1822 / 100 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Geschwornen auf die

geklagte mit absoluter S-

kungen der absoluten Matoritäͤt.

zweite Frage, die Antwort auf die erste pu⸗ Denn durch die Antwort auf die zweite Frage ist der An⸗ Stimmenmehrheit fuͤr schuldig an er Hauptthat, naͤmlich der Ermordung des Coͤnen, erklaͤret worden.

der Kriminal⸗Prozeß⸗Ordnung beruft aber nur

rificiret.

Der Art. 3351.

dann die Richter des Assisen⸗Hofes zum Mitstimmen, wenn der An⸗

geklagte der Hanptthat (sair principal) nur mit der einfachen Stimmenmehrheit fuͤr schuldig erkannt wird. Steht die Haupt⸗ that durch absolute Stimmenmehrheit fest und wird das Daseyn aggravirender Umstaͤnde, welche eine haͤrtere Strafe begruͤnden, nur durch eine einfache ⸗Majforitaͤt anerkannt, so hat diese die Wir⸗

Wuͤrde nach dem Rheinischen Strafgesetz⸗Buch wie dies in andern Gesetzgebungen der Fall ist, der Ur⸗

heber eines Verbrechens haͤrter gestraft, als die uͤbrigen konkurrirenden

spruch erfindlich.

CTheilnehmer, so waͤre diese Autorschaft ein aggravirender Umstand, wel⸗

cher nach der Antwort der Geschwornen auf die erste Frage auch in

der einfachen Stimmen⸗Mehrheit feststaͤnde, weil sie ihn der Haupt⸗ that mit absoluter Stimmen⸗Mehrheit bei der zweiten Frage fuͤr

schuldig erkannt haben. Um so mehr ist also die erste Frage ent⸗ scheidend durch die Beiahung der zweiten beantwortet, als nach der Rheinischen Gesetzgebung es ein gleichguͤltiger ümstand ist, ob

eeiner als Urheber oder in sonstiger Art als Theilnehmer eines be⸗

gangenen Mordes schuldig erkannt wird. Was schließlich der Be⸗ richtiger von einem vermeintlichen Widerspruche in den Antworten

der Geschwornen weitlaͤuftig demonstriret, ist eigentlich bloße Folge der oben bereits gewuͤrdigten irrigen Praͤmissen.

Weder in den Fragen noch in den Antworten ist ein Wider⸗ Wenn die Geschwornen die beiden ersten Fra⸗

gen cumulativ hejahet, ja alle drei Fragen zugleich beiahend beant⸗

wortet haͤtten, so wuͤrde dies kein Widersyruch seyn, indem alle in

den drei Fragen enthaltene Umstaͤnde der Theilnahme in einer

weechselseitig Huͤlfe; also auch ein uUrheber dem andern.

Person zusammen treffen koͤnnen.

Wenn zwei gemeinschaftlich einen Mord begehen, so koͤnnen beide als Urheber ausgemittelt seyn, oder nur einer; es kann aber auch ungewiß bleiben, wer es von ihnen sey, wo alsdann ein intellektuel⸗ ler Urheber angenommen wird; ein Urheberistimmer vorhanden, wenn er auch ungewiß ist. Die Mitschuldigen eines Mordes leisten sich Nun is aber der angeklagte Fonck, als Urheber betrachtet, nicht der allei⸗

nige, sondern guch der Christian Hamacher ist es, da derselbe be⸗

reits verurtheilt ist: den Coͤnen freiwillig ermordet zu haben. Ohne

allen Widerspruch konnten daher die sieben Geschwornen, welche

bei der ersten Frage sagten:

„der Angeklagte habe den Coͤnen ermordet;“

auch die zweite Frage cumulativ dahin beantworten:

daß derselbe dem Urheber geholfen und Beistand geleistet habe. Abstrahirt man aber auch davon, daß Hamacher bereits als Urheber

da steht: und gehet man davon aus, daß auch in Ansehung Foncks

nooch nicht entscheidend feststand, daß er der Urheber sey; sich die zweite Frage und deren Beantwortung doch allezeit auf

ste dazu

so bezog

den intellektuellen Urheber.

