““
holt aufge⸗
Zeitraäͤun en,
in den dazu bestimmtet fordert. 11““ Berlin, den Jten Januar 1825. Koͤnigliche Immediat⸗Kommission zur Ver⸗ theilung von Praͤmien auf Staatsschuld⸗ gez. Rother. Kayser. Wollny. Krause. ..Fohzpeputirter der Unternehmer:
ieder
Angekommen. Der wirkliche Geheime Ober⸗Fi⸗ nanz⸗Rath, Präsident der Hauptverwaltung der Staats⸗ schulden und Chef des Seehandlungs⸗Instituts, Ro⸗ ther, von Luͤben;
der Regierungs⸗Chef Praͤsident, Freiherr von der Horst, von Minden;
der Kaiserl. Russische Feldjaͤger, Solonin, als Courier von Strzalkowo.
Abgereist. Seine Durchl. der Kaiserl. sche General der Infanterie und außerordentliche Ge— sandte am Koͤnigl. Franzoͤsischen Hofe, Fuͤrst Wolkons⸗ ki, nach Paris;
der General⸗Major, außerordentl. Gesandte und diesseitige bevollmaͤchtigte Minister am Koͤnigl. Sardini⸗ Kha Hofe, Graf zu Waldburg⸗Truchses, nach
urin;
der Kaiserl. Russische Feldjaͤger, Lieut. Siekow, als Courier nach Paris;
der Kaiserl. Russische Feldjaͤger, als Courier nach Koͤnigsberg in Pr.
der Kaiserl. Russische Felejaͤger, Lieut. Gussow, als Courier nach St. Petersburg.
Durchgereist. Der Koͤnigl. Großbrittannische Ka⸗ binets⸗Courier Latchford, von London nach St. Pe⸗ tersburg.
Lieut. Muͤller,
“ 8 8 11““ Paris, 4. Jan. In der gestrigen Sitzung wur⸗ den der Deputirten⸗Kammer folgende Gesetz⸗Entwuͤrfe vorgelegt: 1) fuͤr die Civilliste, 2) üJber die, den vor⸗ maligen Eigenthuͤmern derjenigen Grundstuͤcke, welche in Folge der Gesetze uͤber die Ausgewanderten confiscirt und zum Vortheil des Staats verkauft worden, zu ge⸗ waͤhrende Entschaͤdigung; 3) uͤber das Amortissement und uͤber die facultative Verwandelung der 5procentigen in 3 oder 4 procentige Renten. Nach dem erstgedaͤch⸗ ten Gesetzentwurf werden die von dem hochsel. Koͤnige acquirirten Guͤter uͤber welche er nicht besonders be— stimmt hat, mit der Kron⸗Dotation vereinigt. Die Civilliste des Koͤnigs ist fuͤr die ganze Dauer seiner Re⸗ ierung auf 25 Millionen festgesetzt, welche jaͤhrlich von em Koͤnigl. Schatz auf Verfuͤgung des Ministers des Koͤnigl. Hauses zu zahlen sind. In gleicher Weise sol— en jaͤhrlich 7 Millionen, als Appanage fuͤr die Prin⸗ zen und Prinzessinnen des Koͤnigl. Hauses vom Schatze gezahlt werden. Die vermoͤge der Koͤnigl. Ordonnanzen vom Mai, Septbr. und Oktober 1824 dem Zweige Or⸗ eans zuruͤck erstatteten, aus der Appanage welche durch die Edikte von den Jahren 1661. 1662 und 1692 fuͤr Monsieur, Bruder Ludwigs XIV. festgestellt worden, her— ruͤhrenden Guͤter sollen fernerhin mit gleichem Rechte von dem Chef des Zweigs Orleans und dessen maͤnnli⸗ cher Descendenz bis zu deren Erloͤschen besessen worden, dann aber an die Krone zuruͤckfallen. Eine Summe von 6 Millionen soll zur Bestreitung der Kosten fuͤr die Obsequien des hochsel. Koͤnigs und fuͤr die Salbung Sr. Maj. des jetzt regierenden Koͤnigs gezahlt werden. — Das zweite Gesetz zerfaͤllt in sechs Titel, naͤmlich: 1) von der Bewilligung (Allocation) und Natur der
30 8 8
Russi⸗
₰
“ “ Entschaͤdigung; 2) von der Zulassung zur Entschaͤdigun und deren Liquidation; 3) von den Deportirten un Verurtheilten; 4) von den Guͤtern welche Spitaͤle und anderen Wohlthaͤtigkeits⸗Anstalten zu gehoͤren 5) von den Rechten der Glaͤubiger in Bezug auf h Entschaͤdigung, und 6) von den Fristen der Anmeldun Die Entschaͤdigung besteht nach Tit. 1. in einge in das große Buch der oͤffentlichen Schuld einzutragen den dreiprocentigen Rente; die Eintragung erfolgt nic mit einemmale auf den ganzen zu bewilligenden Betrag sondern in fuͤnfjaͤhrlichen Terminen vom 22. Juni d.]