1824 / 37 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 12 Feb 1824 18:00:01 GMT) scan diff

Tagen keinesweges abgenommen zu aber ein sicherer Buͤrge, daß die verzweifelt sind als uns Manche wollen glauben machen; denn waͤre dem so, so wuͤrde Jedermann nur darauf be⸗ dacht seyn, die Gegenwart Zufalle Preis gebend. womit demnach, wenn anders die aufgestellten Gefichts⸗

n denselben bedingt, ohne welches auch kein Staats⸗

anlehen statt finden koͤnnte, in den meisten Laͤndern eine

unlaͤugbar fortdauernde Thatsache ist. Dieser Trieb zur Sparsamkeit und zum Schaͤtzesammeln, der in unseren

Zeiten keinesweges so

zu genießen, die Zukunft dem Die groͤßte Unzutraͤglichkeit,

punkte die richtigen sind, die Zeitgenossen zu kaͤmpfen ha⸗

ben, bestaͤnde in der nuͤtzlichen

Vertheilung des oͤffentlichen

Reichthums, indem gegenwaͤrtig die Inhaber von Kapi⸗

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talien, sie moͤgen von solchen nun als Staats⸗ oder Pri⸗ vat⸗Glaͤubiger ein Einkommen beziehen, offenbar in gro⸗ ßem Vortheile zu den (im engeren Sinne sogenannten)

produktiven Klassen der Gesellschaft, insbesondere dem

Grundbesitzer, moͤchte ebenfalls von

wechseln. stellen seyn,

stehen. Allein die Abhuͤlfe dieses Uebels derselben Seite her, wo dessen Ue⸗ ermaaß entstanden, zu erwarten seyn, da in der Staats⸗ nd Nationalwirthschaft sich Alles in Kreisen dreht, und rsachen und Wirkungen in umgekehrten Verhaͤltnissen Es duͤrfte naͤmlich wohl nicht in Abrede zu daß der eigentliche Grund der Bedraͤngniß

jener produktiven Klassen, welche allerdings eine unwi⸗

derlegliche Thatsache

ist, großentheils darin zu suchen,

daß die Regierungen sich bis jetzt genoͤthiget sahen, ihnen,

ur Bestreitung der Staatsbeduͤrfnisse und in Ermange⸗

lung eines noch zu erfindenden Abgabe⸗Systems, das ohne

andere noch groͤßere Inkonvenienzen alle Arten von Ein⸗

kommen auf gleiche Weise traͤfe, einen groͤßeren Theil

rechtigkeit, berheben konnten, nuͤgen vermochten, als sie das

ihres Einkommens abzufordern, als sie gegenwaͤrtig, ohne empfindlich dadurch zu leiden, . Zu diesen hohen Forderungen

abzugeben im Stande sind. sind aber die Regierungen worden, weil sie sich, ohne offenbare Unge⸗ der Verbindlichkeit gegen ihre Glaͤubiger nicht und sie dieser nur insoweit zu ge⸗ Vermoͤgen ihrer produkti⸗

ezwungen

ven Unterthanen verhaͤltnißmaͤßig in Anspruch nahmen.

Nun aber ist es augenscheinlich,

Steigen der Kourse

daß bei fortdauerndem die Konkurrenz

der Staatseffekten, Haupt⸗

er Kapitalisten, welche, naͤchst den politischen, die

Ursache dieser Erscheinung ist, die Regierungen in den Stand setzen wird, zu immer billigeren Bedingungen Kapitalien als Darlehne zu erhalten, wodurch ihnen denn, da hiermit der jaͤhrlich zu entrichtende Zinsenbetrag

sich vermindert, die Moͤglichkeit verliehen wird, die zu

deren Bestreitung an ihre steuerpflichtigen Unterthanen

zu machenden Forderungen zu vermindern,

die auf den produktiven Klassen buͤrdende Last zu erleich⸗

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in England gesehen,

Diesen Gang der Staatswirthschaft haben wir wo bekanntlich die jetzigen 3 pro⸗

ern.

