1824 / 219 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 17 Sep 1824 18:00:01 GMT) scan diff

zu verlängern; da ferner Se. Katholische Majestaͤt da⸗ se daß, um die noͤthige Zeit zur vollstaͤndigen Organisation Ihres Heeres zu erlangen, eine Verlaͤnge⸗

rung des Aufenthaltes der franzoͤsischen Truppen nuͤtzlich

seyn werde, und da Sie darauf angetragen haben; da andererseits Se. Allerchristlichste Majestaͤt, um einen

neuen Beweis Ihres dauernden Interesse an der Wohl⸗ fahrt Spaniens zu geben, dem Verlangen Sr. Kathol.

Majestaͤt zugestimmt haben; so haben J. J. M. M. be⸗

schlossen, Bevollmaͤchtigte zu ernennen ꝛc., welche uͤber

folgende Punkte uͤbereingekommen sind; 8*

1) Das gegenwaͤrtig in Spanien befindliche franzoͤ⸗ sische Armee⸗Korps wird daselbst bis zum 1. Jan. 1825, unter den im 16ten Artikel der Konvention vom 9ten

Februar festgesetzten Vorbehalten, verbleiben.*) Eine

Abtheilung dieses Korps wird zu Madrid und in der Umgegend kantonirt werden, um, vereint mit den Trup⸗

pen Sr. Katholischen Majestaͤt die Ordnung und Ruhe

in der Hauptstadt aufrecht zu erhalten. Das Haupt⸗

Quartier der Armee kann uͤberall hin verlegt werden,

wo der General en chel es dem Besten des Dienstes

zutraͤglich erachten wird.

Se 9 Sr im 2ten Artikel der Konvention vom 9. Febr. benannten Plaͤtzen (naͤmlich Cadix, die Insel Leon nebst Zubehoͤr, Burgos, Aranda del Duero, Ba⸗

dajoz, Corunna, Santona, Bilbao, St. Sebastian, Vit⸗ toria, Tolosa, Pamplona, San Fernando de Figueras, Girona, Hostalrich, Barcelona, la Seu dUrgel, Lerida) wird die franzoͤsische Armee auch die Staͤdte Saragossa und Cardona mit Besatzungen versehen.

3) Die Ausruͤstung und Verproviantirung der von der franz. Armee besetzten Plaͤtze werden von dem Ge⸗ neral en Chef und dem Gouvernement Sr. Kathol. Maj. gemeinsam festgestellt werden. Es duͤrfen keine Waffen und Munition aus den genannten Plaͤtzen weg⸗ genommen werden, wenn nicht die Vorraͤthe groͤßer sind, als die gedachte Festsetzung besagen wird.

4) Die durch den 7ten Artikel der Konvention vom 9. Febr. errichteten Militair⸗Kommissionen sollen gehalten seyn, spaͤtestens bei 1— 2 duen zu richten, welche eines der, nach den Bestimmun⸗ gen des genannten Artikels dem Urtheile jener Kom⸗ missionen unterworfenen Verbrechen beschuldigt sind

näͤmlich: Stoͤrung der Sicherheit der Kommunikatio⸗ nen, Beraubungen und Angriffe der zu der Armee ge⸗ hoͤrigen Franzosen, so wie das gesetzwidrige Tragen von Waffen an Orten wo sich franz. Truppen befinden.

5) In Navarra und in den Basquischen Provinzen soll Jemand von Seiten Sr. Kathol. Maj. beauftragt

Der fragliche Artikel 16 lautet, wie folgt:

*⸗

Da Se. Allerchristlichste Majestaͤt nur auf das Verlangen Sr. Kathol.

ajestät Truppen in Spanien belassen, so ist man dahin Cöu“ daß, ungeachtet des im 1sten Artikel fest⸗ gesetzten Zeitvunktes, diese Truppen alsbald zuruͤckgerufen werden soͤllen, wenn der Koͤnig von Spanien, deren Anwe⸗ senheit nicht mehr fuͤr noͤthig erachtend, ’1 . ben wird. Se. Maj. der Koͤnig von Frankreich behaͤlt Sei⸗ nerseits sich das Recht vor, dieselben vor jenem Zeitpunkte

2 Monaten uͤber diejenigen Indivi⸗

solches verlangt ha⸗

1.

bsen ezzextas. Kütan Anath t en, um sich mit den franz. Kommandanten zu ver

staͤndigen und in diesen Provinzen die Kasernirung der franz. Truppen, die Transporte und den Dienst der

6

Hospitaͤler sicher zu stellen. Dieser Beauftragte soll die

noͤthigen Vollmachten erhalten, um die Konventionen und Reglements in Bezug auf die franz. Armee in Ausfuͤhrung zu bringen.

