Groß Admiral hat auf die Griechen einen lebhaften Eindruck ge⸗ macht. Sie fuͤrchten denselben, weil sie wissen, daß er Muth mit Schlauheit verbindet. Niemand verhehlt es sich, daß er zu verschie⸗ denen Zeiten schwierige Unternehmungen, mit denen der Großherr ihn beauftragt, gluͤcklich vollbracht hat. Die eigentliche Tuͤrkische Flotte wird aus 40 Schiffen von verschiedener Groͤße bestehen. Ver⸗ eint mit der Aegyptischen und Barbareskischen kann sie leicht 120 Segel ausmachen. — Der Befehlshaber der „Arriège,“ Hr. von Choist, ist aus Athen, wohin er 12 Griechen gefuͤhrt, um sie ge⸗ en eine groͤßere Anzahl Tuͤrken auszutauschen, hieher zuruͤckge⸗ sehrt. Er hat in der That 29 Individuen dieser letzteren Nation, worunter Weiber und Kinder, mitgebracht. Es sind deren noch ei⸗ nige in Athen in der Gewalt der Griechen, die diese jedoch nicht losge⸗ ben wollen, weil sie dieselben zu einem neuen Austausche bestimmt ha⸗ ben. Odysseus fuͤhrt noch immer das Kommando in dieser Stadt, deren Citadelle von 300 Mann vertheidigt wird. Am 21. März waren die Tuͤrken noch Meister von Patras, Koron, Modon und Korinth; dieser letztere Platz sollte jedoch, wie das Geruͤcht lief, bereits Mangel an Lebensmitteln leiden, und schon schmeichelten sich die Griechen, freilich nicht zum erstenmale, daß die Festung in etwa drei Wochen an sie uͤbergehen werde. — Zante, 9. April. Ein von Tenedos angekommenes Schiff bringt die Nachricht mit, daß die Tuͤrkische Flotte den Kanal verlas⸗ sen, und ihren Lauf auf Mitylene genommen habe; als sie aber die Griechische Flotte und deren Brander ansichtig geworden, sey sie eiligst in die Dardanellen zuruͤckgekehrt. Zwei andere Schiffe, die von der Afrikanischen Kuͤste kommen, erzaͤhlen, daß sie bei Kap Bon einem Geschwader begegnet seyen, das zwei Barbaresken⸗ Schiffe mit sich fuͤhrte, welche es aus dem Hafen von Tunis, selbst unter den Augen des Dey, herausgeholt habe. 1 Madrid, 7. Mai. (Auszug aus einem Privat⸗Schreiben). Nachrichten aus Sevilla zufolge genießen der Koͤnig und die Koͤ⸗ nigl. Familie der vollkommensten Gesundheit. Der Maréchal de camp Milans ist zum General⸗Lieutenant befoͤrdert worden, und wird fortfahren, in Katalonien zu operiren. Das Portefeuille des Ministeriums der auswaͤrtigen Angelegenheiten hat interimistisch Hr. Vadillo erhalten, da Hr. von San⸗Miguel autorisirt worden ist, zur Armee abzugehen; es heißt, daß er sich eingeschifft habe, um sich zur Minaschen Division zu begeben. (2) Hr. Calatrava hat das Ministerium des Inneren angenommen. Die hintereinander zu Kriegs⸗Ministern ad interim ernannten Herren Zorraquin, Coo⸗ sens und de la Barcena, haben alle Drei das ihnen zugedachte Portefeuille abgelehnt. Die Kortes haben in der Sitzung vom 28. April, das Begehren Riegos, ihm die Erlaubniß zu Errichtung eines Frei⸗Korps zu ertheilen, als verfassungswidrig verworfen. Dieser General hatte verlangt, daß zu Deckung der ersten Un⸗ kosten bei der Bildung dieses Korps, die ihm im J. 1821 bewil⸗ ligte Pension zu Kapital berechnet und dieses ihm ausgezahlt