1824 / 152 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 01 Jul 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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.Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Hof⸗Prediger 1Sack hieselbst den Rothen Adler⸗Hrden dritter Klasse zu verleihen geruhet. a

An dem heutigen Tage, mit welchem auch ein neu e hraͤnumerations⸗Termin eingetreten, wird das Ute Stuͤck der Gesetz⸗ Sammlung ausgegeben, welches imnthäaͤlt: unter

Nr. 869. Die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre vom 1sten

Kai d. J., wegen Ermaͤßigung der Gewerbe⸗ ¶Steuer bei kleineren Kahn⸗ und Lichterschiffen; Nr. 870. Die Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre v. 21sten sdesselben Monats, die Bestrafung aller ge⸗ heimen, besonders der burschenschaftli⸗

chen Verbindungen auf preußischen Uni⸗ versitaͤten betreffend; und

r. 871. Das Gesetz, die Verschuldung der Lehen

und Fideikommisse betreffend. Vo un. d. J.

Geheg.

lin, den isten Jul. 1844.

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Debits Komtoi 1““ Jie⸗

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Angekommen: Der Kaiserl. Oesterreichische Ka⸗ binets⸗Kourier Zanoni, vom Johannisberg. Abgereist: Der General⸗Major und Kommandeur der 1sten Garde⸗ Kavalerie⸗Brigade, Graf von Bran⸗

enburg, nach Woͤrlzt. nh

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is, 24. Jun. In der vorgestrigen Sitzung ir Deputirten⸗Kammer statteten die Herren von bully und Breton die Kommissions⸗Berichte uͤber die seiden Gesetz⸗Entwuͤrfe wegen Einsetzung einer Unter⸗ braͤfektur in Valenciennes und wegen der den De⸗ fartements des Jura, Eure und Loire, Tarn, Gard,

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uX“X“X“ 1I11““ eins und der Seine zu gesta Ausschrei⸗ bung einer außerordentlichen Auflage ü- Bestreitung dringender Ausgaben (namentlich zur Verbesserung der Gefaͤngnisse und Stiftuͤng religioͤser Anstalten) ab, und trugen auf deren Annahme mit einigen Modifikatio⸗ nen an. 111““

Zur Pruͤfung des bekannten Vorschlages des Ba⸗ rons von Jankowitz, die Deputirten, die kuͤnftig ein ab⸗ setzbares Amt, mit Ausnahme derer bei der Land⸗ und Seemacht, von der Regierung annehmen, von der Kam⸗ mer auszuschließen und einer neuen Wahl zu unterwer⸗ fen, ist nunmehr eine Kommission niedergesetzt worden, auf deren Bericht man sehr begierig ist. Die mit de Budget pro 1825 beschaͤftigte Kommission hat die ren von Frénilly und von Lastours, zu ihren Bericht⸗ Erstattern, jenen fuͤr die Ausgabe⸗, diesen fuͤr die Ein⸗ nahme⸗Partie, ernannt.

In Bezug auf die neuesten Veror nigs von Portugall, durch welche die alte portugiesische Konstitution wieder in Kraft gesetzt wird, (. unser ge⸗ striges Blatt) bemerkt das Journal des Débats: Alle NRa⸗ tionen die nicht, wie wir eine langwierige, vollstaͤndige und tiefgreifende Umwaͤlzung erlitten haben, muͤssen je⸗ derzeit von ihren alten Institutionen 5.S um zu den Vervollkommnungen zu gelangen, welche durch Zeit und Umstaͤnde nothwendig gemacht seyn moͤgen. Dieser Bahn folgend, wird Portugall, von seinem Koͤnig gelei⸗ tet, einer besseren Zukunft entgegen gehen. Die alte portugiesische Konstitution war, wie die englische, aus den Zeit⸗Ereignissen hervorgegangen und auf reale In⸗ teressen gegruͤndet. Alles was in der Nation eine wirk⸗ liche Macht hatte, vereinte sich gesetzmäͤßig uUm üͤber die Gesetze und Abgaben abzustimmen. Den Kommunen lag die Verwaltung der Lokal⸗Angelegenheiten ob; die Koͤnigl. Macht wachte uͤber die großen Gegenstaͤnde. Por⸗ tugall war in dieselben Irrnssse gerathen wie Kastilien und Arragonien, es hatte jedoch eben so wohl die Buͤrger⸗ kriege der Kastilier als die uͤbermaͤßige Vergroͤßerung der Aristokratie, welche in Arragonien herrschte, vermieden. Die Talente und Einsicht der Koͤnige wußte dort fast immer den heftigen Streit zwischen dem Thron und der Nation zuvorzukommen oder ih ;z die Ge⸗

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