesserung und Unterstuͤtzung des Schulwesens, dem Staate angedeihen laͤßt.7

Seit dem 7. April c., wo in der Staats⸗ Zeitung die An⸗ nahme der neuen Kirchen⸗Agende von der Superintendentur Straus⸗ berg angezeigt war, haben folgende Gemeinden die Einfuͤhrung der⸗ selben nachgesucht.

Die Stadtkirche zu Glatz, die deutsche Kirche zu Muskau, die wendische Kirche zu Muskau, die deutschen Kirchen zu Zibille, zu Podrosche, zu Groß⸗Doͤbbern, die wendischen Kirchen zu Gablenz, zu Schleiffe, zu Nochtern, die Kirche zu Paretz, die Stadtkirchen zu Hadmersleben, die Dorfkirche zu Hadmersleben, Klein⸗Oschers⸗ leben, Groß⸗Germersleben, Klein⸗Germersleben, Borne, Bisdorff, Loͤderburg, Unseburg, Wester Egeln, Hakeborn, Ausleben, Ottle⸗ ben, Warsleben, Barneberg, Hoͤtensleben, Obrsleben, Wackersle⸗ ben, Oebisfelde, Gehrendorff, Kaltendorff, Raͤtzlingen, Boͤsdorff, Gommern, Carith, Dannigko, Wallwitz, Vehlitz, Bloͤtzkt, Pretzien, Elbenau, Glinde, Ranies, Proͤdel, Guͤtergluͤckt, Schora, Mocitz, Tryppehn, Luͤhe, die beiden Kirchen zu Ziesar, Bucknitz, Koͤpernitz, Buckau, Rottstock, Wollin, Gruͤningen, Graͤben, Zitz, Rogaͤsen, Goͤrzke, Hohenlobeser, Caro, Cade, Tuchheim, Paplitz, Loburg, Ze⸗ pernick, Roscan, Isterbies, Gloine, Schweinitz, Bleckendorff, Mok⸗ kern, Woͤrmlitz, Guͤbs, Pechau, Calenberg, Hohen⸗Ziatz, Klein⸗ Ziatz, Klein⸗Luͤbars, Groß⸗-Luͤbars, Ritzel, Kuͤsel, Grabau, Stresau, Steglitz, und die Kirche des Zwangs⸗Arbeits⸗Hauses in Groß⸗Salze. 1 8

In Thre hat der Gottesdienst nach der Vorschrift der neuen Agende am 21. Jul. c., in Gegenwart Sr. Maj. und der Koͤnigl. Familie stattge⸗ funden. Die Choͤre wurden von Bauer⸗Knaben des Dorfes aus⸗ gefuͤhrt, welche die einfachen Melodien in 14 Tagen erlernt hat⸗ ten, und unter Anfuͤhrung des sie mit seiner Stimme begleitenden Kantors auf solche Art z2stimmig exekutirt. Es war hierdurch der Beweis geliefert, wie leicht in Dorfkirchen die scheinbare Schwie⸗ rigkeit der Gesaͤnge⸗Choͤre beseitigt werden kann. 1 Aachen, 1. Aug. Waͤhrend des ꝛsten Quartals c. betrug im Wollhandel von Aachen und Eupen 8 1. die Einfuhr. 2067 Cent. 101 Pfd. Schaafwolle.

n 2. * Ausfuhr 3110 355