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bildete ei obn “ E 18-—8 p ics 2. , Se 8. esch 2 ack “ Vorstell ö111A.“ vAX“X“ — war, n ongum. Er war sehr eclegant u eschmack⸗ orstellung von 2. -— SEee 92 — —— nen Esam h neegene S. g. vLeiczvembisen Re „Versammlung, niemalf unter dem Gesichtspunkte einer —ö en N. Bundes; sten en Herzog von Angouleme auf einem Triumph⸗Wagen, von sei⸗ Der Kaiserl. igerung erscheinen koͤnnen. ammlung auf deren Erledigung zu erwarten sich berechtigt halten drr1am nsehe HBanschester, gevenae⸗ Reutema eig unzer de cischang saͤmmtlicher Allerhoͤchsten und Hoͤch⸗ koͤnnten. g
nen Tapferen umgeben, vor, und an dem einen Ende des Saales di Borgo, hat .M. Trei ater“ egn,.ö0n 8. v.. sein⸗ Rückreise von M zfe, daß Se. Koͤnigl. Maj. auf dem Wiener Kongresse von Baden. Die Gesandtschaft sey angewiesen, was die Domai⸗ “
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war ebenfalls ein Theater errichtet. Um 6 Uhr, wo bereits der aris angetreten. ie Bru⸗ beiii ad BElamenn Thron⸗ und Hof⸗Saal durchaus mit Gaͤsten besetzt waren, ver⸗ 2½ Wohlthättgkense Aason 8 der baülsgen Grade⸗ rklärt haben, daß Allerhoͤchstdieselben das Verhaͤltniß inenen⸗Kaͤufer betrifft, fuͤr die Verweisung der Reklamanten an die kuͤndeten Trommeln die Ankunft des Hofes. (Es waren bei dem heiligen Ludwig verdankt, hat bei Gelegenheit des ven. ung auf das Koͤnigreich Westphalen, und den Grundsatz, kompetenten Landes⸗Gerichte zu stimmen, dabei aber die Ansicht zu Feste zugegen: J. J. K. K. H. H. Monsieur, der Herzog und die gegedenen Festes, dem Praͤfekten mehrere Summen G he Disposition uͤber Staaten ohne rechtliche Wirkung bleibe, ußern, daß der Art. 29. der Wtener Schluß⸗Akte, durch welchen Herzogin von Angouleme, die Herzogin von Berry, J. J. D. D. der terung unbemittelter Kuͤnstler und Handwerker unad ie durch Einwilligung des Landesherrn oder durch einen die Kompetenz der Bundes⸗Versammlung begruͤndet erscheine, ge⸗ Herzog und die Herzogin von Orleans mit der altesten Prinzessin lung unter die Armen zustellen lassen. Ein Greis 8 8 zschluß bestaͤtigt worden, nie auch nur per indirectum hdrig zu veruͤcksichtigen sey.
Tochter, und der Prinz von Carignan.) J. J. K. K. H. H. wurden ren, Militatr und Ritter der Ehren⸗Legion, hat dara sspruche einer richterlichen Entscheidung unterwerfen koͤnnten. Wegen der uͤbrigen Gegenstaͤnde werde die naͤhere Aeu⸗ unten am Eingange des Rathhauses, vom Prafekten, an der Spitze eine Unterstuͤtzung erhalten. 8 us jeses aber wuͤrde gleichwohl der Fall seyn, wenn unter ßerung dis nach erfolgter Erklaͤrung der betheiligten Hoͤfe vorbe⸗
des Stadt⸗Rathes, dem Polizet⸗Praͤfekten, den General⸗Sekretai⸗ b spunkte der Justiz⸗Verweigerung eine Sache in die halten. ren und den 12 vom Koͤnige bezeichneten Damen der Stadt, em⸗ Bruͤssel, 16. Dec. Um zu ermitteln, in wiefem 2990 Hohen Bundes⸗Versommlung gezogen werden sollte, Kurhessen. Was die Reklamation der vormaligen Kaͤufer
