1823 / 155 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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mesentlichen Voraussetzungen einer Jnstiz⸗Hemmung; so faͤllt auch ddie Modͤglichkeit hinweg, die Kompetenz einer Hohen Bundes⸗Ver⸗ seammlung hinsichtlich des fraglichen Gegenstandes bundesgesetzmaͤ⸗ tziig zu begruͤnden. Da uͤbrigens Ruͤcksichten der Billigkeit allerdings *2. ein an⸗ dderes Resultat fuͤhren koͤnnen, als die hier allein entscheidenden Rechtsgrundsaͤtze uͤber die bundestaͤgliche Kompetenz, so konnte es dem Großherzoglichen Hofe nur zum Vergnuͤgen gereichen, aus den Aeußerungen der Koͤnigl. Preußischen Gesandtschaft zu erse⸗ hen, daß die von Seiten aller betheiligten Staaten eingetreteneu kXommissarischen Verhandlungen auch auf diesen Gegenstand we⸗ 8* sentlichen Einfluß haben werden.

Was I1) die uͤbrigen Gegenstaͤnde der Reklamation betrifft, so fuͤhrte die Gesandtschaft aus, daß zuvoͤrderst, da von Herzogl. Braunschweigscher Seite der Rechtsweg eroͤffnet und offen erhalten worden, von dieser Regierung keine weitere Rede seyn duͤrfe, sobald bei den, mit andern Staaten gemeinschaftlichen Ver⸗ haͤltnissen, welche theilbar sind, ihr Antheil demnaͤchst bestimmt

eyn wuͤrde Uebrigens koͤnne man irgend eine Einschreitung der

undes⸗Versammlung, wenn auch nur zum eventuellen Zwecke einer gerichtlichen Entscheidung, nach der Wiener Schlußakte, Art. 29. und 30, nicht fuͤr statthaft erkennen. Man stimme deshalb allein fuͤr eine Verwendung wegen Beschleunigung der, von den bethei⸗ ligten Regierungen angeordneten kommissarischen Arbeiten.

Daͤnemark: Die Gesandtschaft aͤußert sich, Namens ihrer Regierung dahin: „daß aus den beiden Kurfuͤrstlichen Verordnun⸗ gen vom 14. Jan. 1814 und 31. Jul. 1818 (uͤber die Revokation der Domainenkaͤufe) eine Juftiz ⸗»Verweigerung nicht zu erweisen sey, die Bundes⸗Versammlung daher auch nicht fuͤr kompetent zu erachten, uͤber die angebrachten Beschwerden der Domninen⸗ Kaͤufer irgend eine Entscheidung zu treffen, weshalb die Rekla⸗ manten von hier ab und an ihre Gerichte zu verweisen.

Wegen der uͤbrigen Foderungen moͤchten die betheiligten Regierungen ersucht werden, durch ihre Ausgleichungs⸗Kommission baldmoͤglichst ausmitteln zu lassen, welche von diesen Foderungen, sofern sie uͤberhaupt rechtlich begruͤndet sind, als Central⸗Verbind⸗ lichkeiten, des vormaligen Koͤnigreiches Westphalen anzusehen seyn würden.“

Niederlande: Die Gesandtschaft beruft sich, in Betreff der Reklamationen der Westphaͤlischen Domainenkaͤufer, auf die bereits zum Protokoll der z6ten diesjaͤhrigen Sitzung abgegebene Erklaͤrung, und stimmt in Absicht der uͤbrigen Westphaͤlischen Angelegenheiten, wie Oesterreich. .

IJFene fruͤhere Erklaͤrung lautete wesentlich dahin:

„Bei der großen Verschiedenheit des Gesichtspunktes zur Beur⸗ theilung der fraglichen Gegenstaͤnde, und da von dem freien Wil⸗ len des nunmehrigen Regenten des Kurhessischen Staates immer noch zu erwarten steht, welche Modifikationen oder Milderungen in eine, fuͤr die dabei betheiligten Individuen allerdings verderb⸗ liche Maßregel derselbe nach und nach und in einzelnen Faͤllen eintreten zu lassen etwa geneigt seyn duͤrfte: so scheine es am geeig⸗ netsten, die Reklamanten lediglich an ihre kompetenten Behoͤrden zu verweisen, um von diesen einer billigen richterlichen Entschei⸗ dung entgegen zu sehen.“

