1823 / 1 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Berlin,

Kronik bdbes ½

Seine Majestaͤt der Koͤnig haben, nach dem Ableben des Staats⸗Kanzlers Herrn Fuͤrsten von Hardenberg, den Staats⸗ Kinister von Voß zum Praͤsidenten des Staats⸗Raths und des Staats⸗Ministerii zu ernennen, auch die bei dem Staats⸗ Kanzler⸗Amt angestellten vortragenden Raͤthe und das ganze Personal des Buͤreau, einstweilen zu dessen Disposition zu uͤberweisen geruhet. ö 8

wegen Zahlung

anntmach ung, E Zinsen auf Neumaͤrksche Interims⸗

Scheine.

Unserem Publikandum vom 12. Okt. dieses Jahres ge⸗ maͤß, werden nun auch die, am 1. Jarzuar 1825 faͤllig wer⸗ denden Zinsen von Neumaͤrkschen Interims⸗Schei⸗ nen, und zwar auf den Koupon Nr. 2 der Series I. vom 2. Januar 1923 ab, bis zum 26sten desselben Monats, die

allein ausgenommen, in den Vormittag⸗Stunden s 1 Uhr, in dem dazu eingerichteten Lokale, Mark⸗ grafen⸗Straße Nr. 46, ausgezahlt werden.

Berlin, den 28sten December 1822. 8

Haupt⸗Verwaltung der Staat s⸗Schulden. Rother. v. d. Schulenburg. v. Schütze. Beelitz. Deetz. 8 Deputirter der Neum ark: . F. v. Romberg-

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Der bisherige Ober⸗Landes⸗Gericht S⸗Assessor Wessel zu Naumburg, ist zum Justiz⸗Kommissar ius bei dem Kammer⸗ Gerichte und zugleich zum Notarius pu Plicus in dem Depar⸗ tement dieses Kollegiums bestellt worderr.

Der bisherige Kammergerichts⸗Refer endarius Neumann ist zum Justiz⸗Kommissarius in Oranienburg bestellt worden.

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Zeitungs⸗Na chrichten.

Paris, 23. *. Vorgestern vor der Messe ertheilten Se. Majestaͤt dem Vicomte von Chatea ubriand die erste Pri⸗ vat⸗Audienz nach seiner Ruͤckkunft aus Werona.

Das Journal des Débats widerruft die vor einigen Ta⸗ en gegebene Nachricht (Seite 1555 vorj ähr. St. Z.), daß der

ouverneur von Guadeloupe, Graf Lardenoy, daselbst ver⸗ torben sey. Der General⸗Lieutenant Donadieu ist kuͤrzlich hier ein⸗ etroffen.

Die Universitaͤt hat einen empfindlichen Verlust durch das n der Nacht vom 21sten d. M. erfolgte Ableben eines ihrer aͤthe, des Abbé's Elicagaray erlitten. 1

Gestern verbreitete sich hier das Geruͤcht, sagt der Dra— beau blanc, daß von Seiten des Kriegs⸗Ministeriums, an die estungs⸗Kommandanten in den noͤrdlichen Provinzen der be⸗ immteste Befehl ergangen sey, 40,000 MTann nach Montauban nd Bayonne aufbrechen zu lassen, und daß die am 3rsten d. M. den ausgedienten Militairs zu erthei lende Entlassung aus em aktiven Dienste, auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden uͤrde. Beide Nachrichten scheinen inde ssen sehr der Bestaͤti⸗ ung zu beduͤrfen.

Der Herausgeber des liberalen Journals, IEcho du Jord, ist vor das Zuchtpolizei⸗Gericht in Lille geladen worden, veil er die Koͤnigl. Regierung verunglimmpft und die oͤffent⸗ iche Ruhe zu stoͤren gesucht hat.

Zu Bayonne wollte man, nach Briefen vom 14. Dec., achricht haben, daß Torrijos mit O'Donꝛel einen zehntaͤgigen affenstillstand abgeschlossen habe.

Bei dem, durch die Spanischen Kriegs⸗Geruͤchte herab⸗ edruͤckten, und kurz darauf durch die ver breiteten friedlicheren

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Nachrichten wieder in die Hoͤhe gegangenen Kourse der Ren⸗ ten, haben einzelne Privat⸗Personen, die also auf der Börse eigentlich kein Buͤrgerrecht Herten⸗ mehrere Tausende gewon⸗ nen. Eine Dame, welche kaufte, als die Renten fielen, und schnell wieder verkaufte als sie stiegen, zog durch diese kuͤhne Spekulation einen Vortheil von 800,000 zr. (2) Die Lust zu solchen Unternehmungen bestimmt Manchen, Geruͤchte auszu⸗ streuen, an denen kein wahres Wort ist, die aber, trotz so vieler erlebter bitterer Taͤuschungen, von Leichtglaͤubigen immer fuͤr baare Muͤnze aufgenommen werden.

