1823 / 69 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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ugenblick, und auf die Sicherheit, deren sie fuͤr die Zu⸗ kunft beduͤrfen, hinzuleiten; Sr. Majestaͤt Abwesenheit aber legt mir andere Pflichten auf. Das Kommando der Armee gehoͤrt mir; wie eng indessen auch das Band seyn moͤge, das mich an Euren Kdnig, und Frankreich an Spanien knuͤpft; die von unseren ver⸗ buͤndeten Truppen befreiten Provinzen koͤnnen und duͤrfen doch von keinem Auslaͤnder regiert werden. Die Verwaltung dersel⸗ ben von der Spanischen Graͤnze bis zu den Thoren von Madrid, ist ehrenwerthen Spaniern provisorisch anvertraut worden, de⸗ ren Ergebenheit und Treue dem Koͤntge bekannt sind, und die in den letzten schwierigen Zeitlaͤuften sich neue Rechte auf dessen Erkenntlichkeit, und auf die Achtung der Nation erworben ha⸗

ben. Jetzt ist indessen der Zeitpunkt, wo es darauf ankommt,

feterlichst und fuͤr die Dauer eine Regentschaft einzusetzen, die da⸗ mit beauftragt werde, das Land zu verwalten, eine regulaire Ar⸗ mee zu organisiren und mit mir die Mittel zu verabreden, unser großes Werk, die Befreiung Eures Koͤniges, zu vollenden. Diese

Einsetzung bietet aber reelle Schwierigkeiten dar, welche Freimuͤ⸗ thigkeit und Redlichkeit nicht erlauben, zu verhehlen, die indessen der othwendigkeit weichen muͤssen. Die Wahl Sr. Maj. kennen wir nicht, und es ist nicht moͤglich, die Provinzen an einer solchen Wahl Theil nehmen zu lassen, ohne die Uebel, die auf dem Koͤnige und der Nation lasten, auf eine schmerzliche Weise zu verlaͤn⸗ ern. Unter diesen schwierigen Umstaͤnden, fuͤr welche die Vergan⸗ genheit kein zu befolgendes Beispiel darbietet, habe ich daß es am angemessensten, am volksthuͤmlichsten, und dem Koͤ⸗ nmnige am angenehmsten sey, den ehemaligen obersten Rath von Kastilien, so wie den obersten Rath beider Indien, deren hohe und verschiedenartige Befugnisse sich uͤber das ganze Koͤnigreich und ddeessen uͤberseeische Besitzungen erstrecken, zusammenzuverufen, und diesen beiden, vrshe ihrer erhabenen Stellung und der politischen Lage derer, aus denen sie bestehen, unabhaͤngigen Staats⸗ Koͤrpern, die Sorge zu uͤberlassen, die Mitglteder der Regent⸗ schaft selbst zu waͤhlen. Ich habe jene Raͤthe daher zusammen⸗ erufen, und sie werden Euch ihre Wahl bekannt machen. Die, denen sie ihre Stimme geben, werden die gehoͤrige Macht bis zu dem erwuͤnschten Tage ausuͤben, wo Euer Koͤ⸗ nig, gluͤcklich und frei, selbst wird Sorge tragen koͤnnen, seinen Thron dadurch zu befestigen, daß er seinerseit seinen Unterthanen das Gluͤck, das er ihnen schuldig ist, sichert. Spanier, glaubt den Worten eines Bourbon. Der wohlwollende Monarch, der mich an Euch gesendet, wird in seinen Wuͤnschen die Freiheit eines Koͤ⸗ niges seines Gebluͤtes, von den gerechten Erwartungen einer gro⸗ ßen und hochherzigen, mit Frankreich verbuͤndeten und befreunde⸗ ten NVation nimmer trennen. 1 Ludwig Anton.“

