1823 / 80 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 05 Jul 1823 18:00:01 GMT) scan diff

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e⸗Korps wird Ciudad⸗Rodrigo belagern, das schlecht verpro⸗ meness 1. und sich wabrscheinlich nicht lange wird halten koͤnnen.

Die Moͤnche eines Klosters in Madrid hatten die Einkuͤnfte einer, unter der konstttutionellen Regierung verkauften Besitzung ihres Ordens in Beschlag nehmen lassen. Der Gerichts⸗Beamte verfuhr in Gemaͤßheit der Ermaͤchtigung eines Magistrat⸗Mitglie⸗ des; dasselbe wurde indessen vor die Regentschaft gefuͤhrt, und we⸗ gen seines unzeitigen Eifers getadelt, weil wegen der, auf Versc⸗ gung der , verkauften kirchlichen Guͤter, noch kein Beschluß efaßt worden. -n Der Moniteur —₰* enn Proklamation der Spani⸗

en Regentschaft an das Volk: 5 8 435 sda Regentschaft des Koͤnigreiches, von dem leb⸗ haftesten Schmerze durchdrungen, spricht zu Euch, nicht um die Redlichkeit Eurer Herzen zu entflammen, die Ihr seyd Spa⸗ nier! nicht aufhoͤren koͤnnen, dem Gotte unserer Vaͤter und un⸗ serem vielgeltebten Souverain treu zu seyn, sondern um unseres Koͤniges und Eure peinigende Gemuͤths⸗Unruhe zu mildern, die in dem Vorgefuͤhle der Uebel liegt, welche aus der schwierigen und schmerzlichen Lage hervorgehen koͤnnen, in welche die treulosen Feinde des Vaterlandes uns gesetzt haben. Ihr waret Zeugen der Schonung, der Milde und der Maͤßigung, mit der wir die Partei⸗

Zänger des Irrglaubens, der Ausschweifung und der Gesetzlosigkeit

delt haben. Ihr murrtet vielleicht uͤber die Ungestraftheit ei⸗ Menschen, die von allen Seiten sich zu zei⸗ gen wagten. Die Regentschaft selbst wuͤrde 2* aͤrgerliche Auf⸗ tritte gefuͤrchtet haben, wenn sie nicht Eurer klugen Vaterlands⸗

Liebe versichert gewesen waͤre, und wenn sie nicht das Zutrauen Lae h 83 9c Euch die Beweggruͤnde eines so gemaͤßigten Ver⸗ fahrens bekannt seyen. Die Freiheit des Koͤniges und seiner erlauch⸗ een Familie, dies ist der einzige Wunsch der Regentschaft. Ist die⸗ 5 ibr heißes Verlangen aber erfuͤllt? Hat sie des Inbegriffes aller

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verain ist des Thrones seiner Vaͤter beraubt worden!

hrer Wuͤnsche sich erfreuen koͤnnen? War der Sittenlose, der

Mensch ohne Gottesfurcht, je dankbar?“

S ort es, unser rechtmaͤßiger und angebeteter Sou⸗ „Spanier, h s, uns ch S. .

setzliches Verbrechen ist veruͤbt worden, um fuͤr die heldenmuͤthige

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nach Kadix, Rache zu nehmen.

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ort des Monarchen auf den Vorschlag seiner Versetzung dgeeh,eees 5 3 Diese Antwort, die in Marmor, in Bronze gegraben zu werden verdient, wird der schoͤnste Schmuck der Geschichte kuͤnftiger Jahrhunderte seyn; sie wird auf immer in den Herzen der Spanier geschrieben stehen. „Als Privatmann

koͤnnte Ich in Meine Versetzung nach Kadix willigen; als Koͤnig

kann weder Mein Gewissen noch das Interesse Meiner Voͤlker,

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nes Heldenmuthes. Ferdinand, seine tugendhafte Gemahlin, und

