1824 / 131 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 05 Jun 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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u des Zinsfußes auf 4 ½ pCt. etwa nicht gefallen las⸗ sen wollten, sondern baare Auszahlung verlangten. Er fuͤhrte hierauf zu Gunsten des von ihm entworfenen Planes die bereits bekannten Gruͤnde an, und da man diesem Plane wiederholt zum Haupt⸗ Vorwurfe gemacht hat, daß er ungerecht gegen die Renten⸗Inhaber sey, so wiederlegte er diese Behauptung durch folgende Beweisgruͤnde: Daß der Werth des Geldes in neuerer Zeit bedeutend gesun⸗ ken ist, laͤßt sich nicht leugnen. 1 z. B. in diesem Augenblicke noch 20 Millionen schuldig, ünd es haben sich Kapitalisten gefunden, welche die Ab⸗ tragung dieser Schuld gegen 4 pCt. Zinsen, und unter der alleinigen Bedingung der Gruͤndung eines Tilgungs⸗ Fonds von 1 pCt., uͤbernommen haben. Zu den Repa⸗ Laturen in dem Hafen von Granville ist 1 Million er⸗ forderlich; noch vor wenigen Monaten verlangten die Banquiers, die diese Summe vorschießen wollten, 8 pCt., heute kann man schon ein Darlehn zu 5 pCt. erhalten, und wahrscheinlich wird man es zuletzt zu 4 pCt. erlan⸗ gen. Was ist aber , des Zinsfußes? kein anderer, als der taͤglich wachsende Reichthum des Landes, der sich uͤberall durch die unzwei⸗ deutigsten Zeichen bekundet. Werfen wir die Augen auf das Verbrauchssteuer⸗Register, so finden wir, daß diese Steuer, die mit dem Wohlstande der Nation stets im Verhaͤltnisse steht, in den 4 ersten Monaten dieses Jah⸗ res 12 Millionen mehr als in denselben Monaten des vorigen, und 7 Millionen mehr als in denen des vor⸗ vorigen Jahres eingebracht hat. Warum sollte aber die Regierung, im Schooße eines solchen Ueberflußes, fortfahren, ihren Glaͤubigern einen Zinsfuß zu zahlen, welchen zu ermaͤßigen ganz in ihrer Macht steht? Ich

habe die saͤmmtlichen Anleihen seit dem Jahre 1816 zu⸗

sammengestellt; sie sind, die eine in die andere gerechnet, zu 71 pCt. eroͤffnet worden. 40 Millionen sind den Steuerpflichtigen zur Gruͤndung eines Tilgungs⸗Fonds aufgelegt worden, dem man alle, dem Staate gehoͤrige Waldungen (wovon 120,000 Hektaren zu niedrigen Prei⸗ sen losgeschlagen worden), uͤberwiesen, und den man uͤberdies mit Allem, was er an Renten aufkauft, ausge⸗ stattet hat. Und wenn wir jetzt den Lohn fuͤr diese Opfer einarndten wollen, so ruft man uns zu: Haltet ein, ihr tretet einer Klasse der Gesellschaft zu nahe! Wem treten wir denn aber zu nahe, wenn wir fuͤr 80 Fr., die wir erhalten haben (denn wenige haben mehr bezahlt, 100 Fr. zuruͤckgeben? Heißt das ungerecht handeln, und wuͤrde es nicht vielmehr eine schreiende Ungerechtigkeit seyn, wenn man nach all den Opfern, die Frankreich seinem Kredite gebracht hat, von ihm verlangen wollte, daß es deren noch ferner bringe, und die Nation, zum ausschließlichen Vortheil einer einzigen Klasse, noch fer⸗

ner belaͤstige?

vII1“ 11I 1“.* eg 1 88 I“ 29. Mal. 8 Gestern fand, nachdem die Ge⸗ der Deputirten⸗Kammer drei Tage lang geruht wieder eine oͤffentliche Sitzung derselben statt. airs⸗ Kammer bereits angenommenen Gesetz⸗Entwurf in Be⸗ treff verschiedener Aenderungen in dem Straf⸗Gesetzbuche, so wie in dem uͤber das Kriminal⸗Verfahren, vor. Nach⸗

