1824 / 122 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 25 May 1824 18:00:01 GMT) scan diff

rigkeit,

Throne allzu unabhaͤngige Richtung gegeben

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in F. Sitzung der Deputirten⸗Kammer vom 14ten vorlegte, heben wir nachtraͤglich noch einige Haupt⸗ Momente heraus. Nachdem derselbe die Bewegungs⸗ Gruͤnde und die Vortheile der beabsichtigten Maßregel etwa in denselben Worten, wie am 5ten in der Pairs⸗ Kammer, entwickelt hatte (Art. Paris im 91sten Stuͤcke der St. Z.), fuhr er also fort; „Wir muͤssen jedoch einer Besorgniß erwaͤhnen, die im Laufe der Berathungen der erblichen Kammer, uͤber diesen Gegenstand, von einigen, dem Gesetz⸗Entwurfe abgeneigten Pairs geaͤußert wor⸗ den ist; diese schienen naͤmlich zu befuͤrchten, daß die siebenjaͤhrige Erneuerung der Wahl⸗Kammer, den Ein⸗ fluß derselben dergestalt stehende Gleichgewicht der Gewalten dadurch werde ge⸗ stöͤrt werden. Waͤre dies der Fall, so wuͤrden wir aller⸗ dings in einen groben Irrthum verfallen seyn, als wir den Kammern die gedachte Maßregel vorschlugen, und Sie, m. H., wuͤrden diese Maßregel eben so verwerfen, als die Pairs⸗Kammer sie ohne Zweifel verworfen ha⸗ ben wuͤrde; denn der Einfluß der Wahl⸗Kammer darf eben so wenig ausgedehnt als geschmaͤlert werden. Auf wessen Kosten befuͤrchtet man denn aber jenen uͤberwie⸗ genden Einfluß der zweiten Kammer? auf Kosten der Krone? Dies wuͤrde nur der Fall seyn, wenn davon die Rede waͤre, die Dauer unwiderruflicher Vollmachten auf 7 Jahre auszudehnen. Aber der Koͤnig behaͤlt ja, bei jedem Erneuerungs⸗Systeme der Kammer, Seine Rechte, und es steht Ihm immer frei, den Lauf einer berath⸗ schlagenden Versammlung, sobald deren Tendenz Seinen Absichten zuwider ist, nach Belieben zu hemmen. Offen⸗ bart sich zwischen der Kammer und den Ministern eine Uneinigkeit, die dem Staats⸗Interesse gefaͤhrlich werden koͤnnte, so entscheidet der Koͤnig in Seiner Weisheit dar⸗ uͤber; entweder Er entlaͤßt das Ministerium, oder Er loͤst eine Kammer auf, welche sich der Ausfuͤhrung von Plänen, die dem Monarchen nuͤtzlich duͤnken, widersetzt. Tritt, umgekehrt, wie man solches fuͤr moͤglich gehalten hat, eine so genaue Verbindung zwischen dem Ministe⸗ rium und der Wahl⸗Kammer ein, daß dadurch den oͤf⸗ fentlichen Angelegenheiten eine unvorsichtige, von dem werden koͤnnte, so ist das Mittel dagegen eben so leicht; der Koͤnig, Selbst pruͤfend, und durch die erbliche Kammer, wie durch die oͤffentliche Meinung, auf die drohende Ge⸗ fahr aufmerksam gemacht, loͤst sodann ein Buͤndniß auf, das allein fuͤr das Beste Seines Dienstes geknuͤpft werden darf, und sich allein unter Selnem Schutze erhalten kann. Fuͤrchtet man dagegen, daß die beabsichtigte Maßregel den Einfluß der Deputirten⸗Kammer auf Kosten des Einflusses die Pairs⸗Wuͤrde erhoͤhen werde? Die positiven Rechte die⸗ ser letzteren bleiben dieselben, und es kann daher hier nur von jener Art von Macht und Ansehn die Rede

seyn, welche die oͤffentliche Meinung verleihr. Allerdings

uͤbt die erbliche Kammer, schon vermoͤge ihrer ganzen Einrichtung, elnen langsameren Einsluß auf die oͤffentli⸗

