1824 / 46 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 23 Feb 1824 18:00:01 GMT) scan diff

den geheimen Verbindungen,

1 8 5* der zu haben wuͤnscht, so muß er durch die Polizei mit den Dieben in Unterhandlung treten, welche ihm das gestohlene Eigenthum gegen Ersatz einer gewissen Summe uruͤck erstatten, woraus deutlich genug hervorgeht, daß Constabel und Diebe mit einander in Verbindung ste⸗ hen. wie es folgende wahre Geschichte beweist: A., ei⸗ nem Kaufmann in der Stadt, wurden fuͤr 1000 Pf. Shawls und andere Gegenstaͤnde gestohlen. Als er den Diebstahl bemerkte, wandte er sich augenblicklich an ei⸗ nes der Polizetaͤmter, um die Thaͤter auszumitteln, fand aber wenig Unterstuͤtzung. Zuletzt wurde ihm von der Polizei selbst vorgeschlagen, eine betraͤchtliche Belohnung dafuͤr auszusetzen, wozu 5 bis 600 Pf. hinreichen wuͤr⸗ den. Er machte Einwendungen gegen den hohen Belauf dieser Summe, wurde aber doch endlich veranlaßt, 400 Pf. dafuͤr zu bieten, unter der Bedingung, daß er alle seine Waaren wieder bekommen wuͤrde. Er zahlte daher dem Constabel B. acht 50 Pfund⸗Noten aus, und zwei Stunden darauf kam ein Fuhrmann mit einem bedeck⸗ ten Wagen vor seine Thuͤre, und entlud einen Ballen, welcher die gestohlnen Guͤter alle enthielt. Dies sind Dinge, welche in London haͤufig geschehen, und die groͤßte Aufmerksamkeit erheischen. Die Ursachen davon liegen in den Unannehmlichkeiten und Kosten polizeili⸗ cher Verfolgung, der Strenge der Strafgesetze und in

welche zwischen den Be⸗ schuͤtzern des Eigenthums und den Dieben bestehn. Wie ganz anders ist es in dieser Ruͤcksicht in Paris. Wenn dort

in einem Hause eingebrochen wird, wendet sich der Eigen⸗ thuͤmer an die ohne irgend eine Be⸗ .

eswegen, weil man in Frankreich den

Polizei, welche alles aufbietet, den Thaͤter, Belohnung, aufzufinden. Dies geschieht Raub als ein Staats⸗ verbrechen betrachtet, worin die Regierung selbst verwickelt ist, weil sie, der Verfassung gemaͤß, Personen und Ei⸗ genthum zu beschuͤtzen hat; waͤhrend sich in England die Polizei auf Kosten der Beraubten vermiethet, den Raub gleichsam verkauft, und wenn sie nicht gur dafuͤr bezahlt wird, sich gar nicht darum bekuͤmmert. Und wenn man ferner die Menge der Raubnester bedenkt, die sich unan⸗ getastet von der Polizei in der Hauptstadt befinden, und deren Zahl sich auf mehrere Hundert belaͤuft, worin Diebe, Dirnen und dergleichen ihre Zusammenkuͤnfte halten, und die gestohlenen Guͤter sichern, so kann man nicht anders glauben, als daß sie mit Erlaubniß der Polizei⸗Officiere und gegen Abgabe gewisser Sum⸗ men ihr Unwesen forttreiben duͤrfen, da sie allgemein be⸗ kannt sind, und folglich der Polizei nicht entgehen koͤnnen. Bruͤssel, 12. Febr. Se. Maj. der Koͤnig haben den Kaufmann Heyerdahl, zu Christiansund in Norwe⸗ gen, zu unserem dasigen Konsul, und Herrn Ringeling, zu unserem ersten Gouvernements⸗Sekritair der Kolonie

Surinam ernannt.

Dieser Tage hat der franzoͤsische Konsul zu Rotter⸗

dam, Vicomte Dubouzel, dem Kapitain Hoveling der im Jahre 1822 durch seine menschenfreundlichen Bemuͤhun⸗ gen die Mannschaft eines gescheiterten franzoͤs. Schiffes rettete, eine praͤchtige, mit dem Bildnisse des Koͤniges von Frankreich verzierte Medaille uͤberreichtW.