pfangen, und nach einem desonderen Zimmer gefuͤhrt, von wo aus Sprache gekommene Idee, die Korrespondenz⸗Befoͤrderung üͤberbaupt und ganz allgemein, mit Einstimmung saͤmmtlt⸗ verschtedener Kurfuͤrstlicher Domainen betrifft, so sey die Befugniß Sie Sich, nach einem kurzen Aufenthalte, nach dem Thron⸗Saale Herzogendusch und Rotterdam durch Dampfschiffe zu - 2— ee2 — derselben eximirt ist. Seiner Koͤniglichen Hoheit des Hochseligen Kurfürsten, diese zur begaben. Hier wurden Höͤchstdieselben mit dem lautesten Jubel ausfuͤhrbar sey, machte auf einem derselben, der Gouvems as die von den betheiligten Hoͤfen angeordnete und am] Zeit der Wiedererlangung einer vöͤlligen Ausuͤbung Ihrer Regie⸗ begruͤßt, und nachdem Sie Ihre Plaͤtze eingenommen, hielt der Provinz Nord⸗Brabant, diese Fahrt in eigener Person, „ n. 1821 in Berlin zusammengetretene Kommission Behufs rungs⸗Rechte wieder einzuztehen, bereits mehrmalen Pesbuftlaruang Praͤfekt, Graf von Chabrol, eine an den Koͤnig gerichtete passende sie in der kurzen Zeit von 62 Stunde zurück. — Durch wühizandersetzung und Regulirung der aus dem vormaligen Ko⸗ dieser Sache der Hohen Bundes⸗Versammlung in fruͤheren Siz⸗ Anrede, die Se. K. H. Monsieur, in Abwesenheit Sr. Maj., un⸗ gen Ertrag des diesjaͤhrigen Fischfanges, sind die Bewah he Westphalen herruͤhrenden verschiedenen Verhaͤltnisse be⸗ zungen, namentlich noch in der 15ten d. J., von der Kurfuͤrstlichen sgfahe auf folgende Weise beantworteten: „Meine Herren! Ent⸗ Scheveningen, hinsichtlich ihrer Sub istenz⸗Mittel in so d ist daruͤber, und uͤber den Gesichtspunkt, aus welchem Gefandtschaft bemerklich gemacht, und zuügleich, daß uͤber die an⸗
ldigen Sie in den wenigen Worten S Verlegenheit, daß fuͤr sie haben Kollekten veranstaltet wer its von mir die im Protokolle der maßlichen Beschwerden der Domainen⸗Kaͤufer von dieser Ver⸗ ℳ. eee heenae sagen 8 8 Eee 4 sammlung, als nicht kompetent, nicht kognoscirt werden koͤnne,
habe, die Ruͤhrung, die ich empfinde; es gilt dem Ruhme meines rankfurt. (Be gjaͤhrigen Sitzung enthaltene Anzeige geschehen. 3 — Sohnes und der Franzoͤsischen Heere. Konnte man zweifeln, ten e. . . Sihhng 0.SZnS, 99 eS2n. daruͤber von der verehrlichen Koͤnigl. ausgefuͤhrt worden; man glaube daher einer weiteren Aeußerun daß mein Sohn den ihm von unserem Koͤnige gewordenen Auf⸗ sammlung.) Gesandtschaft ertheilte Mittheilung sich auf eine einfache hieruͤber sich dermalen enthalten zu koͤnnen, sey auch hiezu no trag, zu fechten, zu siegen und den Frieden wieder herzustellen, Batern. Se. Koͤnigl. Maj. von Batern koͤnne die e beschraͤnkte; so wuͤrde ich, den Befehlen meines Hofes ge⸗ nicht angewiesen, und wolle sich selbige etwa noͤthigen Falles noch 88 fünen veiene ff 2c. Seen vr. v; 188 kung der Bundes⸗Versammlung bei dieser Angelegendazi ich derselben auf das bereitwilligste angeschlossen haben. ö — veen,nen dbn dur e lautesten Beifalls⸗Bezetgungen der ganzen Versamm⸗ o weit gut heißen, als 1 wso fern aber 7 4 ee .,3 b * lung unterbrochen, so daß Sie, wie es schien, Ihre