1824 / 136 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 12 Jun 1824 18:00:01 GMT) scan diff

J gt die Zahlung bei der Staats⸗ Schulden⸗Tilgungs⸗Kasse, Tauben⸗Straße Nr. 30, taäͤg⸗ lich, mit Ausnahme der Sonntage, so wie der zur vor⸗ schriftsmoͤßigen Kassen⸗Revision und deren Vorbereitung bestimmten letzten Tage im Monate, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, und zwar auf die Staats⸗Schuld⸗Scheine ¹Nrr. 100,001 und daruͤber vom 1.— 7. Jul. 8 70,001 bis 100,000 42. —⸗ - R16,991 79,000 7„ 10,001’1 40,0000 9] . 1 10,000 1. Auch ohne Ruͤcksicht auf diese Reihefolge wird die Kasse, in der Voraussetzung und in dem Vertrauen Zahlung leisten, daß dadurch weder ein die Geschaͤfte stoöͤrender Andrang, noch uͤberhaupt unbillige Anforderungen ver⸗ anlaßt werden, um so mehr, als auch nach Ablauf der vorbezeichneten Zahlungs⸗Termine mit der Zinsen⸗Zah⸗ lung, ohne sie zu schließen, fortgefahren wird. Wer Zinsen von mehreren Staats⸗Schuld⸗Scheinen zu erheben hat, ordnet dieselben nach den Appoints und uͤbergiebt sie der Staats⸗Schulden⸗Tilgungs Kasse mit Feinem fuͤr die Geschaͤftsfuͤhrung erforderlichen genau auf⸗ zurechnenden Verzeichnisse derselben.— IA - S n 1111“ In den Provinzen werden die bezeichneten Zins⸗ Koupons bei den betreffenden Regierungs⸗Haupt⸗Kassen, so wie bei allen Koͤniglichen Special⸗Kassen derselben, jedoch nur in den Monaten Juljus und August, baar eingeloͤst, uͤbrigens aber zu jeder Zeit auf landesherrliche Abgaben und Gefaͤlle aller Art, auf Domainen⸗Veraͤuße⸗ rungs⸗Gelder und davon zu entrichtende Zinsen, statt 1 ngenommen. Auf Zins⸗Koupons, welche mit einem (rothen) St pel versehen sind, werden die Zinsen ausschließlich in Leipzig, bei dem dortigen Handlungs⸗Hause Reichenbach u. Komp., ausgezahlt, und zwar sofort nach dem Faͤllig— keits⸗Termine oder an jedem spaͤteren beliebigen Tage. Wer sonst aber faͤllige Zinsen auf nicht gestempelte Zins⸗ Koupons in Leipzig zu erheben wuͤnscht, erhaͤlt sie bei dem gedachten Handlungs⸗Hause, in den Tagen von 12ten bis letzten August c. 8 oins 8

baaren Geldes in Zahlung

ugleich mit den Zinsen vom 1sten Januar bis letz⸗ ten Junius d. J. werden die aus der Zeit vom 1sten Julius 1820 bis letzten December 1823, gegen Aushaͤn⸗ digung der Zins⸗Koupons Serjes IUII. Nr. 4, 5, 6, 7 und 8, Series IV. Nr. 1 und 2, ausgezahlt. Die noch nicht abgeholten Zins⸗Koupons Series III. und IV. koͤn⸗ nen bei der Kontrolle der Staats⸗Papiere, Tauhen⸗ Straße Nr. 30, gegen Vorzeigung der betreffenden Staats⸗Schuld⸗Scheine, worauf sie abgestempelt werden muͤssen, taͤglich, mit Ausnahme der oben bezeichneten Tage, in Empfang genhmhen werden. 1

Da die Kassen⸗Beamten sich uͤber ihre Amts⸗Ver⸗ richtungen mit dem Publikum in Briefwechsel einzulas⸗ sen, oder gar mit Uebersendung von Zinsen zu befassen, außer Stande sind, so haben sie die Anweisung erhal⸗