6) Binnen zwei Monaten nach Rattffikation der gegenwaͤrtigen Uebereinkunft sollen die Liquidirung und Regulirung aller Unkosten erfolgen, welche nach den Be⸗ stimmungen der Konvention vom 9. Febr. und des der⸗ selben angehaͤngten Reglements, Spanien zur Last fal len und welche Frankreich seit dem 1. Sept. 1823 in den, auf Rechnung der spanischen Regierung kommen⸗ den aber von derselben nicht erfuͤllten Dienstzw eigen vorschußweise zu bestreiten gehabt hat.

7) Die Konvention vom 9. Febr. und das dersel ben angefuͤgte Reglement, ingleichen die Konvention vom 10. Febr. wegen des Postendienstes fuͤr die Kor⸗ respondenz der franz. Armee sollen, sofern, was die e steren beiden betrifft, sie nicht durch die vorstehende Artikel modificirt worden, fernerhin waͤhrend der Dam der gegenwaͤrtigen Uebereinkunft in voller Wirkung bleiba.

8) Die gegenwaͤrtige Konvention soll ratificirt und die Ratifikation in kuͤrzester Frist ausgetauscht werden.

Der Minister des Innern hat die saͤmmtlichen Pri⸗ fekten aufgefordert, vollstaͤndige Tableaus uͤber den Aus fall der Getreide-Aerndte in ihren Departements einzu⸗ reichen. Sie sollen dabei, nach moͤglichst sorgfaͤltigen Pruͤfungen und nach einer Durchschnitts⸗Berechnum auch angeben, wie mehlreich eine jede der in Betrach kommenden Getreide Arten sich ergeben hat.

chen Verhandlungen in der Sache eines gewissen Rea⸗ mage, Spekulanten in Staatspapieren, der ‚eines Be trugs von 450,000 Fr. angeschuldigt ist, gefuͤllt.

Rente 99. 1 cchin

London, 10. Sept. Am verwichenen Sonntas hat sich Hr. Canning bei Sr. Maj. in Windsor, fl. seine bevorstehende mehrwoͤchentliche Reise nach Irlanl beurlaubt.

Am 7ten hatte Fuͤrst Polignac eine lange Kon feren mit Hrn. Canning im auswaͤrtigen Amte, welches 9⸗ stern aufs neue der Fall war; wo sich auch die Beamtaen der Sandwichs⸗Inseln bei letzterem daselbst beurlaubten

Sir Hudson Lowe ist zum Statthalter von Antigme ernannt, und wird unverzuͤglich dahin abgehen.

Die Generale S. Martin, Alvares und Millen werden sich binnen kurzem nach Suͤdamerika begeben. letzterer geht nach Mexico. 13* .

Die uns heute zugekommenen nordamerlkanischen Blaͤtter enthalten den Traktat zwischen Rußland unld den vereinigten Staaten, wegen der Schiffahrt im großen Ocean. Dieselbe ist fuͤr beide Parteien frei, wie sie auch fischen und auf allen Punkten der N. A. Kuͤste, die nicht bereits besetzt sind, landen duͤrfen, unm mit den Ur⸗Einwohnern zu handeln. Die Graͤnzscheide bildet der 54ste Grad, von dem noͤrdlich die vereinigten Staaten ausgeschlossen sind, und suͤdlich Rußland keine

zuruͤckzuziehen, solches als noͤthig

9

erscheinen lassen sollte.

81

wenn irgend ein unvorhergesehener umstand

Niederlassungen anlegen darfr.

daselbst gehalten.

