1822 / 109 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

u“ . 16 * 8 8 1u1““ 8 1 8 e A“ 8— 8 E“ 8 . Der Franzoͤsische Montteur vom zten d. M. hat in dreizehn mi I E““ 85

n uber das Revi S. 8 mit Beobachtung aller Formen sich au Fond geirr . -v-,e. EE66 Revistons⸗Gesuch der Witwe und Kin⸗ theil aussetzen, und die Sache * iffol v d er Lesurques, in den vereinigten Abtheilungen des Staatsraths (de vor eine neue Jury verweisen söll bsüfolgenden Assisen⸗E

Iégislation et een e; gehaltenen sehr ausfuͤhrlichen Vortrag, Wir haben uns mit den „8272 en Anzei 2

und 22 bestäͤtigte Gutachten jener bei⸗ Gutachteng in beiden Abtheilungen des cranzbsischen Sfäelulmg 8g taatsraths-Abtheilungen ge iefert. Wir sind dadurch in den gnuͤgen muͤssen, und verweisen diejeni 2 * zostschen Staatsratz Stand gesetzt, die in der Nr. 100 der Staats⸗Zeitung aufgenom⸗ . n diejenig nserer Leser, welche

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Kenntniß davon zu haben wuͤnschen, auf den J

mene desfallsige Anzeige zu vervollstaͤndigen und zu berichtigen.

G C 5 8 Im Jahre 1795 wurde die Lyoner Post auf der Heerstraße zwischen Lieursaint und Melun beraubt, und der Fuͤhrer i⸗ 8 1 Millionen an Assig⸗ naten, baarem Gelde, Silberwerk und Kleinodien machten 8

rier) nebst dem Postillon ermordet. Mehrere

8 Gegenstand dieses Postraubes aus.

sorgfaͤltigste Untersuchung fuͤhrte auf die Entdeckung der Thaͤter. Die That war von sieben Personen, die sich dazu verei⸗ niget hatten, ausgeuͤbt. Einer derselben hatte als Passagier in die Post⸗Chaise sich aufnehmen lassen; vier waren zu Pferde von Pa⸗

ris abgegangen und zwei waren unterwegs zu ihnen gestoßen. Als

einer der Thaͤter wurde Lesurques von acht unverwerflichen Zeu⸗

gen anerkannt. Er wollte sein Alibi durch einen Goldschmtdt zu en. Dieser Beweis endigte aber mit einer Untersu⸗ chung gegen den Goldschmidt, welcher sich eines Falsi dabei schul⸗ dig gemacht hatte. Daß jene Zeugen sich in seiner Person nicht

Paris beweisen.

geirrt, und namentlich nicht ihn mit einem der Thaͤter, Dubosg, ver⸗

wechselt haben, weil dieser am Tage der That eine blonde Peruͤcke

aufgesetzt haben sollte, ist durch die spaͤtere Untersuchung gegen Dubosg verificirt worden. Schon damals war die Verwechselteng von der Familie Lesurques behauptet. Es wurde daher die Unter⸗ suchung gegen Dubosg ganz eigentlich, und mit aller Sorgfalt, auf

die behauptete Verwechselung ausgedehnt, so daß sogar der Ver⸗

theidiger des Dubosg, gegen verschiedene dahin abzielende Verhand⸗ lungen protestirte Man setzte selbst dem Dubosg eine blonde Pe⸗

89 2. . EEE1“ 6 Fh 8 ruͤcke auf, und neben demselben ein Gemaͤlde von Lesurques, was

die Familie geliefert hatte.