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solche Antreaͤge, unter Zuruͤcksendung pons oder sonst uͤberschickten Papiere, abzuleh

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richtet werden sollten. Dagegen ist der Herr Bloch hieselbst, Behren⸗Straße Nr. 45, Nc Auswaͤrtige, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, de gleichen Auftraͤge zu uͤbernehmen. 88 Berlin, den 15ten Mai 1824. Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. Rother. v. Schuͤtze. Beelitz. Deetz. v. Rochon

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheim,

Rath und Oper Praͤsident der Provinz Westpreußen,“

EEEeEEE 1I1II1X““ Der Koͤnigl. Daͤnische Geheime Konferenz⸗Nat außerordentlicher Gesandter und bevollmaͤchtigter Min, ster, Minister am hiesegen Hofe, Graf von Reventim nach dem Holsteinschen.

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II. Zeitungs⸗Nachrichten Paris, 5. Jun. Die wichtige Frage wegen s Umschreibung und der Reduktion des Ziusfußes der Na ten ist in der vorgestrigen Sitzung der Pairs⸗Kamm entschieden, und der Plan des Grafen von Villsle, w geachtet der großen Bemuͤhungen dieses Ministers, in selben durchzufuͤhren, von der Kammer verworfe worden. Die Sitzung begann mit einer Abstimun uͤber das (bereits im vor. Stuͤcke d. Z. erwaͤhnte) Anm⸗ dement des Grafen von Mollien, das mit 120 ge. 105 Stimmen durchsiel. Der Herzog von Crillon 1 jetzt noch mit einem dritten Amendement hervor, me ches inzwischen, da es dem bereits fruͤher verworfeng des Grafen Roy durchaus aͤhnlich war, von ihm selh wieder zuruͤckgenommen wurde. Es sollte nunmehr üle den ersten und Haupt⸗Paragraphen des Gesetzt⸗Entwun fes abgestimmt werden, als der Finanz⸗Minister, der Schicksal, das seinem Plane drohte, voraussehen mußte nochmals das Wort verlangte, um eine Erklaͤrung Gunsten derjenigen Renten⸗Inhaber abzugeben, die niger als 1000 Fr. Renten besitzen, und deren Inter der Haupt⸗Grund zur Opposition der Kammer zu

lung guͤnstiger stimmen werde. Er erklaͤrte sonach,“

die Regierung willens sey, spaͤter eine Anstalt zu stifth bei welcher die obigen Renten⸗Inhaber ihr Geld gegen hinlaͤngliche Zinsen anlegen koͤnnten; er bezeichnete diesem Behufe die Kasse der Depositen⸗Kammer scaüse des consignations) und meinte, daß es ein leichtes segn werde, die Banquiers zu bewegen, ihr Benefiz auf die

jetzigen Zinsfußes der 5 pCt. bis zum 1. Januar 1820 verbleiben, und von da ab ihr Geld bei der zu gruͤnden

den Anstalt gut und sicher wuͤrden unterbringen koͤnnen.

nen, unlerste Paragraph in eben dieser Art muß verfuͤgt werden, wenn soll Eichen Amendement, auch mit 120 gegen

Gesuche an die Kasse im Allgemeinen oder an di in die unteninen verworfen. zeichnete Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden eben⸗Bestimmungen

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schien, hoffend, daß er dadurch vielleicht die Versauß

sen Theil der Renten fahren zu lassen, wodurch die obe gen Renten⸗Inhaber dann in dem vollen Genusse des

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nicht wohl vertruͤgen; das in

nung benehme, auch ihrerseits die

trat.

wurde gleichwol der dem Mol⸗ 1 105 Stim⸗ Da die uͤbrigen Paragraphen bloße Ne⸗ enthalten, und von dem ersten gaͤnz⸗ so fielen natuͤrlicherweise auch sie durch, wie der Gebrauch solches mit sich hringt, uͤber das ganze Gesetz abgestimmt wurde, ward auch dieses verworfen. * EbE1nn

