1824 / 38 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 13 Feb 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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der in dem Haupt⸗Zoll⸗Amts⸗Bezirk Aachen waͤhrend

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dem Jahre 1823, ein⸗ aus⸗ und durchgefuͤhrten Haupt⸗Waaren⸗Artikel. .“ 1 eue6e“*“] EEEE11.““ 1“.“ nung der Waaren⸗Gattung.

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Rohe Baumwolle 6““ Baumwollengarln. E. Baumwollene Stuhlwaare Geschmiedetes Eisen . Grobe Eisenguß⸗Waaren. Grobe geschmiedete Eisen⸗Waaren Weißes Hohlglas Rohes Kupfer I11“ Gebleichtes und gefaͤr Gebleichte Leinwand Frische Suͤdfruͤchte

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Roher Zucker fuͤr inlaͤndisch iig Brenn⸗Oel 16 Z Gemeine weiße Seife Rohe Schaf⸗Wolle. 1181 Indigo 8 8 Trockene Cichorien⸗Wurzeln Feuer⸗ und Wetz⸗Steine. Roher Salpeter Getrocknete Fische Thran . 4 Grobe Holz⸗Waare. . Burchfuh Baumwollen Stuhl⸗Waaren Schmalte Rohe Haäͤute. Grobe kurze Waaren Gebleichte Leinwand Wein Iq1ö16“ Rohe Wolle . . .

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Baumwollene Waaren Chemische Praͤparate M11211““ Geschmiedetes Eisen und Stahl Grob geschmiedete Eisen⸗Waaren Gewalztes Kupfer und Drath

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22* Leibhrin⸗ MWhtn nEeEa Gebleichtes Leinen⸗Garn E 2 1724 Gebleichtes Leinen 111 969 Rohe Wolle (inlaͤndische) 345 vEEEe1ö1ö121ö1212311“4““ 1406 Gemeine Kopf⸗ “] . 1739 Stralsund, 3t. Jan. Gegen den Monat de⸗ cember sind im Preise gestiegen: Flachs, Erbsen, Boh⸗ nen, Hanfsaamen, Leinsaamen, Perlgraupen, gesalzene Haͤringe, Kornbranntwein, Heu, Torf, Buͤchen⸗Boͤtt⸗ Achsen⸗Holz, Schweitzer⸗Kaͤse, Malz und olle.

Dagegen sind im Preise gefallen: Eier, weiße Bohnen, Kartoffeln, Ruͤben, Weitzen, Gerste, Hafer, Gerstgraupen, Gerst- und Hafer⸗Gruͤtze, Hanf, Hecker⸗ ling, Brenn⸗-, Deichsel⸗ und Felgen⸗Holz, gebackenes

Die Preise des fetten Viehes sind um ein geringe gestiegen; mageres und Zug⸗Vieh stehen jedoch fortwaͤh⸗ rend niedrig im Preise.

Im Preise sind gestiegen: Porter⸗Bier, grobe Baumwolle, mittel und ordinairer Kaffee, Fernambuc, Pommeranzen⸗Nuͤsse, Rosinen, Kalb⸗ und Roßhaͤute, Sohlleder, feiner Pecco⸗ und Haysantschin⸗Thee.

Dagegen sind im Preise gefallen: Aloe, Ching, Krappe, Gelbholz, ordinairer Indigo, Apfelsinen, Ku pern, Kassia, Muskat⸗Blumen und Nuͤsse, Nelken, Pfeffer, Schaafhaͤute, Sago, feiner Kandis und Farin.

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vI1““ 11“ g Ksnigliche Schauspiele.

88 Donnerstag, 12. Febr. Im Opernhause: Partheien⸗ Wuth, Original⸗Schauspiel in 5 Abtheil., von Ziegler⸗ Freitag, 13. Febr. Im Opernhause: Iphigenia in Tauris, große Oper in 4 Abtheilungen, mit Tanz. Mu⸗ sik von Gluck. Ballets von Lauchery. Hierauf: Das Karneval von Venedig, pantomimisches Ballet in 2 Ab⸗ theilungen, von Milon. In Scene gesetzt vom Koͤnigl. Balletmeister Hrn. Telle, und Hrn. Hoguet.

Meteorologische Beobachtungen. 9e Barometer Therm. Hygr. Wind!/ Witterung.

10. Febr. A. 282 27[+† 1 ¼½ °† 912 [S. W. Mond sch./wen. Alk. 11. Febr. F. 27⁰ 104 4 22 712 n. hell, Wolk., St.Reg.

M. 27° 104† 3 W. ve Sturm I8ö.—.“

nf SrUn sich So u b9 1,0 g. .

v“ 8 22 6 1 Redakteur John.

