len, daß der, welcher durch muthwillige Eingriffe alle Heiligthuͤmer der gesellschaftlichen Ordnung sein Vaterland ins Verderben gestuͤrzt, oder, wenn der Er⸗ folg seinen Plaͤnen nicht entsprach, doch alles, was sie beguͤnstigen konnte, entworfen und vorbereitet hatte, sich keine Verschuldung gegen andere Staaten, auch nicht ein⸗ mal gegen die naͤchsten Nachbaren des seinigen vorzuwer⸗ fen habe. Wenn von irgend einem Verbrecher gesagt werden darf, daß er sich an der menschlichen und buͤrger⸗ lichen Gesellschaft in ihrer ganzen Ausdehnung verging, so muß dies von den Anstiftern praͤmeditirter Staats⸗ Revolutionen und ihren unmittelbaren Theilnehmern gel⸗ ten. Und wer duͤrfte das vollends noch in Zweifel zie⸗ hen, seitdem durch unzaͤhlige Verbindungen, und taͤglich engere Gemeinschaft zwischen Regenten und Voͤlkern Eu⸗ ropa sich zu einem wahren Foͤderativ⸗Koͤrper gebildet hat, in welchem kein Glied verstuͤmmelt, verwundet, oder ver⸗ pestet werden kann, ohne daß das Unheil mehr oder we⸗ niger tief in alle uͤbrigen eindringe. Noch giebt es frei⸗ lich keine positive, vertragsmaͤßige Norm, welche das wechselseitige Verfahren der Regierungen gegen fremde Verbrecher bestimmte; und in einzelnen Staaten ist so⸗ gar die unbedingte Zulassung und Duldung derselben, durch einseitige Gesetze, oder eingewurzeltes Herkommen zur Regel geworden. Wenn die Frage aber je vor dem Tribunal des Voͤlker⸗Rechtes der Voͤlkermoral, und der gesunden Vernunft verhandelt werden sollte, so wuͤrde die Entscheidung nicht lange zweifelhaft seyn.) Untersucht man diese Frage aus dem Standpunkte der Sicherheit und Wohlfahrt einzelner Staaten, so zeigt sich, daß es mit ungleich geringeren Gefahren verknuͤpft ist, dem fremden buͤrgerlichen, als dem fremden politi⸗ schen Verbrecher Schutz zu gewaͤhren. Jener versetzt in der Regel auf den fremden Boden nichts, als seine straf⸗ bare Person, und allenfalls die uͤbel erworbenen Fruͤchte seiner Vergehungen; seine boͤsen Thaten bleiben hinter ihm zuruͤck; er entschließt sich nicht so leicht neue zu veruͤben, wenn er auch die Mittel dazu faͤnde; vielmehr haͤlt ihn in den meisten Faͤllen das Gefuͤhl seiner Lage, Furcht, Reue und Gewissensqual von straͤflichen Unter⸗
„*) Die vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika, aus Truͤmmern der alten Welt allmaͤhlig zusammen gewachsen, durch urspruͤngliche Bildung, von der Noth geschaffne Regie⸗ rungsformen, eigenthuͤmliches Interesse, und unzerstoͤrbaren Lokal⸗Charakter — mehr noch als durch die weite Kluft des Oceans von dem alten organisch⸗gebauten Europa geschieden, haben von jeher alle fremde Verbrecher in ihren gastfreien Schooß aufgenommen. Ihnen dieß Privilegium streitig ma⸗ chen wollen, waͤre ein vergebliches Unternehmen. Auch kann Europa nur wenig darunter leiden; und zuletzt ist es vielleicht als eine Wohlthat zu betrachten, daß so manchen boͤsartigen Saͤften, die unser Blut vergiften, und unsre Lebensfunktio⸗ nen stoͤren, jener große Abzugs⸗Kanal offen bleibe. Im euro⸗ paͤischen Staaten⸗Verbande hingegen ist ein solches unbe⸗ schraͤnktes Schutzrecht, mag auch das Land, worin es verehrt, und zum Schaden anderer geuͤbt wird, sich tausendmal ein Land der Freiheit nennen, eine voͤlkerrechtliche Anomalie, nach Fülenden Begriffen eben so wenig zu vertheidigen, als die so aͤufig und bitter verschrieenen Freistaͤtten, welche Verbrecher in fruͤheren Zeiten am Fuße der Altaͤre fanden. (Note des sterreichischen Beobachter ).
