1824 / 132 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 08 Jun 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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8 b 8 1 8 Mann spaͤter, durch die Erfahrung gebeift und in den

v11“ 8 88 8) an den Resten⸗Fond der Regierung zu Trier, aus ten. Nouton dem Finanz⸗Minister üeerwiesen werde.

deer Zeit vom 1sten Januar 1814, bis Ende 1815, gerechtfertigte und aus den bezeichneten Perioden her⸗ ruͤhrende Anspruͤche an die Verwaltung zu haben ver⸗ meinen, hiedurch aufgefordert, binnen der Allerhoͤchst verordneten viermonattichen Praͤklusiv. Frist, und spaͤte⸗ stens bis zum letzten des Monates Oktober des laufen⸗ den Jahres 1824, ihre gehoͤrig justificirten Forderungen um so gewisser anzumelden, als alle bis dahin nicht an⸗ gemeldeten Forderungen ohne Weiteres fuͤr verfallen er⸗

achtet werden sollen. Die Anmeldung muß bei derjenigen der vorgenann⸗

teen Köͤniglichen Behoͤrden geschehen, welche den Resten⸗

Fond verwaltet, gegen welchen der Anspruch geltend ge⸗ macht werden soll, und es bleiben bei diesem Praͤklusiv⸗ Liquidations⸗Verfahren voͤllig ausgeschlossen, alle etwani⸗ gen Anspruͤche an die Verwaltung aus der Zeit der fran⸗ zoͤsischen, der westphaͤlischen und bergischen Herrschaft, indem wegen dieser Anspruͤche besondere Liquidations⸗

Verfahren angeordnet worden sind.

8 Die vorgenannten Behoͤrden sind angewiesen, die hienach bei diesem Liquidations⸗Verfahren ausgeschlosse⸗ nen und dennoch zur Anmeldung kommenden Forderun⸗ gen sogleich als unbehoͤrig zuruͤckzuweisen und nur die,

den grundsaͤtzlichen Bestimmungen gemaͤß, zur naͤheren

Eroͤrterung geeigneten Reklamations⸗Verhandlungen nach deren Pruͤfung und Begutachtung an die unterzeichnete

Immediat⸗Kommission zur definitiven Entscheidung ei

zureichen. C“

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DBeerlin, den 28. Mai 1824.

Immediat⸗Kommission fuͤr die abgesonderte Rest⸗ Verwaltung.

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183. Wolfart.

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Angekommen:

1 Der Kaiserl. Russische General⸗ Major, von Gorgoly, von St. Petersburg.

Abgereist: Seine Durchlaucht der General⸗Ma⸗ jor und General⸗Gouverneur von Neu⸗Vorpommern,

Fuͤrst zu Puttbus, nach Stralsund. 8 Der Kaiserl. Russische Ober⸗Kammerherr, Fuͤrst Boris Jussupom, nach Dessau.

Seine Excellenz der General⸗Lieuteuant und Direk⸗ tor des Departements fuͤr die Invaliden, Graf von Schlieffen, nach dem Mecklenburgschen.

Seine Excellenz der Herzoglich Braunschweigsche ee Graf von Alvensleben, nach Erx⸗ leben. Der Kaiserl. Russische Geheime Rath Oubril, ußerordentlicher Gesandter und bevollmaͤchtigter Mini⸗ ster am Koͤnigl. Spanischen Hofe, nebst Gefolge, nach Madrid.

Der General⸗Major und Kommandeur der 7ten Kavalerie⸗Brigade, von Sohr, nach Magdeburg.

Der Kaiserl. Oesterreichische Kabi mera, nach Frankfurt am Main.

