1824 / 39 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 14 Feb 1824 18:00:01 GMT) scan diff

pCt. Praͤmium notirt,

welche die Vota der lich Saͤchsischen

Gesandte aͤußert sich dahin: daß

1 2

bes unverkennbar durch pa.

kostbaren Waffen⸗Gattungen und des Pontons zu

und es ist nunmehr ein Preis fuͤr sie etablirt. Naͤchstdem bemuͤht sich der Kontrahent der Anleihe so viele seiner Stuͤcke Papier als moͤglich zu verkaufen, und ob dies zu einem Praͤmium oder zu

einem Diskonto geschieht, ist gleichviel, so lange er sich

on den Papieren befreit und Geld dafuͤr erhaͤlt.

Wie gut oder schlecht die sogenannten Bons spaͤterhin

zu stehen und wie mithin die eigentlichen Darleiher wie⸗ der zu ihrem Gelde kommen moͤgen, ist nicht seine Sache.

Fraukfurt. Fortsetzung der Verhandlungen der Bundes⸗Versammlung in der 1sten diesjaͤhrigen Sitzung vom 15ten Januar.

Ganz abweichend sind die Ansichten und Vorschlaͤge, Großherzoglich und Herzog⸗ Haͤuser, und der 15ten Kurie Anhalt und Schwarzburg) enthalten. Herzoͤglich Saͤchsische bei Entwerfung einer

(Oldenburg, Der Großherzoglich und

neuen Matrikel 1 nicht bloß auf die Volkszahl, die einen sehr ungleichen Maßstab darbiete, sondern vorzuͤglich auch auf die Staats⸗Einkuͤnfte der einzelnen Bundesstaaten, Ruͤcksicht zu nehmen sey. Doch moͤchte es sehr wuͤnschenswerth seyn, wenn die mit der Erfindung eines neuen Matrikular⸗Maßsta⸗ verbundenen Schwierigkeiten eine ausgleichende Erleichterung der dar⸗ eregelten Militair⸗Leistungen der mindermaͤchti⸗ Staaten, wohin besonders Befreiung von den

g en

82

reechnen waͤre, umgangen werden koͤnnten.

.

8

mative Schaͤtzung moͤglich sey.

Der Gesandte von Oldenburg, Anhalt und Schwarzburg trug in seinem ausfuͤhrlichen Votum wesentlich Folgendes vor: 1b 6

Im Allgemeinen duͤrfe wohl nicht in Abrede gestellt werden, daß die Bundes⸗Matrikel auf den Umfang, die Bevoͤlkerung und die Staats⸗Einkuͤnfte des Gebietes zu gruͤnden waͤre Aber die wirklichen Staats⸗ Kraͤfte, nicht die Staats⸗Einkuͤnfte allein, muͤßten zu Rathe gezogen werden, wobei freilich nur eine approrxi⸗ In diesem Sinne haͤtte sich Oldenburg bereits fruͤher geaͤußert. Die Schwie⸗ rigkeit, einen andern Maßstab aufzustellen, haͤtte aber dahin gefuͤhrt, die provisorische Matrikel allein auf die Bevoͤlkerung zu gruͤnden. Dies haͤtte sich fuͤr manche

Staaten in der Anwendung sehr druͤckend gezeigt, be⸗

6

daß alle Waffen⸗Gattungen auf alle Bundesstaaten verhäͤltnißmaͤßig vertheilt werden sollen,

fuͤr alle mindermaͤchtige Bundesstaaten gleich laͤstig waͤ—

von der Bundes⸗Versammlung ange⸗ nommenen Militairplan, worin vorzuͤglich die bei⸗ den Haupt⸗Grundsaͤtze:

daß das Vertheidigungs⸗System des Bundes einen

Friedensstand von 300,000 Mann erfordere’.,

sonders bei dem,

ren. Wenn auch ihre Volksmenge den hiernach an sie

gemachten Forderungen genuͤgen koͤnne, so uͤbersteige doch

der dazu noͤthige Aufwand ihre gesammten Staats⸗

Kräͤfte, was bei den groͤßeren Staaten, die sich so vie⸗

ler Huͤlfsmittel erfreuten, welche jene entbehren muͤß⸗ 3 ö“

1u1u“ 8

ten, nicht zu befuͤrchten sey. Die mindermaͤchtigen

Staaten duͤrften daher wohl mit Recht erwarten und darauf dringen, daß entweder ein Maßstab fuͤr die Uebernahme der Bundeslasten aufgestellt werde, der dieselbe moͤglich

