8 .“ 8 wurde man zwar bald genug auf die Gefahr aufmerk⸗ sam um groͤßerem Ungluck vorzubeugen und die Ordnung herstellen zu koͤnnen; es waren bereits drei Individuen von Kugeln getroffen, und zwei derselben sind an den
erhaltenen Wunden gestorben. Nichts, sagt der Moniteur, gleicht der wunderbaren
Leichtigkeit, mit welcher man in Frankreich alles vergißt. Zwanzigmal haben seit 10 Jahren die Schreiber und KRedner der Opposition sich beeifert, glauben zu ma⸗ schen, daß der Staatsrath nichts thue, zu nichts nuͤtze und demnach unterdruͤckt werden muͤsse. Zwanzig mal haben dagegen die Redner der Regierung bewiesen, daß dieses Conseil fuͤr die Administration noͤthig ist, indem
es deren Gang in einer großen Anzahl schwieriger An⸗ gelegenheiten leitet; daß es auch fuͤr die Buͤrger noͤthig
ist, die nur an dieses Conseil ihren Rekurs gegen die
Entscheidungen der Verwaltungs⸗Behoͤrden, uͤber welche sie sich beklagen zu koͤnnen glauben, zu nehmen haben.
Alles dieses ist klar und unbestreitbar; aber was ver⸗ schlaͤgt’s? Das Journal du Commerce erneuert nichts desto weniger die alten Angriffe und will uns in einem langen Artikel uͤberreden, daß man die Existenz des Staats⸗ raths nicht rechtfertigen und denselben nicht fuͤr ein
nuͤtzliches Institut gelten lassen koͤnne ohne ihm die Ge⸗
chaͤfte, fuͤr welche die (in Nr. 200 der St. Z. erwaͤhnte)
Revisionskommission gebildet worden, zu uͤbertragen.
Wir zweifeln gar nicht daran, daß der Staatsrath sich dieses Geschaͤfts mit vielem Erfolg und Eifer entledigt
haben wuͤrde, wir versichern jedoch, daß, ohne ihn in
Muͤssiggang zu versetzen, man Anderen jene ehrenvolte
und schwierige Angelegenheit uͤbertragen konnte; denn
nach der uns vorliegenden Uebersicht der von ihm im Jahre 1823 beendigten Geschaͤfte aller Art belaͤuft sich
deren Zahl auf nicht weniger als 20,564. Man darf daher wohl glauben, daß eine, ausschließlich mit der
Revision der Gesetze und Reglements beauftragte Spe⸗
cial⸗Kommission schneller als ein Conseil dessen gewoͤhn⸗
liche Geschaͤfte so zahlreich und mannigfach sind, mit jenem schwierigen Werk zu Stande kommen werde. Nente 101.75.
London, 1. Sept. Se. Koͤnigl. Hoh. der Herzog
von York, ist gestern nach Windsor abgegangen, um Sr. Maj. einen Besuch abzustatten.
Eine, wie der Courier sich ausdruͤckt, sehr seltsame üunverschaͤmte und laͤcherliche Mischung von Wahrheit und Erdichtung ward vorgestern auf dem Koburg⸗Thea⸗
ter aufgefuͤhrt unter dem Titel: Leben und Regierung Georgs III. des Vaters seines Volks. Nicht allein
Georg III. und dessen Gemahlin sondern — was man kaum glauben wird, auch des jetzt regierenden Koͤnigs Majestaͤt und dessen erlauchte Bruͤder, die Herzoͤge von York und von Clarence treten in diesem Sruͤcke auf. Nur England duͤrfte im Stande seyn, eine solche thea⸗ tralische Darstellung zuzulassen.
Personen die mit Indien und unseren dasigen Ver⸗
haͤltnissen genau bekannt sind, halten nach den Versi⸗ cherungen eines unserer Blaͤtter, den darmaligen Krieg mit den Birmanen fuͤr ganz unnuͤtz. Wie dem auch sey, so wird doch dieser Kampf, aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht der einzige seyn, in welchen unsere indischen Trup⸗
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Armee, Graf von der Osten⸗Sacken, bei Riga
e
pen verwickelt werden; denn wie man versichert sind die Goorka's schon in Bewegung, und man hegt ernstliche Besorgnisse, daß, waͤhrend unsere Truppen auf dem bir⸗] manischen Gebiete zu schaffen haben werden, die Kriegs⸗ Flamme sich uͤber ganz Indien verbreite.