„Der gute alte Herr,“ ein auf hiesgen Theatern mit Beifall aufgefuͤhrtes Stuͤck von Seribe, ist das vierzehnte Stuͤck dieses Autors in diesem Jahre.

Gibraltar. An der Spitze der hieigen im Geheimen zusammengetretenen Antikonstitutionellen, stand der Exgeneral Grimarest; ihr Plan war, das spanische unumschraͤnkte Kö⸗ nigthum zu Ceuta, Algesiras, Tarifa, Serrania de Ronda u. s. w. ausrufen zu lassen. Es kam indessen noch zur rechten Zeit der Befehl, die Haupt⸗Theilnehmer dieses Projektes auf der Stelle einschiffen zu lassen. Grimarest ist hierauf nach

Genua abgegangen. Luxemburg. Hinsichtlich des Transitos der Handels⸗ Guͤter durch das Koͤnigreich der Niederlande, sind in dem vom 1. Januar 1823 an guͤltigen neuen Niederlaäaͤndischen Douanen⸗System folgende Bestimmungen getroffen.

Die spezificirte Angabe der Handels⸗Guͤter muß, wie bisher, an dem ersten Graͤnz⸗Buͤreau geschehen; man ist aber nicht verpflichtet, die accisefreien Guͤter visitiren zu lassen, um nach dem Resultat der Visitation die Abgaben zu entrich⸗ ten, sondern es genuͤgt, wie in fruͤherer Zeit, nach eigenem Kalkuͤl die Angaben zu machen und darnach zu bezahlen ;z dagegen zieht aber Verschweigung in der Quantitäaͤt harte

Strafe nach sich.

Acecise⸗Guͤter muͤssen immer verifizirt werden. Die Ve⸗ rifikationen geschehen beim ersten Buͤreau, wenn solches ein Zahlungs⸗Buͤreau ist, sonst aber bei dem ersten Zahlungs⸗ Buͤreau unterwegs. 8*₰

Bei der Einfuhr zu Wasser kann man die gruͤndliche Verifikation oder Visitation bis zur Ankunft am angegebe⸗ nen Auslade⸗Platze des Fahrzeugs verschieben; doch kön⸗ nen alsdann Bewachung oder Versiegelung statt haben.

Ist das erste Buͤreau zugleich ein Zahlungs⸗Buͤreau, so kann man daselbst sogleich definitive Angabe und Zahlung machen und einen Eingangs⸗Pasport erhalten, welcher die Guͤter bis zum Auslade-Platze begleiten muß, und wor⸗

auf ausgeladen werden kann, ohne daß eine andere , 1

Angabe und Auswechselung des Geleitbriefs gegen einen Zah⸗

waͤre.

Wiederausfuhr an der Seeseite zuruͤckhalten.

Die Beguͤnstigung des Entrepots fuͤr accisefreie Guͤter kann fuͤr 2 Jahre verlangt werden, vorbehaltlich der Verlaäͤn⸗ gerung. Die Aufsichtkosten der ins Entrepot gebrachten

Guͤter sind abgeschafft. Eine Verwechselung der

der Transportmittel nicht noͤthig. Es genuͤgt, daß auf dem

Dokumente davon durch die Beamten Meldung geschieht. 8

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Die Verlaͤngerung der Dokumente erfolgt unentgeltlich.

Verstreicht dieselbe Frist waͤhrend der Abfahrt von dem Lan⸗ dungsplatze und der Ankunft bei der letzten Wache, so ist

lungs⸗Pasport, (wie dies vorhin geschehen mußte), noöthig

Man kann auch sogleich Transito⸗Pasporte erhalten, und die naͤhere Angabe bis zur Ausladung an dem Buͤreau 18

Dokumente ist bei Veraͤnderung

stillschweigend eine Verlaͤngerung von 14 Tagen zugestanden. Geschieht die Ausfuhr, wegen Windes und Wetters oder

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aus andern triftigen Ursachen, bei einer andern letzten Wache,

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als die in dem Dokumente angedeutet ist, so hindert dies

die Decharge oder Visitation nicht. 8

Abgabenfreie Guͤter beduͤrfen keiner Dokumente; die An⸗ gabe der Quantitaͤt bei der ersten Wache ist die einzi zu erfuͤllende Formalitaͤt.

Die Schiffer, Fuhrleute oder Einbringer sind fuͤr un⸗ richtige Angaben der Quantitaͤten der einer genauen Verifi⸗ kation unterworfenen Guͤter verantwortlich, wenn der Unter⸗ schied 2 des Werthes uͤbersteigt. 8

Augsburg, 26. Dec. Die hiesige Aꝛlgem. Zeitung be⸗ merkt, daß zwar alle Briefe aus Konstantinopel die Verbren⸗