1824 / 7 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 08 Jan 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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Aroeng Solakka angezeigt, und daß die Großen des Reiches, dessen Schwester, Aroeng Datoe, zur Nachfolge auf den Thron erwaͤhlt hatten; diese Wahl wuͤnschten

sie vom hohen Gouvernement bestaͤtigt und zugleich das gute Einverständniß

erneuert zu sehen, welches so lange Jahre zwischen dem Koͤnigreiche und der ehemaligen Hollaͤndisch⸗Ostindischen Kompagnie bestanden habe. Andere Nachrichten aus Macassar berichten die Nie⸗ derlage, welche die Seeraͤuber von Tontoly erlitten; der Sultan von Tontoly und dessen Sohn, Radja Moeda und 30 andere ihrer Anfuͤhrer sind ums Leben gekommen. 1 Haag, 28. Dec. Se. Maj. der Koͤnig ertheilte gestern dem großbritannischen Minister, Lord Clancarty, Abschieds⸗Audienz. Se. Herrlichkeit ward in einem mit 6 Pferden bespannten Hofwagen zu dieser Audienz ab⸗ geholt und nach seinem Hotel zuruͤckgebracht. ¹—— 29. Dec. Heute hielt die erste Kammer der Ge⸗ neralstaaten ihre Versammlung, in welcher die beiden Gesetz⸗Entwuͤrfe des Budgets fuͤr 1824 angenommen wurden. 11 Bayreuth, 1. Jan. Unsere heutige Zeitung ent⸗ haͤlt folgendes Schreiben aus Regensburg, vom 23sten December: Schon im Jahre 1822 erzaͤhlten oͤffentliche Blaͤtter, daß sich ein Studirender des hiesigen Gymna⸗ siums entfernte, um, wie man sagte, ein Mitglied einer Raͤuberbande zu werden. Dieser Vorfall schien anfaͤng⸗ lich mehr laͤcherlich als folgenreich zu seyn. Jetzt moͤchte das Ganze eine andere Wendung nehmen. Am verflos⸗ senen Sonntag und gestern wurden vier Individuen verhaftet; unter ihnen sollen drei wirkliche und ein aus⸗ getretener Student seyn. Sie wurden, nebst den bei ihnen vorgefundenen Schriften, an das hiesige K. Kri⸗ minal⸗Untersuchungs⸗Gericht abgegeben. Unter diesen Studenten befand sich eben jener, der im vorigen Jahre entwichen ist, und von dem die Rede ging, er wolle sich zu einer Raäͤäuberbande begeben. Die Resultate der schon eingeleiteten Untersuchung werden sich bald ergeben, und duͤrften Aeltern, Vormuͤndern und Lehrern zum warnen⸗ den Beispiele dienen, junge Leute unter strenge Aufsicht zu setzen, und sie zur Religion, welche der sicherste Schild gegen solche Verfuͤhrungen ist, kraͤftig und durch eigenes Beispiel anzuhalten. 8 8 Kassel, 2. Jan. Durch die hiesige Allgemeine Zei⸗ tung ist eine Kurfuͤrstl. Verordnung vom 29sten v. M. und J. nachstehenden Inhalts publicirt worden. Wir Wilhelm der Zweite, Kurfuͤrst, thun hiemit kund: Ob⸗ gleich gegen geheime, staatsgefaͤhrliche Verbindungen von Zeit zu Zeit geeignete Verfuͤgungen ergangen sind, und die juͤngsten Ersahrungen warnende Beispiele aufstellen, daß es verbrecherischen Bestrebungen niemals gelingen kann, die gesetzliche Ordnung zu untergraben und deren auf die Treue und den verstaͤndigen Sinn der Unter⸗ thanen gegruͤndete Stuͤtzen zu erschuͤttern; so haben Uns doch unzweideutige Thatsachen neuerdings zu der betruͤ⸗ benden Ueberzeugung gefuͤhrt, daß in Unseren Staaten die Theilnahme an dergleichen Verbindungen fort bestehe. Um nun die Ruhe und Wohlfahrt Unserer geliebten Unterthanen, deren Erhaltung und Befoͤrderung der vor⸗ uͤglichste Gegenstand Unserer landesvaͤterlichen Sorgen st, gegen die unter truͤgerischen Vorspiegelungen sich

