1824 / 90 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 14 Apr 1824 18:00:01 GMT) scan diff

Millionen Fr., ohne dadurch die Bedingungen neuer Anleihen, die etwa in der Folge noͤthig werden moͤchten, irgend zu erschweren. Ein solcher Vortheil koͤnnte uns allerdings verweigert werden, wenn man dem Staate das Recht streitig machen koͤnnte, sich durch Auszahlung der ihm dargeliehenen Kapitalien von seinen Schulden zu befreien, oder wenn eine solche Maßregel fuͤr irgend eine Klasse von Glaͤubigern ungerecht waͤre, oder endlich wenn es noch ein anderes Mittel gaͤbe, zu dem gewuͤnsch⸗ ten Resultate zu gelangen. Dies alles ist aber nicht der Fall. Unsere alten und neuen Gesetze, die Bedingun⸗ gen mit den Staats⸗Glaͤubigern selbst, die Bildung eines Tilgungs⸗Fonds, das Beispiel anderer Laͤnder, Alles be⸗ weist uns, daß wir uns eines unbestreitbaren Rechtes bedienen, wenn wir den Inhabern unserer Renten die Auszahlung des Kapitals oder die Herabsetzung des Zins⸗ Fußes derselben anbieten. In England ebenfalls, ist je⸗ des Papier von dem Staate realisirbar, wo das Gegen⸗ theil nicht ausdruͤcklich bestimmt ist, und waͤhrend der Finanz⸗Minister dieses Landes den Inhabern der 4pro⸗ centigen Papiere jetzt 3 ½procentige anbietet, wird er ge⸗ noͤthigt, um vor der Furcht einer abermaligen Herab⸗ setzung zu bewahren, zu erklaͤren, sich dieses Rechtes nicht vor einer bestimmten Epoche bedienen zu wollen. Man hat die Frage aufgeworfen, ob die beabsichtigte Maßregel nicht fuͤr diejenigen Staats⸗Glaͤubiger unge⸗ mein hart seyn duͤrfte, denen zwei Drittheile ihres Ka⸗ pitals schon waͤhrend der Revolution in schlechten Pa⸗ pieren, deren Realisation ihnen einen ungeheuren Ver⸗ lust verursacht hat, ausgezahlt worden ist, und ob zu Gunsten solcher Glaͤubiger nicht eine Ausnahme zu ma⸗ chen sey. (Der Minister suchte hier zu beweisen, daß man durch eine solche Ausnahme eine noch groͤßere Un⸗

5 gerechtigkeit begehen wuͤrde, als die, woruͤber die obigen Glaͤubiger sich zu Zeiten der Revolution zu beklagen hat⸗

fuhr derselbe hierauf fort, viel von dem Vorschlage gesprochen, anstatt den Zinsfuß der Ren⸗ ten herabzusetzen, lieber die Votation der Tilgungs⸗Kasse zu verringern; hiedurch wuͤrde man aber einen unzwei⸗ felhaft gluͤcklichen Erfolg einem anderen hoͤchst unzu⸗ verlaͤßigen Huͤlfsmittel aufopfern; wir sagen unzwei⸗ felhaft, denn welchen besseren Belag giebt es fuͤr diese Meinung, als daß der Ueberfluß an Kapitalien und der Kredit des Staates so groß sind, daß wir zu 4 pCt. Gelder bekommen koͤnnen; und warum sollten wir un—⸗ ter solchen Umstaͤnden fortfahren, 4 pCt. zu zahlen? (Der Minister machte hier noch auf die mancherlei Ge⸗ fahren aufmerksam, welche die Reduktion des Tilgungs⸗ Fonds nach sich ziehen koͤnnte, und schloß endlich:) Durch die Annahme der vorgeschlagenen Maßregel werden die

ten.) Man hat,

jährlichen Ausgaben des Staates um 30 Millionen ver⸗

mindert; an die Stelle der 5procentigen Renten treten 3procentige, die Sie zu dem Kourse von 75 pCt. d. h.

u einer Hoͤhe ausgeben, die mit dem Kapitale der In⸗

haber der 5procentigen Renten gleich koͤmmt und den Zinsfuß desselben auf 4 pCt. festsetzt. Ich glaube genug gesagt zu haben, um die Kammer von den Vortheilen „der gedachten Finanz⸗Operation uͤber die Nachtheile, die man ihr etwa entgegenstellen koͤnnte, zu uͤberzeugen, und werde im Laufe der Diskussion die hier gegebenen Auf⸗

schluͤsse, wenn les verlangt werden sollte, vervollstaͤ igen.

