ten naturalisiren lassen muͤssen; ein welchem man im Jahre 1819 geglaubt, Hrn.
1““ zweiter Grund, aus B. C. in der
Deputirten⸗Kammer aufnehmen zu koͤnnen, beruhe auf dem
Widerruf des Edikts von
vom 9. Dec. 1790, dem Umstande naͤmlich, daß er Familie abstamme, welche der Nantes getroffen habe; diese
ngabe sey indessen laͤcherlich, denn das gedachte Edikt ey vom Jahre 1685, Hrn. B. C. Ahnherr habe aber chon Anno 1605 Frankreich verlassen; Religion köoͤnne mithin an dieser Auswanderung nicht Schuld gewesen
esetze 1 on einer protestantischen
seyn, wohl aber sey ein Maj estaͤts⸗Verbrechen (hef⸗ tige Bewegung) dessen er bezuͤchtigt worden, die Veran⸗
selbst
machen, ausdruͤcklich, „daß 2 Projekts, wofuͤr man i
einer koͤnne er (Hr. Dudon) hiernach dem
assung dazu gewesen; Hr. B. C., der in seinem Leben eider zu viel geschrieben habe und dessen eigene Schrif⸗ en ihn jetzt verdammten, gestehe auch jenes Verbrechen ein, denn in der Bittschrift, die er, zu Zeiten der epublik, behufs seiner Naturalisation, dem Direkto⸗ ium uͤberreicht habe, sage er, um sich damals beliebt zu sein Ahnherr, wegen eines hm Dank wissen muͤsse, Frankreich habe verlassen muͤssen, denn er sey in eine gegen verschiedene protestantische Familien angebrachte Ksschulh gung, wegen beabsichtigter Einfuͤhrung Republik, mit begriffen gewesen;“ unmoͤglich Hrn. B. C. die
Eigenschaften eines Deputirten zuerkennen, und er trage
daher auf dessen Zuruͤckweisung an.
— 29. Maͤrz. Hr. B. Constant, der in der Sitzung vom 26sten erklaͤrt hatte, daß er auf eine Vertheidigung ge⸗
gen einen so unerwarteten Angriff als der des Barons Du⸗
don nicht gehoͤrig vorberettet sey,
begann seine Rechtferti⸗ gung in der vorgestrigen Sitzung, in welcher alle oͤffentlichen
und vorbehaltenen Tribunen mit Zuhoͤrern uͤberfuͤllt wa⸗
stamme, hinsichtlich
15. Dec. 1790 heiße:
spaͤter Frankreich wieder verlassen habe, sey falsch, da er
sey;
dern muͤssen; niemals sey ein Proceß dieserhalb gegen seine
schlagen und den Buͤrgereid
ren. Er behauptete vorerst, daß die obenerwaͤhnte Verord⸗ nung vom 4. Jun. 1814 auf
ihn gar keine Anwendung fluͤchtig gewordenen Protestanten ab⸗ deren es bereits in dem Gesetze vom Alle im Auslande geborne Per⸗ die in irgend einer Art von einem Franzosen oder Religionswegen gusge⸗
finde, da er von
sonen, einer Franzoͤsin abstammen und wandert sind, sollen als eingeborne Franzosen betrachtet werden und alle Rechte eines solchen genießen, wenn sie nach Frankreich zuruͤckkehren, dort ihren Wohnsitz auf⸗ leisten;“ das Alles habe mit seinem Vater stattgefunden; die Behauptung daß derselbe seit jenem Eidesschwure 22 Jahre im Lande geblieben
eben so unwahr sey es, daß sein Vorfahr wegen einer Verschwoͤrung gegen das Koͤnigl. Haus habe auswan⸗
Familie eingeleitet worden; was seine (obenerwaͤhnte) Ein⸗ gabe an das Direktorium betreffe, so habe er dieselbe kei⸗