bosg erkannt zu haben, mit dem Zu

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K

verschiedenen Zeiten, vor zwei verschiedenen Direkteurs

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sie den Lesurques wohl erkannt haͤtten, in cten heit zwischen ihm und Dubosg in der Groͤße und Gestalt an. Nur eine einzige Zeugin nahm, als sie den DBubosg in der Peruͤcke sah ihr voriges Anerkenntniß des Lesurques zuruͤck, und glaubte fast⸗ daß sie nicht diesen gesehen habe, sondern sie behauptete, den Du⸗

satze, daß sie ihn sch 8 oise anerkannt, und dies dem Direkteur der Jucn In⸗ quirenten) auch gesagt habe. 8 3 Hierin sagte sie aber eine offenbare Unwahrheit. Denn zu dem zu Melun und Pontoise, wo ihr, wie den uͤbrigen F. der Dubosg war vorgestellt worden, hatte sie positiv ausgesagt: daß Lesurques unter den Raubmoͤrdern gewesen und daß sie ihn nicht

mit Dubosg verwechselt, und als Bestaͤtigung dieser ihrer B. 8 tung, gab sie sogar die Verschiedenheit beider in der Gestalt, in der

Farbe der Augen und der Augenbraunen, in der Gesichtsfar b in der Beleibtheit an. Als ihr der Praͤsident des Kriminal⸗Ge⸗

richts⸗Hofes vorhielt: warum sie jenes nicht den Tag vorher in

der Audienz deponiret habe, gab sie zur Antwort: „Sie haͤ 3 nicht gewagt. Auf fernere Bemerkuͤngen des irascbeneb6 üse die Wichtigkeit ihrer jetzigen Behauptung, wurde sie unruhig, be⸗ trachtete lange Zeit schweigend den Dubosg, und blieb bei ihrer letzten Deposition.

Albbgesehen von dieser sehr unzuverlaͤssigen Zeugin, hatten auf jeden Fall sieben untadelhafte Zeugen, den Lesurques auf das Be⸗

stimmteste, mit ausdruͤcklicher Unterscheidung von dem Dubosg, an⸗

erkannt. Auch noch ein anderer, also ein neunter Zeuge, welche in der oͤffentlichen Audienz nicht abgehoret worden, 2 in 12 vorbereitenden Untersuchung, vor dem Direkteur der Jury, den Le⸗ surques unter den Thaͤtern erkannt.

Eine Verwechselung der Personen des Lesurques und Dubosq hat also, wie in dem Vortrage ausgefuͤhrt wird, nicht statt gehabt; sondern die von der Familie des Lesurques behauptete Unschuld desselben, und das jetzt erneuerte Revisions⸗Gesuch, beruhet bloß auf den Aussagen einzelner nachher eingefangener Mitschuldigen. In dem Vortrage wird indessen nachgewiesen, wie wenig Glauben diese Verbrecher verdienen; wie sie mehrere Unwahrheiten gesagt, und auch andere ihrer Theilnehmer fuͤr unschuldig erklaͤrt hatten, die es doch gewiß nicht gewesen und auch verurtheilt worden sind.

Aus dem Vortrage ergiebt sich ferner, daß die Familie Lesur⸗ ques schon zweimal, im Jahre 1806 und 16 1¾⁄ ein aͤhnliches Revi⸗ sions⸗Gesuch angebracht hat, und daß schon damals solches fuͤr un⸗ statthaft erklaͤret worden; daß also das jetzige, was bei den Kam⸗ mern erneuert, und an den Groß⸗Siegelbewahrer remittirt wor⸗ den, das dritte ist.

Das Resultat des Vortrags des Referenten und des motivir⸗ ten Gutachtens der beiden Abtheilungen des Staatsraths, ist eine B Verwerfung des unstatthaften Revisions⸗Gesuches ge⸗ wesen:

wahl ein Widerspruch zwischen den kondemnatorischen Urtheilen

g 5 8 88 gegen Lesurques und Dubosg nicht vorhanden sey, und daher

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der von der Familie Lesurques in Anspruch genommene Arti⸗

kel 443 der Kriminal⸗Prozeß⸗Ordnung keine Anwendung finde;

nicht aber:

weeil der Ausspruch eines Geschwornen⸗Gerichtes, bei genauer

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4 Beobachtung der gerichtlichen Formen, als unfehlbar betrach⸗ tet wird.