Fuͤr seinen eigenen Mitschuldigen, wie der Berichtiger solches fälschlich oder absurder Weise, den Geschwornen in den Mund legt, erklaͤrten ste den Angeklagten nicht. So unvernuͤnftig haben weder der Praͤsident gefragt, noch die Geschwornen geantwortet.

Eben so wenig ist es unvereinbarlich, daß ein Urheber den andern um Morde gedungen oder sonst verleitet habe, und mit allem buge haͤtten daher auch die Geschwornen die dritte Frage, wenn ie uͤbergegangen waͤren, bejahend beantworten koͤnnen.

Es haben aber die Geschwornen die beiden ersten Fragen nicht eumulativ, sondern successiv beantwortet. Denn da die erste

Frrage nur mit der einfachen Stimmen⸗Mehrheit beantwortet war,

als unentschieden annehmen, ob der Angeklagte und in der Voraussetzung, daß er dafuͤr nicht zu der zweiten Frage uͤber.

so mußten sie es der Urheber sey; und halten sey, gingen sie zur Beantwortung

Sie handelten hierin eben so konsequent und schulgerecht, als bei

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einer gleichen Abstimmung in einem Kriminal⸗Kollegium verfah⸗ ren seyn wuͤrde, wenn die Stimmen daruͤber, ob der Angeklagte der Urheber sey, gestanden haͤtten. Daß aber auch, wie bereits vorhin bemerkt worden, die Ei⸗ enschaften eines Urhebers und Gehuͤlfen oder Komplicen cumu⸗ ativ in dem naͤmlichen Individuum vorhanden seyn, und festge⸗ stellet werden koͤnnen, davon liefert uns der beruͤhmte Fualdessche Prozeß ein merkwuͤrdiges Beispiel. Auch dort waren den Ge⸗ schwornen, sowohl in Betreff der Ermordung des Fualdes als der am folgenden Tage aus dessen erbrochenen Pulte entwendeten Buͤ⸗ cher und die Fragen uͤber die Urheberschaft und die Kom⸗ icitaͤt gestellt. 1 ö“ unter andern in Betreff des Mordes: „Oui, à Punanimité, Bernard Charles Bastide - Grammont, Joseph „Jausion, François Bax et Jean Baptiste Colard sont coupables du dit meurtre, soit comme auteurs, soit com me compli- „oes, et avec préméditation.“ Und in Betreff des Diebstahls: 1 „Oui à la majorit dabsolue Bernard Charles Bastide- Gram- „mont est coupable comme auteur du vol des livres, journaux, papiers et autres effets enleves chez Mr. Fualdes, dans la martinée

8 8 8 . 8u5 . 1 4 8 20. Mars, mais sans effraction. OQui à Punanimité, le même

„aceusé est conpable du dit vol, comme com lice. *

* Die vielen Angeklagten hatten ihre besondern Vertheidiger und darunter sehr geschickte Advokaten. Sie ergriffen gegen das Urtheil des Assisen⸗Hofes zu Rhodez das Rechtsmittel der Kassa⸗ tion, und die Advokaten suchten gewiß glle nur scheinbare Mittel zur Begruͤndung desselben zusammen; sie ließen sich auch noch bei

em Kassations⸗Hofe durch einen Advokaten desselben vertheidigen.

Allein keinem derselben ist es eingefallen, in der eumulativen Ver⸗ urtheilung der Angeklagten als Urheber und Komplicen einen Wi⸗ derspruch zu finden und darin ein Kassations⸗Mittel zu setzen. Eben so wenig haben aber auch der General⸗Prokurator und der Kassations⸗Hof, welche die Regelmaͤßigkeit des Verfahrens und der Entscheidung von Amtswegen zu pruͤfen haben, dergleichen darin gefunden. -

Noch bemerkenswerther ist es, daß in der obigen Antwort der Geschwornen wegen des Diebstahls der naͤmliche Fall, woruͤber der Berichtiger eine so spitzsindige Theorie aufgestellt hat, sich noch in viel staͤrkerem Maße hervorstelt.