Gedruckt bei Hayn.

des Tages. 8

Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben den Rittmeister außer Diensten, Grafen von Itzenplitz auf Jerchel, zum Landrath des Stendaler Kreises Allergnaͤdigst zu ernen⸗ nen geruhet.

Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben Allergnaͤdigst geruhet, dem bisherigen Ober⸗Amtmann Uebel zu Paretz, den Fatakter als Amtsrath beizulegen und das Patent Aller⸗ hoͤchsiselbst zu vollziehen..

Se. K. H. der Prinz Friedrich lande ist gestern von hier abgegangen.

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Der Post⸗Kommissarius Griesbach in Wetzlar zum Post⸗Meister daselbst ernannt worden.

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RSBekanntmachung.

Die inlaͤndischen und fremden Miethskutscher u Lohnfuhrleute werden auf die Allerhoͤchste Koͤnigliche Ver⸗ ordnung vom 10. Jan. c. hiermit aufmerksam gemacht, nach welcher selbige in den preußischen Staaten von aͤner jeden auf mehr als zwei Postmeilen sich erstrecken⸗ den Personen⸗Fuhre, von Orten, oder uüͤber Orte, wo Post⸗Anstalten bestehen, Einen Silbergroschen fuͤr Pferd und Meile, ohne Rücksicht auf die Zahl der Personen, als Abgabe an die Post⸗Kasse entrichten muͤssen.

Vom 1. Maͤrz d. J. kommt diese Einrichtung zur Ausfuͤhrung, und es muß daher von diesem Zeitpunkte ab, fuͤr jede Mieths⸗ und Lohnfuhre der verordnete Post⸗ schein im Post⸗Komtoir geloͤset und auf der Reise den zur Kontrolle verpflichteten Post⸗, Polizei⸗, Zoll⸗ und Steuerbeamten und Gendarmen auf Erfordern vorg zeigt werden⸗ E111“

Berlin, den 7ten Februar 1824. Keeooͤniglich⸗Preußisches

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chungen vom 12. Okt. und 7. Dec. 1822 davon unter⸗ richtet, daß diejenigen Kurmaͤrkschen Obligationen und Neumaͤrkschen Interims⸗Scheine, welche der unterzeich⸗ neten zinsung Gemaͤßheit der Allerhoͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 17ten December 1821 und 18ten September 1822 einer Veri⸗ fikation unterworfen; demnaͤchst aber, wenn dabei nichts zu erinnern ist, mit dem Verifikations⸗Stempel versehen werden sollen. 88

Das Publikum ist durch die fruͤheren

ekanntma⸗

Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden zur Ver⸗ und allmaͤhligen Tilgung uͤberwiesen sind, in

Zum Abschlusse dieses Geschaͤftes sollen nach der Al⸗

lerhoͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 6ten December 1823

Gesetz⸗Sammlung Nr. 836 ein Praͤklusiv⸗Termin ange⸗ setzt werden.

In Gefolge dessen wird ein jeder welcher Kurmaͤr⸗ kische Obligationen oder Neumaͤrkische Interims⸗Scheine besitzt, die mit dem Verifikations⸗Stempel noch nicht versehen sind, aufgefordert, dieselben zu dem bezeichne⸗ ten Zwecke ungesaͤumt und spaͤtestens bis ultimo Junius d. J. bei der Kontrolle der Staats⸗Papiere, Tauben⸗ Straße Nr. 30 hieselbst einzureichen, worauf ihm, wenn gegen den Anspruch nichts zu erinnern ist, zugleich bei Ruͤckgabe seiner Papiere die darauf abzustempelnden Zins⸗Scheine und Zins⸗Koupons ausgehaͤndiget werden.

Wer die Dokumente, von welchen hier die Rede ist, verlegt oder verloren hat, wem sie abhaͤnden gekom⸗ men, vernichtet oder entwedet sind, muß seine daraus abzuleitende Forderung an Kapital und Zinsen in be⸗ stimmten Summen mit genauer Bezeichnung des feh⸗ lenden Papiers nach Littera, Nummer und sonstigen Unterscheidungs⸗Zeichen, bei der unterzeichneten Haupt⸗ Verwaltung der Staats⸗Schulden, ebenfalls ungesaͤumt und spaͤtestens bis ultimo Junius d. J. schriftlich an⸗ melden, um sich auf solche Art gegen den Nachtheil der

räͤklusion zu schuͤtzen.

8 8. 8* 21. Julius 1824 erloͤschen alle Rechte aus den bis dahin zur Verifikation bei der Kontrolle der Staats⸗Papiere nicht eingereichten oder bei der un⸗ terzeichneten Behoͤrde entweder uͤberhaupt oder in der