1824 / 130 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 04 Jun 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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werden wird. Der Marquis v Gesandter nach London und H

menste Einverstaͤndniß zwischen dem engl. und franz. Gesand⸗ ten bemerkt, welche beide in jener Angelegenheit in fort⸗ dauernder Uebereinstimmung mit dem Koͤnig gehandelt zu ha⸗ ben scheinen; da ihre Stellung sie in den Stand setzte, dem Koͤnig von Portugal groͤßere Dienste zu leisten als ihre Kollegen, so haben sie sich beeilt, ihm solche an⸗ zubieten. Der eine hatte schon Schiffe im Tago, und der andere beeilte sich, welche von Cadix kommen zu las⸗ sen. Man erwartet in der That die Ankunft des Santi⸗ Petri zu jeder Stunde. Am 12ten war der Koͤnig noch nicht in die Stadt zuruͤckgekehrt. 11““

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8 n Folge des nen Gesetzes vom ten Juni v. J., wegen Anordnung der Provinzial⸗ Staͤnde in der Monarchie haben Se. Majestaͤt unterm 27sten Maͤrz d. J. auch die besonderen Vorschriften fuͤr den staͤndischen Verband der Rhein⸗Provinzen, imglei⸗ chen fuͤr den der Provinz Westphalen zu erlassen geru⸗ het. Der erstere begreift alle Landestheile, welche 1) das Großherzogthum Niederrhein und 2) die Herzogthuͤmer Juͤlich, Berg, in Beziehung auf die Verwaltung, bilden. zwar der I. Stand aus den vormals unmittelbaren Reichsstaͤnden, der II. Stand aus der Ritterschaft, der III. Stand aus den Staͤdten, der IV. Stand aus den übrigen Grundbesitzern, welche im zweiten und dritten Stande nicht begriffen sind. Die Anzahl der Mitglieder eines jeden dieser Staͤnde ist festgesetzt: fuͤr den ersten auf 4 Mitglieder, naͤmlich: die Fuͤrsten von Wied⸗Neu⸗

wied, von Wied⸗Runkel, von Solms⸗Braunfels, von

Solms⸗Hohensolms⸗Lich, jeder mit einer Virilstimme; und fuͤr jeden der folgenden drei Staͤnde auf 25, zusammen also 79 Mitglieder. Der andere Berband umfaßt alle diejenigen Landestheile, welche in Bezug auf die Verwaltung die Provinz Westphalen bilden. Die Staͤnde dieses Verbhandes bestehen, und zwar der I. Stand aus den vormals unmittelbaren Reichsstaͤnden, der II. Stand aus der Ritterschaft, der III. Stand aus den zur Vertretung

ddes buͤrgerlichen Gewerbes geeigneten Staͤdten, der 1V.

Stand aus den uͤbrigen, im zweiten und dritten Stande nicht begriffenen Grundbesitzern. Die Anzahl der Mit⸗ glieder dieser vier Staͤnde ist festgesetzt: fuͤr den ersten Stand auf 11 Mitglieder, naͤmlich: der Herzog von Arem⸗ berhe die Fuͤrsten von Salm⸗Salm, von Salm⸗Kyrburg, von Kaunitz⸗Rietberg, der Herzog von Looz, die Fuͤrsten von Sayn⸗Wittgenstein⸗Berleburg, von Sayn⸗Wittgen⸗ stein⸗Wittgenstein, von Bentheim⸗Teklenburg, von Bent⸗ heim⸗Steinfurth, von Salm⸗Horstmar, und der Herzog von Croy, jeder mit einer Virilstimme; fuͤr jeden der drei uͤbri⸗ gen Staͤnde auf 20, mithin zusammen 71 Mitglieder. Das Recht zu einer Virilstimme im ersten Stande wird (in dem einen, wie in dem anderen Verbande) durch den Besitz eines vormals unmittelbaren Landes,

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r. von Subserra in glei⸗ cher Eigenschaft nach Paris gehen. Man hat das vollkom⸗