. G

Paris 2 Mon. 26 Schill., zu lassen. Bordeaux 2 JS

à 83 pCt., Augsburg 2 Mon. à 103 ¾ pCt.,

r. 2 Mon. à 204 pCt. Briefe, 103 ¾

Mit absoluter Stimmen⸗Mehrheit, also mit wenig 8 Stimmen gegen 4, sagen die Geschwornen, daß Bastide der heber des Diebstahls sey; Einstimmig erklaͤren sie ihn fuͤr plicen dieses naͤmlichen Diebstahls, denn Bastide war es nicht lein, welcher ihn begangen hatte, sondern er hatte einen I. nehmer an Jausion, welchen die Geschwornen einstimmi Urheber und Komplicen des Diebstahls fuͤr schuldig erklaͤrten.

Jene 8 Geschwornen, welche den Bastide fuͤr den Urheber erkannten, haben also auf die zweite Frage, nicht wie der Be es gewollt haben wuͤrde, verneinend, sondern bejahend m stimmt.

I

B

Hamburg, 13. Aug. Amsterdam k. S. 1045 3 Mon. 105 pCt., zu lassen. London k. S. 37 Schill. 88

zu haben. 2 Mon. 37 Schill. 1 Den., mit —5 besser ge

2682 Schill. Kopenhagen k. S. 2591 ½3pCt. Bresle W. 40 Schill., 2 Mon. zum not. Kours angeboten. Wie effectiv 6 W. 147 ½ pCt., Prag in, effectiv 6 W. pCt., 2 Mon. zum not. Kours zu lassen Augsburg 6 1478 pCt., 2 Mon. zum not. Kours gesucht. Frankf W. 148 ½ pCt., 2 Mon. zum not. Kours zu lassen. Leff z. M. 148 pCt. St. Petersburg 2 Mon. 922 Schl kein Geld. Diskonto 3 pCt.

Louisd'or 11 Mrk. 4 ½ Schill., Geber und Nehmer. Gold al marco 103 ½ Schill., zu lassen. Däaͤn. Grob Kowr 125 ½p Ct. Hamb. Grob Kourant 123 pCt. Ne. Stuͤcke fuͤr voll 3o pCt. 21 Schilling⸗Stuͤcke 26 und pCt. 1 dee. 28 4 zu lassen. 2. 2 11 ½ Schill., Silber in Sort. 13 L. 5 G. à 14 L. 5 gca Mer S pil Mreusis Sese e- n Halberstadt, und dem Post⸗Sekretair Paetsch in 88 SHll, Peh th. Wr *7 Met. n das Praͤdikat „Post⸗Kommissarius“ beigelegt

S Prheeteh fh tne⸗ à 206 Mrk. Bko. Briefhg v“ 205 Mrk. Bko. Geld. EIͤ111ͤ1I111“ 8

ont. 8787 ¼ pCt., zu 87 Geld. ; 1 Neue Preuß. Engl. Anleihe, 2 Mon. nach Erscheine auf 1 .. 8 8. Te.2. n Feöü. 1 pCt. Verkaͤufer, à 84 pCt. Ger. 13,679. 15,143 und 76,626; 4 Gewinne zu 400 Rthlr.

EE“ FTt. Mr. 10,833. 12,602. 22,692 und 33,661; 5 Gewinne zu

Daͤnische Anleihe, erste Abtheilung a 6 pEt. Zinsengthlr. auf Nr. 54586. 6538. 17/676. 15,059 und 47,699 92, 93 et. voß Sas. ee 1 5. pßewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 15,769. 22,019. 26,181. Se 1 5 2 Srg. Z2. 85 pCt., TSschiik. 6. 30,786. 32,116. 32,990. 34,365. 41,253 und 46,803. 36 H We⸗ 88 8 in Xse. * 2 % Geld 88 Brit leinern Gewinne von 60 Rthlr. an, sind aus den gedruck⸗

8 Anleil 8 2⸗. Sne osras. Fl winnlisten bei den Lotterie⸗Einnehmern zu ersehen. Haes, Pr. fom 8 oer Slr, dn 21272*5* nfang der Ziehung der 3ten Klasse dieser Lotterie ist

Ues, . 2nt. 1s †½ Fl., 1 3 Mon. 79† . 80⁰0 88* S t. d IJ fest esetzt Wiener Banko⸗Aktien, 820 625 Fl. Geld und Brief⸗Pertin, Fgust 8 8