Dies ist keinesweges der Fall gewesen, da die Franzöoͤsi⸗ sche Gesetzgebung, weit entfernt, den Ausspruͤchen der gFranzdff nen die Unfehlbarkeit beizulegen, auch in ihnen eben so gut, wie in den Urtheilen der Gerichtshoͤfe, die menschliche Fehl⸗

barkeit anerkennt, und eben desfalls in den drei, in der Kriminal⸗“

Prozeß⸗Ordnüng Art. 443 447 ausgedruͤckten Faͤll dri⸗ minal⸗Urtheile, sie moͤgen mit Pder ohne 88 Beobachtung aller Formen, gesprochen seyn, die Revision nachlaͤßt. Aber auch selbst die Richter des Assisen⸗Hofes sind nach Art. 352, ur Kontrolle des Ausspruchs der Geschwornen berufen, indem sie ann, wenn sie einhellig der Meinung sind, daß die Geschwornen

1 enhalt des des demselben vorhergegangenen Vortrages. Man wieh hch a Aufklärung uͤber den Lesurquesschen Fall, so 1 eferent solche nach den ihm vorliegenden Akten⸗Stuͤcken onnte, sondern auch manche interessante Bemerkungen mn sichten uͤber die Nothwendigkeit der Unverletzlichkeit der uv spruͤche, als eines Grundpfeilers der Gerechtigkeits⸗ Pflege, uͤber den Geist des oͤffentlichen muͤndlichen Verfahrens finden wir in fruͤheren Blaͤttern der Staats⸗Zeitung, uͤber den Wen Zwescc der vorbereitenden schriftlichen Untersuchung, und da durchaus nicht zum Probierstein der, auf die muͤndliche Ve lung erfolgten Entscheidung, dienen koͤnne, bemerkt haben noch schaͤrfer hervorgehoben worden, wenn es im Vortra 8 „Les actes écrits de la procçdure ne servent qu'à Ctablir „ion; ce sont de simples notes, utiles seulement aux 8” „qui informent ou accusent; après la mise en jugement 5 totalement du procès., Deès ce moment, tout est pul „Qui peut dire avec certitude: le jury „fait ou tel autre? b -

s'est décidé qapn ait 2 qui peut mème connaitre, puisque rien „écrit, tous les faits qui jui ont rév les? qui „les témoins ont dit, Paccent avec lequel ils 5 8

„Jaccent avec leque ils se sont expliquca „reponses cle Paccusé, ses déncegations, ses aveux, quelle a & 1 nun mot, Fimpression produite par les débats?“ „Sehr wahr! Auch der getreueste und geschickteste Nachse ber vermag es daher nicht, das lebendige Bilz der muͤndlichen L“ ht, ebendige Bild der muͤndlichen, Fenaenng, und die Elemente der leberzeugung von der Schul

mschüld wiederzugeben, welche die Urtheiler aus eigene

schauung und Anhdrung geschopft hal E

G unh hoͤpft haben. Er kann nur die und nur todte Worte, hinter welchen der Geist feh urch sie gesprochen hat. Die geschriebene Verhandlung! wenig, als das gelungenste Gemäaͤlde, das Original ersetzen.

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Hamb urg, 3. Sept. Amsterdam k. S. 104 p, Mon. 1058 pCt., gesucht, besonders in kurzer Sicht. don k. S. 37 Schill. 4 Den., 2 Mon. 37 Schill. 1 1 Geld mit Den. besser. Paris 2 Mon. 26 ½ Schill., Bordeaux 2 Mon. 26 82 Schill., wenig Umsatz. 8. hagen k. S. 251 ¾ pCt. Breslau 6 W. 40 ½ ½ Schill, erhoͤhten Kours zu haben. Wien in effectiv 6 N. pCt., Prag in cfectiv 6 W. 148 pCt., Augelg W. 147 pCt., Frankfurt 6 W. 148 ¼ pCt., Leih

