1824 / 84 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 07 Apr 1824 18:00:01 GMT) scan diff

. vewohnen gegenwaͤrtig Ihre Loge im großen Park von Windsor.

Mittwoch den 7ten k. M. werden Se. Maj. Lever in Carltonhouse halten; den 29sten findet zur Feier des Geburts⸗ und Namens⸗Tages Sr. Koͤnigl. Maj. Cerecle im Palaste von St. James statt. Weil der Namens⸗ Tag, der 23ste April, dieses Jahr in die Oster⸗Woche fäͤllt, so ist die Ceremonie auf vorgenannten Tag verlegt

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Wuth, auf fremde Anleihen zu spekuliren, laͤßt noch nicht nach. Eine von Seiten Brasiliens, die bis⸗ jetzt nicht einmal am Markt erschienen, ist schon mit 3 pCt. Praͤmie bezahlt worden. Auch spricht man von einer 6 procentigen Anleihe fuͤr Buenos⸗Ayres zu 80, dessen fruͤhere Obligationen zu demselbigen Zinsfuße im eigenen Lande zu 42 pCt. zu haben sind.

Die Stempel⸗Einnahme von Testamenten ꝛc. betrug im vorigen Jahre 1,801,841 Pf. 1 Sh. 8 P.

In London sind jetzt 22 Feuer⸗ und Lebens⸗Versiche⸗ rungs⸗Gesellschaften. 393,050 Aktien bilden den Stamm von 20 derselben, worunter 150,000 Aktien zu 20 Pf. St. sind. Von zwei Versicherungs⸗Gesellschaften, deren Aktien⸗Anzahl nicht oͤffentlich bekannt ist, betraͤgt das Kapital 1,745,100 Pf. St. Es ist im Vorschlage, noch 2 eiserne Bruͤcken unterhalb der London⸗Bruͤcke uͤber die Themse zu schlagen. Die Unterschriften hierzu sind schon vollzaͤhlig. Unter den mannichfaltigen Produk⸗ ken der neuesten englischen Litteratur, welche der hiesige Hof⸗Buchhaͤndler, Bohte, zur naͤchsten Oster⸗Messe nach Deutschland bringen wird, befindet sich auch das beruͤhmte Prachtwerk uͤber die Kroͤnung Sr. jetzt regie⸗ renden Maj. Der Text ist, gleich der Magna Charta, mit goldenen Buchstaben gedruckt.

Aus Bombay, wird unterm 20. November gemeldet: „Als die englischen Schiffe im vorigen August hier an⸗ kamen, erneuerte der chinesische Vicekoͤnig den alten be⸗ kannten Streit, wegen Ermordung zweier Chinesen durch das Schiffsvolk der Fregatte Topas. Da die Regierung zu Canton die Sache ernst nehmen zu wollen schien, tha⸗ ten wir unsererseits dasselbe, ließen die Schiffe nicht in den Fluß einlaufen, sondern in der Naͤhe der Inseln Lintin und Lintao in einer bequemen Bucht anlegen, die dem Chef der brittischen Faktorei in China, Hrn. James B. Urmston, zu Ehren, den Namen Urmston⸗Bay er⸗ hielt, mit welchem sie auch in Zukunft auf den Karten be⸗ zeichnet werden wird. Nachdem der Streit ungefaͤhr 4 Wochen gedauert hatte, gaben die chinesischen Behoͤrden nach, und wir kamen mit unseren Schiffen von Macao herauf. Gegenwaͤrtig geht Alles seinen gewoͤhnlichen Gang, und wir danken diesen neuen Sieg, der Festigkeit und Entschlossenheit des Repraͤsentanten der ostindischen Kompagnie.“

Durlach, 26. Maͤrz. Diesen Morgen starb, nach kurzer Krankheit, der Kreisdirektor Freiherr v. Lieben⸗ stein, Mitglied der badenschen Landstaͤnde, in der vollen und frischen Kraft des maͤnnlichen Alters. Mit weit, ausgebreiteten Kenntnissen, einem hellen, freien Blick ins Leben, ungemeiner Thaͤtigkeit und bescheidener An⸗ spruchlosigkeit verband der Verewigte einen offnen, gera⸗ den Karakter und die rechtlichste Gesinnung. Wer auch