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Mir es erlauben.“ So sprach Ferdinand, voll Groͤße und Maje⸗

staͤt, durchdrungen von der Liebe zu seinem Volke. Eine von

wuͤthenden Daͤmagogen ernannte Regentschaft war die Folge sei⸗

die ganze Koͤnigl. Familie wurde mit Gewalt nach Kadir gefuͤhrt, nach Kadix, wo die, Religion und Monarchie zerstoͤrende Sekte hauset. Dort ist es, wo der Koͤnig mit seiner Familie gefangen gehalten wird. Kann es einen Spanier geben, der dies traurige Ereigniß ohne Unwillen und Abvscheu zu betrachten vermoͤchte? Spanier! Eurer Regierung fehlen die Worte, ein so grausendes Verbrechen zu schildern; sie ist zu der Beredtsamkeit des ens ihre Zuflucht zu nehmen. 8 1 1 beg. eeaafahe⸗ de⸗ Koͤnigreiches, bestuͤrzt von dieser ehrlo⸗ sen Gewaltthat, hat bereits bestimmte, kraͤftige und nachdruͤckliche Mittel ergriffen, und wird fortfahren, sie zu ergreifen, um die Urheber zu bestrafen und die von den unversoͤhnlichen Feinden Gottes und des Koniges herbeigefuͤhrten großen Uebel zu heilen. Vorsicht und Kraft werden bei allen ihren Beschluͤssen den Vor⸗ sitz fuͤhren; Ihr werdet mitwirken an diesem wuͤrdigen und ge⸗ rechten Unternehmen, im Vertrauen zu Eurer Regierung, die ohne Unterlaß diejenigen verfolgen wird, die in ihrer hoͤllischen Wuth vnsere erzen ee erfuͤllt haben.

J allaste, d. 20. Jun. 1825.

bee 1 (gez.) Der Herzog von In fantado. Der Her⸗ zog v. Montemart. Juan, Bischof v. Osma. Ant. Gom. Calderon.“

238. Jun. Nachrichten aus dem Bivouak vor St. Sebastian

vom 20. d. M. zufolge, kann sich dieser Platz kaum einige Tage noch halten. Hier ist ein Cirkulare des Generals Rego vom 4. d. M. bekannt geworden, welches keinen Zweifel uͤbrig laͤßt, daß dieser General Sr. Maj. dem Koͤnige Johann VI. sich unterwor⸗ fen habe; er empfiehlt darin seinen Untergebenen vor allen, Ver⸗ gessen des Vorgefallenen, und Gehorsam gegen die Befehle des Koͤnigs. he gu Marseille sind am 21. d. M. 5000 Bomben angekommen, die nach dem Hafen von Vendres bestimmt sind.

Toulouse, 20. Jun. Die Staͤrke des ö be⸗ steht aus mehr denn 1000 Wagen, und ist einer der schoͤnsten,

der je aus den Arsenaͤlen Frankreichs gekommen; hierunter ist we⸗

der die, schon bei den verschiedenen Armee⸗Korps in Spanien be⸗ ündliche Leücges 88 das ga 8⸗ Geschuͤtz, noch die Ar⸗ illerie der en Pyrenaͤen mit begriffen. 8 Amtlichen Nachrichten aus dem Araner Thale zufolge, hat der vormalige konstitutionelle Gouverneur von Aran, Garres, mit ei⸗ nigen seiner Soldaten, sich als Gefangener gestellt, und ist vorlaͤu⸗ sig im Fort von Viella festgesetzt worden. 1 Die zweite Erscheinung Minas an unseren Graͤnzen ver⸗ mochte nicht einen Augenblick die Ruhe des Ariege⸗Departements u stoͤren; es ist bekannt, daß dieser revolutionaire Anfuͤhrer jetzt schachmatt ist, und dem Augenblicke seiner gaͤnzlichen Vernichtung entgegengeht. Kaum von der Gegenwart dieser aufruͤhrischen einde unterrichtet, stellte der Praͤfekt die National⸗Garden zur isposition des Maréchal de camp, Barons Crossard. Dieser ruͤckte sofort gegen Hospitalet vor, und ließ die Linien⸗Truppen

mmit Artillerie in einiger Entfernung folgen; vier Kompagnien des

.S en Linien⸗Infanterie⸗Regiments erhielten Marsch⸗Ordre nach

t. Girons an der aͤußersten Seeaae; die Gendarmerie⸗Brigaden von Foir und Pamiers waren bereits durch die Sorgsamkeit des Praͤfekten in Tarascon zusammengezogen; wie das erstemal, hatten auch jetzt die Zoll⸗Beamten Anweisung erhalten, den Befehlen des Militair⸗Kommandanten zu gehorchen, so daß alle Matzregeln ge⸗ troffen waren, den Feind, im Falle einer Invasion, zuruͤckzuwer⸗ fen, wiewohl mehr aus Vorsicht als aus Furcht vor der wie sich der Moniteur ausdruͤckt Bande Straßen⸗Raͤuber. Perpignan, 158 Jann General Eroles hat allen unterwor⸗