in
nehmungen zuruͤck; und so wie es auch mit seiner M ralitaͤt stehe, verwandelt er sich nach und nach in eine ruhigen und unschaͤdlichen Bewohner des Landes, wor
er sich niederließ. Mit dem politischen Verbrecher ve haͤlt es sich anders. Menschen, die von milden Leiden schaften getrieben, aus Ehrgeitz, aus Rachsucht, aus u
maͤßigem Streben nach Macht, oder — was gewoͤhnlit noch unheilbarer ist — aus falschen Spekulationen eineg verirrten Eigenduͤnkels, aus hochmuͤthiger Ueberschaͤtzun
ihrer Einsichten und Talente, aus angebornem oder eit studiertem Hasse des Bestehenden, aus rastlosem Drang nach Neuerung und Zerstoͤrung, Revolntionen gestiftz oder befoͤrdert haben, kehren hoͤchst selten auf besse Wege zuruͤck. Von Wahn und Verblendung umstrick durch den Beifall ihrer Anhaͤnger berauscht, vom Py teigeist als Helden vergoͤttert, gewinnen sie ihre Verhbn
chen lieb, sehen sie in verdienstliche und tugendhift Hanglungen verklaͤrt, bejammern nur den mißlungen
Erfolg, ohne je die That zu bereuen. Auf einen nemul Schauplatz verpflanzt, werden sie sofort jeden guͤnstige
Umstand benutzen, um ihre Grundsaͤtze und Gesinnungg
zu verbreiten, mit allen Unzufriednen des Landes
Gemeinschaft zu treten, neue Komplotte einzuleiten, me
auf einem Punkte verfehlt ward, auf zehn anderen
versuchen, die gefaͤhrlichsten Verbindungen mit auswi
tigen Bruͤdern und Freunden zu unterhalten, und som Staat, der sie aufnahm, entweder in seinem Innern
untergraben, oder wenigstens in schwere Mißverhäͤltns und Kollisionen mit anderen Staaten zu verwickeln. Dh
Gefahren sind besonders in kleineren Staaten nichts n niger als unbedeutend; und, wo die Pflicht der Selb erhaltung spricht, muß alle falsche Sentimentalitaͤt, soll sie auch auf wuͤrdigere Gegenstaͤnde gerichtet seyn schweigen.
Das schwaͤchste Argument, dessen die Liberalen si fuͤr ihre Schuͤtzlinge bedienen, ist vielleicht gerade das, welches oberflaͤchliche Koͤpfe am meisten gewinnt. 3. allen Zeiten, sagen sie, waͤren Menschen ihrer Meinnn gen halber verfolgt worden; politische, und besonders n ligieuse Parteien haͤtten einander wechselseitig bekrieg, zerrissen und proskribirt; und dennoch habe mehr als ei Staat die unschuldigen Schlachtopfer solcher Gewaltthe ten, ohne daruͤber zur Rechenschaft gezogen zu werden aufgenommen. Wenn dieß in barbarischen Jahrhunder
ten geschehen sey, wie sollte man heute gleiches Rech oder gleiche Gunst Maͤnnern versagen, die mit den In
thuͤmern, welche andere ihnen vorwerfen, die achtungs wuͤrdigsten Tugenden verbaͤnden, denen man eine gewist Erhabenheit des Geistes nicht absprechen koͤnne, und de ren groͤßtes Unrecht am Ende wohl nur waͤre, zu aufge klaͤrt fuͤr ihr Zeitalter zu seyn.“
Obgleich in diesen lobpreisenden Insinuationen, de
ren Sinn keinem Verstaͤndigen entgehen kann, der wahtt
Schluͤssel aller Theilnahme an dem Schicksal politischer
Fluͤchtlinge liegt, so waͤre es doch unnuͤtz, hier dabei zuü verweilen. einfacher und klarer. Wenn in fruͤheren Zeiten Meinun⸗ gen als solche verfolgt und verbannt worden sind, so lag es denen, die dergleichen Maßregeln fuͤr erlaubt
oder nothwendig hielten, ob, die Gerechtigkeit und Weis⸗
es keine 8. aber keineswegs von Meinungen, sondern von positi⸗
ben Thaten, aller Läͤnder und Voͤlker als Haupt-⸗Verbrechen behan⸗ delt hat, Schwaͤtzer und
haͤnger 9. 8 säasten aller Ausschweifungen des
die, ohne dem Voͤlkerrechte zu nahe zu treten, die
is einzelner ecvilisirten
Die Frage, an welche wir uns halten, is se die Sicherheit und
u“ i S zu verantworten. In unseren Tagen gicbt
elben eit ders Hier ist
Strafgesetze gegen Meinungen mehr.
