aͤnzende Reden halte und bei einem radicalen Alder⸗
man zu Mittag esse. 1 Der vor kurzem hier eingetroffene spanische Ge— sandte hatte gestern mit dem Minister Canning eine Zusammenkunft im auswaͤrtigen Amte; auch wurde da— selbst ein Kabinetsrath gehalten.
Eins unserer Morgenblaͤtter aͤußert, von dem, auf Suͤdamerika bezuͤglichen Theil der oͤniglichen Rede spricht: „nichts weiter ist aner— annt worden als der, einem bereits bestehenden Ver— kehr bewilligte gesetzliche Schutz.“ — Wir sind, be merkt dagegen der Courier, uͤber die Verwirrung er— staunt, die in dieser Hinsicht in mehreren Tagblaͤttern herrscht. England hat das Bestehen unabhenaiger
Staaten in Suͤdamerika, welche freundschaftliche Ver— haͤltnisse mit den fremden Regierungen zu unterhalten vermoͤgen, foͤrmlich anerkannt. Was konnte man mehr verlangen? Die neuen Republiken haben nie verlangt, daß England ihr Beschuͤtzer werde und fuͤr die Zukunft das Bestehen ihrer Territorial-⸗Rechte, so wie solche der— malen sind, verbuͤrge. Unsere Minister haben nie dar— an gedacht, ihnen den Schimpf anzuthun, anzunehmen, daß sie selbst diese Rechte nicht zu vertheidigen vermoͤch⸗ ten. Die Sprache des Hrn. Canning beweist, daß die Regierung sich nicht durch Bemaͤntelung (en quali- fiant) der genommenen Maßregel gegen den moͤglichen Unwillen des festlaͤndischen Europa zu decken gesucht hat. So zu handeln waͤre nur Duplicitaͤt gewesen, die keine auswaͤrtige Macht zu taͤuschen vermochte. Die Art der Anerkennung, die wir angenommen, ist ganz dieselbe, welche Frankreich in dem Fall der vereinigten Staaten annahm und die England als Anerkennung der amerikanischen Unabhaͤngigkeit angekuͤndigt wurde. Zu Paris wie zu Mabdrid ist die von unseren Mini stern ergriffene Maßregel, wenn schon fuͤr einen politi schen Fehler behandelt, doch nie als unvollstaͤndig ange sehen worden. 23
indem es
Die fremden Staaten thuen nicht als ob sie solche fuͤr eine bloße Handels⸗Uebereinkunft und nicht fuͤr eine Anerkennung politischer Souverainitaͤt hielten und die Staaten von Columbien, Buenos⸗Ay⸗
res und Mexico werden sich darin eben nicht mehr ir—
ren, wenn sie die Nachricht erhalten werden. — Der
Globe und traveller dagegen sagt: die koͤnigliche Rede
hat keine merkliche Wirkung auf die englischen Fonds
gehabt. In der That ist auch der Inhalt dieser Rede, so wie derjenigen, welche Hr. Canning in dem Unter—
hause gehalten hat, von so abgewogener Beschaffenheit, daß die erfahrensten Boͤrsenspeculanten nicht wissen, ob sie kaufen oder verkaufen sollen.
Am 2. d. fand in Dublin, unter großem Zudrang von Einwohnern aller Klassen, besonders auch vorneh⸗ men Damen, eine Sitzung des katholischen Vereins statt. Hr. O'Connell bat um das Wort und machte sodann, mit Hinsicht auf die in oͤffentlichen Blaͤttern enthaltene Nachricht, daß binnen kurzem von protestan— tischer Seite eine Petition zu Gunsten der Emancipa⸗
tion der Katholiken dem Parlament werde uͤberreicht
werden, den Antrag: eine Danksagung hierfuͤr zu be— schließen. Am Schlusse des von ihm deshalb gemachten und einstimmig von der Versammlung angenommenen
Vorschlags heißt es: „Wenn wir es uns so eifrig an—
gelegen seyn lassen, zur Theilnahme an den Wohlthaten
der Constitution zu gelangen, so geschieht es hauptsaͤch— lich, damit durch Vereinigung aller Klassen der Unter⸗ thanen Sr. Maj. und durch ein gleichmaͤßiges Inter⸗ esse an der Erhaltung des Staats, wir in den Stand kommen moͤgen, zur Sicherheit des Throns beizutragen und die Kraft und Dauerhaftigkeit der Verfassung zu vermehren.
— Der Courier hatte die Vermehrung des stehen— den Heeres auf 20,000 M. angegeben; das Journal the Globe und traveller dagegen versichert wiederholent—
lich, daß dieselbe nicht mehr als 7000 M. betragen
werde.