M. 1468 pCt., Briefe und Geld. St. Peter⸗ Z““ —d Louisd'or 12 Mrk. 48v5 Schill., Nehmer und Gebe Gold al marco 103¼ Schill., zu haben. Daͤn. Grob rant 125 ½ pCt. Hamb. Grob Kourant 123 pCt. h. 4 Stuͤcke fuͤr voll 30 pCt. 1 Schilling⸗Stuͤcke 25 ungst Ct. Piaster, zu 28 Mark, zu lassen. Fein Silbere Mrk. 11 ½⅔ Schill., Silber in Sorten 13 L. 3 G. à 9 G. 27 Mrk. 11 Schill., Preußische Muͤnze 27 Mp Schill./ zu lassen. g MPronß 8 jenschej Bri . Se Praͤmienscheine, à 206 Mrk. Briefe, Preuß. Engl. Anleihe z. C. von 37 Schill. 4 De Cont. 87¾3 838 pCt., Geld und Briefe. Neue Preuß. Engl. Anleihe, 2 Mon. nach Erschein liefern, nichts gemacht. Norweg. Anl., à 85 pCt. Briefe, à 84 pCt. Gh Daͤnische Anleihe, erste Abtheilung à 6 pCt. Zinm 93 94 pCt., desgl. 5 pCtg. 85 2 85 ½⅞ pCt., zw eir ic 5 pStg. 64⁄ 2 viel Umsatz. Daͤn. Engl. Anleihe in Lst. à 37 Schill. en./ 86 ½ pCt., in Bko. Mrk. 35. 85z Er, zemüich 55 le Oesterr. Loose, pr. kont. 122 121 pCt., pr. I ber 123⅔ 123 pCt., Metalliques, pr. kont., 811½ 9 Wiener Banko⸗Aktien pr. kont. 3850 860 pCt., pt Dec. 355 6865 pCt., zu herabgesetzten Preisen ausget ohne Nehmer. 4 Berlin, 6. Sept. London 3 Mon. à 7 Rthlr. 1. zu haben. Hamburg 2 Mon. à 151¼ pCt., kurz à 152 3† Amsterdam 2 Mon. à 145 ½ pCt., Paris 2 Mon. pCt., Augsburg 2 Mon. à 103 ¾ pCt., Frankfun M. 2 Mon. à 103 pCt., Wien in 20 Pr. 2 M. 103 ¾⅜ pCt., Briefe und ohne Frage. St. Petersbn Wochen dato à 29¼ pCt. viele Verkaͤufer, à 29 ½ pCt. 8 Geld; auf 4 Mon. Zeit à 29 ¾ pCt. Geber. Diskon pCt. Briefe und Geld. Friedrichsd'or à 114 ½ pCt. zl ben, à 114 ½ pCt. zu lassen. Praͤmien⸗Staatsschuld⸗Se 104 pCt. zu haben, 104 pCt. Geld. Staatss

Scheine à 74 ¼ pCt. Geber, à 754; ½ pCt. Nehmer.

Anl. à 92 pCt. Verkaͤufer, 92 pCt. Geld. Norwe

Anleihe, der Hamburger Avista⸗Kours 150 pCt., à 87 Briefe, à 86 pCt. Geld; auch 86 ¾ pEt gemacht. reichische 5p Ctge Obligationen p. C. a 86 pCt. zu habe 96 pCt. zu lassen; auf Zeit taͤglich à 36¾ pCt. Verkaͤufts Oesterr. Anleihe in Loosen à 100 Fl. p. C. à 123 pCt

*) Die Art. 553 und 55¼ bestimmen die ne Geschworne vor den cours speciales 8 8 *

Verbrechen, welche oh⸗

ult. November à 128 ½ pCt., und p. ult. December a

abgeurtheilt werden sollen.] pCt. Geber.

