1822 / 102 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 24 Aug 1822 18:00:01 GMT) scan diff

1025 8 B ganze Geschichte nicht Erdichtung war), vor 5 We kuͤste schüchte ug⸗ Besser kennen sie bie Kuͤstenbewohner tro⸗

pischer Laͤnder ünd uͤberall finden wir sie von solchen Seeweiber,

Seemutter u. s. w. genannt. An dergleichen denkt man natuͤr⸗

lich leich zuerst, wenn es einmal wieder heißt, es sey eine See⸗

zucgser⸗ gesehen oder gar gefangen worden. —aber in dem vorltegenden Falle kommt man so leichten Kaufs nicht davon, es giebt schwerere Raͤthsel zu loͤsen. Hier ist nicht bloß von Menschen⸗Aehnlichkeit die Rede, es ist volle Menschenbil⸗ dung in den oberen Theilen. Nicht von weitem, sondern ganz in der

Nähe ist alles gesehen, und (wie man behauptet) genau unter⸗ E Augen, Nase, Lippen, Kinn und Ohren sind ganz wie beim

Menschen, die Zaͤhne etwas nach Art des Paviangebisses; duͤnnes

nicht gekraͤuseltes Haar deckt den Scheitel und die enge Stirn.

Das Gesicht druͤckt Schrecken und Angst aus, man sieht es dem

armen Thiere (wenn es anders erlaubt ist, dies Wesen mit so ge⸗

ingschaͤtzigem Namen zu nennen) an, daß es in schwerem Kampfe in great agony) hüdeser Nun vollends die Schultern, Arme,

Haͤnde und Naͤgel, die gar nicht von der Bildung dieser Theile

am menschlichen Korper abweichen. Der obengenannte Missiongir

hat sich sogar uͤberzeugt, daß Schluͤsselbeine da sind, die doch, meint r, den Affen fehlen u. s. w. Da seine Beschreibung uͤberhaupt nicht ganz vollstaͤndig ist, so will ich das Uebrige aus der Nachricht rgänzen, die mir Hr. F. Watermeyer am Kap durch Hrn. G. Krebs nitgetheilt hat. Ihr ist auch eine Zeichnung beigefuͤgt, wodurch

Alles noch deutlicher wird.

Sa wunderbare Non descript amphibious animal, wie es bei der Ausstellung in Villets Museum am Kap geheißen hat, ist 3 Fuß lang; das obere Drittheil ist Mensch, die unteren beiden Fisch.

Der Kopf ist groß in Verhaͤltniß zum Rumpf, auch die Augen sind Foß und schwarz mit schmalen schwarzen Augenbraunen; die Nase ist platt mit offenen Naseloͤchern und breiter Zwischenwand; die

Wangenknochen ragen ansehnlich vor, auf der Oberlippe und am

Kinn stehen einige schwarze Haare, denen des Kopfes aͤhnlich; die

8 Schneidezaͤhne beweisen, daß das Thier ausgewachsen ist, denn

ste sind an ihren Schaͤrfen abgenutzt, die Eckzaͤhne sind laͤnger und scharf, gleich denen eines ausgewachsenen Hundes, der Backenzaͤhne innd 8. Das ganze Gesicht gleicht dem eines alten Regerweibes.

I; Schultern sind breit, die Arme und Haͤnde nach Verhaͤltniß sehr klein und zart, die Linke ist empor gehoben, daß man die in⸗ nere Handflaͤche sieht und ihre Aehnlichkeit mit der menschlichen erkennt, die Rechte streckt sich vor den Leib herab, wie an der me⸗

Ä.5 :.g Venus. Die Bruͤste hangen herab, mit deutlichen Saͤug⸗

warzen. 1 8

Der Untertheil ist nun ganz Fisch; Hr. Philip sagt, wie vom Lachs, das ist aber nach der Zeichnung eben so falsch, wie alles was er von den Flossen sagt; unser Berichterstatter vergleicht den ganzen Fischtheil mit einem getrockneten Stockfisch, was schon bes⸗

88 paßt, doch finde ich die Gestalt und Lage der Flossen denen mancher Haifische, z. B. des Saͤgefisches noch aͤhnlicher. Außer der schwach ge⸗ theilten Schwanzflosse, sitzen naͤmlich auf der Ruͤckenseite zwei drei⸗ dütt zugespitzte Flossen hinter einander und dicht unter der Brust, er Fisch anfaͤngt, befindet sich ein Paar dergleichen, die von derselben Gestalt sind, dicht neben einander sitzen und wie Guͤr⸗ telschleifen herabhangen. Hr. Philip deutet sie als nothwendig zur Erhaltung des Gleichgewichts in aufrecht schwimmender Stellung.

