1824 / 67 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 18 Mar 1824 18:00:01 GMT) scan diff

iederum ein deutliches Merkmal des

welches der bluͤhende Zustand der Fi⸗ nanzen einfloͤßt. Vor dem Koͤnigl. Gerichtshofe hie⸗ selbst ist vor kurzem die wichtige Frage verhandelt wor⸗ den: naͤmlich, ob eine gewisse Art des Handels mit Staatspapieren, welche man an der Boͤrse unter dem MNamen: feste Kaͤufe, oder Zeitkaͤufe (marchés fer- mes, marchés à terme), kennt, Guͤktigkeit habe? Der⸗ jenige, welcher bei dieser Art von Geschaͤften als Ver⸗ käufer erscheint, liefert nicht auf der Stelle die Papiere, welche den Gegenstand des Handels ausmachen, sondern er macht sich nur verbindlich, sie zu einer bestimmten Zeit fuͤr einen festgesetzten Preis zu liefern. So angesehen, scheinen die fraglichen Kaͤufe auf Zeit ganz unbedenklich und den allgemeinen Rechtsprincipien nicht entgegen zu seyn: denn es ist gesetzlich erlaubt, fuͤr die Ausfuͤhrung einer (an sich zulaͤssigen) Uebereinkunft einen Zeitpunkt festzusetzen, besonders findet dies bei Handels⸗Geschaͤften Anwendung, wo mehrere zusammentreffende Umstaͤnde den kontrahirenden Theilen Veranlassung geben koͤnnen, wegen eines Aufschubs fuͤr die wirkliche Uebergabe der verkauften Sache und Zahlung des Preises uͤberein zu kommen. Man sieht jedoch leicht ein, daß unter der Form eines Kaufes auf Zeit, als bloßen Scheingeschaͤftes, sich ein Spiel, eine Wette uͤber den Kours der Effekten verbergen kann, wobei der Verkaͤufer eben so wenig eine solche Menge von dergleichen Effekten (vielleicht nicht einmal deren Kourswerth) im Vermoͤgen besitzt, wie der von ihm abgeschlossene Kauf besagt, als andererseits auch der Käufer nicht ein solches Kapital, wie er zur Bezahlung des bedungenen Preises beduͤrfte, zu seiner Disposition hat; so daß mithin das Geschaͤft von beiden Seiten sich dar⸗ auf beschraͤnkt, daß der eine Theil dem anderen die Dif⸗ ferenz zwischen dem, zur vorausbestimmten Zeit wirklich ein⸗ tretenden und dem bedungenen Kours bezahlt. Aus die⸗ sem Gesichtspunkt betrachtet, koͤnnen dergleichen Schein⸗ kaͤufe auf Zeit als unseren Civil⸗Gesetzen entgegenlaufend er⸗ scheinen, da letztere verlangen, daß Kontrakte einen be⸗ stimmten Gegenstand haben; sie koͤnnen ferner als bethei⸗ ligend fuͤr das Vermoͤgen Derjenigen erscheinen, die sich einem so gefahrvollen Spiele hingeben, in welchem der möͤgliche Gewinn und Verlust fast unbegraͤnzt ist; sie koͤnnen endlich als schaͤdlich fuͤr Handel und Industrie erschei⸗ nen, indem sie mehr oder minder betraͤchtliche Kapitalien unproduktip machen. Der Verfasser des vorliegenden Werks giebt im ersten Theile einen kurzen Abriß der aͤl⸗ teren und neueren Gesetze uͤber Boͤrsengeschaͤfte, Kour⸗ tiers und Wechselagenten und schließt denselben mit fol⸗ genden richtigen Betrachtungen: „Die Handelsboͤrsen sind gewissermaßen eine Macht im Staate geworden; eine Menge Leute, denen andere Laufbahnen verschlossen sind, stuͤrzen sich in die gefahrvolle Bahn der Boͤrsen⸗ Spekulationen und was dabei noch besonders schlimm ist, sie kennen zum großen Theil nicht einmal genugsam die, fuͤr dergleichen Geschaͤfte bestehenden Gesetze, um sich gegen Betruͤgereien und Mißbraͤuche, deren Opfer sie werden, zu schuͤtzen.“ Im zweiten Theile des Werks han⸗ delt der Verfasser von den Boͤrsengeschaͤften uͤberhaupt und namentlich von den Geschaͤften mit Staatspapieren;