In derselben Sitzung der Deputirten⸗Kammer von 5ten wurde Hr. Bergevin (einer der Deputirten des Depts. von Finisterre, Arrond. Brest, wo der Liberal⸗ Hr. Kératry durchgefallen ist), hinsichtlich dessen des Baron Mechin eine Reklamation erhoben hatte, weil ihm gerade nur die absolute Mehrheit von 194 Stim⸗ men zu Theil geworden war, und nach Hrn. Mechins Meinung, mehrere unberufene Wahlmaͤnner dabei mit, gestimmt hatten, als Mitglied der Kammer proklamirt, Die Herren Devaux (vom Cher⸗Departement) und Grajf v. Girardin boten zwar Alles auf, damit eine gegen die Wahl des Hrn. Bergevin eingelegte Protestation aufe neue dem 3ten Buͤreau zur Pruͤfung uͤberwiesen werde, es gelang ihnen jedoch nicht. Der Baron Mechin war Unpaͤßlichkeitshalber in der Sitzung nicht zugegen, und auf dessen schriftliches Ansuchen, die Anerkennung

des Hrn. Bergevin bis zu seiner Wiederherstellung aus⸗

zusetzen, nahm die Kammer keine weitere Ruͤcksicht Der Finanz⸗Minister legte jetzt noch, außer dem obenen waͤhnten Gesetz⸗Entwurf wegen der Reduktion des Zim fußes der Renten, den Rechnungs⸗Abschluß des Jahrm 1822, so wie eine Uebersicht der Einnahmen und Au gaben im Jahre 1823, und endlich das Budget fuͤr daß Jahr 1825 vor. (Da wir auf diese saͤmmtlichen Gefit Entwuͤrfe im Laufe der Diskussionen uͤber die einzelnm Kapitel derselben, ohnehin zuruͤckkommen muͤssen, so lu sen wir uns hier in kein weiteres Detail daruͤber ei, und erwaͤhnen bloß:

1) in Betreff des Etats⸗Jahres 1822, daß die Aw gaben in demselben 21,035,072 Fr. mehr betragen he ben, als solche Anfangs abgeschaͤtzt waren, und sich som

auf 949,174,982 Fr. belaufen, die Einnahme aber h

gegen ebenfalls um einige 50 Millionen staͤrker gewese ist, als man sie angenommen hatte, so daß sie 991,892,8 Fr. betraͤgt, und folglich nach Abzug der Ausgaben eim reinen Ueberschuß von 42,717,900 Fr. darbietet;

2) in Betreff des Etats⸗Jahres 1823, daß die 6. sammt⸗Einnahmen in demselben 1111,919,683 Fr., 1 Ausgaben dagegen 1144,601,671 Fr. betragen, und wf her die Einnahme um 32,681,988 Fr. uͤbersteigen; endlih

3.) in Betreff des Budgets fuͤr 1825, daß die M nister darin 898,933,180 Fr. verlangen (3,079,524 9. mehr, als fuͤr das laufende Jahr), wogegen die Einnahm auf 899,510,383 Fr. berechnet wird, und die Ausgäbm mithin um 577,203 Fr. uͤbersteigt.) t881

Nach dem Finanz⸗Minister legte der Kriegs⸗Min⸗ ster, Baron v. Damas, der Kammer noch einen Gesete Entwurf zur Erhoͤhung des Militair⸗Pensions⸗Fonds vor⸗

In der gestrigen Sitzung theilte der Koͤnigl. Kom, missarius, Hr. Bénoist, der Kammer mehrere Gesetz⸗ Entwuͤrfe in Betreff der indirekten Steuern mit; einct derselben betraf das Tabacks⸗Monopol, das mit dem Jahre 1824 ablaͤuft, und dessen Verlaͤngerung bis zum 1. Jan. 1836 er in Antrag brachte, eine Forderung, die in der Versammlung große Bewegung verursachte.