fenen Katalonischen Municipalitaͤten kundmachen lassen, daß die

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Ausreißer vom Glau

der Rebellionen von 1715 und 1745 eingezogen waren, zog

Penstons⸗Angelegenheit der

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bens⸗Heere, wenn ste nicht eee zuruͤckkehren und spaͤter ergriffen werden, erschossen war den sollen.

Marseille, 17. Jun. Das bewaffnete Schiff, welches unse Kreuzer bei seiner Ausfahrt von Barcelona aufgebracht haben,“ nunmehr fuͤr gute Prise erklaͤrt worden. Der Kapitain wend zwar vor, daß er Kanonen und Kriegs⸗Munition nur zum Schu gegen die Amerikanischen Insurgenten bei sich gefuͤhrt; es ermy telte sich aber, daß es ein Korsar war, der eben nicht die beste Absichten gegen unsern Handel hatte. Die Schiffs⸗ Equipage als kriegsgefangen abgefuͤhrt worden.

Seit einigen Tagen durchziehen hier 113 Mitglieder einer n Mekka zum Grabe des Propheten wallfahrtenden Pilger⸗ Karava unsere Stadt. Der Sardinische Kapitain Bava, von Mogady kommend, schiffte sie hier aus; unter ihnen befinden sich 4 Non Afrikanische Frauen und ein Ulema.

London, 24. Jun. Die Bank wird, heißt es, der Osting schen Kompagnie 2 Mill. Pfd. Sterl. auf 2 Jahre gegen 32 wc Zinsen vorschießen. Sir Hudson Lowe soll zum Gouverneur Demerary bestimmt seyn. Bei dem Koͤnigl. Marine⸗Korvs die Sh.”b⸗ als Zuchtmittel statt der Peitsche mit neun Rieme eingefuͤhrt. 8

Dem Kapitain Manby sind fuͤr die Lebensrettung schiffbrut ger Seeleute, 2000 Pfd. bewilligt worden.

Der katholische Verein in Irland, der die Benennung ein National⸗Vereines annehmen zu wollen droht, hat eine Adresse den Lord⸗Lieutenant beschlossen, und auf Untersagung der jaͤh chen Oranien⸗Processionen am 12. Jul. an etragen.

Gestern fragte, auf Anlaß der zweiten Lesung der Abgaben⸗Re⸗ procitaͤts⸗Bill, Hr. Hume: ob, wenn die jetzige ben werde, die Exrtra⸗Abgaben, welche in Preußen auf Brittif Schiffe und Ladungen gelegt waͤren, aufgehoͤben werden wuͤrden Hr. Huskisson erwiederte, daß der K. Preuß. Gesandte die Berz⸗ willigkeit des Berliner Hofes bezeugt habe, diesen Grundsatz: Englische Schiffe in Preuß. Haͤfen anzuwenden, im Fall Engla willens sey, einen Reciprocitaͤts⸗Abgaben⸗Maßstab einzuft ren. Diese Erklaͤrung des K. Preuß. Gesandten sey von dem N merken begleitet gewesen, daß, wenn wir nicht nach diesem Grund satze handeln wuͤrden, der Preuß. Hof, Englische Schiffe mit E. tra⸗Abgaben nach einem noch hoͤheren Maßstabe belegen werde.

Zur Spanischen Subscription sandte das gesammte Spanisch Gesandtschafts⸗Personale 530 Pfund. Der Komiteé gedachten Unte nehmens lehnte die Annahme unter sehr verbindlichen Au druͤcken ab, weil die Subseription nur fuͤr Britten eroͤffnet se Die Kriminal⸗Sachen haͤufen sich im Old⸗Bailly⸗Gericht sehr, daß ein zweiter Saal gebaut werden muß. Die Bau⸗Kof sind zu 4000 Pfund veranschlagt. Am vorigen Sonntage pr digte ein Frauenzimmer, Namens Mary Brown, in der Kape von Grubstreet. Die Neuheit der Sache zog eine solche Men Zuhoͤrer herbei, daß nicht allein die Kapelle, welche wenigstens 20 Personen fassen kann, sondern auch alle anstoßende Straßen, la vor dem Anfange des Gottesdienstes, gestopft voll Menschen m ren. Mary bestieg in einem dem Kopfe, die Kanzel.