Es sind offenbar die sogenannten Ventral⸗Flossen des Fisches, wi⸗

schen ihnen muß die Afteroͤffnung liegen oder das ungluͤckliche hier hat gar keine. Die ganze aͤußere Bedeckung besteht aus Schuppen. Am Untertheile sind diese wirkliche Fischschuppen, am bbern aber so klein, daß man sie nicht anders bemerkt, als wenn man sehr genau zusieht. Ueberhaupt ist das ganze Praͤparat sehr usammen getrocknet, man schließt daraus, daß es im Leben viel roͤßer und dicker gewesen. Hr. Watermeyer fuͤgt in seinem Briefe inzu, in der Kapstadt seyen die Meinungen uͤber die ganze Er⸗ scheinung sehr getheilt; zwar muͤsse man gestehen, daß eine kuͤnst⸗ liche zusammensetzung nicht zu bemerken sey, doch gebe es guch

Vitele, bie c; aus physiologischen Gruͤnden fuͤr ein Werk

er Kunst erklaͤrten. hünd in der That, aus der ganzen Beschreibung erhellt wohl klar genug, daß eine natuͤrliche Erklaͤrung hier vergeblich versucht werden wurde, daß man es also wirklich mit einem Wunder zu thun habe, wie es ein Vernuͤnftiger nicht zulassen kann, daß also nichts üͤbrig bleibe, als dies ganze Thier fuͤr ein kuͤnstliches Mach⸗ werk zu erklaͤren. Man kann einwenden, daß neuerlich doch man⸗

che Thiere bekannt geworden, die man fruͤher fuͤr fabelhaft gehal⸗

en haben wuͤrde, wie der Ruͤsselbaͤr, die fliegenden Beutel⸗ hiere, das Ken guruh, die Schnabelthiere u. s. w. Aber

n allen diesen allerdings befremdlichen Gestalten liegt nichts Wi⸗ ersinniges. Saͤugethiere und Voͤgel sind einander so nahe ver⸗ vandt, daß eine Umbildung der Schnauze in den Schnabel nicht nwahrscheinlicher vorkommen konnte, als die der Fuͤße in Flug⸗ werkzeuge (an den Fledermaͤusen). Alle die paradoxen Thierfor⸗ men, denen in den Systemen oft so schwer der rechte Platz anzu⸗ weisen ist, liegen entweder doch nur auf dem Uebergange zwischen zwei an sich nahe verwandten Abtheilungen (wie Proteus und Piren zwischen Amphibien und Fischen)/ oder wenn eine Form, die einer hoͤheren Abtheilung angehoͤrt, gleichsam auf eine iefere Stufe hinabsinkt, so zeigen sich die Organe des hö⸗

6 nur in einer gewissen ersav⸗e So sind die Wallfische unter den Saͤugethieren deshalb den Fischen ähnlich, weil die Fuͤße zu Brustflossen und Schwanz, die KNRiase zum Spruͤtzloch geworden. Aber diese haben weder Hagre, mnooch Schuppen und der allmaͤhlige Uebergang von den andern Saänugethieren zu ihnen ist durch die Ottern, Seehunde und Ma⸗ natis nicht schwer nachzuweisen. Sie sind und bleiben Saͤugethie⸗

re, nur zu Fischen umgestaltet und durch ihre aͤußere Bildung und iele merkwuͤrdige innere Organe zum Schwimmen und laͤngerem