Von den fuͤnf Kandidaten zur Quaͤstur haben Se⸗ Maj. die Herren Garnier⸗Dufougeray und Dubruel Quaͤstoren der Kammer gewaͤhlt.

vaͤren sie alle gegruͤndet, der Majoritaͤt etwa

Wahlfaͤhigkeit vorgebrachten Fakten sind so

In die Pairs⸗Kammer brachte der Minister des

Innern vorgestern den Gesetz⸗Entwurf wegen der Sie⸗

enjaͤhrigkeit der Deputirten⸗Kammer; er besteht aus inem einzigen Arrikel und lautet wie folgt: „Die ge⸗ enwaͤrtige Deputirten⸗Kammer, und alle folgende wer⸗ gen hinfuͤhro durchaus neu zusammengesetzt werden. Zie werden sieben Jahre hinter einander, von dem Fage der Verordnung, welche ihre erste Zusammenberu⸗ ung verfuͤgt, an gerechnet, dauern, es sey denn, daß ber Koͤnig sie inzwischen aufloͤse.“ Nach dem Grafen von Corbiére legten noch der Großsiegelbewahrer und

der Kriegs⸗Minister drei minder erhebliche Gesetz⸗Ent⸗

uͤrfe vor, die mit dem obigen den Buͤreaux zur Pruͤ⸗ ung uͤberwiesen wurden.

Bis jetzt haben die Liberalen in der Deputirten⸗Kam⸗ ner die Wahlen mit den schwaͤchsten Gruͤnden angegrif⸗ en und sich mit einigen allgemeinen Deklamationen der HH. Girardin, Méchin und Kasimir Perrier begnuͤgt, denen an mit Recht vorgeworfen hat, daß sie nicht Thatsa⸗ hen sondern nur Protestationen zu Tage foͤrderten. zaum Einer der Protestirenden hat den Rechtsgang ein⸗ sschlagen, um gerichtlich die Autoritaͤten wegen ntreuen zu belangen; fast alle haben sich mit unver⸗ uͤrgten Aussagen begnuͤgt, und die ganze Summe der ürch die HH. Girardin, Mechin, Kasimir Perrier vor⸗ gebrachten Klagen war hoͤchst gering, und vermoͤchte,

zehn Mit⸗ Viele sogenannte, in den liberalen Plaͤttern erzaͤhlten Thatsachen, muͤssen also erdichtet ge⸗ isen seyn; denn die liberalen Deputirten haben sie nicht nterstuͤtzt, der ganze Laͤrm ist in Rauch aufgegangen, nd zeigt die große Ohnmacht der Partei. Weder Foy och Royer⸗Collard haben an dem ganzen Getreibe An— el genommen. Die wider Hrn. Benjamin Constants ernster Na— t, daß sie die Guͤltigkeit seiner Wahl hoͤchst problema⸗ 8.ah und daß seine Anhaͤnger fast daran ver⸗ beifeln.

London, 2. Maͤrz. Die von der hiesigen Kauf⸗ annschaft beabsichtigte Errichtung einer Handels⸗Kam⸗ er, wird vor der Hand ausgesetzt bleiben, da Seiten er Regierung große Bedenken gegen den desfallsigen Dlan gehegt werden. V

Wir sind, sagt das Journal the times, im Stande, ber die zwischen der spanischen Regierung und einigen inglischen Kapitalisten in diesen Tagen statt gehabten nterhandlungen einige Auskunft zu ertheilen. Es ist zußer Zweifel, daß von einigen Maͤnnern die ungeheure Mittel zu ihrer Disposition haben, dem Madrider Hofe der Vorschlag eines betraͤchtlichen Darlehns gemacht wor⸗ den ist. Sie stellten dabei als unerlaͤßliche Bedingung auf, daß die alten Bons der Kortes zu 33 pCt. bei die⸗ sem Darlehn angenommen wuͤrden; und uͤberdem, da die Kortes Guͤter der Geistlichkeit als Hypothek gegeben hatten, so verlangten die Darleiher nicht nur, daß die

lieder zu rauben.