werde. Ein anderer Vorschlag in Betreff einer neu⸗einzufuͤhrenden roth, gruͤn und violetten Kokarde, ward ebenfalls verworfen. Das Ge⸗ etz wegen der Errichtung von Fremden⸗Legionen wurde dagegen angenommen. Folgendes ist der Haupt⸗Inhalt desselben: Es wird ein Korps errichtet werden, in welches alle in Spanien befind⸗ lichen Fremden aufgenommen werden sollen, so wie Alle, so sich zur Vertheidigung der Sache der Freiheit stellen; bei dem Haupt⸗HQuartiere jeder Operations⸗Armee wird eine, aus drei Fremden, deren Grundsaͤtze hinlaͤnglich bekannt sind, bestehende Kommission niedergesetzt werden, um die guten oder schlechten Gesinnungen derjenigen zu pruͤfen, die sich zur Auf⸗ nahme in das gedachte Korps melden, das kuͤnftig den Namen Liberale Fremden⸗Legion fuͤhren soll. — Trinidad, 19. Maͤrz. Wir erfahren, sagt die dortige Zeitung, durch die Golette „le Sector,“ die in 6 Tagen von Porto Rico kommt, daß am 14. d. M. zehn Kriegs⸗ und fuͤnf Transport⸗Schiffe, direkt von England kommend, zu St. Juan, Hauptstadt gedachter Insel, ange⸗ langt sind, u. zwar mit den erfoderlichen Beglaubigungs⸗Briefen der Spanischen Regierung, um die Uebergabe dieser wichtigen Kolo⸗ nie an Großbritannien zu erhalten. Diese wurde denn auch be⸗ wirkt, und die Englische Flagge trat an die Stelle der Spani⸗ schen. Ungeachtet der von den Englaͤndern nachgewiesenen Auto⸗ risation, erlaubten indessen die SpanischensAutoritaͤten erst nach drei⸗ bis viertaͤgiger Berathung, der Englischen Kriegs⸗Eskadre, in den Hafen einzulaufen. Es soll dieselbe seyn, die man vor An⸗ tigoa gesehen. (Mehrere in Bremen angekommene Handels⸗Briefe bestaͤtigen, wie die Bremer Zeitung berichtet, die Richtigkeit dieses Ereignisses).
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8 Gesundheits⸗Berichte aus dem Inneren des Reichs, vom Ende April.
1I. Ostvpreußen. — Koöͤnigsberg. Haͤufiger als sonst zu dieser Jahrzeit, sind, Krankheiten und Sterbefaͤlle, besonders hei Kindern und alten Personen, vorgekommen. Die Scharlach⸗ und
Masern⸗Krankheiten herrschen noch, jedoch in geringerem Grade als im Winter, und weniger lebensgefaͤhrlich. In mehreren Gegenden,
besonders im Memeler und Labauer Kr., haben sich die natuͤrli⸗ ‚chen Blattern bei den Kindern eingefunden. — Gumbinnen. In
Birjohlen, im sogenannten Ooͤrfchen bei Loͤtzen, und im Kirchspiele Skaisgirren sind die natuͤrlichen Pocken ausgebrochen. Im Lyker Kr. starben viele Kinder an den Masern.
II. Westpreußen. — Marienwerder. Katarrhalische und rheumatische Krankheiten herrschten fortwaͤhrend vor. Wechsel⸗Fie⸗ ber gab es haͤufig, jedoch waren sie groͤßtentheils gutartig und leicht
zu heben. In der Stadt Riesenburg sind die dort ausgebrochenen
Menschen⸗Pocken gluͤcklich unterdruͤckt.
8 III. Brandenburg. — Potsdam. Viele Erwachsene er⸗
rrankten an katarrhalisch⸗rheumatischen Beschwerden, an Diarrheen,
und Wassersucht; auch gab es Hals⸗, Brust-, Lungen⸗ und Ohren⸗ Entzuͤndungen, auch nerveuse und kalte Fieber. Unter den Kin⸗ dern herrschten besonders die Roͤtheln und der Keuchhusten.