II. Zeitungs⸗Nachrich Ausland.

Paris, 31. Mai. In der Sitzung der Palrz Kammer vom 26sten wurden die Berathungen uͤber das Renten⸗Projekt fortgesetzt. Der Graf von Lafore stimmte am Schlusse seiner Rede fuͤr die unbedingt, Annahme des Gesetz⸗Entwurfes, da unter allen bishe vorgeschlagenen Amendements es kein einziges gebe, das diesen Entwurf, statt ihn zu verbessern, nicht vielmehn ganz uͤber den Haufen stoße. Der Graf Mollien erklaͤrtz sich unter der Bedingung fuͤr die Annahme des Gesehes daß dasselbe in folgender Art modificirt werde; der . nanz⸗Minister solle naͤmlich ermaͤchtigt werden, die in Umlaufe befindlichen 140 Millionen Renten 1) durch 100 Millionen 3procentige Renten zu dem Kourse van mindestens 75 pCt., und 2) durch 40 Millionen A4pte centige zu mindestens 90 pCt. zu ersetzen; und die gamg Operation solle in fuͤnf halbjaͤhrigen Terminen beende werden. In der Sitzung vom 28sten ließen sich der Ma quis von Herbouville und der Minister des Innern fuͤr und der Herzog von Choiseul uͤber den Gesetz⸗Entwuf vernehmen. Vorgestern gen den Gesetz⸗Entwurf auf, die Grafen A von Talltz

rand und von Seguͤr; fuͤr denselben der Vicomte va Bonald, der Graf von Chabrol und der Marine⸗M. und uͤber denselben der Herzog von Brisse

nister, Saͤmmtliche Reden sind zum Druck befoͤrdert worden.

In der Sitzung der Deputirten⸗Kammer vom Logsim kamen vorerst mehrere Bittschriften und Privat-Reh— mationen zum Vortrage. Die Eingabe einer A! Mouton in Paris, die in dem Gesetz⸗Entwurfe wenn der Reduktion des Zinsfußes der Renten, eine Ausnahne zu Gunsten der kleineren Renten⸗Inhaber verlangte, gh Hrn. Casimir Périer Veranlassung, nochmals auf die beadh sichtigte Finanz⸗Operation des Grafen von Villsle zu ruͤckzukommen. Die Kommission hatte naͤmlich daral angetragen, uͤber die gedachte Eingabe zur Tages⸗Otd⸗ nung zu schreiten, da das Renten⸗Gesetz von der zwet ten Kammer bereits angenommen worden sey; hiergegn erhob sich inzwischen Hr. C. Périer. Das eben erwaͤhm Gesetz, meinte er, koͤnne man nur dann erst als bewillig ansehen, wenn es von der Pairs⸗Kammer angenomme und von dem Koͤnige bestaͤtigt worden sey; bis dahh aber hindere nichts, daß man sich ferner fuͤr die klein

ren Renten⸗Inhaber interessire und die Bittschrift de

Dlle. Mouton dem Finanz⸗Minister zustelle; ein solche Verfahren koͤnne zugleich einen gluͤcklichen Einfluß f die Berathungen der Pairs⸗Kammer ausuͤben, und vie

leicht dazu beitragen, daß das Renten⸗Gesetz entwede

ganz durchfalle, oder wenigstens in seinen ungerechtesten un unpolitischesten Punkten modificirt werde. Der Redner erlaubte sich bei dieser Gelegenheit die Bemerkung, daß es ihm, obgleich frei von aller Eifersucht, doch unpassend scheine, daß der Finanz⸗Minister der Deputirten⸗Kam⸗ mer Dokumente vorenthalten, die er spaͤter doch der Pairs⸗Kammer mitgetheilt habe. Von der Versamm⸗ lung mehrmals aufgefordert, bei der Sache zu bleiben,

verlangte er schließlich, daß die Bittschrift der Dlle

Charte gaͤnzlich.