Antwort lecpehnhe Peißen, 19 09 Ghfchn vnshgs⸗ .. lacs diejenigen Aeußerungen verbunden sind, nach wel⸗ Hanndverschen Gesandtschaft, und noch heut von der Kö⸗ nicht heendigen konnten. Die Hohen Herrschaften begaben sich misston nicht beizustimmen vermoͤge, glaube sie jedoch das Münl chen angenommen wird, daß eventuell eine Art der Justiz⸗ nigl. Präͤsidial⸗Gesandtschaft vorgetragen und zu Prota⸗ F* hierauf nach dem Speise⸗Saale, wo Sie an einer Tafel, aussprechen zu duͤrfen, daß die Verwendung der Bundes⸗.. Verweigerung und eine Intervention der Hohen Bundes⸗ geben worden sey — auf welche Abstimmungen man sich faß e ner an welcher sich außer Ihnen, noch die Hofdamen, die Frauen lung fuͤr eine billige Beruͤcksichtigung der ReklamantenVersammlung in dieser Sache eintreten koͤnne, in welcher, diesseitigen weiteren Erklaͤrung nur wuͤrde beziehen können der Minister, der Groß⸗Officiere des Königl. Hauses, der ersten Herrn Kurfuͤrsten von Hessen eine geneigte Aufnahme zufolge ihrer speciellen Lage, beide uͤberhaupt als gaͤnzlich wohl nicht eintreten. b der Koͤnigl. Preußischen Gesandt⸗ Koͤniglichen Beamten, und die obigen zwoͤlf Damen der Stadt be⸗ eine beruhigende Erledigung dieser Sache herbeifuͤhren lausgeschlossen zu betrachten seyen; und in so fern Hinsichtlich des so eben von es e6. P 3 —2 fanden, Platz nahmen, und von den Mitgltedern des Stadt⸗Rathes Koͤnigreich Sachsen. Der Gesandte stimmte an der Antrag der Koͤnigl. Preuß. verehrlichen Gesandtschaft, schaft in Beziehung auf den fraglichen Gegenstand geschehene servirt wurden. An einer zweiten Tafel von 69 Kouverts setzten] seines Hofes daben ab⸗ auf eine von der Hoben Bundes⸗Versammlung felizusetzende Antrages: des⸗ lung Sr. Koͤnigl e A die Groß⸗Offictere des Königl. Die von dem letztverstorbenen Herrn Kurfuͤrsten veo Feist gerichtet st, nach deren Ablauf, 8 Faree nngh s — HdrHehe 86 S6r2 Esaunmrung. den Wunsch . und die dienstthuenden Offictere. Am Schlusse des Mah⸗ verfuͤgte Vindikation der wahrend der feindlichen Occup Staaten eine Nachricht zu geben sey, wie w .SAerden ghel aüge, Peie e.
les brachte Se. K. H. Monsieur die Gesundheit des Koͤniges aus, ner Lande veraͤußerten Domainen seines Hauses handlungen vorgeruͤckt, damit alsdann beurtheilt werden n indem er r 1 Se. Maj. bei de es, sey fuͤr Justiz⸗Verweigerung gleich zu ach⸗ deren Beschwerden, zufolge der Eröffnung in der 15ten dies⸗ sen Ffge ncse veraig, Fane anceaeth dnn Knne de vn 1T essehgaandhn Feh efnen 2.Jag. * 858 2 e ea eer enn Foer Rimedur ͤaͤhrigen Sitzung, immittels erledigt worden seyen, nament⸗