Der Finanz⸗Minister hat in einem Berichte an den Koͤnig Sr. Maj. auseinandergesetzt, daß die bisherige Anordnung in dem Zoll⸗Tarif, wonach der Einfuhr⸗Zoll auf ganz und halb veredelte Schaafe ungleich niedriger gestellt ist, als der auf veredelte Schaa⸗ fe*) und zwar aus dem Grunde, um die Fortpflanzung der edlen Nagen zu beguͤnstigen und dadurch den Ackerbau zu heben, diesen Zweck nicht nur nicht erfuͤlle und daher unnuͤtz sey, sondern daß sie dem Staate vielmehr Nachtheil bringe; unnuͤtz, weil Frankreich jetzt Schaaf⸗Heerden von echt Spanischer Racge in Ueberfluß be⸗ sitze; nachtheilig, weil, wie die Zoll⸗Register unwiderleglich bewei⸗ sen, ausgesuchte gewoͤhnliche Schaafe, die allein fuͤr den Schlaͤch⸗ ter bestimmt waren, als halb veredelte eingefuͤhrt worden sind. Se. Maj. haben hierauf unterm 28. d. M. eine Verordnung erlassen, wodurch der bisherige Ein⸗ und Ausfuhr⸗Zoll auf gewoͤhnliche Widder, Hammel, Schaafe und Laͤmmer, ohne Unterschied auch auf die ganz und halb veredelten Ragen ausgedehnt werden soll.

Nach einer zweiten Verordnung von demselben Tage, sollen die zum Handel nach Senegal bestimmten Ostindischen Tuͤcher (tolles de EInde), wenn sie auf anderen, als Franzoͤsischen Schiffen direkt in Frankreich eingefuͤhrt werden, bei ihrer Wiederausfuͤhrung eine Abgabe von 5 Fr. pro Stuͤck (par piècc) zahlen. 1

Die Etoile theilt aus einem Privat⸗Schreiben aus Sevilla vom a6ten Folgendes mit: „Die exaltirte Partei hieselbst hat der Tor⸗ renoschen Platz gemacht. Calatrava ist zum Justiz⸗ und Pandiola um Finanz⸗Minister ernannt worden. Letzterer ist dem Grafen

orreno sehr ergeben. Hinsichtlich des Ministeriums der auswaͤr⸗ tigen Angelegenheiten schwankt man zwischen den Herrn Peres de Castro und Pando. Kriegs⸗Minister duͤrfte Hr. Zarco del Valle werden. Er war bereits im Jahre 1820 Unter Sekretaͤr in diesem Ministerium, mußte es jedoch verlassen, da er der exaltirten Par⸗ tei mißstel. Im v. J. kommandirte er in Aragonien, wo er sich dem Hrn. von San Miguel verdaͤchtig machte, und daher abberu⸗ fen ward. Man zweifelt, daß die Kollegen dieses Letzteren, die Hrn. Capaz und Vadillo, Minister der Marine und des Ueberseeischen, in Activitaͤt bleiben werden. Die Nachricht von der, in der Pro⸗ vinz La Mancha und der Landschaft Estremadura ausgebrochenen Insurrektion hat in Sevilla großes Aufsehn erregt. In wenigen Tagen duͤrften die Angelegenheiten hier eine Wendung nehmen, die ganz Europa in Erstaunen setzen wird. Hr. von San Miguel ist abgereist, und man spricht laut von der Ankunft des Grafen Tor⸗ reno. Das Sevillaer Volk will an die Existenz der Kortes gar nicht mehr glauben. Die Koͤnigin befindet sich, seitdem sie Madrid verlassen, ungleich besser. Wir erwarten mit Ungeduld die Nach⸗ richt von dem Einzuge der Franzosen in Madrid. Wenn sie die Inaquisition nicht wieder herstellen und sich gemaͤßigt zeigen, wird auch Sevilla bald in ihren Haͤnden seyn. Maͤnner, die den in der konstitutionellen Armee herrschenden Geist kennen, glauben, daß,

wenn die in Madrid einzusetzende Regentschaft eine Amnestie fuür

alle diejenigen, die sich bei dieser Armee bestnden, ankuͤndigt, und den Chefs die Beibehaltung ihrer Ehren und Wuͤrden zusichert, die konstitutionellen Generale bald ganz verlassen dastehen werden.“

Die im Gefolge des Herzogs von Angouleme befindlich gewe⸗ sene provisorische Junta hat unterm 8. Mai verordnet, daß am 2. Juni in saͤmmtlichen Kirchen der befreiten Spanischen Provin⸗ zen ein feierliches Todten⸗Amt fuͤr die, mit den Waffen in der Hand gefallenen royalistischen Spanier gehalten werden, und daß alle Geistliche, Civil⸗ und Militair⸗Behoͤrden an dieser Feierlich⸗ keit Theil nehmen sollen. Dieser Beschluß hebt mit folgenden merkwuͤrdigen Worten an: „Wenn die revolutionatre Faktion sich beeilt hat, die Helden des e. vergoͤttern, und ihre ver⸗ haßten Namen mit goldenen Buchstaben im Sitzungs⸗Saale