Unsere Blaͤtter sind großentheils mit den gerichü.

vom ganze Reich, und zwar von zwei Mann

Briefe aus Alvarado bis zum 10. Jul. (in nord⸗

amerikanischen Blaͤttern) melden, daß General Bravo ohne Widerstand, und allgemeinen Freudenbezeugungen

seinen Einzug in Guadalaxara gehalten hatte. Diese Nachricht wird aus Tampico vom 3. Jul. bestaͤtigt, auch gemeldet, daß der beruͤchtigte Guerilla⸗Hauptmann Go⸗ mez, welcher seit so langer Zeit die Wege unsicher machte, sich der Regierung unterworfen habe, so daß man das Innere des Landes nun fuͤr ruhiger und gesicherter hielt.

Zu Mexico erschien am 1. Jul. eine außerordentli⸗ che Staats⸗Zeitung, worin General Bravo aus Guada⸗ lara vom 26. Jun. der Regierung berichtet, wie er, zwar von Schmerz uͤber Vergießung des Buͤrgersbluts durch⸗ drungen, die gaͤnzliche Vernichtung der Faktionisten, die sich in der Stadt Tepic zusammengethan, melden koͤnne, durch einen entscheidenden Sieg, den Oberst Correa uͤber sie erfochten.

Die Baltimore Federal Gazette und der American

behaupten, daß Lima und Callao wieder in den Haͤnden

der Republikaner waͤren. (Diese Nachricht erfordert demungeachtet weitere Bestaͤtigungen.) uh

Andere amerikanische Blaͤtter melden, La Serna habe mittelst einer Proklamation, datirt Oruro den 21. Maͤrz, als Vice⸗Koͤnig resignirt und erklaͤrt, er wolle nach Spa⸗ nien zuruͤckkehren.

Am 22. April hatte der amerikanische Gesandte, Hr. Allen, seine Antritts⸗Audienz in Chili.

Der General Lafayette Eüst am 15 August zu New⸗ York angekommen, und 1 Wir haben Nachrichten au Buenos⸗Ayres bis zum 2. Jul. erhalten; sie bringen ädor nichts Neues. Der

Werth der Einfuhr aus Großbrittagnien in Buenos⸗Ay⸗ res bellef 1823 sich auf 1 Mill. 300, 900 Pfd. Sterl.

Auf Havanna wird leider der Selaven⸗Handel fort⸗

waͤhrend sehr ruͤstig betrieben. Binnen einem Monat

wurden 17 Schiffe dazu ausgeruͤstet. St. Petersburg, 1. Sept. Durch eine Ukase 27sten v. M. ist eine allgemeine Rekrutirung durchs auf 5 ⁰⁄° Re⸗ visions⸗Seelen angeordnet worden. Vorgestern folgte Se. Excell. der Minister der aus⸗ waͤrtigen Angelegenheiten Sr. Maj. dem Kaiser. Das Portefeuille der auswaͤrtigen Angelegenheiten ist bis zu seiner Ruͤckkehr dem Geh. Rath Diwow uͤbertragen. Der General-⸗Adjutant Graf Oscharowski befindet sich nicht, wie es fruͤher hieß, im Gefolge des Kaisers, sondern ist vorigen Sonnabend mit einer außerordentli⸗ chen Sendung nach London abgegangen. Nach 2monatlichen Duͤrre und Verwuͤstung des Grases, alles Getreides und der Weingaͤrten durch die Heuschrecken hat am 19. Jul. noch eine unglaubliche Ueberschwemmung um Kertsch in der Krimm sehr be⸗ traͤchtlichen Schaden angerichtet. Fes Täns Tuͤrkei. Aus Livorno wird unterm 1. Sept. ge⸗ meldet: Heute lief ein Schiff von Alexandria hier ein, welches diesen Hafen am 17. Jul. verlassen hat. Der Kapitain bringt folgende Nachrichten. Die große Expe⸗ dition, zu welcher außer den Kriegsschiffen 210 Trans⸗ vort⸗Schiffe gemie Segel gegangen.