Wechsel⸗ und Geld⸗Kourse. des uͤnften Armee⸗Korps, v. Roͤder,

am hiesigen Hofe, Herzog von San

tes

Kronik des Tages.

re Koͤnigliche Hoheiten der Erbgroßherzog und die Mecklenburg⸗Schwerin sind am 7ten jer angekommen, und auf dem Koͤniglichen Schlosse, uͤr Hoͤchstdieselben in Bereitschaft gesetzten Zimmer n.

ekommen Der General der Infanterie und komman⸗ Heneral des dritten Armee⸗Korps, Graf Dauentzien v. enberg Ercellenz, von Frankfurt a. d. O. b Erxcellenz der General⸗Lieutenant und Ge⸗ von Posen. der gten Landwehr⸗

General⸗Major und Kommandeur

v. Miltitz, und s Koͤnigl. Cb ebesbannische außerordentliche Gesandte und

Sseigte Minister am Koͤnigl. Saͤchsischen Hofe, Morier, sden. b

gereist: Der Großherzogl. Sachsen Weimarsche Kammer⸗ 1 Legations⸗Rath und Geschaͤftstraͤger am hiesigen Cruickshank, nach Weimar. ““

eitungs⸗Nachrichten.

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Der Minister der auswaͤrtigen An⸗ ist gestern fruͤh um bei den daselbst eroͤffneten Das Débats zweifelt indeß, daß er mit nach Verona gehen

gris, 82. Aug. zheiten, Vicomte von Montmorency, er nach Wien abgereist, stenden Konferenzen seinen Hof zu vertreten.

nd glaubt, daß der Marquis von Caraman, der Graf von onnays und der Vicomte von Chateaubriand bestimmt dem dortigen Kongresse von Seiten Frankreichs beizu⸗ zZ daß letzterer jedoch sich vorerst nach London begeben um den Koͤnig nach seiner Ruͤckkunft aus Schottland uͤßen. Andere Blaͤtter ziehen, nicht ohne Grund, die ung des Hrn. von Chateaubriand zum Kongresse in . Im Gefolge des Hrn. von Montmorenecy befinden Herzog von Rauzan und Hr. von Gabriac, und fuͤr ner der Abwesenheit desselben von Paris, ist dem Fi⸗ Ninister das Portefeuille der auswaͤrtigen Angelegenhei⸗ ertragen worden. Lord Wellington wird am 3. k. M. verlassen, um sich ebenfalls nach Wien zu begeben. nglische Gesandte in Florenz, Lord Burghersh, ist, auf en Reise begriffen, bereits gestern Abend aus London ngetroffen. Das Civil⸗Tribunal zu Pontoise hat t Urtheilsspruches vom 27. d. M. das Herz Gretry's eite 1029 d. Z.) dem jetzigen Besitzer desselben, Herrn nd, einem Reffen des Verstorbenen und Eigenthuͤmer emitage im Thale von Montmorency, zuerkannt. Die Luͤttich hat sonach den Prozeß verloren und muß die desselben tragen. Der neu ernannte Spanische Ge⸗ Lorenzo, hat die⸗ östen nicht angenommen. Unser bei der Bundes⸗Ver⸗ ang und der Stadt Frankfurt accreditirte Gesandte, Reinhard, wird hieselbst erwartet. Der Fuͤrst von and ist nach seinem Gute Valengay abgereist.

der Sitzung des hiesigen Assisen⸗Hofes vom 27sten, in Be⸗ Verschwoͤrung in La Rochelle, wurde das Zeugen⸗Verhoͤr sten der Angeklagten fortgesetzt. Es bietet indessen wenig e dar; mehrere Zeugen hatten sich gar nicht einmal gestellt. en fuͤhrte der General⸗Advokat das Wort. Er ging noch⸗ n ganzen Plan der Verschwoͤrung durch, erklaͤrte die Gruͤnde,

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lchen die Anfangs in La Rochelle selbst begonnene Instruk⸗