*
von Thaten, die bisher die Gesetzgebung die Rede. Es fraͤgt sich nicht, ob politische Schwaͤrmer, ob offene oder geheime An⸗ sob selbst vorlaute Enthu⸗ Zeitgeistes, und aller gegenwaͤrtigen und kuͤnftigen Revolutio⸗ Staate geduldet werden sol⸗ aufgeklaͤrten Regierung, Graͤnze zwischen schaͤdlicher Toleranz, und unbilliger oder unnuͤz⸗ „ eee. zu finden wissen wird. Es fraͤgt sich nur, b irgend ein Staat berechtiget, oder gar, wie die Re⸗ volutions⸗Advokaten behaupten, verpflichtet sey, uͤberwie⸗ enen Hochverraͤthern, durch offenkundige Thatsachen, igene Bekenntnisse, durch das Elend und den Ruin ih⸗ ies Vaterlandes vor aller Welt angeklagten, foͤrmlich berurtheilten, und den gesetzlichen Strafen durch die Flucht entzogenen Verbrechern ein sicheres und bleiben⸗ des Asyl zu eroͤffnen? Ob mit Recht oder mit Unrecht, in allen Epochen alter und neuer Geschichte, in Grie— cenland, Rom, Italien, Deutschland, Spanien u. s. f. gegen Meinungen Strafgesetze und Strafgerichte ver⸗ haͤngt wurden, hat mit der gegenwaͤrtigen Untersuchung nichts gemein; daß es in unseren Zeiten nichts als 7e. lse Grausamkeit seyn wuͤrde, jenen Beispielen zu fol⸗ gen, ist laͤngst anerkannt. Auch wird in allen europaͤi⸗ schen Laͤndern Ausgewanderten, die aus Furcht vor den solgen notorischer Verbindungen mit revolutionairen Fak⸗ tonen ihre Heimath verließen, selbst solchen, die waͤh⸗ und der Herrschaft dieser Faktionen an der Geschaͤfts⸗ führung Theil genommen hatten, der Aufenthalt gestat— tt. Daß diese Gunst aber auf die thaͤtigen und regie⸗ tenden Haͤupter der Verschwoͤrungen, auf die Urheber witklich vollbrachter, durch Tyrannei und Schrecken eine zaitlang siegreicher, zuletzt, nicht ohne Lebensgefahr fuͤr den Staat, uͤberwundener Revolutionen ausgedehnt, — zaß die Werkmeister der Zerstoͤrung mit ihren oft bewußt⸗ sen Werkzeugen, die Feldherren des Hochverrathes mit ihren verblendeten Satelliten, die Betruͤger mit den Be⸗ nogenen auf eine und dieselbe Linie gestellt werden muͤß⸗ ten — das waͤre eine Umkehrung aller rechtlichen Be⸗ geife und Gefuͤhle, die, wie weit sie auch durch die Pra⸗ Staaten sanktionirt seyn mag, nie in der Welt zum Grundsatz erhoben werden. kann. Diese und aͤhnliche Betrachtungen haben die ein⸗ scchtsvollen Regierungen der Schweiz bei den Maßre⸗ geln geleitet, welche der Mißhrauch ihrer Gastfreiheit ihnen zur Pflicht machte. Es ist bekannt, daß diese Maßregeln sich nur auf eine geringe Anzahl von Indi⸗ viduen, und nur auf solche erstreckten, deren verlaͤnger⸗ ter Aufenthalt fuͤr die innere Ruhe des Landes selbst schaͤblich werden konnte; oder mit jeder Ruͤcksicht auf Wuͤrde benachbarter Staaten unver⸗ einbar war. Moͤgen die Schriftsteller einer Partei, die, im Gebiet der Wahrheit und Wirklichkeit allenthalben geschlagen, nur in abgenutzten Sophismen, und schlecht
gefahrvoller Systeme,
vergangenen, en, in diesem oder jenem
en? — Dies ist die Sache jeder
— “ 1“