IV. Pommern. — Koͤslin. In Ruͤgenwalde herrscht das Scharlach⸗Fieber und die Braͤune unter den Kindern. Die im Belgarder Kreise in mehreren Orten ausgebrochenen Roͤtheln und
Masern, so wie die Kinder⸗Krankheiten, welche im Schlawer Kr. herrschten, sind fast ganz gehoben. — Stralsund. Die fruͤhere Masern⸗ und Roͤtheln⸗Epidemie hat aufgehoͤrt. Die anhaltend
rauhe und kalte Witterung hatte die Folge, daß der rheumatisch entzuͤndliche Charakter der Krankheiten vorherrschend blieb, und daß uͤberhaupt die vorgekommenen Krankheiten meistens dieselben
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waren, welche sich im letzt abgewichenen Monate zeigten. ber fanden sich fortwaͤhrend hartnaͤckige Husten Heiserkei he rheumatische Zufaͤlle, so wie Brust⸗ und Leber⸗E war die Sterblichkeit ziemlich betraͤchtlich. V. Schlesien. — Breslau. Der vorherrschende Kuf heits⸗Charakter war katarrhalisch⸗rheumatisch⸗entzuͤndlich; lett haͤufig verbunden mit aufgeregter Thaͤtigkeit der Gefaͤße. Am figsten waren in dieser Stadt Katarrhe mit mehr oder minder deutendem Fieber, Blutfluͤsse aus Mund und Nase, besonden jugendlichen Konstitutionen, Entzuͤndungen des Brust⸗ u. Ba Fells, und der die Luftroͤhre umkleidenden Haut. Lungen⸗Katan Rheumatismen und Gicht, zeigten sich ebenfalls mehr, als gem lich; die Brust⸗Wassersucht bildete sich in einigen Faͤllen sa aus. Bei den Kindern kamen hier Keuchhusten, Rotheln Schaaf⸗Pocken am meisten vor. Scharlach zeigte sich nur in ein Faͤllen, und in gutartiger Gestalt. Haͤuftger ging die letzte ge heit auf dem Lande, namentlich im Guhrauer, Wohlauer, N scher, Wartenberger, Oelsner und Trebnitzer Kr. um, un Schlanowitz, Wohlauer Kr., waren 2 Kinder daran gestorben. theln und Masern zeigten sich im Militscher, Brieger, Wartenbe Reichenbacher und Trebnitzer Kr. haͤufig, in letzterem zugleig echten Menschen⸗ und Schaaf⸗Pocken. In Frankenstein wurzen nige Kinder von der haͤutigen Braͤune befallen, u. in Trachenberg einige Personen am Nerven⸗Fieber danieder. — Liegnitz. In einag Orten des Saganer und Bunzlauer Kr. brach der Typhw gn eine Haͤusler⸗Familie zu Schoͤnbrun ward davon ergriffen’ 2 g Mitglieder derselben starben daran. Zu Heidersdorf liegen sse sonen am Typhus darnieder. Hoffentlich wird die anggene Sperre, und die uͤbrigen getroffenen polizeilichen Sanitaͤts⸗Vane rungen der weiteren Verbreitung dieses Uebels Schranken seh Das fruͤher in einigen Kr. stattgefundene Scharlach⸗Fieber sahe bis auf einige Nachtraͤge ausgerottet zu seyn. Die gewoͤhns Krankheiten der Jahrzeit, rheumatische und katarrhalische zeichneten sich weder durch Umfang, noch durch Boͤsartigkeit — Oppeln. Haupt⸗Krankheiten unter Erwachsenen waren tarrhe, Kraͤmpfe, Brust⸗, Lungen⸗ und Hals⸗Entzuͤndungen ter Kindern Keuchhusten und Masern, die im ganzen Reg. verbreitet waren, jedoch nur bei vernachläßigter Pflege den zur Folge hatten. In einigen Doͤrfern des Falkenberger Kr. den die an den Masern erkrankten Kinder zugleich von den S Pocken befallen. Im Ratiborer und Kreutzburger Kr. zeigt das Scharlach⸗Fieber, an welchem 4 Kinder starben, und in ger Stadt verlor ein Familien⸗Vater an dieser Krankheit 5 K binnen 14 Tagen. Der Verbreitung der in mehreren Diß ausgebrochenen natuͤrlichen Pocken wurde durch fleißige Img
der Schutz⸗Pocken vorgebeugt.