che Meinung aus als die Wahlkammer; aber dieser Ein⸗ fluß duͤrfte mit der Zeit um so sicherer seyn, und der vor⸗ liegende Gesetz⸗ Entwurf der der Deputirten⸗Kammer eine laͤngere Zukunft bereitet, bestellt ihr zum Richter jene uͤberlegte Meinung, die sich nur mit der Zelt bildet

erhoͤhen wuͤrde, daß das jetzt be⸗

und die allein die wahre oͤffentliche Meinung Beide Kammern werden daher durch diesen Entwurf ung

er einen einfoͤrmigen und regelmaͤßigeren Einfluß gafif

stellt als bisher, und beide werden mehr als bisher im Stande seyn Gutes zu wirken, ein Vortheil, den mao der Wahlkammer unmoͤglich beneiden kann.“ Da. Minister beruͤhrte hierauf die beiden Fragen, ob die Sie benjaͤhrigkeit nicht der Charte Eintrag thun und ob die gegenwaͤrtige Deputirten⸗Kammer auch das Recht habe, ein Gesetz zu bewilligen, das die Vollmachten der Depy⸗ tirten verlaͤngert; und loͤste beide in der Art, wie er seh ches bereits (nach dem 91 St. der St. Z.) in der Pairr⸗ Kammer gethan hat, und auf welche wir uns vier, mn Wiederholungen zu vermeiden, beziehen. Am Schluf seiner Rede sagte er noch: „Die siebenjaͤhrige Ernem⸗ rung der Deputirten⸗Kammer konnte unter keinen gum⸗ stigeren Umstaͤnden zur Sprache gebracht werden, als 9⸗ rade jetzt. Die oͤffentliche Meinung war schon lang, vorher darauf vorbereitet. Der Koͤnig bedient sich de ihm zustehenden Initiative, um, gemeinschaftlich mit 9⸗ nen, das von ihm ausgehende Grund⸗Gesetz zu verbey sern. Die erbliche Kammer hat der gedachten Maßregel be reits ihre Zustimmung gegeben. Alles m. H. was Sie den Koͤnige, dem Staate und Sich selbst schuldig sind, iß— bei der bevorstehenden Berathung uͤber diese Maßrege Ihre persoͤnlichen Verhaͤltnisse ganz außer Spiel zu las sen und blos das allgemeine Beste zu beachten, und sim Sie, wie wir nicht zweifeln, von den wohlthaͤtigen Fo⸗ gen, die das vorgeschlagene Gesetz in jeder Hinsicht en erwarten laͤßt, eben so durchdrungen wie wir, so werden Sie keinen Augenblick Bedenken tragen, dasselbe anzung men.“

Vorgestern hat das Buͤreau der Deputirten⸗Kam]

mer, Sr. Maj. dem Koͤnige den von dieser Kammer an⸗ genommen Gesetz⸗Entwurf uͤber das Tabacks⸗Monopo.

In der Pairs⸗Kammer wurde vorgestern uͤber der Gesetz⸗Entwurf, die Pensionirung der Alters oder Kranm heitshalber unfaͤhigen Richter betreffend, debattirt. Nem Pairs, so wie der Großsiegelbewahrer und der Koͤnigl Kommissarius, Hr. v. Vatisménil, ließen sich abwechselng fuͤr und wider den Gesetz⸗Entwurf vernehmen, woral derselbe mit 99 gegen 18 Stimmen und einigen unt⸗ deutenden Aenderungen in der Redaktion angenomme ward.

Wir haben gestern, sagt das Journal des Déb- die Nachrichten aus Portugall (s. das gestrige Blatt! St. Z.) so gegeben, wie sie uns durch unsere Prim Korrespondenz und durch die Tagblaͤtter von Lissabon gekommen waren; in London war am Donnerstag de 13ten d. M. noch nichts davon bekannt. Wir hahe seitdem nichrs Naͤheres erhalten. Es ist gerecht, uͤbe Ereignisse, die uns noch dunkel sind, kein uͤbereiltes Ue eheil zu faͤllen. Der Infant Don Miguel, der seinen erhabenen Vater aus den Haͤnden der portugiesische

Revolutionairs befreit hat und dessen Benehmen à.

