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Frankfurt, 1. Jan. V der 8 EFfate üehbr; am 18. Dec. v. J. hielt der Großherzoglich und Herzoglich Saͤchsische Gesandte einen Vortrag uͤber das Entschaͤdigungsgesuch der ehemaligen kurpfaͤlzischen Erbpaͤchter der Graͤfe⸗ nauer und Hemshoͤfe, wegen erlittener Kriegsschaͤ⸗ den, (St. Zeit. 1823 Nr. 80.) worin der Inhalt der bisherigen Eingaben und der am Bundestage statt ge⸗ habten Verhandlungen zusammengestellt und schließlich der Antrag gemacht wurde, daß die Bundes⸗Versammlung zuvoͤrderst aus ihrer Mitte eine Kommission zum Versuche der Vermittlung unter den betheiligten Regierungen von Baiern, Baden, Großherzog. Hessen und Nassau ernennen; im Falle des Nichtgelingens jenes Ausgleichungs⸗Versuches aber, das in dem 300. Art. der Wiener Schlußakte dargestellte Verfah⸗ xren unter den gedachten Regierungen einleiten wolle. Bei der hierauf gestellten Anfrage machte die preu⸗ ßische Gesandtschaft den motivirten Antrag, diesen Ge⸗ genstand vorerst, unter Anberaumung einer kurzen Frist, ur V gibseimmung auszusetzen, worauf durch einstimmigen Be⸗ schluß ein Abstimmungs⸗Termin auf den 19. Febr. l. F. angesetzt wurde.
Ueber die Pensions⸗Ruͤckstaͤnde der zum vor⸗ maligen Reichskammergericht gehoͤrenden Perso— nen (St. Zeit. 1823 Nr. mungen ein. Der wuͤrtembergsche Gesandte erklaͤrte hinsichtlich der ersten in dem Kommissions⸗Bericht auf⸗ geworfenen Frage: 1 1 „wem und wie viel an Ruͤckstaͤnden bezahlt werden solle??) — 1 daß, wenn gleich nicht jede der bezeichneten Klassen die⸗ selben Ruͤcksichten in Anspruch nehmen koͤnne, Se. Maj. der Koͤnig doch geneigt sey, einer zu Stande kommenden Vereinigung zur Befriedigung aller in Kommissions⸗ Berichte angefuͤhrten, uͤbrigens noch genau zu pruͤfenden und eventuell zu berichtigenden, Ruͤckstandsforderungen — nur mit Ausnahme der Ersatzforderung des Grafen von Reigersberg wofuͤr die wuͤrtembergsche Rate voll⸗ staͤndig berichtigt sey — beizutreten. In Absicht der „ Auf welchem Wege die zu uͤbernehmenden MRlunckstandsforderungen gedeckt werden sollen? muͤsse zuvoͤrderst auf die bis zu Ende des J. 1816 einzu⸗ zahlen gewesenen Beitraͤge, (Kammerzieler) als das zu⸗ näͤchst liegende Deckungsmittel um so mehr Ruͤcksicht genommen werden, als nach dem Kommissionsberichte gerade darin, daß so bedeutende Summen dieser Bei⸗ traͤge in Ruͤckstand geblieben, der Grund der Entstehung der jetzt noch zu deckenden Forderungen liege; wenn es nun zunaͤchst erforderlich sey, eine möͤglichst abge⸗ kuͤrzte Liquidation dieser Ruͤckstaͤnde einzuleiten, so koͤnne dies am leichtesten durch eine Vereinigung saͤmmt⸗ licher Bundes⸗Staaten bewirkt werden, woodurch einem aus der Mitte derselben zu waͤh⸗ lenden und in den Personen der betreffenden Blundestagsgesandten in Frankfurt zusammentre⸗ tenden Ausschusse von fuͤnf Bundesgliedern, die
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“ * — 8 “ ““ 8 6s 8 n der 25sten Sitzung 2 2 2 cionsverfahren uͤbertragen wuͤrde.