Großherzoglich und Herzoglich Saͤchsische Haͤuser⸗ Die Preußische Erklaͤrung in der 15ten diesjaͤhrigen Sitzung habe die Aussicht eroͤffnet, daß durch die eingeleiteten kommissarischen Verhandlungen die Erledigung der Westphaͤlischen Central⸗Ange⸗ legenheiten uͤberhaupt, mit Einschluß der Domainen⸗Erwerbungen, wesentlich werde gefoͤrdert werden, und daher die Veranlassung ge⸗ geben, daß die Gesandtschaft fuͤr jetzt in der Houptsache nicht, und nur dahin instruirt worden sey, den Wunsch auszudruͤcken, daß von der Bundes⸗Versammlung einem definitiven Beschlusse in der 9 ein etwa sechsmonatlicher Anstand gegeben werden moͤge. 1 1 Braunschweig und Nassau stimmen wie Hannover. Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Stre⸗ f. Die Erklaͤrung derselben kommt in Betreff der Domatnen⸗ Kaͤufer mit dem von Daͤnemark abgegebenen Votum ganz uͤberein, und verweiset die uͤbrigen Reklamanten lediglich an die von

den betheiligten Hoͤfen niedergesetzte Ausgleichungs⸗Kommission.

Oldenburg, Anhalt und Schwarzburg. Der Ge⸗ sandte dieser Kurie stimmte in der Hauptsache dahin ab, daß der Bundes⸗Versammlung uͤber die Frage: ob die von Napoleon ihrer Lande gewaltsam beraubten Regenten, die waͤhrend der feindlichen Oceupation veraͤußerten Domainen zuruͤckzunehmen berechtigt ge⸗ wesen? kein Urtheil zustehen duͤrfte, weil hier von Regentenhand⸗ lungen die Rede sey, welche vor der Errichtung des Deut⸗ schen Bundes vorgenommen worden, und in Ansehung deren keine beschraͤnkende Uebereinkunft unter den Bundes⸗ Gliedern bestehe. Es sey daher kein rechtlicher Grund vorhanden, die Guͤltigkeit der Kurfuͤrstlichen Verordnung vom 14. Januar 1814, worin die Zuruͤcknahme der vom Feinde veraͤußerten unbe⸗ weglichen Guͤter ausgesprochen worden, anzufechten.

In Beziehung auf die uͤbrigen Reklamationen erfolgte eine mit dem Daͤnischen Votum uͤbereinstimmende Erklaͤrung.

Hohenzollern, Lichtenstein, Reuß, Schaumburg⸗

Lippe, Lippe und Waldeck. Diese zur Fuͤhrung der z6ten Stimme vereinigten Fuͤrsten sind der Meinung, daß in Absicht der Domaginen⸗Kaͤufer, eine Justizverweigerung oder Hem⸗ mung, mithin die Kompetenz der Bundes⸗Versammlung zu Ein⸗ schreitungen, so lange nicht begruͤndet sey, als die Kurfuͤrstliche w vom 31. Jul. 1818 nicht auf fruͤher rechtshaͤngig ge⸗ wordene F lle angewendet werden und die Landes⸗Gerichte ver⸗ hindern solle, uͤber ein Gesuch auf Schadloshaltung zu erkennen.

In Ansehung der uͤbrigen Anspruͤche waͤren die Resultate der zur moͤglichsten Beschleunigung zu empfehlenden Kommissions⸗ Verhandlungen der betheiligten Hoͤfe abzuwarten.

Die freien Staͤdte aͤäußerten sich dahin, daß die bei den Domainen⸗Kaͤufen betheiligten Reklamanten von hier ab und lediglich an die Kurhessischen Landes⸗Gerichte verwiesen, und im Uebrigen die behoͤrigen Regierungen ersucht werden moͤchten, die Arbeiten der in Berlin vereinigten Kommission so viel als

beschleunigen.

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sammlung in allen bisher bei ihr angehe Regulirung der Westphaͤl. Angelege weil nirgends eine Rechtsverweigerun⸗

die Bundes⸗Ver Beschwerden, wegen nicht kompetent sey, gethan sey. Hierauf hielt Praͤsidium die Umfrage daruͤber: ob Preußen gemachte Vorschlag angenommen werde: ddem Kurhessischen Hofe, von Seiten der Bundes⸗Ven llung, den Wunsch und die vertrauensvolle Erwartung zusprechen, daß derselbe die, in der 15. diesjaͤhrigen 8 abgegebene Erklaͤrung, durch eine namentliche Angag jenigen Domainen⸗Kaͤufer, mit welchen ein guͤtlicht kbommen bereits geessen worden, noch zu vervollstägg unnd hinsichtlich der bisher nicht erledigten Faͤlle, die g ddie dem Abschlusse einer guͤtlichen Uebereinkunft nam staͤnden, naͤher anzufuͤhren keinen Anstand 9 Da sich die groͤßere Mehrzahl gegen diesen Antrag e so wurde nunmehr in der Sache selbst durch Stimmenme folgender Beschluß gefaßt:

„¹) Da die Aa fecefagg.. Hessische Verordnung vom; 1814 keine Justizverweigerung begruͤndet, welche die Bunde sammlung zu einer Einschreitung nach den 29. Art. der 6

Akte verpflichten koͤnnte, so haͤlt sich dieselbe in der Angeltz

der Westphaͤlischen Domainen ⸗⸗Kaͤufer bun desge nicht fuͤr kompetent; die Reklamanten werden daher mit Gesuche von der Bundes⸗Versammlung abgewiesen, und es dieselbe einer wiederholten Anempfehlung des allerdings rüͤch wuͤrdigen Schicksals der Reklamanten an die Billigkeit Hoh. des Kurfuͤrsten sich aus dem Grunde uͤberhoben, weif der von der Kurfuͤrstl. Gesandtschaft in der 15. diesjaͤhrigen? gegebenen Erklaͤrung, mit mehreren Aecquirenten solcher Dan ein guͤtliches Abkommen theils getroffen worden ist, theilt ferner mit voller Beruhigung erwartet werden kann.“

„,2) Die Angelegenheit der Glaͤubiger des Westphaͤl. El Schatzes und der von der Westphaͤl. Regierung kon Staats⸗Schuld, ferner derjenigen, welche dieser R Kautionen geleistet haben, und derer, welche auf Verse oder Pension Anspruch haben, ist in ihrer dermaligen einer auf den 29. Art. der Schluß⸗Akte zu begruͤndenden 1 kung der Bundes⸗Versammlung gleichfalls nicht geeignet; unterlaͤßt die Versammlung nicht, durch die behoͤrigen Geih schaften die betheiligten Regiterungen zur moͤglichsten Besch gung der Verhandlungen jener fuͤr diesen Zweck in Berlin nigten Kommission vertrauensvoll einzuladen.“

Wien, 18. Dec. Der Oesterr. Beobachter meldet aus unter andern Folgendes: „Die Oriflamme will wissen, 6. Guilleminot ersetze zuverlaͤssig den General Latour⸗Maubol dem Gesandtschafts⸗Posten zu Konstantinopel, und der M. Viktor habe die Botschaft in Wien angenommen. Andere nale bezweifeln noch beide Nachrichten.“

Gedachtes Blatt berichtet aus Bucharest vom 9. D ber, daß man daselbst die nahe bevorstehende Ankunft des einer Sendung nach Konstantinopel beauftragten Kaiserlich sischen wirklichen Staatsraths, von Minciaky, erwartete. sollte Hermanstadt, wo er wegen eines, ihm auf der Retse; stoßenen Unfalls mehrere Wochen verweilen mußte, am 19 M. verlassen. Der Fuͤrst Ghika hatte beschlossen, seinen Beu zum Empfange des gedachten Staatsrathes, an die Graͤng schicken; und in der Wallachei sowohl, als in den Tuͤrkischen vinzen jenseit der Donau, waren alle Anstalten zu dessen neneee mit allen seinem Range gebuͤhrenden Ehrenbezeigm getroffen.

Triest, 7. Dec. Briefe aus Korfu vom 28. Nov. behan daß der Pascha von Skutari bei Missolunghi gaͤnzlich geschl und demnach der dritte Versuch der Tuͤrken auf diesen wich Platz abermals vereitelt worden sey.

Warschau, 12. Dec. Am ten d. ward einer hiesigen? gerin, an ihrem Namenstage, eine der groͤßten, vielleicht scht n Jahrhunderten nicht wieder zu habende Seltenheit, ein chen reifer, im Walde jenseit Praga frisch gepfluͤckter Erdbc als Angebinde uͤberreicht. Den Tag darauf brachen wilde Et mit scharfem Schneegestoͤber ein, die in den entfernteren ua viel Schaden angerichtet haben sollen.

Madrid, 9. Dec. Der Geburtstag Ihrer Majestaͤt de nigin ist am 6ten d. M. durch Handkuß und große Gala bei bei welcher das diplomatische Korps, die Spanischen Grandeh Generale und Militair⸗Chefs zugegen waren, gefeiert wordee

Die von einigen Franzoͤsischen Blaͤttern verbreitete Na—e daß der Herzog von Medina⸗Celi nicht mehr bei Hofe erse duͤrfe, ist ungegruͤndet.