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nicht immer seine Ansichten theilen konnte, der mußt: doch seinem Scharfsinn und seinem Wohlmeinen Ge⸗ rechtigkeit widerfahren lassen. Er wollte das Gute, Und dieser reine Wille verdient erkannt zu werden. Frankfurt, 2. April. In ihrer 10ten diesjaͤhri⸗ gen Sitzung beschaͤftigte sich die Bunoͤdes⸗Versamm⸗ lung ausschließlich mit der, schon in der 1sten und gten Sitzung (Staats⸗Zeitung Nr. 40 und 77), vorgekomme⸗ nen Differenz, zwischen den Fuͤrstlich⸗Reußischen Haͤusern juͤngerer Linie, uͤber die Vertheilung der Bundesleistungen.

Der K. Saͤchsische Gesandte v. Carlovitz, hielt im Namen der in der 1sten Sitzung gewaͤhlten Kommission, einen ausfuͤhrlichen Vortrag uͤber diesen Gegenstand.

In demselben wurde der eigentliche Differenzpunktt zwischen den gedachten Fuͤrstl. Haͤusern dahin angegeben.

Das Haus Schleiz wolle den auf der Volkszalhl eines jeden Bundesstaates beruhenden Maßstab der Bundesmatrikel, die Vertheilung der Bundesleistun⸗ gen zum Grunde gelegt wissen, hauptsaͤchlich darum, wel mit der Reichs⸗ und Kreis⸗Verfassung auch der Maßstuh zur Vertheilung der Reichs⸗ und Kreislasten erloschen, und die Bundesmatrikel lich sey.

Die

stabes, wonach vorhin die Reichs⸗ und Kreislasten ver theilt worden seyen, weil die juͤngere Linie im Bunde eine Gesammtheit konstituire, mithin die Bundesmatrikel nuf den Maßstab fuͤr die Leistungen dieser Gesammtheitg⸗ gen den Bund abgebe, waͤhrend das Beitragsverhaͤltniß de einzelnen Haͤuser, unter sich durch Hausvertraͤge normir! sey; der darin festgesetzte Maßstab zur Subrepartitiocn, gruͤnde sich auf ein Gemeinschaftsverhaͤltniß der gesamn⸗ ten juͤngeren Linie, habe sich nicht bloß auf Reichs⸗ und Kreislasten, sondern auch auf andere gemeinsamere Lasten erstreckt, und sey daher weder durch die Aufloͤsung de Reichs, noch auch nachher erloschen.

In dem Kommissions⸗Gutachten wird ausgefuͤhrt

daß die hier zu entscheidenden Fragen, zum Theil di Verfassung des Bundes, zum Theil aber die Rechtsve⸗ haͤlnisse obiger drei Haͤuser unter sich betraͤfen.

Ueber erstere habe nach den Bestimmungen der Wee⸗ ner Schluß⸗Akte (art. 4. 7. 17. 31.) die Bundes⸗Ver⸗ sammlung zu entscheiden, und dahin gehoͤre wesentlich die Frage: 8 in wie fern die aus drei sonverainen Fuͤrstl. Haͤusern bestehende juͤngere Reußische Linie im Deutschen Bunde⸗, eeine Gesammtheit konstituire? 288 Ddies sey nur der Fall in Absicht der Stimmfuͤh⸗ rung; außerdem aber haͤtten saͤmmtliche souveraine Fuͤr⸗ sten als Individuen, (nicht aber Fuͤrstl. Korporationen) den Deutschen Bund geschlossen; so wuͤrden sie in der Bundes⸗Akte bezeichnet, und so haͤtten die Fuͤrsten Reuß in einer gemeinsam ausgestellten Urkunde, die Bundes⸗ Akte ratisicirt, ohne in Bezug auf eine Scheidung beider Linien, irgend einen Vorbehalt hinzuzufuͤgen.