Instruktions⸗Einholung und hierauf zu gruͤndenden
83.) gingen mehrere Abstim⸗
zu einem solchen abgekuͤrzten Liquida⸗
Erst wenn auf diesem oder einem aͤhnlichen Wege
die als liguid anzunehmende Totalsumme der Kammer⸗ zieler Ruͤckstaͤnde bis 1816 incl. genau bestimmt, und
der Bestand der disponiblen Ausstaͤnde uͤberhaupt fest⸗ gestellt sey, wuͤrde ein definitiver Beschluß uͤber die
Ausdehnung in welcher die vorliegenden Forderungen
zur Berichtigung anerkannt werden sollen, gefaßt, das etwa noch auf andere Weise zu deckende Deficit bestimmt und der Konkurrenzfuß festgesetzt werden koͤnnen, wozu sich die provisorische Bundesmatrikel zu verschiedenen Beziehungen vorzugsweise empfehlen duͤrfte.
Hiernaͤchst aͤußerte sich der Großherzoglich Hes⸗ sische Gesandte Namens seines Hofes dahin, daß zu⸗ voͤrderst die Reichskammergerichts ein unstreitiges Recht auf die Be⸗ soldungsruͤckstaͤnde haͤtten, und da die Besoldungen auf die Kammerzieler radicirt gewesen, so muͤsse auch die Befriedigung dieser Individuen mittels Nachzahlung der
ruͤckstaͤndigen Kammerzieler, und nicht durch Vertheilung
auf saͤmmtliche Bundesstaaten nach Maßgabe der Bun⸗ des⸗Matrikel, bewirkt werden, indem letzteres eben so viel waͤre, als einen neuen nicht verpflichteten Schuld⸗
ner an die Stelle des noch vorhandenen verpflichteten In Absicht der Kanzleipersonen finde man den Kommissions⸗Vorschlag durch Ruͤcksichten, sey es der Humanitaͤt und Billigkeit, sey es des Rechts, so wohl begruͤndet, daß man, unter Voraussetzung der all⸗
een, namentlich auch wegen Uebernahme der zu 27,795 Fl.
substituiren.
gemeinen Annahme, demselben beizustimmen bereit sey In Betreff der Advokaten und Prokuratore wolle man nur bemerken, daß eine vollkommene Ver
bindlichkeit zur Bezahlung der hier befragten Summe nicht vorhanden sey, daß daher, was etwa hievon gezahlt
werden sollte, nach der Bundes⸗Matrikel zu vertheiler waͤre.
Hessen berichtigt, weshalb dafuͤr eine nochmalige Theil⸗ nahme nicht verlangt werden koͤnne. b Die hierauf erfolgte Abstimmung des daͤnischen
Gesandten war hauptsaͤchlich dahin gerichtet, die Noth⸗ Pruͤfung der
wendigkeit einer vorgaͤngigen genauen V Rechtsgruͤnde, worauf die Anspruͤche der verschiede⸗ nen Klassen von Kameralen beruhen, darzuthun.
der rechtlichen Anspruͤche ausgemittelt werden, und es sey schon jetzt hoͤchst wahrscheinlich, daß, wenn auch nur
ein Theil der in dem Kommissions-Bericht bezeichneter
Matrikular⸗Ruͤckstaͤnde fuͤx exigibel, und einige Anspruͤche fuͤr unbegruͤndet erachtet werden sollten, wie dies na⸗ mentlich mit der Forderung des Grafen von Reigersberg der Fall seyn moͤchte, die vorhandenen Mittel hinreichen
duͤrften, die gerechten Anspruͤche zu befriedigen, ohne
der Gesammtheit neue Lasten aufzubuͤrden.
Der niederlaͤndische Gesandte gab zu verneh⸗ men, daß er angewiesen sey, dem Koͤnigl. Saͤchsischen
Voto in der 18ten diesjaͤhrigen Sitzung, seinem ganzen Umfange nach, sich anzuschließen. Eventuell habe er sich da⸗
fuͤr zu erklaͤren, daß Se. Maj. der Koͤnig, wenn die Ueber⸗ s⸗Summe zur Befriedigung der Kameralen demnaͤchst
besoldeten Mitglieder des vormal.