VI. Posen. — Posen. Nur hin und wieder sind Men an Husten, Katarrh und dergleichen Uebeln erkrankt. Im P. ner und Adelnauer Kr. herrschen zwar unter den Kindern Roͤtheln und Masern, allein sie sind nicht boͤsartig. Auch
den Kindern gezeigt.
VII. Sachsen. — Magdeburg. Der Charakter der 9 heiten war rheumatisch⸗entzuͤndlich. In manchen Orten gm. die Masern, welche aber gutartig sind.
VIII. Westphalen. — Muüͤnster. An dem, nun seit Haates Jahre herrschenden Scharlach⸗Fieber starben im v. M. er mehrere Menschen; auch zeigten sich unter den Kinde Mafern, und die Katarrhal⸗Krankheiten waren noch haͤufig. IX. Juͤlich, Kleve, Berg. — Koͤln. Der Krankheits⸗
Beimischungen begleitet. In der Burgemeisterei Waldbroͤl he
dten Brust⸗ und Nerven⸗Krankheiten, und im Kr. Wipperfu
viel Kinder am Stickhusten und an Kraͤmpfen gestorben.
X. Niederrhein. — Koblenz. Der Gesundheit⸗ Zu war befriedigend, und namentlich hat in Koblenz die Zahl der bornen jene der Verstorbenen in etwas uͤberstiegen, so das Mißverhaͤltniß des Monats Maͤrz, bloß als eine voruͤberget und zufaͤllige Abweichung angesehen werden kann. Nur zu R. brohl herrschte eine Lungen⸗Entzuͤndung epidemisch. Im Augenblicke raffte sie verhaͤltnißmaͤßig viel Kranke hinweg; s aber der Kreis⸗Physikus die Behandlung uͤbernommen hatte,! die Sterblichkeit dabei so ab, daß von 35 Ergriffenen nur 2 starben. — Aachen. In der Festung Juͤlich haben weder bc Garnison noch bei der Böegege die schon im Maͤrz bemch vielfaͤltigen Brust⸗ und Hals⸗Uebel und Fieber rheumatischer nachlassen wollen. — Trier. Im Kr. Daun erxistirt zwar noch Nerven⸗Fieber in wenigen Familien, dasselbe ist jedoch weder sonders ansteckend, noch bei zeitiger aͤrztlicher Huͤlfe toͤdtlich.
Berlin, 22. Mai. Die Liebe und Verehrung, welch verewigte Feldmarschal, Graf Kleist von Nollendorff, allen seinen Verhaͤltnissen erworben, ist ihm auch als kom rendem General der Provinz Sachsen in vollem Maße zu geworden. Einen neuen Beweis davon haben die Behoͤrden die Buͤrgerschaft zu Merseburg gegeben, welche Sr. Majestit Köͤnige noch nach dem Tode des Verewigten ihren Dank fif sen Anstellung in jenem fuͤr das Wohl der Provinz so wich Posten dargebracht, und mit der lebhaftesten Anerkennung auch dort bewaͤhrten trefflichen Eigenschaften um die Erlgt gebeten haben, ihm im dortigen Schloßgarten, einem Lieh Aufenthalte des Verewigten, ein Denkmal errrichten und Beitraͤge in der Provinz Sachsen einsammeln zu duͤrfen. haben Se. Majestaͤt diesem Wunsche zu entsprechen huldreich ruhet. Der Erfolg kann bei der hohen Achtung und Neit welche der Verewigte in Jedem, der ihn gekannt, zuruͤckgelasseh nicht zweifelhaft seyn, und gewiß wird ein des ausgezeich Feldherrn und edlen Mannes wuͤrdiges Denkmal ihn selb diejenigen, die seine Tugenden anerkannten, bei der Nachwelt!