Am 6ten d. ist einer unserer vorzuͤglichsten Dichter,

Rhynvis Feith, zu Zwolle mit Tode abgegangen.

Aus den Marktpreisen, die am 6ten d. in Amste

dam gezahlt wurden, ersieht man, daß der polnische Wei⸗

zen von 4 auf 6 Fl. gestiegen ist und noch zu letzteren Preise bedeutenden Absatz gefunden hat.

Erlangen, 16. Febr. Das Regierungs⸗Jubilzͤu Sr. Maj. unsers geliebtesten Koͤniges wurde auch Erlangen, nach Maßgabe der oͤrtlichen Verhaͤltnisse, a 16. von den Behoͤrden und der gesammten Einwohne schaft, am 17. Vormittags von der Koͤnigl. Universite durch oͤffentliche Reden, mit demselben Enthusiasmus da herzlichsten Liebe und der freudigsten Theilnahme gefeitn wie es, nach allem zu urtheilen, was von den hiezu ge machten Vorbereitungen zu unserer Kunde gelangt sst im ganzen Umfange des Reiches gefeiert wurde; und dem Schluß desselben macht ein vom Magistrat gegebeng glaͤnzender Festball. Zwei sehr ergiebige Sammlungm die eine, Behufs der Fundirung des neuen Krankm Hauses, die andere von den Studirenden insbesonden fuͤr die durch Brand Verungluͤckten zu Weissensta Vertheilungen an die Schuljugend, und namhafte Spa den an die Armen, waren die schoͤnsten Zierden diesen dem edelsten, dem guͤtigsten der Fuͤrsten, zu Ehren geg⸗ benen National⸗Festes.

Frankfurt, 15. Febr. Die am 5. Febr. statt ge

habte vierte diesjaͤhrige Sitzung der Bundes⸗Ver

sammlung wurde mit einer Abstimmung von Baden in Betreff der Forderungen an die ehemalige Reics⸗ Operations⸗Kasse eroͤffnet. (S. die 2te Sstumg St. Zeit. Nr. 41.) Die Großherzogl. Gesandtschaste⸗ klaͤrte, sie sey angewiesen, dahin zu stimmen, daß ie Allem die in Vorschlag gebrachte Liquidation der an ehemalige Reichs⸗Operations⸗Kasse gemachten und etw. in einem von der Bundes⸗Versammlung zu bestimm den Termin noch zu machenden Forderungen vorgenm men werden. Die Großherzogl. Regierung setze hiehn voraus, daß in diese Liquidation auch die von dem §. K. Oesterreichischen Hofe an die gedachte Kasse verie⸗ senen Forderungen Badischer Gemeinden und Kor⸗ porationen einzuschließen seyen. Hinsichtlich der No dalitaͤten der Zahlung behalte sie sich die weitere Erk⸗ rung noch vor.

Es folgten hierauf zwei Vortraͤge des Gesandt der freien Stadt Frankfurt, Herrn Danz, Namens Reklamations⸗Kommission:

1) uͤber eine Vorstellung des Regierungs⸗Ratze

von Edel, zu Mannheim, wegen einer Forderung i

die Civil⸗Hospitien⸗Kommission zu Mainz. Da do Reklamanten, nach der von ihm selbst producirten N solution der Großherzogl. Hessischen Regierung, die 2 tretung des Rechtsweges offen gelassen ist, er also kel nesweges uͤber Verweigerung der Justiz, nach Art. N der Wiener Schluß⸗Akte, Beschwerde zu fuͤhren hat, ward derselbe aus dem angefuͤhrten Grunde mit seinen bei der Bundes⸗Versammlung angebrachten Gesuche ab- ewiesen. 3 4 2) Ueber die Pensions⸗Angelegenheit der Räthe umn Mitglieder des ehemaligen Rheinpfaͤlzischen Geng ral⸗Landes⸗Kommissariats zu Mannheim, insbe sondere die Gehalts- und Emolumenten⸗Forderung des

dabei angestellt gewesenen Kanzlisten und Puplllen

zars, nunmehrigem Großherzogl. Badischen Rechnungs⸗ Rathes Muͤller. Diese Individuen hatten im Jahre 817 die Fortsetzung ihres bei dem ehemaligen Reichs⸗ kammergerichte gefuͤhrten Prozesses uͤber Pensions⸗An⸗ pruͤche gegen Baden, Großherz. Hessen und Nassau bei der Bundes⸗Versammlung nachgesucht, und ein von den brei betheiligten Hoͤfen freiwillig in Vorschlag gebrach⸗ es gemeinsames Gericht das Ober⸗Hofgericht zu