schoͤnen Feste nicht persoͤnlich habe zugegen seyn koͤnnen. Der Hof senen Verordnung eine Hemmun Justi verfuͤ Neben⸗S. 1— 9. ng der Justiz, welche die b lich und speciell anhero bekannt zu machen: q1ö besordere, Saüneke e Sersweamniung zu einer Einscheeitung nach dem e9. Arr⸗ h säsge her zeummteßen Infrrutonen veranlaßt, gegen Je se veüser del düfürhitcen Gesanhshn ari wabrend diese der ganzen Laͤnge desselben war unter dem Karnies an Fries 89 de ss 5 8 narvendeerkeinesweges zu erblicken, in vevßzeran en und Antraͤge Namens meines Allerhoͤchsten Sitzung zur Kenntniß gekommen, und sie wuͤrde also, der Regel v elungenen Basreliefs in Gyps von 28 Zoll Hoͤhe 28 kbracht Dematnen Erwerbern unbenommen 5e ere⸗ a wahrun ein ulegen. 8 nach, in dem Falle seyn, sich ihre Erklaͤrung hierauf noch vorbe⸗ welche den Feldzug in Spanien darstellten; in demselben Sa - 5 vhce sewendung ihnen zußtehenden Enrschetdigun Hekannt mit dem oba ten und bestaͤndigen Wunsche des Koͤ⸗ halten und Instruktion einholen zu muͤssen; 8 die Gesandtschaft, 8 Fees auch 15 Gemäͤlde die mit einer außerordentlichen Schnel⸗ 8e. s EE1“ fortzukommen getrauten, vor de meines Herrn, Ihre Ansichten mit denen Sr. Koͤnig!. Preuß. glaube jedoch, nicht zuvtel zu wagen, wenn sie jene Eroͤffnung in ligkeit angefertigt worden sind und an die glaͤnzendsten Wasen⸗ ertehten rechtlich auszufuͤhren. staͤt in Uebereinsimmung zu sehen, kann ich nur ungern eine der 15ten Sitzung, in so weit die gebrauchten Worte dies nicht B— der Armee auf der Spanischen Hecasnsel ertewern Von die SeSahe die Kantonn a— gse Bücher en⸗ t erfuͤllen, die mir die fuͤr mich üneexwacre “ Fes“ F tne degege, Se. ier aus begaben J.J. K. K. H. H. sich nach dem Thron⸗Saale zu⸗ sionirung der Staats⸗Diener betreffenden — Rekl donchtünsichten beider Ministerien in dieser Sache auflegt. nur die t ge . 1 ;. l⸗ ruͤck, wo jetzt auf dem dort errichteten Theater ein Zwischen⸗Spiel, ten die betheiligten Regi eff eklamationchis ist aber bereits in der 15ten diesjaͤhrigen Sitzung von mir sammlung von der Beruͤcksichtigung ihrer Empfehlung in der All⸗ 1 1 Negterungen einzuladen seyn, fuͤr die 2 F it Kenntniß zu setzen, keineswegs aber damit eine wozu die Worte von Hrn. von Chazet und die Musik von Boyel⸗ nigung der darauf sich beziehenden kommissarischen Arbeite nft: Se. Koͤnigl. Maj. koͤnnten nie dazu stimmen, daß die Ent⸗ gemeinheit in Ke zu setzen, kei 9 3 efüͤ Di 5 üte e zFentli⸗ b z - je 1 chen indlichkeit, die Einzelnen von den Reklamanten, welche zu⸗ den Worten: „Der Pyrenaͤen⸗Armee!“ Unter diesem lget das es n ef . 8 1 em ephemeren Koͤnigreiche Westphalen gewaltsam gezogenen aͤtten nachgeben, oder die Kompetenz der Bundes⸗Versammlung, stegreiche Heer ein. Ein junger O ficier erzaͤhlt seir 8 ⁸ ter di welche Foderungen der Reklamanten in dem voraugg’ hinzen, der B des Wersammlung beigelegt, oder von inseiten Hoͤchstsie hiezu zu veranlassen, haͤtten anerkennen wollen. Nach Waffenthaten des Prin en Generellssinens, dan wet Fr 2 - EA11M“ nicht zugegebenen Falle, daß selbige recht e 2 Err umnisf Zar nicht geeigneten Gerichte uͤbergeben dieser Ansicht und Voraussetzung glaube aber Kurfuͤrstliche Ge⸗ der Vendée erinnern 48 die Reise der Her ogin 8 diese Geg 88 —“ 8 Eemerne Verbindeschkeiten des aus gr. muͤsse elaehr anein Sache der Bundes⸗Staaten Felbst, sandtschaft, von einem weiter gehenden Ansinnen sich den von der und an den Ihr dort bereiteten