Die Staͤnde dieses Verbandes bestehen, und

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nach Maßgabe der Instruktion vom 30. Mai 1820 89. 2 und 63 begruͤndet. Mehrere dergleichen in der Per⸗ son eines Besitzers vereinigte Laͤnder berechtigen nur zu einer Stimme; auch kann das Stimmrecht durch Thei⸗ lung nicht vermehrt werden. Se. Majestaͤt haben Sich

jedoch vorbehalten, den Besitz bedeutender Familien⸗Fi⸗

deikommiß⸗Guͤter durch Ertheilung von Virilstimmen in diesem Stande zu bevorrechten. Auf dem Landtag⸗

erscheinen die vormals unmittelbaren Reichsstaͤnde, so⸗

bald sie die Majorennitaͤt erreicht haben, in der Regel in Person, mit der Befugniß, sich in erheblichen Ver⸗ hinderungs⸗Faͤllen durch ein Mitglied aus ihrer Familie oder einen sonst geeigneten Bevollmaͤchtigten aus dem zweiten Stande vertreten zu lassen. Alle uͤbrigen Staͤnde erscheinen durch Abgeordnete, welche von ihnen durch Wahl bestimmt werden. Zum Versammlungs⸗Orte des Landtages ist fuͤr den staͤndischen Verband in den Rhein⸗ Provinzen die Stadt Duͤsseldorf, und fuͤr Westphalen die Stadt Muͤnster bestimmt.

Fuͤr den ersten Landtag im Herzogthume Pow⸗ mern und Fuͤrstenthume Ruͤgen haben Se. Majestaͤt da Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath v. Borgstede auf Luͤbzin zun Landtags⸗Marschall, und den Geh. Justiz⸗Rath um

Landschafts⸗Direktor v. Arnim zu Heinrichsdorff, zu der Schulden⸗Rechnungswesens ihr uͤberwiesenen Staats⸗

sen Stellvertreter zu ernennen geruhet.

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Berlin „31. Mai. Land⸗Frachtsaͤtze, zu welchen, nach Angabe der Schaffner, verladen worden. Der Centner nach Aachen 4 ½⅞ Rthlr.; Breslau Rthlr.; Danzig 3 ¼ Rthlr. Duͤsseldorf 3 ½ Rthlr.; Elbing 3 ½ Rthlr.; Frankfurt a. M. P Rthlr.; Frankfurt a. O. 161 Rthlr.; Glogau 122 Rthlr.; Hall 1 ½ Rthlr.; Hamburg (in Golde) 2 Rthlr.; Koͤnigsberg Rthlr.; Konitz 2 ¾ Rthlr.; Kottbus 1 Rthlr.; Krossen Rthlr.; Leipzig 12½ Rthlr.; Liegnitz 12½ Rthlr.; Luͤbeck (h

Golde) Rthlr.; Magdeburg 1 ½ Rthlr.; Marienwerder 4%

Rthlr.; Nuͤrnberg 3v3 Rthlr; Posen Rthlr.; Prag 3 Rthlr.) Reichenbach 122½2 Rthlr.; Rostock (in Golde) 2 ¼ Rthlr.; Star⸗ gard 1 ½ Rthlr.; Stettin 1 ½ Rthlr.; Stralsund (in Golde) Rthlr.; Warschau 5 ½ Rthlr.; Wien 6

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88 Koͤnigliche Schauspiel 8g Donhnerstag, 3. Jun. Im Schauspielhause: Stile Wasser sind tief, Lustsp. in 5 Abtheil. (Madame Neu mann: Baronin von Holmbach). Freitag, 4. Jun. Im Opernhause: Zum ersten malz Elisabeth, Koͤnigin von England. Oper in 2 Abtheih⸗

nach dem Italienischen, Musik von Rossini.

Sonnabend, 5. Jun. In Potsdam: Die Versi⸗ nung, Schauspiel in 5 Abtheil., von Kotzebue. (Me Hierauf: Strudelkoͤpfchen, Lh

(Mad. Neumann: Bertha.)

spiel in 1 Aufzuge.

Meteorologische Beobachtungen. ABarometer Therm. Hygr. Wind]/ Witterung 1. Jun. A. 280 47 + 105 350 S. hen.