8

en oder daß durch Erleichterungen dieses Mißverhaͤltniß gehe ben und kompensirt werde.

Die Aufstellung eines neuen Matrikular⸗Maßsta⸗ bes moͤchte allerdings schwierig und es darum vielleicht vorzuziehen seyn, die Bevoͤlkerung als Basis der Ma trikel vor der Hand noch beizubehalten. Es werde aber zugleich das Bedenken ausgesprochen,

ob es uͤberall rathsam und nothwendig sey, eine solch Bevoͤlkerungs⸗Matrikel definitiv anzunehmen.

Unter dem Vorbehalt einer angemessenern, die sih vielleicht im Laufe der Zeit werde auffinden lassen konnte dieselbe immer fuͤr einen bestimmten Zeit⸗ raum, etwa von fuͤnf zu fuͤnf Jahren, angenomme und nach Ablauf dieser Zeit auch jedesmal in Zahle rektificirt werden.

Um nur fuͤr den vorausgesetzten Fall, daß die Mo⸗ trikel nicht veraͤndert wuͤrde, den mindermaͤchtigen Stanx ten Erleichterungen zu verschaffen, seyen oͤwei Mie tel vorhanden, naͤmlich:

entweder den Friedensstand um ein Drittel ar die Haͤlfte, also von 300,000 auf 200,000 oder 150,00 Mann, herabzusetzkn, und die Stellung und Ausgle— chung der Waffen der Wahl derjenigen Staaten uͤberlassen, welche durch die kostbaren Waffenarten sehr belaͤstigt seyn wuͤrden;

oder die Kavallerie und Artillerie des Bundesheeres um soviel zu vermindern, als das Kontingent der r⸗ klamirenden mindermaͤchtigen Staaten in diesen Wof fen⸗Gattungen betraͤgt, welche alsdann ihr Kontn⸗ gent allein in Infanterie stellen wuͤrden.

Se. Herzogl. Durchlaucht zu Oldenburg haͤtten ei jeder Gelegenheit gegen den nach Ihrer Ueberzeugung zu hohen Friedensstand sich erklaͤrt, und aus diesem Grunde der, von der Bundes⸗-Versammlung im Jahre 1821 angenommenen Kriegs⸗Verfassung des Bunde

nur fuͤr die auf 5 Jahre festgesetzten Dauer der prob e⸗

sorischen Matrikel Ihre Zustimmung ertheilt. Dies Zeit sey nun verlaufen, und wenn es auch keinesweges in der Absicht Sr. Herzogl. Durchlaucht liege, ein kaun vollendetes muͤhsames Werk ohne Weiteres wieder zer stoͤren zu wollen, so wuͤrden doch Hochstdieselben die Zustimmung zu de ferneren Matrikel stets an die Verminderung einer Militairlast knuͤpfen muͤssen, welche die Herzoglichen Lande nach dem bisherigen Maßstabe ii tragen außer Stande seyhen. C e29 8 Wgoas hiernaͤchst I II. die in dem Kommissions⸗Vortrage aufgestellte wer tere Frage betrifft: wiefern in Beziehung auf die Bevoͤlkerungs „An⸗ gaben der einzelnen Bundesstaaten, wegen der sell 5 Jahren eingetretenen Veräaͤnderungen, eine Rektl fikation, so wie eine groͤßere Gleichfoͤrmigkeil,

