1823 / 147 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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ten und dem ganzen Umfange ihrer Amtsverhaͤltnisse gruͤndliche Kenntnisse und richtige Beurtheilung zu erwerben. Der Hr. Ver⸗ fasser, der schon mehrere aͤhnliche Werke fuͤr den praktischen Staats⸗ Dienst bearbeitet hat, hat sich durch das Gegenwaͤrtige neuen An⸗ spruch auf Dank erworben. Wer in seiner Amtsfuͤhrung einen sicheren Leitfaden und zugleich eine Erleichterung wuͤnscht, dem kann dieses Handbuch mit Recht empfohlen werden. In den bei⸗ den ersten Buchstaben finden sich z. B. folgende Artikel: Abgaben an Kirchen, Pfarren und Schulen, Abgaben⸗Freiheit der Geistli⸗

chen, Abgaben⸗Bonification, Afteraͤrzte uͤber deren Schaͤdlichkeit

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die Gemeinde belehrt werden soll, Amtseid, Amtsberichte, Amts⸗ fuͤhrung, Amtshandlungen, Amtskleidung der Geistlichen, Aufge⸗ bot, Trauung, Taufe; Bauwesen der Kirchen und Schulen, Beer⸗ digung, Begraͤbnißplaͤtze, Bekanntmachung von den Kanzeln, Be⸗

richte, deren Abfassung, Bevoͤlkerungslisten, Bibelgesellschaft, Bis⸗

thuͤmer, Brandversicherung, Bulle, u. s. w. im ganzen Werke.

Der Haus⸗, Brot⸗ und Lehrherr

in seinen ehelichen, vaͤterlichen und uͤbrigen hausherrlichen

Verhaͤltnissen gegen Gesinde, Gesellen und Lehrlingen, nach allgemeinen und insbesondere nach Preußischen Gesetzen. Von J. D. F. Rumpf, Koͤnigl. Preuß. Hofrathe. gr. 3. 1 Rthlr.

Nicht nur die Absicht des Verfassers durch diese Schrift zu Erreichung des schoͤnen Ziels beizutragen, das seer mehr zu einem Leben voll Gluͤckseligkeit, Friede und Zufriedenheit zu machen, ist lobenswerth, sondern auch die Ausfuͤhrung verdient allen Beifall. Der Verf. nimmt seinen Weg durch das Gebiet der allgemeinen Wahrheiten der praktischen Vernunft zu den Ge⸗ setzen des Staagtes, wie sich aus folgendem Inhalt ergiebt. 1ste r Abschnitt: die ehelichen, elterlichen und hausherrlichen Verhaͤltnisse in sittlicher Hinsicht; Natur und Zweck der Ehe; Wahl einer Gat⸗ tin; eheliches Leben und Maͤßigkeit des ehelichen Genusses; ehe⸗ liche Treue; der Hausfrieden; Nachsicht des Mannes; Eigensinn, Zuvorkommen; Aeußerung von Mißtrauen und Mißfallen; Vor⸗ beugung alles fremden Einmischens. Heilighalten der gegenseiti⸗ gen Rechte: der Mann regiert, die Frau herrscht. Rechte und Pflichten des Mannes; Rechte und Pflichten der Gattin. Ordnung des Haushalts, wie sie erreicht wird ohne Peinlichkeit. Beruf zur Reinlichkeit und Sparsamkeit; Geiz. Gemeinschaftliche Erzie⸗ hung der Kinder: allgemeine Erziehungsregeln; soll der Vater die Toͤchter erziehen? Betragen gegen die Hausdienerschaft. 2ter Ab⸗ schnitt. Die ehelichen, aͤlterlichen und hausherrlichen Verhaͤltnisse nach allgemeinen Rechten; ist die Ehe ein bloß buͤrgerlicher Ver⸗ trag? Hindernisse der Ehe. Verbotene Ehen, nach Moses, und nach dem franzoͤsischen Gesetzbuche. Die Verlobung; Aufgebot und Trauung; das Vermdoͤe en der Eheleute; Guͤtergemeinschaft und Dotalsystem. Die Ehescheidung, nach franzoͤsischen Gesetzen. Gruͤnde fuͤr und wider die Ehescheidung; Uebergewicht der erstern. Die vaͤterliche Gewalt; das Zuͤchtigungsrecht des Vaters; Erloͤschen der väterlichen Gewalt. Unmuͤndige, Minderjaͤhrige, Großjaͤhrige. Der Familienrath in Frankreich. Verhaͤltniß zwischen Herrschaft und Gesinde. Zter Abschnitt. Die ehelichen, aͤlterlichen und hausherr⸗ lichen Rechte und Pflichten nach Preußischen Landesgesetzen; von der Ehe und den Erfordernissen einer guͤltigen Ehe; Eheverbote, zwischen Aeltern und angenommenen Kindern, zwischen Vormuͤn⸗