F. 282 47 [+¼ 42 650 N. O. heiter, frisch.

2. Jun. M. 282 57 [† 16° 34° N. O. Sontenblicke, warm

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I. Amtliche Nachrichten.

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Bekanntmachung.

Die unterzeichnete Immediat⸗Kommission hat die on der Koͤnigl. Kommission zur Revision des Staats⸗

Hapiere, nach vorheriger Ueberzeugung von der Richtig⸗ Lit der Stuͤckzahl und des Geldbetrages, in Gegenwart ines Mitgliedes der Koͤnlgl. Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden heute im Muͤnzgebaͤude verbrannt, als: 07,927 Lieferungs⸗Scheine HhZ11246““ Partial⸗Obligationen aus 8 der bei dem Fuͤrstlich voon 69 Pittgensteinschen Kredite: Kassen⸗Komtoir zu Kassel

im Jahre 1806 eroͤffneten preußischen Anleihe uͤber

1000 Gulden, oder in preu- sTheater⸗Bau⸗Obligatiov⸗-⸗ 1XAX“X“ Partial⸗Obligationen aus

der bei dem Fuͤrstlich von Wittgensteinschen Kredit⸗ Kassen⸗Komtoir in Kassel

im Jahre 1798 eroͤffneten

preußischen Anleihe uͤber

0,000 Gulden, oder imn preußischem Kourant.

Kompensations⸗Aner⸗ Summa 31,666,998 R ach der Bekanntmachuugg— vom 21. Jul. v. J. waren

bis dahin in Staats⸗Pa⸗ pieren vernichter . . 1

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s sind also bis jetzt uͤber⸗

haupt verbrannt worden 185,153,332 Rtl. 20 Sg. Pf. Einhundert Fuͤnf und Achtzig Millionen Einhundert

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Paris, 28. Mai.

EE1“ b Drei u Tausend Dreihundert Zwei

unund Dreißig Thaler Zwanzig Silbergroschen.

Beerlin, den 3ten Juni 1824. p Koͤnigliche Immediat⸗Kommission zur Vernichtung der

dazu bestimmten Staats⸗Papiere. . Der Post⸗Kommisse Pots⸗

Buͤttner. Buͤsching. Bendemann sen.]

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- rius Fischer, bisher zu Meister i ernannt worden.

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1116“”“ 1 Angekommen: Se. Excellenz der Koͤnigl. Saͤchsi⸗ sche General⸗Lieutenant, außerordentlicher Gesandter und bevollmaͤchtigter Minister am hiesigen Hofe, von Waltz⸗ dorff, von Dresden. 1 sder Oberst und Fluͤgel⸗Adjutant des Kaisers von

Rußland, Fuͤrst Labanow von Rostow, von Stettin.

Ausland. In den Sibangen e. Kammer vom 25sten und 26sten wurde die Di

Fer die Redakeiln des Zinsfußes der Renten fortge⸗ setzt. Der Herzog von Doudeauville, der Finanz⸗Mini⸗ ster und der Graf von Laforest ließen sich fuͤr, der Her⸗ zog von Crillon und der Graf Mollien uͤber, der Graf von Saint⸗Roman und Pasquier gegen den betreffenden Gesetz⸗Entwurf vernehmen. 8.

38 der Deputirten⸗Kammer ist Hr. Fouquier⸗Long zum Bericht⸗Erstatter uͤber den Gesetz⸗Entwurf in Betreff der neuen Schiffahrts⸗Abgaben ernannt worden.

Man wird sich erinnern, daß die mit der Pruͤfung des Gesetz⸗Entwurfes wegen der Umschreibung der Ren⸗ en beauftragte Kommission, kurz vor Beendigung ihrer Arbeit, eine Note erhielt, worin die Banquiers, mit de⸗ nen die Regierung sich zur Bewerkstelligung jener Finang⸗ Operation eingelassen hat, sich anheischig machren, die Inhaber der kleineren Renten (bis zum Belaufe von 40 Millionen) in dem ferneren Genusse des Zins

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