„ ab, jedsmal zum fuͤnften Theil, und hiernach werden i Renten⸗Inscriptionen den vormaligen Eigenthuͤmen oder deren Stellvertretern ausgeantwortet. Zu Ausfif rung der diesfaͤlligen Bestimmungen wird dem Finam Minister ein Credit von 30 Millionen 3procentig. Renten eroͤffnet, welche mit 6 Millionen zum 22. Juß d. J. mit anderen 6 Millionen zum 22. Juni 181 u. s. w. eingetragen werden. Der Geuuß der Zins⸗ geht von dem Tage an, wo die Eintragung autorist worden. Zur Anmeldung und Liquidation von Entsche digungsanspruͤchen sind, nach Tit. 2. berechtigt: der vo malige Eigenthuͤmer und in dessen Ermangelung dͦ Erben in directer oder in der Seiten⸗Linie, welche der selben zur Zeit der Promulgation des Gesetzes repraͤsen tiren, berufen sind. Die Anmeldung erfolgt beim Pr. fect, welcher solche dem Domainen⸗Director des D. partements zugehen laͤßt, der sodann das Entschaͤdigunge Bordereau aufstellt. Dieses wird demnaͤchst durch d Praͤfecten nebst den Belegen dem Finanz⸗Minister uͤbe reicht, wobei er sowohl uͤber die Berechtigung ü Eigenschaft des Reclamanten als auch uͤber die Ange ben des Bordereau sich gutachtlich zu aͤußern hat. D. Finanz⸗Minister pruͤft, ob von der Entschaͤdigungs Summe Abzuͤge zu machen sind, als: fuͤr Schulde
welche Seiten des Staats fuͤr den zu Entschaͤdigenden bezahlt worden ꝛc. demnaͤchst laͤßt er das Entschaͤdigunge
Bordereau und das etwanige Verzeichniß der zu con pensirenden Summen an eine von Sr. Maj. zu ernes nende Liquidations⸗Commission gelangen. Letztere sol bestehen: aus vier Staats⸗Ministern, drei Staats⸗R. then vom Rechnungshofe und sechs Requetenmeisten als Berichterstatter.
Die Kommission schreitet zunaͤchst zur Pruͤfung do Rechte der Reclamanten. Im Fall sie deren Belun nicht in Ordnung oder fuͤr unzureichend erachtet, ve— weist sie die Reclamanten an die Gerichtshoͤfe, da von diesen uͤber die Rechtstitel contradictorisch mit de
Koͤnigl. Procurator entschieden werde. Ist die Instrukrit
der Rechte fuͤr genuͤgend erkannt, oder solches von de Gerichten festgestellt worden, so befiehlt die Kommi ssuu
daß den Berechtigten Abschrift der in den Provinze
aufgenommenen Bordereaus und des Nachweises der Antrag gebrachten Abzuͤge mitgetheilt wird, und schr' tet selbst zur Liquitation. Ist letzteres bewirkt, so b nachrichtigt die Kommission die Berechtigten von ihl Entscheidung und laͤßt solche dem Finanzminister zug hen, der dann die Eintragung der Rente auf die Haᷓ— der liquidirten Entschaͤdigung, in den vorgeschriebem Terminen bewirkt. — Nach Tit. 3. finden die obige Bestimmungen auch auf diejenigen Guͤter Anwen dum welche zum Nachtheil von Deportirten oder Verurthe ten confiscirt und verkauft werden. daß die vormaligen Eigenthuͤmer von Guͤtern, well an Spitaͤler und andere Wohlthaͤtigkeits⸗Anstalte gegeben worden, es sey nun, als Ersatz fuͤr ihre ve außerten Guͤter, oder als Bezahlung der vom Stagl schuldigen Nummern geschehen, auf die vorstehend stimmte Entschaͤdigung Anspruch haben sollen. Ne Tit. 5. sollen die Einspruͤche gegen die Ausantwortmn der Renten⸗Inscriptionen, welche von den Glaͤubigel der vormaligen Eigenthuͤmer erhoben werden, auf Rechtz Titeln, die aͤlter sind als die Consiscacion, beruhen, unn
Tit. 4 bestimmt
vom Staate nicht liquitirt sind, nur in Ansehung des avitals ihrer Schuldforderung Guͤltigkeit haben. Nach it. 6. muͤssen die Entschaͤdigungforderungen in folgen⸗ den Fristen angemeldet werden: von den Einwohnern des Koͤnigreichs binnen einem Jahre; von denen, welche
außerhalb des Reichs aber in Europa befinden, bin⸗ nen 18 Monaten und endlich von allen außerhalb Euro⸗ da befindlichen binnen 2 Jahren.