Die Forderung des Grafen von Reigersberg endlich sey bereits fuͤr den Antheil des Großherzogthums
Erst alsdann koͤnne der nothwendige Bedarf zur Befriedigung
wuͤrde ausgemittelt seyn, in dieser Hinsicht nur allein den dermaligen Matrikular⸗Fuß als einzig anwendbar anzuerkennen vermoͤchten. Außerdem wollte der Koͤnig, um zur definitiven und baldigen Erledigung der ganzen Angelegenheit moͤglichst beizutragen, sowohl zur vollen Deckung der als Ruͤckstand fuͤr Luxemburg aufgefuͤhrten Summe, als zur Befriedigung der, wenn gleich streng⸗ rechtlich nicht gegruͤndeten, Graͤflich Reigersbergschen For⸗ derung, ohne Konsequenz und Praͤjudiz, ein fuͤr allemal, und zu diesem doppelten Zwecke, eine runde Summe
von 1000 Fl. Rhein. uͤbernehmen, wenn und sobald
von Seiten saͤmmtlicher Bundes⸗Staaten eine gleiche Geneigtheit ausgesprochen und die Angelegenheit uͤber⸗ haupt als vollkommen ins Reine gestellt erscheinen werde. Der Großherzogl. und Herzogl. Saͤchsische Gesandte erklaͤrte sich angewiesen, der Koͤnigl. Saͤchsi⸗ schen Abstimmung in Betreff der Nothwendigkeit einer
naͤhern Uebersicht der fraglichen Forderungen und der zur
Befriedigung derselben vorhandenen Mittel, beizutreten, jedoch zu jeder neuen Anlage, deren es ohnehin nicht be⸗ duͤrfen wuͤrde, die Beitraͤge abzulehnen.
Deer Gesandte von Braunschweig und Nassau schloß sich dem Voto von Hannover an.
Der Gesandte von Oldenburg, Anhalt und Schwarzburg gab die Geneigtheit seiner Kommitten⸗
ten zu erkennen, die nach Maßgabe des zweiten Kom⸗
missions⸗Vorschlages ausgeworfenen Beitraͤge zu einer all⸗ gemeinen matrikularmaͤßigen Ausschreibung von 50,000 Fl. zu entrichten, wenn die Erklaͤrungen der uͤbrigen Staa⸗ 99 25
7 Kr. berechneten RuͤcVkstaͤnde der besoldeten Kammer⸗ Gerichts-Personen, es moͤglich machten, die Angelegen— heit auf diesem Wege durch allgemeines Einverstaͤndniß voͤllig zu erledigen. Wegen der Anspruͤche der Advoka⸗ ten und Prokuratoren, behalte man sich die naͤhere Aeuße⸗ rung vor. b Der Gesandte der 16ten Stimme gab schließlich Erklaͤrungen fuͤr Hohenzollern⸗Hechingen und Hohenzol⸗ lern⸗Sigmaringen ab, wonach dieselben dem Antrage, we⸗ gen einer nach der Bundes-⸗Matrikel vorzunehmenden Repartition, beitreten. ““
Hierauf wurde beschlossen: ddie vorliegenden, so wie die ferner eingehenden Ab⸗ stimmungen an die betreffende Kommission abzu⸗
geben, um, auf den Grund derselben, moͤglichst
bald weitere Vorschlaͤge zu endlicher Erledigung ddieser Angelegenheit zu machen. Zuletzt beschaͤftigte sich die Versammlung mit dem Pensionsgesuch des vormaligen General⸗Muͤnzwar⸗ dein Dieze (St.
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willigung einer provisorischen Pension von 800 Fl. er⸗ klaͤrt hatten, Nassau hingegen sich bereit gezeigt, die fuͤr dasselbe begutachtete Rate mit 80 Fl. an den Dieze aus⸗ zahlen zu lassen — wurde der Beschluß gefaßt: die Entscheidung uͤber das Gesuch des Dieze bis zur ddesinitiven Erledigung des Kur⸗ und Ober⸗Rhei⸗ nischen Pensions- und Schuldenwesens auszusez⸗
zen; uͤbrigens aber bei dieser Gelegenheit die sub⸗ delegirte Kommission zur Auseinandersetzung die⸗
ses Pensions⸗ und Schuldenwesens
Zeit. 1823 Nr. 63.). Nachdem sich Baden und Kurhessen gegen den Vorschlag wegen Be⸗
x durch die be⸗ rtrreffenden Gesandtschaften zu ersuchen, uͤber den Stand ihrer Verhandlungen, sobald als moͤglich, Beericht zu erstatten.
