tigen aufzutreibenden 8 e. Aber auch die vollstaͤndigste Ungnade waͤre den Renten⸗Inhabern kein Ersatz fuͤr ihren Ver⸗ lust, und wuͤrde nur dazu beitragen, daß man den Namen Villéle dem jenes Abbés*) zur Seite stelle, der sich um denselben Preis beruͤchtigt gemacht hat. (Allge⸗ meine Mißbilligung.) Die Bewegungsgruͤnde sagt der Minister, welche die Regierung zu der vorgeschlagenen Maßregel veranlaßt haben, sind, die oͤffentlichen Abgaben zu vermindern und zu den gegenwaͤrtigen Vortheilen neue auf die zu eroͤffnende Anleihe hinzuzufuͤgen. Als ob nicht jede Anleihe schon an und fuͤr sich ein Staats⸗Un⸗ gluͤck waͤre. In der That, noch niemals sind dergleichen Worte von der Volks⸗Tribune herab gesprochen worden. M. H., die Vortheile der Anleihen genießen die Juden, das Volk aber traͤgt die Lasten derselben. Man stellt uns England zum Vorbilde auf; hat England aber je⸗ mals einen Bankerout von 3 gemacht? hat es seine Glaͤu⸗ biger je mit schlechten Papieren bezahlt? hat es in sei⸗ ner Verfassungs⸗Urkunde einen Artikel folgenden In⸗ halts: „Die oͤffentliche Schuld garantirt der Staat; jed⸗ wede Verpflichtung, die derselbe mit seinen Glaͤubigern eingeht, ist unverletzlich.“ Aber leider ist die Charte schon lange in den Augen des jetzigen Ministeriums nichts als ein Trugbild. — Nachdem der Redner noch eine Zeit lang in diesem Tone fortgefahren, und namentlich den Grafen von Villeéle heftig angegriffen hatte, erklaͤrte er,
daß es ein sicheres Mittel gebe zur Heilung der Wunden der Revolution beizutragen, wenn man naͤmlich von der vorgeschlagenen Maßregel gar nicht weiter spreche. „Auch ich, m. H.“ schloß er endlich, „bin Zeuge und Opfer der Revolution gewesen, bin eines Theils meines Ver⸗ moͤgen beraubt worden, habe im Kerker geschmachtet, und habe meine Verwandte und Freunde das Schaffot besteigen sehen. Aber gleichwol leugne ich die Wohlthaten der Re⸗ volution nicht; sie sind: Gleichheit vor dem Gesetze, glei⸗ che Vertheilung der Staats⸗Lasten, freies Votum bei Be⸗ willignng der Steuern, persoͤnliche und Preßfreiheit und Abschaffung der Privilegien. Diese Wohlthaten sind, oder vielmehr waren in der Charte.“ Der Druck die⸗ ser Rede wurde, wie sich leicht denken laͤßt, mit einer sehr bedeutenden Stimmen⸗Mehrheit von der Kam⸗ mer verworfen. — Nach dem Grafen von Girardin be⸗ stieg der Minister des Innern die Rednerbuͤhne. „Sie werden nicht erwarten“ hob derselbe mit Wuͤrde an, daß ich auf die heftigen Ausfaͤlle gegen einen Koͤnigl. Minister und seine Kollegen, noch weniger auf die Spott⸗ reden des vor mir aufgetrenen Redners antworte. Sind die uns gemachten Vorwuͤrfe gerecht und wohlbegruͤn⸗ det, so ist mindestens die Form in welcher man sie zu erkennen giebt, unpassend; sind sie es nicht, so ist der der dabei gewaͤhlte Ton um so weniger an seinem Platze und ich haͤtte das Recht ihn beleidigend zu nennen. (All⸗
*) Der Abbé Terrier, der gegen Ende der Regierung Lud⸗ wig XV. Finanz⸗Minister ward, und sich der strafbarsten Mit⸗ tel bediente, um das bedeutende Deficit, das er bei Ueber⸗ nahme des Portefeuilles vorfand, zu decken. Ludwig XVI. entfernte denselben einige Monate nach seiner Thronbestei⸗
*
Pension in Ruhestand versetzt I gemeiner Beifall.)