“) Der bisherige Einfuhr⸗Zoll auf gewöhnliche Hammel betrug 5 Fr. pro Stück; der der ganz und halb veredelten Widder aber nur 1 Fr.; Hammel und chaate 76 Cent⸗, und Lammer 50 Cent.

der Korte

muͤßte es gefuͤhrt worden sind. Die vor thoͤrichten Angriffes des deren fruͤh

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s verzeichnen zu lassen, so gebuͤhrt einer esf

Ration, am Fuße der Altäaäre die Wobrt des batfesfär jenigen wuͤrdigen Spanier zu erflehen, die bei Vertheidi 2 Religion und des Thrones ihr Leben, theils unter Martetn⸗ mit den Waffen in der Hand, eingebuͤßt haben. Die provis⸗ Junta beschließt daher u. s. w.“ Am ersten Tage nach ih 8 setzung, fertigte gedachte Junta an alle Europaͤische Kabinene riere ab, um den alliirten Monarchen die Organisation n visorischen Regierung und die schnellen Fortschritte der 82 schen Wassen zu melden. Die Junta hat das Dekret 8 gegen die 69 unter dem Namen der Perser bekannten Denn⸗ als gewaltthaͤtig und gesetzwidrig annuͤllirt, und erklaͤrt, daß Deputirten in alle ihre fruͤheren Aemter und Wuͤrden, wie sie, vor dem 6. März. 1820 besessen, wieder eingesetzt werden, Gleichzeitig hat sie selbige ermaͤchtigt, bis zur Befreiun Koͤniges, ein Kreuz, aͤhnlich dem der heiligen Hermenegilde, Bildnisse des Koͤnigs und der Umschrift: Spes et fortitudo

versis, zu tragen.

Der Marschal Davoust, Prinz von Eckmuͤhl, ist gestern mittags um 4 Uhr, an den Folgen einer langwierigen und sc haften Lungensucht, mit Tode abgegangen.

Der Graf von Marcellus, Deputirter des Gironde⸗Dae ments, und Herr von Bonald, sind am 29. v. M. auf ihrer nach Beah; in angekommen. b 8 „Wenn,“ sagt as Mémorial bordelais vom 2ag. 9. sich, wie die liveralen Blaͤtter taͤglich behaupten, * 1. nhans Masse von Guerillas im Ruͤcken der Franzoͤsischen ven bildet haͤtte, wie kaͤme es, daß die Madrider Kouriere, n ger als 50 Stunden nach Bayonne kommen, waͤhrend sie sn Einfuͤhrung der Verfassung im Jahre 1820, in der Neaat acht Tage auf dieser Reise zubrachten? Noch mehr: die reve nairen Madrider Blaͤtter gaben damals selbst zu, daß den Fe ren, ob sie gleich eine Eskorte zu ihrer Beschuͤtzung erhielten selten die Depeschen abgenommen wuͤrden. Hieraus geht kla vor, daß es jetzt keine Guerillas im Ruͤcken der Franzaͤf Armee giebt, wohl aber, daß vor dem Einmarsche dieser Arn Spanien, die Wege hoͤchst unsicher waren, obgleich die Konste nellen auf verschiedenen Punkten Truppen aufgestellt hatten.

Am 25sten ist in Madrid folgende officielle Bekanntme des Maréchal de camp Cisneros erschienen: 8 a288eee in der Provinz

res⸗ eilung, schickt mir aus Toledo 12.