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schaͤfte hatten, Der Groß⸗Siegelbewahrer legte zuerst den von der P

Die Stadt Paris ist

aber der Grund dieses allmaͤhligen Fallens

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dem derselbe die Bewegsgruͤnde zu diesem Gesetze naͤshe neue Stuͤtze verhieß, und die Annahme des Hrn entwickelt, und den Text desselben vorgelesen hatte, penjamin Constant, der auf den Baͤnken der Opposition oͤffnete der Graf von Labourdonnaye die Diskussion nen Platz hat, sind zwei Maßregeln, welche dem Ge⸗ den Entwurf zu dem kuͤnftigen Rekrutirungs⸗Wesen issen der Deputirten⸗Kammer Ehre machen; sie sind Armee mit einer Rede, in welcher er darzuthun suchgne sie reiche Erwiderung auf die Verlaͤumdungen, de⸗ daß dieses Gesetz blos darauf berechnet sey, die bisher n ihre Unabhaͤngigkeit ausgesetzt gewesen ist. Die Reserve oder das Veteranen⸗Korps, dessen Oraanisatssrenwerthen Deputirten, welche die royalistischen Ge⸗ er als vortrefflich schilderte, gaͤnzlich abzuschaffen; nungen des Hrn. v. Marchangy theilen, haben nicht bisherige Einrichtung dieses Korps, meinte er, sichmhin gekonnt, obwohl ungern, gegen seine Annahme Frankreich zu jeder Stunde ein schlagfertiges Heer, ah stimmen; ihre Achtung gegen das Gesetz hat uͤber alte Soldaten seyen besser, als junge unerfahrene; gse Anhaͤnglichkeit an jenen achtbaren Buͤrger den Sieg brauche nur an die traurigen Erfahrungen zu Mvon getragen. Die Kammer hat sich seiner Einsichten fang der Revolution zuruͤckzudenken, um gewahr zu wraubt und durch dieses Opfer bewiesen, daß sie die den, welche Nachtheile eine blos aus Rekruten besf jerechtigkeit der Zuneigung vorzieht. Die Wahl des hende Armee mit sich fuͤhre, und in welche große Vanzhr. v. Constant hat auch zu wichtigen Betrachtungen An⸗ genheiten sie die Regierung setze. Er stimmte gaiß gegeben. Man bestritt ihm nicht den Betrag seiner das Gesetz. Der General de la Potherie verthenteuern, sondern die Eigenschaft als Franzose. Die dasselbe; der Graf von Boisclatreau verlangte die Majoritaͤt, deren Meinungen und Ansichten denen des setzung oder gaͤnzliche Verwerfung des Gesetzes. mrmaligen Tribuns ganz entgegengesetzt sind, die in General von Partouneaux behauptete, daß das bisheblm einen Mann zu befuͤrchten hatte, der gewohnt war, System, wonach der Soldat 6 Jahre im stehenden Haer liberalen Opposition die Huͤlssquellen seines Talents und 6 Jahre in der Reserve dienen muͤsse, sich blos leihen, hat dennoch nicht Anstand genommen, di⸗ theoretisch gut erwiesen habe, in der Anwendung At m zustehenden Rechte anzuerkennen, sie hat edelmuͤ⸗ von allen Militairs schon laͤngst als nachtheilig anerkaßhig ihren Gegner sich gegenuͤber Platz nehmen lassen, worden sey; er gab schließlich noch den Wunsch zu erted durch diese Entscheidung, die in Folge einer Dis⸗ nen, daß die Regierung den Punkt wegen der Stelthssion, in welcher die Frage unter allen Formen ver⸗ tretungen in Erwaͤgung ziehen und verbessern moͤge, endelt wurde, gefaßt worden ist, hat sie den Princi⸗ stimmte fuͤr das Gesetz. Der General Foy glaubte, len einen hervorstechenden Dienst geleistet, ohne auf ein sjaͤhriger Dienst im stehenden Heere vollkomne Personen, die jene vertreten, Ruͤcksicht zu nehmen hinreichend sey, um den Soldaten zu bilden; die bih die Minister haben sich in eine Verhandlung der Art, rige Einrichtung der Reserve, die dem Staate nicht emnghelche die Rechte der Kammer naͤher anging, und zu Heller koste und ihm doch jederzeit die ersprießlichzeren alleiniger Abmachung dieselbe berufen schien, nicht Dienste leisten koͤnne, fand er vortrefflich, und beschaemischt. Dieser parlementairische Anstand ist von allen die Kammer, sie ja nicht eingehen zu lassen; dem uügkännern von SEinsicht gewuͤrdigt worden; sie haben gen Europa gegenuͤber, das 2 Millionen auf den Beizarin einen neuen Beweis des Respekts gesehen, wel⸗ habe, duͤrfe Frankreich nicht unbewaffnet bleiben. pen die Regierung gegen die Institutionen hegt, so wie stimmte gegen das Gesetz. Der General Dupont spablhrer Achtung gegen die Praͤrogativen der Kammer.