Mehrere Familten Schottischer Pairs, deren Guͤter B. Fol es, in den Besitz ihrer Titel und Guͤter wieder eingesetzt werde

Lloyds Liste erwaͤhnt mehrerer, von den Span. Kapern, im M. tellaͤndischen Meere genommenen Schiffe; von Katalonien bis G nug kreuzen 10 bis 21 Kaper⸗Schiffe, wovon verschiedene 50 bis 60 Mann besetzt sind. Einige Span. Korsaren sollen si bis nach der Levante gewagt, und mehrere Franz. Schiffe dasel gekapert haben. 1

„— 27. Jun. Mit dem Packetboote von Lissabon sind eini Mitglieder der Kortes und General Pepe in England angekon men. Unsre Fonds sind heute fast x pCt. hoͤher gegangen.

Portsmouth, 21. Jun. Diesen Abend ist das Schiff Chꝛ⸗ les von St. Thomas angekommen. Es gehoͤrte zu denjenigen, we che von hier abgesegelt waren, um den Erfobg der Operatione der Independenten-Eskadre unter dem Kommodore Daniels abg warten. Dieser handelte seit einiger Zeit mit Bolivar und d Kolumbischen Gouvernement im gigkeit dieses Theils der alten Spanischen dien zu bewirken. Diese Unternehmung scheint aber gaͤnzlich mi gluͤckt zu seyn; die Waffen der Royalisten haben gesiegt, die Es⸗ dre des Daniels ist vernichtet, und die Kolumbische Regiern desorganisirt. Eine Spanische Fregatte und zwei Korvetten haue die ganze Kolumbische Seemacht genommen. In diesen Gegenhel soll die Sache der Unabhaͤngigkeit ganz verloren seyn. 1

Dresden, 27. Jun. Se. Koͤnigl. Hoh. der Prinz Friedt Wilhelm 88 von Preußen, sind den 25sten d. M. auf De Reise nach Teplitz, hier eingetroffen, haben Sich auf erfolgte Er ladung den 26sten Mittags ins 88 Hof⸗Lager nach Pill begeben, und daselbst mit Ihro Koͤnigl. Maj. und der Koͤnigl. milie gespeiset, und sind heute wieder von hier abgereist.

Frankfurt, 28. Jun. Das Protokoll der 15ten Sitzuß der Bundes⸗Versammlung vom 5. Jun. enthaͤlt einen Koh missions⸗Vortrag des Preußischen Buͤndestags⸗Gesandten in heit Mitglieder und Diener Deutschen Ordens, ingleichen der Mitglieder des deutsch Groß⸗Priorats des Johanniter⸗Ordens. b

efuͤhrt, wie die fernere Wirksamkeit der Kommission zur endlich

sogleich zu

Besitzungen in West

rledigung dieser Sache durch die noch fehlenden Erklaͤrungen

nes großen Theiles der Bundes⸗Glieder uͤber den letzten Komm sions⸗Bericht vom 11. Okt. 1820 aufgehalten werde, weshalb Kommission darauf antragen muͤsse, die ruͤckstaͤndigen Abstimmi gen moͤglichst zu beschleunigen. Man beschloß hierauf einhaͤll uͤber diesen Gegenstand den 27. Nov. d. JF. abzustimmen.

In der Entschaͤdigungs⸗Sache der ehemaligen Kurpfaͤlzische Erbpaͤchter der Graͤfenauer und Hemshoͤfe, wegen erlite ner Kriegsschaͤden, hatten sich in der loten diesjaͤhrigen Sitzun auf den Antrag des Referenten, ö Bundes⸗Gesandtsche ten zu dem gemeinschaftlichen Ersuchen an die Hoͤfe von Karlsrul und Darmstadt vereinigt: 3 ALdaß dieselben dem Koͤnigl. Baierschen Hofe ehebaldigst Vo schlaͤge zu einer kompromissarischen oder aufraͤgalgerichtliche 8 Erledigung dieser Angelegenheit thun moͤchten.“ 1 In der gegenwaͤrtigen Sitzung gab nun Baden die Erklaͤrun daß nothwendig der 85 Artikel der Wiener Schluß⸗Akte bei d. ser Sache zur Anwendung kommen muͤsse, indem es sich um e