Datum folgende Devpesche, die ich woͤrtlich nüüttheile⸗

Den Befehlen Ew. Exc. gemaͤß, die mir so eben zu melde ich Ihnen den am 20. d. M. erfolgten Einzug der 8 tergebenen Teuppen in diese Stadt (Toledo), nachdem dieselbe ges zuvor noch ein sehr lebhaftes Treffen mit den konstitutin Truppen, von denen ein großer Theil in unsere Haͤnde gefal zu bestehen gehabt haben. Haͤtte es uns nicht an Mundwe und an Patronen gefehlt, und waͤren die Truppen nicht s ermuͤdet gewesen, so wuͤrde ich den Feind verfolgt haben. Jch auf Verstaͤrkung von Seiten Ew. Exc, denn ich habe viele Gis gemacht, und taͤglich werden deren hier eingebracht. Chalec melt die zersprengten Soldaten Abisbals auf neue, und 2. Manzanares ziemlich bedeutende Kraͤfte mit 2 Stuͤcken F zusammengezogen. In diesem Augenblicke kuͤndige ich ihm Ew. Exc. Befehlen, die Uebergabe von Madrid an: abee Ungeheuer giebt keiner Vorstellung Gehoͤr. Ich erwarte Befehle, um zu seiner Verfolgung aufzubrechen, und ich nicht, daß uns der Ruhm zu Theil werden wird diese h der Ordnung zu vertilgen.“ s

Ich theile, dieses dem heldenmuͤthigen Madrider Volfel damit es sich dessen freue. So lange ich, wie jetzt, an der? der tapfern Bewohner von la Mancha stehe, soll der Feind einen Augenblick Ruhe haben, bis daß ich ihn ausgerottet hal

Der Mardchal de camp, General⸗Kommandant der Armee !

der Provinz la Mancha, (gez.) Juan Sanchos Cisneros.

2. Jun. Der Marschal Moncey berichtet aus Atenye Mar unterm 27sten v. M., daß er am 26sten die, von einem zoͤsischen und einem Spanischen Bataillon blokirte Citadelle Hostalrich rekognoscirt habe, nachdem er Tages zuvor die e gleiches Namens, die unter den Kanonen der Festung liegt, von zwei Grenadier⸗Kompagnien besetzt war, habe einnehmen sen. Die beiden Kompagnien zogen sich sogleich in die Citen zuruͤck, der es jedoch an Wasser fehlt, das die Garnison aus e. auf Flintenschuß⸗Weite außerhalb der Festungs⸗Werke befil chen Quelle schoͤpfen muß. Gelingt es, sich diese Quelle zu maͤchtigen, so muß die Citadelle sich sogleich ergeben Der C Curial lobt den Muth und die Unerschrockenheit der Travven ter seinen Befehlen, bei dem Ueberfalle von Mataro. Der G

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ral Donadien stand am 24sten in Manresa Mina am 28ste Surig und zog sich von dort uͤber Avinio 8 die Gevirge ½ Vich, Ripoll ünd Berga zuruͤck. Ungeachtet derselbe bestaͤndi lebhaft verfolgt wird, ist es doch noch nicht moͤglich gewesen zu erreichen und zu einem Gefechte zu zwingen, von welche gänzliche Vernichtung seines Korps abzuhaͤngen scheint.. Aus Sevilla hat man hier Nachrichten bis zum z6ten. der Sitzung der Kortes vom z ten verlas Hr. Galiano einen richt des diplomatischen Ausschusses, in Betreff einer juͤngst t faßten Denkschrift des Ministers der auswaͤrtigen Angelegenhe uͤber das Betragen der Franzoͤsischen Regterung und uͤber die Erhaltung des Friedens abzweckenden Schritte des Brittischen binets. Der Ausschuß machte den Vorschlag, zu dekretiren, die Regierung Sr. Katholischen Maijestaͤt sich auf eine, der N wuͤrdige Weise betragen habe, und daß der Krieg, welchen sie gen Frankreich zu bestehen hat, nicht zu vermeiden gewesen ohne die heiltgsten Pflichten zu verletzen und die Ehre und Wl der Yation zu gefaͤhrden. Man beschloß den Druck dieses Berich In einem Privat⸗Schreiben aus Madrid vom 23sten d. heißt es unter andern: „Die Freude, die das Volk uͤber den! marsch der Franzosen empfunden, ist ungluͤcklicherweise nicht von Gefuͤhlen des Hasses und der Rache gewesen, und wir he einige Excesse zu bedauern. Einige Haͤuser sind gewaltsam e chen, und mehrere Personen gemißhandelt worden. Waͤren u haupt dergleichen Gewaltthaͤtigkeiten jemals zu entschuldigen gehaͤssige Auffoderungen he

hier seyn, wo sie durch

zwei Tagen, bei Gele genhei 1 kes Bessiéeres, ausgeuͤbten Grausamk’ Spuren noch sichtbar sind, da die Opfer derselben noch nicht zur Erde bestattet waren, sind nicht die ch