Wenn also die Fuͤrstl. Reußischen Haͤuser juͤngerer Linie, nur in Hinsicht der Stimmfuͤhrung als Gesammt⸗ heit im Bunde erschienen, so koͤnnten sie auch nur die

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In Absicht aller sonstigen streitigen Punkte Hnche⸗ Geschlechts⸗Vereinigung des Fuͤrstl. Reußischen Gesammt⸗

der Kommission, faßte die Bundes⸗Versammlung hier⸗

fuͤr alle Bundesglieder verbind h

Haͤuser Lobenstein und Ebersdorf aber be haupteten die Fortdauer des Hausgesetzlichen Mas⸗

Besorgnis

.“] nach den Stimmen vertheilten Beitraͤge zur Kanzleikasse insgesammt entrichten, alle uͤbrigen Leistungen muͤsse hingegen jedes Fuͤrstliche Haus fuͤr sich, nach dem Maßstabe der Bundesmatrikel, gewaͤhren. Dieser Maß⸗ stab duͤrfe auch durch keine Uebereinkunft der Fuͤrstlich⸗ Reußischen Haͤuser unter sich, ohne ausdruͤckliche Zustim⸗ mung des Bundes, abgeaͤndert werden, und um jeder kuͤnftigen Irrung vorzubeugen, scheine es angemessen, in die definitive Bundesmatrikel den Matrikularan schlag eines jeden der Fuͤrstl. Reußischen Haͤuser juͤngerer Linie, besonders einzutragen.

der fortdauernden Guͤltigkeit der Hausvertraͤge, ist die Kommission der Meinung, daß ihre Entscheidung in dem⸗ jenigen Wege erfolgen muͤsse, welcher in der Erb⸗ und

hauses, vom 10. Nov. 1668 fuͤr alle innerhalb desselben entstehenden Streitigkeiten vorgeschrieben sey. 8S

Im Einverstaͤndniß mit den Ansichten und Antraͤgen

naͤchst folgenden Beschluß: 1) daß der fuͤr alle Bundesglieder verbindliche Maß⸗ stab der Bundesmatrikel, auch der Maßstab der Bundesleistungen eines jeden der Fuͤrstl. Reußischen Haͤuser juͤngerer Linie sey; 2) daß mithin jedes dieser Fuͤrstl. Haͤuser sein Bundes⸗ Kontingent nach dem obigen Maßstabe zu stellen habe; 3) daß die Bundes⸗Versammlung nach der in der Wiener Schluß⸗Akte art. 31 ihr auferlegten Verpflich⸗ tung, fuͤr die Vollziehung der Bundes⸗Gesetze und Beschluͤsse zu sorgen von den Fuͤrstl. Haͤusern Reuß⸗ Lobenstein und Reuß⸗Ebersdorf, binnen sechs Mona⸗ ten eine Anzeige von der erfolgten Herstellung und Ausruͤstung ihres Bundes⸗Kontingents erwarte; 9 daß die Bundes⸗Versammlung, auf den Grund der Bundes⸗Akte, Anstand nehmen möuͤsse, der Protestation der gedachten Haͤuser, wider die individuelle Ein⸗ tragung der Fuͤrstl. Reußischen Haͤuser juͤngerer Li⸗ nie, in die, unter der Arbeit begriffene definitive Bun⸗ desmatrikel, die gewuͤnschte Folge zu geben; und 5) daß den Fuͤrstl. Haͤusern juͤngerer Linie Reuß an⸗ heim gestellt sey, die uͤbrigen, in der vorliegen⸗ den Differenz zur Sprache gekommenen, streitigen Punkte, welche nicht, wie die oberwaͤhnten, die Bun⸗ des⸗Verfassung, sondern die Rechtsverhaͤltnisse dieser Haͤuser unter sich betreffen, auf den durch die Erb⸗ und Geschlechts⸗Vereinigung aller Fuͤrstl. Reußischen Haͤu⸗ ser, vom 10ten Nov. 1668 vorgezeichneten hausgesetzli⸗ chen Wege, guͤtlich oder rechtlich zu beseitigen. Leipzig, 30. Maͤrz. Das 2te Stuͤck der Gesetz⸗ Sammlung fuͤr das Koͤnigreich Sachsen enthaͤlt eine ekanntmachung, die Leipziger Handels⸗Abgaben betref⸗ fend. Der im Maͤrz 1820 festgesetzte Tarif wird dadurch vereinfacht, mehrere Abgabensaͤtze werden vermindert, und fuͤr den Durchgang der Guͤter mehrere denselben er⸗ seichternde Bestimmungen gemacht. Mainz, 1. April. Vor einigen Tagen wurden be⸗ kanntlich verschiedene Schiffe auf dem Rhein, in Bingen und Caub angehalten, wodurch bei dem Handelsstande