UMIntertauchen geschickt gemacht. Alle solche Mittelformen sind nicht ö beides zugleich, als weder das eine noch das andere, al⸗

soe ein drittes besonderes und in jedem ihrer Organe tragen sie

ae ihrer Eigenthuͤmlichkeit. Daher kann denn auch dieses Monstrum, in welchem Menschen⸗ und Fisch⸗Gestalt nicht verschmol⸗ en. sondern gleichsam zusammengeloͤthet sind, nicht eine eigne wirklich bestehende und sich fortpflanzende Thierart seyn, sondern man koͤnnte hoͤchstens noch annehmen wollen, es waͤre zufaͤllige Mißgestaltung von einem andern Thiere, eine sogenannte Mißge⸗ Cu 1111X“*

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Jahren an der

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(SGedruckt bei Hayn.

burt. Dagegen aber streiten 1. [die Groͤße, 2. die Keng des ausgewachsenen Zustandes, 3. die nicht bloß scheinbart dern wirkliche Uebereinstimmung des untern Theils mi Fischschwanz. Denn in der Mißbildung ist zuweilen wohl lichkeit anderer Gestalten (man koͤnnte sich z. B. eine en menschliche Mißgeburt denken, bet welcher der Fuß die ü ren Umrisse eines Fischschwanzes haͤtte), aber eine solche Ta kanw nicht lange waͤhren, da sie der ersten gengaueren Ben weicht und keine ins Einzelne gehende Beschreibung ertraͤg aber ist von Schuppen und regelmaͤßig gestellten Flossen in stimmten Ausdruͤcken die Rede, als daß dieser Fischschwe mißverstandene Monstrositaͤt seyn koͤnnte. 1b Einen vollstaͤndigen Beweis, daß ein Thier, wie das vorgezeigte mnicht gelebt haben koͤnne, sondern kuͤnstlich gema muͤsse, wird wohl Niemand im Ernste verlangen, doch ist

wohl nicht uͤberfluͤssig, mit ein Paar Worten auf das Wiß das die entgegengesetzte Ann

ge aufmerksam zu machen, 1 sich enthaͤlt. Hat es gelebt, so kann es doch gewiß nur

ser sich aufgehalten haben. Welch ein ungluͤckliches und!

liges Leben muß da aber ein Geschoͤpf fuͤhren, das, mit m chen Sinnen begabt, nichts wie den weiten Himmel und Wafferflaͤche um sich hat und alle seine Kraft anstrengen m den schwachen Haͤndchen ein wenig Gewuͤrm von der Ot zu schoͤpfen und sich in senkrechter Stellung zeitlebens in! lance zu erhalten. Denn wenn es umschlaͤgt, ist es verlorn schwere Kopf, die breiten Schultern ziehn es in die Tiefe, es an der Brust keine andern Ruder hat, als die schmachen und die duͤnnen Fingerchen ohne Schwimmhaut, der leichten⸗

sammt der Schwimmblase aber gerade hinten liegt, so muße so sicherer ersaufen, als Nasenloͤcher und Ohren dem kEindre

des Wassers nicht verschlossen werden koͤnnen. Will min au uͤber hinweg sehen, so ist ein anderes Uebel, daß es in seinem theil ebenso nothwendig warmbluͤtig, als unten kaltbluücg ij muß das arme Thier frieren, da es ganz nackte Haut hat un lich von Ching sich aufhaͤlt. Wie geht es zu, daß es an d befahrnen Kuͤsten nicht schon fruͤher einmal gesehn worde doch dort nothwendig seine Laichplaͤtze haben muß. Die werden dann wahrscheinlich erst nachher gesaͤngt, wenn sie wisse Groͤße erlangt haben u. s. w. 6 Man kann also mit ziemlicher Sicherheit voraussagen, se Sirene, wenn sie den Muth hat, sich guten Beobachme Herrn Everard, Home, Leach, Koͤnig u. A. in London zu werde als ein Unding entlarvt werden, oder beide Beschraf nebst der Zeichnung muͤßten ganz erdichtet seyn, was nicht am men ist. Daß man am Kap die kuͤnstliche Zusammensetzun entdeckte, moͤchte ich nicht sowohl auf die Unkunde derd Beobachter, als auf die Geschicklichkeit des Verfertigers i Vorzeigenden schieben. Wahrscheinlich ist es an einem Ban den Leib aufgehaͤngt, da es doch nicht stehn kann und die die Nath. Ich schließe dies auch daraus, daß beide Beseh gen, von dieser Gegend des Leibes schweigen. Herr N. merckt nur, daß die Dornfortsaͤtze der Ruͤckenwirbel sch gen, aber vom Unterruͤcken und der Stelle zwischen Bruß Guͤrtelflossen sagt er nichts. derten dergleichen wunderbare Thiere sehr gescheekt und FhlesneFen verstanden. Die beruͤhmte siebenkoͤpfige 9