zu Gunsten desselben, und der Graf von Girardin 0hb. Wir haben, sagt die Etoile, mehrere Nummern des gegen dasselbe eine Rede, in welcher er abwechselnd Peit einiger Zeit zu Missolunghi erscheinenden Journals: der National⸗Garde, von Kunstgriffen bei den Wahher Freund des Gesetzes, erhalten. Die letzte ist vom und von dem Gesetze vom 5. Febr. sprach. Durch 0hl. Maͤrz; sie enthaͤlt jedoch nichts, was nicht schon aufhoͤrliches Lachen und Murren unterbrochen, rief urch die deutschen Blaͤtter, welche im Besitz sind, die endlich im hoͤchsten Unmuthe aus, daß der kriegeristiheuesten Nachrichten aus Morea und den Inseln zu ge⸗ Eifer, der sonst den franzoͤsischen Soldaten ausgezeichen, mitgetheilt worden waͤre. haͤtte, fast nirgends mehr zu finden sey. Man rief Die Pulvermuͤhle zu Metz, welche vor nicht sehr diesen Worten den Redner zur Ordnung, und der anger Zeit in die Luft geflogen war und die ganze Stadt sident machte ihm bemerklich, daß eine solche Aeußern Schrecken versetzt hatte, ist jetzt abermals durch die beleidigend fuͤr die ganze fanzoͤsische Nation sey. „I frplosion der in der Verarbeitung begriffenen Vorraͤthe gut,“ erwiederte Hr. von Girardin im Ueberdrusse, lerstoͤrt worden. Mehrere Gebaͤude in den zunaͤchst ge⸗ besteht dieser Eifer noch; ich schenke ihn Ihnen.““ Megenen Stadttheilen sind nicht unbedeutend beschaͤdigt lachte. Die Diskussion wird in der heutigen Sitzeorden; zum Gluͤck hat jedoch Niemand dabei das Le⸗ fortgesetzt, wo man zugleich den Kommissions⸗Berlen verloren. 111A1XA4“ uͤber die siebenjaͤhrige Zusammenstellung der Deputirn Rente 104. 40 e. nz 88621h. 89,83780b1E0 , . Kammer erwartet. Leipzig, 2. 2

Ueber die, in der Geschichte der Deputirten⸗Kaßmnan aus Oelsnitz lim Vogtlande) verbreitete sich von mer sehr merkwuͤrdige Verwerfung des Hrn. von Maselbends 9 Uhr an in der hiesigen Stadt und Gegend changy und Annahme des Hrn. Benjamin Constant he ein sonderbarer Geruch, der anfaͤnglich allgemein fuͤr ein die Gazette de France und nach ihr der Moniteur si Glimmen brennbarer Stoffe in den Gebäͤuden gehalten in folgender Weise geaͤäußert: Die Verwerfung döwurde, und einen nahen Ausbruch einer Flamme befuͤrch⸗

Hrn. v. Marchaugy, der den monarchischen Doctriyeen ließ. Gegen Mitternacht erhob sich ein Sturm, der

