1823 / 153 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 23 Dec 1823 18:00:01 GMT) scan diff

e . 8 ft en au Zundes⸗ . on in Dienst Tretenden aber, . g. fügenena⸗ 1emte J6⸗ wenn er auch nicht e. Ulion zußehe §. K. Praäͤsidtal⸗Gesandtschaft auf das deseefnscte Mübn⸗ üer., ün⸗ 8 senere Interhentton in diese Die Anleihe der K. K. Oesterreichschen Regierung bei Roth⸗ Bund selbst noch nicht bestand. Iü. 8 6h1 derselben beschließen koͤnne. schild und Komp., Baring und Komp. und Thomas Reid, Irving Bietet demnach die Sache der Westphaͤlischen Domajn ußen. Auf die Gesuche mehrerer, bei Regulirung der Gesandtschaft hierauf ihren ie. genn⸗ die Koͤnigl. Bundestags⸗ und Komp., ist zu Stande gekommen. Der erste Zahlungs⸗ fer, aus diesem Gesichtspunkte betrachtet, an sich schon keine⸗ nenheiten des aufgeloͤsten Koͤnigreiches Westphalen betheilig⸗ seits nicht, welche Verschiedenheit d richtet, verhehlt sie sich einer⸗ Termin ist bereits mit 400,000 Pfd., die in die Schatzkammer ge⸗ Verweigerung und mithin auch keine Begruͤndung der Ka Fonen, ist in der 15ten Sitzung d. J., in Folge des Vor⸗ 15 Maß r. vr 978 er Ansichten uͤber denselben, zahlt wurden, berichtigt worden. des Bundestages dar, so gewaͤhrt zugleich die Kurfuͤrsilich „2 Reklamations⸗Kommission, und nach einigen, von Ge⸗ dieser Zacgnmec⸗ nen Instruktionen, tnt 1 Der Reisende Belzoni meldet unterm zisten Grade N. Br. ordnung vom 1⁄3, Jan. 181 die beruhigende Ueberzeugun ften betheiligter Hoͤfe, namentlich auch von der Koͤnigl. es nicht far unmbglich daß vielleicht anee zpedrerseits halt se hieher, daß man seinem Unternehmen, in das Innere von Afrika hinsichtlich der Anwendung der darin ausgesprochenen Bes⸗ en Gesandtschaft abgegebenen vorlaͤufigen Erklaͤrungen, ehrlichen Gesandtschafn vaxin aeieen es oder der andern ver-⸗ voorzudringen, nicht von Seiten der Mauren, sondern der Englaͤn⸗ gen in einzelnen Faͤllen die zulaͤssigen privatrechtlichen Pn 2₰ worden, daß uͤber die Antraͤge der Kommission, fuümmung auch 28b 92 41 eee vor schließlicher Abe der, allerhand Hindernisse in den Weg gelegt habe. Die Reise der Betheiligten in so fern gehdrig beruͤcksichtigt worden s e eben erwaͤhnten Erklaͤrungen am heutigen Tage etwani 4 Berucksichtn ung an ibte Hohe Kon ö nach und von Fez, der Aufenthalt dort, die erfoderlichen Ge⸗ daseldst denzenigen Domainen⸗Kaͤufern, welche wegen mnmen sey⸗ . . deren h.In S mesen deren sn bestchaeh, schenke ꝛc, beltefen sich auf 1000 Pfd. St., die Belzoni aus eige⸗ Verwendungen Anspruͤche haben, ausdruͤcklich vorb ehalten Al⸗ kommen nach Lage der Sache bei den Kommissions⸗An⸗ vor deftnitiver Beschluß 8. diegfeite 8 Se. werden, nen Mitteln bestritt. solche gegen die Kurfuͤrstliche Ober⸗Rentkammer im Wes, auch die, denselben zum Grunde liegenden, im Vortrage Gegenstande einer Nacher Uchen Fnstruktiond Erhtias 128 “¹“”“ Der Vorschlag, dem General Riego ein Denkmal in tens besonders auszufuͤhren, wodurch daher letzterer allen rlich entwickelten und groͤßtentheils aus neueren staatsrecht⸗ 1Se Se 25 Moorsields zu errichten, ist im Gemeinderathe nicht durchgegangen. erdͤffnet ist, welche versionem in rem oder Meliorationen Theorien geschoͤpften Motive in Betrachtung. Nachdem dem Koͤnigl. Baierschen Belmte F-r. Buͤcher⸗Nachdent dee . 