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ten hessen geschehen, um dieses zu bewirken;

la Mancha stehh

r Erbitterung des Volkes. Maͤnner, die nicht bloß sachen 28 sond ern auch ihrer willkuͤhrlichen Handlungen wegen

sllch wekannt sind, haben sich absichtlich oͤffentlich gezeigt,

Fscheint sogar, daß Einige von ihnen sich heut Gewaltthä⸗ en erlaubt hatten. Eine solche Thorheit und Frechheit macht um so schwieriger, das Volk in Zaum zu halten. Alles strenge Maßregeln an ergriffen, und die Franzoͤsischen Soldaten haben ihre ten gewissenhaft erfuͤllt, so schwer es ihnen auch fallen mußte, chen, die von ihnen anfaͤnglich freundlich begruͤßt worden nun mit Haͤrte zu behandeln. Der von der Junta er⸗ 1 Corregidor hat in einer oͤffentlichen Bekanntmachung alle menrottungen, so wie das Tragen der Waffen verboten. issarien sind in jedem Stadtviertel, zu Erhaltung der Ruhe Drdnung, ernannt worden, und Patrouillen durchstreifen zu sben Behufe die Straßen.“ 1 Das Journal des Débats enthaͤlt unter anderen Folgendes: r der merkwuͤrdigsten Punkte in den letzten Verhandlungen nds mit unserer Regierung, ist die jenem Hofe gemachte heilung in Betreff der Rede, mit welcher der Koͤntg die jetzt ossenen Sitzungen der Kammer eroͤffnet hat. Da Se. Maj. eser Rede den beschlossenen Einmarsch der Franzoͤsischen Trup⸗ n Spanien verkuͤndigt, und das Aufhoͤren aller Feindseligkei⸗ hon dem Tage an versprochen hatten, w oes Ferdinand VII. gestattet seyn wuͤrde, seinen Voͤlkern Institu⸗ en zu verleihen, die nur allein von ihm ausgehen ten, so erkannte das Brittische Kabinet in diesen Ausdruͤcken Lehrsatz, der, jedem Gedanken einer Vermittelung entgegen⸗ nd, sogar die Englische Verfassung bis in ihre Wurzel ze. Es ist bekannt, wie einer unserer Minister sich uͤber die⸗ begenstand in einer Art erklaͤrt hat, welche vielleicht die einzige ist, her Wuͤrde Frankreichs und der Beschaffenheit einer Debatte nessen war, welche eine abstrakte Frage zwischen beiden Regie⸗ nerzeugt hatte. Nachdem der Vicomte von Chateaubriand ut, daß die Koͤniglichen Worte verschiedenartig ausgelegt wer⸗ önnten, bemerkte er „daß die der Brittischen Regierung fruͤ⸗ hemachten Mittheilungen, diese Regterung nicht berechtig⸗ unter jenen verschiedenen Auslegungen diejenige zu waͤhlen, rch Frankreich beschuldigt werde, in Spanien die absolute rchie wieder herstellen zu wollen; daß aber, um dieser oder Modifikation der Spanischen Verfassung einige Haltbarkeit ben, und Frankreich dergestalt zu beruhigen, daß es seine ingen einstellen koͤnne, es unumgaͤnglich noͤthig sey, daß mnand VII. an einer solchen Modistkation Theil nehme und ieselbe willige.“ Nichts ist einfacher, nichts bestimmter, ese Erklaͤrung. Es war nicht wahrscheinlich, daß der Koͤnig Zeit, als er die mehr⸗erwaͤhnte Rede gehalten, irgend im allgemeinen und absoluten Sinne verstandene politische vor Augen gehabt habe. Der Gedanke und die Aufmerk⸗ it Aller, die Ihm zuhoͤrten, war ausschließlich auf Spa⸗ auf dieses von den entgegengesetztesten Meinungen entzweite gerichtet, in welchem das Koͤnigthum allein uͤber die en und Interessen der einzelnen Parteien erhaben seyn „Wenn der Koͤnig von Spanien nicht Grund hat, sich uͤber⸗ zu halten,“ sagt der Herzog von Wellington in seiner, dem Fitzroy⸗Sommerset uͤbergebenen Note, „daß das Gesetz ihn inreichender Gewalt bekletdet habe, so wird das Land nie ru⸗ erden, welches auch dessen Regierungs⸗Form seyn moͤge.“ Man t hierin eine vom Brittischen Kabinette gebilligte Mei⸗ die das einzige in Spanien annoch bestehende Mittel zu