Empfang. Ein Stabs⸗ Veteier — 1““ he daran ein Interesse haben, bleiben, sich daruͤber unter ein⸗ verehrlichen Koͤnigl. Preußischen Gesandtschaft gewuͤnschten Er⸗ erscheint; es ward ihm eine Lorber⸗Krone ereicht er bekraͤn t aber in ' 8 7 122 zu verstehen; und diese wuͤrden sich dazu keinen Termin von folg nicht versprechen und selbiges daher auch nicht ad referendum damit die Buͤste des Koͤniges. Ein großer Chor endigt das Botel⸗ 1 zu Besch n nerhaltalge, nde der zetheuigten Noge Hohen Versammlung setzen lassen koͤnnen. nehmen zu koͤnnen, muͤsse vielmehr 5 8eegee daß von einer 1 . . ; e. F, ,; z, 5 2 8 mit allgemeinem Beifall aufgenommen ward. Nachdem der Es koͤnnten alsdann die Reklamanten ihr vermeintliches Nat.Es “ nar Farig, ec maef diese Eeklerwng bt hene Neeelebe n8 der „ Herzoge von Angouleme noch ein Lateinisches Gedicht den betreffenden Landes⸗Gerichten geltend machen, wenn en Kegitce batte zu E“ en, welche von der ver⸗ Westphaͤlischen Glaͤubiger, Kauttons⸗Reklamanten und Staats⸗ S 8 Pe Fetes 8. .e. e vie; gedruckt ßergerichtliche Vereinigung nicht zu erlangen waͤre. b Koͤnial Preuß. Gesandtschaft dge. die in Berlin nieder⸗ Beamten betreffe, so sey die Kurfuͤrstliche Gesandtschaft von der sich nach dem Hof⸗Snale, mo ie whlets deme eeee . Anerhächten eh den vbelfächen, luße voßgeu 9 48 8 sommüfüon, und de Verhandlungen derselben geschehen “ as und 18. S 8, e Je düh bandeune nahmen, waͤhrend die Herzogin von Berry mit dem Prinzen von Angelegenbeit abgegeben sind, beziehe ich mich auf diejentgn bemerke ich, daß mir nur eine ganz generelle Nachricht dar⸗ gen zu Berlin nicht in der Maße unterrichtet, u 1 s 81a 8 fuͤr de ußern zu koͤnnen, halte aber diesen Gegenstand, mit der Koͤnigl. . ETbbb—n 2. e2 5 22 5 8 e in den Protokollen der 30. Sis feneiehe win. Ecklannerh “ Eer. Gecebatsehaben .2 einer Einschreitung von nnb des 1 em 2 Föe“ tanzte 30. Jul. 1821 und der 13. Sitzung vom 5. Jun. enthalten erlich gehalten wtedes hte n solche vorzubehalten Seiten der Hohen Bundes⸗Versammlung nicht geeignet. Rachdent gin 8 y 5 erste Quadrille mit Hrn. Mallet. Was den gegenwaͤrtigen Standpunkt der Sache und e Süt,nh rg. Die Koͤnt 1' Gesor dtschaft erklaͤrt: Großherzogthum Hessen. Die Gesandtschaft sey beauf⸗ J.J. K.K. H.H. und Durchl. jetzt noch einen Umgang stimmungen betrifft, so scheint mir, in Hinsicht 88 B. bg. eebt „. Domainen⸗ tragt, sich dabin zu äußern; durch den Saal gemacht hatten, entfernten Sie Sich unter dem⸗ ¹) der Domainenkaͤufer in Kurhessen, die vom Kurhe ] Ies 1Sg auf die 8 * Was 8 5* ben Ceremoniel, mit welchem Sie empfangen worden waren. Herrn Gesandten in der 15. diesjaͤhrigen Sitzung geschehene f Die Koͤnigl. Wuͤrtembergsche Regierung er. d D) die Domainen⸗Kaͤufer ö Bis zu diesem Augenblicke hatte jeder Gast auf dem von ihm ein⸗ rung nicht die Veranlassung zu einer weiteren Interventionpetenz der Bundes⸗Versammlung zur Entscheidung der b hen Versammlung nur 8