— Die neue berichtigte Stammliste der Koͤnigl. ßischen Armee, vom z6ten Jahrhunderte bis 1822, U so eben erschienen ist, enthaͤlt fuͤr jeden, der an Preußens ue Geschichte und seinem jetzigen Heere nur einigen Theil u des Lesenswerthen vieles. Unter anderen wird das beig⸗ Verzeichniß, welches seit dem Jahre 1656, nicht weniger a Schlachten, Gefechte und Belagerungen auffuͤhrt, in welche Preußische Armee gefochten, zu manchen ernsten und wichtige trachtungen Veranlassung geben. Das Aeußere des Werkes
elegant, als man es von dessen Verleger (Dieterici) zu er berechtigt war. V ö B
sich zu Jutroszyn im Kroͤbener Kr., die natuͤrlichen Pocken e
rakter war katarrhalisch⸗gastrisch und mehrmals von entzuͤnd e
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ntzuͤndungen.
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Berlin. Aus freiem Antriebe hat sich hier, wie in diesen Blaͤt⸗ in fruͤherhin schon vorlaͤufig erwaͤhnt, ein Verein gebildet, der mit enin London und Frankfurt am Main bereits bestehenden Gesell⸗ chaften gleicher Art, die Verbreitung christlicher Erkenntniß un⸗ ir den Juden beabsichtigt. Die unterm 9ten Februar v. J. lerhoͤchst bestaͤtigte Grundverfassung dieser Gesellschaft enthaͤlt gende Bestimmungen. 1) Unter dem Namen⸗ Gesellschaft zu Beforderung des Christenthumes unter den Juden, ist in Berlin in Verein geschlossen fuͤr den Zweck, welchen dieser Name selbst nzeigt. 2) So wie diese Gesellschaft einen rein christlichen Zweck hat, ohne alle irdischen Neben⸗Absichten, so wird sie auch nur olche Mittel waͤhlen, die dieses Zweckes, und der Wahrheit, die herbreitet werden soll, allein wuͤrdig sind. Nie wird die Gesell⸗ chaft durch irdische Vortheile, welche sie Juden vom Uebertritte um Christenthum hoffen ließe, Proselyten anlocken, sondern wie ker Herr und seine Apostel, durch Belehrung sie der Wahrheit zu kewinnen suchen. 3) Sie wird dazu alle Mittel anwenden, welche Erfahrung schon bewaͤhrt hat, oder in der Folge lehren wird; je wird vor allem sich angelegen seyn lassen, die heilige Schrift, onderlich das Neue Testament und demnaͤchst auch solche vehs eee zchriften unter den Juden zu verbreiten, welche geeignet sind, seselben zu der h auf den die Verheißungen und Wetssagungen des Alten Testa⸗ nents hindeuten, und in welchem sie erfuͤllt worden sind; auch verall und wenn es nothwendig und zweckmaͤßig befunden wer⸗ hen sollte, durch Missionaire und Agenten dahin wirken, daß diese leberzeugung bei den erweckten Juden schriftgemäaͤß begruͤndet und zusgebildet und dieselben zum wahren Glauben an Christum, als en eingebornen Sohn Gottes gebracht werden, so wie dieser Glaube dem apostoltschen Glaubensbekenntnisse ausgesprochen und von er evangelisch christlichen Kirche gelehrt wird, und zu allen Zei⸗ n in der wahren christlichen Kirche gelehrt wurde. 4) Mitglieder er Gesellschaft sind alle die, welche sie mit einem uͤbernomme⸗ nen Geld⸗Beitrage von jaͤhrlich einem Thaler zum mindesten un⸗ terstuͤtzen. Wer weniger zu geben uͤbernimmt, oder ohne bestimmte ebernahme einzelne Beitraͤge ihr giebt, wird von ihr als Wohl⸗ haͤter dankbar anerkannt und genannt werden. 