er unsterbliche Linné, als er 1734 durch Hamoburg reif⸗

fuͤr ein Werk der Kunst zu erklaͤren wagte, und die sich Besitz des Herrn Senator Jenequel daselöst befindet, ist diesem Augenblick so wohl erhalten, daß man sehr scharf muß, wenn man entdecken will, wo die sieben Schlang deren jedes ein Katzengebiß im offenen Rachen traͤgt, an des Krokodils angefuͤgt sind. Und dieses Stuͤck soll aus ten des Zojaͤhrigen Krieges herstammen.

Nach genauer Erwaͤgung aller zur Beurtheilung vorl Umstaͤnde wird es mir wahrscheinlich, daß der menschen Theil dieses Wunderthieres von einem ostindischen Affen, nem Hutaffen (8. sinica oder dgl.) genommen ist, dem Haare bis auf die wenigen, die guf dem Kopf und um 8d stehen, zuvor abrasirt hat. Um uͤber den Fischtheil zu en muß man erst wissen, wie groß die Schuppen sind und ob sen, so wie sie dastehn, noch natuͤrlich, nicht vielleich

Ehe wir an Seejungfern glauben sollen, muͤssen uns Einhorn und das zweihufige Pferd geürgeht werden, de Wissenschaft von den Wunderthieren sich folgerecht entwiß

Lichtenster

Berlin, 21. Aug. Landfrachtsaͤtze, zu welchen, n gabe der Schaffner, verladen worden. Der Centne Danzig 3 Rthlr.; Elbing 4 Rthlr.; Hamburg (in 2 Rthlr.; Koͤnigsberg 5 Rthlr.; Luͤbeck (in Golde) 2 ½ Memel 8 Rthlr.; Posen 2 Rthlr.; Stralsund 2 ½ Riü

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v11“ gliche Schauspiel 3

Donnerst. 22. Aug. Im Schauspielhause: Emill lotti, Trauerspiel in 5 Abtheil., von Lessing.

Freit. 23. Aug. Im Schauspielhause: Belmoynl Constanze, Singspiel in 3 Abtheil., Musik von Moza Sonnab. 24. Aug. Kein Schauspiel. vnm. 0.

Üitt II

6**

Meteorologische Beobachtunge Barometer Therm. Hygr. Wind. Witteru A. 285 41†%+ 14251)540 N. ssernklar, laue L. F. 280 + 110 [ 670 N. hhel, neblicht, sta M. 280 + 182 400 [N. Sonne, Wolken, A. 289 + 14 490 N. saernhell, Wolken. F. 280* P† 11½ %67° N. O. yell, dünne Streh M. 28° + 182 ,390 O. hell, etw. Wolken/

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20. Aug.

21. Aug.

Hat man doch schon vor ghig dem Großherzogthume P

iche aus der Zeit der ehemaligen Herzoglich Warschau⸗ Verwaltung, wozu gehoͤren dir Foderungen

1 Prwaltungs⸗Ruͤckstaͤnde aus der Zeit vor und waͤhrend Scheere zugestutzt sind. Ueberdies wird nichts von einer t Administration des Warschauer Staates uͤberhaupt, gesagt und auch auf der Zeichnung ist keine Spur davon

ne anderweite Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 4. Jul.

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Nacht

Kronik des Tages. e. Maj. der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruhet,

in der siebenten Artillerie⸗Brigade, Johann arl feil, den Adelstand zu ertheilen.