1 9½ 1 1 Ifion ers 8 8 . G ün⸗ nae un die Kompetenz dieser Ho 1 “ Platze hleiben muͤssin; nach dem Aufbruche der zum Ausdrucke der Erwartung darzubieten, daß von Sr. g y ö“ E““ , wenn sie sich aus dem
oͤnigl. Familie zerstreuten die Gaͤste sich ind Saͤ b 8 9 — u er e Ee der Tanz 2 allgemein. era ” 18n oes ü-n eeg Angabe derjenigen Oomatnen igkeit der von den reklamirenden Privaten mit der vormaligen Artikel 29 der Wiener Schluß⸗Akte herleiten laͤßt. 3 Vorstellung des oben erwaͤhnten Zwischenspteles auf dem Theater naͤhere Anfühvneper n ben ichen egerrennganse hen 1 Bebalischen Regierung geschlossenen Kontrakte, oder die Ent⸗ 8b 28. 2 Lanc * Herfa gnencen, hehnreben 3 2 ittern 8 - 8 1 je j . nden Gesetzen eines jeden Landes zu heurthe 8b Sereene aale um Mitrlernacht wurden die inneren Saͤle, Uebereinkunft entgegenstehenden Gruͤnde. ÜWegung sehn, een 8 hb ae aug güttig beeee. 8 oder g. 4 Rechtspflege anzunehmen. eoffnet. W 88 19 eee Safe. 81 einsehes,anche oeiece, angag⸗ 89 † 9 Pir 4as Fühnnten Fontrakten nachen; so stellen sich, in einem wie 5 dem Hier liegt aber ein Gesetz vor, 827,¶446 8 18. 8 . grir ha ge⸗ 4 8 8 8 2 u üuf eine 8— che i Reklamanten entscheidet, und dieses Gese 2 Sale des Inkompetenz vereinbar er cheint. b w g vn Fe ngsmaͤßig entstanden. man also en, rale . ⸗ ch unter Bundes⸗Staaten, koͤnnen gegenseitige n . ** 8 v atz aufstellen, daß die Bundes⸗ Bfhateren, die aus Svanien zuruͤckgekehrt sind, ein Diner von theilungen geschehen, phne gegenseitige Einmischuns zu begnh dhdus rcchelchen Entscheidung der behoͤrigen Landes⸗Gerichte 12 1 nv vfttnen, de. eines jeden h- An demselben Tag⸗ 8 d 1 Solche Mittheilungen, wenn sie, auch in Fälken beft Er alsdann, wenn diese rechtliche Entscheidun verweigert in irgend einem Bundes⸗Staate bestehenden Gesetzes zu urtheilen begangen wurde 817 weh dos, obige große Fest im Rathhause] Kompetenz, der Bundes⸗Versammlung zur Aufklaͤrung unz gehemmt waͤre, wuͤrde der ” 18ee.. emaia obliegen, und zu verfuͤgen befugt sey: so ist nichts einleuchtender, als daß Elgseisechen Feldernt den 6ch 2e.n deeeog hr kgageen e L. vgnns, gechehen, konnen derselben nicht anders als wan inne des 29sten Artikels der Schluß⸗Akl⸗ die gerichell che es weder auf die, in dem Keesee es 5c binee, veeee. 1 — uarre 9 einen. 8 5à4188 Züͤltigkeit i n, noch darauf ankommen „ 8 vyte 99 mit Wein, und drei mit Etzwaaren errichtet worden. Sollte aber in vertraulichen Mittbeilungen dieser A nebg der Veäe 8Eöö 82 benn 2 Fererelen au gagafsches vinegephenmtion oder ruͤckwirkenden Kraft . 8₰ ungen begannen um 2 Uhr. Auf einem Theater, Veranlassung gefunden werden, die Erwartung noch weiter bbaͤngigkeit des richte Hamnste u rigens je f 8een von der Gesetgebungs⸗Pölitik empfohlen werde; denn der Ge⸗ Frendn . egenuͤber erbaut, fuͤhrte die Gesellschaft des Hrn. der, specieller und fuͤr die Behauptung der Inkompeten selbs, als uͤber 89*† ren. 1 sene üͤber 8 brauch dieser Form int von dem Ermessen der gesetzgehenden Ge⸗ ¹ ‚ ging die daraus lei e Folge entstehen, so wuͤnschenswerthe 1 . Idwir AF ig. Es delt sich bier auch keineswegs vo * Speise vun Wein⸗Vertheilung um 4 Uhr vor sich. Gegen 8 uhr gen ausgeschlossen oder wenigstens in ihrer vertraulichen Oft hede dennen, welche mit furtzckwirkender Fefe r LIg. .nend dt ch. ⸗ „sondern nur von staatsrechtlichen Ver 1 cn, gcigohge der Eltseischen Felder, ein großes Feuerwerk beschraͤnkt zu seben. I1 BVverbin ergehen ae. v111“X“ haͤltnissen desselben. 