neswegs Behufs der Erwerbung des Buͤrgerrechts, dern deshalb gemacht, weil man ihm eigewendet gehabt
reich geblieben sey;
son⸗ habe, daß er nicht sieben Jahre hintereinander in Frank⸗ dieser Einwand sey indeß spaͤter be⸗ seitigt worden, wie solches schon daraus hervorgehe daß er in der That Funktionen verrichtet habe, zu welchen nur ein Franzose 858 werden koͤnne; endlich, so seyen
seine Rechte von d en betreffenden Behorben gepruͤft wor⸗
“ 1““ u“ 11u“
den. Fremden durch jene Akte abgehalten wuͤrden, nach land zu kommen, indem er zeigte, wie seit dem Jahre
den, und durch einen 30jaͤhrigen Besitz geheiligt, und er sehe daher mit Vertrauen der Entscheidung der Kammer entgegen. — Im Laufe der Rede, mit welcher Hr. Du⸗ don, seinem Gegner antwortete, bewies er demselben noch daß er sich in einem von einem Notare aufgenommenen Protokolle, selbst einen Schweitzer von Geburt ge⸗ nannt, sich auch den Titel eines Marquis von Re⸗ becque beigelegt habe. Das erstere konnte Hr. B. C. nicht laͤugnen, das zweite bestritt er. Schließlich erklaͤrte Hr. Dudon noch, daß Hr. B. C. (wie er alle Ursache habe zu glauben) nicht die gesetzlichen Abgaben entrichte, meinte indeß daß die obigen Gruͤnde schon hinreichen wuͤrden um denselben von der Kammer auszuschließen. — Der General Foy berief sich, am Schlusse seiner Vertheide⸗ digungs⸗Rede zu Gunsten des Hrn. B. C., noch auf das Zartgefuͤhl der Kammer; von 430 Deputirten, seyen nut 6 bis 8 auf die Opposition gekommen, und es wuͤrde mit⸗ hin nicht edel seyn, diese letzteren noch um eine Stimme zu verringern. — Nachdem noch die Herren Piet und von Martignac gegen Hrn. B. Constant aufgetreten, wurde auf den Vorschlag des Grafen von la Bourdon⸗
naye beschlossen, die Angelegenheit, in Betreff der gro⸗⸗ ßen Wichtigkeit derselben, den saͤmmtlichen Buͤreau zur Erstattung eines Berichtes zu uͤberweisen, die Prif⸗ fung desselben aber bis nach der Antwort auf die Rede
des Koͤniges auszusetzen. Den uͤbrigen Theil der Si zung fuͤllten noch einige, jedoch wenig interessanten Dis kussionen uͤber die anderen Wahlen des Seine⸗Departe⸗ ments aus, welche inzwischen schließlich alle als guͤlta anerkannt wurden. 61“ Rente eroͤffnet 103.25, geschlossen 103.50. London, 25. Maͤrz. In der vorgestrigen Sitzum
des Unterhauses, machte der Minister Peel den Antragz
die erforderliche Bill wegen Verlaͤngerung der Fremden Akte einbringen zu duͤrfen.
heren Strenge erhalten habe. eine ziemlich weit zuruͤck gehende und ausfuͤhrliche histe
rische Eroͤrterung ein, um darzuthun, daß schon in sehe fruͤher Zeit man die Nothwendigkeit erkannt habe, den Andrange der Auslaͤnder nach dieser Insel Schranka
Er begegnete ferner dem Einwand, daß di Fremden⸗Akte nur zu Gunsten der fremden Maͤchte ge reiche; wobei er bemerkte, daß unter den 17 Personen, Hause vorgelegten
zu setzen.