Mannheim hatte bereits in der Sache definitiv er⸗

kannt, als der Rechnungs⸗Rath Muͤller im vorigen fahre bei der Bundes⸗Versammlung die Bestellung ei⸗ ges Revisions⸗Richters nachsuchte, mit diesem Ver⸗ ungen aber, als voͤllig unstatthaft, abgewiesen wurde. Er hat sich dabei nicht beruhigt und ein neues diesfaͤl⸗ gges Gesuch der Bundes⸗Versammlung uͤbergeben, wel⸗ hes jedoch in Folge des in der heutigen Sitzung daruͤber gchaltenen gutachtlichen Vortrages, von der Versamm⸗ ung als eben so unstatthaft zuruͤckgewiesen, und uͤber⸗ dies dem Reklamanten wegen der darin vorkommenden ingebuͤhrlichen Aeußerungen, das Mifßfallen derselben zuerkennen gegeben werde.

Demnaͤchst hielt der K. K. praͤsidirende Gesandte inen, die Bekanntmachung der Bundestags⸗ Lerhandlungen durch die deutschen Zeitungen hetreffenden Vortrag, worin derselbe, auf Anlaß eines von der Redaktion des deutschen Frankfurter Journals üngereichten Gesuches um Mittheilung der Bundestags⸗ protokolle, und des von den uͤbrigen Redakteurs dorti⸗ zr Zeitungen geaͤußerten Wunsches, die ihnen schon seit ingerer Zeit aus der Bundes⸗Kanzlei zukommenden hnokolle fruͤher als bisher benutzen zu duͤrfen, sich da⸗ m aͤußerte, wie er kein Bedenken faͤnde, daß nicht nur jem erstgedachten Gesuche nachgegeben, sondern uͤber⸗ aupt den Regierungen anheimgestellt werde, den Zei⸗ ungs⸗Redaktionen in ihren Staaten, nach eigener Aus⸗ wahl, die Protokolle uͤber die foͤrmlichen Sitzungen der bundes⸗Versammlung mitzutheilen, und zu dem Ende nie noͤthigen Exvemplare aus der Bundes⸗Kanzlei zu er⸗ heben. Dadurch werde der Zweck erreicht, daß nur ge⸗ zuine Nachrichten uͤber Bundes⸗Verhandlungen in das publikum kaͤmen, und zur vollstaͤndigen Befoͤrderung bessen, wolle Praͤsidium der weiteren Beurtheilung an⸗ heimgeben, ob man sich nicht zu dem Beschlusse vereini⸗ gen wolle, daß uͤber saͤmmtliche Verhandlungen und Ge⸗ süfte des Bundestages nichts anderes in deutsche Zei⸗ eingen aufgenommen werde, als woͤrtlich dasjenige, was iese uͤber die foͤrmlichen Sitzungen Da saͤmmtliche Gesandtschaften hiermit einverstan⸗ hen waren, so faßte man folgenden Beschluß:

„1) daß der Redaktion des deutschen Frankfurter Vournals ein Exemplar der gedruckten Protokolle uͤber e foͤrmlichen Sitzungen mitzutheilen, uund

2) die Redaktionen der hiesigen Zeitungen zu er⸗ naͤchtigen seyen, die ihnen zukommenden Protokolle je⸗ hesmal am dritten Tage nach der in der Kanzlei erfolg⸗ en Vertheilung derselben unter die Bundestags⸗Ge⸗ undtschaften in ihre Blaͤtter aufzunehmen;

3) den Hoͤchsten und Hohen Regierungen der deut⸗ en Bundes⸗Staaten anheim zu geben, die Protokolle

den Redaktionen der in ihren Staaten erscheinenden Tagsblaͤtter, nach eigener Auswahl zukommen zu lassen;

3) dagegen vereinigt man sich dahin, daß in Bun⸗ des⸗Sachen uͤberhaupt, sowohl in Beziehung auf die Verhandlungen der Hohen Bundes⸗Versammlung selbst, als auch auf die Geschaͤfte aller von ihr abhangenden Kommissionen, in den in den deutschen Bundes⸗Staa⸗ ten erscheinenden Zeitungen nichts anderes aufgenommen werde, als woͤrtlich, was die denselben mitgetheilten Bundestags⸗Protokolle enthielten.