einschleichenden Gefahren jener Verbindungen zu schuͤz⸗ zen, erscheint es dringend, Maßregeln zu ergreifen, welche die wirksamere Vollziehung der deshalb bestehenden Ge⸗ setze versprechen. Aus diesen Ruͤcksichten, zugleich aber um denjenigen, welche, irr geleitet durch Verfuͤhrung und taͤuschende Eingebungen, staatsgefaͤhrlichen Grund⸗ saͤtzen ihr Ohr geliehen, und sich zu Werkzeugen ver⸗ brecherischer Plaͤne haben mißbrauchen lassen, die Gele⸗ genheit einer straflosen Ruͤckkehr zu ihrer Pflicht nicht zu versagen, verordnen Wir: §. 1. Wer an einer ge⸗ heimen, auf unerlaubte, politische Zwecke gerichteten Verbindung Theil genommen hat, gleichviel, ob dieselbe ausf einem foͤrmlichen Vertrage beruhet, oder nicht, und ob sie noch besteht, oder bereits aufgehoͤrt hat, soll voll— staͤndige Verzeihung erhalten, auch, auf Verlangen, der gaͤnzlichen Verschweigung seines Namens versichert seyn, wenn er 1) nach vorgaͤngiger persoͤnlicher Aufforderung sofort vor dem damit beauftragten Beamten, oder, aus eigenem Antriebe, laͤngstens innerhalb sechs Wochen vom Tage der Verkuͤndigung dieser Verordnung an gerech⸗ net, bei der Polizei-⸗-Direktion oder dem Kreisamte seines Aufenthalts-Ortes üuͤber seine eigene Theil⸗ nahme sowohl, als auch uͤber alles dasjenige, was ihm von den Mitgliedern geheimer Verbindungen und den Theilnehmern an staatsgefaͤhrlichen Plaͤnen, von dem Umfange, den Zwecken und Mitteln, der inneren Einrichtung ꝛc. solcher Verbindungen bekannt ist, ohne allen Ruͤckhalt ein umfassendes und genaues Gestaͤndniß ablegt; 2) eidlich versichert, a) bei diesem Gestaͤnd⸗ nisse nichts verschwiegen zu haben, auch eidlich angelobt, b) alles, was in der Folge uͤber geheime politische Ver⸗ bindungen und staatsgefaͤhrliche Bestrebungen zu seiner

Wissenschaft gelangen sollte, der Obrigkeit ungesaͤumt

anzuzeigen, c) der Theilnahme an jeder geheimen Ver⸗ bindung politischer Natur, so wie uͤberhaupt an jedem staatsgefaͤhrlichen Anschlage, auf immer zu entsagen, und d) alle Pflichten getreuer, ihrem rechtmaäͤßigen Landes⸗ herrn ergebenen, Unterthanen von nun an unverbruͤch⸗ lich zu erfuͤllen; endlich 3) fuͤllung dieses eidlichen Versprechens eine schriftliche Ver⸗ sicherung ertheilt. §. 2. Ausgeschlossen von dieser Ver⸗ zeihung sind diejenigen, welche entweder 1) die Bedin⸗ gungen derselben gar nicht oder nicht vollstaͤndig erfuͤllen, oder 2) in der Folge eine der letzteren verletzen, oder 3) nach dem Eintritt in eine politische Verbindung bereits eine aͤußere Handlung begangen haben, welche auf unmittelbare Erreichung des Hauptzweckes der Verbindung gerichtet ist, unbeschadet jedoch der Zusicherungen, welche hinsichtlich des gegen Uns erlassenen Drohbriefes, durch die Be⸗ kanntmachung Unseres Staats⸗Ministeriums, vom 27. Jul. d. J., und der zur Untersuchung wegen des erwaͤhnten Drohbriefes verordneten Kommission, vom 5. Sept. d. J. geschehen sind. §. 3. Die im §. 1 be⸗ zeichneten Personen, welche auf die von Uns allergnaͤ⸗ digst, bewilligte Verzeihung, nach den Bestimmungen des §. 2 keinen Anspruch machen koͤnnen, so wie alle diejenigen, welche in der Folge Theil an staatsgefaͤhrli⸗ chen Verbindungen und Anschlaͤgen nehmen, sollen ohne Verzug zur Untersuchung gezogen, nach der ganzen Strenge der Gesetze bestraft, und zugleich aller staats⸗