5) Die Gesell⸗ haft laͤßt ihre Angelegenheiten durch ein Komité verwalten, shelches fuͤr zetzt die zuerst vereinigten und als solche hier unter⸗ ichneten Mitglieder sind. 6) Es wird dieser Komité einen Praͤ⸗ denten, einen oder mehrere Vice⸗Praͤsidenten, dann eine Anzahl Direktoren, wie das Beduͤrfniß diese bestimmen wird, einen Schatz⸗ Meister und Vice-Schatzmeister, drei oder auch mehrere Sekretatre haben, und aus diesen Beamten bestehen 7) Der Komiteé be⸗ hilt sich vor, Ehren⸗Mitglieder zu erwaͤhlen und aufzunehmen, belche den Berathungen des Komiteé beiwohnen koͤnnen, und bleich den Direktoren Stimme haben. 8) Die Gesellschaft wird suchen, außerhalb Berlin Zweig⸗Gesellschaften zu stiften, und mit nlichen Gesellschaften, die fuͤr ihren Zweck schon bestehen oder istiftet werden koͤnnten, in Verbindung zu treten. 9) Der Ko⸗ nite wird in der Regel woͤchentlich Einmal vom Praͤsiden⸗ in, oder in dessen Abwesenheit vom aͤltesten anwesenden Vice⸗ graͤsidenten versammelt werden. So wie aber der Praͤsidirende je Versammlung auch aussetzen mag, so wird er hingegen den somité außerordentlich versammeln, wenn die Geschaͤfte es noͤ⸗ hig machen, oder wenn ein Direktor einen Antrag zu machen hat, der keinen Aufschub leidet. 10) Der Schatzmeister besorgt die Ein⸗ ahme und Ausgabe, und wenn solche etatmaͤßig gemacht ist, nach 8. Beschlusse des Komité auf Anweisung des Praͤsidenten von linem Sekretair mit unterzeichnet. 11) Die Sekretaire haben Pro⸗ blolle uͤber die Verhandlungen jeder ordentlichen oder außeror⸗ entlichen Sitzung des Komité oder der ganzen Gesellschaft zu ren. 12) Wenn eine Stelle im Komité erledigt wird, waͤhlt 8 Kommité einen Nachfolger, und zwar der Direktoren, Schatz⸗ eister und Sekretaire aus den Mitgliedern der Gesellschaft, des heͤsidenten aber und der Vice⸗Praͤsidenten aus den Mitgliedern es Komité, durch Mehrheit der Stimmen, bei deren Gleichheit er Praͤsident entscheidet. 13) Es versteht sich, daß alle Mitglie⸗ er des Komité ihre Geschaͤfte unentgeltlich verrichten, und so die der Komité mit billiger Ruͤcksicht auf ihre Verhaͤltnisse solche ertheilt. 14) Alle Jahre wird in der Regel eine allgemeine Ver⸗ ammlung der Gesellschaft statthaben, in welcher Bericht uͤber die irksamkeit und Fortschritte ertheilt wird; welcher Bericht nach⸗ 8 nebst der dargelegten Rechnung der Einnahme und Ausgabe ruckt, und den Mitgliedern und Wohlthaͤtern zugeschickt wird. 5) Jedes Mitglied hat das Recht, dem Komite Vorschlaͤge und ütraͤge zu machen, welche es berathen und den Beschluß dem orschlagenden mittheilen wird. Berlin, d. 1. Febr. 1822. Witzleben, Theremin, Nicolovius, Rose, v. Meyern, nton Gr. Stollberg⸗Wernig erode, Ancillon, Becken⸗ rr⸗ Bormann, Brunnemann, Couard, Marheinicke, eolai, Ritschl, Rosenstiel, Schmalz, Schulze, Ziehe, Otetrich, Focke, Tholuck, Haack, Brose, Elsner. m 26. Febr. d. J. ward der Gesellschaft fuͤr ihre Korrespondenz b erbetene Porto⸗Freiheit Allerh. bewilligt. Der Komité der Gesell⸗ haft besteht aus folgenden Personen. Praͤsident: Hr. v. Witzleben, veral⸗Major und General⸗Adjutant, Direktor des 3. Departements ecertegs⸗Ministerium. Vice⸗Praͤsidenten: Hr. Nicolovius, 9 Geh. Ob. Reg.⸗Rath; Hr. Theremin, Hof⸗Prediger. An⸗ ades Ehren⸗Mitglied: Hr. v. Meyern, Großh. Ba⸗ Fuscher Charge d'affaires. Direktoren: Hr. Aucillon, Wirkl. Geh.
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Ueberzeugung zu bringen, daß Jesus der Messias
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Legations⸗Rath; Hr. Beckendorf, Geh. Ob. Reg.⸗Rath; Hr. Bormann, 1
Lieutenant; Hr. Brunnemann, Marheinicke, Dr. u. Konsist.⸗Rath; Hr.