Berlin, 16. Aug. London 3 Mon. war à 7 Rthlr. Koͤnigl. Preußische General⸗Lotterie⸗Direktion. zu haben; auf Zeit inkl. 2 Mon. fix à 7Rthlr. 14 Gr. Getz Hamburg 2 Mon. à 152 pCt., kurz à 152 ¾ pCt., offerir Amsterdam 2 Mon. à 145 ½ pCt. Geld. Paris 22

*

Am

Des Koͤniges Maj. haben dem Kreis⸗Deputirten von ge auf Heinersdorf, im Regierungs⸗Bezirk Liegnitz, die te Landrathsstelle im Liegnitzer Kreise allergnaͤdigst zu en geruhet.

hem Post⸗Sekretair und Intelligenz⸗Rendanten Mer—

bgereist: Der Kaiserl. Russische General⸗Major v. Stre⸗ nach Dresden.

urchgereist: Der Kaiserl. Russische Feldjaͤger Woranoff, neier von St. Petersburg nach London.

M. 2 Mon. à 103 pCt., Briefe. Wien in pCt. Geld. Petersburg 3 Wochen dato a 28 pEt. Briefe, 28 ¾ pCt. Diskonto 4 pCt. mehr Geld als Briefe. Friedric 115 pCt. Briefe, 114 ½ pCt. Geld. Preußische Pr. Scheine 104 pCt. Preuß. Staats⸗Schuldscheine, pCt., Englische Anleihe à 91 ¾ pCt. Geld. Norw Anleihe z. Kours 150 pCt. à 86 pCt. Verkaͤufer, à 85 pCt. Geld. 1 Dveernres „etge vvee, pr. à 858 pCt.zu haben, 85 ¾ pCt. Geld, auf Zeit inkl. 2 fix 85 pEt. Briefe. Hesterr. Anleihe - Loosen, pr.Paris, 9. Aug. Vorgestern wurden in der Deputirten⸗ 2 125 pEt. Briefe, pr. December à 128 pCt. Br. undzner die Berathungen uͤber das Finanz⸗Gesetz fortgesetzt. 8 .scoorschlag mehrerer Deputirten, die Abgabe auf das Salz vb ocECent. auf 25, 10 oder gar auf 2 Cent. fuͤr das Kilo⸗ zu ermaͤßigen, wurde auf die Bemerkung des Finanz⸗ sters, daß eine Reduktion von 5 Centimen allein, in den ts⸗Revenuͤen einen Ausfall von 10 Millionen bewirken e, verworfen. Dagegen wurde die Abschaffung der Ver⸗ hs⸗Steuer auf Oel, in Verfolg des neuen Zoll⸗Gesetzes, mmig bewilligt. Hr. Humann sprach heftig gegen die ehaltung des Tabaks⸗Monopols, in welchem er eine Ver⸗ g der Charte, und eine Beeintraͤchtigung des natuͤrlichen kes jedes Menschen fand, sich demjenigen Erwerbzweige idmen, welcher ihm am meisten zusagt. Er verlangte daß die Regierung den Kammern, im naͤchsten Jahre Gesetz⸗Entwurf, in Betreff der kuͤnftigen Besteuerung Tabake, vorlege und daß dagegen mit dem Schlusse des b26 das bisherige Monopol aufhoͤre. Der Bericht⸗Er⸗ „Herr Cornet⸗Dincourt, erinnerte jedoch, daß dieser stand der gegenwaͤrtigen Berathung fremd sey; daß ies das Tabaks⸗Monopol mit d. J. 1926 von selbst e, wenn anders es bis dahin nicht ausdruͤcklich erneuert und daß zu einer Diskussion daruͤber jetzt in keinem der Zeitpunkt sey. Der Antrag des Herrn Humann hierauf verworfen. Der Graf von Marcellus trat mit vorjaͤhrigen Antrage abermals hervor, den Lauerweln,

in Getränk der aͤrmeren Klasse, von jeder Abgabe zu be⸗ v111“ 8 3 bs ivar 9 C. den Heshlu⸗ n. S. 980, Art. Wars . statt Podolien Benjamin Constant trug auf die Abschaffung des Zei⸗

G NFNe⸗ E1“ ec p Stempels an, und unterstuͤtzte seln Gesuch durch fol⸗ hmsVU m megh Gruͤnde: um irgend einen Erwerbzweig mit irgend ei⸗

M“ bgabe zu belegen, muß derselbe durch 2 Gesetze sicher

furt a.