Kopenhagen, 14. Febr. Se. Maj. der Koͤnig haben den Koͤnigl. Preuß. Geh. Rath und General⸗ Staabs⸗Arzt, Dr. Graͤfe, zum Ritter des Dannebrog⸗ Ordens 4ter Klasse ernannt.

Die hiesige K. Medicinische Gesellschaft hat folgende Aerzte zu ihren auswaͤrtigen Mitgliedern aufgenommen: die HH. Wardrop und Howship in London, Wishart in Edinburg, Breschet in Paris und Luͤders in Eckernfoͤrde. b Stockholm, 10. Febr. Der vorige Reichstag hat im Ganzen 2,751,666 Rthlr. an Unterstuͤtzungen bewilli⸗ get, worunter 1,600,000 Rthlr. fuͤr den Gotha⸗Kanal, 530,000 fuͤr den Hjelmar⸗Kanal, 120,000 fuͤr den Troll⸗ haͤtta⸗Kanal, 300,000 zur Unterstuͤtzung der durch Feuers⸗ bruͤnste heimgesuchten Staͤdte Norrkoͤping und Boraͤs, 100,000 zur Reinigung der Fluͤsse, 500,000 fuͤr die Voll⸗ endung des Bibliothek⸗Gebaͤudes zu Upsala ꝛc. Das Reichsgeld⸗Komtoir hat diese Summen zu zahlen, da aber die demselben angewiesenen Mittel nicht hinreichen, so wird, es ein Anlehen gegen Obligationen von 3 pCt. Zinsen eroͤffnen.

Der Expeditions⸗Sekretair Valerius, der beim vo⸗ rigen Reichstage Sekritair des Konstitutions⸗Ausschusses war, ist zum Mitglied der Kommission zur Vorbereitung der allgemeinen Reichs⸗Angelegenheiten ernannt worden.

Im Laufe des vor. Jahres haben 76 schwedische und norwegische Fahrzeuge den Hafen von Riga und 24 den Hafen von Liebau besucht.

In den Scheeren bei Gothenburg hat man in die⸗ sem Winter eine große Menge kleiner Haͤringe gefangen.

Christiania, 9. Febr. Heute ward der Storthing, unter den gewoͤhnlichen Feierlichkeiten eroͤffnet. Die da⸗ bei von dem Ober⸗Statthalter des Reichs, Grafen von Sandels, im Namen Sr. Majestaͤt gehaltene Rede, lautet im Wesentlichen wie folgt:

„Das Reichs⸗Grundgesetz, kraft dessen Sie zu dem gewoͤhnlichen Storthing zusammen berufen worden, wei⸗ set jedem von Ihnen seine Pflichten und seine Rechte an. Das Volk erwartet jedoch seine Ruhe im Innern und seine Achtung von Außen, weniger von den⸗ Ver⸗ pflichtungen, die es auferlegt, als von der Vaterlands⸗ Liebe und der rechtlichen Gesinnung seiner Stellvertre⸗ ter. Auch kann es nur dann die wohlthaͤtigen Wirkun⸗ gen seiner Verfassung genießen, wenn zwischen seinen Abgeordneten und dem Staats⸗Oberhaupte vollkommene Einigkeit herrscht. Unter diesen gluͤcklichen Auspicien richte Ich Meinen Koͤniglichen Gruß an Sie und er⸗ oͤffne heute Ihre Sitzungen.“ ZI1“

„Sie werden aus der Darstellung der Lage des Reichs, die Ihnen mitgetheilt werden soll, umstaͤngglich die heilsame Wirkung kennen lernen, welche das Ver⸗