1824 / 45 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 21 Feb 1824 18:00:01 GMT) scan diff

Gegen 2 Uhr Nachmittags vernahm man einen gewal⸗ tigen Knall, welchem, in einem Zwischenkaume von etli⸗ chen Minuten, drei andere folgten; sie gingen von der Insel Sanley aus, wo die Pulper⸗Fabrik liegt, deren Muͤhten⸗Gebaͤude in die Luft geflogen waren. Die Er⸗ chuͤtterung war so heftig, daß selbst in den entlegenen

heilen der Insel alle Fenster⸗Scheiben zersprangen. Die Etoile Uegt in einem sehr lebhaften Kampfe mit dem Constitutionel, dem sie beweisen will, daß er von Anbeginn feindselig gegen die Regierung gewesen. Der Constitutionel sagt jenes Blatt war zuerst der erklaͤrte Feind der Religion, dann, als unausbleibllche Folge, der Feind aller moralischen, socialen und politi⸗ chen Ordnung, genug, um Alles mit einem Worte zu sagen, er will fortwaͤhrend neue Umwaͤlzungen.“ Die Beweis⸗Gruͤnde fuͤr diese schweren Beschuldigungen ent⸗ halten jedoch, wie nicht in Abrede zu stellen ist, neben manchem Treffenden, manches sehr weit Hergeholte. So hatte z. B. der Constitutionel im Blatte vom 27. Jun. 1819 gesagt: „Man rechne nicht auf die Subordination der Soldaten von der großen Armee; sie muͤsse mit Un⸗ willen unter Menschen dienen, die 20 Jahre lang die Waffen gegen Frankreich getragen haben.“”“ In Bezug auf diese Stelle sagt die Etoile: „Fuͤnf Monate nach⸗ her wurde der Herzog von Berry, dessen Tod ganz Frankreich heute beweint, ermordet. Louvel erklaͤrte im

Verhoͤr, daß er den Herzog von Berry ermordet, weit er die Waffen gegen sein Vaterland getragen: Louvel las den Constitutionel.“

Seit einiger Zeit theilt sich das literarische Publi⸗

um in zwei, einander scharf gegenuͤber stehende Par⸗ teien, in die sogenannten Klassiker und die Romantiker; die ersteren wollen durchaus nichts gelten lassen was von den alten Autoxitäten und Regeln abweicht, die anderen aber, bei welchen der Einfluß der, seit Anfang dieses Jahrhunderts mehr und mehr in Frankreich bekannt wer⸗ denden fremden Literatur, namentlich der deutschen und englischen, unverkennbar ist, wollen den alten Formen⸗ Zwang abwerfen und sich ungebunden im Reiche der Phantasie und Erkenntniß ergehen. Auch unsere Jour⸗ nale namentlich die Etoile und die Oriflame haben die⸗ sen Streit lebhaft aufgenommen und in einer Reihe von Aufsaͤtzen, zum Theil mit Heftigkeit gefuͤhrt zum Theil Witzeleien gegen einander aufgestellt. Der Monileur tritt jetzt, in ruhigem ernstem Tone vermittelnd dazwi⸗ schen. Seit langer Zeit sagt er beklagt man sich üͤber die Verschiedenheit der Meinungen unter den Men⸗ schen, uͤber die Veraͤnderlichkeit des Geschmacks und uͤber jene Unbestaͤndigkeit der Vorstellungsweise, durch welche die Menschen so oft in Widerspruch mit den großen Prin⸗ zipien kommen, aus denen alle Wahrheiten entspringen. ISIst eine solche Meinung durchaus boͤsartig und muß man jenen Unabhaͤngigkeits⸗Sinn, welcher oft das Genie begleitet und es unfaͤhig macht, sich in das Joch der feststehenden Regeln zu schmiegen, ohne alle Schonung verdammen? Wir moͤchten dies nicht behaupten: der menschliche Geist ist fuͤr ein thaͤtiges Umsichgreifen ge⸗ macht; er strobt unablaͤssig, neue Schaͤtze zu erwerben, neue Bezuͤge aufzufassen, tiefer in die Geheimnisse der Natur einzudringen. Wir wollen uns deshalb nicht