8 Die Ziehung des gruͤnen Thees aus Saamen, soll an den koͤnnen. Es ist freilich zu bedauern, daß Viele der in diese Koͤnigliche Gesandtschaft hieruͤber bereits in der 16ten Siz⸗ in der ꝛ8ten Sitzung d. J. . des Protokolls) 42 Ufern des Amite in Louisiana, uͤber alle Erwartung gelungen seyn. Betheiligten ihre eigene Stellung und ihr eigenes Interz - dahin geaͤußert, daß und wie sie mit den gedachten so erbictet sich die Königk. Gefandzschaft „Sr. diesergaltd 8* fae 8 In der von 7000 Menschen bewohnten Schottischen Stadt, kannt, und anstatt, Jeder fuͤr sich, guͤtliche Ausgleichung ailichen Theorien keineswegs einverstanden seyn koͤnne, so senden Beschlusse beizutreten ft/ 8 Keelso, ereignete sich der, bei der Theater⸗Liebhaberei der Schotten, suchen oder den ihnen bezugsweise vorbehaltenen Rechtsme ihr jetzt nur noch uͤbrig, unter Bezugnahme darauf, und 2) In Beziehung auf diejenigen Reklamationen, welche Fode⸗ velleicht einzige Fall, daß, als neulich zum Benestz des ersten dor⸗ treten, in so fern eine falsche Maßregel ergriffen haben, ee en Featserl. Detzerveichschen t⸗ zungen an Fer ee . aufgeldsten Koͤnigreichs West⸗ tigen Kuͤnstler⸗Paares, Macbeth und Wilhelm Tell angekuͤndigt ihre Interessen gemeinschaftlich zu befoͤrdern suchten. 48 sung hinsichtlich desselben Gegenstandes, nachtraͤglich zu erklaͤ⸗ phalen, die in demselben kontrahirte Staats⸗Schuld, die der West⸗

saß nunmehr jene fruͤhere Arußerung auch von Seiten ihres phaͤlischen Regierung gestellten Kautionen, und die Versor un

92 Seness, essaner ““ meüich dms⸗Werküt v 98989 der Betheiligten auch heut noch, nicht a1 Beinte icht minder ½ ¹2. Dec. Wie es heißt, soll die Wilhelms⸗Vorstadt der i m zugestandenen oben erwaͤhnten Rechtshuͤlfe, in so⸗ ofes eine ausdruͤckliche Beistimmung n aliger Westphaͤlischer Sdi f bis an die Bruͤcke von Laken, unserer Hauptstadt einverleibt werden. auf sein individuelles Verhaͤltniß anwendbar ist, e, die damalige, im Protokoll der 16ten Sitzung Gesnavechafs nündasfcshre 1n tedsenes, detcesen, ie Frankfurt, 16. Dec. Am 4. Dec. eroͤffnete das Praͤsidium zugsweise in den vorliegenden Thatsachen, welche beweise Us befindliche, allgemeine Bemerkung des K. K. Oesterreich⸗ machte Anzeige, besonders aber ihre in der z5ten Sitzung dies. J. die 23ste Sitzung der Bundes-Versammlung mit Verlesung mehrere Domainen⸗Kaͤufer sich von Seiten Sr. Koͤnigl. 2 Herrn Praͤsidial⸗Gesandten uͤber uͤblich gewordene Allega⸗ abgegebene vorlaͤufige Erklaͤrung, nunmehr, in Gemaͤßheit ihres eines Schreibens des K. Großbritannischen Staatssekretairs fuͤr Kurfuͤrsten einer sie wesentlich beruhigenden Behandlun aus staatsrechtlichen Schriftstellern in Verhandlungen der damaligen Vorbehaltes, durch eine fernere Mittheilung, theils 8 die auswaͤrtigen Angelegenheiten⸗ Hrn. G. Canning, wodurch der freuen hatten, gewiß den erwuͤnschtesten Anhalts⸗Pung es⸗Versammlung. 