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und daß man daher, stat Unmoͤglichkeiten anzunehmen, besser thue, sich in den Graͤnzen des Wahr⸗ scheinlichen zu halten. Man hat uns beschuldigt⸗ mit fremden Handlungshaͤusern geheime Vertraͤge abgeschlos⸗ sen und ihnen das Staats⸗ und Pripat⸗ Vermoͤgen in die Haͤnde gespielt zu haben; wir haben bewiesen, daß der groͤßere Theil der Banquiers aus Inlaͤndern besteht, daß sie die ganze Operation auf ihre alleinige Gefahr und gegen einen Antheil an dem aus derselben entsprin⸗ genden Gewinne, uͤbernommen haben. Man hat diesen, ihnen bewilligten Antheil uͤbermaͤßig gefunden; wir er⸗ wiedern darauf, daß ihr Gewinn in keinem Falle mehr als 35 Millionen Fr. betragen wird, waͤhrend bei der Anleihe der 12,400,000 Fr. Renten unter dem vorigen Ministerium das Benesiz der Banquiers sich etwa auf 30 Millionen, und bei der der 23 Millionen Renten unter dem jetzigen Ministerium, dieses Benefiz sich leicht auf 75 Millionen belaufen haben mag. Man glaubt, daß die Operation dem Kredite schaden werde, und doch finden aͤhnliche Maßregeln schon seit geraumer Zeit, und eben in diesem Augenblick wieder in England statt, wo, weit entfernt, dieselben als nachtheilig fuͤr den Kredit zu halten, man sie vielmehr als nothwendig fuͤr dessen Erhaltung ansieht. Gehen wir jetzt zu hoͤheren Ansich⸗ ten uͤber. Als die Rente den Pari⸗Kours erreicht hatte, trat fuͤr uns das Recht ein, das Kapital derselben aus⸗ zuzahlen, und es zeigte sich uns die Moͤglichkeit, den Zinsfuß herabsetzen. Wir sahen uns in der Nothwen⸗ digkeit, entweder auf die Abwickelung der Staatsschuld durch den Tilgungs⸗Fond zu verzichten, oder uns des Rechtes der Auszahlung gaͤnzlich zu begeben, wenn wir nicht an die Stelle der ausgegebenen Effekten andere zu einem niedrigeren Zinsfuße in Umlauf setzten. Dies letztere ist unsere Absicht. Der vorgelegte Plan entreißt uns unserer Verlegenheit; er erhaͤlt und erhoͤht unseren Kredit, und hat eine Verminderung der oͤffentlichen Abgaben von 28 Mill. Fr. zur unmittelbaren Folge. Die gegenwäͤr⸗ tige Lage der Dinge mag allerdings denen sehr gut uem duͤnken, die dabei blos die sichere Anlegung ihres Geldes, die puͤnktliche Bezahlung der Zinsen, die Vermehrung ihres Kapitals, die Mittel dasselbe taͤglich, nach Gefallen, und mit ungeheueren Vortheilen zu rea⸗ lisiren, im Auge haben. Jedes Ding hat aber zwei Sei⸗ ten; wenden wir uns jetzt auf die andere. Hier sehen wir die Steuerpflichten, wie sie seit 8 Jahren mit stets wachsenden Abgaben belastet werden, und unseren jetzigen bluͤhenden Finanzen, endlich den Lohn der großen Opfer, die sie der Erhaltung des Staats⸗Kredites gebracht haben, durch eine Erleichterung ihrer Lage er⸗ warten. Vergessen wir nicht daß gleiche Gerechtigkeit gegen alle Klassen der Gesellschaft das einzige Mittel ist, die verschiedenen Interessen Aller aufrecht zu erhal⸗ ten. — Ich habe Ew. Herrlichkeiten hier ein treues Bild der Lage des Sraates in sinanzieller Hinsicht entworfen; im naͤchsten Jahre werde ich Ihnen einen Plan zur Verwendung der durch die vorgeschlagene Operation er⸗ sparten Summen und zur theilweisen Herabsetzung der öffentlichen Abgaben vorlegen. Die Regierung hielt es zunächst fuüͤr ihre Pflicht, darauf bedacht zu seyn, den 8 ustand 1h