erdichteten Fabeln noch ihr Heil sucht, uͤber Verletzun der Unabhaͤngigkeit und National⸗Souverainetaͤt der Schweiz schreien! Die Verstaͤndigen und Besserunterrich⸗ teten wissen, daß keine der groͤßeren Maͤchte sich ange⸗ maßt hat, der Schweiz Befehle vorzuschreiben, oder Be schluͤsse durch Drohungen abzudringen. Wenn sie Wuͤn⸗ sche und Besorgnisse laut werden ließen, so hatten diese die Wohlfahrt und den inneren Frieden der Schweiz eben so bestimmt, als das allgemeine Interesse der Ordnung und Eintracht in Europa zum Zweck. Die schweizeri schen Autoritaͤten waren aufgeklaͤrt genug, um sich selbste zu uͤberzeugen, daß eine isolirte, gleichsam feindselige Stellung mitten im europaͤischen Staatenbunde, dem sie angehoͤren, ihrem wahren Vortheile so wenig als ihren politischen Verhaͤltnissen entspricht. Dies war das Ge⸗ fuͤhl, nach welchem sie handelten. Mit diesem Gefuͤhle, mit dem Beifall ihrer edelsten Mitbuͤrger, und gerechte Anspruͤchen auf die Achtung aller befreundeten Maͤcht werden sie den Unwillen des Constitutionel wohl zu verschmerzen wissen. 8 Schweiz. Eine Schweizer Zeitung meldet: „In einem Schreiben des Koͤniges von Frankreich an di Eidgenossenschaft bezeigt derselbe lebhaftes Vergnuͤgen uͤber das Betragen der Schweizer Truppen im spanischen Feldzuge. Der Prinz Generalissimus ertheilte ihrer Kriegszucht und Tapferkeit gerechte Lobspruͤche, und der Koͤnig habe die Gewißheit erlangt, daß sie nach dem Beispiel ihrer auf der edlen Waffenbahn ihnen vorange⸗ gangenen Landsleute, den Grundsaͤtzen der Ehre getreu bleiben werden, die ihnen zur Erbtugend geworden sind. Uebrigens (bemerkt hierbei ein suͤddeutsches Blatt) schei⸗ nen die Schweizer, von denen das Garde⸗Regiment den Dienst im Koͤnigl. Pallaste zu Madrid versieht, einen gefaͤhrlichen Posten zu haben, indem sie bisweilen von den spanischen Truppen geneckt werden. So ist bei einem Auftritt am Neuen Jahre einer ums Leben ge⸗ kommen, und nur die Klugheit der Hauptleute konnte Aergeres verhuͤten. Spaͤter am gleichen Tage hat es wieder Haͤndel gesetzt. In der Nacht vom 2ten wurde auf einen Schweizer, der an einer abgelegenen Pforte des Pallastes seinen Posten hatte, ein Stein geworfen. Die Entfernung des spanischen Reiterregimentes Prin⸗ zessin hat den Streit fuͤr jetzt verhindert. 1 Rom, 26. Jan. Der vorgestern Mittag hier ver⸗ storbene Kardinal Ercole Consalvi hat, wie verlautet, in seinem Testamente das Kollegium de propaganda lide zum Haupt⸗Erben ernannt, doch auch eine betraͤcht⸗ liche Summe Geldes zum Wiederaufbau der St. Pauls⸗ Kirche legirt. Seinen gesammten Hausbedienten hinter⸗ ließ er einen doppelten Gehalt, und seinem Kammerdie⸗ ner Giovannino eine Pension von 100 Scudi monatlich. Die vielen in seinem Nachlasse gefundenen Dosen, Ringe zc., welche er bei so mancher Gelegenheit von den euro⸗ paͤischen Souverains zum Geschenke erhielt, und deren Werth man auf mehr als 100,000 Seudi schaͤtzt, fallen dem Kollegium de propaganda side zu. 1b — 28. Jan. Die Tags vorher von Spoleto ein- gegangene Nachricht von dem Ableben der verwittwe⸗ ten Graͤfin Morgalli, zaͤrtlich geliebten Schwester des
Papstes, der Tod des Kardinals Consalvi, und die sehr 38 8 8