Nankin⸗Kleide, und eine Haube

Einverstaͤndnisse, um die Unabhi

Es wird darin a

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daztreitigkeit zwischen deutschen Felerramgen in Bezug auf Privat⸗

dderungen handle. Vor allen Dingen muͤsse aber die Frage ent⸗ ijeden werden, zwischen welchen Regierungen die Streitsache zu rhandeln sey? Baden koͤnne nur auf der Ansicht beharren, daß e Reklamanten ihre Entschaͤdigungs⸗Anspruͤche gegen das ganze hgemalige deutsche Reich zu richten haͤtten, und daß daher jetzt mmtliche Bundes⸗Regierungen uͤber ein Austraͤgal⸗Gericht sich reinigen sollten, welchem die Entscheidung jener Vorfrage aufzu⸗ eben waͤre. Denn das Besitzthum der Reklamanten sey offenbar rin Folge des deutschen Keichs⸗Krieges und demnach zum isten des ganzen deutschen Reiches zerstoͤrt worden; hiebei koͤnne

nicht darauf ankommen, daß die Festung Manheim eine Pfaͤlzi⸗

eFestung, und der Kommandant, der den Befehl zur Abbren⸗ ng der Gebaͤude gegeben, ein Pfaͤlzischer Kommandant gewesen, eill alle Kriegs⸗Operationen nur im Namen des deutschen Reiches schehen, und die Stadt Manheim nicht als Festung des Kurfuͤr⸗ n von der Pfalz, sondern als Territorium des kriegfuͤhrenden utschen Reiches bedroht gewesen sey. 28

Wenn nach Entscheidung jener Praͤjudicial⸗Frage die Vertre⸗ ungs⸗Pflicht ausschließlich auf das Territorium der Rhein⸗Pfalz elegt werden sollte, so kaͤme alsdann die weitere, gleichfalls durch iin Austraͤgal⸗Gericht zu erledigende Vorfrage sur Sprache: ob se Vertretungs⸗Pflicht auf der jenseit⸗ oder diesseit⸗rheini⸗ en pfalh, oder auf beiden zugleich, und etwa in welchem Ver⸗

misse hafte? 1

ungse Badische Erklaͤrung wurde an die Reklamations⸗Kom⸗

ssion uͤberwiesen. 1

Endlich hielt der Wuͤrtembergische Gesandte, Nam ns der

rschiedenen, bei der Bundes⸗Versammlung vorliegenden Gesuche rbei der Regulirung der Angelegenheit des aufgeloͤsten

Bill zum Gesetze L“ einen ausfuͤhrlichen Vortrag uͤber die

Foͤnigreichs Westphalen betheiligten Personen, wobei

I. in Beziehung auf die Verhaͤltnisse der Domainen⸗Kaͤu⸗

fer in Kurhessen am Schlusse der Antrag gestellt ward:

a) „Die Beschwerden der Westphaͤlischen Domainen⸗Erwerber in Kurhessen von hier ab, und an die kompetenten Kurhes⸗ Fichen Ländesgerichte zur rechtlichen Entscheidung zu ver⸗ weisen;

b) „der Kurfuͤrstlichen Regierung in specieller Beziehung auf die beiden von, ihr erlassenen Verordnungen vom 14. Jan. 1814 und 31. Jul. 1818, durch die Kurhessische Bun⸗ destags⸗Gesandtschaft zu erklaͤren, daß unter der den Lan⸗ desgerichten zugewiesenen rechtlichen Erledigung nur eine solche verstanden sey, bei welcher jenen Gerichten die Beur⸗ theilung sowohl der Streitfrage selbst, als auch der ihren Entscheidungen zu unterlegenden Rechtsnormen, auf eine/ von den genannten beiden, als bloße Administrativ⸗Verfuͤ⸗ gungen zu betrachtenden und in dieser Eigenschaft der rich⸗ terlichen Kognition nach Form und Inhalt unterworfenen Verordnungen, voͤllig unabhaͤngige Weise uͤberlassen werde, woruͤber zu halten die Bundes⸗Versammlung durch den zosten Artikel der Schluß⸗Akte eben so befugt als verpflich⸗ tet sey;“

c) „von diesen Beschluͤssen gber den Dr. Schreiber, als Be⸗ vollmaͤchtigten der Westphaͤlischen Domainen⸗Erwerber in Kurhessen, in Kenntniß zu setzen.“