— Die beiden Spanischen Generale Morillo und Gallesteros haben Audienzen bei S. K. H. dem Dau⸗ phin gehabt. — Die Provinzialzeitungen enthalten ein Rund⸗ schreiben des Hrn. von Villele an die Praͤfekten, in welchem derselbe letzteren aufgiebt, zu verhindern, daß Agenten sich zwischen die Administration und die alten emmigrirten Besitzer von Grundstuͤcken draͤngen, indem es des Koͤnigs Wille sei, daß die Entschaͤdigung ganz in die Haͤnde der Berechtigten komme, und nicht ein Raub der Agenten werde. Der Minister giebt die Versiche⸗ ung, daß, sobald die Entschaͤdigung gesetzlich anerkannt orden, die Administration jedes Mittel ergreifen werde, den ehemaligen Eigenthuͤmern die Beweise ihrer Rechte ud Anspruͤche zu erleichtern, bis dahin aber wuͤrde es ncht wohl thunlich sein, irgend einer Anforderung der Art zu genuͤgen, moͤge selbige auch ausgehen von wem se wolle. 1“
11114141412““
London, 1. Jan. Nach den, aus ganz authenti⸗ chen Quellen erhaltenen Nachrichten glauben wir ver⸗ schern zu koͤnnen, (sagt das Iournal the Sun) daß ge⸗ genwaͤrtig im Schatz der ostindischen Compagnie zu Cal⸗ ulta ohngefaͤhr 18 Millionen Pf. Sterl. liegen. Unge⸗ nchter des großen Aufwands welchen der Krieg gegen die Birmanen verursacht, glauben die wohl unterrichteten Personen, daß die Ueberschuͤsse der Einnahme der Com⸗ agnie zu dessen Bestreitung hinreichen werden ohne aß man die obgedachte Summe anzugreifen brauche.
Alle Nachrichten von der Zuruͤckziehung irgend eines er Minister, wegen Mangel an Einigkeit im Kabinette nd, (sagt ein Privatschreiben aus London in oͤffenrlichen Blaͤttern) dermalen ungegruͤndet, und fuͤr den Behuf ber Stokboͤrse erfunden, d. h. von Leuten, welche die Preise ber Staatspapiere herunter bringen moͤchten. Die An⸗ gelegenheiten, welche unser Kabinet seit Kurzem so viel heschaͤftigten, waren die von Griechenland, Amerika und rland. Dies ist gewiß, und eben so gewiß, daß nie ine groͤßere Uebereinstimmung der Ansichten unter den Rinistern geherrscht. Wer aber sagt, er wisse wie ud was man beschlossen, der sagt eine Prahlerei; das rittische Kabinet besteht aus zu zuverlaͤssigern Maͤnnern, ls daß es seine Beschluͤsse vor der Zeit ins Publikum ommen ließe. Eine irlaͤndische Zeitung versichert, alle fandleiher in Irland haͤtten gemessenen Befehl erhal⸗ en, den Behoͤrden unverzuͤglich alle Personen anzuge⸗ en, welche Schießgewehre ausloͤsen wuͤrden. Ist dieses bahr, so hat die Regierung wirklich angefangen Besorg⸗ isse zu hegen, und vielleicht nicht mit Unrecht. Der atholische Verein verstaͤrkt sich taͤglich, und dem letzten berichte zufolge belief sich seine Einnahme in der ver— sossenen Woche auf beinahe 1000 Pfund. Dabei reden *ꝗ O'Conells und Shiels, und andere Fuͤhrer der Par— ei unverholen von der Moͤglichkeit, daß Irland, so wie merika und Griechenland, seine Rechte zu erkaͤmpfen aben koͤnnte. Das irlaͤndische Volk ist bekanntlich sehr eizbar, und da die Geistlichkeit in genauem Verstaͤndniß nit dem Vereine zu seyn scheint, so ziemt es der Re⸗ ierung wohl zu wachen. Der Zustand Irlands ist in— bischen ein neuer Beweis, wie leicht ein Volk durch darteigeist und Vorspiegelungen demagogischer Thoren der Boͤsewichter von seinem wahren Vortheil verleitet erden kann. Irlands Interesse ist offenbar Ruhe, riede, Einigkeit und Gehorsam gegen das Gesetz. Die— s wuͤrde nicht nur bei den Protestanten Zutrauen er⸗—
“
“
11“