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erherstellung des Friedens und der oͤffentlichen Ruhe, gleich⸗

dem guten Gewissen des Monarchen uͤberlaͤßt: eine Meinung, nerkennt, daß die Autoritaͤt des Koͤniges, der Gegenstand hartnaͤckigsten Spaltungen, auf eine Weise festgestellt wer⸗ uͤsse, die geeignet sey, den gerechten Foderungen der Koͤnig⸗ Wuͤrde zu gnuͤgen. Welche Macht aber, welche Partet wird solchen Wunsch verwirklichen? Etwa die Revolutions⸗Partei, n der gegenwaͤrtigen Vexfassung ein mit jeder monarchischen ität unvertraͤgliches System vertheidigt, und die uͤberdies, wie riegs⸗Begebenheiten es bewiesen haben, dem Spanischen Volke nicht das mindeste Vertrauen einzufloͤßen vermag? Oder wird mentgegengesetzte Partei thun, und sind denn zu Erreichung ben erwaͤhnten Zweckes, die Ansichten einmuͤthig und krar guͤber die Institutionen, deren Beduͤrfniß, in Folge der Ver⸗ enheit aller gesellschaftlichen Interessen auf der Halb⸗Insel, hr empfunden wird? Nach Allem zu urtheilen, sind in Spa⸗ die Aufrechthaltung der oͤffentlichen Sicherheit und die eit des Meinungs⸗Streites allein die Mittel, wodurch der ütterte Thron einzig Gewalt und Freiheit mit einander aus⸗ ichen vermag. Nicht daß ich als Grundsatz aufstellen will, berall und zu allen Zeiten diese Ausgleichung aus einer und ben Quelle entsprungen sey: die Geschichte wuͤrde mich Luͤgen e aber ich kann auch nicht zugeben, daß England, eines solchen ieles wegen, fuͤr seine verfassungsmaͤßigen Grundsaͤtze besorgt yn Ursache habe, und es duͤrfte hier wohl an seiner eseyn, zu untersuchen, welches denn eigentlich die Grundla⸗ er Britrischen Verfassung sind, nicht um Vorurtheile zu be⸗ fen (von solchen hat die Verfassung gewiß nichts zu befuͤrch⸗ sondern um vor deren gefaͤhrlichem Einflusse andere Laͤnder vahren, wo diese Grundlagen nur Zwietracht und Gesetzlosigkeit euen wuͤrden. Von den beiden Parteien, in welche die Englische in getheilt ist, stuͤtzt die eine sich auf ihre demokratischen Grund⸗ und will folglich die Quelle aller Autoritaͤt allein in der chaft des Volkswillens finden; die andere hat sich genoͤthigt en, ihre alte Anhaͤnglichkeit an das Koͤnigthum mit den dsaͤtzen einer Revolution zu vereinbaren, deren Zweck war, zener Autoritaͤt zu widersetzen. Hieraus geht hervor, daß beide, Ausnahme einiger Einschraͤnkungen, die Lehre des gesell⸗ tlichen Vertrages als Basis, oder, um sich des Ausdruckes dienen, der neulich in England gebraucht worden, als Wurzel rittischen Verfassung angenommen haben. Mehrere gute Koͤpfe zar bewiesen, wie wenig anwendbar dieser Grundsatz auf die Be⸗ heiten sey, die von Jahrhundert zu Jahrhundert die Gerechtsame pan. Nation begruͤndet haben. Aber eine maäͤchtige Aristokratie, Wirksamkeit nur in der Stimme des Volkes Kraft und Graͤnzen „muß auf diese Weise den Anfoderungen der Demokratie n. Daher jene merkwuͤrdige Erklaͤrung des Englischen Na⸗ »Konventes, worin es heißt, daß, da Koͤnig Jakob dadurch, den zwischen Koͤnig und Volk bestehenden Ur⸗Vertrag ver⸗ die Verfassung umzustoßen gesucht und die Grundgesetze

