1824 / 24 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 28 Jan 1824 18:00:01 GMT) scan diff

in litteris laudes eximiasque in

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rita.

Berlin, 26. Jan. In der am 15ten d. M. statt gehabten General⸗Versammlung der Aktionaire der Ber⸗ liner Hagel⸗Assekuranz⸗Gesellschaft wurden folgende Re⸗ sultate ihres Geschaͤftsbetriebes im vorigen Jahre vorge⸗

legt.

8 Die Gesellschaft hat im Jahre 1823 fuͤr die Ver⸗ sicherung von 9,363,400 Rthlr. an Praͤmien eingenom⸗ ö —. 48010 Rthlr

Hiervon an 1“ die Agenten

geht ab: Provision

1. Ganze Einnahme .45793 Rthlr. 7 Gr. Ess sind dagegen von ihr 196 Schaàa den verguͤtet mit 82027 Rthlr. 13 GGG. Fuͤrsnoch nicht A 1.892

verfassungsmaͤßig

regulirte beträgt

die Forderung.

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Hierauf hat ein verehrtes Mitglied der Gesellschaft we-⸗ gen Mehrbetrag der Loͤsung 86 den beschaͤdigten Feldfruͤchten nach freiwillig und un:⸗:⸗·: aufgefordert zu-. 1 ruͤckgezahlt.

bleibt Schaden⸗ Verguͤtung 88626 Tayations⸗ und 11“ r; vI1IA“ zahlt mit ..

Ganze Ausgabe . . . .

Es uͤbersteigt demnach die Ent⸗ schaͤdigungs⸗Summe die Präͤmien⸗ ˙˙5 worunter die Verwaltungs⸗Kosten nicht mit begriffen sind.

Die Gesellschaft hat den Beschluß gefaßt, vom Aus⸗ lande fuͤr d. J. 1824 Versicherungen anzunehmen aus dem Koͤnigreiche Sachsen und den saͤchsischen Herzogthuͤ⸗ mern, den anhaltschen Landen, aus Braunschweig, 15* nover, Mecklenburg, Kurhessen, dem Hamburger, Bre⸗ mer und Luͤbecker Gebiet aus Oldenburg und dem Hol⸗ Die Praͤmie ist wegen der Entfernung und schwie⸗ rigeren Leitung fuͤr das Ausland allgemein zu ½ pEt. von Getreide und 1 pCt. wie bisher, von den Handels⸗ Gewaͤchsen bestimmt worden. Fuͤr das Inland bleibt es bei dem verfassungsmaͤßigen Satze von ½ pCt. fuͤr Getreide und 1 pCt. fuͤr Handelsgewaͤchse. Koͤnigsberg in Pr., 3. Jan. In dem abgewiche⸗

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docendo virtutes ac me-

1““ v“ 11““ nen Kirchen⸗Jahre sind hier geboren: 1244 mäaͤnnli und 1239 weiblichen Geschlechtes, uͤberhaupt 2483; storben sind: 1016 maͤnnlichen und 1090 weiblichen schlechtes, uͤberhaupt 2106; also 377 mehr geboren, gestorben. Unter den Gebornen sind 29 Paar Zwillinge, uneheliche und 102 todte Geburten. Alter nach sind gestorben: beeaeee eih, bie 10 Jahren.. ö1““ 22 20 7 Wne 199. äwreehne Amnuanse m 51 t e n 28 67 v“ ftth ꝛtlahr. 681 11““ 3 101

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Jahren.

CSumma 2106. VVon den hierunter begriffenen 40 Personen, d durch verschiedene Ungluͤcksfaͤlle ihr Leben verloren h ben, sind 20 ertrunken, 7 todt gefallen, 2 todt gefunde 1 von einem tollen Hunde gebissen, 1 mit Erde verschit tet, 1 uͤbergefahren, 1 uͤbergeritten, und 7 Selbstmoͤrden Posen. Mit Organisation und Verbesserung d Schulen wird unausgesetzt fortgefahren. Im Buker Kreise haben unter anderen die G meinden Troszyn und Schwarzhauland auf ihre Kosten jedoch gegen freies, vom Dominium angewiesenes, Bu Holz, neue Schulhaͤuser aufgebaut, und die Gemanze Linispoloka das vorhandene Schulhaus in Stand ge setzt, so wie die Gemeinde Ciechogora das ihrige dur Anbau erweitert; und zu Chomencice im Posener Krei hat der Dompropst v. Wolicki, auf eigene Kosten, e neues wohl eingerichtetes, mit allen Schulbeduͤrfni und Bequemlichkeiten fuͤr den Lehrer ausgestattet Schulhaus, von einer sehr gefaͤlligen aͤußeren Form, 6 baut, und den Unterhalt des Lehrers auf 2 Jahre alle üͤbernommen. 1“

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8. Köoͤn igliche Schauspiele. Dienstag, 27. Jan. Im Schauspielhause: Die Ver

sik vom Koͤnigl. Musik⸗Direktor Scht auf: Die Eifersuͤchtigen auf dem Lande, komisches Bal let in 2 Abtheilungen, von J. L. Milon. Musik von Persuis. 881

Mittwoch, 28. Jan. Im Schauspielhause, zum er⸗ stenmale: Der Wollmarkt, Lustspiel in 4 Abtheilungen, h11112111“X“*X“*“

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Barometer Therm. Hygr. Wind/ Witterung. an. A. 285 37 + 65 915 S. serun, eegeugestöber 28° 2 ½ + 5 882 S. 8 .