wecken, und den Katholiken desto eher die Zuruͤckgabe ihrer noch fehlenden Buͤrgerrechte (die ihnen beim Fort schreiten des Zeitgeistes doch nothwendig fruͤher oder später werden muͤssen, auswirken, sondern es wuͤrde auch Zutrauen bei den brittischen Kapitalisten erregen, und ohne Zweifel viele derselben bewegen, Fabriken in Ir⸗ land anzulegen, wo der Arbeitsloyn so viel wohlfeiler ist als in England und Schottland; besonders da die Fabrikarbeiter in diesen beiden Laͤndern sich oft so wi⸗ derspenstig zeigen, und wie in diesem Augenblicke zu Glasgow, nicht nur hoͤheren Lohn, sondern auch groͤßere Macht in den Fabriken fordern. Ich bleibe indessen immer auf meiner alten Meinung, daß das erste Mit⸗ tel, um Irland zu beschwichtigen, die sogenannte Eman⸗ cipation der Katholiken ist, welche aber doch von der Vorsichtsregel begleitet seyn muͤßte, die Waͤhler der Par⸗ lamentsglieder auf eine kleinere Anzahl und achtbarere Klasse der Buͤrger zu beschraͤnken, als sie es jetzt ist. Zu der Zeit, wo man in England allen, die ein freies Ein⸗ kommen von eigenen liegenden Gruͤndenzu dem Betrag von 40 Schilling hatten, das Wahlrecht gab, war dies eine bedeutende Summe; waͤhrend es heut zu Tage eine er⸗ baͤrmliche Kleinigkeit ist. Mich duͤnkt, daß wenn einmal die vornehmen Katholiken und besonders die laͤrmenden Advokaten Mittel sehen ins Parlament zu kommen und eintraͤgliche Aemter zu erhalten, jeder zu sehr auf seine eigenen Vortheile bedacht seyn wird, um noch so fest am Ganzen zu haͤngen. Man muß indessen gestehen, daß die Behandlung von Irland ein aͤußerst schwieriger Punkt ist, besonders da die Regierung gegen so vie— lerlei widerstrebende Vortheile anzukaͤmpfen hat.
Der Samarang, Kriegsschiff von 28 Kanonen, hat von der Station von Halifax zuruͤckkehren muͤssen, weil die neue Art, die Schiffe vor Verderben zu schuͤtzen, gaͤnzlich fehlgeschlagen ist. Der Samarang wurde un⸗ ter der Aufsicht von Sir Humphry Davy in Portsmonth ausgeruͤstert. Es wurde Zink mit der Verkupferung in Verbindung gebracht, in der Absicht das Kupfer durch seine galvanische Wirkung vor der Oxidation zu schuͤtzen. Dieses ist zwar erreicht worden, die Thierchen aber, welche der Rost des Metalls toͤdtete, nagten jetzt das Holz in solcher Sicherheit, daß der Bauch des Schifss ganz mit Patellen, Wuͤrmern und Seekraͤutern bedeckt ist, und das in solchem Grade, daß es nicht mehr mit Sicherheit gesteuert werden konnte, und nach England zuruͤck kehrte, um auf die Werfte gebracht und neu ge⸗ fuͤttert zu werden.
Bruͤssel, 4. Jan. Aus einer in unseren oͤflentlichen Blattern befindlichen Uebersicht ergiebt sich, daß die Han⸗ delsgeschaͤfte in Antwerpen waͤhrend 1824 bedeutend abd⸗ genommen haben. Zwar ist in diesem Jahre der Ab⸗
satz des Kaffee's betraͤchtlich hoͤher gewesen, allein dieses
kann dem außerordentlichen Vorrathe, welchen die Kaug⸗ leute von diesem Erzeugnisse hatten, zugeschrieben wer⸗ den. Uebrigens kann man diese Verkaͤufe als gezwun⸗ gen ansehen, da sie nicht durch Einfuhr gedeckt worden. Es waͤre nicht unwichtig, die Ursachen einer so bedeuten⸗ den Abnahme in dem Handel einer Stadt nachzufor⸗ schen, deren Wohlfahrt in der freien Schiffahrt auf der Schelde, ihrer Lage und dem jetzigen Stande der Dinge begruͤndet zu seyn schien.
Spanisches Amerika. Oeffentliche Blaͤtter ent⸗ halten folgende Notizen uͤber Columbia: Zu den Ursa⸗ chen, die das Aufbluͤhen der Knltur in diesem Lande hemmen, gehoͤrt besonders auch der Mangel an Verbin⸗ dung zwischen den verschiedenen Provinzen und der im hoͤchsten Grade erschwerte Verkehr. Nur von einigen Seehafen fuͤhren Wege in das Innere des Landes, von welchen keiner befahren werden kann. Wie nachtheilig dieser Mangel an Transportmitteln auf den Handel, die Industrie und den Ackerbau wirken muß, ist leicht zu rachten. Selbst die Kulturzweige, die dem Lande arn angemessensten sind, werden mit großer Nachlaͤßigkeit