welche nach einem, vor kurzem dem Verzeichnisse, seit dem Jahre 1816 aus England wegge wiesen worden, ihrer 11 oder 12 mit Buonaparte i Verbindung gestanden haͤtten, so daß nur noch 5 oder! Personen uͤbrig blieben, welche in Folge der Fremden⸗ Akte in jenem mehrjaͤhrigen Zeitraume fortgewiesen wor⸗ Nicht minder widerlegte er den Einwurf: daß die Eng⸗
1818 die Zahl der Fremden in England von 20 auf 26000
Personen gestiegen sey. Demnaͤchst erklaͤrte er, wie bei
der einzubringenden Bill seine Absicht dahin gehe, alce diejenigen Personen welche sieben Jahre lang sich in England aufgehalten haͤtten, davon auszunehmen, da eben dieser lange Aufenthalt derselben zum Beleg dient,
den, und, so lange
- Zur Unterstuͤtzung seinest Antrags bemerkte er zunaͤchst, daß diese Akte neuerdinge schon bedeutende Modifikationen zu Milderung ihrer fruͤ. Sodann ließ er sich iß
daß sie nicht zu einem voruͤbergehenden welchen der Staat Vorsicht anzuwenden habe, ins Land gekommen. Dadurch wuͤrden von jenen 26,000 an 10,000 den Bestimmungen der Fremden⸗Akte entgehen, Hie⸗ naͤchst erklaͤrte er, zu positiver Unterstuͤtzung der Motion, daß wenn es auch schwer halten moͤchte, einen mathe⸗ matischen Beweis aufzustellen, er doch als Minister der Krone versichern koͤnne, daß bei dem dermaligen Zu⸗ stande von Europa und dem Zustroͤmen von Fremden hieher, ehe drei Monden vergingen, die Regierung Ur⸗ sache haben wuͤrde es zu bereuen, wenn sie nicht die, durch jene Akte ihr gegebene Macht besaͤße. Es ist nicht noͤthig, fuhr er fort, fuͤr meinen Zweck in politische Diskus⸗ sionen einzugehen, nur das Eine darf ich sagen, daß alle jene Fremdlinge, die hier einen Zufluchtsort gesucht haben, leidenschaftliche, hitzige Maͤnner sind Ich freue mich, daß sie eine Zufluchtsstaͤtte hier gefun⸗ sie sich als Zufluchtsuchende betra⸗ gen, kann es Niemanden mehr darauf ankommen, ihnen
die Wohlthaten derselben zu Theil werden zu lassen,
Aber die insularische Lage, die freien Institu⸗ tionen unseres Landes machen es auch Fremden, die sich in unserer Mitte aufhalten, ganz besonders leicht, Machinationen gegen ihre eigene Regierung anzuzetteln. Ist es nun, frage ich, wohl recht, England zum Schau⸗ platz derselben zu machen? soll England seine eigene Ruhe und Frieden durch Menschen stoͤren lassen, die hier Schutz suchen und keinen anderen Gedanken haben, als ihre individuellen Anspruͤche zu verfolgen? Gesetzt, Maͤnner, die in die Unruhen anderer Laͤnder verwickelt waͤren, glaubten ihren Beschwerden am besten abzuhel⸗ fen, wenn sie eine Revolution in den von der Regie⸗ rung, der sie widerstreben, abhaͤngigen Laͤndern an⸗ zetteln und waͤhlten England zu dem Punkte, von wo aus sie ihre Machinationen zu betreiben gedaͤchten. Waͤre es nicht Wahnsinn von der Regierung, dies zu erlauben? Und dieser Fall ist nicht bloß fingirt, son⸗ dern hat wirklich statt gefunden. Das Haus wird da⸗ her einsehen, wie noͤthig es ist, dergleichen Dinge nicht auf unserem Grund und Boden gegen Regierungen ge⸗ schehen zu lassen, mit denen wir in freundschaftlichem Verhaͤltniß stehen. Doch, demungeachtet wurde die Fremdenbill auch in dem erwaͤhnten Falle nicht in An⸗ wendung gebracht. Ich und mein sehr ehrenwerther Freund (Hr. Canning) hielten fuͤr besser, die Bethei⸗ ligten vor den Folgen zu warnen, welche das Beharren bei solchem Thun und Treiben nach sich ziehen wuͤrde, und ich frage nun Jedermann, ob dieses Betragen von Seiten der Regierung gegen Fremde unrecht, ob es mit der gesunden, das Interesse des englischen Volkes be⸗
als mir.
ruͤcksichtigenden Politik unvertraͤglich war? Da ich nicht
fuͤr noͤthig erachte, zu dem Gesagten noch Etwas hinzu⸗ zufuͤgen, so trage ich hiermit darauf an, die Bill mit der angegebenen Beschraͤnkung noch auf zwei Jahre fortdauern zu lassen, und hoffe, daß das Haus, in Ruͤcksicht des gegenwaͤrtigen Zustandes von Europa, des friedlichen und neutralen Systems, das wir uns zum Gesetz gemacht, und des großen Zuflusses der Fremden, besonders im letztverwichenen Jahre, den Antrag beruͤck⸗
sichtigen werde. — Hr. Hobhouse widersetzte sich in seiner ge⸗
Zweck, gegen
Hr. Peel
woͤhnlichen heftigen Weise dem Antrage; er habe, meinte
er, gehofft, von der gehaͤssigen, verwuͤnschenswerthen Maß⸗ regel, die einen Flecken auf den brittischen Karakter wuͤrfe, gar nichts weiter zu hoͤren. Er brachte schließlich als
Amendment in Vorschlag: das Haus sey der Meinung,
daß die Fremden⸗Bill eine Betheiligung der Statuten enthalte und daß deren dauernde oder periodische Erneue⸗ rung dem brittischen Karakter und Interesse im Auslande großen Schaden zufuͤgen, im Lande selbst aber die Verfassung zerstoͤren werde.