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eaaaaae vn a buͤrgerlichen Rechte verlustig erklaͤrt werden. §. 4. Zur ntersuchung aller in den §. §. 1 und 2 der gegenwaäͤrti⸗ gen Verordnung erwaͤhnten Verbrechen, so wie zur Ent⸗ cheidung uͤber dieselben, soll in Unserer Residenzstadt ine eigene aus drei Mitgliedern und dem erforderlichen ntersuchungspersonal bestehende, Kommission niederge⸗ etzt werden, welcher 1) wenn der Angeschuldigte eine jilitairperson ist, nach Maßgabe des Ranges der Letz⸗ ren und der deshalb bestehenden Vorschriften, zur Un⸗ ersüuchung ein Officier, zur Abgabe des Erkenntnisses ber zwei Officiere, hingegen 2) wenn von der Ent⸗ scheidung uͤber eine angeschuldigte Civilperson die Rede ist, zwei stimmfuͤhrende Mitglieder eines Obergerichts, durch das General⸗Kriegsdepartement und beziehungs⸗ weise das Justiz⸗Ministerium, als Richter, beigeordnet wer⸗ den sollen. §. 5. Die im vorhergehenden §. erwaͤhnte Kommission hat bei der Untersuchung und Entscheidung der ihrer Zustaͤndigkeit unterworfenen Strafsachen die uͤr die ordentlichen Strafgerichts⸗Behoͤrden bestehenden eer gricen allenthalben zu befolgen. §. 6. Wenn sich gegen einen Angeschuldigten Verbrechen oder Vergehen ergeben, welche an sich nicht vor die Kommission gehoͤ⸗ ren; so soll derselben das Erkenntniß daruͤber nur in dem Falle zukommen, wo diesem Angeschuldigten zugleich eines der in den §.§. 1 und 2 angegebenen Verbrechen zur Last faͤllt. V mission finden, unter den in der Verordnung vom 12. Dec. 1821 §. 2 fg., enthaltenen Bestimmungen, die ge⸗ woͤhnlichen Rechtsmittel dergestalt statt, daß solche, der ngeschuldigte mag eine Militair⸗ oder eine Civilper⸗ on seyn, an den Kriminal⸗Senat des Ober⸗Appellations⸗ Gerichtes zu bringen sind. 9 (gez.) Wilhelm, Kurfuͤrst. Wien, 31. Dec. In der Nacht vom 24sten auf den 25sten d. M. wurde Graͤtz durch eine Feuersbrunst in Schrecken gesetzt, welche im staͤndischen Schauspiel⸗ ause ausgebrochen war, und sich so schnell aller Theile dieses Gebäaͤudes bemaͤchtigte, daß es in wenigen Stunden

uͤber die Leistung und 985 der Redoute, den Logen, Dekorationen, Garde⸗

obe und Instrumenten in Asche lag. Das schnell uͤberhand nehmende Feuer vereitelte alle Anstalten zur Rettung des Gebaͤudes selbst, und man mußte darauf bedacht seyn, die anstoßenden Abtheilungen des Guber⸗ zial⸗Gebaͤudes, der Artillerie⸗Magazine, die nahe Lyceal⸗

ibliothek u. s. w. vor der drohenden Gefahr zu schuͤz⸗ zen. Der angestrengtesten Thaͤtigkeit des K. K. Mili⸗ tairs und der Baugewerbsleute und Rauchfangkehrer, unter der zweckmaͤßigen Oberleitung der Behoͤrden, ver⸗ ankt man es, daß der Verbreitung des Feuers auf die anstoßenden Gebaͤude vorgebeugt, und noch entsetzlicheres Ungluͤck verhuͤtet wurde.

Boston, 16. Nov. Folgendes ist ein Auszug der Bothschaft des Vice⸗Praͤsidenten San⸗Ander an den Kon⸗ greß von Columbien!