den dritten und umfangreichsten Theil aber hat derselbe

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der Darlegung seines Systems uͤber diese Gegenstaͤnde gewidmet, welchem er in der oͤffentlichen Meinung, so wie vor den Richterstuͤhlen Guͤltigkeit zu verschaffen be⸗ muͤht ist. Er stellt darin hauptsaͤchlich folgende Sätze auf: „Die Kaͤufe auf Zeit sind nichtig, oder koͤnnen we⸗ nigstens nach den allgemeinen Rechts⸗Principien des Code Civil keine gerichtliche Belangung begruͤnden. Die Nullitaͤt solcher Kauf-Geschaͤfte, welchen nicht die Lieferung oder Deposition der verkauften Gegenstaͤnde

folgt, ist durch die bestehenden Special⸗Gesetze fuͤr die

Boͤrse foͤrmlich ausgesprochen. Die Jurisprudenz hat in dieser Hinsicht die durch das Gesetz gehelligten Prin⸗ cipien in Anwendung gebracht. Die Moral verwirft dergleichen Geschaͤfte, die, weit entfernt, dem oͤffentlichen Kredit zu nuͤtzen, ihm vielmehr aͤußerst verderblich wer⸗ den koͤnnen. 8

Rente 100.20.

Aus den Niederlanden, 8. Maͤrz. Außer den allgemeinen Ursachen des verminderten Gewinnes bei dem Handel mit Manufaktur⸗ und Fabrikwaaren, die aus der Ueberhaͤufung der Waaren, aus dem niedrigen Stand der Preise, u. d. m. berruͤhren, giebt es eine bisher noch nicht beachtete, die aus der Epoche, welche die Ver⸗ einfachung der Kleidung, sowohl des maͤnnlichen als des weiblichen Geschlechts, bewirkte, hergeleitet werden kann. Von dieser Zeit an hat die goldene Zeit dieses Handels⸗ Zweiges, in welchem Einzelne zuweilen bedeutendes Ver⸗ moͤgen erwerben konnten, immer mehr und mehr abge nommen. Und wenn dies nicht fruͤher fuͤhlbar wurde,

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so war es, weil die Artikel, welche an die Stelle der durch Umwaͤlzung der Mode außer Gebrauch gesetzten kamen anfaͤnglich nicht so allgemein gekannt waren, als sie etg

spaͤter wurden und es folglich auch so mit den Preisen derselben war. Spaͤter trat erst eine parzielle, dann eime allgemeine Sperre ein. Die dadurch veranlaßte Erhe⸗ hung der Waarenpreise gewaͤhrte eine Vermehrung des Gewinnes. Gegenwaͤrtig aber zeigt sich der Abstand ge⸗ gen jene alte Zeit um so auffallender, und der junge Mann, der die Handlungsbuͤcher seiner Vorfahren durch⸗ forscht, fuͤhlt mit Leidwesen, daß es ihm nicht so, wie jenen, gelingen kann, sein Vermoͤgen zu steigern. so mehr sollte er es sich angelegen seyn lassen, durch Reg⸗ samkeit, Soliditaͤt und Sparsamkeit dasjenige wieder ein, zubringen, was die Ungunst der Zeitverhaͤltnisse ihm ver⸗ sagt. Leider ist aber haͤufig das Gegentheil der Fall und die Genußgier hat keine Graͤnzen.

Tuͤrkei. Außer den (bereits im gestrigen Blatt⸗ mitgetheilten) Nachrichten aus Konstantinopel, uͤber den erfolgten und ratificirten Friedens⸗Abschluß der Pfeorte

mit Persien, und uͤber die, durch Krankheit des Reis⸗

Effendi veranlaßte Stockung in den Unterhandlungen mit Hrn. von Mynciaki, zu deren gluͤcklichem Resultal . . gegruͤndetste Hoffnung ist, giebt der öͤsterreich⸗ sche Beobachter unterm 10ten v. M. noch einige weitere Nachrichten von daher, namentlich uͤber den Zustand der Dinge in Morea, aus welchen der fortdauernde Zwiespalt nicht nur zwischen den einzelnen aͤuptern, sondern auch zwischen den Autoritaͤten der In üurrektion klar hervorgeht.