Nach ihm sprach Hr. Wynn zu Gunsten der urspruͤnglichen Motion, indem er zunaͤchst in Bezug auf mehrere Anspielungen des Hrn. Hobhouse sich ge⸗ gen den Vorwurf der Inkonsequenz zu wehren suchte, da er im Jahre 1816 gegen die fragl. Bill gesprochen, jetzt aber dieselbe unterstuͤtze. Die jetzigen Verhaͤltnisse
seyen von den damaligen sehr verschieden; die damalige Hrn. Peel vorgeschlagene
Bill habe nicht die jetzt von Beschraͤnkung, sondern gegentheils mehrere strenge Be⸗ stimmungen enthalten und er habe damals die Meinung gehegt, daß mit der franzoͤsischen Revolutions⸗Periode auch die Nothwendigkeit der waͤhrend derselben fuͤr angemessen erachteten strengen Maßregeln in Bezug auf Fremde aufgehoͤrt habe. Er werde jetzt die Maßregel unterstuͤ⸗ tzen, weil er besorge, daß England zum Heerd von Kom⸗ plotten gemacht werde und weil er die Meinung hege, daß es ein Treubruch, ja beinahe ein Akt der Feindse⸗ ligkeit, gegen fremde Regierungen seyn werde, wenn man dergleichen Komplotte hier gestatte. — Er verthei⸗ digte deshalb auch das Verfahren des Gouverneurs zu
Gibraltar, der spanischen Fluͤchtlingen den Anfenthalt
8
daselbst versagt habe. — Hr. Mackintosh erhob sich ge⸗
gen die Bill. Er zog zunaͤchst die Aeußerungen seines Vorgaͤngers in Betracht, bemerkte daß allerdings eine große Verschiedenheit zwischen den jetzigen Verhaͤltnissen und denen von 1816 obwalte, daß aber diese Verschie⸗ denheit keineswegs fuͤr die Fortdauer der Akte spreche. In jenem Jahre haͤtten eben erst Kriege und Unruhen aufgehoͤrt, durch die ganz Europa so lange erschuͤttert worden; jetzt habe man bereits einen neunjaͤhrigen Frie⸗ den genossen. — Er ging dann, in Betrachtung der Ar⸗ gumente des Ministers Peel, auf die fruͤheren Zeiten zuruͤck und stellte dar, von welchen nachtheiligen Folgen arbitraire Maßregeln der Regierung jederzeit begleitet gewesen. Besonders lebhaft erklaͤrte er sich gegen das Argument; daß die Minister keinen Misbrauch von de durch die Fremden⸗Akte ihnen gegebenen Gewalt gemach haͤtten. Das sey ein Marokkanisches Argument. Wenn sagte er, das Haus erst einmal dahin kommen sollte sich daruͤber zu freuen, daß die Macht nicht tyrannis⸗
ausgeuͤbt worden, so wuͤrde ich, was ich noch nie ge⸗
than, an der Groͤße, dem Gluͤck und der Sicherheit un⸗
seres Landes verzweifeln. — Nach ihm sprachen noch NFehrere wider und fuͤr die Bill und nachdem zuletzt nochmals aufgetreten war, kam es zum Ab⸗ stimmen. Das Hobhousesche Amendment wurde mit ei⸗ ner Majoritaͤt von 61 Stimmen verworfen und die ur⸗ spruͤngliche Motion mit 130 Stimmen gegen 73 ange⸗ nommen. I E11“ 8 Aus Santa Fé di Bogota wird unterm 16. Febr.
“ 8 1““
11“
v 8 8