sse uͤber den ungehinderten Waaren⸗Tranport

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entstanden; nun aber sind bereits diese Maßregeln wieder zuruͤckgenommen, und zwar so, daß dergleichen Aufenthalt auch fuͤr die Zukunft nicht wieder vorfalle

wird. 1

Wien, 30. Maͤrz. Se. K. K. Maj. haben den Feldmarschall⸗Lieutenant und Stellvertreter des komman⸗ direnden Generals im Venetianischen, Maximilian Frei⸗ herrn v. Wimpffen, zum Chef des General⸗Quartier⸗ meister-Stabes, und an dessen Stelle, als Stellvertre⸗ ter des kommandirenden Generals im Venetianischen, den Feldmarschall⸗Lieutenant und Divisionair, Johann Friedrich Freiherrn v. Mohr; ferner den beim Hofkriegs⸗ raths⸗Praͤsidium kommandirten Oberst⸗Lieutenant von Wacquant Infanterie Nr. 62, Heinrich Freiherrn von Kavanagh, einstweilen zum Milikair⸗Referenten beim Hofkriegsrathe gnaͤdigst zu ernennen geruhet.

Livorno, 22. Maͤrz. Heute kam eine englische

Kriegsbrigg in acht Tagen von Algier hier an. Die Al⸗

gierer wollen von keinem Vergleich hoͤren und die Feind⸗ seligkeiten dauern fort. Seit dem letzten Bombardement haben die Algierer ihre Festungswerke sehr vermehrt. Fuͤnf englische Fregatten oder Kutter blokiren Algier, zwei andere Bona. Sonst waren keine Kriegsschiffe dort. Die Familie des Exkaisers Iturbide ist vor⸗ gestern von hier nach England gereist.

teapel, 13. Maͤrz. Die schon vor 15 Jahre angefangene Straße von Posilipo nach Pozzuolo wird jetzt nach langer Unterbrechung vollendet werden. Die

Regierung verwendet darauf 26,000 Ducati. Im

naͤchsten April werden die Dampfboͤte zwischen Neapel, Palermo und Marseille in Thaͤtigkeit gesetzt werden. Das Dampfboot nach Marseille legt die Fahrt in 5 Ta⸗ gen, jenes nach Palermo in 24 Stunden zuruͤck.

16. Maͤrz. An den Kuͤsten von Calabria-UIte- riore verursachten heftige Suͤdwinde mehrere Schiff⸗ bruͤche. Am 3ten d. M. gingen ein, und am 5ten zwei Fahrzeuge zu Grunde; die Mannschaft rettete sich bis auf einen an's Land, wo sie von den Kuͤsten⸗Bewohnern guͤtig aufgenommen und unterstuͤtzt wurden. Seither hat man zu diesem Zwecke laͤngs den Kuͤsten hoͤlzerne Baracken erbaut.

Stockholm, 22. Maͤrz. Um etwanigen Mißbraͤu⸗ chen mit der schwedischen Flagge und schwedischen Do⸗ kumenten so viel als moͤglich zuvorzukommen, haben Se. Koͤnigl. Maj. verordnet, daß jaͤhrliche Verzeichnisse der schwedischen und norwegischen Schiffer, denen See⸗Do⸗ kumente ausgefertigt worden sind, vom Kommerz⸗Kolle⸗ gium durch den Druck herausgegeben und den schwedisch⸗ vahen Bischen Konsuln im Auslande mitgetheilt werden

Ueber die Fragen von der Gewerbe⸗Freiheit und der freien Ausfuhr auslaͤndischer Fabrikate hat die Regie⸗ rung bis jetzt noch nicht entschieden. insichtlich der letzteren sollen aber schon vorbereitende Anstalten und diplomatische Kommunikationen mit auslaͤndischen Maͤch⸗ ten stattgefunden haben. .“

St. Petersburg, 19. Maͤrz. Vorgestern haben sich Se. Maj. der Kaiser auf einige Tage nach Zarsko⸗ jeselo begeben.

Die im Jahre 1821

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eines Denkmals