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rree ,, a wa ü eb zeruch wurde heftiger und die Atmosphaͤre war mit dichtem Nebel erfuͤllt. Dieser Geruch ist zu gleicher Zeit in der Umgegend und namentlich in Schoͤneck, Klingen⸗ thal, Adorf ꝛc. verspuͤrt worden. Die Ursache dieser Er⸗ scheinung ist noch unbekannt. SecC gnhh 88

Madrid, 20. Mai. (Schluß des im vorigen Blatte abgebrochenen Amnestie⸗Dekrets.) 8

Ausgenommen sind ferner: 11) Die Befehlshaber der Guerillas, die sich nach dem Eintritt des verbuͤndeten Heeres in die Halbinsel gebildet, welche Patente nachge⸗ sucht und erlangt haben, um die Armee der Royalisten und die Meiner Alliirten zu bekaͤmpfen. 12) Die De⸗ putirten der sogenannten Kortes, welche in ihrer Sitzung vom 11. Jun. 1823 fuͤr Meine Entsetzung und die Er⸗ richtung einer angeblichen Regentschaft gestimmt haben, und welche, sich in ihren schlechten Vorhaben verhaͤrtend, darin bis zu Cadix beharrten, so wie auch die Indivi⸗ duen, welche, in der gedachten Sitzung zu Regenten er⸗ nannt, dieses Amt annahmen und ausuͤbten, ingleichen der kommandirende General der Truppen, die Mich nach jenem Orte fuͤhrten. Von dieser Klasse sind indeß, in Folge des feierlichen Anerbietens von Seiten der Regent⸗ schaft in deren Dekret vom 3. Jun. desselben Jahres, diejenigen ausgenommen, welche nach jenem skandaloͤsen Ereigniß werkthaͤtig zu Meiner und Meiner Familie Befreiung beigetragen. 13) Die europaͤischen Spanier, welche einen direkten und wirksamen Antheil an der Ue⸗ bereinkunft oder dem Traktat von Cordova hatten, wel⸗ chen D. Juan O Donoyn, verhaßten Andenkes, mit D. Augustin de Iturbide, der damals an der Spitze der Insurrektion Neu⸗Spaniens stand, unterzeichnete. 14) Die⸗ jenigen thaͤtigen Theilhaber an der konstitutionellen Re⸗ gierung oder an der Umwaͤlzung und Umsturz der Halb⸗ inset, welche nach der Abschaffung jener Regierung in Amerika, sich dahin begeben haben oder begeben moͤch⸗ ten, in der Absicht, die Insurrektion in jenen Besitzun⸗ gen zu unterhalten und zu unterstuͤtzen, auch diejenigen von derselben Klasse, welche sich in jenem Lande aufhal⸗ ten, wohl wissend, daß die Behoͤrden ihnen geboten, das⸗ selbe zu verlassen. Ausgenommen sind hiervon die in Amerika Eingeborenen oder Domicilirten, welche nach Hause gegangen, und als friedliche Bewohner leben. 15) Diejenigen von der voraͤngegebenen Klasse, welche in fremde Laͤnder gefluͤchtet, an Verschwoͤrungen, welche gegen die Sicherheit Meiner Besitzungen, gegen die Rechte Meiner Souverainitaͤt oder gegen Meine Koͤnigl. Per⸗ son und Meine Familie angesponnen werden, Theil ge⸗ nommen haben oder nehmen werden.

Art. 3. Alle Diejenigen, welche nicht unter den vorhergehenden Ausnahmen oder unter einer derselben begriffen sind, werden die Wohlthat der Vergebung und der buͤrgerlichen Freiheit und persoͤnlichen Sicherheit ge⸗ 3

Art. 4. Demnach werden Diejenigen, welche we⸗ gen anderer Vergehungen, als der ausgenommenen, oder nur wegen politischer Meinungen, verhaftet sind, in Frei⸗ heit gesetzt, und der Beschlag auf ihre Guͤter wird auf: gehoben werden, wenn schon sie eine richterliche, politi sche, militairische, verwaltende oder Municipal⸗Autoritaͤ

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ausgeuͤbt, oder ein Amt unter der konstitutionell genann

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