Kronik des Tages.
Seine Majestaͤt der Koͤnig haben dem Major Prin⸗
zjen Heinrich den 67sten Reuß von Schleitz, den St. Johanniter⸗Orden zu verleihen geruhet.
Se. Koͤnigl. Maj. haben den bisherigen Ober⸗Lan⸗ des⸗Gerichts⸗Rath von Bories zu Muͤnster zum Ge⸗ heimen Ober⸗Tribunals⸗Rath zu ernennen geruhet.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben dem beim Ober⸗Praͤsidium der Provinz Brandenburg stehenden bisherigen Regierungs⸗ und Ober⸗Praͤsidial⸗Rath Weil den Karakter als Ge⸗ heimer Regierungs⸗Rath beizulegen, und das fuͤr densel⸗ ben in dieser Eigenschaft ausgefertigte Patent Allerhoͤchst⸗ selbst zu vollziehen geruhet. “
Der Koͤnigl. Hof legt morgen, den 29sten d. M., die Trauer auf 8 Tage an, fuͤr Ihre Koͤnigl. Hoheit der Herzogin von Batern⸗Birkenfeld, Schwe⸗ er Sr. Majestaͤt des Koͤniges von Batern. Berlin, den 28sten Februar 1824. 8
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8 EEEETII““ wegen des Unterrichts in der Koͤnigl. Bau⸗Akademie. Mit dem ersten April d. J. wird die Leitung des nterrichts der Koͤnigl. Bau⸗Akademie, so weit solche die dildung der Feldmesser und Provinziak⸗Baumeister be⸗ ift, zum Ressort des Ministeriums fuͤr Handel, Ge⸗ erbe und Bauwesen gehoͤren, weshalb diejenigen, welche naͤchsten Sommerhalbenjahre an dem Unterrichte uͤber: 29 Trigonometrie, Koͤrperlehre und beschreibende Geo⸗ 9 Praktische Geometrie, mit Uebungen auf dem Felde
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Febru
3) Mechanik und Hydraulik; 2) Allgemeine Baulehren und Konstruktion
gen Theile eines Gebaͤudes; ) Oekonomische und laͤndliche Baukunst; 8.
6) Situationskarten⸗ Zeichnen; 1
7) Freie Handzeichnung und Bau⸗Verzierungen S8
8) Architektonisches leichnen; 8 9) Physik, Chemie und Mineralogie, in Beziehung auf Baukunst; “ Theil nehmen wollen, mit sehen, sich vorher bei dem
ihren Schulzeugnissen ver⸗ Herrn Ober⸗Landes⸗Bau⸗ Direktor ꝛc. Eytelwein zu melden haben, um die er⸗ forderliche Anweisung zum Empfange ikel zu erhalten. öö “ Berlin, den 1sten Maͤrz 1824. 1 Graf von Buͤlow.
Ein dem Professor Dr. Voͤlker aus Erfurt bereits unter dem 16. Maͤrz v. J. fuͤr den ganzen Umfang der Monarchie verliehenes Patent, uͤber das ausschließliche Recht, nach den von ihm angegebenen, damals unbekann⸗ ten Methoden . W“
1) gefrorne Kartoffeln bis zur Darstellung in trocke⸗ ner Form zuzubereiten, 8*
12) die so durch den Frost zubereiketen und gereinigten Kartoffeln zur Fabrikation des Bieres, des reinen Brannt⸗ weins, des Essigs, des Syrops (letzteren ohne Huͤlfe der schon in aͤhnlicher Art bei der gewoͤhnlichen Staͤrke Fa⸗ brikation benutzt werdenden Schwefelsaͤure) so wie end⸗ ilch des Kartoffelmehls anzuwenden, — ist durch einen Nachtrag auf dessen ebenfalls als neu und eigenthuͤm⸗ lich anzusehendes Verfahren- die rohen Kartoffeln auf gassem oder trockenem Wege mittelst einer maͤßigen
aͤrme und durch Gaͤhrung in Wasser zu behandeln, um sie in reiner trockener Form darzustellen; so wie die Kartoffeln auf mechanische Weise zu toͤdten und trok⸗ ken darzustellen; die so gereinigten Kartoffeln aber zu den in dem Patent vom 16. Maͤrz 1823 angegebenen Fabrikationen anzuwenden — ausgedehnt, und die Dauer, sowohl des Patents als des Nachtrages bis zum 14ten r 1 stimme worden.
Angekommen:⸗ Der kau, von Dresden.
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