mit zu großer Strenge gegen Versuche waffnen, welche vielleicht manchmal kuͤhn ja vermessen zu nennen sind aber oft zu Entdeckungen fuͤhren, deren die ernsten und schoͤnen Wissenschaften sich gern ruͤhmen moͤgen; umf darf, dies setzen wir als unerlaͤßlich voraus, der Geit in seinem Hochmuth nicht so weit gehen, verwegene Blicke auf das Heiligthum der Religion zu richten, de ren Geheimnisse außer seinem Bereich liegen; nur muf er sich gelehrig und unterwuͤrfig gegen die ewigen Ge⸗ setze der Moral, der Pflicht und der Tugend erweisen Nachrichten aus Madrid zufolge, welche der Courrier und das Journal de Paris mittheilen, soll der Koͤnig von Spanien, auf einen Bericht des obersten Kriegsrathes, in Betreff der Galeeren⸗Sklaven angeordnet haben; daß

diejenigen derselben, welche beim Austritt oder nach der

Entweichung aus dem Bagno sich unter die Fahnen da royalistischen Truppen begeben, und zu treuer Dienft leistung, mit Bitte um Erlassung der Strafe fuͤr ihre fruͤheren Verbrechen, sich erklaͤren werden, falls sie nice aufruͤhrerische Verbrechen begangen, den Dienst bis zu Beendigung ihrer Strafzeit fortsetzen duͤrfen. Die ande ren aber sollen ins Bagno zuruͤckgebracht werden, jedog eine Abkuͤrzung ihrer Strafe nach Maßgabe ihrer Diense und ihres Verbrechens, erhalten.

London, 10. Febr. Es ist in diesen Tagen hie, gerade zur rechten Zeit, eine Schrift uͤber das Sklavpen⸗ Wesen in brittischen Westindeen erschienen, deren Mo⸗ fasser, Mr. Stephen, aufs genaueste mit den westine⸗ schen Angelegenheiten bekannt ist und den Leser in Stand setzt, die Frage zwischen den Plantagen⸗Besitzern und den Sklaven vollstaͤndig zu uͤbersehen. Diese Frage laͤuf eigentlich darauf hinaus: ob die Sklaverei fuͤr immt fortdauern, oder irgend ein Zeitpunkt fuͤr deren gaͤng liches Aufhoͤren festgesetzt werden soll? Ein Haupt grund den die Pflanzer fuͤr die von ihnen gewuͤnscfle unbestimmte Fortdauer der Sklaverei aufstellen, ist der: daß die Sklaven besser daran seyen als unsere eigenen Bauern. Das mag in Hinsicht der Nahrung der ßall seyn, wenigstens in Vergleich mit den irkaͤndischen Bauern, wenn auch vielleicht nicht mit den englischen; aber ist denn die mehr oder minder gute Nahrung das Einnige oder auch nur das Hauptsaͤchlichste was in Betracht ge— zogen werden muß, wo von Menschen die Rede ist und wuͤrde denn irgend einer unserer Landleute der Freiheit verlustig gehen und sein Loos mit der Sklaverei vertau⸗ schen wollen, lediglich um besser essen zu koͤnnen? Im— deß kann allerdings nicht davon die Rede seyn, und wird auch hier zu Lande von Niemand behauptet, daß die Sklaverei schon jetzt und mit einem Male ganz ab⸗ geschafft werden solle, wohl aber daß diese Abschaffung als Ziel ins Auge gefaßt und allmaͤhlig herbeigefuͤhrt werden muͤsse, wie es die Natur der Verhaͤltnisse er⸗ heischt. Einer der ersten Schritte welcher in dieser Hin⸗ sicht unumgaͤnglich erforderlich wird, ist, nach der obge⸗ dachten Schrift des Hyn. Stephens, eine gesetzliche Be⸗ stimmung, wodurch den Sklaven die rechtliche Faͤhigkeit beigelegt wird, vor Gericht Zeugniß ablegen zu koͤnnen, damit nicht notorische Verbrechen der pff nzer lediglich aus dem Grunde unbestraft bleiben, weil es an den noͤ⸗ thigen Zeugen fehlt, welche unter den jetzigen Umstaͤnden