kel nur wegen

dem Antrage des Praͤsidiums,

namenttich bei Berechnung der Fremden, fuͤr noͤthig erachtet werde? so erklaͤrte sich zuerst Oesterreich dahin, daß, da die Vermehrung der Volkszahl bei Staaten, welche unter ein und demselben klimatischen Einfluß und in gleichen Kultur⸗Verhaͤltnissen stehen, auch nach gleicher Propor⸗ tion fortruͤcken, so moͤchte eine solche Rektifikation derma⸗ len wohl umgangen, und nur auf den Fall einer inzwi⸗ schen erfolgten Gebiets⸗Abtretung beschraͤnkt werden koͤnnen. Die meisten uͤbrigen Stimmen waren im wesentli⸗ chen mit dieser Ansicht einverstanden. In eine naͤhere Eroͤrterung des Gegenstandes ließ sich Wuͤrtemberg ein, und wuͤnschte daß man vereinigen moͤchte:

1. daß die Bevoͤlkerungs⸗Angaben auf Zaͤhlungen u

einem und demselben Jahre gegruͤndet wuͤrden; 2. daß die Zaͤhlung alle Staatsangehoͤrigen nach Koͤpfen, ohne Ruͤcksicht auf den Geburtsort, mithin auch alle im Auslande geborne Hof⸗, Civil⸗ und Mi⸗ litair⸗Diener in sich begreife; 1G 3. daß sie auch auf solche Staatsangehoͤrigen sich welche nur fuͤr einige Zeit außerhalb des Staa⸗ tes sich aufhalten, dem sie angehoͤren; 4. daß alle in einem Bundesstaate sich aufhaͤltende Fremde, d. h. alle diejenigen Individuen, welche nicht im Staatsverbande stehen, von der Zaͤhlung aus⸗ geschlossen blieben.

5, daß allenfalls einer definitiv anzunehmenden Matri⸗

kel eine neue Zaͤhlung, und zwar auf den Grund

desonders noch zu verabredender gleichfoͤrmig eingerich⸗

ter Familienregister gemeindeweise, vorgenommen huͤrde.

Mit Vorbehalt einer Revision der Bevoͤlkerung, welche dann von Zeit zu Zeit, etwa alle 10 bis 20 Jahre, satt finden koͤnnte, solle eine Veraͤnderung der Matri⸗ der in der Zwischenzeit etwa vorkommen⸗ den Gebiets⸗Veraͤnderungen zulaͤssig seyn.

Auf vorstehende Erklaͤrungen erfolgte nunmehr, nach der Beschluß der Bun⸗ des Versammlung dahin:

„daß die eingekommenen Abstimmungen in Betreff der Bundes⸗Matrikel an die betreffende Kommission der Theil der Herzogl. Oldenburgischen Abstimmung aber, welcher dessen Militair⸗Leistungen betreffe, an den Bundestags⸗Ausschuß in

Hannover, 6. Febr. Se. Koͤnigl. Majestaͤt ha— ben den Koͤniglich Preußischen Regierungs⸗Rath Dr. Koppe zu Minden, zum Ritter des Guelphen⸗Ordens

zu ermwennen geruhet.

Philippsburg, (im Badenschen) 3. Febr. Auch in unserer Gegend ist, (wie vor kurzem bei Muͤllheim) im vergangenen Sommer ein fossiler Mammuthszahn gefunden worden. Er wiegt Pfd. Koͤln. Mk. Ge⸗ s- seine Krone ist 8 rheini. Zoll lang und 3 ½ Zoll

Aus der Schweiz, 3. Febr. Seit einiger Zeit wird in einigen oͤstlichen Kantons die oͤffentliche Sicher⸗ heit durch Raͤuber gefaͤhrdet, welche dem Anscheine nach