Amtliche

dem Hein⸗

r Koͤnigl. Hof legt Morgen den ästen dieses die

fuͤr Seine Hoheit dem Herzoge Eugen Friedri

ern den 23sten August 1822. beee v. Buch „Schloßhau

tmat

1 *

3383ZooZ11.“X“ der, von Preußen zu regulirenden Anspruͤche an das erzogthum Posen und an die Kreise Kulm, Thorn und Nichelau, aus der Zeit der ehemaligen Herzoglich

88

Warschauschen Verwaltung. G s Koͤniges Majestaͤt haben mittels einer uͤnterm 25. J. an das Staats⸗Ministerium erlassenen Allerhoͤch⸗ binets⸗Ordre wegen Regulirung saͤmmtlicher konven⸗ - osen und den Kreisen Thorn und Michelau zur Last fallenden Administrations⸗

8 bis Ende Jun. d8 fuͤr Lieferungen und Leistungen, die nach der In⸗ ktion fuͤr die Warschauer Central⸗Liquidations⸗Kom⸗ Kon vom 16. Maͤrz 1809 fuͤr liquidationsfaͤhig erklaͤrt oden sind; s Lieferungen zur Verpflegung der Herzoglich War⸗ üschen Truppen in dem Zeitraume vom Julius 1808 Ende September 1809; s Lieferungen zur Verpflegung der Russischen Armee 1. Mai 1814 bis ult. Mai 1815; ferner e nach der bestandenen Herzoglich Warschauschen Ver⸗ ung den Staats⸗Kassen zur Berichtigung obgelegenen

s dem Zeitraume vom 1. Sept. 1807

onderheit aber etatsmaͤßige Gehalts⸗Pensions⸗Kompe⸗ Ruͤckstaͤnde, fernere ruͤckstaͤndige Diaͤten, ruͤckstaͤndige 7* und Magazin⸗Verwaltungs⸗ wie auch Back⸗

en, und

e Foderungen, welche die Feldmesser, Forstbedienten, d die Paͤchter der Domainen, wenn letztere im jetzigen osherzogthum⸗ Posen und den Kreisen Kulm, Thorn d Michelau belegen sind, zu haben vermeinen,

ungen zu ertheilen und fuͤr die Regulirung dieser gen eine besondere Kommission in Bromberg unter orsitze des dortigen Regierungs⸗Chef⸗Praͤsidenten, jetzt Stellvertreters, des Regierungs⸗Viee⸗Praͤsidenten von wsky, anzuordnen geruhet.

etzt fest: ur Anmeldung und Liquidation saͤmmtlicher vorbemerk⸗ oderungen, so wie zur Beibringung vollstaͤndiger dar⸗ prechender Belaͤge, bei der vorgedachten Kommission romberg eine sechsmonatliche Praͤklusiv⸗Frist anbe⸗ werden solle, und zwar in der Art, daß auch dieje⸗ dieser Foderungen, welche schon fruͤher bei irgend ei⸗ behoͤrde angebracht seyn sollten, in der gedachten Art neldet und liquidirt werden muͤssen, um von der Na⸗ id Beschaffenheit dieser Foderungen Kenntniß zu er⸗ und demnaͤchst naͤher zu bestimmen, wie solche nach abe der zu deren Befriedigung vorhandenen Fonds delt werden sollen. ses wird sämmtlichen Interessenten hiedurch zur Kennt⸗ acht, mit dem Beifuͤgen, daß der gleichmaͤßigen aus⸗ n Allerhoͤchsten Bestimmung gemaͤß, alle innerhalb bemerkten Frist bei der Kommission nicht liquidirten

Verfahren uͤberhaupt kuͤnftig werd

102 t, Stuck. Berlin, Sonnabend den 2asten August 1322.

en als erlosch

und behandelt werden. 5 Berlin, den 16ten August 1822. Ministerium des Inneren. Ministerium des S

v. Schuckmann. v. Loten ui.

wegen Anmeldung der Foderungen aus den Anleihen des ehe⸗ maligen Herzogthums Warschau aus den Jahren 1808 und 1612.

In Gemaͤßheit der an das Staats⸗Ministerium ergange⸗ nen Koͤniglichen Allerhoͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 4. Jul. d. J., wegen Regulirung der Foderungen fuͤr Kapital⸗ und Zinsen⸗Ruͤckstaͤnde bis 1. Januar d. J.