8 Father rann 5 vn, hewoe- als auf den Maͤrkten, wo die Sack⸗ In Hinsicht 1 (Es duͤrften beer die B schwerde d Anspruͤche der West⸗ Was nach den vom Gesetzgeber erlassenen Bestimmungen Raeht dureh 9 ün kager sich versammelt hatten, einen Theil der 0) der Foderungen an den aufgeloͤsten Westphaͤlischen 6 ischen Homainen⸗Kaͤufer 88 8 junt üsee- b G. richte Recht ist, muß als solches eben so, wie die durch kein Rechtsmittel Na 8 nt h getanzt. A 6 offentliche und Privat⸗Gebaͤude waren Schatz, der so genannten Westphaͤlischen Staats⸗Schuld, * unabhäͤngigen ö E ju⸗ 8 igen Landes 8 88 anzufechtenden endlichen Ausspruͤche oberster Gerschte, respektirt F-rhanr er uu ein großer Theil mit weißen Fahnen stattung der in Westphbalen geleisteten Kautionen, und da fuͤr den Fall der v. ung zu 4 die werden, und Grundsaͤtze des allgemeinen Staatsrechtes koͤnnen he ben ert; besonders zeichneten sich aus: das Rathhaus, die Palaͤste spruͤche der Westphaͤlischen Staatsdiener, ist bereits in der be chwerdefuͤhrung bei der Sagnen 8 e . kanntlich nur in Ermangelung besonderer positiver Bestimmungen
er Deputirten⸗Kammer und der Ehren⸗ Legion, das Hotel der lichen Kaiserl. Koͤnigl. Oesterreichschen Abstimmung ausgefuͤhlt eich aber die betheiligten Regierungen einzuladen seyn, den zur Anwendung kommen. sttz⸗F ung bier nicht die Rede seyn,
its 2 e 3 1 von Justiz⸗Hemmung on, eits geschehen, mit Beseitigung aller 18 Lvee vehee nensch. 8 die Landet Cerichte 8ee 7s b) In? eziehung auf die uͤbrigen Gegenstaͤnde sinde man gewiß und nothwendig es auch ist, e benden Besehe ehagedhenn.
Garde⸗du⸗Korps, die Muͤnze und das Polize;⸗Praͤfektur⸗Gebäude. fuͤr die gegenwartige Lage dieser Angelegenheiten so wie deshe — Den vortrefflichen poltzeilichen Anordnungen ist es zu verdanken, Domainenkaͤufer, der Beschtesernet Aner vrtian eigerung 90” n, 8 serde e g 2 en Ungluͤcksfall getruͤbt wurde. So wie nun an sich die Gegenstaͤnde des inneren un im 9, Ku. — 1„ ngen an die verfassungsmaͤßig be Gestern war freies Schauspiel in allen Koͤnigl. Theatern, mit ren Staats⸗Rechtes meiht in das Gebiet der Rechts⸗Verwe e dgete Kesniasans Antezses an die getbelingten Se. ö; nun aber 8 von der gesetzgebenden Gewalt ausgegan⸗
2 snahme der großen Oper, deren Mitglieder bei Hofe vor dem hinuͤbergezogen werden koͤnnen, so wird die Regulirung säͤm n ausgespro
x½ jedes bestehende vom Gesetzgeber erlassene der Köntal, und der Herzogl. Hrleanschen Familie eine cher Westphäͤltscher Angelegenheiten auch, in Hinsicht auf die Uimamhaans 84 Gesetz 2of ” lees e
chenen Ansichten, als mit den Sachverhaͤltnissen in