In der Deputirten⸗Kammer eroͤffnete der Graf Laurencin vorgestern die nicht minder interessante Dis⸗ kussion uͤber die kuͤnftige Zusammenstellung dieser Kam⸗ mer auf sieben Jahre. Er erklärte vorerst, daß er schon eshalb gegen den in dieser Beziehung vorgelegten Ge⸗ süentwurf auftreten muͤsse, weil derselbe mit der Charte, daß er durchaus

tt zur Abstimmung kam, des Gesetz⸗Entwurfes, gleich

sich abhaͤngig sind, und als jetzt noch,

deren 37ͤter Artikel so bestimmt laute, keiner verschiedenen Auslegung faͤhig sey, im grellsten Widerspruch stehe; noch, meinte er, wuͤrde sich eine solche Verletzung der Verfassung rechtfertigen lassen, wenn sie von großem Nutzen wäaͤre, allein Niemand koͤnne leug⸗ nen, daß die theilweise Erneuerung der Kammer Vor⸗ theile darbiete, die nur sehr schwach bestritten worden schen, wogegen die Integral⸗Erneuerung Gefahren zeige, de man sich verhehle. Der Redner behauptete, daß die Wahlen mehr Intriguen und eine groͤßere ewegung veranlassen wuͤrden, als die jetzigen jaͤhrli⸗ chen; er wolle zwar das Ministerium nicht geradezu be⸗ schuldigen, daß es sich Mißbraͤuche erlaubt habe, aber es sey so ziemlich erwiesen, daß bei den letzteren Wahlen Dinge vorgefallen seyen, die sich mit der Wahlfreiheit Rede stehende Gesetz scheine vortheilhaft; es verstoße

ihm weder nothwendig, noch es ver da die Kammer in ihrer

überdies gegen die Schicklichkeit, 1 iigenen Sache entscheiden solle, und verletzte zugleich das repraͤsentative System, da es Vollmachten, die noth⸗ wendig beschraͤnkt seyn muͤßten, ungebuͤhrlich verlaͤngere, und anderen wohldenkenden Maͤnnern die gerechte Hoff⸗ heiligsten Interessen des Vaterlandes zu vertheidigen; aus allen diesen Gruͤn⸗ den stimme er gegen den Gesetz⸗Entwurf. Der Vi⸗ comte von Castelbajac war entgegengesetzter Mei⸗ nung, und fuͤhrte fuͤr dieselbe die Worte eines bekann⸗ ten Publicisten in einer seiner Schriften an, wo die Vortheile der Integral⸗Erneuerung ganz klar erwiesen werden. Als er Hrn. Benjamin Constant als Verfas⸗ se dieser Schrift nannte, entstand ein allgemeines Ge⸗ lächter, das noch mehr um sich griff, als zufaͤlligerweise Hr. Constant gerade in diesem Augenblicke in den Saal Der Redner glaubte auch, daß die Integral⸗Er⸗ Volksfreiheiten vortheilhaf⸗

neuerung der Kammer den V. seyn, und daß der vorge⸗

ter als das bisherige System

legte Gesetz⸗Entwurf die allgemeine Ruhe befestigen und der Monarchie

noch mehr Kraft als bisher verleihen wuͤrde. Herr von Ricard (vom Gard⸗Depart.) sah die Sache aus drei verschiedenen Gesichtspunkten an; er fragte sich vorerst, ob die siebenjaͤhrige Zusam⸗ menstellung der Kammer, der Charte zuwiderlaufe, ob sie besser als die bisherige jaͤhrliche Erneuerung sey, und ob sie, in diesem letzteren Falle, schon auf die gegenwaͤr⸗

tige Kammer Anwendung finden koͤnne

unserer Verfassung veraͤndert?