Briefe ans Gibraltar vom 6. Aug, melden, daß alle Koͤnigl. Kriegs⸗ und Transportschiffe so wie die Bomben⸗Fahrzeuge, welche bei der Blokade vou Algier gebraucht worden, auf ihrer Ruͤckkehr nach England dort angelangt sind.
Aus Malta wird gemeldet, daß den aus Alexan drien erhaltenen Nachrichten zufolge, der Pascha von Aegypten beschlossen habe, dem Großherrn keine Huͤlfe wider den Peloponnes zu leisten und daß er demzu⸗ folge Befehl gegeben, seine Truppen nichr einzuschiffe und die mit Transportschiffen eingegangenen Kontrakt, aufzuheben.
Dresden, 5. Sept. Se. Koͤnigl. Maj. geruhten am 30. v. M., in Begleitung der Koͤnigl. Prinzen, uͤber das Artillerie Korps Revue zu halten, und haben uͤbe den guten Zustand desselben, das vorzuͤglich gute Werft und Schießen, so wie die Manoeuvrir⸗Faͤhigkeit der Fuß
und reitenden Batterien, Hoͤchstihre gnaͤdigste Zufrieden
heit zu erkennen gegeben.
St. Petersburg, 25. Aug. Zwischen Moskan und hier wird vom 30sten d. außer der gewoͤhnlichen noc eine besondere leichte (Schnell⸗) Post errichtetrt. Am 12ten d. hielt der Ober⸗Befehlshaber der ersten
eer schau uͤber ein 16,000 Mann starkes Korps. Der 5 wird auch die uͤbrigen in andern Gouvernements steher den Korps der ersten Armee inspiciren und sich dann z Pensa, bei Sr. Maj. Ankunft daselbst, Allerhoͤchstihrem Gefolge anschließen.
Spanien. Der Moniteur meldet aus Barcelong vom 21. Aug.: Die Liberalen gefallen sich darin, die absurdesten Geruͤchte zu verbreiten. Wollte man ihnen Glauben schenken, so häͤtten die Staͤdte Merrilla und Stepona, auf der Kuͤste von Andalusien, die Fahne der
ruhrs aufgepflanzt.
Nach den letzten Nachrichten aus Madrid soll es gewiß seyn, daß der Koͤnig, nach einigem Aufenthalte zu Granga, sich nach Burgos begeben werde, wohin auch das Hauptquartier der franzoͤsischen Armee verlegt wer den soll; es wuͤrde jedoch eine Besetzungs⸗Division in Madrid verbleiben. 8* 91
Von den franzoͤsischen Ober⸗Behoͤrden sind die Ge⸗ sundheits⸗Maßregeln und die noͤthigen Vorkehrungen gel gen das gelbe Fieber ergriffen worden, und werden mi solcher Strenge und Vorsicht beobachtet, daß die Epide⸗ mie schwerlich hierher gelangen kann. Im Allgemei⸗ nen wirkt alles zur Aufrechthaltung der Ordnung zusam⸗ men, und man kann nicht genug den Eifer und die Ein⸗ sicht loben, womit ein Jeder seine Schuldigkeit thut, ja ihr zuvorkommt. 1
Die Koͤnigl. Audienza setzt mit unermuͤdlicher Thä⸗ tigkeit die Verfolgung und Bestrafung mehrerer Verbre⸗ cher fort, welche die revolutionaire Zuͤgellosigkeit straflos gelassen hatte. Schon sind 2 Meuchelmoͤrder welche fruͤ⸗
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her der gesetzlichen und 2 Anfuͤhrer von Raͤuberbanden, welche lange Zeit die vermoͤgenden Bewohner dieser Provinz beunruhigt hatten, zu lebenswieriger Galeerenstrafe und zu 200 Ruthenstreichen verurtheilt worden. 1111“
Spanien und seine uͤberseeischen zungen. Unter dieser Ueberschrift enthaͤlt das erste Heft der neuen politischen Annalen eine sehr interessante Abhandlung, die, wie man wohl annehmen darf, zugleich den Geist ausspricht, in welchem diese zeitschrift kuͤnftig redigirt werden soll.