8 8 naͤher zu begruͤnden und zu ergaͤnzen, theils uͤberhaupt wieder in 882 Großbritannische Legations⸗Sekretair, Herr Georg Hamilton seine Angelegenheit einer guͤnstigen Erledigung zufuͤhren a bgesehen von ihren Motiven, sind die Kommissions⸗Antraͤge Erinnerung zu bringen beauftragt 8 Seymour, waͤhrend der Abwesenheit des K. Großbritannischen Mi⸗ In Ansehung aller uͤbrigen, das außgeldsi⸗ Koͤnig reitt für sich allein, sondern mit den bereits abgegebenen Bereits im Anfange d. J. 1819 trat der Koͤnigl. Preuß. Hof 8 nisters, als Koͤnigl. Geschaͤftstraͤger beim Deutschen Bunde ernannt phalen betreffenden mancherlei Reklamationen, welche g. ungen der betheiligten Regierungen beschlußmaͤßig lun Ge⸗ mit Hannover, Kurhessen und Braunschweig in Korrespondenz, um wird. Derselbe ward sofort durch Seen der Versammlung in schon zu wiederholtenmalen am Bundestage zur Sprache nde der heutigen Abstimmung gemacht. Der Konigl. Preuß. diese Staaten zu vermoͤgen, durch Avordnung von besonders be⸗ dieser Eigenschaft anerkannt, und dem Praͤsidium uͤberlassen, ihm worden sind, ist die Kaiserlich Koͤnigliche Praͤsidial⸗Gesaszand sich dadurch voͤrdersamst naͤher zu pruͤfen veranlaßt, ob vollmaͤchtigten Kommissarien, die Verhaͤltnisse des aufgeloͤsten Koͤ⸗ seine foͤrmliche Annahme zu eroͤffnen und das Schreiben des Herrn angewiesen, Folgendes zu erklaͤren: n wie weit etwa der Sinn dieser vorliegenden Erklaͤrungen nigreiches Westphalen zu reguliren. Hannover, dem sich Braun⸗ Canning zu beantworten. 4 ‚Der Kaiserlich Koͤnigliche Hof findet in dem Umstangegäre oder verstatte, die Antraͤge selbst, ohne specielleres Einge⸗ schweig hierin uͤberall anschloß, bevollmäaͤchtigte seinen Gefandten 8 Hierauf legte Praͤsidium ein waͤhrend der Vertagung der bereits wirklich in dankvoll zu erkennender Beruͤcksicht f ihr Material, noch lediglich dahin gestellt bleiben zu las⸗ am Hofe zu Berlin, und einen gleichen Auftrag erhielt der dor⸗ Bundes⸗Versammlung eingegangenes Erkenntniß des Obe r⸗ in der 29sten Bundestags⸗Sitzung v. J. 1819 stattgefunddhie Resultate waren folgende: Kaͤufer in tige Kurhessische Gesandte von Lorenz. Bevor jedoch die zu dem Appellations⸗Gerichtes zu Muͤnchen, als Austraͤgal⸗In⸗ pfehlung von Seiten der hiebei betheiligten Regieruthh In Beziehung auf die Verhaͤltnisse der Domainen⸗Kaͤufer in Geschaͤfte erfoderlichen Materialien zusammengebracht und die bei⸗ stanz in Sachen des Großherzo thumes Hessen wider das Herzog⸗ Preußen, Hannover, Kurhessen und Braunschweig eine sen. 8b 1 den auswaͤrtigen Kommissarien mit Instruktion versehen waren, FFhn Nassau, wegen Uebernahme eines verhaͤltnißmaͤßigen Thei⸗ schaftliche Kommission zu Auseinandersetzung