b1“ 1 1“ 1 . Inzwischen werde ich mich da beschraͤnken die Einwuͤrfe des vorigen Redners, nur in so fern sie sich auf den Ihnen vorliegenden Gesetz⸗Ent⸗ wurf beziehen, zu widerlegen. „Man hat behauptet daß dieser Entwurf ungerecht fuͤr die Renten⸗Inhaber, und gefaͤhrlich fuͤr den Staat sey. Untersuchen wir vorerst die erstere Frage, ob naͤmlich die Renten⸗Inhaber das Recht haben, sich uͤber die vorgeschlagene Maßregel zu beklagen. Die immerwaͤhrende oder feststehende Schuld wird von allen politischen und Civil⸗Gesetzgebungen fuͤr eine Schuld erklaͤrt, deren Auszahlung der Glaͤubiger nicht verlangen, der Schuldner aber zu jeder Zeit abtra⸗ gen kann. Der Graf Corvetto, sagt man aber, habe im Jahre 1817 ausdruͤcklich erklaͤrt daß die Rente nicht aus⸗ zahlbar sey. Das ist falsch und die Sache verhielt sich wie folgt: man machte diesem Minister damals den Ein⸗ wurf daß er 50 Fr. leihe und dafuͤr das Duplum werde zuruͤckzahlen muͤssen, und hierauf antwortete derselbe wie solches woͤrtlich im Moniteur vom 13. Febr. 1817 steht: Der Staat kann nie zur Auszahlung gezwungen wer⸗ den.“ Nachdem der Graf von Corbiôre auch noch be— wiesen daß die beabsichtigte Finanz⸗Operation, fuͤr den Staat keinesweges gefaͤhrlich, sondern vielmehr hoͤchst vortheilhaft sey, trat Hr. Ferd. v. Berthier, gegen den Gesetz⸗Entwurf auf, er bestritt der Regierung zwar nicht das Recht das Kapital der Renten auszuzahlen, und den Zinsfuß herabzusetzen, glaubte aber doch daß man sich desselben nur mit großer Vorsicht und mit moͤg⸗ lichster Schonung des Privat⸗Interesses bedienen duͤrfe vorzuͤglich seitdem der Staat in neuerer Zeit durch die Inskriptionen von 10 Fr. auch die Ersparnisse des Armen an sich gezogen habe; er verwarf das Gesetz, weil es das Vermoͤgen der Renten⸗Inhaber schmäa⸗ lere, fuͤr den Staat laͤstig sey, Indem es das Ka⸗ pital seiner Schuld erhoͤhe, weil es ferner dem Grund⸗Eigenthum, dessen Einkommen es vermindern, unguͤnstig und einzig und allein fuͤr die Spekulanten vortheilhaft sey, denen es fuͤr die Folge einen ungeheu⸗ ren Gewinn sichere. — Herr v. Lacaze, der auf Hrn. v. Berthier folgte, suchte vorzuͤglich zu beweisen, daß die von mehreren Seiten vorgeschlagene Reduktion des Tilgungs⸗Fonds nicht diejenigen ersprießlichen Folgen haben wuͤrde, die man von dem Gesetz⸗Entwurfe zu er⸗ warten habe. — Der Baron Msechin beschloß die Sitzung, obschon es bereits fuͤnf Uhr war und ein Theil der Versammlung, durch das volumineuse Heft, mit wel⸗ chem der Redner die Tribune bestieg, in Furcht und Schrecken gejagt, aus dem Saale eilte. Er erklaͤrte, daß, da aus der bisherigen Diskussion zwei unumstoͤßliche Thatsachen hervorgingen, naͤmlich daß durch die vorge⸗ schlagene Finanz⸗Operation das Vermoͤgen der Renten⸗In⸗ haber um 28 Millionen Zinsen oder 560 Millionen Ka⸗ pital vermindert, die Staatsschuld dagegen um 933 Millio⸗ nen vermehrt werde, es unstreitig eine große Ueberredungs⸗ kunst erfordere, um Jemanden zu uͤberzeugen, daß ein solches Resultat dem Privat⸗ und dem allgemeinen In⸗ teresse gleich entsprechend sey. Der Redner klagte unter anderen auch uͤber den großen Lakonismus des Gesetz⸗ Entwurfes, da derselbe nur aus einem einzigen Artikel
rauf