Prediger; Hr. Couard, Prediger; Hr.
Hr. Tholuck, Professor. Bibliothekar⸗ Schatzmeister: Hr. Brose, Banquier.
Hr. Elsner, Kaufmann. Beitraͤge fuͤr den Zweck kommend, unter dem Rubro: Christenthumes unter den
— Diese saͤmmtlichen Mitglieder nehmen
Juden“” erbeten werden. — Außerhalb seia n W1“ in Altong, Hr. Kaufmann J. C. Bahre; in Arnswalde, Hr. Uhr⸗ Macher Marth; in Barth bei Stralsund, hic Bachmann bei Memel, Hr. Inspektor Rhenius;
mann Starck; in Brenkenhofswalde, Hr.
fig, Hr. 8 Med. . in Secgan. 2 eben, Fraͤulein von Polenz; in Freistadt in Schlesien, Hr. Salz⸗ Inspektor Claussen; v
gen, Hr. Lehrer Drews; in Goldberg in Schlesien, Hr. Leder⸗ Haͤndler Huͤbner; in Glogau, Hr. Pastor Koͤhler; in Glindenberg bei Wolmirstaͤdt, Hr. Prediger Muͤ burg, Hr. David Epp, Lehrer der Menoniten⸗Gemeinde; in Hirsch⸗ berg in Schlesien, Hr. Senator Hillmer; in Kottbus, Hr. Tuch⸗ Fabrikant Zeidler jun.; in Koͤnigsberg in Pr., Hr. Prediger Ebel;
in Liegnit, Hr. Diakon. Ansorge; in Magdeburg, Hr. Ferd. Sill⸗
dorf; in Maͤrkisch⸗Friedland, denburg in Pr., Hr. Fr. Lehrer Seb in Neuwied, Hr. Kaufmann Keetmann; (Marggrabowa) Oletzko in Litthauen, Hr. Kr. Justiz⸗Amtmann Horn; in Orl d, Hr. D Bergtholdt; in Posen, Hr. 2 1 H. Hr. M. Kley; in Soldin, Hr. Maurermeister Liebenow; in Stet⸗ n. iee ; in “ Hr. Pastor Koch, Hr. Franck; in Wernigerode, Hr. stor ; in . ““ pvet. g8 — e Ueber das Verhaͤltniß der in Rede stehenden Gesellschaft zu 8* H“ vllchbn von 29 shef 8 122. d. J. bestaͤtigten Be 1 5. J 3 F. bestaͤtig st mmungen unterm 5. Febr. d. J. fest §. 1. Das Verhaͤltniß der Haupt⸗Gesellschaft zu den Tochter⸗ Gesellschaften zur Befoͤrderung des EheeKens e 8 den beruht auf gemeinsames geordnetes Zusammenwirken der gan⸗ zen Gesellschaft, und auf Erhaltung des reinen, durch die Statuten ausgesprochenen christlichen Sinnes in der Gesammtthaͤtigkeit; fer⸗ ner auf Einheit in den Unternehmungen der einzelnen Gesellschaf⸗ ten unter einander, und auf Uebereinstimmung in den Formen und Mitteln zur Erreichung des Einen großen Zweckes, den sie sich vor⸗ gesetzt haben, und gewaͤhrt endlich einen Ueberblick der Thaͤtigkeit und Wirksamkeit aller Gesellschaften. §. 2. Jede Gesellschaft, welche fuͤr den Zweck, den die Haupt⸗Gesellschaft hat, sich bildet, und sich dem angegebenen Verhaͤltnisse gemaͤß an dieselbe anschließt, wird von ihr als Tochter⸗Gesellschaft durch schriftliche Erklaͤrung aner⸗ kannt, und macht sich zu folgenden Bedingungen verbindlich: a) ihre Statuten der ene Pruͤfung und Genehmigung vorzulegen, und die Namen der Mitglieder des Ausschusses anzu⸗ zeigen; b) diejenigen Mittel, welche sie anwenden will, Haupt⸗Gesellschaft anzugeben, und uͤber ten derselben zu erwarten, als: Wahl der Missionarien, Verbrei⸗ tung von Schriften, oder andere bisher noch unbekannte Huͤlfsmit⸗ tel zur Erreichung des gemeinsamen Zweckes; c) sich allen Anord⸗ nungen und Maßregeln zu unterziehen, welche die Haupt⸗Gesell⸗ schaft noch ins Kuͤnftige zu beschlteßen fuͤr zweckmaͤßig erachten moͤchte, mit Ruͤcksicht auf Oertlichkeit, Zeit und nasgne §. 