der Wesigs ach der in der 15ten Sitzung d. J. zu Protokoll gegebenen verstarb Hr. v. Lorenz, und die Thaͤtigkeit des ihn ersetzenden Ge⸗ les Alt⸗ Hessischer Landes⸗ und Kameral⸗Sch ulden, Central⸗Angelegenheiten in Berlin angeordnet worden ist, shthörung der Kurhessischen Bundestags⸗Gesandtschaft, wird von schaͤftstraͤgers, Major Wilkens, wurde zuerst ebenfalls durch Man⸗ vor. Der Streit wird durch dasselbe insofern noch nicht voͤllig ent⸗ liche und wohlbegruͤndete Veranlassung, diesen Gegense Sr. K. 9. des Kurfuͤrsten, wie es schon fruͤher geschehen, gel an Instruktion, bald aber auch durch die nach dem Ableben des schieden, als zuvoͤrderst noch die Ausmittlung des Bestandes und einen solchen betrachten zu koͤnnen, welchem dermalen Bundes⸗Versammlung hinsichtlich der Domainen⸗Kaͤufer vep. Kurfuͤrsten Wilhelm I. von Hessen K. H. noͤthige Vollmachts⸗Er⸗ Betrages der Foderungen und Gegenfoderungen zu bewirken ist. noͤthige Reife mangelt, um gehoͤrig beurtheilen zu koͤnnen, ition in sofern letztere auf Verwendung un neuerung aufgehalten.

5 der transrhenanischen Sustentations⸗Angele⸗ in wie weit von Seiten der Bundes⸗Versammlung sich hir fehlung zu billiger Behandlung geht unter Fee Nach Beseitigung dieses Anstandes erfolgte am 20. Jun. 182r, gen ett (Staats⸗Zeitung Nr. 152) erfolgten demnaͤchst die noch bundesgesetzlicher Einfluß zu aͤußern haben duͤrfte. eken eingeraͤumt, daß, in Beruͤcksichtigung dieser wie hier bereits angezeigt worden, der wirkliche Zusammentritt der fehlenden Abstimmungen von Hannover, Braunschweig und Nas⸗ So wie daher erst das Resultat der Kommissions⸗Mhls im Jahre 1817 eingetretenen Empfehlung, seit⸗ Kommission, und von Preuß. Seite wurde eine allgemeine Proposttion sau, welche dem Oesterreichschen Votum beitraten, desgleichen von lungen, fuͤr dessen baldige Herbelfuͤhrung die von der Kn und noch ganz neuerdings, mit mehreren solcher Acquirenten uͤber die von ihr vorzunehmende Behandluug des Geschaͤftes vor⸗ Daͤnemark, welches theils dem Kommissions⸗Antrage beistimmte, Preußischen Bundestags⸗Gesandtschaft in der 15ten dieszDomainen guͤtliche Abkommen getroffen worden, so daß bei gelegt. Bei diesem Vorschlage wurde auf die Bestimmungen des theils sich der Mehrheit anschließen will, endlich von der 16ten Bundestags⸗Sitzung abgegebene Erklaͤrung hinlaͤngliche Hzm der groͤßere Theil zufrieden gestellt sey. d am 2. December 1813 von den damals gegen Frank⸗ Stimme durch bloße Bezugnahme auf eine fruͤhere Erklaͤrung in gewaͤhrt, allen jenen Individuen, deren Interesse hiebei ierin hat der Kurhessische Hof mit seinem fortdauernden reich verbuͤndeten Naͤchten abgeschlossenen Vertra⸗ der 37sten Sitzung von 1820. Praͤsidium behielt sich vor, nach eine deutliche und klare Ansicht ihrer Stellung zu den betrchen, Empfehlungen der Bundes =Versammlung uͤberhaupt zu ges zuruͤckgegangen, und die Wirksamkeit der Kommisston auf die naͤherer Einsicht saͤmmtlicher Abstimmungen, den Entwurf eines Regierungen zu geben vermag, so wird sich auch dann erst zcksichtigen, zugleich seine Bereitwilligkeit ausgesprochen, negen Klausel jenes Vertrages gegruͤndet, daß Abgeordnete der Souve⸗ Beschlusses vorzulegen. b ob Einzelne sich in dem jedoch von der Gerechtigkeit und? domainen⸗Kaͤufer diejenige billige, milde und landesvaͤter iche rains, unter deren Herrschaft die das Koͤnigreich Westphalen kon⸗