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beduͤrfe; die Ausnahme der oͤffentlichen Institute duͤnkte ihm eine Ungerechtigkeit gegen alle uͤbrige Renten⸗Inhaber, und was die Ausnahme zu Gunsten der Majorate (Stiftun⸗ gen der Eitelkeit, wie er sie nannte) anbetrifft, so konnte er gar nicht begreifen, wie man dieselben nur habe in Vorschlag bringen koͤnnen. „Ich will“ schloß derselbe nach einer ungemein langen Rede, „ich will nicht die Verantwortlichkeit einer Maßregel mit uͤbernehmen, von der ich glaube, daß sie der Gerechtigkeit, der Moral und dem wohlverstandenen Staats⸗Interesse schnurstracks zu⸗ widerlaͤuft; meine Sache ist es nicht, andere dagegen in
Vorschlag zu bringen, aber die, woruͤber wir uns in die⸗
sem Augenblick berathen, den Gesetz⸗Entwurf.“ “
In der Pairs⸗Kammer hat der Graf von Portalis vorgestern den Kommissions⸗Bericht uͤber den Gesetz⸗
verwerfe ich und stimme gegen
Entwurf wegen der Entweihungen der Kirchen und son⸗
stigen dem Gottesdienste gewidmeten Haͤuser, und der Graf Deséze den Bericht uͤber den Entwurf zu verschie⸗ denen Aenderungen in dem peinlichen Gesetzbuche abge⸗ stattet. Ueber den ersteren Entwurf wird die Diskussion morgen beginnen.
So eben ist hier eine kleine Schrift erschienen, welche besondere Aufmerksamkeit, oder vielmehr, nach dem Ausdrucke eines unserer Journale, besonderes Wohl⸗ wollen verdient. Sie fuͤhrt den Titel: Gerechtigkeit, Vortheil und Nothwendigkeit einer Entschaͤdigung der Ansgewanderten. Mit Einsicht und ruhiger Klarheit, ohne allen Parteigeist oder Privat⸗Interesse wird darin auf die einfachste Weise die Gerechtigkeit einer Entschaͤ⸗ digung der Ausgewanderten dargethan. In jeder Revo⸗
lution, heißt es darin, giebt es Verbrechen, Ungluͤcksfaͤlle und Handlungen, die man relariv nennen kann. Ver⸗
brechen sind die Verletzungen goͤttlicher und menschlicher Gesetze; keine Zeit und kein Bewegungsgrung kann sie entschuldigen. Ungluͤcksfaͤlle sind der Verlust und die Leiden, die aus großen Umwaͤlzungen entstehen; die re⸗ lativen Handlungen endlich sind alle diejenigen, welche man eben so gut als Verbrechen wie als Tugenden an⸗ sehen kann, je nachdem es dem Interesse und der Si⸗ cherheit der Herrschenden gemaͤß ist. — Im Laufe unse⸗ rer Revolution sind das Anzuͤnden der Schloͤsser, die populairen Ermordungen und der juridische Mord von Unschuldigen wirkliche Verbrechen. Die Verminderung der Staatseinkuͤnfte, der Banquerout der zwei Drit⸗ theile der oͤffentlichen Schuld, die Hungersnoth, der Verlust der legitimen Rechte welche unterdruͤckt und ab⸗ geschafft wurden, sind Ungluͤcksfaͤlle. Die Auswanderung, der Vendeekrieg, die Anhaͤnglichkeit und die Widersetzlch⸗ keit der Unterthanen im Innern des Reiches sind rela⸗ tive Handlungen; sie sind Verbrechen in den Augen de⸗ rer, die sich der Herrschaft bemaͤchtigt; sie sind tugend⸗ haft in den Augen derer, die die usurpirte Macht nicht anerkennen. — Wenn nun aber waͤhrend der Revolu⸗
tion dasjenige, was relativ als Verbrechen erschien, Ge⸗
enstand eines Strafgesetzes gewesen ist; wenn ein treuer ranzose, weil er im Auslande der Sache seines Koͤnigs gedient, mit der Todesstrafe belegt, wenn seine Guͤter eingezogen worden sind, sollen darum, nach beendigter Revolution, wenn der Fuͤrst seine Krone wiedererlangt
8 8 8
ah; mna.nss ümgu nonshehhg.