— Es ist hier das Geruͤcht gegangen, daß unser Regierung der levantischen Compagnie die Absicht 1” kannt gemacht habe, englische Consuln in Griechenlan zu ernennen; das Wahre an der Sache ist, (so melde die Etorle), daß am 4. d. in den Buͤreaus der Com⸗ pagnie, in Gegenwart der Directoren, ein Brief de Ministers Canning verlesen worden ist, worin derselh ihnen den Wunsch der Regierung mittheilt, daß der 8- vantische Handel frei werden und die Compagnie, sit von freien Stuͤcken aufloͤsen moͤge, ohne einen weiten Befehl der Regierung, die nur mit ihr zufrieden z sein Ursache habe, abzuwarten. In diesem Falle wuͤrde die Regierung die Agenten der Compagnie zu englischm Consuln in der Levaute ernennen. — Dies kann zurt noch nicht als eine wirkliche Ernennung von Consuuh angesehen werden, doch hat diese Nachricht zum Stiͤ— gen der griechischen Fonds beigetragen.
Bruͤssel, 9. Febr. Die Nachrichten, uͤber di Beschaͤdigungen, welche durch das Austreten des Me res entstanden sind, werden mit jedem Tage ungaͤnst ger. Die Ueberschwemmung hat sich jetzt bis Wei Zaandam, Kooa, Zaandyk und Woormeneer, ja sogn bis in die Doͤrfer Westzanen, Cromenie, Ryp, Ginif und andere an den Schermer-Boczem gelegene Doͤrfg ausgebreitet, so daß das Wasser bis Uitzeest stamd Auch vernehmen wir, der Damm bei Wydewormer si durchbrochen. Die Nachrichten aus Friesland und Overyssel sind ebenfalls beunruhigend. Man stpt. Schokland stehe unter Wasser. Die Ueberschwemmen und ihre Habe sollen, desonders in der Gegend wuh Ostzaanen, wegen Mangels an Nachen, unmoͤglich i retten gewesen sein.
Die von allen Seiten eingehenden Berichte sin schauderhaft; die Verwuͤstungen, welche die beispiellhs Hoͤhe der See an den meisten Kuͤsten unseres Reich anrichtet, sind uͤber allen Ausdruck.
Ueberall in Holland sind die Fluͤsse, und das Meer ausgetreten.
Schon jetzt sollen in der Umgegend von Amsterdm bei 50,000 Bonniers Land uͤberschwemmt sein. . Anblick der Ungluͤcklichen, welche in Boͤten und Nacher hierher gebracht werden, erregt tiefen Schmerz, allät noch betruͤbender ist es, daß wir den Tod vieler Man schen befuͤrchten muͤssen. Der Verlust von ertrunkenen Vieh ist nicht zu berechnen; ganze Dorfschaften sid verschwunden. Auf Befehl der Stadtregenz sind die Schauspielhaͤuser und alle oͤffentliche Belustigungsene geschlossen.
In Harlingen ist der steinerne Hafendamm zerstat worden. Diese Ungluͤcksfaͤlle haben auf die Operateen der Boͤrse eingewirkt.
Aurich, 8. Febr. Der beste Theil von Ostfris land ist jetzt verloren, allerwaͤrts sind die Deiche durte brochen und das Salzwasser steht bis eine Stunde we Aurich. Der Schaden ist gar nicht zu berechnen, A blos die Wiederinstaͤndsetzung Millionen kosten wird und da das uͤberschwemmte Land in den ersten Jahrel nicht bebaut werden kann. Eine unzaͤhlige Menge Vic ist ertrunken; Menschen im Verhaͤltniß gortlob nich viele. In Emden, Gret-Sil, Oldersum hat das Wis ser schrecklich gewuͤthet. Erst gestern ist die Verb indun mit Emden, Norden, Gret-Sil und Oldersum wiedee hergestellt. Von den einzelnen Doͤrfern wissen wir m wenig, da das Frostwetter alles hindert. 1
Gotha, 11. Febr. Unser Durchlauchtigster regie render Herzog Friedrich IV. ist heute Morgens gegll 7 Uhr eines sanften Todes verstorben. Auch in deg vorhergegangenen Tagen, da die Krankheit sich mi einem anfangs leicht scheinenden Katarrhfieber aufing hatte der hochselige, geliebte Fuͤrst nur wenig gelitten.