Schuld von der Geistlichkeit anerkannt, sondern daß sie

nuch von dem Papste sanktionirt werde. Das spanische Ministerium hat kurzweg alle dergleichen Vorschlaͤge zu⸗ uͤckgewiesen und die Unterhandlung ist abgebrochen wor⸗ den. Hierdurch erklaͤrt sich das schnelle Sinken der

Wahl⸗

V ht die jetzt n hoͤher 148 zu 19 stehen 8 und wahrscheinlich in wenig Tagen noch niedriger zu stehen kommen werden. 8 1 F 8 Sas 4 Die, unter der Wirkung der Fremden⸗Akte, seit dem Jahre 1816 aus England verwiesenen Personen sind folgende: 1817. Graf Las⸗Cases und dessen Sohn Ema⸗ nuel Las⸗Cases. 1818. Baron von Eben, Graf Gour⸗ gaud, Bernhard Heymann, Colette Heymann, Lepage, Catharine Sablon. 1819. L. D. Chignard, Wilhelm Graff, Adele Graff, Frau von Montholon. 1821. An⸗ gelo Gentellini, Karl Schroͤder, Julius Bouillinot, Ant. Bonavista. 1823. Graf Bettera von Wodopich. 8 Frankfurt, 31. Maͤrz. Es laͤßt sich wohl den⸗ ken, daß man unter den jetzigen Umstaͤnden von unserer Seset r Messe keine sonderlichen Erwartungen

gt. Wiewohl die Geleitswoche erst mit dem 12 April anfaͤngt, so sind doch bereits Fabrikanten aus der Schweitz

und Sachsen eingetroffen, welche ihre Waaren ballen⸗

weise an hiesige Handelsleute abgeben, die solche als⸗ dann in der Messe stuͤckweise verkaufen.

Leipzig, 3. April. Der Staatspapier⸗Handel rei⸗ ßet hier, wie anderwaͤrts, immer mehr Kapitalien an sich und entzieht sie den Gewerben, im Handel herrscht fort⸗ dauernd die groͤßte Stille, und obschon die naͤchste Jubl⸗ latemesse sehr spaͤt eintritt, so will man sich doch von ihr nicht allzuviel versprechen, wenn die nordischen Ein⸗ kaͤufer und die Wallachen, Raizen, Russen und Grlechen wegbleiben. 1 Warschau, 5. April. Nach Art der in Dresden und Berlin bereits bestehenden, von dem Dr. Struve eingerichteten Anstalten, fuͤr die kuͤnstliche Fabrikation

der Mineral⸗Wasser, wird auch hier ein aͤhnliches Insti⸗

tut von mehreren der angesehensten Apothekern der hie⸗ sigen Stadt errichtet. Das Lokal ist sehr zweckmaͤßig in dem schoͤnen, im Mittelpunkt der Stadt belegenenen

.

Berlin. In Folge des Gesetzes vom 5. Jun. v. J., wegen Anordnung der Provinzialstaͤnde in der Mo⸗ narchie, haben Se. Maj. unterm 27sten v. M. die be⸗ sonderen Vorschriften fuͤr den staͤndischen Verband des Herzogthums Schlesien, der Grafschaft Glatz und des preußischen Markgrafenthums Oberlausitz, ingleichen fuͤr die Provinz Sachsen zu erlassen geruhet. Der erstge⸗ dachte Verband begreift die drei genannten Theile der Monarchie; die Enklaven verbleiben den Kreisen, zu de⸗ nen die neue Verwaltungs⸗Eintheilung sie gelegt hat. Die Staͤnde dieses Verbandes bestehen, und zwar I. der erste Stand a) aus dem Fuͤrsten von Lichtenstein wegen des preußischen Antheils von Troppau und Jaͤgerndorf, b) aus dem Fuͤrsten von Oels, c) aus dem Herzoge von Sagan, d) aus den Besitzern der freien Standesherr⸗ schaften, gegenwaͤrtig deren neun, naͤmlich Pleß, War⸗ tenberg, Militsch, Trachenberg, Ober⸗Beuthen, Nieder⸗ Beuthen, Goschuͤtz, Ratibor und Muskau; II. der zweite Stand, aus der Ritterschaft, III. der dritte Stand, aus den Staͤdten, 1V. der vierte Stand, aus den uͤbrigen Guts⸗ besitzern, Erbpaͤchtern und Bauern. Die Anzahl der Mitglie⸗ der eines jeden dieser vier Staͤnde ist festgesetzt: fuͤr den er⸗

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