(den 29sten) traten ferner e

Kammer ging inzwischen auf diesen Vorschlag nicht ein,

und schritt, nach dem Antrage der Kommission, zur Ta⸗

nes⸗Ordnung. Die uͤbrigen Bittschriften waren von keinem erheblichen Interesse. Nach Beseitigung dersel⸗ ben bestieg Herr von Martignac die Rednerbuͤhne und stattete den Kommissions⸗Bericht uͤber den Gesetz⸗Ent⸗ vurf wegen der Siebenjaͤhrigkeit der Deputirten⸗Kam⸗ er ab. Es heißt darin im Wesentlichen: „Nach dem g7sten Artikel der Charte sollen die Deputirten auf 5 zahre und dergestalt gewaͤhlt werden, daß alljaͤhrig ein Fuͤnftheil der Kammer erneuert wird. Der uns vorge⸗ egte Gesetz⸗Entwurf beabsichtigt, diese theilweise Er⸗ euerung durch eine Integral⸗Erneuerung zu ersetzen und die Dauer der Funktionen der Deputirten um zwei Jahre zu verlaͤngern; er veraͤndert sonach einen Artikel der Duͤrfen und sollen wir dem Ge⸗ etze unter diesen Umstaͤnden unsere Zustimmung geben? nsere Achtung fuͤr das Grundgesetz ist zwar allerdings ine unserer kostbarsten Garantien; allein fuͤr den Ge— etzgeber wie fuͤr den Staatsmann darf diese Achtung icht knechtisch, nicht blind seyn; sie darf nicht ihrer Ver⸗ unft Fesseln anlegen. Aus der Hand des Menschen geht nichts Vollkommenes hervor; wie groß daher auch die Vorsicht, wie tief die Weisheit seyn mag, mit wel⸗ iher ein Gesetz, wonach ein großes Volk regiert werden oll, entworfen worden ist, es wird deshalb nicht minder die Spuren jener Unvollkommenheit an sich tragen, uͤber die wir uns einmal nicht zu erheben vermoͤgen. Gleich bie aber jede Gesetzgebung Maͤngel enthaͤlt und der Verbesserungen faͤhig ist, giebt sie auch zugleich im Laufe der Zeit die Mittel an die Hand, jenen abzuhelfen und ssch diese zu sichern. Wenn unsere Charte irgend einen berderblichen Keim in sich faßte, der die Ausuͤbung des Guten, das man von ihr erwartet, unmoͤglich machte, wie ollte es da nicht erlaubt seyn, denselben auszurotten? Aber, agt man, die Charte hat die moͤgliche Nothwendigkeit von dergleichen Modisikationen gar nicht vorausgesehen. Was bill man damit sagen? etwa, daß der Urheber der Charte ein Werk fuͤr ganz vollkommen gehalten habe? Gewiß icht; einen solchen Gedanken hat die Kammer nie ge⸗ egt. Zum Beweise dient ihre eigene Adresse an den Koͤnig, worin sie im Jahre 1814 Sr. Maj. den Aus⸗ deuck ihres ehrfurchtsvollen Dankes zu erkennen gab; ie sagte darin ausdruͤcklich, daß wenn die Beduͤrfnisse des Staates in der Folge etwa Verbesserungen wuͤn⸗ chenswerth machen sollten, die Charte, die in sich elbst die Mittel enthalte, solche zu bewilligen, Jeder⸗ ann beruhigen und alle Besorgnisse verscheuchen muͤsse.“ Der Bericht⸗Erstatter erinnerte hier an die mancherlei Aenderungen, die demzufolge bereits wirklich in der Ver⸗ fassung vorgenommen worden seyen, und stellte die Vor⸗ heile einer siebenjaͤhrigen Zusammenstellung der Kam⸗ mer, den Nachtheilen der bisherigen alljaͤhrigen Veraͤn⸗ derung derselben gegenuͤber; er verwies an das Beispiel Englands, das seit 108 Jahren ein siebenjaͤhriges Par⸗ lament habe, und sich dabei sehr wohl befinde; den Ein⸗ wand, daß waͤhrend dieser Zeit Pitt selbst oftmals die Wiedereinfuͤhrung der dreijaͤhrigen Parlamente gewuͤnscht habe, suchte er dadurch zu entkraͤften, daß dieser Staats⸗