1) aus der Staats⸗Anleihe des ehemaligen Herzogthums

Warschau vom Jahre 1808. 2) aus der Anleihe des Warschauschen Gouvernements aus demselben Jahre von den Domainen⸗Paͤchtern, und

3) aus der außerordentlichen Anleihe vom Jahre 1812, so weit solche nach Artikel X. der Konvention zwischen Preu⸗ ßen und Rußland, d. d. Berlin den 22. Mai 1819, auf den diesseitigen Gebieks⸗Theil fallen, werden saͤmmtliche diesfaͤllige Glaͤubiger aufgefodert, ihre Anspruͤche innerhalb einer drei⸗ monatlichen Praͤklusiv⸗Frist, bei der in Bromberg unter dem Vorsitz des Regierungs⸗Vice⸗Praͤsidenten von Kozierowsky, von maͤßig Preußischer Seits zu regulirenden Anfoderungen an das ehemalige Herzogthum Warschau angeordneten Kommis⸗ sion anzumelden, und zwar ohne Unterschied, ob solche etwan schon fruͤher bei einer anderen Behoͤrde angebracht worden sind, auch mit der Verwarnnng, daß alle dergleichen Anspruͤche, welche innerhalb obiger Frist nicht bei der gedachten Kommis⸗ sion angemeldet worden sind, ohne Ausnahme, und wie sich von selbst verstehet, ohne weiteres specielles Verfahren uͤber⸗

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Art Sln Fastse I116“”“ werden. ur vorlaͤufigen Benachrichtigung der Interessenten wird, der gleichmaͤßigen Allerhoͤchsten Bestimmung Sag noch 1 merkt, daß, nach erfolgter Pruͤfung und Feststellung der in Rede stehenden Anspruͤche, durch das unterzeichnete Ministe⸗ rium des Schatzes der liquide Betrag der Koͤniglichen Haupt⸗ Verwaltung zur kuͤnftigen Berichtigung uͤberwiesen werden wird, an Zinsen aber, ohne Ruͤcksicht auf den fruͤheren ur⸗ spruͤnglichen Zinsfuß 4 pro Cent gewaͤhrt, die unberuͤcksichtig⸗ ten ruͤckstaͤndigen Zinsen saͤmmtlich nach diesem Zinsfuße ka⸗ pitalisirt, die laufenden aber, vom 1. Januar d. J. an, baar gezahlt werden sollen. 8 Berlin, den z6ten August 822.. Mihnisterium des Schatzes. h““

85

*

Heute wird das gegeben, welches enthaͤlt: unter Nr. 745. die Erklaͤrung wegen der mit der Herzoglich

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Vom Lesten Jun. d. J.;

J.;

in den Jurisdiktions⸗Bezirken des Ober⸗Landes⸗Ge⸗ richtes zu Naumburg und des Kammergerichtes;

Nr. 747. die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre, wegen eines Hrse fuͤr die Umschreibung der Liefe; rungs⸗Scheine in Staats⸗Schuldscheine, und unter

Nr. 748. die Subhastations⸗Ordnung vinzen. Beide vom 1sten d. M. Berlin, den 24sten August 1822. 2

Debits⸗Komtoir fuͤr die Allgemeine Gesetz⸗Samm

Im Bez. der K. Reg. zu Duͤsseldortf.

gen ohne Ausnahme und ohne weiteres specielles

ist den Doktoören v. Achthofen und Stucke, die Appro

8

des Koͤniges Maj., fuͤr die saͤmmtlichen konventions⸗

haupt als voͤllig erloschen werden behandelt, mithin in keiner

8

1

8

Dessauschen Regierung getroffenen Uebereinkunft, daß 8 gegenseitig bei vorkommenden Kriminal⸗Untersuchun:. gen nur die baaren Auslagen erstattet werden sollen.

Nr. 746. die Allethoͤchste Kabinets⸗rdre vom 25. v. M.,

wegen Verlaͤngerung der Hypotheken⸗Fristen fuͤr die erimirten Grundstuͤcke des Herzogthumes Sachsen,

fuͤr die Rheinpro⸗ 1—