Der neue Justiz⸗Minister Don N. de Heredia, der unte deren auch den Titel eines Grafen von Ofalia fuͤhrt, hat de laubniß erhalten, alle Verfuͤgungen seines Ministeriums mit sem letzteren Namen zeichnen zu duͤrfen.

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Koͤnigliche Schauspiele.

Donnerstag, 25. Dec. Im Opernhause: Don Juan, 2 Abthetlungen, Musik von Mozart.

Im Schauspielhause: Kenilworth, Schauspiel in 5 Abte gen, von Lembert. Freitag, 26. Dee. Lustspiel in 3 Abtheilungen. Hierauf: Ballet in 2 Abtheilungen.

Im Schauspielhause: Kabale und Liebe, Trauerspiel in? theilungen, von Schiller. (Frau v. Holtei: Louise.)

M

Im Opernhause: Pommersche Intt Zephyr und Florn, N.

eteorologische Beobachtungen. Berometer Thetm. Hogr.Zlnd. Witterung A. 272 9 80h 890 [S. strüb, Frost. -. F. 27210 0892 (S. strüb, Thauwetter. M. 279011 732 S. syeu. trüb, Schnee, Wind

moͤglich zu b Rach diesen eengen saͤmmtlicher Bundes⸗Glieder be⸗ merkte Praͤsidium: Die

ehrheit spreche sich dahin aus, daß I 2

A. 27911„ 88— S. W. trüb, Schnee, Regen⸗

3 F. 27011 ¾˙* 90⁰° 27511¾* 90* [W. strüb, Schnee, Regen. Redakteur Hel

ben:

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Amtl isch e Kronik des Tages.

Des Koͤniges Maj. haben bei der Haupt⸗Verwaltung taats⸗Schulden, den Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Schuͤtze, in die Stelle des ersten, den Geheimen Ju⸗ Rath und ersten hiesigen Stadt⸗Gerichts⸗Direktor Beelitz je Stelle des zweiten, den Ober⸗Buͤrgermeister Deetz in die Stelle des dritten Mitgliedes zu befoͤrdern, und Kammerherrn von Rochow in die dadurch erledigte e des vierten Mitgliedes und zugleich zum Geheimen erungs⸗Rathe als Ministerial⸗Rath III. Klasse zu er⸗ zen, auch das Patent des Letztern Allerhoͤchst⸗Selbst zu jehen geruhet.

Angekommen: Der Kaiserl. Oesterreichsche Wirkliche Ge⸗ e Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Mi⸗ 88 Koͤnigl. Daͤnischen Hofe, Freiherr von Steigentesch, Wien. Abgereist: Der Koͤnigl. Daͤnische außerordentliche Gesandte bevollmaͤchtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf von Re⸗ tlow, nach Kiel.

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Nachrichten.

n.

Paris, 19. Dec. Zwischen dem Herzoge von Orleans und hiesigen Municipalitaͤt schwebte seit ein ger Zeit vor dem Staats⸗ he ein Prozeß, den der Koͤnig nunmehr durch eine Verordnung noten d. M. beendigt hat. 1

Der Stadt⸗Rath verlangte naͤmlich, Behufs der Vollendung neuen Ourecq⸗Kanals, von dem Herzoge von Orleans, die Ab⸗ ung des alten Kanals dieses Namens, der Herzog aber verwei⸗ e diese Abtretung und mußte sie verweigern, da der alte Ourcq⸗ al seit d. J. 1756 zur Apanage des Orleanschen Hauses ge⸗ „und mithin nicht ohne Erlaubniß des Koͤniges und ohne, daß unbewegliche Gut durch ein anderes in der Apanage ersetzt den, veraͤußert werden durfte. Jene Erlaubniß hat der Koͤnig mehr dem Herzoge ertheilt. Ueber die Bedingungen des Ver⸗ z soll ein Protokoll aufgenommen, zur Allerhoͤchsten Bestaͤti⸗ g vorgelegt, und demnaͤchst Sr. Maj. ein Vorschlag zur Er⸗ ng des veraͤußerten Kanals in der Apanage durch ein ande⸗ Herzoge zu erwerbendes Gut von gleichem Werthe acht werden.