Geschaͤften mehr bewandert („nicht deshalb,“ unterbrach man hier den Redner, „sondern weil Pitt später Mi⸗ nister wurde“), mit einem Wunsche, der er fruͤher als Nitglied der Opposition geaͤußert, nie wieder hervorge⸗ treten sey; wenn diese siebenjaͤhrige Dauer der berath⸗ schlagenden Versammlungen von einem in der Liebe zu seinen Institutionen genaͤhrten und grau gewordenen Volke fuͤr zweckmaͤßig anerkannt worden sey, um wie viel mehr, meinte der Bericht⸗Erstatter, muͤsse eine solche Einrichtung es nicht fuͤr Frankreich seyn, das sich so viele Jahre hindurch in verschiedenen Formen bewegt und erst seit kurzem die Ruhe und wahre Freiheit kennen gelernt habe. Nachdem der Redner endlich noch, was den Ein⸗ wand anbetrifft, daß man dem Gesetze eine ruͤckwirkende Kraft gebe, wenn man dasselbe bereits auf die gegen⸗ waͤrtige Kammer anwende, auf dasjenige, was der Mi⸗ nister des Innern bei Vorlegung des Entwurfes uͤber diesen Punkt gesagt, erwiesen hatte, schloß er, wie folgt: „Ihre Kommission hat die Sache von allen Seiten be⸗ trachtet. Von unseren Institutionen und Beduͤrfnissen durchdrungen, von den Erfahrungen Frankreichs und des Auslandes gereift, und von dem eigenen Gewissen und der Vernunft geleitet, traͤgt sie auf die unbe⸗ dingte Annahme des Gesetz⸗Entwurfes an.“ Schon vor Eroͤffnung der Sitzung waren die Baͤnke zur Rechten und Linken der Tribune von Deputirten, die ihre Meinung in dieser wichtigen Sache abgeben wollen, eingenommen worden. Kaum hatte Herr von Martignac seinen Vortrag beendigt, als sich auch so⸗ gleich 22 Deputirte fuͤr und eben so viel gegen den Gesetz⸗Entwurf einschreiben ließen. Unter diesen letzteren befinden sich, außer den wenigen Mitgliedern der alten Opposition, der Graf von Labourdonnaye, der General Donnadienu, die Herren Sallier, Reveliére, Vicomte von Harcourt, Graf Duparec und Andere. Ueber die Frage, an welchem Tage die Diskussion uͤber diesen Gegenstand beginnen solle, waren die Meinungen ge⸗ theilt. Einige verlangten, daß man dieselbe baldmoͤg⸗ lichst eroͤffnen, andere, daß man den Deputirten Zeit lasse, sich gehoͤrig vorzubereiten. Zu diesen letzteren ge⸗ hoͤrte Hr. B. Constant, der bei dieser Gelegenheit als Deputirter zum erstenmale wieder die Reduerbuͤhne be⸗ stieg; er aͤußerte, daß die Frage wegen der Siebenjaͤh⸗ rigkeit so tief in das ganze Wesen der repraͤsentativen Regierung eingreife und so ganz vor den Richterstuhl der Kammer gehoͤre, daß man jedem Mitgliede dersel⸗ ben, ohne Unterschied, welches auch seine politischen Meinungen seyn moͤchten, die erfoderliche Zeit zur reif⸗ lichsten Ueberlegung lassen muͤsse. Die Eroͤffnung der Diskussion ward hierauf auf den 3ten k. M. anbe⸗ raumt. Jetzt bestieg der Kriegs⸗Minister die Tri⸗ bune, um seinen Gesetz⸗Entwurf wegen des kuͤnftigen Rekrutirungs⸗Wesens der Armee zu vertheidigen und die von den Gegnern dieses Entwurfes angefuͤhrten Gruͤnde zu entkraͤften; er suchte zu beweisen, daß die bisherige 6jaͤhrige Dienstzeit im stehenden Heere, selbst fuͤr den Infanteristen, viel zu kurz sey, und widerlegte die Behauptung des Generals Foy, daß ein 34jaͤhrige Infanterist schon alt, und daß ein franzoͤsisches Hee

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