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der in einem kleinen Flecken bei Argos seine Sitzungen hielt, und dem Vollziehungs⸗Korps, an dessen Spitze der Bei der Mainotten als Praͤsident steht, ein foͤrm⸗ licher Krieg ausgebrochen. Der Senat verlangte von dem Letzteren Rechenschaft uͤber die nicht gehoͤrig nach⸗ gewiesene Verwendung einer Summe von 2 Millionen. Statt aller Antwort schickte Pietro⸗-Bei 500 Mann Truppen gegen den Senat, der sich genoͤthigt sah, seine zuflucht in den benachbarten Gebirgen zu suchen. Es gelang demselben aber, auch seiner Seits Truppen auf⸗ zubringen, und da beide Theile sich ungefaͤhr gleich stark fuͤhlten, so kam es zu einer Art von friedlicher Ausglei⸗ chung. Nach spaͤteren, zwei Gesandtschaften zu Kon⸗ stantinopel zugekommenen, doch (nach der Bemerkung des oͤsterreichischen Beobaͤchters) nicht auf gleiche Weise wie das Vorstehende zu verbuͤrgenden Mittheilungen, scheint jener Vergleich von keiner Dauer gewesen zu seyn; und die neuesten Briefe von Smyrna und anderen Plaͤtzen erzaͤhlen sogar, daß durch einen Be⸗ schluß der Direktoren, mit gaͤnzlicher Beseitigung des Senats, der Pelopones, und die uͤbrigen von den Infurgenten besetzten Distrikte in 6 Militair⸗Gou⸗ vernements getheilt worden waͤren, in welchen die Mi⸗ litair⸗Chefs vorlaͤusig mit unbeschraͤnkter Gewalt regieren sollten. In wie fern dieses Projekt nun wirklich zur Ausfuͤhrung gekommen ist, oder noch zur Ausfuͤhrung gebracht werden moͤchte, daruͤber muͤssen wir naͤhere und zuverlaͤssigere Berichte erwarten.

Madrid, 26. Febr. Ein Koͤnigl. Dekret vom 16. d. M. besiehlt die Bildung einer Kommission, welche einen Zolltarif fuͤr die Halbinsel so wie fuͤr die Kolonien ausarbeiten soll. Die Kommission soll zugleich ein Regle⸗ ment fuͤr die Verwaltung der Zoͤlle und die Ordonnan⸗ en Konsuln im Auslande entwerfen, auch uͤber die bereits bestehenden oder etwa noch zu er⸗ richtenden Magazine und Stapel sowohl in den Haͤfen der Halbinsel als in den uͤberseeischen Haͤfen, nicht min⸗ der auch uͤber die mit den auswaͤrtigen Maͤchten abzuschlie⸗ ßenden Handels⸗Traktaten seine Ansichten darlegen. End⸗ lich soll die Kommission auch ein Gesetz uͤber den Ge⸗ treide⸗Handel und uͤber die Mittel, den Landes⸗Produk⸗ ten einen vortheilhaften Absatz nach dem Auslande zu verschaffen, vorlegen.

Folgendes ist die Proklamation, welche der Pfarrer Merino bei Verabschiedung seines Korps erlassen hat: „Hochherzige Waffengefaͤhrten! Kaum hatten wir unter den reinsten Gesinnungen kastilianischer Treue die Fahne Gottes und unseres Souverains entfaltet, als die fei⸗ gen Revolutionaire erzitterten, und der Saal, diese Werkstaͤtte ihrer schwarzen Raͤnke, erschuͤttert wurde. Ein panischer Schrecken bemaͤchtigte sich jener feigen Seelen, indem sie von diesem Augenblicke an ihre strafbaren Un⸗ ternehmungen fruchtlos werden sahen. Ihr faßtet den hochherzigen Entschluß, zu sterben oder die unserer heili⸗ fan Religion und unserem Souverain zugefuͤgten Be⸗ chimpfungen zu raͤchen. Diese einzige Idee erfuͤllte sie mit Entsetzen. Ich habe es gesehen, wie Ihr, sobald der Waffenruf in den Feldern von Burgos ertoͤnte, den Wil⸗ len der rechten Hand Gottes anbetend, Eure Familien,

aftlichen und laͤndlichen Arbeiten, Eure ö“ 6u“ 8

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Dr. Thamm wieder ins Leben gebracht wurde.