.Der wichtigste Gegenstand, womit sich die Versammlung in der Staatsverwaltungen nicht zu erwartenden Falle beßndengsandlung, welche den Gegenstand solcher Empfehlungen 8F. stituirenden Landestheile zuruͤckkehrten, zusammentreten und die dieser Sitzung beschaͤftigte, betraf die Reklamationen mehrerer bei den, sich uͤber Rechtsverweigerung zu beklagen, und dazurchtht hat und ferner ausmachen koͤnnte, dergestalt zu beweisen, wie diesen Landestheilen gemeinschaftlichen Interessen reguliren sollten Regulirung der Angelegenheiten des aufgeloͤsten Koͤ⸗ Beschwerde bei der Bundes⸗Versammlung zu begruͤnden, aaßes nach der hinzugefuͤgten Anzeige, zur Zufriedenstellung des bei oder nach dem Sebebanhn nigreiches Westphalen betheiligten Personen, insbesondere ren Abhuͤlfe bundesgesetzlich zu wirken letztere in dem Maßzem groͤßeren Theils der Domainen⸗Acqutrenten schon der Fall La même commission sera chargée de séparer et de ragler tous der Domatnen⸗Kaͤufer. pflichtet seyn würde, als sie hingegen, nach der vollsten sen ist. 8 . in di les intérèts, qui ont ete communs aux différentes provinces du

In der 15ten diesjaͤhrigen Sitzung (Staats⸗Zeitung Nr. 80) hatte zeugung des K. K. Hofes, vermoͤge des bei Gelegenheit der Dieser beruhigenden Versicherung gemaͤß waͤre mithin die Royaume de Westphalie.“ der Wuͤrtembergsche Gesandte (Freiherr von Wangenheim) uͤber phaͤlischen Domainen⸗Kaͤufer naͤher ausgefuͤhrten Princips, che, was jenen groͤßeren Theil der Domainen⸗Acqutrenten be⸗ Die Verhandlungen der Kommission sollten sich darauf be⸗ die vorliegenden Gesuche, Namens der Reklamations⸗Kommission, len noch keinen Einfluß auf die Sache zu nehmen berufen sißiit, als erledigt zu betrachten. Die gegebene Versicherung kann schraͤnken, zunaͤchst die Gegenstaͤnde der Berathung, dann die einen ausfuͤhrlichen Vortrag gehalten, und es war beschlossen Der Kaiserl. Koͤnigl. Praͤsidial⸗Gesandte ist uͤvrigens e auch die Basis fuͤr jede hiesige Beurtheilung etwaniger neuer Grundsaͤtze der gemeinschaftlichen Auseinandersetzung uͤber diese worden: 8 tragt, bei dieser Gelegenheit Ramens seines Allerhoͤchsten Host amationen werden, mit welchen einzelne Domainen Kaͤufer, Gegenstaͤnde festzustellen, und erst nach erfolgter Einigung uͤber Ueber die darin enthaltenen Antraͤge und die darauf abge⸗ ser Abstimmung noch folgende Erklaͤrung beizufuͤgen, und e sie sich noch nicht fuͤr befriedigt halten, ferner bei der Bun⸗ die anzuwendenden Geundsaͤtze sollte die Kommisston die Wege