27. Mai v. J. so heroisch war, kann ohne Zweifel den letzten Umstaͤnden nur aus Gruͤnden gehandelt h ben, deren Wuͤrdigung eine genauere Kenntniß erforder! Der General⸗Kapitain der Armer und des Koͤn

einer der reichsten Banquiers der Hauptstadt,

reiches Arragonien, D. P are hat, wie die Etoile meldet, am 30. April zu Sarragossa olgende Bekanntmachung erlassen: „Nachdem ich alle die sanftesten Mittel angewandt, um Diejenigen, welche das Ungluͤck gehabt, gegen ihren Koͤnig zu fechten, zu⸗ ruͤckzufuͤhren, muß ich heute zu den strengsten Mitteln greifen, um die hartnaͤckigen und verderbten Geister zu baäͤndigen. Demnach befehle ich, daß in der Hauptstadt, wie in allen Theilen dieser Provinz, alle Waffen zur Verfuͤgung des Corregidor, des Alcaden und des Kom⸗ mandanten der Koͤniglichen Freiwilligen gestellt werden. Alle vormaligen freiwilligen Milizen, alle Diejenigen, welche im Dienste der Cortes gestanden, alle Diejenigen, die das konstitutionelle System unterstuͤtzt haben, sollen sich vor den Gouverneuren und Corregidoren stellen, von denen uns genaue Listen derselben zu geben sind.“ Der Befehl enthaͤlt noch andere aͤhnliche Bestimmungen, welche durch die zu Sarragossa statt gehabten aufruͤhre⸗ rischen Vorgaͤnge vom 15. April veranlaßt worden.

Die jetzt auf den Hoͤhen von Challlot sich erhebende

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Kolonie von Paris, Stadt des Trocadéro genannt, macht

schnelle Fortschritte. Schon ist man mit Erbauung der Straßen d'Artois, d'Angoulome, de Berry und de Dieu⸗ donné beschaͤftigt. Ein der Militairschule gegenuͤber be⸗ legener Springbrunnen wird von einem Obelisk uͤber⸗ nagt werden, auf welchem die Namen Logrono, Madrid, Pampeluna, St. Sebastian, la Corogne, Lorca und Tro⸗ cadéro zu lesen sind; die neue Bruͤcke, welche dem In⸗ validenhause gegenuͤber erbauet werden soll, wird den Namen Bruͤcke der Bidassoa erhalten und wird nach dem, auf dem rechten Seine⸗Ufer gelegenen Sieges⸗ Platze fuͤhren.

Wir werden, (meldet ein Pariser Korrespondent dr Augsburger Allgemeinen Zeitung,) nun wieder die Stimme der Kontre⸗Opposition vernehmen. Die Herren Sanlot Baguenault, Lemoine Desmares, der Erste der An⸗ dere einer der angesehensten Fabrikanten der Provinzen, Graf Labourdonnaye und einige Andere haben das Ei⸗ genthumsrecht des Aristarchen, eines laͤngst vergessenen liberalen Tageblattes, das seit Jahren nicht mehr er⸗ schien, an sich gekauft, und einer der ehemaligen Eigen⸗

thuͤmer des Drapeau blanc, Hr. v. Malsiere steht, wie

es heißt, mit dem vor kurzem durch eine Oppositions⸗ Schrift bekannt gewordenen Hrn. Sarran, an der Spitze der Redaktion. Es ist nun die Frage ob die Erscheinung dieses Journals ohne Prozeß abgehen wird oder nicht, und wie die Regierung hieruͤber gesonnen ist, da bekannt⸗ lich ohne deren Autorisation kein neues Journal hier er⸗ scheinen kann. Indessen haben sich, bei Gelegenheit der Oriflamme, wenn ich nicht irre, die Tribunale zu Gun⸗ sten des Ankaufes und der Wiederbelebung eines fruͤher verstorbenen Blattes ausgesprochen, indem bloßer Nicht⸗ gebrauch nicht zureiche, ein altes Eigenthumsrecht zu ver⸗ nichten. Der Aristarch haust mit dem, jetzt ministeriellen Drapeau blanc unter einem Dache, so daß es nicht an belustigenden Auftritten unter beiden Gegnern fehlen wird, sollten sie recht ordentlich an einander gera⸗ then. Das Faktum aber, daß ein Oppositionsblatt der