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Werkstaͤtten, alle Bequemlichkeiten des Lebens verließet; um Euch unter den rechtmaͤßigen Panieren unseres viel⸗ geliebten Ferdinands zu vereinigen.

gluͤcklichen Erfolgs; sie konnten weder auf Ueberfluß an Waffen, Geld und Munition, noch auf Beistand der Staͤdte oder auf einige befestigte Punkte, noch auf Un⸗ terstuͤtzungen der Franzosen gegruͤndet seyn, weil wir von der Graͤnze entfernt waren. Statt alles dessen in den Gebirgen umherirrend, der uͤblen Witterung ausgesetzt, von den Bayonetten der Verkehrten umgeben, auf je⸗ dem Schritte von Schaffotten umringt, was konnte der Grund unserer Hoffnungen seyn, als die Gnade des Allmaͤchtigen!“

„Der Erfolg hat uns bewiesen, daß unsere Hoffnun⸗ gen nicht eitel waren. Mehreremale siegreich, ein ande⸗ resmal geschlagen, habet Ihr mit einer bewunderungs⸗ wuͤrdigen Ausdauer Euer Unternehmen bestanden; Ihr habt das Gemuͤth aller echten Spanier entflammt; Ihr habt die Aufmerksamkeit der Souveraine Europas auf Euch gezogen; Ihr habt kraftvoll zur Freiheit unseres Souverains, zum Frieden dieser schoͤnen Monarchie bei getragen.“ 8 1

Maͤrz. Die Oder war gaͤnzlich vom Eise frei, und bei dem hoch angeschwollen ensslct ann die Schiffahrt im vollen Gangge.

Zwei neunjaͤhrige Knaben, von denen war, sielen hier in der Stadt, in die sehr angeschwollene Ohle, wurden jedoch der eine durch den Soldaten Polte vom 10ten Infanterie⸗Regimente, der andere durch den Buͤchsenmacher Petri mit eigener Lebensgefahr herausge⸗ zogen, und in kurzem wieder hergestellt.

Gleiches Verdienst erwarb sich der Husar Rupilius von der Garnison zu Bernstadt, der einem in die Weide gefallenen 4jaͤhrigen Knaben nachsprang, und ihn rettete.

Eine Dienstmagd zu Bronau, Guhrauer Kreises, welche beim Wasserschoͤpfen in den Brunnen gefallen war, wurde durch den herrschaftlichen Bedienten, Na⸗ mens Guͤnther, nicht ohne große Anstrengung heraus, und in die Wohnung des Brauers gebracht, wo sich die⸗

elbe bald wieder erholte.

gerieth, aus der Stadt berauscht zuruͤckkehrend, auf den zugefrornen Muͤhlteich und endlich in den Wasserlauf, wo er liegen blieb. Der Webergeselle Winkler, der dies aus der Ferne bemerkte, rief einige Kameraden herbei, mit deren Huͤlfe der Verungluͤckte, schon ganz erstarrt, herausgezogen, jedoch durch eifrige Bemuͤhung des 85

ußer⸗ dem haben sich zwei Maͤdchen zu Landshut, Reichen⸗ bacher Kreises, beide 13jäͤhrig, durch Gegenwart des Geistes und Muth ausgezeichnet. Die eine brach auf dem zugefrornen Dorfteiche, einige Schritte vom Ufer, durch; hatte jedoch die Besonnenheit, sich mit aus⸗ gebreiteten Armen uͤber dem Eise zu erhalten, und um Huͤlfe zu rufen. Die Tochter des Gerichtsschulzen Ka⸗ birschki eilte herbei, sprang auf eine Eisscholle, zog nicht ohne Gefahr die Scholle, woran die Verungluͤckte sich

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b inand 1 Seit diesem Au⸗ genblick faßte ich die schmeichelhaftesten Hoffnungen eines

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Ein Invalide aus Bielau, Reichenbacher Kreises,