gebenen Erklaͤrungen der betheiligten Regierungen (Preu⸗ die von ihm in der z6ten diesjaͤhrigen Bundestags⸗Sitzung Versammlung auftreten moͤchten, wovon die neuste, zwar verabreden, wie solche in Beziehung auf die einzelnen Faͤlle in

hen, Hannover, Kurhessen und Braunschweig) am 4. Dec. ziehung auf den raisonnirenden Theil des neusten Vortrage nicht zum Vortrag gekommene, aber doch ins Einreichungs⸗ Ausfuͤhrung zu bringen seyen. Sonach wuͤrde es außer der Be⸗ Spc. abzustimmen. 6 b die Westphaͤlischen Angelegenheiten zu Protokoll gegebene, Alokoll eingetragene und bei saͤmmtlichen Gesandrschaften in stimmung der Kommission liegen, einzelne Reklamationen anzu⸗ Diesem gemaͤß haben saͤmmtliche Bundes⸗Gesandtschaften in hoͤchsten Ortes durchaus auf das beifaͤlligste anerkannte Wölituck vertheilte Eingabe des Bevollmaͤchtigten in den Westphaͤ⸗ nehmen und zu ecledigen; sie daͤtte aber eine Vereinigung zu ver. der gegenwaͤrtigen Sitzung die Erklaͤrungen ihrer Hoͤfe und Re⸗ rung naͤher auszufuͤhren. n Angelegenheiten vom 25. Jun. d. J. bereits ein Beispiel mitteln, daruͤber, welche Gattungen von Reklamationen äber⸗ gierungen dahin abgegeben; Se. Majestat der Kaiser haben mit wahrem und innigasiitet. Ob dergleichen noch forrdauernde Reklamationen irgend haupt zu beruͤckstchtigen und auf welche Weise diese Reklamationen Oesterreich. Dife Katserlich Koͤniglich Oesterreichsche Ge⸗ dauern in jenem Aktenstuͤcke, welches, bei gehoͤriger BeructeRuͤcksicht verdienen; ob namentlich und in wie weit die Schuld, zu befrtedigen seyen. sandtschaft hat den Auftrag erhalten, Namens ihres Allerhoͤchsten gung der wahren Geschaͤftslage und seiner eigentlichen Auhhem eine guͤtliche Vereinigung noch nicht mit allen Domat⸗ Auf diese glgemeinen Vorschlaͤge sind von den mitbetheiligten Hofes, in Betreff der in der 4⸗sten Bundestags⸗Sitzung vom J. mung nach, nur auf den Antrag einer baldigen definitivenKaͤufern zu Stande gekommen ist, etwa in zu hoch eeS Staaten noch keine bestimmten Erklaͤrungen eingegangen. Waäbh⸗ 12828 zur Instruktions⸗Einholung ausgesetzten, und seitdem wieder⸗ digung des schon fruͤber hinlaͤnglich instruirten Gegenstani lnfoderungen zu suchen sey oder nicht: daruͤber wird die Bun⸗ rend die Kommissarien die Instruktion ihrer Hoͤfe erwarteten, bolt in Anregung gekommenen Frage: zu beschraͤnken gehabt haͤtte, eine Ausfuͤhrung staats⸗ und Versammlung nunmehr auf den Grund jener Zusiche⸗ unterwarf man von Preuß. Seite die sn Berlin allmaͤhlig vereinigten 5b und in wie fern die Bundes⸗Versammlung sich des Re⸗ rechtlicher Theorien wahrgenommen, welche, wenn sie jensh g ju urtheilen haben; ste wuͤrde jedoch alsdann erst sicher Data uͤber die betressenden Verhaͤltnisse des aufgeldsten Koͤnigreichs stitutions⸗Gesuches der Westphaͤlischen Domainen⸗Kaͤufer in irgend einer gemeinschaftlichen Berathung der zum De erschoͤcfend daruͤber urtheilen koͤnnen, wenn sie sich genauer Westphalen einer speciellen Pruͤfung, deren Resultate den mithe⸗ 8 Kurhessen anzunehmen habe? Bunde vereinigten Fuͤrsten und Freien Staͤdte als Basis ancsahhn unterrichtet befaͤnde, was in Beziehung auf jeden theiligten Staaten theils in mehreren Denkschriften uͤber die ein- folgende Erklaͤrung zu Protokoll zu geben. 