die Striͤm
38
betruͤbenden Todesfall die
Da mit diesem hoͤchst seit Herzog Ernst dem
fast zwei Jahrhunderte, biüͤhende Herzogl. Gothaische Special⸗Linie Mannsstamm ausgestorben, so ist, nach Maßgabe r von den Durchlauchtigsten Agnaten, zu Hildburg gusen, Coburg und Meiningen, fuͤr diesen To— sfall getroffenen Uebereinkunft und hoͤchsten Autorisatio— en, in Höͤchstdero Gesammtnamen, mittelst Patents vom utigen Tage, die Besitzergreifung der Herzogl. Gothai⸗ hen und Altenburgischen Lande verfuͤgt und bewirkt
rden. St. 4. Febr.
aiserl. hutachten des üir die Ein⸗ on den Russischen Zollaͤmtern, ben als beim Astatischen Handel, drei Rubel sechszig Kopeeken Reichs⸗Assignationen erechnet werden.
— Auf Vorstellung des Ministers der Volksauf⸗ gärung haben die Gouvernements fuͤr die Lehrbezirke üne neue Eintheilung im Fache der Lehr-Verwaltung, ztsprechend der Eintheilung der Gouvernements in Hezirke fuͤr die Generalgouverneurs⸗Verwaltung, erhalten.
— Der Exekutor beim Departement der Volksauf⸗ aͤrung, Tit. Rath Aller, ist fuͤr seinen ausgezeichneten ud langen Dienst, gnaͤdigst zum Koll. Assessor be⸗ ördert.
Genua, 29. Jan. Der Koͤnig von Sardinien zat mit der ottomannischen Pforte einen Vertrag ab— schlossen, dessen wesentlicher Inhalt in folgenden unkten besteht: 1. Der Koͤnig von Sardinien und e hohe Pforte schließen mitsammen einen Freundschafts⸗ rtrag ab, so wie er zwischen ihr und den andern Naͤchten bestehr. Sardinische Unterthanen duͤrfen daher ünter dem Schutz der tuͤrkischen Regierung in den Laͤn— dern derselben Handel treiben, und umgekehrt die tuͤr— fiischen Unterthanen in den koͤn. sardinischen Staa— n. 2. Die Handelsleute beider Staaten zahlen nie Ein und Ausfuhrsgebuͤhren zu 3 Prozent, ohne sernere Auflage. 3. Sie duͤrfen alle jene Waaren aus— ünd einfuͤhren, welche nicht durch besondere Gesetze ün⸗- oder auszufuͤhren verboten sind. 4. In beiden Laͤn⸗ dern werden zum Schutze der Handelsleute ihrer Na— tion Konsule und Vicekonsule angestellt. TZEä werden von den Handelsleuten ihrer respektiven Regie⸗ ungen in den Seestaͤdten alle Konsulatsgebuͤhren fuͤr ie Waaren bezahlt. 6. Die nach Jerusalem, oder berhaupt in den tuͤrkischen Provinzen reisenden sardi— ischen Unterthanen bekommen einen kaiserlichen Paß, am ungehindert reisen zu koͤnnen, und uͤberall Schutz zu finden. 7. Stirbt ein sardinischer Unterthan in der dͤrkei, so nimmt sich der sardinische Konsul seiner Ver— nssenschaft an, um sie seinen Erben zuzustellen. Dieses eschieht wechselweise, wenn ein tuͤrkischer Unterthan in en sardinischen Staaten mit Tod abßgeht. 8. Die prozesse zwischen sardinischen Unterthanen schlichtet ihr Ronsul, jene zwischen ihnen und den tuͤrkischen Unter— hanen werden nach tuͤrkischen Gesetzen in Gegenwart lines sardinischen Dollmetschers geschlichtet. 9. In kriminal⸗ und Polizeifaͤllen werden sie mit Beiziehung hres Gesandten oder Konsuls so bestraft, wie andere ropaͤische Uebertreter in solchen Faͤllen best aft werden. 8. Kriegs⸗ und Handelsschiffe beider Nationen be⸗ handeln sich auf freundschaftlichem Fuß. 11. Im Falle, haß ein Sardinier zum Islamism uͤbertraͤte, wird er Gegenwart des sardinischen Dolmetschers befragt, nd hat er Schulden, so geschieht die Liquidation nach rkischen Gesetzen. 12. Alle sardinischen Unterthanen, konsuls und Vicekonsuls sind beim Handel in der Tuͤr— ei vom Baz, Caraz, und andern derlei Auflagen frei. Die sardinischen Handelsschiffe muͤssen unter eigener,
Petersburg, Nach dem von Sr.