thet waren, ist unter 8

16 1

Ueberblick uͤber den Zustand des

hat F ss darauf seinen Einzug

1Auf derselben befanden sich 20,000 Mann regulaire In⸗ fanterie, 10,000 Milizen, 2000 Mann Kavallerie, Und 2000 Mann zum Train gehoͤrig. Das Ganze steht un⸗ ter dem Ober⸗Kommando von Ibrahim Pascha, Sohn des Vice⸗Koͤnigs. Admiral ist der bekannte Ismail Gi⸗ braltar. Die Flotte steuerte gegen Kandia hin. b Vereinigte Staaten von Nordamerika. Nach dem, was der National⸗Almanach der vereinigten Staa⸗ ten vom Jahr 1824, der in Washington erscheint, uͤber die amerikanische Marine enthaͤlt, sind die vereinigten amerikanischen Staaten im Besitz von 7 Linienschiffen zu 74 Kanonen, 5 Schiffen zu 44, 3 zu 36, 2 zu 24, 4 zu 18, 1 zu 14 und 15 zu 12. Hierzu koͤmmt noch eine Dampf-Fregatte (Fulton steam frigate) die 4 Jahre 1814 erbaut wurde, und 4 andere kleine Fahr⸗ zeuge. Funfzehn Barken und Schaluppen sind bestimmt, den Seeraͤubereien zu steuern; 27 Schiffe von verschie⸗ dener Groͤße und 14 Kanonier⸗Schaluppen sind fuüͤr den Dienst auf den Seen bestimmt; endlich werden 5 Linien⸗ Schiffe und 5 Fregatten auf den verschiedenen Schiffs⸗ werften des Staats erbaut. Das statistische Gemälde, welches dem National⸗Almanach beigefuͤgt ist, giebt einen 1 Zu Handels der vereinigten Staaten mit den uͤbrigen Weltgegenden. mit denen sie am meisten in Handels⸗Verbindungen ste⸗ hen, sind England, die Insel Cuba, China, Frankreich, Suͤdamerika und Mexico, die Hansestaͤdte, die Republik Haiti, die daͤnischen Besitzungen in Westindien, Malta, und Italien. Die Einfuhr koͤmmt vorzuͤglich aus Eng land und seinen Kolonien, Suͤdindien, Rußland, Schwe⸗ den, der Insel Cuba, Suͤdamerika und Spanien. Die Ausfuhr geschieht hauptsaͤchlich nach Frankreich, Preu⸗ ßen, der Republik Haiti, Daͤnnemark, Halland, den Hansestädten, Triest und New⸗Foundland.

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111““ n . 8 n. S. 8 Breslau. Der zu Jarischau verstorbene Erzprie⸗ ster und Pfarrer Walter hat sich ein bleibendes schoͤnes Denkmal dadurch errichtet, daß er sein gegen 8600 Rthlr. betragendes Vermoͤgen, unter Bestimmung einiger Le⸗ gate, an die katholischen Schulen zu Jarischau, Beckern, Haͤäslicht und Pfaffendorf⸗Rauske, Behufs einer Fun⸗ dation zu Anschaffung von Schuhen und Struͤmpfen, auch, soweit der Fond zureicht, anderer Kleidungsstuͤcke fuͤr arme Schulkinder, bestimmt; auch damit eine an⸗ sehnliche Gehalts⸗Verbesserung fuͤr einen gering besolde⸗ ten Lehrer der genannten Schulen verbunden hat. “”“

des Personen⸗Standes und der Verwaltung des Zucht⸗ und Besserungs⸗Hauses zu Muͤnster, so wie der Resul⸗ tate der darin befindlichen Fabrik⸗ und Arbeits⸗Anstalt

Die tägliche Durchschnittszahl der im Jahre 1823 in der Anstalt gewesenen Individuen, betrug 243 mñäaͤnn⸗ lichen und 64 weiblichen Geschlechts, in Summa 307 Gefangene. Die allgemeinen Unterhaltungs⸗Kosten der Anstalt waren: A) an Verpflegung pro Kopf täglich 2

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Sgr. 5 Pf., jaͤhrlich 29 Rthlr. 12 Sgr. 1 Pf., uͤber⸗