II. In Beziehung auf die guͤtliche oder rechtliche Erledigung derjenigen Reklamationen, welche in Hinsicht auf Foderungen an den Staatsschatz des aufgeloͤsten Koͤnigreiches Westphalen, auf die von demselben kontrahirte Staatsschuld, die der Westphaͤlischen Reehgerhee gestellten Kautionen, und die

Versorgung ehemaliger Westphaͤlischer Staatsdiener, bei

der Bundes⸗Versammlung angebracht worden, richtete die Kom⸗

mission ihren Antrag dahin:

„In Erwaͤgung der, dieser Hohen Versammlung durch den

Art. 29. der Schluß⸗Akte auferlegten Verpflichtung, dafuͤr - sorgen, daß die so eben bezeichneten Beschwerden, falls ieselben im Wege außergerichtlicher Ausgleichung nicht soll⸗ ten beseitigt werden koͤnnen, der rechtlichen Eroͤrterung vor den kompetenten Gerichtsstellen, nicht entzogen werden, die dabei betheiligten Regierungen von Preußen, Hannover, Kurhessen und Braunschweig durch deren Bundestags⸗Ge⸗ sandtschaften zu veranlassen, daß dieselben ¹) fuͤr die Beschleunigung der Arbeiten der in Betreff der oben bezeichneten Angelegenheiten angeordneten und in Ber⸗ lin zusammengetretenen Kommission Sorge tragen, und 2) diese Hohe Versammlung, innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten, von dem Stande dieser kommissarisch verhandelt werdenden Angelegenheit, und zugleich in Kenntniß setzen lassen moͤgen: a) ob dieselben geneigt seyen, in dem Falle, daß jene Ver⸗ handlungen zu keinem die Reklamanten befriedigenden Re⸗ sultate fuͤhren sollten, von einem vor ihnen zu erwaͤhlenden gemeinschaftlichen Gerichte, Recht zu nehmen; oder b) ob sie es vorzoͤgen, innerhalb einer zu bestimmenden Frist, emeinschaftlich, jedoch ohne alles rechtliche Praͤjudiz, fest⸗ setzen zu lassen, welche Foderungen, wenn sie uͤberhaupt rechtsbegruͤndet waͤren, als Central⸗Verbindlichkeiten des aufgeloͤsten Koͤnigreiches Westphalen anerkannt werden sol⸗ len, und in welchem Verhaͤltnisse jede der dabei betheilig⸗ ten Regierungen zur Befriedigung jener Verbindlichkeiten, wenn sie uͤberhaupt rechtsbegruͤndet waͤren, beizutragen habe? damit, nachdem dieses geschehen, jede der betheiligten Regierungen die sie betreffenden Anspruͤche besonders pruͤ⸗ fen, und die daruͤber erhobenen Beschwerden entweder auf dem Wege der Unterhandlung mit den Reklamanten, oder, in Entstehung eines befriebigenden Erfolges derselben, auf dem Wege der rechtlichen Eroͤrterung vor den kompetenten Landesgerichts⸗Stellen, fuͤr sich allein heben lassen koͤnne. Auf diesen Vortrag erfolgten noch in dieser Sitzung die Erkläͤ⸗ ven der 4 betheiligten Staaten, Preußen, Hannover, K rhessen 2 Braunschweig. . 8

Der Preußische Bundes⸗Gesandte gab zuvoͤrderst

Ad zu erkennen, daß, obgleich die Reklamation der Westphaͤ⸗ en Domainen⸗Kaͤufer Kurhessen allein angehe, doch die Seiten der bei den Westphaͤlischen Angelegenheiten uͤberhaupt be⸗ ligten Staaten eingeleiteten kommissarischen⸗Verhandlungen auch jenen besonderen Gegenstaud nicht ohne Einfluß seyn duͤrften, wes⸗ 2 anheimgegeben werde, ob nicht die Bundes⸗Versammlung