hat, jene Strafgesetze fortbestehen? Gewiß nicht. Denn der Fuͤrst wird unstreitig nicht, aus revolutionairen Gesetze Tode bestrafen. Sollen jedoch mit der Gesetze auf die Personen, die Guͤter aufhoͤren? das ist eine verwickeltere weil hier die oͤffentlichen Interessen sich mit den unwan⸗ delbaren Principien der Gerechtigkeit vermischen. Guͤter der Ausgewanderten sind eingezogen oder ver⸗
b Respect gegen die einen treuen Anhaͤnger mit dem
ewiß nicht. Denn
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I1ö16p 8 Wirkung jener auch deren Wirkungen auf Frage,
kauft worden; die Kaͤufer haben dieselben weiter ver⸗
kauft und so sind sie in die dritte oder vierte Hand ge⸗ kommen. Sie sind zertheilt worden, man hat Haine in Fruchtfelder verwandelt, auf leeren Plaͤtzen sind Gebaͤude aufgefuͤhrt worden; ferner ist die Zahl der Besitzer sol⸗ cher Grnndstuͤcke so groß, 1
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8* 1
daß man ihr Besitzthum nicht
von ihnen abfordern koͤnnte ohne eine betraͤchtliche Unruhe
im Staate zu erregen. Wenn sonach eine vollstaͤndige Aus⸗ uͤbung der Gerechtigkeit
hierbei nicht moͤglich ist, so duͤr⸗
fen ihre Forderungen doch nicht ganz verkannt werden.
Hierzu koͤmmt aber noch, daß mit der Gerechtigkeit auch der Vortheil des Staates dabei Hand in Hand geht. Die Unruͤhen im Inneren der Reiche entstehen nur aus dem Streite der Interessen. Seit der Restauration ist die Gegenwart der Ausgewanderten
im Besitz der Guͤter derselben sind, ein lebendiger Vor⸗
wurf, vielleicht sogar ein Gegenstand der Furcht und des
Hasses. An diesen Guͤtern schien von Anfang an ein
fuͤr diejenigen, die
solcher Makel zu haften, daß sie sich nie zum Werth der
uͤbrigen Guͤter erhoben haben. Man lasse aber den Aus⸗
gewanderten Gerechtigkeit widerfahren, so hoͤrt der Vor⸗
wurf auf, die Furcht perschwindet, die Gemuͤther ver⸗
soͤhnen sich und es waltet Einigkeit, rke des
S ta a t e 8 2 1z f 1 “ 8g — “ 8 1 E“ 1. - 1 Ufg
Rente 162. 9989 ““ 9. Brruͤssel, 29. April. Die zweite Kammer des Korrektions⸗Tribunals hat gestern uͤber zwei Preßverge⸗ hen abgesprochen. Der Herausgeber des „ami du roi et de la patrie“ ist wegen Verleumdung der Behoͤr⸗
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den zu 6 Monat Gefaͤngniß, 200 Gl. Geldstrafe, funf⸗
zeßkosten verurtheilt. Der Pays-bas ist schen Artikels gegen die Trappisten in der Umgegend von Busch zu 490 Gl. Strafe, beide zu 5jäaͤhrigem Ver⸗
wluste ihrer Buͤrgerrechte und in die Kosten verurtheilt.
In der Nacht vom 24sten auf den 25sten ist in ei⸗ nem Fabrikgebaͤude des Hrn. Thomas Angenot, zu Beri⸗
bon, zwischen Verviers und Ensival, Feuer ausgebrochen.
jaͤhrigen Verlust seiner Buͤrger⸗Rechte und in die Pro⸗ Herausgeber des Courrier des zu 10 Gl., der Verfasser eines verleumderi⸗
Das Gebaͤude, in welchem die Spinnmaschine sich be⸗
fand, ist it: e helche Walke ist, wurde gluͤcklich gerettet; in letzterem befanden
niedergebrannt: ein anderes, in welchem die
sich viele, Fremden zugehoͤrige Tuͤcher, die zur Walke dort⸗
hin geschickt worden. Die Anstalt war versichert.
ist in kurzer Z
Am 24sten wurde in Willemstadt, im noͤrdlichen Bra⸗
bant, jedem der Bruͤder Struyk, jungen Leuten von 18
und 15 Jahren, eine silberne Medaille feierlich uͤberge⸗ ben, womit der Koͤnig den Eifer, mit welchem sie im
Diese eit die dritte von den Flammen verzehrte Fabrik iu jener Gegend.