Koͤnigliche Schauspiele.

Sonnab. 17. Aug. Kein Schauspiel.

Sonnt. 18. Aug. Im Schauspielhause. Zum ersten wiederholt: Das Gasthaus zur goldenen Sonne, Lustspt 4 Abtheilungen, von H. Clauren. Hierauf: Die G nante, Lustspiel in 1 Aufzuge, von Th. Koͤrner. 1

In Charlottenburg: Pagenstreiche, Posse in 5 Abth. gen, von Kotzebue.

Mont. 19. Aug. Im Schauspielhause: Hamlet, von Daͤnemark, Trauerspiel in 5 Abtheil. von Shakesg

Meteorologische Beobachtungen. Barometer Therm. Hygr. Wind. Witterung A. 289 2 ½ + 13½°%%ß650 S. W. sternklar, laue Luft F. 28° + 11½2†% )719 N. W. heiter, starker Tha M. 299 + 222 355 S heiter, heiß, Wind. A. 232° + 160 6390 B trub, starke Gewitt 16. Aug. F. 282 + 12 ½* Sonnenblicke. 8. 28° + 160 Sonnenblicke, etw

5099 59

14. Aug. 15. Aug.

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Redakteur §

10016. Stuͤck. Berlin, Dienstag den 2osten August 1822 1“ I I

auf einen ungewissen Ertrag eine bestimmte Abgabe zu erheben. So 9 Was beabsichtigen die Zeitungs⸗Schreiber 2

Mittheilung der Tages⸗Begebenheiten und der oͤffentlichen

Meinung. Wodurch wird ihr Gewerbe eintraͤglich? Dadurch, daß das Publikum jene Mittheilung gegen baares Geld ein⸗ tauscht. In welcher Voraussetzung geschieht dieser Austausch? in der Voraussetzung, daß die Zeitschriften das getreue Organ der oͤffentlichen Meinung sind, daß sie gegruͤndete Thatsachen enthalten, oder mindestens, daß sie 885 eigene mehr oder minder richtige Meinungen aussprechen. Dieses Alles sindet indessen nicht statt, wo die Zeitschriften nicht frei sind. In diesem Falle wendet sich das Publikum von ihnen ab, sie ha⸗ ben keine Abonnenten mehr, die Spekulation wird unergiebig, und der Fiskus darf nicht auf ihr lasten. 8

I 11ö’““

„Daß dieses letztere Loos taͤglich unseren Journalen droht,“ 7 Hr. Benj. Constant fort, „ist erwiesen, da das Ministerium ei sogenannten dringenden Umstaͤnden das Recht hat, die Censur wieder einzufuͤhren; und daß es sich dieses Rechtes bedienen werde, leidet kaum einen Zweifel. Denn, sollen die Journale frei seyn, so muß auch die Regierung gerecht und das Minsterium redlich esinnt seyn, so muͤssen die Buͤrger nicht gedruͤckt, die Grund⸗Ge⸗ etze nicht verletzt und verdreht werden. Die gegenwaͤrtigen Mi⸗ nister aber erfuͤllen keine einzige dieser Bedingungen; ihre Unge⸗ rechtigkeiten sind zahlreich, ihre Bedruͤckungen unss hlig; da ist kein Grundsatz, den sie nicht umstoßen, kein Recht, das 2 nicht ver⸗

ner der Republik geschreckt

t seyn; wo dieses nicht der Fall ist, waͤre es ungerecht,

ehn mitens Bedeuckt beit r 1“]

8”

letzen, kein Gesetz, das sie nicht uͤbertreten. Und darum koöͤnnen

sie den Zeitschriften auch keinen freien Lauf lassen, darum erwar⸗

ten sie auch mit Ungeduld den Schluß der Kammer, damit, frei von jedem Zwange, sie nachher jenes tiefe Schweigen um sich ver⸗ breiten koͤnnen, das dem Despotismus so wohl thut. Es ist moͤg⸗ lich, daß ich mich irre, und ich wuͤnsche es aufrichtigst, aber meine innige Ueberzeugung ist, daß die Freiheit der Journale dem Be⸗ schlusse der Sitzungen der Kammern keine 4 Wochen uüberleben, und daß Frankreich demnaͤchst einem tyrannischeren Systeme, als