4 wuͤrden, nicht nur jedem einzelnen Bundes⸗Gliede zum gestzelnen Domainen⸗Kaͤufer der wirkliche Erfolg ihrer Pers zelnen dei der Kommission zur Sprache zu bringenden Gegenstaͤnde, 8 Es kann nach den feststehenden Kompetenz⸗Grundsaͤtzen keinem sten Praͤjudiz gereichen, sondern auch fuͤr die Gesammthetehlsbungen gewesen ist, indem nur eine speciellere Kenntniß theils in einem (ebenfalls fruͤher erwaͤhnten) allgemeinen Plane Zweifel unterliegen, daß die Bundes⸗Versammlung von der im fern nachtheilig werden 8-3 als ein Gang solcher Art bushhts Erfolges ihr den Vortheil gewaͤhren wuͤrde, die Billigkeit oder Gutachten vorgelegt wurden, welches Ansichten und Vor⸗ Jahre 1814 erfolgten Wiedereinziehung der auf Kurhessischem Ge⸗ befreundeten Staaten, welche mit ihr dem monarchischen einzelnen Beschwerden zum Maßstabe fuͤr deren Zulaͤssigkeit und schlaͤge uͤber die gesammte Behandlun derselben und die Art der biete gelegenen, waͤhrend der aufgelboͤsten Westphaͤlischen Regierung huldigen und fuͤr dessen Aufrechthaltung zu wachen bemuͤktttdie Weise ihrer Intervention anzunehmen. b zali⸗ gemeinsamen Ausetinandersetzung enthaͤlt Ueber jene Denkschriften veraͤußerten Domainen nur in so fern Kenntniß zu nehmen be⸗ nur die lebhaftesten Besorgnisse erwecken muͤßte. Eine Geneigtheit des Kurhessischen Hofes, mittels nachtraͤgli⸗ und dies Gutachten haben die Kommissarien der mitbetheiligten rrechtigt ist, als bei den durch diese Wiedereinziehung veranlaßten Diese Ansicht bedarf wohl um so weniger einer ausfuͤbrt, Ertheilung der gedachten, so wuͤnschenswerthen, specielleren Staaten sich mit Instruktionen zu versehen versprochen. Klagen, der Fall einer Rechtsverweigerung wirklich dargethan wer⸗ Entwickelung, als schon ein Blick auf einzelne Satze des Se kunst, dieser hohen Versammlung auch noch den bezeichneten euerli Huͤlfe seines Kommissarius, noch den kann, indem die Kompetenz des Bundestages in dieser Ange⸗ es, so wie sie die §§. 10, 15 und 22 enthalten⸗, beil zu verschaffen, laͤßt sich um so weniger bezweifeln, je be⸗ Hannover hat neuer ich zur Huͤlfe 8 . legenheit d die A 3 Artikels X V. - 97, 18, 8. 8 sccttr aͤnsc die bereits im Allge⸗ einen zweiten Beamten nach Berlin gesandt, welcher aus fruͤberen legenheit, un e Anwendbarkeit des 2osten Artikels der Wiener inreicht, untruͤgliche Belege dafuͤr aufzufinden, und alshhtvilliger derselbe ihren Wuͤnschen durch die bere Ang 12edeeeeeen a Kenntniß der Westphaͤlischen An⸗ Fvnhues „Akte, unter keiner anderen Voraussetzung Platz greifen von der Koͤntgl. Hannoͤverschen Bundestags⸗Gesandtschaft *lnen gegebene xer. uͤber 1 Erfolg 4288 v erkennt dlerin den Peeas. . . tokoll gegebenen gehaltvollen