sicht auf die gedachten Verhandlungen, einem definitiven ein dieser Sache einstweilen noch Anstand geben wolle. 8 Was die auf Beschleunigung der Arbeiten der in Ber⸗ lin zusammengetretenen Kommission gerichteten Antraͤge betreffe, so sey waͤhrend einer stattgehabten unvermeidlichen Unterbrechun dieser Verhandlungen, von Seiten der Preußtschen Regierun nach Moͤglichkeit unablaͤßig fortgewirkt und die Zeit zu allen Vorarbeiten benutzt worden, Mitwirkung der uͤbrigen betheiligten Staaten sen koͤnnen. Auch habe der Preußische Bevollmaͤchtigte bei der ge⸗ dachten Kommission, die uͤbrigen Mitglieder derselben neuerlich be⸗ sonders eingeladen, recht bald wieder zur Fortsetzung ihres Ge⸗ schaͤftes mit ihm zusammenzutreten. Es sey daher kein Grund vorhanden, die Preußische Regierung zue Beschleunigung desselben noch besonders veranlassen zu wollen.

So wie demnach der Koͤnigl. Bundes⸗Gesandte dem Antrage in dieser Beziehung nicht beitreten koͤnne, sey er auch nicht im Stande, sich uͤber die weiteren Punkte desselben, ohne vorgaͤngige Instruktions⸗Einholung, zu aͤußern, und muͤsse sich seine Erklaͤrung darauf einstweilen noch vorbehalten.

„Der Hanndversche Gesandte erklaͤrte: er sey beauftragt, fuͤr Hannover und Braunschweig aller Anwendung 30. Artikels der Schluß⸗Akte auf die sogenannten Westphaͤlischen An⸗ gelegenheiten zu widersprechen, da bei den der Errichtung der Schluß⸗ Akte vorhergegangenen Wiener Ministerial⸗Konferenzen, beide ge⸗ nannte Hoͤfe sich ausdruͤcklich gegen eine solche Anwendung ver⸗ wahrt, und nur mit diesem Vorbehalt ihre Zustimmung zu jenem Artikel gegeben haͤtten.

„Nii wuͤrde man zugeben koͤnnen, daß die Entscheidung uͤber die, vor Entstehung des Deutschen Bundes stattgefundenen voͤlker⸗ rechtlichen Verhaͤltnisse zwischen den einzelnen, zu dem ephemeren Koͤnigreiche Westphalen gewaltsam gezogenen Provinzen, der Bun⸗ des⸗Versammlung beigelegt, oder von ihr einen zum Erkenntnisse daruͤber gar nicht geeigneten Gerichte uͤbergeben werde. Es sey allein Sache der Bundes⸗Staaten selbst, welche ein Interesse haͤt⸗ ten, sich daruͤber unter einander zu verstehen, und sie wuͤrden sich vhasn Termin von der Bundes⸗Versammlung setzen lassen oͤnnen. zn Hierauf ließ sich noch der gedachte Bundes⸗Gesandte darauf ein, die Anwendbarkeit der in dem, Namens der Bundestags⸗Kom⸗ mission gehaltenem Vortrage aufgestellten allgemeinen Theorien uͤber das Wesen des Staates und die Verbindlichkeiten eines Re⸗ gierungs⸗Nachfolgers, zu bestreiten, und bemerkte dabei, daß zu ei⸗ ner Zeit, in welcher alle Grundsaͤtze durch die groͤßten Begebenhei⸗ ten erschuͤttert worden, die Meinungen einiger Rechts⸗Lehrer nicht als die ungbanderliche Basis von Entscheidungen angenommen werden koͤnnten, die uͤber Regenten und Unterthanen normiren sollten, und daß ein natuͤrliches Staats⸗ Recht, so lange und in wiefern es ein selbstgemachtes und nicht allgemein anerkanntes ist/ auch nicht in einer, die positive Gesetzgebung beschraͤnkenden Gewalt, gedacht werden koͤnne.

„Der Kurhessische Gesandte bemerkte, mit Beziehung auf seine fruͤheren Abstimmungen, daß der Kurfuͤrst der Bundes⸗Ver⸗ sammlung in Hinsicht der Domainen ⸗Kaͤufer keine Kognition, welche weiter als auf Verwendnng und Empfehlung zu billiger Behandlung ginge, cinzuraͤumen vermoͤge, und daß unter Berück⸗ sichttgung derselben, mit mehreren solcher Acquirenten guͤtliche Ab⸗ kuͤnfte getroffen worden, so daß bei weitem der groͤßere Theil zu⸗ frieden gestellt sey.