2 fast nie vorhanden sein koͤnnen, wenigstens dann in der

Regel nicht, wenn von einem außerhalb der Staͤdte in den Plantagen begangenen Verbrechen die Rede ist, weil

dort gewoͤhnlich bei Hunderten von Sklaven in einer

Pflanzung außer dem Eigenthuͤmer, nur noch ein paar freie Leute, meist Mulatten oder Mestizen, als Aufseher vorhanden sind, die sich wohl in Acht nehmen werden gegen ihren Brotherrn den Pflanzer, zu zeugen und da⸗ durch sich dem Hasse aller uͤbrigen Plantagen⸗ Besitzer auszusetzen.

Eberbach (im Großherzogthum Baden), 9. Febr. Das Geburtsfest unseres gnaͤdigsten Großherzogs recht wuͤrdig zu feiern, wurde am heutigen Tage hier eine Arbeits⸗Anstalt fuͤr arbeitslose oder arbeitsscheue, bei alledem aber arbeitsfaͤhige Individuen auf Subseription gestiffet, um das zum fortschreitenden Laster verleitende betteln in hiesigem gewerbsamen Staͤdtchen definitiv abzuschaffen, denn fuͤr die einheimischen wirklich huͤlfs⸗ heduͤrftigen und arbeitsunfaͤhigen Armen wird der neu egruͤndete Fond gleichfalls das unbedingt nothwendige übögeben, und so die Bewohner von Eberbach der bis⸗ her so laͤstigen Bettlerschaar entheben. Wir glauben zurch diese neue Anstalt den vaͤterlichen Absichten unseres verehrten Landesherrn nach unseren geringen Kraͤften intsprochen, und ihm so am deutlichsten bewiesen zu ha⸗ jen, wie tief wir seine rastlosen Bemuͤhungen fuͤr den fortschreitenden Wohlstand des Landes verehren

Frankfurt, 12. Febr. Am 29. Januar hielt die bundes⸗Versammlung ihre dritte diesjaͤhrige Siz— ung. Darin gaben zuvoͤrderst die Gesandten von Baiern und Kurhessen, in Betreff der Forderung der Ferrheinischen Kreiskasse an die Fuͤrstlich und hheingraͤflich Salmischen Haͤuser, in Folge der in den sizten vorjaͤhrigen Sitzungen von mehreren Seiten dar— Uber erfolgten Abstimmungen (St. Zeit. 1823 Nr. 95, 124 Nr. 3, 4 und 14), Erklaͤrungen ab, worin sowohl de K. Baiersche als die Kurhessische Regierung sich be⸗ nit zeigten, die gerichtliche Beitreibung der fraglichen horderung zu uͤberneh Zen, sobald die Mehrheit der be⸗ heiligten Bundes⸗Glieder damit einverstanden sey. Nach⸗ dem sich noch der badische Gesandte denjenigen Stim⸗ en angeschlossen, welche schon fruͤher in diesem Sinne ztirt hatten, wurde in Gemaͤßheit der nunmehr vorlie⸗ unden Erklaͤrungen von der Versammlung beschlossen⸗

„daß die Koͤnigl. Baiersche und Kurfuͤrstl. Hessische

öesandtschaft ersucht werden, bei Sr. Koͤnigl. Maj. von Baiern und Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Kurfuͤrsten von Hessen dahin anzutragen, daß Allerhoͤchstdieselben die zu den Bundestags⸗Protokollen der 24sten und 2;sten Sitzung des vorigen, dann der 3ten Sitzung dieses Jahres abgegebenen Erklaͤrungen der an den oberrheinischen Kreis⸗Aktiv⸗ und Passiv⸗Verhaͤltnis⸗ sen betheiligten Bundes⸗Regierungen, als Ermaͤchti⸗ gung der wegen des kur⸗ und oberrheinischen Kreis⸗ Schuldenwesens niedergesetzten Kommission zur Rechts⸗ Verfolgung in dieser Sache vor dem kompetenten Koͤ⸗ nigl. Preußischen Ober⸗Landes⸗Gerichte ansehen und in sechen Gemaͤßheit dieselbe zu instruiren geruhen wollen.“