uͤbertreten habe, er durch seine Entfernung abgedankt und den Thron unbesetzt gelassen have. Daher die Meinungen derjenigen, die sich noch heute auf die, in dieser Erklaͤrung enthaltenen Grund⸗ saͤtze stuͤtzen. Man sieht sonach, daß die in dieser Beziehung in England und anderen Staaten obwaltenden Dißerenzen auf zwei politischen Erdichtungen beruhen, welche nur ersonnen sind, um die Re⸗ volution vom Jahre 1688 zu erklaren; die erste besteht darin, daß man ei⸗ nen Vertrag zwischen Koͤnig und Volk voraussetzt, von dem in der Geschichte nirgends eine Spur zu finden ist, und der, wenn er bloß von gegenseitigen Pflichten des Souverains und seiner Un⸗ terthanen handelte, einen anderen Namen fuͤhren muͤßte; die zweite geht dahin, den Sinn eines Wortes in solchem Grade zu entstellen, daß man dieses gerade das Gegentheil von dem vedeu⸗ ten läßt, was bisher immer darunter verstanden wurde: naͤmlich mit dem Worte Abdankung die Enterbung eines Prinzen und einer Familie zu benennen, die seit einem halben Jahrhunderte nicht aufgehoͤrt hat, den Thron als ihr Eigenthum zuruͤckzufodern. Befragen wir die Geschichte, so wird sie uns, in England so wenig als anderwaͤrts, in dem Volke die Quelle zeigen, aus welcher man die Freiheiten einer Nation herleiten moͤchte. Die Magna Charta Johanns ohne Land, was ist sie anders, als ein im Geiste der Feudal⸗Gesetze entworfener Vertrag, wodurch bloß der Freiheits⸗ Beief Heinrichs 1. und die Gesetze Eduards des Bekenners wie⸗ derhergestellt wurden? Die Usurpation Cromwells und ihre Folgen waren, wie sich Montesquieu ausdruͤckt, nichts, als ein ohnmaͤchti⸗ ger Versuch zu Gunsten der Demokratie. Hinsichtlich der Revo⸗ lution, welche die Krone dem Hause Stuart entriß, was war der eingestandene Zweck derselben? Die Rechtmaͤßigkeit des Thron⸗ Erben streitig zu machen und die Verfassung wiederherzustellen, nicht, sie abzuändern. Wodurch wurde der Erfolg des Unterneh⸗ mens gesichert? durch eine bewaffnete Dazwischenkunft. Welche gesetzliche Form gab man den Folgen derselben? die Form einer, von der Pair⸗Kammer und der Kammer der Gemeinen ausgehen⸗ den Erklaͤrung; beide Kammern legten sich fuͤr diesen speciellen Fall den Namen eines Konventes bei, und bestaͤtigten spaͤ⸗ ter, als sie in Folge einer Entscheidung des Koͤniges Wil⸗ helm und seines Rathes wieder zum Parlamente geworden, unter diesem Namen die Beschluͤsse, die sie unter jenem gefaßt hatten: „ein Verfahren,“ sagt Smollet, „„das von einer hand⸗ greiflichen Absurditaͤt zeugt; denn, wenn die Majoritaͤt des Kon⸗ ventes ihren Beschluͤssen nicht gesetzliche Kraft geben konnte, so konnte sie auch nicht dem Prinzen von Oranten ein legitimes Recht auf den Thron, den er eben bestiegen, zugestehen; und wenn dieser den Thron ohne ein legitimes Recht bestiegen, so hatte er wieder kein Recht, die Versammlung, der er seine Wahl verdankte, in ein Parlament zu verwandeln.“ Dem sey wie ihm wolle, das ein⸗ zige Resultat einer, durch Zeit und Einwilligung der Vbl⸗ ker, (nicht als Ausdruck eines ungewissen und voruͤbergehenden Willens, sondern als eine zuverlaͤssige Tradition uͤber die Interessen der Gesellschaft betrachtet) genehmigten Revolution, ist die Gruün⸗

dung eines eigenthuͤmlichen Erbfolge⸗Rechtes in England gewesen, das Blackstone und Custance mit folgenden Worten erkläaären:

„Die Krone ist, kraft gemeinen Rechtes und verfassungsmä⸗ ßiger Gebraͤuche, erblich, und zwar auf eine ihr eigene Weise; aber das Recht der Erbfolge kann von Zeit zu Zeit durch eine Parlaments⸗Akte veraͤndert oder beschraͤnkt werden, wobei die Erb⸗ folge mit diesen Modifitkationen fortbesteht.“ Hume widerlegt eben⸗ falls die falschen Schluͤsse, die der republikanische Geist aus jener Begebenheit ziehen moͤchte. „Lassen wir uns,“ sagt er, „von unse⸗ rer Revolution nicht taͤuschen und uns dadurch verleiten, den phi⸗ losophischen Ursprung einer Regterung in solchem Grade zu lieben, daß wir alle andere Regierungen als unfoͤrmliche Mißgeburten be⸗ trachteten. Jene Begebenheit an sich ist keinesweges dazu angethan, zu solchen Ideen zu berechtigen. Man aͤnderte damals bloß das Successions⸗Recht, in sofern es das Koͤnigthum betraf, und diese Aenderung wurde nur von 700 Personen beschlos⸗ sen, die uͤber das Loos von 10 Millionen Menschen entschieden. Ich zweifle zwar nicht, daß der groͤßere Theil dieser letzteren gern jenem Beschlusse beigetreten seyn wuͤrde; aber ließ man ihnen eine Wahl? Und wer sich weigerte, den neuen Souverain anzuerken⸗ nen, setzte er sich nicht alsbald der Strafe der Empoͤrung aus 2 Was das von den Englischen Publicisten angenommene Wider⸗ stands⸗Recht betrifft, dessen ganze Kraft sich aus der Revolution von 1688 herschreibt, so kann dasselbe, nach dem Gestaͤndnisse der Whigs selbst, nur bei extremen Faͤllen, wo die herrschende Reli⸗ gion oder die Verfassung bedroht sind, Anwendung finden; denn dieses Recht ist das des Widerstandes, nicht das der Reform, das alletn die Souverainitat des Volkes ausmachen wuͤrde. Welche Gemeinschaft ist daher zwischen der gegenwaͤrtigen Lage Spaniens und der Englischen Verfassung? Das Spanische Volk hat sich nicht zur Vertheidigung seiner alten Gesetze gewaffnet; es ist uͤber die Frage seiner neueren Gesetze getheilt, und die große Mehrheit verwirft die Regierungs⸗Form, die ihr von einem Militair⸗Auf⸗ stande aufgedrungen worden ist. Wollte man behaupten, wie sol⸗ ches im Brittischen Parlamente geschehen ist, daß jene Regierungs⸗ Form von der aufgeklaͤrten und beguͤterten Minoritaͤt unterstützt werde, so muͤßte man hinfuͤhro Wissenschaft und Reichthum als die Quelle aller Macht ansehen, und die Nationen in zwei Theile thei⸗ len, von denen der eine souverain, und der andere zu einem bestäͤn⸗ digen Gehorsam verdammt seyn wuͤrde. Ich wiederhole es: ceinzt und allein in den gemeinsamen Interessen und in der Königlichen Macht, in der sich diese Interessen entwickeln, muß man in Spa- nien die Grundlage der Institunonen suchen, deren zu erwaͤhnen dem Koͤnige in seiner Rede gnuͤgte, um den Beweis zu fuͤhren, daß seine Gedanken auf eine ganz andere Alternative, als die der absoluten Monarchie gerichtet seyen.

Im Uebrigen haben die Ungewißheiten, die Spaniens Zukunft noch darbietet, Anlaß zu kitzlichen Fragen gegeben in welche man sich vielleicht allzuverwegen eingelassen he Der Koͤnig Ferdinand ist nicht frei, und dieser Umstand al⸗ lein muß uns auf alle die außerordentlichen Matzregeln vor⸗ bereiten, welche die Verlaͤngerung seiner Gefangenschaft viel⸗ leicht erheischen moͤchte. Es bdieten sich in dieser Besiehung manche Voraussetzungen dar, hinsichtlich deren die Verständigen bilige Zweifel hegen muͤssen; eine aber, die als ganz unzulässig er⸗ scheint, ist die, wonach die Bedingungen, an welche ünsere Re⸗ gierung und der Herzog von Wellingkon selbst die Garantien der oͤffentlichen Ruhe in Spanien geknuͤpft haben, uͤberschritten wer⸗ den wuͤrden; d. hb. daß nicht die mindeste Ueberzeugung von

den wirklichen und freien Absichten Ferdinands gegeben wuͤrde.