zentigen Fonds unter Wilhelm III. mit 8 pCt. verzinset wurden, die aber unter den nachfolgenden Regierungen so weit reduzirt werden konnten, weil die Konkurrenz

gen Bedingungen zu

der Kapitalisten nach und nach dergestalt zunahm, daß es der Regierung unschwer fiel, neue Darlehen zu billi⸗ I finden, womit sie ihre aͤlteren Glaͤu⸗ biger, Falls sich diese der Reduktion der Zinsen nicht

haben scheint, ist

und somit

unterziehen wollten, same Maßregel, befriedigen konnte. Auch in den neu⸗ sten Zeiten hat in mehreren deutschen Staaten ein

aͤhnliche Verminderung des Zinsfußes der oͤffentlich ergaͤnzende

Schuld, ohne Willkuͤhr von Seiten der Regierunge und ohne Beeintraͤchtigung der Staatsglaͤubiger, bereit⸗ statt finden koͤnnen, und es ist wohl keinem Zweifel un terworfen, daß bei zunehmendem Steigen der Fonds die Maßregel auch von Seiten groͤßerer Regierungen mi Erfolg, und ohne Verletzung der von ihnen eingegange nen Verbindlichkeiten, zur Anwendung wird gebrach werden koͤnnen.

Frankfurt. Fortsetzung der Verhandlungen de Bundes⸗Versammlung in der 1sten diesjaͤhrigen Sitzum vom 15ten Januar.

Deer wichtigste Gegenstand, womit sich die Bundes Versammlung in dieser Sitzung weiter beschaͤftigte, i BEI1““ einer definitiven Bundes⸗Mua.

rikel.

Die Aufstellung einer Bundes⸗Matrikel welch die verhaͤltnißmaͤßige Vertheilung der gemeign samen Bundes⸗Lasten, in Beziehung auf Mann schaftstellung und Geldleistungen, unter die ein zelnen Bundes⸗Staaten bestimmen soll wurde schen im J. 1817 von der Bundes⸗Versammlung in Ben thung genommen.

Davon auzgehend, daß das Maß der Beitratz flicht eines jeden einzelnen Staates durch die Gesamm Kraͤfte desselben bestimmt werden muͤsse, und daß s diese hauptsaͤchlich aus den Verhaͤltnissen des Flaͤchn raumes, der Bevoͤlkerung und der Staatseln kuͤnfte ergeben duͤrften, ernannte die Bundes⸗Versamm lung eine Kommission zur Begutachtung der Frage: Ob und in wie fern diese drei Gesichtspunkte einzeg⸗ oder vereint den Maßstab zur Festsetzung des zwest⸗ chen Matrikular⸗Anschlages gewaͤhren sollten? und zugleich zur Ausarbeitung eines Entwurfes der küns tigen Matrikel. Die Kommission fuͤhrte in dem hienaͤcht von ihr erstatteten Gutachten aus, daß nur der Be voͤlkerungsstand einen passenden Maßstab zur ay⸗ proximativen Schaͤtzung der Staatskraͤfte abgeben koͤnne. und gruͤndete hierauf allein den zu gleicher Zeit vorge legten Entwurf der Matrikel. Ueber diesen Entwurf wurden die Erklaͤrungen saͤmm licher Bundes⸗Regierungen eingeholt; und in Gemaͤßhet derselben vereinigte sich die Bundes⸗Versammlung . „. c aei vom 20. August 1818 zu dem Beschlusst

1) die von den Bundes⸗Gliedern angegebene Volks

Zahl ihrer Bundes⸗Staaten auf die naͤchsten Jahre provisorisch als Bundes⸗Matrikel an⸗ genommen werde sowohl fuͤr Mannschaftsstellungen als Geldleistungen, mit alleiniger Ausnahme der an⸗ ders vertheilten Bundes⸗Kanzlei⸗Kosten (welche die 17 Curien der engeren Versammlung gleichmäͤßig tra⸗ gen, weil sie von der Bundes⸗Kanzlei ungefaͤhr glei⸗ chen Vortheil ziehen); und daß 2) eine dafuͤr eigends zu waͤhlende Kommission die Grundsaͤtze, wonach die definitive, nach 5 Jahren