Meteorologische Beobachtungen.

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schwornen, Singspiel in 1 Aufzuge, von Castelli. Mustze Hrn. Schneider. Hier, Staats⸗Schuld⸗Scheine, ein dreimonatlicher Praͤklusiv⸗Ter⸗

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I. Amtliche Nachrichten. EECII1 14

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Se. Hoheit der Herzog von Cumber⸗

and ist nach Neu⸗Strelitz abgereist. JAmarer

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In Folge einer fruͤheren Allerhoͤchsten Bestimmung nd diejenigen Westphaͤlischen Reichs⸗Obligationen, Bor⸗ ereaur, alte Landes⸗Obligationen, Kassen⸗Quittungen, und zinslose Scheine, welche aus der alten Landes⸗Schuld rmals Preußischer und nach Aufloͤsung des Koͤnigrei⸗ es Westphalen mit der Monarchie wieder vereinter nder⸗Theile herruͤhren, einer Verifikation unterworfen wesen. Durch die deshalb ergangene Allerhoͤchste Ka⸗ nets⸗Ordre vom 22. Junius 1815, so wie durch die auͤtere vom 17. Dec. 1821 ist die Umschreibung dersel⸗ nein Staats⸗Schuld⸗Scheine nachgelassen; durch die, m 14. April 1819 aber festgesetzt, daß die zur Verifi⸗ tion nicht eingehenden praͤkludirt werden sollen.

Um diesen Titel der Staats⸗Schuld zum Abschlusse zu ingen, ist anderweit durch die Allerhoͤchste Kabinets⸗ dre vom 12. Nov. 1822, Wesetz Maeeitn sains Nr. 832.

ur Umschreibung der erwaͤhnten, durch dazu geeigneten Papiere dieser Art, in

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stimmt: daß 2 Verifikation

n angesetzt werden soll, hae aber Se

chgegeben: daß bis zum Eintritte desselben, die bisher cht verificirten, noch nachtroͤglich zur Verifikation und mnaͤchst zur Umschreibung verstattet werden.

In Gemaͤßheit dieser Verordnung wird daher das üblikum hiermit aufgefodert, alle noch gegenwaͤrtig cir⸗ lirenden Westphaͤlische Reichs⸗Obligationen, ordereaux, Kassen⸗LQuittungen und zinslose 2; welche aus der alten Landes⸗Schuld rmals ggreiches Westphalen, mit der Monarchie wie⸗ r vereinter Laͤnder der

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Preußischer, nach Aufloͤsung des Ko⸗

gleichviel; ob sie schon verificirt worden oder nicht, un⸗ gesaͤumt und spaͤtestens bis Ende Mai 1824, bei der Kontrolle der Staats⸗Papiere hieselbst, Taubenstraße Nr. 30 einzureichen.

Wer aus solchen Papieren einen Anspruch ableitet, die Dokumente jedoch nicht einreichen kann, weil sie in irgend einer Art abhaͤnden gekommen, vernichtet, oder verlegt sind, muß denselben dennoch, unter Beifuͤgung aller sonstigen daruͤber sprechenden Briefschaften, mit ge⸗ nauer Bezeichnung des fehlenden Dokuments und be⸗ stimmter Angabe seiner Forderung an Kapital und Zin⸗ sen, innerhalb der oben erwaͤhnten Frist, bei der unter⸗ zeichneten Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden schrift⸗ lich anzeigen, wobei es nicht darauf ankommt: ob der vn schon fruͤher irgendwo angemeldet war oder nicht. Mit dem 1. Jun. d. J. erloͤschen alle Anspruͤche aus den oben bezeichneten Papieren, melche bis dahin nicht eingereicht oder nicht angemeldet, so wie aus den 1 Bescheinigungen, welche daruͤber oder uͤber die fruͤhere Anmeldung ertheilt sind.

Zur Vermeidnng aller Mißverstaͤndnisse wird be⸗ merkt, daß die in der gegenwaͤrtigen Bekanntmachung aufgerufenen Papiere wcht z8 verwechseln sind: mit denjenigen Magdeburgschen Landes⸗Obligationen und zinslosen Scheinen, welche verschiedenen Instituten und Einsassen der diesseits der Elbe belegenen Magdeburgschen Kreise fuͤr Anleihen in baarem Gelde und Banco⸗Obli⸗ gationen ertheilt sind; noch J.“ 8

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1“ 1111A1“ mit den zur neuen Kriegsschuld der Altmark gehoͤriger Forderungen, indem die Verhaͤltnisse der ersteren durch die an den Staats⸗Minister und General⸗Lieutenant, Grafen von Lottum, unterm 7. Februar 1823 ergangene Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre, Gesetz⸗Sammlung Nr. 778, die der letzteren aber, durch die Kabinets⸗Ordre regulirt ind, welche unterm 13. Jul. 1823, Gesetz⸗Sammlung

r. 817, in Folge der vom 17. Februar 1823 an den Staats⸗ und Finanz⸗Minister v. Klewitz erlassen ist. Endlich vver 1 8 8 3. 1b 8 ¹ betrifft die gegenwaͤrtige Bekanntmachung auch nicht u 14“] 1“

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