uszuzahlen,
und wie sie, bei
rer Flnanzen fuͤr das allgemeine so eilig werden der Infernal un 88 g “ ““ 8 . ““ 1
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Beste zu benutzen; sie glaubt daß ihr solches gelungen sey; die Kammer, der sie verfassungsmaͤßig die Finanz⸗ Gesetze zuerst vorlegen muß, ist ihrem Plane bereits beigepflichtet; derselbe liegt in letzter Instanz Ew. Herr⸗ lichkeiten vor; wir sehen mit Vertrauen Ihrer Entschei⸗
dung entgegen.“
Eine telegraphische Depesche aus Brest vom 3lsten Mai Abends, meldet die Ankunft der portugiesischen Fre⸗ gatte la Perle, an deren Bord sich dir Infant D. Mi⸗ guel befand. 8 8
London, 1. Jun. Se. Maj. sind in Windsor und nehmen sehr haͤufig die neuen Bau⸗Anlagen dort so wie hier in Augenschein. 1
Se. K. H. der Herzog von Cambridge wird zum
Besuch erwartet.
Heute passirte im Unterhause die Bill wegen der „billigen Leih⸗Anstalt“ (Equilable Loan-bank) mit 4. gegen 25 Stimmen, nachdem Hr. Whitbread durchgeset hatte, daß alle Interessenten sich des Stimmgebens em. hielten. — Herr Brougham begann seinen Vortrag ne gen der Verurtheilung des Missionars Smith.
Im Oberhause ward heute die Bill wegen der Wol Zoͤlle zum drittenmale verlesen, und diese wichtige Maß regel kann nun als beschlossen angesehen werden.
Taͤglich gehen eine Menge Petitionen beim Unten hause um Untersuchung wegen der Verurtheilung aͤdes
Missionars Smith in Demerary ein. — Wider die Bll nach Bogota auf dem
fuͤr Vermehrung der See⸗Assekuranz⸗Kompagnien bracht Hr. T. Wilson am 28sten eine Petition von den Ase⸗ kuradeuren auf Lloyd's und Hr. Sykes eine von Schif Rhedern in Hull ein. Die zweite Lesung ward un lebhaften Debatten mit 51 gegen 33 Stimmen beschlt sen. — Hrn. Hume's Bill im Betreff des Nichtaufem, haltes irlaͤndischer Geistlichen auf ihren Posten passirn.
Hr. Plunkett legte eine Petition irischer Katholikm wider die dortige Strafgesetzgebung vor. Sie ward an⸗ genommen. — Lord Palmerston legte den Ausschuß⸗Be⸗ richt uͤber den Zustand Irlands vor. — Hr. Goulburnf kuͤndigte auf heute den Antrag auf Erneuerung der In⸗ surrektions⸗Akte in Irland an. — Hr. Brownlow bracht!, wie er fruͤher angekuͤndigt, eine Petition wider die sehr unregelmaͤßige Existenz des s. g. katholischen Ver⸗ eines in Irland ein. Sie ward angenommen, gab abe hernach noch zu einer langen Diskussion Anlaß. Heun Brownlow will heute auf Verweisung derselben an ders Ausschuß uͤber die Unruhen in Irland antragen. — Hoß Brougham brachte die Petition des irischen katholischen Vereines mit denselben Anmerkungen wie Graf Gre im Oberhause ein, die nach einer kurzen Diskussion an genommen ward. Die Verlesung brauchte 20 Minuten.
Die Bill zur Verbesserung des Kaufmanns⸗Gesetzes, 2 die, zur Verbesserung der Bankerott⸗Gesetze, passirte. C“ “ Man erwartet, daß die Prorogation des Parla⸗ mentes um den 20sten d. M. erfolgen werde.
Am Sonnabend kam das, in Chatham mit ausuneh mender Eile ausgeruͤstete, nach dem Mittel⸗Meere be⸗ stimmte Bomben⸗Schiff Aetna in Portsmouth an. Eben Meteor zugeruͤstet.