Erdrterung dieses Aktenstuckes lldung zuvorge ommen, und je unzweideutiger dadure Se e .es rv. die Aus 8 . Die Einziehung der gedachten Domainen beruht auf der Kur⸗ in dieser Bentepuhe. die 1b adrucke aͤhnlicher Wuͤnsche eine willfaͤhrige Aufnahme in vor⸗ Hof einen nne n Hessischen Regterungs⸗Verordnung vom 14. Jan. 1814, wodurch Se. Majestaͤt der Kaiser halten es demnach ser angen zugesichert worden ist. dersetzung in deschleunigen. An. 1 1

Alische 8 5 m 8 ü „„ „diesseitigen Koͤnigl. Geschaͤftstraͤger in Kassel, als von Seiten des alle waͤhrend der Westphaͤlischen Regierung vorgegangene Ver⸗ und nothwendig, hiemit ausdruͤcklich zu erklaͤren, daß Alce Eben darum wuͤrde es der Koͤnigl. Preuß. Hof fuͤr die ange⸗ wensen dringende Ersuchen ergangen, um

Gefaͤlle ohne Unterschied fuͤr null und nichtig erklaͤrt, und die In⸗ erwaͤhnten Vortr ene . Frech 4 8 . * Instruktionen zu s Kurfuͤr entkammer zu unter⸗ Schriftsteller, ni rkenne , en, sonch Ve⸗ eine ichen B 8⸗C dtschaft, 4 . Pinees a, Emwe * urt ber e. intta in mancher Ruͤcksicht als gefaͤhrlich betrachten, diese aber forsh Erwartung ausspraͤche, daß derselbe die fuͤr Kurhessen in der nicht allein von Preuß. e Se,,t 8 der Landesherr vegie ker den Ferpeebite t, zu welchem verwerfen muͤssen. valn Sitzung d. J. abgegebene Erklaͤrung, bei seinen damals aus⸗ rung des Geschaͤftes nur moͤglich E“ een Resultate - . reinsten foͤde en Sinne, den angelegentlich 3 rjen - ainen⸗Kaͤufer, m che 8 na⸗ . fa ehn auf den außerordentlichen und gewaltsamen Zustand, worin auszusprechen, daß in dieser, ihrer boben Be immung nach si E 2 Eomm en ereits getroffen Einmischung der Bundes⸗Versammlung in die Verhandlungen der

ütne eh und Verschenkungen Kurfuͤrstlicher Domainen und Dieselben die Guͤltigkeit und Anwendbarkeit der in dem enste Behandlung der vorliegenden Reklamations⸗Sache hal⸗ auch dort die Ertheilung der noͤthigen

ch seine Läͤnder waͤhrend der aufgedrungenen fremden Herrschaft wuͤrdigen Versammlung, keine Grundsaͤtze solcher Art Ein d Indige n insichtlich zu Berlin zusammengetretenen Kommission, ganz besonders aber efunden hatten, erhebliche, in den Augen des verstorbenen 8 inden oder 18 ende berden moͤgen, 9 ech so wenig deenigtsnnzantr, n. Grn . die der auf eine solche Einmischnng abzweckende zweite Antrag der fersen uͤberwiegende Gruͤnde sprachen; ein Akt, welchen die Lan⸗im Europaͤlschen Staaten⸗Vereine so gluͤcklich zum Wohle der Abschlusse einer guͤtlichen Uebereinkunft, noch Reklamations⸗Kommission abgesehen von sjedem andern enrge⸗ es⸗Gerichte in allen vorkommenden Faͤllen als Gesetz anzuerken⸗sammtheit und jedes Einzelnen bestehenden erhaltenden Sot Wege stehen moͤgen, naͤher anzufuͤhren, keinen An⸗ genstehenden Bedenken als viel zu frübzeitig derrachtet nen und zu befolgen schuldig sind, und uͤber dessen materiellen entspricht, und welche daher bei jeder Gelegenheit entfernt zu d nehmen werde, damit die Versammlung sodann ein werden.