„Die Regierung der Republik hat sich alle Muͤhe gegeben, den Zwistigkeiten mit Spanien auf eine ehren⸗ volle und beiden Voͤlkern vortheilhafte Art ein Ende zu machen. Nicht daß sie die Resultate des Krieges fuͤrch⸗ ete, aber sie wuͤnschte der Menschheit unnoͤthige Opfer zu ersparen und endlich den Frieden zwischen den zwei

§. 7. Gegen die Erkenntnisse der Kom⸗

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Nationen herzustellen. Sie hat die erste guͤnstige Ge⸗

legenheit benutzt, Kommissaire nach Madrid zu schicken, um zu versuchen, dasjenige auf dem Wege der Vernunft zu erlangen, was wir entschlossen waren, durch die Ge⸗ walt der Waffen zu erringen. Diese Abgeordneten sind indessen nicht nach Wunsch empfangen worden: man hat

die spanische Regierung hat uns dadurch bewiesen, daß jede Versoͤhnung, auf den Grundsatz unserer Unabhaͤn⸗

igkeit gestuͤtzt, nicht statt sinden koͤnne.“ 9 G

Dieses Benehmen des Kabinets von Madrid hat uns nicht in Verwunderung gesetzt; aber indem wir Ab⸗ geordnete nach Spanien schickten, wollten wir der gan⸗ zen Welt zeigen, daß wir gegen unser Mutterland nicht von dem Geiste des Hasses und der Rache beseelt seyen.““ ueberzeugt, daß die spanische Regierung, weit ent⸗ fernt, friedlichen Vorschlaͤgen Gehoͤr zu geben, den Krieg gegen Amerika zu verlaͤngern streben wuͤrde, knuͤpften wir zu gleicher Zeit, auf festen Grundlagen, enge Ver⸗ bindungen mit den verschledenen unabhaͤngigen Staaten unserer Hemisphaͤre an.“ 188 8 „Die Regierung von Columbien hat zuerst den Grund zu einer amerikanischen Konfoͤderation gelegt, welche alle wuͤnschenswerthen Buͤrgschaften und Mittel darbietet, die Unternehmungen scheitern zu machen und abzutreiben, die der Feind gegen die verschiedenen Staa⸗ ten machen koͤnnte, die sich emancipirt haben. Die dies⸗ falls abgeschlossenen Vertraͤge werden dem Kongresse vor⸗ gelegt werden.“ „Die Regierung der vereinigten Staaten hat auf eine feierliche Weise die Unabhaͤngigkeit und Souverai⸗ nitaͤt der Staaten von Suͤdamerika anerkannt, und da Volk, welches dieses Land, die Wiege der Freiheit, be wohnt, hat diesem Schritte seiner Regierung, den freu digsten Beifall gezollt.“ „Bereits findet sich unter uns ein Minister dieser Nation, der uns die freundschaftliche Stimmung seiner Regierung und ihren Wunsch, politische und kommerzielle Verbindungen mit der Republik Columbien anzuknuͤpfen zu erkennen gegeben hat. Von unserer Seite haben wir ihr die naͤmlichen Gesinnungen bezeugt, indem wir einen bevollmaͤchtigten Minister nach Washington geschick haben, der beauftragt ist, die Praͤliminarien der Unter handlungen einzuleiten.“ 8 „Drei neue Departements sind dem Gebiete der Republik hinzugefuͤgt worden. Zwei davon sind von den Spaniern durch die Tapferkeit der, von dem Praͤ⸗ sidenten⸗Befreier (liberator, Bolivar) angefuͤhrten Arme befreit worden, und die dritte hat sich durch eigene An⸗ strengungen von Spanien losgemacht. Ueberall ist das, von dem konstituirenden Kongresse von Cucuta angenom⸗ mene politische System zur allgemeinen Zufriedenheit in Kraft gesetzt worden.““ „Die innere Ordnung und Ruhe der Republik hat weder durch die Unternehmungen des Feindes, noch durch treulose Einfluͤsterungen, noch durch die augenblickliche Verlegenheit des oͤffentlichen Schatzes unterbrochen wer⸗

den koͤnnen.“

„Moͤchte ich doch die Zufriedenheit, die der Kon⸗ greß bei den eben mitgetheilten Details hat empflnden

n.— 1 e.u.—

unter nichtigem Vorwande verweigert, sie zuzulassen, und