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1u“ 1 “ Ge n WWI1I1“ Es sind Artill etaschements am Bord, und jedes Schiff hat einen 13⸗ und einen 10⸗ zoͤlligen Moͤrser. Der Courier versichert, daß weder aus Mexiko noch aus irgend einem Theile aus Suͤdamerika unguͤnstige Nachrichten an die Regierung gelangt seyen. 1 Briefe aus Pernambuco vom 3. April schildern jene Provinz als fortwaͤhrend in einem sehr verwirrten Zu⸗ stande. Die Einwohner von Pernambuco haben sich dem, vom Kaiser ihnen gegebenen Gouverneur widersetzt und einen anderen an dessen Stelle gewaͤhlt. Dieser neue Gouverneur ward zwar auf Befehl des Kaiserlichen ver⸗ haftet, mußte jedoch, da man nicht Macht genug besaß, um diese kraͤftige Maßregel durchzufuͤhren, wieder in Freiheit gesetzt werden. — Am 31. Maͤrz kamen die bei⸗ den brasilischen Fregatten, D. Pedro I. und Bahia auf der Hoͤhe von Pernambuco an, und versagten jedem mit Provision beladenen Schiffe den Eingang in den Hafen. Man meldet aus Jamaica vom 28. Maͤrz, daß auf der Pines⸗Insel ein Seeraͤuber⸗ Nest von 3 bis 400 Mann durch unsere Kriegsschiffe zerstoͤrt worden, doch haben wir den Verlust einiger Officiere zu beklagen. — um erstenmale waren Salut⸗Schuͤsse zwischen unserem miral und einer columbischen Kriegs⸗Fregatte gewech⸗ it worden. Die Handels⸗Aussichten mit Columbien daren, laut Nachrichten aus Cartagena, hoͤchst ver⸗ sorechend. — Ein Sohn unseres General⸗Konsuls in Co⸗ slumbien, des Herrn Henderson, ist auf seiner Reise Magdalenen⸗Flusse, bei Mompox, vo er sich baden wollen, von einem Alligator verschlun⸗ gen worden. “ 8 H“ Con sols 95 ½ 8 1.“ b“ I111 8 Niederlande. Folgendes sind die Artikel des am 7. Maͤrz d. J. zu London zwischen Sr. Maj. dem Koͤ⸗ ige der Niederlande und Sr. Maj. von Großbrittan⸗ ien und Irland abgeschlossenen Vertrags: 1. Die hohen kontrahirenden Parteien verpflichten sch, eine der anderen Unterthanen zum Verkehr mit hren gegenseitigen Besitzungen im ostindischen Archipel nd auf dem Festlande Indiens und in Ceilon auf dem zuße der beguͤnstigtsten Nation zuzulassen; wohlverstan⸗ den, daß die gegenseitigen Unterthanen sich den oͤrtlichen Anordnungen in jeder Niederlassung fuͤgen. 688 2. Die Unterthanen und Schiffe der einen Nation ilen bei Ein⸗ oder Ausfuhr in oder aus den Haͤfen der underen, in den ostindischen Meeren keine Abgaben be⸗ zahlen, welche das Doppelte derjenigen uͤberschreiten, denen die Unterthanen und Schiffe der Nation, welcher der Hafen angehoͤrt, unterworfen sind. Die bei Ein⸗ bder Ausfuhren in einem brittischen Hafen auf dem Festlande Indiens oder in Ceilon in niederlaͤndischen
Schiffen bezahlt werdenden Abgaben sollen so angeord⸗
net werden, daß in keinem Fall mehr als das Doppelte dessen berechnet wird, was brittische Unterthanen und in brittischen Fahrzeugen bezahlen. In Betreff von Arti⸗ eln, die mit keiner Abgabe belastet sind, wenn sie von den Unterthanen oder in den Schiffen der Nation, wel⸗ cher der Hafen angehoͤrt, ein⸗ oder ausgefuͤhrt werden, oll die Abgabe fuͤr die Unterthanen oder Schiffe der an⸗ deren Nation in keinem Falle 6 pCt. uͤbersteigen.