Nachdem der Verfasser das eigentliche Verhaͤltniß Spaniens zu den genannten Besitzungen entwickelt und dargethan hat, daß die Benennung „Kolonien“ eigent⸗ lich nur auf einige Inseln passe, das Spanien zugehoͤ⸗ rige Festland von Amerika aber in Reichen bestehe, die es durch die Gewalt der Waffen erobert, zieht er die große Frage ihrer Emanzipation aus dem Stand⸗ wunkte des Rechts und der Politik in Erwaͤgung. Der Loͤsung dieses Problems werden einige geschichtliche Be⸗ tachtungen vorangeschickt. Sie bezwecken vornemlich die Widerlegung des von Hrn. de Pradt gegen die spa⸗ ische Regierung erhobenen Vorwurfs einer harten und zweckwidrigen Verwaltung ihrer uͤberseeischen Provin⸗ jen, so wie die gegentheilige Beweisfuͤhrung, daß eben diese Verwaltung ihnen niemals gegruͤndete Ursache zu allgemeinen Klagen gegeben habe. Es erhelle schon aus ber Leichtigkeit, mit welcher einige seit der Haͤlfte des origen Jahrhunderts gewagte Versuche, im spanischen (merika Unruhen und Empoͤrung zu erregen, vereitelt zurden, daß sich dessen Bewohner unter Spaniens Herrschaft, selbst in den neuern Zeiten, noch gluͤcklich efunden. Auch habe ihre Anhaͤnglichkeit an das Mut⸗ erland sich besonders in der verhaͤngnißvollen Epoche ewaͤhrt, wo der diesem aufgedrungene Koͤnig Joseph en Thron bestiegen. Aus diesen faktischen Praͤmissen ijeht der Verfasser nun den Schluß, daß die andere
E1“ G 1 8 de wendung, welche seitdem die Angelegenheiten im spa⸗ Unabhaͤngigkeit oder richtiger gesagt die Fahne des Aufß
ischen Amerika genommen, das Werk der Freunde und
Geguͤnstiger von Revolutionen sey, welche eben die Auf⸗
egung, die ihren Grund in der Anhaͤnglichkeit der Voͤl⸗ er an die rechtmaͤßige Regierung hatte, geschickt zu rauchen verstanden, um dieser große, von ihr aus Wild⸗ issen und Urwaͤldern in bluͤhende Provinzen umgestal⸗ ete Laͤnder zu entziehen, und Voͤlker gegen sie aufzu⸗ biegeln, die ihr die Wohlthaten des Christenthums und er Civilisation zu verdanken haben, und durch Jahr⸗ underte wirklich verdankten. Der Verfasser geht dem⸗ üͤchst zu einer Skizze des gegenwaͤrtigen Zustandes je⸗ er Provinzen uͤber, durch dieselbe darthuend, wie das Gluͤck derselben durch die herbeigefuͤhrten Veraͤnderun⸗ en nicht nur keinesweges erhoͤht, sondern gegentheils besentlich gefaͤhrdet worden. — Nachdem in einer kur⸗ en Uebersicht gezeigt worden, daß Spaniens Einfluß
seinen uͤberseeischen Provinzen noch nicht vernichtet, ie Partei des Mutterlandes in demselben noch nicht ertiigt sey, werden dessen Rechtstitel auf den Besitz ntersüucht. Der Verf. sagt: „Von allen durch Gut nd Blut der Spanier eroberten, und bis in die neue⸗
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Rache entgangen waren, zum Tode,
Besiz⸗