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zu begruͤnden suchte:

ohne Ungerechtigkeit oder gewa, ein zufuͤhrende Matrikel, bearbeitet werden solle, zu

begutachten habe. In der Sitzung vom 4. Februar 1819 kam noch der

Beschluß hinzu: daß, wenn gleich keine Verminderung der Bundes⸗ Matrikel waͤhrend der festgesetzten 5 Jahre statt ha⸗ ben koͤnne, doch jede etwanige Vermehrung in die⸗ selbe aufzunehmen sey. . I“ Erst in der Sitzung vom 12. Jun. 1823 erfolgte die Wahl der in den Beschluß vom 29. August 1818 bezeich⸗ neten Kommission, und diese erstattete in der Sitzung vom 12. Jul. einen Bericht, worin sie folgende Antraͤge 1. daß die provisorische Matrikel noch so lange guͤl— tig bleibe, bis eine definitive Matrikel beschlossen wor⸗ den sey; 2. daß auch die Gliche 1819. so lange in Kraft bleibe; 49 3. daß die Bundesregierungen ersucht werden, der Kommission ihre Ansichten zukommen zu lassen, sowohl uͤber die Grundlage einer desinitiven Matrikel uͤber⸗ haupt, als besonders uͤber diejsenige der Population, und in wiefern fuͤr letztere eine, die seit 5 Jahren ein⸗ getretenen Veraͤnderungen begreifende N ektifikation der bisherigen Angaben, so wie eine groͤßere Gleich⸗ foͤrmigkeit derselben, vorzuͤglich in Hinsicht der Be⸗

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rechnung der Fremden, als erforderlich zu bekrachten

sey?

Der von der Versammlung in derselben Sitzung

faßte Beschluß fiel dahin aus: 88 6 81. daß die gegenwaͤrtig bestehende provisorische Matrikel nothwendig so lange fortwaͤhren muͤsse, bis eine neue zu Stande gekommen sey; daß IWI 2.,. die Abstimmungen uͤber die in dem Kommissions⸗ Vortrage bezeichneten Punkte am 15. Jan. 1824 zu Protokoll zu geben seien; uͤbrigens aber

3. die Bundesversammlung sich beeifern werde, die Arbeiten wegen einer definitiven Matrikel moͤglichst zu

beschleunigen.“ 8

Noch in der Berathung, welche diesem Beschluß voranging und auch in der folgenden Sitzung reklamirte Oldenburg gegen eine unbestimmte Verlaͤngerung der provisorischen Matrikel, besonders wiefern dieselbe als Masstab fuͤr die zu uͤbernehmende Militairlast die⸗ nen solle was jedoch zu keiner Abaͤnderung des Be⸗ schlusses fuͤhrte.

In Gemaͤßheit desselben haben nun die Bundes⸗ Gesandten in der gegenwaͤrtigen Sitzung vom 15. Jan. mit alleiniger Ausnahme des noch nicht mit Instruk⸗ tion versehenen Großherzoglich Badischen die Er⸗ kaͤrungen ihrer Hoͤfe und Regierungen uͤber die von der Kommission bezeichneten Punkte abgegeben. 8 16 (ortsetzung folgt.) Modena, 24. Jan. Am 21. d. V Koͤnigin Maria Theresia von Sardinien mit Ihren Prinzessinnen Toͤchtern, begleitet von unseren Souverai⸗ nen und dem Erzherzog Maximilian, in dieser Stadt an.