3. Die —hohen kontrahirenden Theile verpflichten
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sich, daß ein Tra tat, welcher von einem derselb tig mit irgend einer eingebornen Macht in den ostindi⸗ schen Meeren abgeschlossen wird, Artikel enthalten soll, die, es sey unmittelbar oder durch Auflegung üngleicher Abgaben auf Ausschließung des Verkehrs des anderen Theiles von den Haͤfen der besagten eingebornen Macht abzielen, und daß, wenn in einem, von der einen oder anderen Seite jetzt bestehenden Traktate Artikel zu sol⸗ chem Zwecke vorkommen, solche auf Abschluß des gegen⸗ waͤrtigen Traktats abgeschafft seyn sollen. Es ist ver⸗ standen, daß vor Abschluß des gegenwaͤrtigen Traktats von jedem der kontrahirenden Theile dem anderen Mit⸗ theilung von allen eingegangenen Traktaten und Ver⸗ pflichtungen geschehen ist, die zwischen jedem von ihnen resp. und irgend einer eingebornen Macht in den ostin⸗ dischen Meeren bestehen und daß die gleiche Mittheilung von allen solchen, von ihnen kuͤnftig abgeschlossen wer⸗ denden geschehen soll.
4. Ihre Niederlaͤndische und Brittische Majestaͤten verpflichten sich, genaue Befehle sowohl an Ihre Civil⸗ und Militair⸗Behoͤrden als an Ihre Kriegsschiffe zu er⸗ theilen, daß die Freiheit des Verkehrs respektirt werde, die durch die Art. 1, 2 und 3 bestimmt worden, und daß in keinem Fall die freie Gemeinschaft der Eingebornen im ostindischen Archipel mit den Haͤfen einer oder der anderen von beiden Regierungen, oder der Unterthanen der beiden Regierungen mit den Haͤfen der eingebornen Maͤchte behindert werde.
5. Gleichergestalt verpflichten sich Ihre Niederl. und Britt. M. M. wirksam zur Unterdruͤckung des See⸗ Raubes in jenen Meeren beizutragen. Sie wollen Schiffen, die im Seeraube begriffen sind, weder Zuflucht noch Schutz gestatten und in keinem Fall zugeben, daß die von ihnen geuommenen Schiffe oder Waaren in ir⸗ gend einer Ihrer Besitzungen eingefuͤhrt, aufbewahrt oder verkauft werden. 8— r.
6. Es ist vereinbart, daß von beiden Regierungen Befehle an ihre Beamten und Agenten in Ostindien ergehen sollen, keine neue Niederlassung auf irgend einer Insel in den ostindischen Meeren zu errichten, ohne daß sie dazu von ihren resp. Regierungen in Europa ermaͤch⸗ tiget worden. S 8
7. Die molukkischen Inseln und insonderheit Am⸗ botna, Banda, Ternate, und die unmittelbar von den⸗ selben abhaͤngenden, bleiben von der Wirkung der Art. 1, 2, 3 und 4 so lange ausgeschlossen, bis die niederlaͤn⸗-⸗ dische Regierung es rathsam finden wird, den Gewuͤrz⸗ Alleinhandel aufzugeben. Sollte aber die gedachte Re⸗ gierung zu irgend einer Zeit vor Aufgebung des gedach⸗ ren Alleinhandels den Unterthanen irgend einer anderen, als einer eingeborenen asiatischen Macht, die Fuͤhrung eines Handels⸗Verkehrs mit gedachten Inseln erlauben, so soll den Unterthanen Sr. Britt. Maj. der Verkehr auf vollkommen gleichem Fuße gestattet werden.
8. Se. Niederl. Maj. treten an Se. Britt. Maj. alle Ihre Niederlassungen auf dem Festlande Indiens ab, und entsagen allen, vermoͤge dieser Niederlassungen inne gehabten oder in Anspruch genommenen Vorrech⸗ ten und Befreiungen.
9. Die Faktorei des Forts Malborough und alle