Majestaͤt am Reichsraths, soll bei Erhebung des Zolls und Ausfuhr-Waaren im Jahre 1825, sowohl beim Europaͤi— der Rubel Silber
Dezember v. J. bestaͤtigten
und nicht einer fremden Flagge segeln, und andere Schiffe duͤrfen sich nicht dieser Flagge bedienen. 14. Die in der Tuͤrkei sich aufhaltenden sardinischen Gesandten und Konsuls genießen alle jene Rechte und Privilegien, welche die Minister und Konsuls anderer befreundeter Maͤchte genießen, und so umgekehrt die tuͤrkischen Konsuls und Vicekonsuls in den k. sardini⸗ schen Staaten. RNom, 23. Jan. Wie man erfaͤhrt, ist der colum⸗ bische Beauftragte, welcher an die hiesige Regierung ab— gesandt worden, um einen paͤbstlichen General⸗Vicar fuͤr die Republik zu erbitten, von Bologna, wohin er auf Einladung des Pabstes sich begeben hatte, abgereist, ohne den Zweck seiner Mission erreicht zu haben. Der brasilianische Gesandte, welcher in derselben Absicht nach Rom gekommen ist, duͤrfte dasselbe Schicksal haben. New⸗York, 8. Jan. Der Staats⸗Sekretair Crawfurd hat dem Kongresse einen sehr erfreulichen Bericht uͤber den Zustand unserer Finanzen vorgelegt. Nach Inhalt desselben wird die ganze nordamerikanische Staatsschuld binnen hier und 10 Jahren getilgt sein. Im Senat wurde am 5. d. die Bill wegen Ab⸗ schaffung der Gefaͤngnißstrafe fuͤr tenmale verlesen. Ostindien. tung findet sich ein Aufsatz uͤber Herrschaft in Ostindien, aus welchem wir folgendes mittheilen: Die brittischen Unterthanen in Ost' indien sind in zwei Religionen getheilt; die große Masse der alten Einwohner ist dem alten Kultus des Brama zugethan, die Abkoͤmmlinge der mongolischen Eroberer folgen der mahomedanischen Lehre, die uͤbrigen Religio— nen werden nur von fremden Staͤmmen bekannt. Die Erfahrung hat laͤngst bewiesen, daß die beiden bei den Einwohnern uͤblichen Religionen der Entwickelung der moralischen Faͤhigkeiten, den Fortschritten des Geistes, der Liebe zum Vaterland und Freiheit, zuwider sind. An sich betrachtet, sollte die Befolgung des Islami m gerade in letzterer Beziehung Hoffnung gewaͤhren, als eine auf den Kultus eines einzigen Gortes, eines geistigen, allmaͤchtigen, allguͤtigen Wesens, das die Men⸗ schenliebe als erste Pflicht der Glaͤubigen aufstellt, gegruͤndete Religion; der Despotismus und das Prie— sterthum haben aber diese Religion durchaus entartet, und man trifft jetzt bei den Bekennern derfelben uͤberall nur rohen Fanatismus, Haß gegen alle Fortschritte, alle Vervollkommnung, alle Studien, und aͤußerliche Buß— uͤbungen statt der Ausuͤbung von Menschenpflichten an. Die Religion des Brama ist aber der Entwickelung des Menschengeschlechts noch nachtheiliger; die Observanzen haben hier von jeher in einem solchen Grade die Stelle der Tugenden eingenommen, daß die Bekenner derselben auch nicht von ferne an eine Verbindung der Religion mit der Moral denken. Meohrere ihrer religioͤsen Ge— braͤuche floͤßen Schauder ein, andere beleidigen das Schaamgefuͤhl, und alle menschlichen Empfindungen wer— den dadurch im Herzen ihrer Bekenner erstickt. Vor— zuͤglich ist aber diese Religion auf die Spaltung des Volks in Kasten, die unuͤberwindliche gegenseitige Ab— neigung derselben, und auf die Ansicht einer Beleidi— gung der Gottheit gegruͤndet, wenn der Mensch im Wissen vorschreite, oder einem wuͤrdigern Zustande ent— gegen strebe. Das Menschengeschlecht wird durch Bra⸗— mas Religion in ewigem Stillstande erhalten; jeder bleibt durch unzerreißbare Ketten in seinen eigenen Schranken gefesselt, und die Entwickelung der Civilisa⸗ tion ist auf immer ausgeschlossen. Die Englaͤnder sind in der That den Indiern gegenuͤber eine hoͤhere Race; sie wissen besser, als die unter ihnen stehende Race, was
Schuldner zum drit⸗
In der Beilage zur allgemeinen Zei⸗ die Lage der brittischen
—
dieser frommt; sie koͤnnen mit Recht Anspruch darauf machen, die Vormuͤnder, die Lehrer ihrer Unterthanen zu sein, waͤhrend die europaͤischen, aus unserer Mitte