je, unterworfen werden wird. Einen Blick auf die Minister, und diese Zukunft steht klar vor unsern Augen, und zeigt uns in nicht weiter Ferne das Schreckens⸗System des Jahres 1793. Mich sost diese truͤbe Aussicht indessen nicht verhindern, meine Pflicht bis zum letzten Athemzuge zu SS und so wenig mich die Jakobi⸗

ner de aben wuͤrden, so wenig fuͤrchté ich die Jakobiner des Koͤnigthumes.“ Als Hr. Benj. Constant, dessen Rede wiederholentlich durch Ausbruͤche des allgemeinen Unwillens unter⸗ brochen ward, die Redner⸗Buͤhne verließ, erinnerte ihn der Praͤsi⸗ dent, daß er bereits seit einiger Zeit bloß das Wort ergreife, um

die Kammer und die Regierung zu beleidigen, und verwies ihn

zur Ordnung. Der Finanz⸗Minister erklaͤrte hierauf, das das Mi⸗ nisterium von der ihm zustehenden Befugniß,⸗ die freie Publikation

der Tages⸗Schriften aufzuheben, nur fuͤr den Fall Gebrauch ma⸗ chen werde, wo die durch das Gesetz vorgesehenen dringenden Um⸗ staͤnde eine solche Maßregel begruͤnden; er fuͤgte hinzu, daß die Anwendung dieser Maßregel indessen mehr in den Handen der in⸗ neren Feinde Frankreichs, als in denen des Ministeriums liegez verhielten jene sich ruhig, so werde die Regterung, der Presse keine Fesseln anlegen; wo nicht, so haͤtten sie es sich selbst zuzuschreiben⸗ wenn, bei ferneren Versuchen, die Ruhe und Ordnung im Lande

zu stoͤren, obige Maßregel, welche das Ministertum sowohl fuͤr sich

als fuͤr die ganze Nation als ein großtes Ungluͤck ansehen wuͤrde,

in Anwendung gebracht werden muͤßte. Hinsichtlich der, den Mi⸗ nistern vorgeworfenen Bedruͤckungen und Ungerechtigkeiten, Jugerte

Hr. von Villèle, daß diese Beschuldigungen groͤßtentheils auf fal⸗ schen Thatsachen beruhen, wie die Relationuͤber die Verhaftung der Herren Constant und Bonin in St. Germain (S. 997 d. Z. Zeile

u. folg.) hinlaͤnglich beweise, welche, wenn sie gegruͤndet wäͤre⸗ allein hinreichen wuͤrde, um ihn zu bewegen, sofort seine Entlase⸗

sung nachzusuchen. Er stellte daher auch der Kammer 343 die Eingabe dieser beiden Individuen sich noch wahrend der diesabri⸗

gen Sitzung vortragen zu lassen, um der Wahrheit gauf den Grund

zu kommen. Der (Graf von Girardin entgegnete hierauf, daß er

nie Thatsachen anfuͤhre, die er nicht auch beweisen koͤnne, und suchte diese Behauptung mir Beispielen zu belegen er schloß sich schließlich dem Antrage des Finanz Ministers an, daß die Kammer sich die Vorstellung der Herren Bonin und Constant, so wie einke ger anderer Bittsteller, welche uͤber Bedruͤckungen klagen, vortra- gen lassen moͤge. Der Minister des Inneren gab pierauf über bdie Verhaftung jener beiden Individuen folgende Auftlärung, Nesde meldeten sich am 9ten v. M., wegen vermeintlicher Handels Ange⸗ legenheiten, bei einem Kaufmanne in Haint Germain. en⸗ schienen sie indessem verdachtig und er denuneirte sie daber dei demsn Heten, Konmogargen welcher zufällig in einem von ihnen einen ehemaligen Lan trescher erkannte, von diesem guch das treuberzige (GGestaͤndniß erbtelt, daß er als solcher von dem Zuchtpoltges ereehie 8

in Parts zu zmonatlicher Verbaftung verurtheilt woörden se

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diese Strafe mit dem Ende des Npecdv Wenaben dherhanan baͤde me asmmmnngngg66