ern und Pflegbefohlnen. Ehen verheirathet gewesener Personen; verbotene Ehen zwischen Personen, welche Ehebruch getrieben. Ungleichheit des Standes. Militairpersonen. Religion und Alter. Einwilligung der Aeltern. Von den Eheverloͤbnissen; Erfuͤllung derselben; Folgen des Ruͤcktritts von denselben; mehrere Ehege⸗ loͤbnisse. Vollziehung der Ehe und Aufgebot; Einspruch; Trauung. Von den Rechten und Pflichten der Eheleute in Beziehung auf ihre Person: Rechte und Pflichten des Mannes und der Frau; von den Rechten und Pflichten der Eheleute in Bezichung auf ihr Vermoͤgen; Eingebrachtes; Erbschatz; Schenkung unter den Eheleuten. Schulden der Eheleute. Buͤrgschaften der Ehefrau. Gemeinschaft der Guͤter. Trennung der Ehe durch den Tod; Be⸗ graͤbniß; Trauer. Erbfolge aus Vertraͤgen; aus Testamenten; nach emeinen Rechten; bei bestandener Gemeinschaft. Trennung der he durch richterlichen Ausspruch; Ehebruch, Versagung der ehe⸗ lichen Pflicht, Unvermoͤgen u. s. w.; Auseinandersetzung des Vermoͤ⸗ gens. Von den wechselseitigen Rechten und Pflichten der Aeltern und Kinder; eheliche Kinder; nach dem Tode des Ehemanns; nach geschiedener Ehe. Kinder aus unguͤltigen Ehen. Von den Rechten und Pflichten der Aeltern und Kinder, so lange letztere unter vaͤterlicher Gewalt stehen; wegen der Verpflegung und der Erziehung. Rechte der aͤlterlichen Zucht. Kinder aus verschie⸗ denen Ehen. Wahl der Lebensart und Erwerb der Kinder. Vertreten der Kinder. Von dem eigenthuͤmlichen Vermoͤgen der Kinder: ihr freies und nicht freies Vermoͤgen; Sicherstellung ih⸗ res Vermoͤgens; vaͤterlicher Nießbrauch ihres Vermoͤgens. Von Aufhebung der vaͤterlichen Gewalt. Herausgabe des Vermoͤgens und Ausstattung der Kinder; Rechte der Aeltern nach aufgehobe⸗ ner Gewalt; besondere Faͤlle wegen Aufhebung der vaͤterlichen Ge⸗ walt. Von der Annahme an Kindesstatt; Wirkung der Adoption; von Pflegekindern. Von den Rechten und Pflichten der Herrschaf⸗ ten und des Gesindes; die neue Gesindeordnung; gemeines Gesinde; Dauer der Dienstzeit; Pflichten des Gesindes; Pflichten der Herrschaft; Aufbebung des Vertrags; Entlassung des Gesin⸗ des ohne Aufkuͤndigung; Austritt des Gesindes ohne Aufkuͤndi⸗ gung; Ablauf der Dienstzeit; Austritt des Gesindes vor Ablauf der Dienstzeit; Abschied des Gesindes. Von Hausofficianten, Erzie⸗ hern und Erzieherinnen. Neuere Bestimmungen in Gesindesachen; Rechte und Pflichten zwischen Meister, Gesellen und Lehrlingen; Aufnahme der Lehrlinge; Pflichten des Meisters und des Lehr⸗ lings; Recht der Zucht; Aufhebung des Vertrags; das Lehrgeld; Lehrzeit; Lossprechen; Wanderschaft und Verhalten auf derselben; Lohn und Kost der Gesellen; Verpflegung kranker; Rechte und

n; Abgang des Gesellen; Rechte der Gesellen uͤberhaupt. Allgemeines Kriegswoͤrterbuch fuͤr Offiziere aller Waffen. Von H. F. Ru mpf, Koͤnigl. Preuß. Lieutenant und Ritter ꝛc. Mit einem Vorwort von J. G. von Hoyer, Koͤnigl. Preuß. General⸗Major im Ingenieur⸗Korps ꝛc. Zwei Baͤnde, A bis Z. Mit XV