3. Jede sich in anderen Formen verbindende Gesellschaft, als die un⸗ frigen sind, aber zu demselben Zweck, ist Schwester⸗Gesellschaft, deren Wirken die unsrige eine erfreuliche Theilnahme widmen wird; jedoch sind sie nur durch gefaͤllitge Benachrichtigungen, und belie⸗ bige Mittheilungen sich gegenseitig zugethan, ohne weitere Verbind⸗ lichkeit. §. 4. Jede Tochter⸗Gesellschaft nimmt an den Rechten, Privilegien und Wohlthaten der Haupt⸗Gesellschaft Theil, als: Porto⸗Freiheit, Fuͤhrung eines eigenen Siegels u. s. w.; auch darf sie im Nothfall Unterstuͤtzung, Vertretung und jeden Vortheil, wel⸗ chen eine Gemeinschaft gewaͤhrt, von derselben gewaͤrtigen. §. 5. Um endlich einen genauen Ueberblick der Thaͤtigkeit und Wirksamkeit der ganzen Gesellschaft zu erhalten, werden die einzelnen Toch⸗ ter⸗Gesellschaften jaͤhrlich einen Bericht uͤber ihre Unternehmungen und uͤber ihren dermaligen Zustand der Haupt⸗Gesellschaft einrei⸗ chen. Dieser Bericht muß enthalten: a) eine Angabe der Zahl der Mitglieder der Tochter⸗Gesellschaft mit namentlicher Auffuͤh
nd, Hr. Ober⸗Prediger Causse; in Nei⸗ Oettinger; in Neu⸗Dresden bei Sonnenburg,
vorher der ihren Werth das Gutach⸗
rung der Mitglieder ihres Ausschusses; b) eine Darstellung ihre
Tbatigkeit in dem verflossenen Jahre; c) eine ereahehn der Einnahme und Ausgabe, mit einer Nachweisung des gegenwaͤrti⸗ gen Kassen⸗Bestandes; d) eine Angabe des Vorrathes von Schrif⸗ ten, welche zur Vertheilung vorhanden sind. Diese Jahres⸗
richte muͤssen gegen Ende Deec. eines jeden Jahres eingehen. Inowraclaw (Reg. Bez. Bromberg), 21. Mai. Der hiesige
Inspek in Goͤrlitz, Hr. Polizei⸗Sekretair Schneider; in Grimma, Hr. Amts⸗Steuer⸗Einnehmer Fuͤllkrus; in Glasha-
Be⸗
Professor; Hr. Nicolai, Konsist. Rath; Hr. Ritschl, Rosenstiel, Geh. Ob. Finanz⸗Rath; Hr. Schmalz, Geh. Justiz⸗Rath; Hr. Schulz, Prediger; Hr. Ziehe, Garnison⸗Predi⸗ ger. Sckretaire: Hr. Dietrich, Stadt⸗Rath; Hr. Focke, Justiz⸗Rath; Hr. Haack, Kaufmann. Vice⸗Schatzmeister:
der Gesellschaft an, welche von außerhalb „Gesellschaft zur Befoͤrderung des
Berlin werden sich nachgenannte Personen mit Annahme von Bei⸗ 2 In Angermuͤnde, Hr. Apothek⸗Besitzer Bolle;
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Hr. * Mevius; a.⸗ 1b 1— in Bunzlau, Hr. Ober⸗Lehrer und Prediger Henning; in Breslau, Hr. Kaufe. W. Lange; in Dan⸗ Brosemann; in Eis⸗
er; in Heubuden bei Mariene⸗
Neusalz a. O., Hr. Geh. Nath Hillmer; nznu
Jouwelier Ahlgreen; in Seidenberg,