8— 4 Mu“ I1““ sten Zeiten erhaltenen Reichen in Amerika ist Spanien Herr und Eigenthuͤmer. England hat keinen bessern Besitztitel des von ihm eroberten Irrlands. Noch nie hat man bestritten, daß die Eroberung ein guͤltiger Be⸗ sitztitel sey, wenn solche durch Friedensschluͤsse oder in anderer Art von demjenigen, auf dessen Kosten sie ge⸗ macht wurde, anerkannt worden ist. Das eine und das andere ist der Fall bei den Eroberungen Spaniens in Amerika; denn ein, durch mehrere Jahrhunderte, ohne irgend eine, am wenigsten eine guͤltige, Einwendung fortgesetzter Besitz hebt jeden Zweifel uͤber die Recht⸗ maͤßigkeit jener Eroberung.“ — Waͤren demnach auch 8 argumentirt der Verfasser weiter, jene Provinzen fak⸗ tisch frei, so waͤren sie es doch nicht eher rechtlich, als bis Spanien ihre Unabhaͤngigkeit feierlich anerkannt; so lange dies nicht geschehen, befaͤnden sie sich in einem fortwaͤhrenden Insurrektiöns⸗Kriege. „Die Regierun⸗ gen, heißt es ferner, welche das Reich der Gesetzlichkei wieder hergestellt, und mit so großer Anstrengung in Europa das verheerende System vernichtet haben, wel⸗ ches die Empoͤrungen in Amerika erzeugte, werden des⸗ sen Keim in jener Hemisphaͤre nicht gedeihen lassen, damit er dort zur Frucht hervorreife, die sich wieder nach unsern Erbtheil verpflanze. Schon die bloße Aner⸗ kennung einer durch Empoͤrung errungenen Unabhaͤngig⸗ keit sey eine Unterstuͤtzung der revolutionairen Grund⸗ säͤtze, daher denn England durch seine Geneigtheit hier⸗ zu, ohne vorgaͤngigen Verzicht von Seite Spaniens, sich schwerlich gegen den Vorwurf werde rechtfertigen koͤnnen, daß es sich, im Widerspruch mit dem fruͤher von ihm aufgestellten Grundsatze, in die Angelegenheiten Spaniens mische. Noch schwerer aber wuͤrde es Eng⸗ land fallen, den weiteren Widerspruch zwischen seinen jetzigen Erklaͤrungen und den im Jahr 1810 ertheilten Zusicherungen zu heben. — Der Verfasser beruͤhrt die wichtigen Folgen, die fuͤr das europaͤische Staaten⸗Sy⸗ stem daraus entstehen wuͤrden, wenn Spanien seine uͤberseeischen Provinzen und somit einen integrirenden Theil seiner Monarchie verlieren sollte. Aus der Ana⸗ logie des gegen Frankreich, nach den großen Ereignissen der Jahre 1814 und 1815, von den europaͤischen Groß⸗ maͤchten eingehaltenen Verfahrens und ihrer damaligen Erklaͤrung, sie wollten, Frankreich solle maͤchtig und bluͤ⸗ hend bleiben, leitet derselbe ein gleiches politisches In⸗ teresse ihrerseits an der Erhaltung von Spaniens Macht und Wohlfahrt ab, welche durch den Besitz der uͤberseei⸗ schen Provinzen bedingt seyen. Sie wuͤrden gewiß in dieser Beziehung keine entgegengesetzten Grundsaͤtze auf⸗ stellen, und dadurch ein Reich politisch zernichten wol⸗ len, welches so viel und mit so unsaͤglichen Opfern da⸗ zu beigetragen habe, die Herrschaft der Usurpation zu stuͤrzen. „Daher, folgert der Verfasser, wuͤrde es ein jener Maͤchte wuͤrdiges Unternehmen seyn, zu erwaͤgen, ob es nicht moͤglich waͤre, die Interessen Spaniens, sei⸗ ner uͤberseeischen Besitzungen und der europaͤischen Na⸗ tionen zu vereinigen.“ — Endlich wird die Politik des englischen Ministeriums getadelt und geäaͤußert, daß sel⸗ bige ein System befolge, welches boͤchstens Englands Handels⸗Interesse einigermaßen vortheilhaft, nicht aber 1 nothwendig seyn koͤnne, und daß es sich dadurch von
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