74 1 1 zwischen Meister und Gesellen; Abschaffung der Gesel⸗

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Steintafeln in Bogengroͤße, und 296 Abbild Preis: ir Bd. 3 Rthlr. 16 Gr. 8 Bd. 2 Ragen Bei dem sich immer mehr ausbreitenden Studium wissenschaften, und bei den gesteigerten Foderungen, an den Soldaten von jedem Grade gemacht werden, Werk eine um so willkommenere Erscheinung, da wir bi aͤhnliches besitzen. Die Anspruͤche, die wir an die Brs eines solchen Werks zu machen berechtiget sind, haben; einen bedeutenden Umfang. Ein Woͤrterbuch der K 8 schaften soll aus allen Zweigen der Krtegskunst das Wissen mit sachreicher Kuͤrze vortragen, es soll dem Offizier 1 einen solchen Unterricht von dem Wesen und Dienst 1 pengattungen darbieten, daß er nirgends als Fremdling vielmehr von dem Wichtigsten außer seiner Berufswasse liche Kenntniß sich erwerben kann. Refer. hat sich die Ueberzeugung verschafft, daß sich der Hr. Verf. dieser sh Aufgabe mit lobenswerthem Fleiße, mit Sachkenntniß,

Beurtheilung, Auswahl und Zusam 1 f da g. .n hat. b 111“ Der dem Werke vorgedruckte Inhalt, wo die Artif nem bestimmten System, und zugleich in aiphabetischen aufgefuͤhrt sind, giebt einen Ueberblick von dem Plane hierbei zum Grunde lag, und von der Reichhaltigkeit n die Ausarbeitung jedes einzelnen Artikels laͤßt fuͤr den an ecn Cꝙ fübrig, gv die leicht auffindliche eine eweis c

verage b von der Umsicht und Erfat Der ebenerwaͤhnte Inhalt enthaͤlt folgende Haupt⸗gh

A. Die Kriegskunst im Allg Je2ne 92982g enthaͤlt theils Deftnitionen aus dem System der Kriecgas ten, theils die summarische Uebersicht des Krieges utce wie der einzelnen Truppengattungen, auch Ansichten Strategie, von strategischen Grundsaͤtzen u. s B. Kriegswissenschaften. 3

I. Die Waffenlehre, das Fuhrwesen, nebst brauch :ꝛc. Hier findet man in dem Woͤrterbuche unter; nen Artikeln, die Verfertigung, die Einrichtung, die Ha den Gebrauch der Waffen und Geschosse aller Art, wie und den Gebrauch der jetzt im Kriege uͤblic II. Die Truppenkunde, inneren Einrichtung der Armee e⸗ 1“ dem v. Dienst, von Ausruͤstungsgegen ,

dizinalwesen ꝛec. 4“

Kronik des Tages.

Seine Majestaͤt haben an den Magistrat und die Stadt⸗ rdneten zu Berlin, nachstehende Kabinets⸗Ordre zu er⸗ eruhet: b 2; 86 Feierlichkeiten bei dem Empfange der Kronprin⸗

Koͤnigl. Hoheit, hat sich die Anhaͤnglichkeit der Stadt⸗ rden, der einzelnen Korporationen, der Buͤrger und der hiedenen Klassen der Einwohner an Mich und Mein

migl. Haus so unverkennbar ausgesprochen, daß Ich darin 2 assung finde, Meine ganz besondere Theilnahme dan⸗

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handelt von der Organs „von ihren verschiedenen Fiitz angenehme Veranlassung fi der Vagäfriedenheit mit diesen Beweisen treuer Justi⸗ ntd hiemit zu erkennen zu geben. 1