Hienaͤchst wurden uͤber mehrere Gesuche von Pri⸗

vat⸗Personen, nach vorgaͤngigem gutachtlichen Vortrage des ernannten Referenten, folgende Beschluͤsse gefaßt:

1) Dem Abbé Jung, vormals Dompraͤbendar zu Straßburg, der um Verwendung bei der franzoͤsischen Regierung zur Erlangung einer Pension, welche durch den Tod eines Straßburger Domgeistlichen erledigt ist, gebeten hatte, soll eroͤffnet werden, daß die Bundes⸗ Versammlung, nach der in dem 15ten Artikel der Bun⸗ des⸗Akte ihr angewiesenen Graͤnze, Anstand nehme, auf sein Gesuch einzugehen, und daß er sich mit selbigem unmittelbar an die Gnade der franzoͤsischen Regierung zu wenden habe.

2) Der Abbé Gustenhofer, gleichfalls ehemaliger Straßburger Dompraͤbendar, hat schon fruͤher die Ver⸗ wendung der Bundes⸗Versammlung bei der franzoͤsischen Regierung, wegen Bewilligung einer Pension, nachge⸗ sucht, worauf ihm in der Sitzung vom 3. Jul. v. J. eine abschlaͤgige Entschließung ertheilt worden ist. Das jetzt von ihm erneuerte Gesuch hat dieselbe Folge gehabt. Da er aber zugleich um eine Verwendung bei der ba⸗ dischen Regierung wegen Pensions⸗Ertheilung gebeten hatte, so ging der Beschluß der Versammlung in letzte⸗ rer Beziehung dahin, daß sein Gesuch lediglich dem Er⸗ messen und der Gnade der erwaͤhnten Regierung an⸗ heim zu stellen sey.

.3) In der Sitzung vom 12. Jul. 1823 wurde der Wittwe des bei der Subdelegations⸗Kommission fuͤr das transrhenanische Sustentationswesen angestellt ge⸗ wesenen Registrators Gruͤnfieser in Regensburg eine Gratifikation von 300 Fl. rhein. aus der Sustentations⸗ Kasse bewilligt. Die Wittwe ist aber vor Empfang der⸗ selben mit Tode abgegangen. Es wurde die ihr zuge⸗ dacht gewesene Summe ihren in Duͤrftigkeit lebenden 2— durch einhelligen Beschluß der Versammlung uͤber⸗ assen.

4) Dem ehemaligen Kammergerichts⸗Pedellen Aß⸗ mann, dessen Pensions⸗Gesuch noch nicht definitiv er⸗ ledigt werden kann, und der schon seit mehreren Jahren außerordentliche Bewilligungen erhielt, sind auch fuͤr die⸗ ses laufende Jahr 150 Fl. rhein. aus der Kammerge⸗ richts⸗Sustentations⸗Kasse angewiesen worden.

Hierauf hielt der praͤsidirende K. K. Gesandte einen Vortrag in Betreff der von den Erben des Si⸗ mon Moritz Ruͤppel zu Frankfurt, wegen angeblich verweigerter Justiz des Koͤnigl. Preußischen Tribunals zu Duͤsseldorf, seit laͤngerer Zeit bei der Bundes⸗Ver⸗ sammlung gefuͤhrten Beschwerde.

Die Reklamations⸗Kommission habe naͤmlich dem Praͤsidium angezeigt, daß sie den Vortrag uͤber dis neue⸗ sten Eingaben der Reklamanten zu erstatten bereit sey, als gleichzeitig auch von deren Anwalt, Dr. Ehrmann, die Anzeige eingegangen, die Imploranten glaubten, durch die Allerhoͤchst angeordnete Kommission zufrieden gestellt zu werden, und staͤnden demnach von der angebrachten Beschwerde ab. 4

Durch diese Erklaͤrung scheine die Erstattung des Vortrages, in so weit er die Erledigung des Gesuches der Reklamanten zum Zwecke habe, vor der Hand uͤber⸗ fluͤssig; nachdem aber die Beschwerden der Ruͤppelschen Erben schon laͤngst bestaͤnden, in dieser Versammlung