aͤnßersten Rechten wieder auftritt beweist, daß diese sich

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ans Parlament wegen

8 1“ 8 888 v“ zu groͤßerer Aktivitaͤt emporschw und vielleicht ei nen Kampf auf Leben und Tod mit Hrn. von Villsle wagen will, ein Kampf der aber, zu leidenschaftlich ge⸗ fuͤhrt, der Gegen-⸗Opposition wenig nuͤtzen moͤchte. London, 15. Mai. Die Petition, auf welche Hr. Huskisson in der vorgestrigen Sitzung des Unterhauses (I. den Artikel London im gestrigen Blatte der St. Z.) anspielte, wurde schon am 7ten von Hrn. Brownlow eingebracht. Sie kam von Paͤchtern und Landbesitzern der Grafschaft Armagh in Irland und war eigentlich wider das im Antrag seyende Vermahlen des unter Schloß liegenden Weitzens gerichtet, wobei zugleich an⸗ empfohlen wurde, daß die Einfuhr fremden Weitzens ge⸗ gen eine feststehende Abgabe zu allen Zeiten und unter allen Umstaͤnden freigegeben werde; dies duͤrfte ploͤtzliche starke Preis⸗Aenderungen eher verhindern, als der jetzige Zustand. Herr Hume unterstuͤtzte dies letztere aufs waͤrmste, und selbst Sir Th. Lethbridge meinte, es lasse sich hoͤren; sicher sey eine Revision der Korn⸗Gesetze vonnoͤthen. Uebrigens werde es ein gar zarter Gegen⸗ stand um den zu bestimmenden Einfuhr⸗Zoll seyn. Hr. Monck bemerkte: dem irischen Farmer sey an hohen Weitzen⸗Preisen gar nichts gelegen; er moͤge bauen, wel⸗ ches Korn er wolle, so bekomme er leider! selbst nichts davon zu kosten. Was ihn selbst betreffe, so werde er mit Freuden jede Maßregel unterstuͤtzen, die ploͤtzliche Preis-Aenderungen im Weitzen verhuͤten koͤnne, weil diese eben so oͤftere und sehr druͤckende Aenderungen im Tagelohn nach sich zoͤgen. Lord Milton sagte: Ob⸗ gleich er die jetzigen Korn⸗Gesetze unterstuͤtzt habe, werde froh seyn, sie revidirt zu sehen. 5 In einem officiellen Schreiben des Hrn. Huskisson an die Handelskammer zu York vom 28. April kommt folgende merkwuͤrdige Stelle vor: „Ich bekenne auf⸗ richtig, daß die Geschaͤfts⸗Ereignisse der letzten 12 Mo⸗ nate, und das, was sich jetzt auf den Getreidemaͤrkten des Landes zutraͤgt, in hohem Grade alle die Gruͤnde bestaͤtigen, die mich fuͤr meine Person bestimmt haben, eine stete freie Einfuhr fremden Getreides, gegen ge⸗ wisse schuͤtzende Abgaben, einem Systeme vorzuziehen, das bald eine Ausschließung, bald eine Zulassung will, je nachdem der Zufall einen Mittelpreis hervorbringt, der uͤber diesen Handelszweig entscheidet.“ Somit scheint der Tag nicht mehr fern zu seyn, wo, dem gegenwaͤrti⸗ gen Geiste der Verwaltung gemaͤß, auch dieses erzwun⸗ gene System sein Ende erreichen und dem Festlande die

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freie Ausfuhr seines natuͤrlichen Austauschungsmittels

eroͤffnet werden wird. 88 Der Gemeinde⸗Rath hat abermals eine Petition Parlaments⸗Reform beschlossen, worin besonders die Ungleichheit geruͤgt wird, daß die große, reiche und stark besteuerte Bevoͤlkerung von Lon⸗ don, Middleser, Westminster und Southwark nur zehn Mitglieder ins Parlament schicke, waͤhrend der uͤbrige Theil des Koͤnigreiches 248. v b. Am vergangenen Mittwoch hielt die hiesige Bibel⸗ Gesellschaft eine General⸗Versammlung. Im letzten Jahre sind mehr Bibeln vertheilt worden, als in irgend einem fruͤheren. Es giebt jetzt auch Abdruͤcke der heiligen