Durch einen Beschluß vom 27sten v. M uͤber die Vollziehung Gesetzes vom 16. Sept. 1807 in Betreff der Auslegung der etze, in Faͤllen, wo der Kassations⸗Hof zwei, in derselben his⸗Angelegenheit, und zwischen denselben Parteien erlassene durch dieselben Nullitaͤts⸗Mittel angegriffene Urtheile kassirt, der Staats⸗Rath seine vom Koͤnige bestaͤtigte Meinung dahin

817) daß das obige Gesetz vom 16. Sept. 1807 mit dem, durch nce eingeführten verfassungsmaͤßigen Systeme vollkommen ch sey; 2) daß der Koͤnig die Bestimmungen dieses Gesetzes in den ergesehenen Faͤllen und in der festgesetzten Form (der Form s gewoͤhnlichen Verwaltungs⸗Reglements) vollziehen koͤnne muͤsse; und daß es 2 keines neuen Reglements beduͤrfe, um jene Vollziehung zu

Beim neulichen Feste im Rathhause war die innere Aufsicht iig Grenadieren uͤbertragen, die auf ihren Flinten, statt des onets, Blumenstraͤuße trugen.

Man hofft, daß der Herzog von Angouleme das große mahl, welches die Stadt am 22sten d. M. den aus Spanien lctgekehrten Marschaͤllen, Generalen und Stabs⸗Offtcieren , mit seiner Gegenwart beehren werde. Erst nach diesem mahle werden die Saͤle im Rathhause dem Publikum zur cht geöffnet werden.

Am n6ten d. M. nach der Auffuͤhrung der Oper: „Vendome vhanten. auf dem Koͤnigl. Schloßtheater, ließen Se. Maj⸗ Pr⸗ Verfasser dieses Stuͤckes vorstellen, und geruhten, ibnen esondere Zufriedenheit mit demselben zu erkennen zu geben. 8 dem Theater am Thore Saint⸗Martin, wird seit einigen en mit vielem Beifalle ein Schauspiel gegeben, das i Ruhm

vogiiden d Hunderttährigc

ö 1“ die eine besondere, mit Trophaͤen un

den Ra⸗

8 8.

5, 1“*“ Fahnen zierlich ge-

I1ö1” 12 e, mi weißen schmuͤckte Loge eingerichtet worden ist. Die Theater⸗Verwaltung hat die besondere Aufmerksamkeit, diese wuͤrdigen Veteranen an jedem Abend nach dem Hoôtel des Invalides zuruͤckfahren zu lassen.

Ueber die bei Vie im Departement der Meurthe am 24ten Mai 1820 entdeckte Steinsalz⸗Grube ist der Akademie der Wissen⸗ schaften, der Kommissions⸗Bericht durch Hrn. Chaptal erstattet worden. Das Salz ist danach von vier verschiedenen Arten, weiß, halbweiß, gruͤn und roth. Das erstere ist ganz rein; das graue enthaͤlt zwar einige fremde Substanzen, aber doch in geringerer Quantitaͤt, als das Seesalz; das rothe ist ebenfalls genießbar, und nicht so unrein, als das gewoͤhnliche Salz. Die Grube erstreckt sich auf mehr als 3o Quadrat⸗Lieues und ist so ergiebig, daß sie in mehreren Tausend Jahren nicht erschoͤpft werden duͤrfte.

„— General Milans ist am 7ten dies. M. unter Begleitung eines Gensd'armen, von Perpignan nach Montpellier abgegangen, wo er auf sein Ehren⸗Wort als Kriegsgefangener bleiben soll. Der beruͤchtigte Italienische Graf Linatti, der große Guͤter in Katalo⸗ nien besitzt, ist ebenfalls von Perpignan nach dem Inneren Frank⸗ reichs abgefuͤhrt worden. Man wird sich erinnern, daß er in Spanien mehrere Banden von Miquelets organisirt, und sich an ihre Spitze gestellt hatte.

Die Londoner Banquiers von Rothschild, Irving und Baring sind am 15ten hier eingetroffen, und haben am folgenden Tage eine Audienz bei dem Grafen von Villéele und dem Vicomte von Chateaubriand gehabt.

Da die Staffetten⸗Post zwischen Paris und Madrid aufgehoͤrt hat, so werden von nun an die Nachrichten aus Spanien, wie vor dem Kriege, nur zweimal woͤchentlich hier eintreffen. London, 13. Dec. Der Courier, der bisher die Vermehrung unserer Armee immer in Zweifel setzte, meldet jetzt selbst, daß außer dem gsten und 95sten Linien⸗Regtmente, welche so eben neu errich⸗ tet worden, noch zwei oder drei Regimenter geworben werden sollen.