sich uͤber folgende Punkte

erstrecke,

Militair⸗Angelegenheiten

aus Deutschland dahin ihre Zuflucht genommen haben. Der Albis⸗Berg scheint mehreren dieser Raͤuber zum Schlupfwinkel zu dienen. Es ist in diesen Tagen eir allgemeiner Streifzug gegen sie unternommen und in des sen Folge sind mehrere Mitglieder der Bande in Zug ein⸗ gebracht worden. Bahia, 8. Nov. Gestern lief hier das portugiesische Schiff Vigilante ein, das die brasilische Fregatte Nether⸗ boy, 20 Meilen von Lissabon, aufgebracht, so wie die Pombinha, im Hafen von Maranham durch Lord Coch⸗ rane genommen. Der Kaiser von Brasilien hat Lord Cochrane zu seinem brasilianischen Titel noch mit bedeu tenden Guͤtern beschenkt. Es hieß auch, es sey ihm die Stelle eines Gouverneurs von Bahia angetragen. Pernambucco, 14. Dec. Die Vorfaͤlle zu Rio haben hier einen unangenehmen Eindruck gemacht. Die Mitglieder der Junta haben ihre Entlassung genom⸗ men, worauf eine neue Wahl statt gefunden, die au Manoel Carvalho de Andrade, als Praͤsidenten, Sal⸗ danha, Dr. Bernardo und zwei Geistliche gefallen ist, welche Mitglieder der vorigen gesetzgebenden Versamm⸗ lung zu Rio waren. Jose di Barros, der das Pernam⸗ bucco⸗Huͤlfskorps vor Bahia befehligte, ist zum Ober Befehlshaber der Provinz ernannt worden. Mit Un⸗ geduld erwartete man naͤhere Nachrichten aus der Haupt⸗ stadt, und schien geneigt, sich gegen den Kaiser erklaͤren zu wollen, im Fall er sich sollte zum Alleinherrn erklaͤ⸗ ren oder Brasilien wieder unter die Herrschaft von ““ 6““

Portugal bringen wollen.

Koͤslin, 5. Febr. Am 5. Januar in d tagsstunde ereignete sich zu Stolpmuͤnde ein hoͤchst trau⸗ riger Vorfall. Ein mit 5 Mann besetztes Fi war an diesem Tage in der Fruͤhstunde zum Lachsfang tief in die See gegangen, und kehrte von dieser Fahrt zuruͤck, als die See schon sehr unruhig geworden war, und vor dem Hafen sich an den Reffen hohe Wellen brachen. In diese geraͤth, durch ungeschickte und toll⸗ kuͤhne Fuͤhrung, das Boot in schraͤger Stellung, wird sofort umgestuͤrtzt, und jene 5 Mann, von denen 4 Fa⸗ milienvaͤter waren, die die Ihrigen in den duͤrftig⸗ sten Umstanden hinterlassen in den Fluthen begraben bevor ihnen zu Huͤlfe geeilt werden konnte.

Wechfcl-, Geld- und Fonds⸗Kourse.

Hamburg, 10. Febr. Bordeaux 2 Mon. 2513 Schill., Geld und wenig Briefe. Paris 2 Mon. 25 ¾ Schill., ohne besondere Frage, 2 Mon. zum Kours willig zu haben. St. Petersburg 2 Mon. 8 ½½ Schill., niedriger und Briefe. London k. S. 36 Schill. 10 ½ Den., 2 Mon. 36 Schill. 7 ½ Den., nicht lebhaft, und 2 ½ Mon. zur Notiz Geber und Nehmer, 2 Mon. 36 Schill. 8 Den. bezahlt. Madrid 3 Mon. 92 ¾ Den., Cadix 3 Mon. 91 Den., Bilbao 3 Mon. 90 Den., ganz ohne Geschaͤfte. Lissabon 3 Mon. 38 ½ Den., Porto 3 Mon. 38 ¾ Den, beide Plaͤtze mit †½ Den besser zu lassen. Genua 3 Mon. 81⁄¼ Den., Li⸗ vorno 3 Mon. 87 Den., ohne Umsatz. Breslau 6 W. 40 ½ Schill., Geld fuͤr erste Valuten, selbst 22 Schill. besser. Amsterdam k. S. 103 ½ pCt., 2 Mon. 104 ½ pCt., wurde in allen Sichten mit †½ besser

bezahlt, obschon es hoͤher notirt openhagen k. S. 248 pCt., nominell. Wien m

.*