III. Die Taktik. Dieses weitlaͤufti 4, da. Berlin, den 3osten ber 1823. 8

nach seinem Geken, Neslehan 8eg veribn

¹) Die reine Taktik, nebst Fechten, Reiten, ectcbx .“ u“

men ꝛc. Man findet hier nicht nur diese letztern Kifhh .

vollstaͤndig abgehandelt, sondern auch die Abrichtun Se. Maj. der Koͤnig haben dem Senior und Pastor pri-

schiedenen Truͤppengattungen, der Infanterie, Kavaleitius Wilde zu Bernstadt, im Regierungs⸗Bezirk Breslau, tillerie und Pioniere, in dem Gebrauch der verschieden uh dem Justiz⸗Rath und Stadt⸗Richter Hindersin zu Neu⸗

Waffen, in der Bedienung des Geschuͤtzes, in allen Em t⸗Eberswalde, das Allgemeine Ehrenzeichen erster Klasse

““ bei den Schießuͤbungen und sonstigen verleihen geruhet. 6

2) Die Terrain „Hierhe ört⸗ Des Koͤniges Majestaͤt haben den Ober⸗Landesgeri 88 2 Das Aufn 8 88 Nneg an Terrann ieh, Heinrich Otto von Wedell, zum Nath bei dem Ober⸗ niß ꝛc. Was das Aufnehmen betrifft, so konnte der Vegybesgericht zu Stettin ernannt. naatüuͤrlich nicht die ganze Feldmeßkunst abhandeln jedoc 6 1 eer unter den hierher gehoͤrigen Artikeln eine vollstäͤnde bersicht der noͤthigen Instrumente, und die allgemeinen fuͤr militairische Aufnahmen. Von der Zeichenkunst se bis jetzt erschtenene Manieren auseinandergesetzt, den Steinplatten dargestellt; guch vermißt man we Kopiren der Zeichnungen, noch das Auszeichnen der tionsplaͤne u. dgl. Nicht minder vollstäͤndig hat sich i bei der Terrainkenntniß uͤber alle hierher gehoͤrigen staͤnde ausgelassen, und Ref. kann nicht umhin, als! hiier die Artikel Augenmaaß, Orientiren, Der anzufuͤhren. .

b) Die Befestigungskunst. Auch diese ist so vollst es in einem solchen Werke geschehen kann, abgehande findet hier die verschtedenen Befestigungsmanieren, Häng der Festungen, das Mauerwerk, die verschiedem der Festungswerke, die ganze Feldbefestigung u. s. n

3) Die angewandte Taktik. Mehrere Artikel dieset tes sind bogenstark, und beweisen ihre vollstaͤndige ne

Von den Fechtarten der verschiedenen Waffengattungen t

ders die der leichten Truppen und der kleine Krn

zweckmaͤßig und musterhaft bearbeitet. Ueberhaupt sth

Der Justiz⸗Kommissarius und Notarius, Regierungs⸗ th Schaller zu Koͤnigsberg i. Pr., ist als Justiz⸗Kom⸗ arius zu dem hiesigen Stadtgerichte versetzt worden, und dzugleich als Notarius publicus im Departement des Kam⸗

erichts fungiren. Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius Men⸗

‚ist zum Justiz⸗Kommissarius bei den Unter⸗Gerichten Landshuter Kreises in Schlesien bestellt worden.