Der Redner

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oͤste diese drei Fragen auf eine dem Gesetz⸗Entwurfe zu⸗ widerlaufende Weise; das Beispiel Englands, meinte er, koͤnne man gar nicht anfuͤhren, denn Frankreich habe nicht, wie jener Staat, eine rein aristokratische 89 Kammer und uͤberhaupt seyen die Sitten beider Natio⸗ nen durchaus verschieden. Herr Josse de Beau⸗ voir hielt dafuͤr, daß die Siebenjaͤhrigkeit allein der Nation Ruhe und Friede zuruͤckgeben und dem bisheri⸗ gen ungewissen und schwankenden Instande im Innern des Landes ein Ziel setzen koͤnne. Herr Royer⸗ Collard suchte durch die Theorie zu beweisen, daß die Integral⸗Erneuerung der Kammer mehr dem republika⸗ nischen Systeme, die theilweise Erneuerung dagegen mehr dem monarchischen Principe angehoͤre; das Beispiel Eng⸗ lands widerspreche keineswegs dieser Meinung, denn dort sey die theilweise Erneuerung nie gebraͤuchlich gewesen, und es habe sich nur stets um die Dauer der Zusam⸗

menstellung des Unterhauses gehandelt, das inzwischen

nie anders als gaͤnzlich erneuert worden sey, daher auch aus der fast absoluten englischen Monarchie allmaͤ⸗

lig eine wahre Republik (zwar aristokratisch, aber um so viel maͤchtiger und faͤhiger, der Krone zu widerstehen)

entstanden sey. „Wie war es daher moͤglich,“ fragte der Redner, „daß man in dieser Kammer, wo der republika⸗ nische Geist doch gewiß nicht vorherrschend ist (¶Man lachte), ein solches Gesetz vorlegen konnte? ein Gesetz, das nicht allein die Formen, sondern auch die ganze Natur und das Princip Hier die Antwort: weil es fuͤr die Minister, auf deren Ruhe die Charte weni⸗ ger als auf die Aufrechthaltung der Rechte der Nation bedacht gewesen ist, kein anderes Mittel gab, sich eine unbekuͤmmerte Zukunft zu sichern, als das Ungewisse der jaͤhrlichen Wahlen durch eine gleich siebenjäͤhrige Zusam⸗ menstellung der Kammer zu entfernen; und doch sind diese Wahlen das einzige politische Recht, das heute noch

der Nation uͤbrig bleibt; durch sie allein ist es ihr moͤg⸗

lich, bei den oͤffentlichen Angelegenheiten ein Wort mit⸗ zusprechen und ihren Einfluß geltend zu machen. Die Staͤtigkeit, von der man bestaͤndig spricht, ist ein Hirn⸗ gespinst, und schon an sich mit der ganzen Natur des repraͤsentativen Systemes durchaus unvereinbar.“ Der Redner ließ sich jetzt auf eine genaue Untersuchung des ge⸗ genwaͤrtigen Wahlgeschaͤftes ein, das, meinte er, mit dem Buchstaben der Charte voͤllig in Widerspruch stehe; nach der Charte sey naͤmlich jeder Franzose, der jaͤhrlich 300 Fr. Steueryd entrichte, zur Wahl eines Deputirten be⸗ rechtigt; aber, damit es Minister deren Rechte anerkennen, denn an wen solle der Wahlmann, der sich in seinen Rechten verletzt fuͤhlte, appelliren? an die Agenten der Minister? umsonst, denn diese risquirten, ihre Stellen zu verlieren, wenn sie an⸗ ders, als in dem Sinne ihrer Vorgesetzten handelten; an die Deputirten⸗Kammer? umsonst, denn die Erkun⸗ digungen, die diese Kammer einzoͤge, gingen ihr durch die Minister zu, und nicht selten wuͤrde jede weitere Untersuchung ganz fuͤr uͤberfluͤssig erklaͤrt. Aus allem diesem, meinte der glie die Minister die Wahl⸗Kollegien nach Will kuͤhr beherrsch⸗ ten. „Die Vorsicht erheischt,“ schloß derselbe, „daß die Volkes in keiner Art verletzt werden. Aber

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Waͤhler gaͤbe, muͤßten auch die

Redner, gehe hinlaͤnglich hervor, daß