8 Processes nach der Residenz verlegt worden sey, bedauerte, „von den Angeklagten vorgeladene General⸗Lieutenant wis verhindert worden sey, in dem gegenwaͤrtigen Augen⸗ seinen Posten zu verlassen, um die wider ihn angebrachten digen Verleumdungen persoͤnlich zu widerlegen, und die 8 er Angeklagten erweislicher zu machen, und schloß mit zunsche, daß die Geschwornen bei ihrem Ausspruche lediglich er reinen Ueberzeugung ausgehen, und sich so wenig von

C den Drohungen der Aufruͤhrer, num 1b Ohnmacht bekunden, intimidiren, als von den Einfluͤsterungen je⸗ ner wahrhaften Feinde der Jury, sich irre fuͤhren lassen moͤgen, welche in neuerer Zeit, unter der Maske der Menschlichkeit, durch treulose Trugschluͤsse und ein heuchlerisches Wortgepraͤnge, Geschwornen Fallstricke zu legen, wankend zu machen sich bemuͤhen.

Am 27sten war in Poitiers die zweite Sitzung des dortigen Assisen⸗Hofes, in

Betreff des gegen

klagten in dieser Sache, sind jetzt noch 2 hinzugekommen.

Transport der Verhafteten von dem

einer sehr bedeutenden Eskorte von Kavalerie,

bene Advokat Hr. Drault, aus dem

seeee⸗ am 22sten nicht zugegen war es General⸗Prokurators, geholt.

,so wurde er, auf Befehl

es wurde indessen keine Notiz davon genommen, und man s

sogleich zum Verhoͤre. Beaufils, Gerichts⸗ Schreiber zu gestand ein, daß er am 24. Febr. die Bewohner Vernoils aufge⸗

wiegelt habe, daß ihm indessen gesagt, der Regierung. Ein gleiches Gestaͤndniß machte Ledein, Arzt

den Orden aufgenommen habe, und bezeichnete als Mitglieder der in Paris bestehenden provisorischen Re Fayette, Foy, Sebastiani und Herrn

des Herrn Voyer d'Argenson g. obiger Regierung gehoͤrt zu haben, v er indessen nichts wissen; er fuͤgte hinzu,

die Charte sey verletzt worden, der Koͤnig werde in seinem eigenen Palaste der Tuilerien gefangen gehalten, und seine Autoritaͤt ver⸗ kannt. Uebrigens weigerte er sich, b klagestand versetzten Freiheits⸗Ritter zu nennen, da er Niemanden kompromittiren wolle. Ueber die Statuten des Ordens sagte er aus, daß es darin heiße, in Paris bestehe ein leitender Ausschuß von 5 Mitgliedern, deren Namen jedoch darin nicht genannt seyen, welcher mit den Ausschuͤssen in den Departements, und diese wie⸗ der mit denen in den Arrondissements korrespondirten, und wovon jeder ebenfalls aus 5 Mitgliedern zusammengesetzt sey; und daß ein Eid saͤmmtliche Mitglieder verpflichte, ihr Geheimniß Niemgn⸗ dem zu verrathen. Der 8

Ordens, so wie sie ihm zugekommen sind. Der Eingang ist eine pomphafte Deklamation gegen die Franzoͤsische Aristokratie; der Zweck des Ordens ist folgendermaßen ausgedruͤckt:

„Da den Franzoͤsischen Buͤrgern die barbarischen Absichten der Aristokratie bekannt sind, so haben sie, um diese Absichten zu ver⸗ eiteln, beschlossen, eine Gesellschaft unter dem Nameu der Frei⸗ heits⸗Ritter zu bilden, deren Grundlagen sind: 1. Die Charte, welche die Rechte und Interessen der Franzosen garantirt und be⸗ schuͤtzt, nach allen Kraͤften aufrecht zu erhalten und zu vertheidi⸗ gen; 2. dem Koͤnige und seinem Herrscherstamme treu ergeben zu bleiben; 5. durch alle moöͤgliche Mittel sich den Bemuͤhun⸗ gen derjenigen zu widersetzen, welche damit umgehen, die Charte und das regierende Koͤnigliche Haus umzustoßen.“ Nachdem der Praͤsident auch noch die Statuten der Karbonari, die aus der An⸗ klage⸗Akte des General⸗Prokurators Bellart in 1 kannt geworden sind, verlesen hatte, begann das Verhoͤr des Er⸗ Obersten Allix;; er war in seinen Aussagen hoͤchst behutsam, und druͤckte sich uͤber alle ihm vorgelegten Fragen sehr lakonisch aus. Auf die Frage: ob er Freiheits⸗Ritter sey, antwortete er, er sey Ritter der Ehren⸗Legion, die in seinen Papieren gefundene Ein⸗ theilung der National⸗Armeece, in eine ost⸗ fuͤd⸗ west⸗ und noͤrdliche, erklaͤrte er fuͤr eine Idee, die ihm in den —₰ gekom⸗ men sey. Berton sagte aus, daß er zu den Bewegungen in Thou⸗ ars und Saumur durch den Arzt Grandmenil verleitet worden sey, welcher, von Paris kommend, ihm gesagt habe, daß in der Hauptstadt, zu Gunsten der Charte, ein Komplot im Begriffe sey, auszubrechen; der Er⸗Bataillons⸗Chef Gaucher habe hinzugefuͤgt, daß die Bewegung allgemein in Frankreich seyn wuͤrde; auf Veranlassung des leitenden Ausschusses, dessen Mitglieder er in⸗ dessen nicht kenne, habe er das Kommando in Thouars uͤbernom⸗ men; die ihm von Woelfel zur Last gelegte Absicht, das Karabi⸗ nier⸗Regiment nufwiegeln, und sich an dessen Spitze stellen zu wol⸗ len, sey indessen ein leeres Hirngespinst. Woelfel erklaͤrte dagegen, daß Grandmenil auch ihn habe verleiten wollen, an jenem Kom⸗ plotte Theil zu nehmen, und daß, als er sich das Ansehen gegeben, in die Sache einzugehen, dieser ihm offenbaret habe, daß der Ge⸗ neral la Fayette an der Spitze des leitenden Ausschusses in Paris

stehe, dessen uͤbrige Mitglieder die Herren Fo

1] 111.““

er Freiheits⸗Ritter 689 8 S e v. Dr⸗ dens aber so wenig, als dessen uͤbrige Mitglieder kenne, daß man Orden beabsichtige bloß die Aufrechthal⸗ tung der Charte, keinesweges aber eine Verschwoͤrung gegen 18 8 thenay, nannte einen gewissen Moregu als die Person, die ihn in

die ihm bekannten nicht in An⸗

Praͤsident verlas hierauf die Statuten des

welche dadurch nur ihre eigene

und sie in ihrer Ueberzeugung

den Er⸗General Berton eingeleiteten Processez. Zu den 38 Enge⸗ 1

Gefaͤngnisse nach dem Ge⸗-⸗

schts⸗Hofe geschieht jedesmal in verschlossenen Wagen, und unter ee 8 Infanterie und

Gensd'armen. Da der, dem ze. Berton von Amtswegen beigege⸗ Grunde, weil jener ihn ausge-⸗

Er erschien gleich darauf, und entschuldigte sich mit einer ÜUnpaͤßlichkeit. Berton beharrte bei sei⸗ ner Weigerung, Herrn Drault als seinen Advokaten 8 * zu Vernoil,

ierung, die Generale La Leratry. Auch den Namen laubte er unter den Mitgliedern von Herrn B. Constant wollte daß er bloß deshalb an den Bewegungen Theil genommen, weil man ihm gesagt habe,

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Paris bereits be⸗

Lafitte, B. Con⸗ ET“