8 Hierauf faßte die Versammlung den Beschluß:

daß uͤber die Antraͤge der Kommission und die Erklaͤrun⸗ gen der betheiligten Regierungen den 4. Dec. d. J. abzu⸗ stimmen sey.“

In der folgenden 6ten Sitzung vom 12. Jun. wurde auf Anlaß der nachtraͤglichen Aeußerung mehrerer Gesandtschaften, insbesondere der Preußischen und der Miederlaͤndischen, so wie zu⸗ letzt des praͤsidirenden Gesandten, von der Bundes⸗Versammlung jenem Beschlusse uͤber die Westphaͤlische Angelegenheit noch der ausdruͤckliche Zusatz hinzugefuͤgt: daß die Bundes⸗Versammlung durch Festsetzung eines Ter⸗

mins zur Abstimmung in oberwaͤhnter Angelegenheit weder eine Beleuchtung oder Eroͤrterung der im Vortrage nufge. stellten Grundsaͤtze eingegangen sey, noch sich dieselben oder die Motive des Kommissions⸗Antrages eigen gemacht, son⸗ dern die Erledigung dieser Sache ganz allein den Instruk⸗ tionen der Regierungen vorbehalten habe.“

Hienaͤchst wurde in Betreff der Bundes⸗Matrikel, auf den Vorschlag des Praͤsidiums, eine Kommission von fuͤnf Mit⸗ gliedern erwaͤhlt, um uͤber die Grundsaͤtze, wonach die nach Ab⸗ lauf d. J. definitiv einzufuͤhrende Matrikel bearbeitet werden solle,

ihr Gutachten zu erstatten.

In Bezichung auf den in der zten Sitzung zur Unterdruͤk⸗ kung des „Deutschen Beobachters“ gefaßten Beschluß er⸗ klaͤrte nachtraͤglich der Kurhessische Gesandte, daß der Kurfuͤrst, in Betracht der hoͤchst strafbaren und ungeziemenden Artikel jener Zeitschrift und des daraus hervorgehenden gefaͤhrlichen Geistes, dem Beschlusse der Bundes⸗Versammlung vollkommen beistimme. 8

In Beziehung guf das Entschaͤdigungs⸗Gesuch der ehe⸗ maligen Kurpfaͤlzischen Erb⸗Paͤchter der Graͤfenauer und Hemshoͤfe, wegen erlittener Kriegsschaͤden, trat die Groß herzoglich⸗Hessische Gesandtschaft, Namens ihrer Regierung der in der vorigen (15ten) Sitzung von Baden hieruͤber abgege⸗ benen Erklaͤrung im Wesentlichen bei. 8 Hamburg, 1. Jul Von der, durch die Hrn. Gebruͤde Benecke in Berlin negocirten Norwegischen Anleihe, sind wieder⸗ um 15,500 Mark Banko, in Partial⸗Obligationen die⸗ ser Anleihe, vom Koͤnigl. Norwegischen Regierungs⸗ Finanz⸗ Handels⸗ und Zoll⸗Departement aufgekauft, und in der, am heu⸗ tigen Tage stattgefundenen 12ten Amortisation dieser Anleihe, von den dazu Bevollmaͤchtigten, in Gegenwart zweier Notarien kassirt

und vernichtet worden. 8 „„Kopenhagen, 24. Jun. Die seit 1819 in Daͤnemark ein⸗ gefuͤhrte summarische Prozeßform in Privatsachen, welche Real⸗ und Verbal⸗Injurien betreffen, hat bis dahin die erfreulichste Wir⸗ 2 kung gezeigt. Von 2007 solcher im v. J. vorgekommener Sachen, sind 1609 verglichen, 78 ausgesetzt, 17 an die behoͤrigen Ge⸗ richte verwiesen und 308& abgeurtheilt worden. Stockholm, 24. Jan. In diesen Tagen ist ein

enealogk⸗ 02 Werk erschienen, in welchem erwiesen wird, daß g K. 8. ie Kronprinzessin von alten Schwed. und Norweg. Koͤnigs⸗Hän⸗

nzwischen verflossene welche dieselbe, ohne habe vornehmen las-⸗