Bokanntmachung Es ist bereits unterm 9. Jun. 1821. bekannt gema

cht, hzu allen denjenigen Domainen⸗Pfandbriefen, deren Zin⸗ auf die Staatsschulden⸗Tilgungskasse angewiesen sind, hh Zins⸗Koupons von Seiten der unterzeichneten Haupt⸗ rwaltung der Staatsschulden, und zwar zahlbar in Ber⸗ ss der CCCC“ EE11“ 76 Verf. fuͤr diese Truppenart ei A““ n sollen. Die Inhaber der erstern haben letztere auch z 8 1 8 ;s Arntkein Faͤger Hecrfeseehiede n sten Theile bereits erhalten, und nur zu einer bestimmten An⸗ Signal, Feldwache, Patrouille, Rekognoseiselhlaim Betrage von 300,000 Rthlrn. st⸗Preußischer Damai⸗ vielen anderen, wegen ihrer besonderen Vollstaͤndigkeithhh⸗Pfand⸗Briefe auf geht. Der Festungskrieg mit dem Minenwesen, der An 1 Balga die Vertheidigung der Feldschanzen, die Pontonierwis Kaymen die Hauptzuͤge der Generalstabswissenschaft ꝛc. sind hoͤch maͤßig behandelt. Endlich folgt: IV. Der Seekrieg, wo man die Erklaͤrung aller der! denen Kriegsfahrzeuge, der Einrichtung und des Baus dert und ihrer Masten, ihres Segel⸗ und Tauwerks, der hauyf sten Mandver eines Schiffes bei den verschiedenen Opet der Seetaktik, und das Verhalten der Mannschaft eines Treffens u. s. w. findet. Posgereicht hatte. „Diese kurze Darstellung des Inhalts laͤßt wohl keinen Der letzte von diesen landschaftlichen Zins⸗Koupons, naͤm⸗ uͤber die Brauchbarkeit des, bereits in mehreren kritischen oih der Stich⸗Koupon Nr. 10, ist Weihnachten d. J. fäͤllig, namentlich in der Halleschen, Jenaer und Leipziger Lit. Zohd es soll mit der Auszahlung der darin verschriebenen Zin⸗ Beifall gewuͤrdigten Buches uͤbrig; das Ganze ist 72 Bogchn die E ürmjener ne er zeichneten Haupt⸗ im groͤßten Oktavformat, und mit ziemlich en 8 Drut e Ertradition jener neuen von der Söwpete ax b Aus abt der Abbildungta vndprücht ' ennn 4 twaltung der Staatsschulden ausgefertigten Zins⸗Koupons Plane, wobei es eine Hauptabsicht war, den Preis des Buch tbunden werden. 1 eine allzu große Menge von Tafeln nicht zu sehr zu vert Beides, die Zins⸗Zahlung wie die Ausreichung, der neuen Ref. hat sich überzeugt, daß dieses gelungene Werk nicht n ns⸗Koupons, geschieht in Einverstaͤndniß mit der Ost⸗Preu⸗ Offizier jeder Waffe, der auf umsichtige Kenntniß seines chen General⸗Landͤschafts⸗Direktion zu Koͤnigsberg in deren Anspruch macht, als ein treffliches Lehr⸗ und Erinnerungs Prtigen Lokal zu derselben Zeit, in welcher die Weihnachts⸗ nsen der landschaftlichen Pfandbriefe dort ausgezahlt wer⸗ n, durch den dazu von uns beauftragten General⸗Land⸗

willkommen seyn, und ihm die Stelle einer kleinen Krieg⸗ thek im Felde vertreten wird, sondern es wird auch, wegen in,

hafts⸗Rath Herrn Brausewetter. Das dabei zu beobach⸗ nde Verfahren ist folgendes:

Saalau Tapiau und Taplacken d sie damals nl⸗Landschafts⸗Direktion, dazu Zins⸗Koupons schon fruͤher

gemein verstaͤndlichen Vortrags, den Mann aus jedem Stande, der sich Kenntnisse von jegswesen verschaßf

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nicht gegeben, weil die Ost⸗Preußische Gene⸗

18 1“ Briefe, zu welchen die Ost⸗Preußische General⸗L . rektion Zins⸗Koupons gegeben hat, spezificiren die ersteren nach

versehen die in duplo auszufertigende Spezifikation mit i Namens⸗Unterschrift, uͤberreichen sie mit den Pfandbriefen

dem oben erwaͤhnten Kommissarius, bei welchem gedruckte Schemata zu den Designationen unentgeltlich zu haben sind,

und erhalten darauf

hienach zu zah 1t 1 Bons in Leaagsbens nicht erhebt, kann solche spaͤterhin nur in

Berlin, waͤhrend der naͤchsten Zinszahlung vom 1. Maͤrz 1824 8

ab der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗

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General⸗Landschafts⸗Di⸗ 1. Nummer,

Domaine, und Nennwerth;

ihrer

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3.

a) gegen Auslieferung des Stich⸗Koupons Nr. 10. die da⸗ mit verbrieften Zinsen pro 24. Jun. bis 24 Dec. 18233 b) gegen Ausstellung einer besondern Quittung die Zinsen pro 24. Dec. 1823. bis ultimo Febr. 1824. c) und die neuen Zins⸗Koupons Nr. 6, 7 und 8, welche die Zinsen pro 1. Maͤrz 1824 bis 1. Sept. 1825 umfassen,

worauf ihnen die Pfanobriefe, nachdem auf denselben die Zins⸗ Zahlung und Extradition der neuen Zins⸗Koup abgestempelt worden, vanae ge,en werden.

ons Nr. 6. 7. 8.