St. Petersburg, 16. Jan. Se. Maj. der Kai⸗ ser haben zur Erleichterung der Landes⸗Schiffahrt, mit— telst Ukases vom 18. Dec. v. J., die durch den Ukas

zusaͤtzliche Bestimmung vom 4. Febr.

vom 22. Maͤrz 1818 festgesetzten Abgaben von Schiffen und Kaͤhnen auf den Fluͤssen und Kanaͤlen des Landes fuͤr das Jahr 1924 gaͤnzlich abzuschaffen geruhet. 8 Der Tuchfabrikant Kozewnikow aus Moskau, wel⸗ cher das Gluͤck hatte, Sr. Maj. dem Kaiser ein Stuͤck des feinsten Tuches aus seiner Fabrik vorzulegen, ist mit einem Brillant⸗Ringe und einem Patente, welches ihn zum Manufaktur⸗Rath ernennt, beschenkt worden.

Warschau, 2. Febr. Se. Maj. der Kaiser hat bereits mittelst Dekretes vom 30. Dec. v. J. naͤhere Bestimmungen in Ansehung der Deputirten-Wahlen im Koͤnigreiche Polen fuͤr den naͤchsten Reichstag er⸗ lassen. 260

Der General⸗Adjutant Sr. Majestaͤt des Kaisers, Fuͤrst Wolchonski, ist hier angekommen.

Von Seiten der hiesigen General⸗Post⸗Direktion sind neuere Bestimmungen, in Ansehung der im Koͤnig⸗ reiche Polen mit Extrapost reisenden Personen, ergan⸗ gen. Darnach haben die fruͤheren uͤblichen Leistungen, an Wagengeld, Trinkgeld, Schmiergeld und dergleichen Modifikationen erlitten, welche gegenwaͤrtig das Reisen im Koͤnigreiche Polen angenehmer und weniger kostspie⸗ lig als fruͤher machen. I1I11“

Nadrid, 30. Jan. Das Geruͤcht hatte schon fruͤ⸗ her von einem großen Aufruhr gesprochen, der im Laufe des letzten Sommers auf den philippinischen Inseln statt gehabt. Jetzt sind detaillirte Nachrichten eiih ger, nach welchen allerdings ein gewisser Kapitain Novales, in Verbindung mit dem Lieutenant Ruiz, in Manilla eine Meuterei unter den dortigen Truppen erregt und mit 400 Aufruͤhrern sich des Pallastes des eben abwe⸗ senden Gouverneurs bemaͤchtigt hat; die uͤbrigen Trup⸗ pen blieben jedoch dem Koͤnige treu, und umzingelten unter dem Befehle des Generals den Pallast; als mar hienaͤchst 24 Pfuͤnder gegen letzteren auffuͤhrte, verlo Navales den Muth und wurde, so wie auch Ruiz, de vergeblich zu entfliehen versucht hatte, gefangen genom men; die uͤbrigen Aufruͤhrer suchten sich, wo sie nu konnten, zu verbergen. Der Gouverneur berief, gleich nach seiner Ruͤckkehr in den Pallast, ein Kriegsgericht, welches die Todes⸗Strafe gegen Novales aussprach, nach⸗ dem dieser seine Schuld bekannt, die Mitschuldigen aber zu nennen verweigert hatte; er ward auf der Stelle er⸗ schossen. Dieselbe Strafe wurde auch am folgenden Tage an Ruiz und 14 Sergeanten vollzogen. Selt jener Zeit ist die Ruhe bei uns nicht gestoͤrt worden. Pampeluna, 26. Jan. Wir genießen hier eine großen Ruhe, die eben so sehr in dem gaͤnzlichen Ein verstaͤndniß zwischen den Spaniern und Franzosen ge gruͤndet, als der vortrefflichen Disciplin der verbuͤndeter Truppen zu verdanken ist. 688

In Folge der jetzt im Werke begriffenen Reorgani⸗ sation der Armee sind die Bataillons Koͤnigl. Freiwilli- gen von Navarra aufgeloͤst worden. Der Vice⸗Koͤnig Marti von la Zari erließ deshalb eine Proklamation an diese Truppen, in welcher er sie ermahnt, zu ihren fried⸗ lichen Geschaͤften zuruͤckzukehren, aber stets zur Ver⸗ theidigung der Religion, des Koͤniges und des Vater⸗

landes bereit zu seyn.