Hier eingelaufenen Nachrichten zufolge, ist das Resultat der Korrespondenz der, aus Lissabon nach Rio⸗Janeiro gesandten Kom⸗ missarien mit den Ministern des dortigen Regenten, D. Pedro, daß die Brasilische Regierung sich weigerte, mit den Portugiest⸗ schen Gesandten zu unterhandeln, wenn sie sich nicht zuvor als bevollmaͤchtigt auswiesen, die Souverainitaͤt und Unabhaͤngigkeit des Brasilischen Reiches anzuerkennen. Da die Kommissarien die⸗ ses nicht vermochten, so wurden ihnen alle fernere Mittheilungen untersagt, und sie erhielten nicht einmal die Erlaubniß, die Briefe abzultefern, die sie von ihrem Herrn, dem Koͤnige, an den Regen⸗ ten uͤberbrachten.

18. Der. Die Gesundheits⸗Umstaͤnde des Herzogs von York Koͤnigl. Hoheit, sind sehr bedenklich. In Kentuky will der Physiker Buchanan die Direktion der Luftmaschinen durch Dampf⸗ Apparate erfunden haben, und damit eine Reise nach und von

Europa in 8 Tagen machen (2).

Augsburg. Bei Gelegenheit eines sehr lesenswerthen Auf⸗

satzes, den die hiesige Allgemeine Zeitung uͤber die diesjaͤhrige Leip⸗ ziger Michaelis⸗Messe liefert, werden namentlich uͤber die fuͤr Deutschland, und insbesondere fuͤr Schlesten, den Preußischen An⸗ theil an der Ober⸗Lausitz und fuͤr Westphalen so wichtigen Linnen⸗ Manufakturen, folgende Bemerkungen mitgetheilt: „Die großen Leinwand⸗Niederlagen in Hamburg und Bremen waren durch West⸗ Indische und Amerikanische Nachfragen, im Laufe des Sommers ganz geleert worden, und neue Bestellungen trafen auf den Fa-.— brik⸗Plaͤtzen ein; denn man ist endlich in jenen Gegenden zur voll len Ueberzeugung gelangt, daß der, mit Baumwolle verfaͤlschte Lin⸗ ..“ nen nicht haltbar, daß ein bloß baumwollenes Hemde nicht kuͤh⸗

lend, und daß die Frische Leinwand, durch die chemische Bleiche, nach wenigen Waͤschen, Zunder ist. Darum mehrt sich uͤberall die Nachfrage nach echter Leinwand, wie sie in Schlesten, Sachsen und Westphalen mit aller Soliditaͤt und Buͤrgschaft hervorgebracht

wird. In Schlesten und Sachsen kehren bereits viele Weber, die allerlei halbwollene, halblinnene Zeuge ([Poplins) webten, zur loh⸗ nenden Leinwand⸗Weberei zuruͤck. Oeßfentliche Blaͤtter verkuͤndi⸗

en, daß die Leinwand⸗Haͤndler in Hirschberg und Schmiedeberg,

en zwei Stapel⸗Plaͤtzen des Schlestschen feinen Leinwand⸗Handels,

auf die Rachricht, daß ihre fruͤheren Sendungen schnell und um

gute Preise abgesetzt wurden, Alles in Arbeit setzten, auch haͤufig unmittelbare Versendungen nach Nord⸗ und Suͤd⸗Amerika mach⸗ ten. Die Westindisch⸗Rheinische Kompagnie, deren Ergehnisse bis jetzt alle Erwartung uͤbertrafen, gab stets Auftraͤge nach Schlesten. Auch im Landshuter und Bolkenhayner Kreise trat fuͤr die Leinwand⸗Fabrikation groͤßere Thaͤtigkeit ein. Unter diesen Um⸗ staͤnden verlohnt es 885 mehr als je der Muͤhe, dahin zu sehen, daß Deutschland uicht nur die Leinpflanze, sondern auch den Lein⸗ Saamen veredle, fuͤr welchen, nach einem ungefaͤhren Ueberschlag, eine Million Thaler nach Rußland geht (in Stettin allein wurden 75,680 Schessel im Jahre 1823 eingefuͤhrt, und mit 300,000 Tha ern bezahlt). Soll der Leinsaame dem Russischen gleichkommen, - p 1 ch üb; 1 Aep 8 38 r 4. * X.

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