1“ I1686“

Wer im Laufe der oben bezeichneten Zahlungszeit die lenden Zinsen und auszureichenden

1““

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bei der Kontrolle der Staats⸗Papiere und respective be Kasse erhalten. Berlin, den 26sten November 1823. Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. Rother. von Schuͤtze. Beelitz. Deetz

Bekanntmachung. Die sechste Ziehung der Staats⸗Schuldschein⸗Praäͤmien

geschieht, wie die fuͤnf ersten, im hiesigen Boͤrsenhause.

Am zisten d. M. Vormittags 9 Uhr werden die diesmal zu ziehenden 40,000 Praͤmien eingezaͤhlt, worauf die Ziehung selbst am 2. Jan. k. J. Vormittags 8 Uhr angefangen und in den folgenden Tagen, bis zur Beendigung, fortgesetzt wird.

Die Herren Geheimen Regierungs⸗Raͤthe Patzig und Ruͤck besorgen auch diesmal das Ziehungs⸗Geschaͤft. Als Kommissarien der unterzeichneten Immediat⸗Kommission wer⸗ den außerdem der Herr General⸗Lotterie⸗Direktor Bornemann und der Herr Regierungs⸗Rath von Herr; als Deputirter aus der Mitte der Aeltesten der hiesigen Kaufmannschaft aber, abwechselnd die Banquiers Herren C. W. J. Schultze, J. G. Pietsch und M. H. Mendheim dabei zugegen seyn.

Die gezogenen groͤßeren Praͤmien von 80,000 bis incl 200 Rthlr. sollen schon waͤhrend der Ziehung durch die hiesi⸗ gen oͤffentlichen Blaͤtter bekannt gemacht und die vollstaͤndigen Ziehungslisten bereits einzeln in einigen Tagen nach der Zie hung, mit den hiesigen Zeitungen aber spaͤtestens am 3. Febr k. J. ausgegeben werden.

J ·

Saͤmmtliche, durch die sechste Ziehung herausgekommene Praͤmien werden nach der Bekanntmachung vom 24. August 1820 in der Zeit vom 15. Maͤrz 1824 bis zum 1. Jan. 1825 von der Praͤmien⸗Vertheilungs⸗Kasse im hiesigen Seehand⸗ lungs⸗Gebaͤude, die Sonn⸗ und Feiertage und die drei letzten G Tage jedes Monates ausgenommen, taͤglich Vormittags bis Ein Uhr in Kourant, 8 g L fein zu 14

lr. gerechnet, baar ausgezahlt, und zwar:

18“ 868 Praͤmien von 80,000 Rthlr. bis incl. 130 Rthlr gegen Aushaͤndigung der Praͤmienscheine und der dazu gehoͤrigen Staats⸗Schuldscheine nebst laufenden und dar⸗

auf folgenden Zins⸗Koupons; m 1

2) die Praͤmien von 16 Rthlr. gegen Zuruͤckgabe der Praͤ⸗ mienscheine und Vorzeigung der dazu gehoͤrigen Staats⸗ Schuldscheine, welche letztere den Inhabern verbleiben. ien⸗Verthei 8⸗ 3 ich mit Absendung

Die Praͤmien⸗Vertheilungs⸗Kasse kann sich mit

der Gelder durch die Post und mit der darauf Bezug haben⸗ den Korrespondenz nicht befassen; dagegen koͤnnen die niedrig

sten Paͤmien von 18 Rthlr. unter obigen Bestimmungen vom

15. Maͤrz. bis Ende Jun. k. J. auch be⸗ ““ t⸗Kassen erhoben werden. Wegen Zahlung der Praͤmien

M. und Leipzig wird

vollkommen befriedigen. 1 2 b

½ 5

Die Inhaber derjenigen Ost⸗Preußischen Domainen⸗Pfand⸗

in Amsterdam, Hamburg, Frankfurt a.