Hamburg, 1. Jan. Se. Maj. der Koͤnig von Baiern haben dem Hrn. Oberalten A. E. Martens durch Ihren hier residirenden General⸗Consul, Hrn. Hil⸗ debrandt, eine goldene Medaille, als Merkmal des be⸗ sonderen Wohlgefallens, zustellen lassen, mit welchem Se. Maj., dessen Hoͤchstdemselben zugesandte Schriften uͤber die Kriminal⸗Gefaͤngnisse und Wohlthaͤtigkeits⸗An⸗ stalten in Hamburg aufgenommen haben. Stockholm, 26. Dec. Dem Adel und dem geist⸗ lichen Stande haben Se. Maj. der Koͤnig auf die, beim Schlusse des Reichstages von dem Reichstags⸗Marschall und dem Sprecher des letzteren an Hoͤchstdieselben gehal⸗ tenen Reden, Folgendes geantwortet:
„Meine Herren Mitglieder des Adelstandes! Mir von Ihnen dargelegten Gefuͤhle sind die Beloh⸗ nung der, von dem Throne unzertrennlichen Muͤhen und Sorgen; Ich nehme sie mit der Freude und mit dem Danke auf, welche diese neue Huldigung Mir einfloͤßt. Als erster Stand des Reichs, und wohlvermoͤgend die Vortheile einer guten gesellschaftlichen Organisatlon nach Werth zu schaͤtzen, haben Sie gewiß klar erkannt, wie wohlthaͤtig es fuͤr die Nation ist, wenn die Regierung ein System der Gerechtigkeit befolgt. Innere Zwistig⸗ keiten, Vernachlaͤssigung des Ackerbaues, Sklaverei des Volkes, sind gewoͤhnlich die verderblichen Folgen der Furchtsamkeit und Schwaͤche der Regierungen. Wir wer⸗ den diese, die Reiche vernichtenden Geißeln vermeiden, und das Land wird fortdauernd Ruhe im Innern und Unabhaͤngigkeit nach außen genießen. Der Adel wird Mich gewiß bei Meinen Anstrengungen fuͤr das Gluͤck und den Ruhm der Nation unterstuͤtzen, und dadurch beweisen, daß er nie aufgehoöͤrt hat, die Asche der Bra⸗ ven zu ehren, welche die ersten Gruͤnder seines Stan⸗ des waren. Ich wiederhole Ihnen, Meine Herren, die Versicherung Meiner innigen Zuneigung und Meines Koͤnigl. Wohlwollens. — Meine Herren Mitglieder des geistlichen Standes! Ich danke Ihnen fuͤr die Ge⸗ fuͤhle, die Sie Mir zu erkennen gegeben; es sind die⸗ selben, welche Sie stets in Wort und That an den Tag gelegt, und es gewaͤhrt Mir eine suͤße Genugthuung, Ihrem Stande diese Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Die reine evangelische Lehre hat in Schweden den Grund zur socialen Organisation gelegt. Als Diener diese Kirche haben Sie vor allem das Geschaͤft, die Menschen zu erleuchten und ihren religieusen Glauben zu befesti⸗ gen, und Sie haben die doppelte Aufgabe, dem Staate treue Buͤrger zu bilden, und jene lautere christliche Mo⸗ ral zu lehren, die den Menschen mit sich selbst in Ue⸗ bereinstimmung bringt und macht, daß er alle seine Hoff⸗ nung und sein Vertrauen auf die unendliche Guͤte des Schoͤpfers setzt. Fahren Sie fort, die heilsamen Grund⸗ saͤtze zu verbreiten, die Sie lehren, und bringen Sie es, durch Vervollkommnung des oͤffentlichen Unterrichts da⸗ hin, daß die Jugend das Wahre von dem Falschen, un die Gerechtigkeit von allem, was nur den Schein der
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